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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Stuttgart - Deutschland Arzneimittel Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026101601164844154 / 718066-2026
Veröffentlicht :
16.10.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
31.12.2028
Angebotsabgabe bis :
21.10.2028
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
33600000 - Arzneimittel
DEU-Stuttgart: Deutschland Arzneimittel Abschluss von nicht exklusiven
Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln
(Open-House-Verfahren)

2026/S 201/2026 718066

Deutschland Arzneimittel Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a
Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
OJ S 201/2026 16/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
E-Mail: ohv@bw.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu
Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Beschreibung: Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich
um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit
angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen
dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses
Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums TED
ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft
Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die AOK Baden-Württemberg (AOK)
beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. §§ 130a Abs. 8
SGB V, 78 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 Hs. 1, Abs. 3a Satz 2 Hs. 2 AMG nicht exklusive
Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den
Teilnahmebedingungen sowie unter Ziffer 5.1 dieser Auftragsbekanntmachung benannten
Wirkstoffen zu schließen. Dies gilt auch für Bewerbergemeinschaften pharmazeutischer
Unternehmer. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.1.2027 und beträgt maximal 24
Monate. Sie endet spätestens am 31.12.2028. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums
vom 1.1.2027 bis 31.12.2028 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Zu einer möglichen
Anpassung des Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn
siehe im Übrigen die Ziffer 5.1 dieser Bekanntmachung, Abschnitte A.I.4 und A.III.3 der
Teilnahmebedingungen sowie Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen.
Kennung des Verfahrens: b74e785b-4400-4c01-a781-2ea4b8717757
Interne Kennung: OHV 2027
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck

Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Presselstraße 19
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0MPKN#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu
Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Beschreibung: Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu
den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten Wirkstoffen. Der
Beschaffungsbedarf wurde dabei nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um ein Open-House-
Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher Formulierungen verwendet
werden, welche auf die Einteilung des Beschaffungsbedarfs in ein oder mehrere Los(e)
hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. In
diesem Zusammenhang wird auf die eingangs unter Ziffer 2.1 beschriebene Nichtgeltung
vergaberechtlicher Regelungen verwiesen. Die AOK startet das Open-House-Verfahren
bezogen auf die laufenden Nummern der Anlage 3 zu den Teilnahmbedingungen mit den
nachstehenden Wirkstoffen (sog. Startwirkstoffe): Lfd. Nr. 1: Aripiprazol in retardierten
Darreichungsformen (ATC-Code N05AX12); Lfd. Nr 2: Epoetin alfa; Lfd.-Nr. 3: Epoetin beta;
Lfd.-Nr. 4: Epoetin zeta; Lfd.-Nr. 5: PEG-Epoetin beta; Lfd.-Nr. 6: Glatirameracetat; Lfd.-Nr. 7:
Lisdexamfetamin dimesilat in der Darreichungsform Hartkapsel exklusive Packungsgröße 30
Stk.x. xBestandteil des Beschaffungsbedarfs sind ausschließlich die Hartkapseln in den
Packungsgrößen 90 und 100 Stück. Die AOK behält sich vor, den Beschaffungsbedarf dieses
Open-House-Verfahrens im Laufe des Verfahrens anzupassen, indem die Anlage 3 zu den
Teilnahmebedingungen um weitere Wirkstoffe ergänzt oder um einzelne Wirkstoffe reduziert
wird. Im Falle einer Erweiterung des Beschaffungsbedarfs würden auch Rabattverträge zu
Arzneimitteln mit diesen weiteren Wirkstoffen Gegenstand des vorliegenden Open-House-
Verfahrens werden. Selbstverständlich würde dadurch aber nicht der Inhalt bereits
geschlossener Verträge zu anderen Wirkstoffen erweitert, sondern dazu wäre je Wirkstoff ein
neuer Vertrag zu schließen (siehe dazu auch die Abschnitte A.I.1 und A.III.4 der
Teilnahmebedingungen). Wenn die Auftraggeberin alle Rabattverträge zu einem Wirkstoff aus
Anlage 3 kündigen möchte, kann sie diese zum selben Beendigungszeitpunkt gegenüber allen
Rabattvertragspartnern zu diesem Wirkstoff erklären und das Open-House-Verfahren zu
demselben Wirkstoff aufheben. In dem Fall macht die AOK unverzüglich die Aufhebung dieses
Open-House-Verfahrens für denselben Wirkstoff im Supplement zum Amtsblatt der

