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Titel :
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DEU-Berlin - Deutschland Briefpostdienste Versendung von Geschäftspost per Briefpost
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026110501221402197 / 770713-2026
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Veröffentlicht :
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05.11.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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07.12.2026
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Angebotsabgabe bis :
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07.12.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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60160000 - Postbeförderung auf der Straße
64112000 - Briefpostdienste
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DEU-Berlin: Deutschland Briefpostdienste Versendung von Geschäftspost
per Briefpost
2026/S 215/2026 770713
Deutschland Briefpostdienste Versendung von Geschäftspost per Briefpost
OJ S 215/2026 05/11/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesdruckerei GmbH
E-Mail: vergabestelle@bdr.de
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Versendung von Geschäftspost per Briefpost
Beschreibung: Für die Versendung von Geschäftspost per Briefpost an Behörden im
Bundesgebiet (in Einzelfällen auch weltweit), sucht die Bundesdruckerei einen verlässlichen
Transportdienstleister, welcher die Abholung und Zustellung von Standardbriefen durchführt.
Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung
entnommen werden.
Kennung des Verfahrens: 084c7103-f126-4b51-a849-1b59b0bc04f5
Interne Kennung: ECA-2026-024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64112000 Briefpostdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWMW54#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt
Bieterselbstauskunft unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz,
Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und
Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der
Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom
Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer
Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des
Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens
entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags
abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den
der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den
Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich
desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug
aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch
die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich
desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug
aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern
Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter
vorzulegen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: PLZ-Bereiche 01-53 (Gebiete Nord/TeileOst/West)
Beschreibung: Die Ausschreibung umfasst die Erbringung von Briefdienstleistungen für die
Bundesdruckerei GmbH (Auftraggeber). Die zu erbringenden Briefdienstleistungen enthalten
die Abholung und Auslieferung von Standardbriefpost. Der Abholort kann sich im Laufe der
Vertragsdauer verändern, wird aber ausschließlich im Bundesgebiet liegen. Die Änderung des
Abholortes wird dem Auftragnehmer mit angemessenem Vorlauf mitgeteilt. Der Druck und die
Kuvertierung der zu transportierenden Standardbriefumschläge erfolgt durch einen vom
Auftraggeber festgelegten Druckdienstleister. Die Bundesdruckerei GmbH ist dabei der
Auftraggeber und Vertragspartner des Druckdienstleisters. Nähere Einzelheiten können der
den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Interne Kennung: 1
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64112000 Briefpostdienste
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertragszeitraum beginnt mit dem Tag der
Zuschlagserteilung und hat ab Leistungsbeginn eine Grundlaufzeit von 2 (zwei) Jahren
( Grundlaufzeit ). Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach der Grundlaufzeit automatisch um 1
(ein) weiteres Jahr ( Vertragsverlängerung ), sofern der Auftraggeber der
Vertragsverlängerung nicht mit einer Frist von 3 (drei) Monaten zum Ende der jeweiligen
Laufzeit widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 2 (zwei) Mal,
das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 (vier) Jahren hinaus
erfolgt nicht.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Auszug aus dem Handelsregister, der den zum
Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als drei Monate
(bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist. Dieser Nachweis ist mit dem Angebot
einzureichen.
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis über die Berechtigung zur Erbringung von
Postdienstleistungen gemäß § 4 PostG: Postdienstleistungen dürfen nur von Anbietern
erbracht werden, die im digitalen Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur eingetragen sind
oder über eine gültige vorläufige Erlaubnis verfügen. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird
der Auftraggeber das Vorhandensein der Eintragung im Anbieterverzeichnis gemäß § 4 PostG
bezüglich des betroffenen Bieters selbstständig im öffentlich einsehbaren Register überprüfen.
