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Titel :
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DEU-Werl - Deutschland Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für Parkplätze Technische Ausrüstung und Elemente für ein dynamisches Parkleitsystem
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026102901274783232 / 751681-2026
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Veröffentlicht :
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29.10.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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20.11.2026
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Angebotsabgabe bis :
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01.12.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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34996300 - Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für Parkplätze
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DEU-Werl: Deutschland Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder
Signaleinrichtungen für Parkplätze Technische Ausrüstung und Elemente
für ein dynamisches Parkleitsystem
2026/S 210/2026 751681
Deutschland Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für Parkplätze
Technische Ausrüstung und Elemente für ein dynamisches Parkleitsystem
OJ S 210/2026 29/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wallfahrtsstadt Werl
E-Mail: zentralevergabestelle@werl.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Technische Ausrüstung und Elemente für ein dynamisches Parkleitsystem
Beschreibung: Die Wallfahrtsstadt Werl schreibt folgende Maßnahme aus: Die Maßnahme
umfasst die Einrichtung eines cloudbasierten Parkleitrechners. An zehn Parkierungsanlagen
soll ein System zur Erfassung freier und belegter Stellplätze installiert werden. Zudem sollen
an 48 Standorten insgesamt 17 dynamische und 31 statische Parkleitschilder geliefert und
montiert werden.
Kennung des Verfahrens: 2c7aea46-f335-45e0-a17a-380488f70e70
Interne Kennung: 213-26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34996300 Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder
Signaleinrichtungen für Parkplätze
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Hedwig-Dransfeld-Str. 23
Stadt: Werl
Postleitzahl: 59457
Land, Gliederung (NUTS): Soest (DEA5B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Stadtgebiet der Wallfahrtsstadt Werl (s.Planungsunterlagen,
hochgeladen bei den Vergabeunterlagen)
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPWYRBLKLL# Frist für Bieterfragen:
20.11.2026 verbindliche Ausführungsfristen: Beginn: spätestens 14 Tage nach Zugang des
Auftrags muss mit Konzipierung der Schilder und Erstellung der statischen Nachweise für
Fundamente und Masten begonnen werden. Bereitstellung der Unterlagen: Die
Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Vergabe-
Westfalen zur Verfügung gestellt. Anfragen zum Verfahren: Anfragen zum Verfahren stellen
Sie bitte ausschließlich für den Projektraum des Vergabemarktplatzes Vergabe-Westfalen.
Wichtiger Hinweis: Das Angebot ist ausschließlich über den Projektraum des
Vergabemarktplatzes Vergabe-Westfalen elektronisch einzureichen. Hierzu ist ausreichend
Zeit einzuplanen. Achten Sie dabei bitte auf die Vollständigkeit der Unterlagen. Angebote, die
per E-Mail oder postalisch eingereicht werden, können nicht gewertet werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: - Das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz
Vertretungsberechtigte wurde/n wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und/oder § 21
MiLoG und/oder § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches SGB mit einer Geldbuße von
wenigstens 2 500 EUR belegt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen
mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer
Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine
Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben.
Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. -
Das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte wurde/n
wegen eines Verstoßes nach den §§ 10, 10a oder 11 des SchwarzArbG zu einer
Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
rechtskräftig verurteilt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit
seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer
Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine
Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben.
Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. -
Das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte wurde
wegen eines Verstoßes nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 und 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder
2 Nr. 3 des Dritten Buches SGB, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des AÜG oder §
266a Abs. 1 bis 4 des SGB zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2
500 EUR belegt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem
Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer
Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine
Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben.
Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. -
Das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte wurde
wegen eines Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 175.000
EUR belegt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem
Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer
Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine
Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben.
Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. -
Vorliegen eines verbotenen Tatbestands nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2023/2878 des
Rates vom 18. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über
restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket). Der Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem/ihrem Angebot einzureichen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3
GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen wurde eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt wegen einer
Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Der Bieter hat eine
Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur
Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei
Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf
gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für
eine Eignungsleihe benannt werden.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde eine Geldbuße nach § 30
OWiG rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den
Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der
Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei
Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf
gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für
eine Eignungsleihe benannt werden.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3
GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen wurde eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt wegen einer
Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen oder wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs
(Geldwäsche). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem
Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer
Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine
Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben.
Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
Betrug: Eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen
zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde eine
Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 des
Strafgesetzbuchs (Betrug) oder wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot
einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft
jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes
gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
Korruption: Eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen
zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde eine
Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder
nach § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
oder nach den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung),
jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete) oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem
Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer
Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine
Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben.
Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Eine Person, deren Verhalten nach §
123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen
das Unternehmen wurde eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt wegen
einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Der Bieter hat eine
Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur
Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei
Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf
gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für
eine Eignungsleihe benannt werden.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Das Unternehmen ist seinen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen. Der Bieter hat
eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht
zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei
Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf
gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für
eine Eignungsleihe benannt werden.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Das
Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung
nicht nachgekommen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit
seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer
Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine
Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben.
Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Das Unternehmen hat bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Der Bieter
hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die
Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied
gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die
Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Das Unternehmen hat bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Der Bieter
hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die
Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied
gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die
Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Das Unternehmen hat bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Der Bieter
hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die
Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied
gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die
Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
Zahlungsunfähigkeit: Das Unternehmen ist zahlungsunfähig. Der Bieter hat eine
Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur
Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei
Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf
gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für
eine Eignungsleihe benannt werden.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Über das Vermögen des
Unternehmens ist ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Bieter hat eine Eigenerklärung
zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der
Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei
Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf
gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für
eine Eignungsleihe benannt werden.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Das Unternehmen befindet sich im Verfahren der
Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den
Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der
Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei
Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf
gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für
eine Eignungsleihe benannt werden.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Über das
Vermögen des Unternehmens ist ein mit Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem
Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer
Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine
Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben.
Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Das Unternehmen bzw. eine Person, deren
Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, hat im Rahmen der
beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den
Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der
Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei
Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf
gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für
eine Eignungsleihe benannt werden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Das
Unternehmen hat Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der Bieter hat
eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht
zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei
Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf
gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für
eine Eignungsleihe benannt werden.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Eigenerklärung zu
den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der
Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei
Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf
gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für
eine Eignungsleihe benannt werden.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Das
Unternehmen wird ausgeschlossen, wenn es bereits in die Vorbereitung des
Vergabeverfahrens einbezogen war, und daraus eine Wettbewerbsverzerrung resultiert, die
nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Das
Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt,
was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
Rechtsfolge geführt hat.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Das Unternehmen
wird ausgeschlossen, wenn es in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der
Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln sowie, wenn das Unternehmen a)
versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise
zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder
vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Technische Ausrüstung und Elemente für ein dynamisches Parkleitsystem