Europäischen Union bekannt. Alternativ ist die AOK berechtigt, zum selben Wirkstoff nach
Folgebekanntmachung mit geänderten Konditionen erneut Rabattverträge zu schließen.
Nähere Informationen zu einer möglichen Anpassung des Beschaffungsbedarfs enthalten die
Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4). Verträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen
werden frühestens mit Wirkung zum 1.1.2027 geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-
House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 31.12.2028. Für einen
frühestmöglichen Vertragsstart am 1.1.2027 müssen interessierte Unternehmen spätestens
am 20.11.2026 ein nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot
ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform
DTVP einreichen. Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den
Startwirkstoffen zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.1.2027 ist jeweils zu einem
Monatsersten möglich. Das jeweilige Angebot muss spätestens am 20. des Vorvormonats zu
dem beabsichtigten Vertragsbeginn über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform
DtVP eingehen. Die vollständigen Angebotsfristen und die damit korrespondierenden
Vertragsstarts sind in der Anlage 3 vermerkt. Im Falle einer Anpassung des
Beschaffungsbedarfs wird die AOK allen interessierten pharmazeutischen Unternehmern eine
aktualisierte Anlage 3 zur Verfügung stellen. Für alle im Rahmen dieses Open-House-
Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.12.2028.
Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 20.10.2028 eingehen. Die AOK gibt
den Inhalt des Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich vor.
Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den
Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der
pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags
zu Lasten der AOK abgegeben werden (zur vorgegebenen Rabatthöhe und Rabattberechnung
wird insbesondere auf die Abschnitte A.I.5 und A.I.7 der Teilnahmebedingungen sowie § 2
Abs. (2) und § 4 Abs. (3) des Rabattvertrags verwiesen).
Interne Kennung: OHV 2027

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Presselstraße 19
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die AOK kann die Laufzeit der Rabattverträge
zweimal um jeweils sechs Monate verlängern. Näheres ergibt sich aus den Auftragsunterlagen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien
sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als
Vertragspartner der Auftraggeberin nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. §§ 130a Abs. 8
SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen
Unternehmern i. S .d. vorgenannten Vorschriften, jeweils bezogen auf die
angebotsgegenständlichen Arzneimittel, in Betracht. Pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. §
130a Abs. 8 SGB V ist dasjenige Unternehmen, das den einheitlichen Abgabepreis gemäß §
78 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 Hs. 1, Abs. 3a Satz 2 Hs. 2 AMG für das/die
angebotsgegenständlichen Rabattarzneimittel festlegt und hierdurch sowie durch den Antrag
auf Zuteilung einer Pharmazentralnummer gegenüber der Informationsstelle für
Arzneispezialitäten GmbH ( IFA GmbH ) zum Ausdruck bringt, dass das/die
angebotsgegenständliche/n Arzneimittel unter dem Namen dieses pharmazeutischen
Unternehmers in den Verkehr gebracht wird/werden. Nur ein Unternehmen, welches diese
Voraussetzungen erfüllt, ist als pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB V
anzusehen und kommt als Vertragspartner der Auftraggeberin in Betracht. Des Weiteren muss
das Unternehmen seinen Sitz im Geltungsbereich des SGB V (Deutschland), einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum haben. Ferner müssen die vom Unternehmen in
Verkehr gebrachten angebotsgegenständlichen Arzneimittel den jeweils aktuell gültigen
rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen genügen und das Unternehmen zum
Inverkehrbringen dieser berechtigt sein. Schließlich dürfen zum Zeitpunkt der Absendung der
Vertragsunterlagen an die AOK keine Gründe vorliegen, wonach die
angebotsgegenständlichen Arzneimittel nicht (mehr) in den Verkehr gebracht werden dürfen.
Es ist eine Eigenerklärung zum Inverkehrbringen gemäß Abschnitt I der Anlage 5 zu den
Teilnahmebedingungen vorzulegen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Angaben in der
Eigenerklärung zum Inverkehrbringen gemäß Abschnitt I der Anlage 5 zu den
Teilnahmbedingungen mittels öffentlich zugänglicher Datenbanken (insbesondere AM-FDB-
Auszügen aus der AmAnDa-Datenbank, der Arzneimitteldatenbank des BfArM sowie der
Lauer-Taxe), zu überprüfen. Ergibt sich dabei das Recht des Wirtschaftsteilnehmers zum
Inverkehrbringen des Arzneimittels nicht aus diesen öffentlich zugänglichen Datenbanken für
sämtliche Arzneimittel, für die der pharmazeutische Unternehmer Rabatte anbietet,
insbesondere für den Fall, dass das rabattierte Arzneimittel zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe noch nicht in der Lauer-Taxe geführt wird, ist eine eidesstattliche
Versicherung vorzulegen, aus der sich diese Berechtigung ergibt.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Beschreibung des Eignungskriteriums: Es ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß
Abschnitt II der Anlage 5 der Teilnahmebedingungen vorzulegen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im
Sinne des Art. 5k Abs. (1) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (in der
jeweils aktuell geltenden Fassung) aufweisen, kann kein Vertrag geschlossen werden. Mit
dem Angebot ist daher eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
gemäß Abschnitt III der Anlage 5 zu den Teilnahmebedingungen vorzulegen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Es ist ein einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister
(bei Einreichung nicht älter als 6 Monate); ausländische pharmazeutische Unternehmen haben
einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe
der Rechtsvorschrift des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/10/2028 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0MPKN
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0MPKN

