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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Bad - Deutschland Dienstleistungen von Ingenieurbüros Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 6 bis 9, für den Ersatzneubau und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026101401054535284 / 709376-2026
Veröffentlicht :
14.10.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
04.11.2026
Angebotsabgabe bis :
13.11.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros
DEU-Bad: Deutschland Dienstleistungen von Ingenieurbüros Objektplanung
Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 6 bis 9, für den Ersatzneubau und
die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule

2026/S 199/2026 709376

Deutschland Dienstleistungen von Ingenieurbüros Objektplanung Gebäude und Innenräume,
Leistungsphasen 6 bis 9, für den Ersatzneubau und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp
Grund- und Mittelschule
OJ S 199/2026 14/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Wörishofen
E-Mail: hochbau@bad-woerishofen.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 6 bis 9, für den
Ersatzneubau und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule
Beschreibung: Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 6 bis 9, für den Ersatzneubau
und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule.
Kennung des Verfahrens: 8a477400-5391-4e11-b7a9-c089ed6bcb23
Interne Kennung: Bad Wörishofen_777_0002_05
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und
Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kaufbeurer Str. 12
Stadt: Bad Wörishofen
Postleitzahl: 86825
Land, Gliederung (NUTS): Unterallgäu (DE27C)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AM772# 1. Bietergemeinschaft:
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von dem
vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bietergemeinschaft)
unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das
Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrags vertretungsberechtigte Mitglied der

Bietergemeinschaft bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung
einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als
Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von
Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform
anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrags annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat
für diese Erklärung die Anlage 212 Bietergemeinschaft zu verwenden. Die Anlage ist von
dem Bieter / dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft als Bestandteil des
Angebots ausgefüllt einzureichen. 2. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die
Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische
oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die
Bietergemeinschaft in dem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese
anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und
nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende
vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter andere
Unternehmen sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht
identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt
hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten
Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum
Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen, vorzulegen. Ein Bieter /
eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die
einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine
gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens
für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der
Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Anlage 204
Eignungsleihe auszufüllen, soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und
diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. In diesem Fall hat der
Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot ferner
einen Nachweis einzureichen, aus dem hervorgeht, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft
die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen
werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche
Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV mit dem Angebot vorlegt. 3. Unterauftragnehmer
/ Nachunternehmer: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des
Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu
benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in
diesem Fall die Anlage 303 Unterauftragsvergabe vollständig auszufüllen und als Bestandteil

des Angebots einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den
Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen,
die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel
dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV). 4.Erklärung
Bezug Russland: Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli
2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/1494 vom 18. Juli
2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen
oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende
Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am
Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Bieter /
die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327
Erklärung_Bezug_Russland zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied
der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots
einzureichen. 5. Keine Abweichung von der jeweils aktuell gültigen VOB/B: Zum 01.01.2018
sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v
BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen
Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin privilegiert. Dies bedeutet, dass
die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn einzelne Paragrafen der VOB/B vom
gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur
dann, wenn die VOB/B von den Parteien als Ganzes in den Vertrag einbezogen wird. Nach
der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche Abweichung von den Regelungen der
VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist
dann also nicht mehr als Ganzes einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner
Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann. Zur Sicherstellung der Privilegierung der
VOB/B in den Bauverträgen ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse
auf die VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei
der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur
Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung
darauf zu achten, dass keine VOB/B widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln
aufgenommen werden. Als VOB/B-widrig gelten insbesondere: - Regelungen, die den
Regelungen der VOB/B widersprechen; - Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der
VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung
ausdrücklich vor. Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB
/B-widrig sein. Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige
Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen zu vermeiden
und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten / Ingenieure) nicht hiergegen
verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer die
oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung der Weiteren
Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der Leistungsverzeichnisse,
durchgehend zu beachten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Zwingende Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB: Eigenerklärung (im

Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer
Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), -
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch
in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlung von Steuern,
Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen
seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben, der Beiträge zur
Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe
des § 124 GWB: Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - weder das Unternehmen noch
eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt
worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat, - kein öffentlicher Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen
kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung
begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - weder das
Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken, - kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das
Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das
Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erhebliche oder fortdauernde Mängel
erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags,

die Forderung nach Schadensersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich
gezogen haben, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der
Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - weder das Unternehmen noch eine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, o versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls
eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das
Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe
darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung
der Steuern, Abgaben, Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB),
warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bieter, jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft, jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung
die Anlage 201 Ausschlussgründe zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 6 bis 9, für den
Ersatzneubau und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt, die Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in
Bad Wörishofen umzustrukturieren. Im Zuge der Umstrukturierung soll insbesondere die Alte
Turnhalle abgebrochen und an deren Stelle ein Neubau errichtet werden. Die
Umstrukturierung erfolgt in 2 Bauabschnitten, Bauabschnitt 1 (im Folgenden auch BA 1
genannt) und Bauabschnitt 2 (im Folgenden auch BA 2 genannt). Das Bauvorhaben soll mit
Fördermitteln nach Art. 10 BayFAG sowie nach dem Landesförderprogramm Ganztagsausbau
realisiert werden. Die Planungsleistungen für das Leistungsbild Objektplanung - Gebäude und
Innenräume der Leistungsphasen 1 und 5 gemäß der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom
22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist, (im Folgenden nur HOAI ), wurden
bzw. werden von Dritten im Auftrag des Auftraggebers erbracht. Gegenstand dieses
Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Objektplanung Gebäude und
Innenräume nach §§ 33 ff. HOAI für die Leistungsphasen (LPH) 6 bis 9 des Bauabschnitts 1
für das Projekt Ersatzneubau und Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und
Mittelschule in Bad Wörishofen . Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Interne Kennung: Bad Wörishofen_777_0002_05

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und
Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen:

Beschreibung der Optionen: 1. Ja, unter Beachtung von § 132 GWB. 2. Stufenweise
Beauftragung: Stufenweise Beauftragung: Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Nach diesem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe 1: -
Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6); - Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase
7). Leistungsstufe 2: - Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation
(Leistungsphase 8). Leistungsstufe 3: - Objektbetreuung (Leistungsphase 9). Der
Auftraggeber beauftragt mit Zuschlagserteilung zunächst nur die Leistungen (Grundleistungen
gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags (Anlage 906)) der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber behält
sich vor, Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags) der Leistungsstufen 2
und 3 sowie die im Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) mit Optional
gekennzeichneten Beratungs- und Besonderen Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags der
Leistungsstufen 1, 2 und 3 zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt, - die Leistungen
(Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags) der Leistungsstufe 2 zu beauftragen, wenn
die Baugenehmigung erteilt wurde und der Fördermittelbescheid vorliegt; - die Leistungen
(Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags) der Leistungsstufe 3 zu beauftragen, wenn
die Bauleistungen fertiggestellt und abgenommen wurden; - die im Leistungs- und
Vergütungskatalog (Anlage 801) mit Optional gekennzeichneten Beratungs- und Besonderen
Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags der Leistungsstufen 1, 2 und 3 zu beauftragen,
wenn diese erforderlich werden. Die mit Zuschlagserteilung noch nicht beauftragten
Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufen 2 und 3 und /
oder Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags der
Leistungsstufen 1, 2 und 3) hat der Auftragnehmer entsprechend den Regelungen dieses
Vertrags zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch einseitigen Abruf in Textform
beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsstufen
oder Einzelleistungen der Leistungsstufen. Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Zugang
des Abrufs, spätestens aber nach einer (1) Woche, mit den abgerufenen Leistungen zu
beginnen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der noch nicht mit
Zuschlagserteilung beauftragten Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags
der Leistungsstufen 2 und 3 und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß Ziffer
3.3 des Vertrags der Leistungsstufen 1, 2 und 3) besteht nicht. Ebenso hat der Auftragnehmer
keinen Rechtsanspruch auf Abruf und Vergütung aller Leistungsinhalte, wenn eine
Leistungsstufe inhaltlich nur teilweise abgerufen wird. Aus einer stufenweisen Beauftragung
und einer hieraus resultierenden zeitlichen Unterbrechung der Leistungsausführung kann der
Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche geltend
machen. Der Abruf weiterer Leistungen begründet kein selbständiges Vertragsverhältnis über
die abgerufene Leistung, sondern führt zu einer Erweiterung dieses Vertrages. Der
Auftragnehmer wird von der Verpflichtung, weitere Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer
3.2 des Vertrags und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des
Vertrags) zu erbringen, frei, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb eines Zeitraums von
sechs (6) Monaten nach vollständigem Abschluss der vorhergehenden Leistungen beauftragt.
Abschluss einer Leistung im Sinne des Vertrags meint den Zeitpunkt, in dem der
Auftragnehmer die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht hat. Die Parteien
können diese Frist während der Vertragslaufzeit einvernehmlich verlängern. Der
Auftragnehmer hat den Auftraggeber jeweils sechs (6) Wochen vor dem Abschluss der
gegenwärtig zu erbringenden Leistungen schriftlich zu fragen, ob er weitere Leistungen
beauftragen will.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kaufbeurer Str. 12
Stadt: Bad Wörishofen

