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Titel :
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DEU-Witten - Deutschland Landschaftsgärtnerische Gestaltung Sanierung Schwimmbad Revierpark Vonderort -Freianlagenplanung Los 2
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026101500595137821 / 711821-2026
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Veröffentlicht :
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15.10.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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03.11.2026
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Angebotsabgabe bis :
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13.11.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71420000 - Landschaftsgestaltung
71421000 - Landschaftsgärtnerische Gestaltung
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DEU-Witten: Deutschland Landschaftsgärtnerische Gestaltung Sanierung
Schwimmbad Revierpark Vonderort -Freianlagenplanung Los 2
2026/S 200/2026 711821
Deutschland Landschaftsgärtnerische Gestaltung Sanierung Schwimmbad Revierpark
Vonderort - Freianlagenplanung Los 2
OJ S 200/2026 15/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH
E-Mail: vergabeverfahren@abante.de
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Sanierung Schwimmbad Revierpark Vonderort - Freianlagenplanung Los 2
Beschreibung: Der Revierpark Vonderort, Bottroper Straße 350, Oberhausen, entstand 1974
als dritter von insgesamt fünf Revierparks im Ruhrgebiet und wurde zusammen mit dem
dortigen Schwimmbad eröffnet. Die Badelandschaft wurde in den 90er Jahren zum Solebad
Vonderort umgestaltet und später um die Saunalandschaft erweitert. Das Solebad ist wegen
des nicht mehr nutzbaren Solebeckens seit August 2019 außer Betrieb. Seitdem ist das
Solebad geschlossen. Die Bausubstanz der Badanlage weist altersbedingt erhebliche Mängel
auf und ist sanierungsbedürftig. Die Stadt hat sich an dem Projektaufruf des
Bundesprogramms Sanierung kommunaler Einrichtungen in Bereichen Sport, Jugend, und
Kultur 2023 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit dem
Projekt Sanierung und Erweiterung des Hallenbades im Revierpark Vonderort in Oberhausen
beteiligt. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Planung von Freianlagen gemäß
§ 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 Nr. 11.1 zur HOAI.
Kennung des Verfahrens: cca1fc99-e586-4576-97a2-8f47f17d9d01
Interne Kennung: 236/25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71421000 Landschaftsgärtnerische Gestaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71420000 Landschaftsgestaltung, 71000000 Dienstleistungen
von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Oberhausen
Land, Gliederung (NUTS): Oberhausen, Kreisfreie Stadt (DEA17)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0MM2M8#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 2 GWB: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c
des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und §
14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl.
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des
Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung), 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Betrug: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...)
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Korruption: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische
und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10.
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: vgl. § 123
Abs. 4 S. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Zahlungsunfähigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. der öffentliche Auftraggeber auf geeignete
Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl. §
124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4.
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr.
5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5.ein Interessenkonflikt bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. § 124 Abs.
1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen bei der
Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags
oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die
Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach
Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: vgl. § 124 Abs. 1
Nr. 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug
auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen
oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. a) versucht hat, die Entscheidungsfindung
des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat,
vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Sanierung Schwimmbad Revierpark Vonderort - Freianlagenplanung Los 2
Beschreibung: Vergeben werden Planungsleistungen der Landschaftsarchitektur nach der
Generalsanierung des Freizeitbades und der Außenbeckenneukonfiguration unter
Berücksichtigung der angrenzenden Freibadflächen und Saunagartenlandschaft, betreffend
Los 2. Bestandteile der Leistungserbringung sind: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9
des Leistungsbildes Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 Nr. 11.1 zur
HOAI - Besondere Leistungen: o örtliche Aufnahme der Bestandsflächen der Sauna und der
Pergola zur Integration in die Planung in der LPH 1 o Erstellung eines koordinierten
Leitungsplans mit Kollisionsprüfung in der LPH 5 o Vollständige Koordination der Erdarbeiten
für die Badewasser- und Entwässerungsleitungen in der LPH 8
Interne Kennung: 236/25
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71421000 Landschaftsgärtnerische Gestaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71420000 Landschaftsgestaltung, 71000000 Dienstleistungen
von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Oberhausen
Land, Gliederung (NUTS): Oberhausen, Kreisfreie Stadt (DEA17)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:
other-sme#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: 1.1 Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der
Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die
Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen.
Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten,
Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung,
Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist
nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von
Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem
Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die
Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung
des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in
diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: 1.2 Erlaubnis zur Berufsausübung Als
Berufsqualifikation wird der Beruf des Landschaftsarchitekten oder des
bauvorlageberechtigten Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die
entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland
entsprechend tätig zu werden. Der Nachweis ist für den Projektleiter zu erbringen. Juristische
Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe
einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d. i., wer berechtigt ist,
die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland
entsprechend tätig zu werden) benennen. Die Berufsqualifikation ist nachzuweisen. Als
Nachweis werden akzeptiert: - eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten
verantwortlichen Berufsangehörigen in die Architektenliste der jeweils zuständigen
Architektenkammer bzw. in die Liste bauvorlageberechtigter Ingenieure der Ingenieurkammer
i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie
2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische
Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen; - bei juristischen Personen -
zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen
Berufsangehörigen - einen aktuellen Handelsregisterauszug i. S. d. Anhang XI der Richtlinie
2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche
Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S.