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist: Instrumente,
Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Die Angabe Elektronische Einreichung: nicht zulässig mit der Begründung,
dass Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar sind, erfolgte
aus technischen Gründen und ist nicht zutreffend. Anderenfalls kann nicht ausgeschlossen
werden, dass Angebote über den Angebotsbereich der Vergabeplattform DTVP eingehen und
erst nach Ablauf der letzten Angebotsfrist am 20.10.2028 geöffnet werden könnten. Das
Angebot ist jedoch hinsichtlich all seiner Bestandteile ausschließlich in elektronischer Form zu
erstellen und über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Das
Konvolut, bestehend aus dem Rahmenvertrag und seinen Anlagen, ist mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) zu
versehen. Vergleiche hierzu ausdrücklich Abschnitt A.III.4 der Teilnahmebedingungen sowie
Anlage 6 und 9 zu den Teilnahmebedingungen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/10/2028 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 21 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Sollten zwingend bereits mit dem Angebot einzureichende
Unterlagen oder Angaben fehlen oder widersprüchlich oder missverständlich sein, gelten
insoweit die allgemeinen Hinweise zur Nachforderung von Unterlagen und zum Ausschluss
von Angeboten in den Teilnahmebedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 21/10/2028 00:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Eröffnungstermin Beschreibung: Wird der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln
mit den in Ziffer 5.1 dieser Auftragsbekanntmachung aufgeführten Startwirkstoffen mit Wirkung
zum 1.1.2027 angestrebt, müssen die Angebotsunterlagen spätestens bis zum 20.11.2026
und bei angestrebtem Vertragsbeginn nach dem 1.1.2027 zu diesen Wirkstoffen, spätestens
am 20. des Vorvormonats zu dem beabsichtigten Vertragsstart über den
Kommunikationsbereich der Vergabeplattform DTVP eingehen. Sämtliche Angebotsfristen
sind dabei der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Hinweis zur Bindefrist:
Jedes Angebot ist bis zum Monatszehnten des auf den Monat der Angebotsabgabe
folgenden Monats lang, gerechnet ab dem Datum des vollständigen Eingangs bei der AOK,
verbindlich. Bei fristgerechtem Eingang ist das Angebot daher längestens 21 Tage verbindlich.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Bedingungen ergeben sich aus den Ziff.
2.1, 5.1 und 5.1.9 der Bekanntmachung sowie den Auftragsunterlagen. Nach § 130a Abs. 8 S.
1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i.S.d. §§ 130a Abs.
8 SGB V, 78 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 S. 1 Hs. 1, Abs. 3a S. 2 Hs. 2 AMG (vgl. unter 2.1)
geschlossen werden. Diese Eigenschaft muss sich auf die angebotenen Arzneimittel beziehen
und während der gesamten Vertragslaufzeit bestehen. Die Verfahrensunterlagen werden
ausschließlich pharmazeutischen Unternehmern als potenziellen Vertragspartnern auf Antrag
diskriminierungsfrei u. unverzüglich bereitgestellt. Sie sind vertraulich zu behandeln, vor
unbefugtem Zugriff zu schützen u. ausschließlich zur Prüfung einer Teilnahme sowie zum
Vertragsabschluss zu verwenden. Eine Weitergabe ist zulässig an verbundene Unternehmen
u. zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater, soweit sie erforderlich ist, sowie bei gesetzlichen
/behördlich/gerichtgerichtlich angeordneten Offenlegungspflichten.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es
sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
Vergabekoordinationsrichtlinie ( Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des

Rates ) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2
Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht
statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an
den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und
Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den
Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG.
Örtlich zuständig ist in der Regel das Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren
und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
§§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf
gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014
/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen
Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der
Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für die
Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren sind die
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt zuständig. Mit diesen vorsorglichen
Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB)
verbunden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK Baden-Württemberg

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: DE168368778
Postanschrift: Presselstraße 19
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Frank Hartmann
E-Mail: ohv@bw.aok.de
Telefon: 0711 6525-21407
Internetadresse: http://www.aok.de/bw
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t004922894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland

E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: eaf00386-ed98-43af-8dc3-5f7865a623c0 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/10/2026 14:20:58 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 201/2026
Datum der Veröffentlichung: 16/10/2026

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0MPKN
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0MPKN/documents
http://www.aok.de/bw
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202610/ausschreibung-718066-2026-DEU.txt

 
 
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