Beschreibung: -Einrichtung eines Parkleitrechners als Cloud-Lösung inkl. der Bereitstellung
der dynamischen und statischen Daten über eine Schnittstelle zur MOBIDROM Datenplattform
(xml-Schnittstelle; DATEX ||-Format) -Lieferung und Installation von System zur Erfassung der
freien/belegten Stellplätze an 10 Parkierungsanlagen(teilweise bestehend aus mehreren
Parkplätzen) inkl. Online-Tool zur Verwaltung/Anpassung der Sensoren -Lieferung und
Montage von dynamischen sowie statischen Parkleitschildern (17 dynamisch und 31 statisch)
an 48 Standorten, einschließlich der Maste
Interne Kennung: 213-26
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34996300 Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder
Signaleinrichtungen für Parkplätze
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Hedwig-Dransfeld-Str. 23
Stadt: Werl
Postleitzahl: 59457
Land, Gliederung (NUTS): Soest (DEA5B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Stadtgebiet der Wallfahrtsstadt Werl (s.Planungsunterlagen,
hochgeladen bei den Vergabeunterlagen)
5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis über mind. eine Lieferung und Montage von:
Parkleitschildern und zentraler Ansteuerung, sowie mind. eine durchgeführte Montage und
Installation von Erfassungssystemen (Mit dem Angebot vorzulegen)
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: aktueller Nachweis über eine bestehende
Haftpflichtversicherung, Deckungssumme mindestens für Sachschäden 2.000.000 EUR und
für Personenschäden 3.000.000 EUR. In dem Fall, dass keine Versicherung in der geforderten
Höhe vorliegt, ist eine Bestätigung einer Versicherung vorzulegen, die die Absicht bestätigt, im
Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen. Vor
Ausführungsbeginn ist der Versicherungsabschluss mit den geforderten
Mindestdeckungssummen nachzuweisen. Die Versicherung ist im Falle der Auftragserteilung
über die gesamte Laufzeit des Vertrages vorzuhalten und bei Nachfrage des Auftraggebers ist
diesem ein entsprechender Nachweis vorzulegen. (Mit dem Angebot vorzulegen)
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Das Angebot (P) wird mit der niedrigsten Wertungssumme erhält 10 Punkte (P
niedrig), Angebote mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme oder darüber erhalten 0
Punkte. Zwischenwerte werden linear interpoliert. Angebotspunkte: Pniedrig = 10 Punkte. 2 x
Pniedrig = 0 Punkte. Für Angebote zwischen dem niedrigsten und dem 2-fachen Wert des
niedrigsten Angebotes gilt somit folgende Formel zur Punktevergabe: PAngebot = 10 - 10x
(PAngebot-Pniedrig)/Pniedrig Gerechnet wird mit drei Stellen hinter dem Komma. Es wird
kaufmännisch gerundet. (s. Wertungsmatrix hochgeladen bei den Vergabeunterlagen)
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Referenzen Parkleitschilder und zentrale Ansteuerung Referenzen
Erfassungssysteme Um die Höchstpunktzahl zu erreichen müssen in beiden Kategorien
mindestens 3 wertbare Referenzen vorgelegt werden. s. Wertungsmatrix (hochgeladen bei
den Vergabeunterlagen)
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium Zahl: 25
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Folgekosten
Beschreibung: Das Angebot (P) wird mit der niedrigsten Wertungssumme der Folgekosten
(bestehend aus Wartungskosten, Lizenz- und Betriebskosten sowie Stromverbrauchskosten,
jeweils für 5 Jahre) erhält 10 Punkte (Pniedrig), Angebote mit dem 2-fachen der niedrigsten
Wertungssumme oder darüber erhalten 0 Punkte. Zwischenwerte werden linear interpoliert. s.
Wertungsmatrix (hochgeladen bei den Vergabeunterlagen)
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium Zahl: 25
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice
/CXPWYRBLKLL/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Vergabemarktplatz Vergabe-Westfalen Zu finden unter (URL) https://www.vergabe-
westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRBLNS0
URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRBLKLL
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice
/CXPWYRBLKLL
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/12/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 58 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder den Bieter
gem. § 56 Abs. 2 Vergabeverordnung unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und
der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Gem. § 56 Abs. 3 ist die Nachforderung von leistungsbezogenen
Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 01/12/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus der Wallfahrtsstadt Werl, Hedwig-Dransfeld-Str. 23,
59457 Werl
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Angebote erfolgt unter Beachtung des §
55 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Abgabe einer Eigenerklärung zur Umsetzung
von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15
der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 2. Der Auftragnehmer ist zur
Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW verpflichtet. 3.
Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG 4. aktuelle und gültige
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (zum Submissionstermin nicht älter als 6
Monate) 5. Vorlage der Unterlagen für die Wertungsmatrix
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergabemarktplatz Vergabe-Westfalen Zu finden
unter (URL) https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRBLNS0
Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 in 48147 Münster Unklarheiten, Rügen,
Sonstiges sind unmittelbar schriftlich über das Vergabeprotal einzureichen. Sofern ein Verstoß
gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber
dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Auf die Regelungen des § 160 GWB wird
hingewiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Wallfahrtsstadt Werl
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Wallfahrtsstadt Werl
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wallfahrtsstadt Werl
Registrierungsnummer: 03 ZZZ0 0000 0465 72
Postanschrift: Hedwig-Dransfeld-Str. 23
Stadt: Werl
Postleitzahl: 59457
Land, Gliederung (NUTS): Soest (DEA5B)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: zentralevergabestelle@werl.de
Telefon: +49 2922800-1023
Fax: +49 2922800-1099
Internetadresse: https://www.werl.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 251411-3514
Fax: +49 251411-2165
Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht
/vergabekammer_westfalen/index.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 57009c4c-88f3-485f-bb46-2cef17d4ac4d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/10/2026 09:47:02 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 210/2026
Datum der Veröffentlichung: 29/10/2026
Referenzen:
https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRBLKLL
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRBLKLL/documents
https://www.werl.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202610/ausschreibung-751681-2026-DEU.txt
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