Zu diesem Zweck ist vom Bieter in der Bieterselbstauskunft seine Registernummer
anzugeben. Ist diese Eintragung vorhanden, gilt der Nachweis als erbracht; dem Angebot
muss in diesem Fall kein gesonderter zusätzlicher Nachweis beigefügt werden. Bieter, die
zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht final im Anbieterverzeichnis eingetragen sind,
haben mit dem Angebot den Nachweis zu erbringen, dass sie die Voraussetzungen für eine
vorläufige Erlaubnis zur Marktteilnahme erfüllen (z. B. durch Nachweis der Bestätigung eines
vollständigen Antrags und Erfüllung der Kriterien der Allgemeinverfügung Nr. 42/2026 der
Bundesnetzagentur oder durch Eintritt der gesetzlichen Genehmigungsfiktion gemäß § 4 Abs.
3 Satz 5 PostG). Der Nachweis bzw. der zugrundeliegende Status der Berechtigung muss den
zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergeben und ist mit dem Angebot
einzureichen. Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen, die der Eintragungspflicht nach dem
PostG unterliegen (z. B. Abholung, Sortierung, Transport oder Zustellung), auf
Unterauftragnehmer zu übertragen, gilt die Verpflichtung zur Berechtigung gemäß § 4 PostG
für jeden einzelnen Unterauftragnehmer gleichermaßen. Der Bieter hat in diesem Fall mit dem
Angebot weiterhin lediglich die Teilleistungen (Art und Umfang) anzugeben, die er durch
Unterauftragnehmer erbringen lassen möchte. Eine namentliche Benennung der
Unterauftragnehmer mit Angebotsabgabe ist auch in diesem Fall noch nicht zwingend
erforderlich. Benennt der Bieter indes bereits freiwillig Unterauftragnehmer, ist für diese im
Formblatt Erklärung Unterauftragnehmereinsatz/Eignungsleihe anzugeben, ob sie im
digitalen Anbieterverzeichnis eingetragen sind oder über eine gültige vorläufige Erlaubnis
verfügen. Der Bieter, dessen Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf Verlangen des
Auftraggebers innerhalb einer gesetzten Frist vor Zuschlagserteilung die vorgesehenen
Unterauftragnehmer namentlich zu benennen. Gleichzeitig ist für diese Unterauftragnehmer
der Nachweis der Berechtigung gemäß § 4 PostG (z. B. durch Angabe der
Registrierungsnummer zur Überprüfung im digitalen Anbieterverzeichnis oder Vorlage einer
Kopie der vorläufigen Erlaubnis) vorzulegen. Kann der Bieter für einen vorgesehenen
Unterauftragnehmer die Berechtigung gemäß § 4 PostG bis zum Ablauf der gesetzten Frist
nicht nachweisen, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Ausgefüllte Bieterselbstauskunft , unter zwingenden
Angaben zum Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten
Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen. Dieser Nachweis ist mit dem Angebot
einzureichen.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Ausgefüllte Bieterselbstauskunft , unter zwingenden
Angaben zum Netto-Gesamtumsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand
vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sollte das
Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit
Unternehmensgründung zu tätigen. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen,
die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten
Leistungen entsprechen. Dieser Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Ausgefüllte Bieterselbstauskunft , unter zwingenden
Angaben insbesondere zu a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters
beschäftigten Arbeitnehmer; b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters
beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand
vergleichbare Leistungen erbringen. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen,
die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten
Leistungen entsprechen. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die
geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen. Dieser Nachweis ist mit dem
Angebot einzureichen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis gemäß Referenzerklärung von
Referenzprojekten aus den letzten drei (3) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt der Angebotsfrist
, welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe: - der