Postleitzahl: 86825
Land, Gliederung (NUTS): Unterallgäu (DE27C)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 92 Monate

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# Hinweis: Die Angabe 92
Monate ist als voraussichtliche Gesamtlaufzeit einschließlich der Leistungsphase 9 zu
verstehen. Es gelten die Terminziele entsprechend der Anlage 906 Vertrag .

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Unternehmensbezogene Referenzprojekte: Der Bieter
hat mit dem Angebot mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt
über früher ausgeführte Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34
Abs. 1 HOAI, mindestens Leistungsphase 6 bis 8, einzureichen. [Die
unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen
Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Das unternehmensbezogene
Referenzprojekt muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Das unternehmensbezogene
Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Leistungen der Objektplanung Gebäude und
Innenräume nach § 34 Abs. 1 HOAI für mindestens die Leistungsphasen 6 bis 8 für ein
Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsvorhaben eines Gebäudes umfasst haben; - das
unternehmensbezogene Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne der
HOAI zugeordnet; - Erbringungszeitraum - die Leistungsphase 6 darf nicht vor dem
01.01.2018 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der
Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein;
anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 6 und das End-Datum
(TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8; die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im
Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung
auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl
für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase ausnahmsweise auch die
Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend. - Angabe der Brutto-Grundfläche (BGF
(nach DIN 277)) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von mindestens 2.000 m²; -
das unternehmensbezogene Referenzprojekt umfasste mindestens 6.000.000,- EUR (netto)
Baukosten für die Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet gemäß DIN 276 zum
Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung); maßgeblich ist die
Kostenberechnung, bei vorliegender Kostenfeststellung diese. Der Bieter hat je
unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name

des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt
hat); - Kurzbeschreibung der früher ausgeführten Leistung; der Bieter hat die früher
ausgeführten Leistungen so zu beschreiben, dass die Erfüllung der jeweiligen
Mindestanforderungen - Erbringung von Leistungen der Objektplanung Gebäude und
Innenräume nach § 34 Abs. 1 HOAI für ein Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsvorhaben
eines Gebäudes für mindestens die Leistungsphasen 6 bis 8 im Sinne der HOAI - aus der
Beschreibung des Referenzprojekts nachvollziehbar hervorgeht; - Angaben zu den übrigen
Mindestanforderungen entsprechend der Anlage 206 Unternehmensbezogene
Referenzprojekte ; - Name des Auftraggebers. Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt
sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-
Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese
Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der
unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder
darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch
in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht
berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf
hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3)
Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV), weil der Zeitraum vom 01.01.2018 bis
zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote mehr als 36 Monate beträgt. Kann ein Bieter
nicht mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt angeben, das
die aufgestellten Anforderungen erfüllt, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei
Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes
Referenzprojekt anzugeben, das die aufgestellten Anforderungen erfüllt; außerdem muss klar
erkennbar sein, welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt
welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen
unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die
Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2.
Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender
Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche
Auftraggeber führen. 3. Hinweise Die vorstehenden Anforderungen sind
Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bieter, die
Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende
Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206 Unternehmensbezogene
Referenzprojekte zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1. Persönliche Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem
Projektleiter, - einem stellvertretendem Projektleiter; und - einem Bauleiter anhand von
vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten über Dienstleistungen der Objektplanung
Gebäude und Innenräume. Der Bieter hat für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden
Projektleiter und für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden stellvertretenden
Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot
einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-)Anforderungen jeweils erfüllt. a) Der
Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter
geleitet haben. b) Der stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche

Referenzprojekt als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter geleitet haben. c) Der
Bauleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Bauleiter geleitet
haben. d) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das
persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters sind
jeweils wie folgt: (i) Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des
Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters: - Das persönliche Referenzprojekt muss
jeweils die Erbringung von Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach §
34 Abs. 1 HOAI für mindestens die Leistungsphasen 6 bis 7 für ein Neubau-, Umbau- oder
Erweiterungsvorhaben eines Gebäudes umfasst haben. - das persönliche Referenzprojekt war
mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet; - Die Leistungsphase 6 darf
nicht vor dem 01.01.2018 begonnen und die Leistungsphase 7 muss spätestens zum Ablauf
der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden
sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 6 und das End-
Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 7; die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau
im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen
Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt
werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase
ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend; - Angabe der
Brutto-Grundfläche (BGF (nach DIN 277)) des persönlichen Referenzprojekts für die von dem
Projektleiter als Projektleiter bzw. von dem stellvertretenden Projektleiter als Projektleiter oder
als stellvertretender Projektleiter erbrachten Leistungen der Objektplanung Gebäude und
Innenräume, mindestens Leistungsphase 6 bis 7, von mindestens 2.000 m²; - das persönliche
Referenzprojekt, in dem der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter für die
Erbringung der Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 6
bis 7 verantwortlich eingesetzt war, umfasste mindestens 6.000.000,- EUR (netto) Baukosten
für die Kostengruppe 300 und 400 gemäß DIN 276 zusammengerechnet zum Zeitpunkt der
Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung); maßgeblich ist die Kostenberechnung, bei
vorliegender Kostenfeststellung diese. (ii) Mindestanforderungen an die persönlichen
Referenzprojekte des Bauleiters: - Das persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung von
Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 Abs. 1 HOAI für
mindestens die Leistungsphase 8 für ein Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsvorhaben eines
Gebäudes umfasst haben; der benannte Bauleiter muss in dem Referenzprojekt für die
Erbringung der Leistungen der Objektüberwachung in der Leistungsphase 8 verantwortlich
eingesetzt gewesen sein; - das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone
III im Sinne der HOAI zugeordnet; - die Abnahme des Bauvorhabens ist eingetreten zwischen
dem 01.01.2021 bis zu dem Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen
Vergabeverfahren; die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ
vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der
Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl für den Beginn
als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase ausnahmsweise auch die Angabe von
Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend; - Angabe der Brutto-Grundfläche (BGF (nach DIN
277)) des persönlichen Referenzprojekts für die von dem Bauleiter erbrachten Leistungen der
Objektplanung Gebäude und Innenräume, mindestens Leistungsphase 8, von mindestens
2.000 m²; - das persönliche Referenzprojekt, in dem der Bauleiter für die Erbringung der
Leistungen der Objektüberwachung in der Leistungsphase 8 verantwortlich eingesetzt war,
umfasste mindestens 6.000.000,- EUR (netto) Baukosten für die Kostengruppe 300 und 400
gemäß DIN 276 zusammengerechnet zum Zeitpunkt der Kostenfeststellung. Erfüllt nicht
mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters, des stellvertretenden
Projektleiters und des Bauleiters die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum
Ausschluss des Angebots. Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen

Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hat
dabei in Form einer Liste je persönlichem Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name des
jeweils in dem gegenständlichen Projekt einzusetzenden Projektleiters und stellvertretenden
Projektleiters sowie des Bauleiters; - Kurzbeschreibung des von dem Projektleiter,
stellvertretendem Projektleiter und Bauleiter jeweils persönlich geleiteten persönlichen
Referenzprojekts; der Bieter hat die früher ausgeführten Leistungen so zu beschreiben, dass
die Erfüllung der jeweiligen Mindestanforderungen aus der Beschreibung des
Referenzprojekts nachvollziehbar hervorgeht entsprechend der Anlage 601 Erfahrung des
Projektteams . Fortsetzung folgtxxx.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1. Persönliche Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: Beginn der Fortsetzungxxx: - Funktion des Projektleiters, des stellvertretenden
Projektleiters und des Bauleiters in dem jeweiligen persönlichen Referenzprojekt; - Name des
Unternehmens, welches die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume des
persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter bzw. der stellvertretende Projektleiter bzw.
der Bauleiter jeweils in der angegebenen Rolle geleitet hat, ausgeführt hat; - Ausführungen zu
den angegebenen Mindestanforderungen an den Inhalt der persönlichen Referenzprojekte
entsprechend der Anlage 601 Erfahrung des Projektteams . (ii.) Die Bewertungssystematik ist
wie folgt: Die Bewertungssystematik ist sowohl für die persönlichen Referenzprojekte des
Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters als auch für die persönlichen
Referenzprojekte Bauleiters wie folgt: (1.) Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des
persönlichen Referenzprojekts: >= 4.000 m² = 5 Punkte. = 2.000 m² = 0 Punkte. < 2.000 m² =
Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des
persönlichen Referenzprojekts zwischen 2.000 m² und 4.000 m² liegt, werden die Punkte
durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel:
Bei einer Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts von
3.000 m² erhält der Bieter 2,50 Punkte. (2.) Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 gemäß
DIN 276 zusammengerechnet) des persönlichen Referenzprojekts: >= 10.000.000 EUR (netto)
= 5 Punkte. = 6.000.000 EUR (netto) = 0 Punkte. < 6.000.000 EUR (netto) = kein geeignetes
Referenzprojekt. Soweit die Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des
persönlichen Referenzprojekts zwischen 6.000.000,- EUR (netto) und 10.000.000 EUR (netto)
liegen, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei
Nachkommastellen. Beispiel: Bei Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 gemäß DIN 276
zusammengerechnet) des persönlichen Referenzprojekts von 8.000.000,- EUR (netto) erhält
der Bieter 2,50 Punkte. Die erzielten Punkte für die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277)
(1.) und Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 gemäß DIN 276 zusammengerechnet) (2.)
des persönlichen Referenzprojekts werden addiert. Je eingereichtem persönlichem
Referenzprojekt können maximal 10,00 Punkte (5,00 + 5,00) erzielt werden. Zu der
punktemäßigen Bewertung: - Der Bieter kann für die mit dem Angebot eingereichten
persönlichen Referenzprojekte - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen
erfüllen - maximal 30 Punkte erzielen; das heißt 90 Punkte zusammengerechnet. - Der Bieter
kann in dem Zuschlagskriterium Persönliche Erfahrung des Projektteams maximal 25,00
qualitative Leistungspunkte erzielen. Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte werden
die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte für die persönlichen Referenzprojekte des
Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters mit dem Gewichtungsfaktor 5/18. Das
Ergebnis wird mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Zur Bewertung hat der
Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 601 Erfahrung des Projektteams vollständig

auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen.
Sollte die Anlage 601 Erfahrung des Projektteams fehlen, führt dies zwingend zum
Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Je persönlichem
Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig
bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des persönlichen
Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet. Diese
Projektblätter sind jedoch nicht Teil der Bewertung. Bewertet werden ausschließlich die
Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 601 Erfahrung des
Projektteams . Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die
Leistungen durch den benannten Projektleiter, den benannten stellvertretenden Projektleiter
und den benannten Bauleiter zu erbringen. Der benannte Projektleiter, der stellvertretende
Projektleiter und der Bauleiter dürfen nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform
ausgetauscht werden. Für weitere Einzelheiten wird auf den Vertrag (Anlage 906) verwiesen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, seine Zustimmung zu verweigern, wenn der neue Projektleiter,
der neue stellvertretende Projektleiter oder der neue Bauleiter nicht mindestens genauso
erfahren ist wie die jeweils zu ersetzende Person. Dies ist der Fall, wenn die Ersatzperson bei
einer Bewertung nach den für die jeweilige Funktion geltenden Zuschlagskriterien des
Vergabeverfahrens mindestens die gleiche Punktzahl erzielt hätte wie die zu ersetzende
Person. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter, der neue stellvertretende
Projektleiter bzw. der neue Bauleiter mindestens genauso erfahren sein wie die zu ersetzende
Person. Der Auftraggeber ist berechtigt, seine Zustimmung zu verweigern, wenn diese
Voraussetzung nicht erfüllt ist. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der
Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des
Vergabeverfahrens - je nach Ersetzung - als Projektleiter, stellvertretender Projektleiter oder
Bauleiter angeboten worden wäre.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ausführungskonzept
Beschreibung: Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes
Ausführungskonzept. Darin hat der Bieter auszuführen, wie er im Falle der Auftragserteilung
an ihn die Leistung konkret erbringen wird, um während der Ausführung der Leistungsphase 8
eine hohe Verfügbarkeit und, soweit erforderlich, eine hohe Vor-Ort-Präsenz des benannten
Bauleiters sicherzustellen. Dabei ist auch darzustellen, wie die Verfügbarkeit und Vor-Ort-
Präsenz bei einer vorübergehenden Verhinderung des benannten Bauleiters sowie die
erforderliche Einbindung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters
sichergestellt werden (0 bis 5 Bewertungspunkte). Formale Anforderungen an das
Ausführungskonzept - Das Ausführungskonzept darf einen textlichen und ggf. grafischen
Umfang von höchstens zwei (2) DIN-A4-Seiten umfassen. - Soweit die Angaben und Grafiken
diesen Umfang überschreiten, bleiben die darüberhinausgehenden Seiten (ab Seite drei (3))
bei der Bewertung unberücksichtigt und haben keinen Einfluss auf die Angebotswertung. Der
Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach Zuschlagserteilung bestimmte Inhalte von
überschüssigen Seiten zur optionalen Umsetzung im Vertrag zu übernehmen, ohne dass
hierdurch ein Anspruch auf Mehrvergütung entsteht. - Eine inhaltsleere Titelseite sowie ein
Inhaltsverzeichnis werden auf den zulässigen Seitenumfang nicht angerechnet. - Hinweis: Der
Auftraggeber behält sich vor, Angaben auf den über den zulässigen Seitenumfang
hinausgehenden Seiten im Rahmen der Angebotsprüfung zu berücksichtigen, soweit sich
hieraus Anhaltspunkte für Widersprüche, Unklarheiten oder Abweichungen von den
Vergabeunterlagen ergeben. Dies gilt insbesondere, wenn die zusätzlichen Ausführungen

