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Titel :
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DEU-Bitburg - Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Heimat- App, Teilprojekt 1; Entwicklung, Aufbau der Softwarearchitektur und UX-Design (Betrieb und Hosting) einer HeimatApp
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026110601145005936 / 774049-2026
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Veröffentlicht :
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06.11.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.03.2028
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Angebotsabgabe bis :
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09.12.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
72200000 - Softwareprogrammierung und -beratung
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DEU-Bitburg: Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung,
Internet und Hilfestellung Heimat- App, Teilprojekt 1; Entwicklung, Aufbau
der Softwarearchitektur und UX-Design (Betrieb und Hosting) einer HeimatApp
2026/S 216/2026 774049
Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Heimat-
App, Teilprojekt 1; Entwicklung, Aufbau der Softwarearchitektur und UX-Design (Betrieb und
Hosting) einer HeimatApp
OJ S 216/2026 06/11/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
E-Mail: vergabestelle@bitburg-pruem.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Heimat-App, Teilprojekt 1; Entwicklung, Aufbau der Softwarearchitektur und UX-Design
(Betrieb und Hosting) einer HeimatApp
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Konzeption, Entwicklung und
Implementierung einer eifelkreisweiten Open Source-Anwendung. Diese soll für Endnutzende
sowohl als Webanwendung als auch als mobile Anwendung für Android und iOS kostenlos
verfügbar sein, seitens des Auftraggebers wird mit der Maßnahme kein wirtschaftliches Ziel
verfolgt. Die Anwendung muss sowohl technisch als auch funktional auf die Bedürfnisse der
Nutzenden zugeschnitten sein und eine nahtlose und benutzerfreundliche Erfahrung bieten,
sowohl in der Webanwendung als auch in den mobilen Versionen. Hier und im Folgenden wird
die zu entwickelnde Lösung als HeimatApp bezeichnet. Die HeimatApp soll zentrale
Informationen, Neuigkeiten und Funktionen, z.B. in den Bereichen digitale Bürgerservices und
regionale Veranstaltungen, Mobilität, Gemeinschaft und Beteiligung an einer Stelle einheitlich
bündeln. Dabei soll sie modular über den Leistungszeitraum wachsen und möglichst auch
über den Projektzeitraum hinaus betrieben und weiterentwickelt werden. Es muss die
Möglichkeit bestehen, jederzeit andere Funktionen oder Applikationen anzubinden, ohne dabei
auf einen bestimmten Hersteller fixiert zu sein. Diese Funktionen und Applikationen stehen
zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht final fest und sollen iterativ in einem agilen Prozess
bedürfnisorientiert entwickelt werden. Darüber hinaus muss bereits bei der Entwicklung das
Thema der Verstetigung Betrieb nach Ablauf des Förderzeitraums berücksichtigt werden.
In der Form, dass die Hauptverantwortlichkeit für den Betrieb der fertigen Anwendung ggf an
ausgewählte Dritte übertragbar sein kann. Gemäß den Vorgaben des Zuwendungsbescheids
des Fördermittelgebers ist eine geeignete App eines Modellprojekts Smart Cities (MPSC)
nachzunutzen. Der Auftraggeber hat im Vorfeld eine Markt- und Lösungsrecherche zu
bestehenden MPSC-Anwendungen durchgeführt. Diese Analyse hat ergeben, dass mehrere
grundsätzlich geeignete Lösungen am Markt verfügbar sind, und dass unter diesen die Lösung
der KODI-Entwicklergemeinschaft als besonders geeignet erscheint, für die Anforderungen
und Strukturen des Auftraggebers. Dies stellt jedoch keine Festlegung auf einen bestimmten
Anbieter oder eine bestimmte Lösung dar. Angebote auf Basis anderer etablierter und
gleichwertiger MPSC-Lösungen sind ausdrücklich zulässig, sofern sie die funktionalen,
technischen und förderrechtlichen Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung erfüllen und
eine Nachnutzung im Sinne der Fördervorgaben gewährleisten. Die Gleichwertigkeit der
angebotenen Lösung ergeben sich aus den in der Leistungsbeschreibung definierten
Anforderungen
Kennung des Verfahrens: 10862002-a0d8-4213-8b98-80bf9ebcce6a
Interne Kennung: Vergabenummer 26-27-VgV-02
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung in
Textform abzugeben, in der die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einen
bevollmächtigten Vertreter benennen, der die Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber
dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und zur Entgegennahme von Zahlungen mit
befreiender Wirkung berechtigt ist. Ferner ist zu erklären, dass im Falle der Auftragserteilung
alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen
der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen entsprechende Bescheinigungen
ausstellen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese
innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. --- Das rheinland-pfälzische
Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen
Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet
Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß §
4 Abs. 2 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6
LTTG wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des
Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des LTTG
enthalten die Vergabeunterlagen. ---- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung
(EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter nicht
zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf den Einsatz von
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch
genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang. Ein Formblatt für die Abgabe dieser
Eigenerklärung liegt den Vergabeunterlagen bei.---- Die Vergabeunterlagen sind
ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die
Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die
Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information
per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes
und die Nutzung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung
erforderlich. Mit der Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses
Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt. Enthalten die
Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich
und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden
aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal
(Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis 10 Kalendertage vor Ablauf der
Angebotsfrist gestellt sein. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das
geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10
Kalendertagen zu rügen. Die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im
öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu
beachten. Rechnungen sind elektronisch nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und
zu übermitteln.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Schwere Verfehlung, Integrität: Unternehmen
werden gemäß § 123 GWB zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen,
wenn eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des
Strafgesetzbuchs -StGB- (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen
im Ausland), § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, § 261
StGB (Geldwäsche), § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 StGB (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen), §§ 108e, 108f StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern, unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 StGB
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
(Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis
233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der
Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die
Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen,
wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat;
dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. -Integrität: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird. § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
finden Anwendung. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem
Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens
Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung
oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. --- Das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die
Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit
zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende
Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen
vorzulegen.---
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Verstöße gegen die
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen
können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch
nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern,
Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen verpflichtet hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer
Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der
Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern
die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der
Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.---
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeits-, sozial- oder
umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Verfahren ausschießen,
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. §§ 21 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz, 19 Mindestlohngesetz, 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und 98c
Aufenthaltsgesetz finden Anwendung. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form
einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der
Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern
die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der
Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. ---
Zahlungsunfähigkeit: Konkurs, Insolvenz, vergleichbares Verfahren, Liquidation oder
Einstellung der Tätigkeit - Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.---
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Wettbewerbsbeschränkende Absprache - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür
verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. ---
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Vorzeitige
Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte Erfüllung
eines früheren Auftrages - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im
Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder
fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung
dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadensersatz oder andere vergleichbare
Rechtsfolgen nach sich gezogen hat. ---
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Öffentliche
Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. ---
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. ---
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. ---
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Heimat-App, Teilprojekt 1; Entwicklung, Aufbau der Softwarearchitektur und UX-Design
(Betrieb und Hosting) einer HeimatApp
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Konzeption, Entwicklung und
Implementierung einer eifelkreisweiten Open Source-Anwendung. Diese soll für Endnutzende
sowohl als Webanwendung als auch als mobile Anwendung für Android und iOS kostenlos
verfügbar sein, seitens des Auftraggebers wird mit der Maßnahme kein wirtschaftliches Ziel
verfolgt. Die Anwendung muss sowohl technisch als auch funktional auf die Bedürfnisse der
Nutzenden zugeschnitten sein und eine nahtlose und benutzerfreundliche Erfahrung bieten,
sowohl in der Webanwendung als auch in den mobilen Versionen. Hier und im Folgenden wird
die zu entwickelnde Lösung als HeimatApp bezeichnet. Die HeimatApp soll zentrale
Informationen, Neuigkeiten und Funktionen, z.B. in den Bereichen digitale Bürgerservices und
regionale Veranstaltungen, Mobilität, Gemeinschaft und Beteiligung an einer Stelle einheitlich
bündeln. Dabei soll sie modular über den Leistungszeitraum wachsen und möglichst auch
über den Projektzeitraum hinaus betrieben und weiterentwickelt werden. Es muss die
Möglichkeit bestehen, jederzeit andere Funktionen oder Applikationen anzubinden, ohne dabei
auf einen bestimmten Hersteller fixiert zu sein. Diese Funktionen und Applikationen stehen
zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht final fest und sollen iterativ in einem agilen Prozess
bedürfnisorientiert entwickelt werden. Darüber hinaus muss bereits bei der Entwicklung das
Thema der Verstetigung Betrieb nach Ablauf des Förderzeitraums berücksichtigt werden.
In der Form, dass die Hauptverantwortlichkeit für den Betrieb der fertigen Anwendung ggf an
ausgewählte Dritte übertragbar sein kann. Gemäß den Vorgaben des Zuwendungsbescheids
des Fördermittelgebers ist eine geeignete App eines Modellprojekts Smart Cities (MPSC)
nachzunutzen. Der Auftraggeber hat im Vorfeld eine Markt- und Lösungsrecherche zu
bestehenden MPSC-Anwendungen durchgeführt. Diese Analyse hat ergeben, dass mehrere
grundsätzlich geeignete Lösungen am Markt verfügbar sind, und dass unter diesen die Lösung
der KODI-Entwicklergemeinschaft als besonders geeignet erscheint, für die Anforderungen
und Strukturen des Auftraggebers. Dies stellt jedoch keine Festlegung auf einen bestimmten
Anbieter oder eine bestimmte Lösung dar. Angebote auf Basis anderer etablierter und
gleichwertiger MPSC-Lösungen sind ausdrücklich zulässig, sofern sie die funktionalen,
technischen und förderrechtlichen Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung erfüllen und
eine Nachnutzung im Sinne der Fördervorgaben gewährleisten. Die Gleichwertigkeit der
angebotenen Lösung ergeben sich aus den in der Leistungsbeschreibung definierten
Anforderungen
Interne Kennung: LOT-0001 26-27-VgV-02
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2028
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# , #Besonders auch geeignet
für:startup#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung über die Eintragung in ein relevantes
Berufsregister, Handelsregister sowie Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft; oder
Erklärung, dass und warum keine Eintragungspflicht bzw. Mitgliedschaft besteht. Für die
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und
die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie
2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche
Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S.