Bezeichnung und Beschreibung der erbrachten Leistung(en) (Aufgabenstellung,
Leistungsinhalte und Tätigkeiten), - des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten
Angaben im Dokument Formblatt Referenzerklärung ), - des ungefähren Auftragsvolumens
(Umsatz), - des monatlichen Sendungsaufkommens, - des Leistungszeitraums und - des
Leistungserbringers. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang,
Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen
entsprechen. Diese Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Referenzerklärungen sind
grundsätzlich unter Nutzung des Formblattes Referenzerklärung und unter Benennung der
geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des
Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten
Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des
Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn
diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bieters gegenüber dem
Referenzauftraggeber entgegensteht. In Bezug auf die geforderten Erklärungen zu
vergleichbaren Referenzleistungen werden die folgenden Mindestanforderungen festgelegt:
Es sind mindestens 2 mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte aus
den letzten drei (3) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist
einzureichen. Eine Nichterfüllung der benannten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss
des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für die Wirtschaftlichkeit ist zu 100 % der Preis - ggf. unter Berücksichtigung
etwaiger Kombinationsrabatte - maßgeblich. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten
Gesamtergebnisses für den Auftraggeber erfolgt über eine mathematische
Vergleichsrechnung nach folgenden Stufen: - Stufe 1 - Ermittlung des Benchmarks für die
Einzelvergabe (Szenario A): Es wird für Los 1 und Los 2 jeweils separat das wirtschaftlichste
Angebot auf Basis der unrabattierten Einzellos-Preise ermittelt. Die Summe aus dem
niedrigsten Angebotspreis für Los 1 und dem niedrigsten Angebotspreis für Los 2 (unabhängig
davon, ob diese von demselben oder von unterschiedlichen Bietern stammen) bildet den
Vergleichswert A. - Stufe 2 - Ermittlung des Kombinationsergebnisses (Szenario B): Für jeden
Bieter, der für beide Lose ein Angebot abgegeben und einen gültigen Kombinationsrabatt in
Euro beziffert hat, wird die Summe seiner beiden unrabattierten Einzellos-Preise gebildet und
um den angebotenen Euro-Rabatt gemindert. Das rechnerisch günstigste rabattierte
Gesamtergebnis aus diesen Berechnungen bildet den Vergleichswert B. Der Zuschlag wird
auf Basis der folgenden Entscheidungsregel erteilt: - Vergleichswert A ist kleiner oder gleich
Vergleichswert B: Die Kombinationsrabatte greifen nicht. Der Zuschlag wird für jedes Los
separat an den jeweils in Stufe 1 ermittelten, günstigsten Einzelbieter zu dessen regulärem,
unrabattiertem Einzellos-Preis erteilt. - Vergleichswert B ist kleiner als Vergleichswert A: Der
Zuschlag für beide Lose wird gemeinsam an denjenigen Bieter erteilt, dessen
Kombinationsangebot den niedrigsten Gesamtpreis (Vergleichswert B) aufweist. Der Vertrag
für beide Lose wird unter Abzug des angebotenen Euro-Kombinationsrabatts geschlossen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVWMW54
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVWMW54
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVWMW54
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/12/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Sämtliche Unterlagen (inkl. Eignungsnachweise) sind bis zum
Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer
von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 07/12/2026 12:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die
Erbringung der Leistungen im Rahmen dieses Auftrages die Anforderungen nach § 6 Abs. 1,
2, 6 und 7 SaubFahrzeugBeschG einzuhalten. Dementsprechend müssen mindestens 38,5%
der eingesetzten leichten Nutzfahrzeuge einen CO² Ausstoß unter 50g/km und 80%
Luftschadstoffe (Protzentsatz der Emissionsgrenzwerte nach RDE) aufweisen. Sofern
schwere Nutz-fahrzeuge eingesetzt werden sollen, müssen davon bei LKW der
