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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Regen - Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen: Linienverkehr Bodenmais -Großer Arber, Bergbahn
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026100901250925074 / 699393-2026
Veröffentlicht :
09.10.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
24.12.2030
Angebotsabgabe bis :
10.11.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
DEU-Regen: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße)
Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen:
Linienverkehr Bodenmais -Großer Arber, Bergbahn

2026/S 196/2026 699393

Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr
mit Kraftfahrzeugen: Linienverkehr Bodenmais - Großer Arber, Bergbahn
OJ S 196/2026 09/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Regen
E-Mail: vergabestelle@lra.landkreis-regen.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen: Linienverkehr
Bodenmais - Großer Arber, Bergbahn
Beschreibung: Der Landkreis Regen beabsichtigt als zuständige Behörde, die Vergabe
öffentlicher Dienstleistungsaufträge für die Verkehrsleistungen der Linie 10 von Bodenmais
zum Großen Arber nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) 1370/2007 durchzuführen.
Kennung des Verfahrens: e1725746-d94d-4835-9d31-8678e1f62c72
Interne Kennung: 10/26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Regen (DE229)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Landkreis Regen (Bodenmais, Bahnhof/Rathaus - Großer Arber,
Talstation)

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4D0XM48K# Auf die
Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§
160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs.3 GWB, die
folgenden Wortlaut hat: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur

Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz
1 Satz 2 bleibt unberührt. Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer
einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§
161 GWB).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Schwere Verfehlung: Der Nachweis über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren
Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten
strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten
fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in
diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß
nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder
durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen
hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein
Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet
wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist
sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht
vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren
Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren
vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung
begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach
Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass
der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der

Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens
zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren
Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in
den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch
Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt
oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV
aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem
solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und
dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der
Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung
entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich
nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen
eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach
Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat zudem eine
Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der
zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen: Linienverkehr
Bodenmais - Großer Arber, Bergbahn
Beschreibung: Die Linie 10 gilt als Saisonverkehr - aufgeteilt auf mehrere Fahrpläne: - Saison
1: Fahrplan 10 2a Winterhauptsaison Fahrplan 10 2aa Winterhauptsaison mit Verdichtung -
Saison 2: Fahrplan 10 2b Winternebensaison - Saison 3: Fahrplan 10 2c Sommerhauptsaison
Interne Kennung: 10/26

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht,
am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber
verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung
einzusetzenden Fahrzeuge - soweit technisch machbar - mit weiteren Ausstattungsmerkmalen
aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Regen (DE229)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Landkreis Regen (Bodenmais, Bahnhof/Rathaus - Großer Arber,
Talstation)

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 25/12/2026

Enddatum der Laufzeit: 24/12/2030

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Bieter können sich nach
Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie
ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen.
Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während
der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit
sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das
über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der
hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich
zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen
will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese
Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den
Abschnitten 2.1.6. Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung und 5.1.9 Kriterium Referenzen
zu bestimmten Dienstleistungen / Technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind dem
Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen
das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist
zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem
Abschnitt 2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung für jedes sowie die entsprechenden
Unterlagen nach dem Abschnitt 5.1.9 Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen /
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der
hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der
Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte
Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt 2.1.6
Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen
Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der
Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die
speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der
vergabegegenständlichen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon
ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung
der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim
Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für
ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Hierzu ist es erforderlich, dass der Bieter über
Personal verfügt, das über Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und
Organisation hinsichtlich der Erbringung entsprechender als Referenz(en) anzugebener
Nahverkehrsleistungen verfügt. Von Erfahrung in verantwortlicher Position wird bei solchen
Personen ausgegangen, die entweder über eine gesetzliche bzw. organschaftliche
Vertretungsmacht für das Verkehrsunternehmen, oder über einen Hochschulabschluss und
/oder eine Qualifikation als Betriebsleiter nach BOKraft und/oder eine vergleichbare
Qualifikation verfügen. Die Planung und Organisation muss mindestens die Tätigkeitsbereiche
Personalakquise, Beschaffung von Fahrzeugen, Sicherstellung von Wartung und
Instandhaltung der einzusetzenden Fahrzeuge, Betriebsplanung und Disposition sowie die
Abrechnung der Verkehrsleistungen umfassen. Es ist nicht erforderlich, dass die Erfahrung in
diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne Person erlangt wurde, sondern es ist
ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen
Personen vorhanden ist. Die Verfügbarkeit von Personal, das über Erfahrung als
Betriebspersonal (insbesondere Busfahrer) verfügt, ist für die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit des Bieters nicht erforderlich. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von
geeigneten Referenzen des Bieters über in den letzten drei Jahren erbrachte und nach Art und
Umfang zu benennenden Nahverkehrsleistungen. Hierzu gehört auch die Angabe derjenigen
Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der zu erbringenden Leistungen
eingesetzt wurden und die über die vorgenannte erforderliche Erfahrung in verantwortlicher
Position in der Planung und Organisation verfügen (einschließlich Angaben zur jeweiligen
Qualifikation und individuellen Erfahrung dieser Fachkräfte in den o. g. Tätigkeitsbereichen
sowie zum Umfang und zum Tätigkeitsbereich, in dem die jeweilige Person in verantwortlicher
Position in der referenzierten Leistung mitgewirkt hat). Als Mindestvoraussetzung ist
mindestens eine Referenz über das Betreiben von Linienverkehren nach § 42 PBefG oder
Vergleichbarem als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer zu benennen. Die referenzierte
Leistung muss mindestens einen Umfang von 100.000 Fahrplankilometer jährlich umfasst
haben und bis zum Ablauf der Angebotsfrist mindestens über den Zeitraum von einem Jahr
erbracht worden sein.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist
als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen
ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für

seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden
können. Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche
Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und
dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der
Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung
entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich
nachweisen kann.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Auftragnehmer hat für jedes im
vertragsgegenständlichen Verkehr eingesetzte Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung mit einer
dem Pflichtversicherungsgesetz genügenden Gesamtdeckungssumme für Sach- und
Personenschäden von mindestens 100 Mio. Euro, im Fall von Personenschäden mit einer
Deckung von mindestens 7,5 Mio. Euro je geschädigter Person abzuschließen. Der
Auftragnehmer benachrichtigt den Auftraggeber unverzüglich, wenn ihm eine Zahlungsfrist
nach dem Versicherungsvertragsgesetz gestellt wird oder wenn das Versicherungsverhältnis
ganz oder teilweise gekündigt oder vorzeitig beendet wird. Veränderungen der
Haftpflichtversicherungen während der Vertragslaufzeit sind dem Auftraggeber umgehend
mitzuteilen. Der Auftraggeber kann eine Bestätigung über die Versicherung einfordern. Der
Auftragnehmer wirkt dann darauf hin, dass der Versicherer zugunsten des Auftraggebers eine
Bestätigung der Haftpflichtversicherung mit rechtsverbindlicher Unterschrift ausstellt. Der
Versicherer muss sich in dieser Bestätigung verpflichten, über die jährliche Aktualisierung der
Bestätigung der Haftpflichtversicherung hinaus den Auftraggeber über die Gefährdung des
Versicherungsschutzes durch Kündigung des Vertrages durch eine Vertragspartei oder durch
Zahlungsverzug des Auftragnehmers zu informieren. Wenn sich der Versicherer nicht zur
Information des Auftraggebers über die Gefährdung des Versicherungsschutzes durch
Kündigung des Vertrages durch eine Vertragspartei oder durch Zahlungsverzug des
Auftragnehmers verpflichten lässt, muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Recht
einräumen, beim Versicherer jederzeit entsprechende Auskünfte über die
Haftpflichtversicherung einholen zu können. Der Auftragnehmer entbindet den Versicherer
insoweit von seiner Verschwiegenheitspflicht. Der Versicherer hat dieses Auskunftsrecht des
Auftraggebers in seinem Bestätigungsschreiben aufzuführen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 27/10/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D0XM48K
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D0XM48K

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D0XM48K
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/11/2026 08:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen wird über die
Bieterkommunikation kommuniziert. Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/11/2026 08:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: -
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Regen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Regen

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Regen
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 09276-SG11-44
Postanschrift: Poschetsrieder Str. 16
Stadt: Regen
Postleitzahl: 94209
Land, Gliederung (NUTS): Regen (DE229)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@lra.landkreis-regen.de
Telefon: +49 9921601-150
Fax: +49 9921601-100
Internetadresse: http://www.landkreis-regen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f4c9eeac-0a65-499a-b61f-55e396ac890b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/10/2026 13:14:10 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 196/2026
Datum der Veröffentlichung: 09/10/2026

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D0XM48K
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D0XM48K/documents
http://www.landkreis-regen.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202610/ausschreibung-699393-2026-DEU.txt

 
 
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