65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird
ausdrücklich hingewiesen; - der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des
Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als zwölf Monate sein. Bei Einsatz eines
Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten
Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der
beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen
nachzuweisen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: 1.3 Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der
Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die
Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach
§§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere
Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Registerauszügen etc.
vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für
jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die
Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der
Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem
Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Eignungskriteriums: 1.4 Leistungen von Bietergemeinschaft,
Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber 1.4.1 Mitglieder und Leistungsteile der
Bietergemeinschaft Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft
benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft
voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die
Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft. 1.4.2 Leistungen der Unterauftragnehmer Falls der Einsatz von
Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die
Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben
beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit
dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. 1.4.3 Leistungen der
Eignungsleihgeber Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der
Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf.
welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten
tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den
betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-
finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis
erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den
Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung
verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: 2.1 Unternehmensumsatz im Tätigkeitsbereich gemäß
§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die
Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss
/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) als auch seinen/ihren
jeweiligen Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich Objektplanung Freianlagen in den
Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten
Bekanntmachung an. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a.
die Anforderung von Gewinn- und Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit
dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für
den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht
/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: 2.2 Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3
VgV Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die
Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer
Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen
Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden
mindestens 2.000.000 EUR, Sachschäden mindestens 1.500.000 EUR, Vermögensschäden,
die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, mindestens 1.000.000
EUR. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der
Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen der Versicherungspolice oder
einer Versicherungsbestätigung vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot
einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die
Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen,
bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: 3.1 Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Der Bieter
bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-
beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den
betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens drei
vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten drei Jahren, gerechnet ab dem Tag der
Absendung der EU-weiten Veröffentlichung, nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw.
müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?),
zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum
Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird
verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und
dem Wert nach zu beschreiben. Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn die
Referenz Leistungen der Landschaftsarchitektur für die Freianlagen eines Schwimmbades
oder eines vergleichbaren Bauwerkes mindestens der Honorarzone III gem. der Objektliste
Anlage 11.2 zu §§ 39 Abs. 4, 40 Abs. 5 HOAI umfasst. Der Referenzauftrag soll die
Erbringung einzelner Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 der Anlage 11.1 zu §§ 39 Abs.
4, 40 Abs. 5 HOAI enthalten. Zwei der drei Referenzaufträge müssen einen öffentlichen
Auftraggeber im Sinne der § 98 f. GWB als Referenzgeber vorweisen. Der Nachweis erfolgt
durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen
vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-
beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie
zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die
Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den
betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich
Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf
Anforderung einzureichen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: 4.1 Verschwiegenheitspflicht Der Bieter, die Mitglieder
der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen
alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung
gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln
(Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens
sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu
verarbeiten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG vorbehält,
Nachweise zu den Datensicherheitsmaßnahmen zu verlangen. Die Eigenerklärung/en ist/sind
mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für
den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte
Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich
Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf
Anforderung einzureichen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: 4.2 Russland-Erklärung Der Bieter, die Mitglieder der
Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht
von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ( Russland-
Erklärung ). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit
dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für
den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte
Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich
Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf
Anforderung einzureichen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: 4.3 Eigenerklärungen nach Landesrecht Abgabe der
Mindestlohn-Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen.
Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer
ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer
ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst
auf Anforderung einzureichen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: 4.4 Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz Der Bieter,
die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die
Unterauftragnehmer müssen die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der
Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den
Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den
/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer
der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit
dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für die Wertung des Honorarangebotes wird die Gesamtsumme des
anzugebenden Honorars ermittelt. Es gilt der Wertungspreis, der durch die Eintragungen des
Bieters im Preisblatt ermittelt wird.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Herangehensweise
Beschreibung: Planerisch-gestalterisches Verständnis (25%) Kooperations- und
Schnittstellenmanagement (25%)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MM2M8
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MM2M8
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MM2M8
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/11/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann gem. § 56 Abs. 2 VgV den
Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder
fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 13/11/2026 12:05:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: : Unternehmen haben einen Anspruch auf
Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem
öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb
von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160
Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Erfolgt die Rüge in den
vorgenannten Fällen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht innerhalb der Frist von
10 Tagen, so ist ein auf Nachprüfung gerichteter Antrag bei der zuständigen Vergabekammer
insoweit unzulässig. Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen
zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung
einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135
Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den
Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit
nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH
Registrierungsnummer: Nicht einschlägig
Postanschrift: Querenburger Straße 29
Stadt: Witten
Postleitzahl: 58455
Land, Gliederung (NUTS): Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
Land: Deutschland
Kontaktperson: abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
E-Mail: vergabeverfahren@abante.de
Telefon: +49 341 238 203 00
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Registrierungsnummer: DE294948107
Postanschrift: Lessingstraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabeverfahren@abante.de
Telefon: +49 341238203-00
Fax: +49 341238203-29
Internetadresse: https://abante.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
Fax: +49 251411-2165
Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de/themen/wirtschaft-kultur-und-kommunales
/vergabekammer-westfalen
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c457245e-1dac-4a53-bcc8-9d0c3ec76f35 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/10/2026 09:48:43 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 200/2026
Datum der Veröffentlichung: 15/10/2026
Referenzen:
https://abante.de/
https://www.bezreg-muenster.de/themen/wirtschaft-kultur-und-kommunales/vergabekammer-westfalen
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MM2M8
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MM2M8/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202610/ausschreibung-711821-2026-DEU.txt
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