darauf hindeuten, dass Anforderungen an die Leistungserbringung nicht eingehalten werden.
Der Auftraggeber behält sich in diesen Fällen vor, das Angebot aufzuklären und ggf. das
Angebot von dem weiteren Vergabeverfahren auszuschließen. Sollte das Ausführungskonzept
fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit
nicht möglich. Der Bieter hat das Ausführungskonzept als Teil des Angebots ausschließlich in
elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Das Ausführungskonzept ist
von dem Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wird von dem
Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter soll das Ausführungskonzept wie folgt bezeichnen:
Anlage 602_Ausführungskonzept. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer
verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit
der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer
geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte
Beschaffenheit. Das Ausführungskonzept wird im Falle der Auftragserteilung als Anlage 602
Vertragsbestandteil. HINWEIS: Die Bewertungspunkte werden multipliziert mit dem
Gewichtungsfaktor 3. Maximal können in diesem Zuschlagskriterium 15,00 qualitative
Leistungspunkte erzielt werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)
Beschreibung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage 801 Leistungs- und
Vergütungskatalog . Sollte die Anlage 801 Leistungs- und Vergütungskatalog fehlen, führt
dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AM772
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: In der Anlage 101 finden die interessierten Wirtschaftsteilnehmer notwendige
Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP).
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass Erklärungen in den Bieterbereich der E-
Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bieterbereich wird für die Zustellung
rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AM772

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AM772
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz Eine Nachforderung von
Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen ist gemeint, dass der
Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit
dem Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der Auftraggeber wird inhaltlich fehlerhafte
(unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen, fehlende / unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben nicht nachfordern (§ 56 Abs. 3
Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus.
§ 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem
Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) werden daher nicht nachgefordert. Der
Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die
Unterlagen sind von dem Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der
Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer
von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen
(§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 13/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP))
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei
Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach
Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht
zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV). Für elektronisch eingereichte Angebote gilt das Vier-Augen-
Prinzip nach Satz 1 nicht, sofern technisch sichergestellt ist, dass die Angebote dauerhaft
vollständig und unverändert verfügbar sind.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen
Leistungen wird ein Vertrag [Anlage 906] geschlossen. Der Auftragnehmer hat die
Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf
Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den
Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits in dem Stadium der
Vertragsanbahnung (also im Vergabeverfahren) für den interessierten Wirtschaftsteilnehmer
gegolten hat. 2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung: Als Mindestanforderungen
an die Leistungserbringung wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu
erfolgen hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, oder 2.den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bad
Wörishofen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Bad Wörishofen

8. Organisationen

8.1. ORG-0001

Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Wörishofen
Registrierungsnummer: DE129098408
Postanschrift: Bürgermeister-Ledermann-Str. 1
Stadt: Bad Wörishofen
Postleitzahl: 86825
Land, Gliederung (NUTS): Unterallgäu (DE27C)
Land: Deutschland
E-Mail: hochbau@bad-woerishofen.de
Telefon: +49 82 47 96 90 0
Fax: +49 82 47 96 90 199
Internetadresse: https://www.bad-woerishofen.info/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762 411
Fax: +49 8921762 847
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns
/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d26ea1b6-d43d-422d-9008-fc0e87e40435 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung

Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/10/2026 11:03:39 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 199/2026
Datum der Veröffentlichung: 14/10/2026

Referenzen:
https://www.bad-woerishofen.info/
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AM772
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AM772/documents
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202610/ausschreibung-709376-2026-DEU.txt

 
 
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