Fahrzeugklassen N2 und N3 mindestens 10% alternative Kraftstoffe nutzen (vgl. Art. 2 AFID),
bei Bussen der Fahrzeugklasse M3 45%. Für die Beurteilung der Einhaltung der Mindestziele
wird die Anzahl der Straßenfahrzeuge berücksichtigt, die für die Erbringung der Dienstleistung
im Rahmen des betreffenden Auftrags eingesetzt werden sollen. Der Auftragnehmer hat auf
Verlangen des Auftraggebers Auskunft darüber zu erteilen. Ferner hat der Bieter, dessen
Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist, das ausgefüllte Formblatt II.8 einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundesdruckerei GmbH
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig,
soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz
2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 135 Abs. 1 und 2
GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bundesdruckerei GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesdruckerei GmbH
5.1. Los: LOT-0002
Titel: PLZ-Bereiche 54-99 (Gebiete Mitte/Süd)
Beschreibung: Die Ausschreibung umfasst die Erbringung von Briefdienstleistungen für die
Bundesdruckerei GmbH (Auftraggeber). Die zu erbringenden Briefdienstleistungen enthalten
die Abholung und Auslieferung von Standardbriefpost. Der Abholort kann sich im Laufe der
Vertragsdauer verändern, wird aber ausschließlich im Bundesgebiet liegen. Die Änderung des
Abholortes wird dem Auftragnehmer mit angemessenem Vorlauf mitgeteilt. Der Druck und die
Kuvertierung der zu transportierenden Standardbriefumschläge erfolgt durch einen vom
Auftraggeber festgelegten Druckdienstleister. Die Bundesdruckerei GmbH ist dabei der
Auftraggeber und Vertragspartner des Druckdienstleisters. Nähere Einzelheiten können der
den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Interne Kennung: 2
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64112000 Briefpostdienste
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertragszeitraum beginnt mit dem Tag der
Zuschlagserteilung und hat ab Leistungsbeginn eine Grundlaufzeit von 2 (zwei) Jahren
( Grundlaufzeit ). Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach der Grundlaufzeit automatisch um 1
(ein) weiteres Jahr ( Vertragsverlängerung ), sofern der Auftraggeber der
Vertragsverlängerung nicht mit einer Frist von 3 (drei) Monaten zum Ende der jeweiligen
Laufzeit widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 2 (zwei) Mal,
das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 (vier) Jahren hinaus
erfolgt nicht.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Auszug aus dem Handelsregister, der den zum
Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als drei Monate
(bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist. Dieser Nachweis ist mit dem Angebot
einzureichen.
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis über die Berechtigung zur Erbringung von
Postdienstleistungen gemäß § 4 PostG: Postdienstleistungen dürfen nur von Anbietern
erbracht werden, die im digitalen Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur eingetragen sind
oder über eine gültige vorläufige Erlaubnis verfügen. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird
der Auftraggeber das Vorhandensein der Eintragung im Anbieterverzeichnis gemäß § 4 PostG
bezüglich des betroffenen Bieters selbstständig im öffentlich einsehbaren Register überprüfen.
Zu diesem Zweck ist vom Bieter in der Bieterselbstauskunft seine Registernummer
anzugeben. Ist diese Eintragung vorhanden, gilt der Nachweis als erbracht; dem Angebot
muss in diesem Fall kein gesonderter zusätzlicher Nachweis beigefügt werden. Bieter, die
zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht final im Anbieterverzeichnis eingetragen sind,
haben mit dem Angebot den Nachweis zu erbringen, dass sie die Voraussetzungen für eine
vorläufige Erlaubnis zur Marktteilnahme erfüllen (z. B. durch Nachweis der Bestätigung eines
vollständigen Antrags und Erfüllung der Kriterien der Allgemeinverfügung Nr. 42/2026 der
Bundesnetzagentur oder durch Eintritt der gesetzlichen Genehmigungsfiktion gemäß § 4 Abs.