65) aufgeführt. Der Nachweis ist in Form einer Eigenerklärung möglich. Das Formblatt
Eigenerklärung zur Eignung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und enthält auch o. g.
Erklärungen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der
Eigenerklärung anzufordern, soweit zuständige Stellen entsprechende Bestätigungen
ausstellen, oder sonstige Nachweise zum Nachweis der erlaubten Berufsausübung zu fordern.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erfahrung in der Erbringung vergleichbarer Leistungen.
Es werden mindestens folgende Referenzen gefordert: 3 Referenzprojekte für MPSC-
Kommunen (Modellprojekte-Smart-Cities, Kfw 436) mit einem Mindestvolumen i. H. v. 50.000
Euro ohne Umsatzsteuer, in den letzten drei Jahren sowie 3 Referenzprojekte von Open-
Source Apps (Bürger-Apps/Stadt-Apps) mit mindestens 10 Ortsteilen, in den letzten drei
Jahren sowie 3 Referenzprojekte von Software-Entwicklung mit Produktivbetrieb seit
mindestens zwei Jahren, in den letzten vier Jahren Das gleiche Referenzprojekt kann dabei
als Nachweis für alle drei o.g. Anforderungen dienen. Eigenerklärung ist ausreichend.
Aussagekräftige Angaben zu den Referenzen sind vom Bieter in der Anlage
Referenzdatenblatt (Mustervorlage) einzutragen und der Eigenerklärung zur Eignung
beizufügen. Hierbei sind pro Referenz mindestens folgende Angaben zu machen: Angaben
zum Kunden/Auftraggeber , Projektzeitraum und -volumen, Details zu Konzeption &
Umsetzung, Eingesetzte Technologien & Methoden. Die Vergabestelle behält sich vor, im
Einzelfall entsprechende Nachweise vom Bieter mit Fristsetzung anzufordern.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: In der Wertung werden sowohl Preis als auch die Wertung der B-Kriterien
berücksichtigt. Die Wertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB 2018, d.
h. es wird der Quotient aus der Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte x Gewichtung) und
dem Preis gebildet. Z(Kennzahl) = L/P. Die so ermittelte Kennzahl (Z) wird mit dem
Skalierungsfaktor 100.000 multipliziert. Weitere Angaben zu der Ermittlung des zu wertenden
Preises und der Wertungsmethode enthalten die den Vergabeunterlagen beigefügten
Bewerbungsbedingungen.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: In der Wertung werden sowohl Preis als auch die Wertung der B-Kriterien
berücksichtigt. Die Wertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB 2018, d.
h. es wird der Quotient aus der Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte x Gewichtung) und
dem Preis gebildet. Weitere Information zur Wertung siehe Angaben unter dem
Zuschlagskriterium Preis. Die Wertung der B-Kriterien sowie die Gewichtung der B-Kriterien
sind aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Tabelle (Zuschlagskriterien) ersichtlich.
Weitere Informationen zur Wertung enthalten auch die den Vergabeunterlagen beigefügten
Bewerbungsbedingungen.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E39657121
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E39657121
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/12/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 VgV findet Anwendung. Nach § 56 Abs. 2 VgV kann der
öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder
fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Nicht nachgefordert werden
zudem Angaben über die Erfüllung der A-Kriterien und B-Kriterien in der Tabelle
(Zuschlagskriterien). Nachgeforderte Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach
Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden
angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 09/12/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Eröffnungstermin Beschreibung: Zur Angebotsöffnung sind nur Vertreter des Auftraggebers
zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima -
Vergabekammer -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG): Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 072320000000001-14
Postanschrift: Trierer Str. 1
Stadt: Bitburg
Postleitzahl: 54634
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bitburg-pruem.de
Telefon: +49 6561152390
Internetadresse: https://www.bitburg-pruem.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima -
Vergabekammer -
Registrierungsnummer: 07-0001801100000-05
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Stiftstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwtek.rlp.de
Telefon: +49 6131 16-2234
Fax: +49 6131 16-2113
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c1c01824-6c15-4ce4-b045-ee4f0a259ddf - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/11/2026 11:44:41 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 216/2026
Datum der Veröffentlichung: 06/11/2026
Referenzen:
https://www.bitburg-pruem.de
https://www.subreport.de/E39657121
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202611/ausschreibung-774049-2026-DEU.txt
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