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| | Veröffentlichung von BekanntmachungenVeröffentlichung von Ausschreibungen aus Industrie und Wirtschaft sowie öffentlicher Stellen, die nicht unter die EU-Richtlinien fallenUm Ausschreibungen zu vereinfachen und wirtschaftlich interessante Angebote einholen zu können, ist die Grundvoraussetzung die Veröffentlichung an ein entsprechendes Fachpublikum. Hierüber werden von Ausschreibenden Stellen auch Lieferantenlisten erstellt, die in Wirtschaft und Industrie häufig als Grundlage zur zu Anfragen zur Teilnahme an Ausschreibungen dienen. Vergabestellen sind hierbei alle Bereiche der Industrie und Wirtschaft, der Staat, die Gebietskörperschaften, Einrichtungen des öffentlichen Rechts und Verbände, die aus einer oder mehreren dieser Körperschaften oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts bestehen. Falls Sie eine Bekanntmachung veröffentlichen wollen, möchten wir Sie auf folgendes hinweisen: Die Bekanntmachungen werden innerhalb von 5 Tagen nach Eingang bei icc-hofmann veröffentlicht, sofern nicht ein anders lautendes Veröffentlichungsdatum genannt wurde. Die zur Veröffentlichung bei icc-hofmann eingereichten Bekanntmachungen sollten dem Bekanntmachungsmuster im "Formulare zur Datenerfassung" entsprechen.
Veröffentlichung von Bekanntmachungen öffentlicher Aufträge, die unter die EU-Richtlinien fallenUm eine größere Transparenz zu gewährleisten und eine Diskriminierung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu vermeiden, müssen die Bekanntmachungen öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungs-aufträge gemäß den einschlägigen EU-Richtlinien und internationalen Abkommen in der gesamten Europäischen Union veröffentlicht werden. Vergabestellen sind der Staat, die Gebietskörperschaften, Einrichtungen des öffentlichen Rechts und Verbände, die aus einer oder mehreren dieser Körperschaften oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts bestehen. Falls Sie eine Bekanntmachung veröffentlichen wollen, möchten wir Sie auf folgendes hinweisen: Die Bekanntmachung sollte nicht mehr als 650 Wörter umfassen. Die Bekanntmachungen werden innerhalb von 12 Tagen (5 Tage für beschleunigte Verfahren) nach Eingang beim Amt für Veröffentlichungen veröffentlicht. Die zur Veröffentlichung im Amtsblatt eingereichten Bekanntmachungen sind gemäß den Bekanntmachungsmustern im ABl. L328, 1997 und ABl. L101, 1998 zu erstellen.
- Formulare zur Datenerfassung von öffentlichen Auftragen, die gemäß der EU Richtlinien für öffentlichen Aufträge Anwendung finden:
- VERGABEBEKANNTMACHUNG
- VORINFORMATION
- BEKANNTMACHUNG ÜBER VERGEBENE AUFTRÄGE
- AUFTRAGSBEKANNTMACHUNG SEKTOREN
- REGELMÄSSIGE BEKANNTMACHUNG SEKTOREN - KEIN AUFRUF ZUM WETTBEWERB
- REGELMÄSSIGE BEKANNTMACHUNG SEKTOREN - AUFRUF ZUM WETTBEWERB
- BEKANNTMACHUNG ÜBER VERGEBENE AUFTRÄGE SEKTOREN
- VERGABEBEKANNTMACHUNG - VON EINEM KONZESSIONÄR ZU VERGEBENDER AUFTRAG
- VERGABEBEKANNTMACHUNG ÖFFENTLICHE BAUKONZESSION
- WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
- WETTBEWERBSERGEBNISSE
- PRÜFUNGSSYSTEM SEKTOREN
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