3 Satz 5 PostG). Der Nachweis bzw. der zugrundeliegende Status der Berechtigung muss den
zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergeben und ist mit dem Angebot
einzureichen. Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen, die der Eintragungspflicht nach dem
PostG unterliegen (z. B. Abholung, Sortierung, Transport oder Zustellung), auf
Unterauftragnehmer zu übertragen, gilt die Verpflichtung zur Berechtigung gemäß § 4 PostG
für jeden einzelnen Unterauftragnehmer gleichermaßen. Der Bieter hat in diesem Fall mit dem
Angebot weiterhin lediglich die Teilleistungen (Art und Umfang) anzugeben, die er durch
Unterauftragnehmer erbringen lassen möchte. Eine namentliche Benennung der
Unterauftragnehmer mit Angebotsabgabe ist auch in diesem Fall noch nicht zwingend
erforderlich. Benennt der Bieter indes bereits freiwillig Unterauftragnehmer, ist für diese im
Formblatt Erklärung Unterauftragnehmereinsatz/Eignungsleihe anzugeben, ob sie im
digitalen Anbieterverzeichnis eingetragen sind oder über eine gültige vorläufige Erlaubnis
verfügen. Der Bieter, dessen Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf Verlangen des
Auftraggebers innerhalb einer gesetzten Frist vor Zuschlagserteilung die vorgesehenen
Unterauftragnehmer namentlich zu benennen. Gleichzeitig ist für diese Unterauftragnehmer
der Nachweis der Berechtigung gemäß § 4 PostG (z. B. durch Angabe der
Registrierungsnummer zur Überprüfung im digitalen Anbieterverzeichnis oder Vorlage einer
Kopie der vorläufigen Erlaubnis) vorzulegen. Kann der Bieter für einen vorgesehenen
Unterauftragnehmer die Berechtigung gemäß § 4 PostG bis zum Ablauf der gesetzten Frist
nicht nachweisen, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Ausgefüllte Bieterselbstauskunft , unter zwingenden
Angaben zum Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten
Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen. Dieser Nachweis ist mit dem Angebot
einzureichen.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Ausgefüllte Bieterselbstauskunft , unter zwingenden
Angaben zum Netto-Gesamtumsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand
vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sollte das
Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit
Unternehmensgründung zu tätigen. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen,
die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten
Leistungen entsprechen. Dieser Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Ausgefüllte Bieterselbstauskunft , unter zwingenden
Angaben insbesondere zu a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters
beschäftigten Arbeitnehmer; b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters
beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand
vergleichbare Leistungen erbringen. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen,
die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten
Leistungen entsprechen. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die
geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen. Dieser Nachweis ist mit dem
Angebot einzureichen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis gemäß Referenzerklärung von
Referenzprojekten aus den letzten drei (3) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt der Angebotsfrist
, welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe: - der
Bezeichnung und Beschreibung der erbrachten Leistung(en) (Aufgabenstellung,
Leistungsinhalte und Tätigkeiten), - des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten
Angaben im Dokument Formblatt Referenzerklärung ), - des ungefähren Auftragsvolumens
(Umsatz), - des monatlichen Sendungsaufkommens, - des Leistungszeitraums und - des
Leistungserbringers. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang,
Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen
entsprechen. Diese Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Referenzerklärungen sind
grundsätzlich unter Nutzung des Formblattes Referenzerklärung und unter Benennung der
geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des
Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten
Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des
Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn
diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bieters gegenüber dem
Referenzauftraggeber entgegensteht. In Bezug auf die geforderten Erklärungen zu
vergleichbaren Referenzleistungen werden die folgenden Mindestanforderungen festgelegt:
Es sind mindestens 2 mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte aus
den letzten drei (3) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist
einzureichen. Eine Nichterfüllung der benannten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss
des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für die Wirtschaftlichkeit ist zu 100 % der Preis - ggf. unter Berücksichtigung
etwaiger Kombinationsrabatte - maßgeblich. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten
Gesamtergebnisses für den Auftraggeber erfolgt über eine mathematische
Vergleichsrechnung nach folgenden Stufen: - Stufe 1 - Ermittlung des Benchmarks für die
Einzelvergabe (Szenario A): Es wird für Los 1 und Los 2 jeweils separat das wirtschaftlichste
Angebot auf Basis der unrabattierten Einzellos-Preise ermittelt. Die Summe aus dem
niedrigsten Angebotspreis für Los 1 und dem niedrigsten Angebotspreis für Los 2 (unabhängig
davon, ob diese von demselben oder von unterschiedlichen Bietern stammen) bildet den
Vergleichswert A. - Stufe 2 - Ermittlung des Kombinationsergebnisses (Szenario B): Für jeden
Bieter, der für beide Lose ein Angebot abgegeben und einen gültigen Kombinationsrabatt in
Euro beziffert hat, wird die Summe seiner beiden unrabattierten Einzellos-Preise gebildet und
um den angebotenen Euro-Rabatt gemindert. Das rechnerisch günstigste rabattierte
Gesamtergebnis aus diesen Berechnungen bildet den Vergleichswert B. Der Zuschlag wird
auf Basis der folgenden Entscheidungsregel erteilt: - Vergleichswert A ist kleiner oder gleich
Vergleichswert B: Die Kombinationsrabatte greifen nicht. Der Zuschlag wird für jedes Los
separat an den jeweils in Stufe 1 ermittelten, günstigsten Einzelbieter zu dessen regulärem,
unrabattiertem Einzellos-Preis erteilt. - Vergleichswert B ist kleiner als Vergleichswert A: Der
Zuschlag für beide Lose wird gemeinsam an denjenigen Bieter erteilt, dessen
Kombinationsangebot den niedrigsten Gesamtpreis (Vergleichswert B) aufweist. Der Vertrag
für beide Lose wird unter Abzug des angebotenen Euro-Kombinationsrabatts geschlossen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVWMW54
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVWMW54
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVWMW54
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/12/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Sämtliche Unterlagen (inkl. Eignungsnachweise) sind bis zum
Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer
von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 07/12/2026 12:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die
Erbringung der Leistungen im Rahmen dieses Auftrages die Anforderungen nach § 6 Abs. 1,
2, 6 und 7 SaubFahrzeugBeschG einzuhalten. Dementsprechend müssen mindestens 38,5%
der eingesetzten leichten Nutzfahrzeuge einen CO² Ausstoß unter 50g/km und 80%
Luftschadstoffe (Protzentsatz der Emissionsgrenzwerte nach RDE) aufweisen. Sofern
schwere Nutz-fahrzeuge eingesetzt werden sollen, müssen davon bei LKW der
Fahrzeugklassen N2 und N3 mindestens 10% alternative Kraftstoffe nutzen (vgl. Art. 2 AFID),
bei Bussen der Fahrzeugklasse M3 45%. Für die Beurteilung der Einhaltung der Mindestziele
wird die Anzahl der Straßenfahrzeuge berücksichtigt, die für die Erbringung der Dienstleistung
im Rahmen des betreffenden Auftrags eingesetzt werden sollen. Der Auftragnehmer hat auf
Verlangen des Auftraggebers Auskunft darüber zu erteilen. Ferner hat der Bieter, dessen
Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist, das ausgefüllte Formblatt II.8 einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundesdruckerei GmbH
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig,
soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz
2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 135 Abs. 1 und 2
GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bundesdruckerei GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesdruckerei GmbH
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesdruckerei GmbH
Registrierungsnummer: 992-80152-82
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FP ECA - Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
E-Mail: vergabestelle@bdr.de
Telefon: +49 302598-0
Fax: +49 302598-6074
Internetadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundesdruckerei GmbH
Registrierungsnummer: 992-80152-82
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FP ECA - Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
E-Mail: vergabestelle@bdr.de
Telefon: +49 302598-0
Fax: +49 302598-6074
Internetadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e798bcde-0e53-410d-9f7a-788658877cb5 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/11/2026 13:25:48 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 215/2026
Datum der Veröffentlichung: 05/11/2026
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVWMW54
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVWMW54/documents
http://www.bundesdruckerei.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202611/ausschreibung-770713-2026-DEU.txt
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