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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Homburg - Deutschland Betriebsprüfung Wirtschaftsprüfungsleistungen einschließlich IT-Prüfung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026100701264118172 / 692784-2026
Veröffentlicht :
07.10.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
26.10.2026
Angebotsabgabe bis :
04.11.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
79212000 - Betriebsprüfung
DEU-Homburg: Deutschland Betriebsprüfung
Wirtschaftsprüfungsleistungen einschließlich IT-Prüfung

2026/S 194/2026 692784

Deutschland Betriebsprüfung Wirtschaftsprüfungsleistungen einschließlich IT-Prüfung
OJ S 194/2026 07/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum des Saarlandes
E-Mail: vergabestelle@uks.eu
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Wirtschaftsprüfungsleistungen einschließlich IT-Prüfung
Beschreibung: Gegenstand der Beauftragung ist die Durchführung der gesetzlichen
Jahresabschlussprüfung einschließlich aller damit verbundenen prüfungsbezogenen
Leistungen für das Universitätsklinikum des Saarlandes als rechtsfähige Anstalt des
öffentlichen Rechts (UKS AöR) sowie für die UKS Service GmbH als in den regulären
Prüfungsauftrag einbezogene Tochtergesellschaft. Die UKS Energie GmbH ist nicht
Bestandteil des regulären Prüfungsumfangs und wird nur bei gesonderter Beauftragung als
optionale Leistung geprüft. Die EK-UNICO GmbH ist nicht Gegenstand eigenständiger
Prüfungshandlungen; zu berücksichtigen sind lediglich die Angaben im Lagebericht zum
Jahresabschluss und zur Minderheitsbeteiligung.
Kennung des Verfahrens: 1b930785-e5a0-4c96-93dd-bde19cc10729
Interne Kennung: III.DL-344-26-EU
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Gegenstand der Beauftragung ist die Durchführung der
gesetzlichen Jahresabschlussprüfung einschließlich aller damit verbundenen
prüfungsbezogenen Leistungen für das Universitätsklinikum des Saarlandes als rechtsfähige
Anstalt des öffentlichen Rechts (UKS AöR) sowie für die UKS Service GmbH als in den
regulären Prüfungsauftrag einbezogene Tochtergesellschaft. Die UKS Energie GmbH ist nicht
Bestandteil des regulären Prüfungsumfangs und wird nur bei gesonderter Beauftragung als
optionale Leistung geprüft. Die EK-UNICO GmbH ist nicht Gegenstand eigenständiger
Prüfungshandlungen; zu berücksichtigen sind lediglich die Angaben im Lagebericht zum
Jahresabschluss und zur Minderheitsbeteiligung. Die Leistungen umfassen sämtliche
Tätigkeiten, die für eine ordnungsgemäße Durchführung der Abschlussprüfung erforderlich
sind. Hierzu gehören insbesondere: - Prüfung des Jahresabschlusses, - Prüfung des
Lageberichts, - Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzgesetz (HGrG), - Durchführung
erforderlicher IT-Prüfungshandlungen, - Erstellung des Prüfungsberichts, - Erstellung von
Management Lettern, - Durchführung gesetzlich oder regulatorisch erforderlicher Testate, -

Berichterstattung gegenüber Vorstand, Aufsichtsrat und weiteren zuständigen Gremien. Der
Auftragnehmer hat sämtliche Leistungen unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen,
berufsrechtlichen und fachlichen Anforderungen zu erbringen.

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79212000 Betriebsprüfung

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kirrberger Straße 100
Stadt: Homburg
Postleitzahl: 66424
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4LM2KT#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer
Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen
abzugeben.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129
des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c
des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen
Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden

sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
Betrug: nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs
(Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§
264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption: nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334
des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit §
335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: nach § 123 Abs. 4 GWB :
Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die
öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung
nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen
seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder
sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich
Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB:
Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung

des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: nach §
123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht
anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Zahlungsunfähigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: nach § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat,
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen
der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend
anzuwenden
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: nach §
124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür
verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: nach § 124 Abs. 1
Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: nach § 124
Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen
bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: nach § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter

Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: nach § 124 Abs. 1
Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder
vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Wirtschaftsprüfungsleistungen einschließlich IT-Prüfung
Beschreibung: Gegenstand der Beauftragung ist die Durchführung der gesetzlichen
Jahresabschlussprüfung einschließlich aller damit verbundenen prüfungsbezogenen
Leistungen für das Universitätsklinikum des Saarlandes als rechtsfähige Anstalt des
öffentlichen Rechts (UKS AöR) sowie für die UKS Service GmbH als in den regulären
Prüfungsauftrag einbezogene Tochtergesellschaft. Die UKS Energie GmbH ist nicht
Bestandteil des regulären Prüfungsumfangs und wird nur bei gesonderter Beauftragung als
optionale Leistung geprüft. Die EK-UNICO GmbH ist nicht Gegenstand eigenständiger
Prüfungshandlungen; zu berücksichtigen sind lediglich die Angaben im Lagebericht zum
Jahresabschluss und zur Minderheitsbeteiligung. Die Leistungen umfassen sämtliche
Tätigkeiten, die für eine ordnungsgemäße Durchführung der Abschlussprüfung erforderlich
sind. Hierzu gehören insbesondere: - Prüfung des Jahresabschlusses, - Prüfung des
Lageberichts, - Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG), - Durchführung
erforderlicher IT-Prüfungshandlungen, - Erstellung des Prüfungsberichts, - Erstellung von
Management Lettern, - Durchführung gesetzlich oder regulatorisch erforderlicher Testate, -
Berichterstattung gegenüber Vorstand, Aufsichtsrat und weiteren zuständigen Gremien. Der
Auftragnehmer hat sämtliche Leistungen unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen,
berufsrechtlichen und fachlichen Anforderungen zu erbringen.
Interne Kennung: III.DL-344-26-EU

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79212000 Betriebsprüfung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kirrberger Straße 100

Stadt: Homburg
Postleitzahl: 66424
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftrag kann maximal 3-mal um ein 1 Jahr
verlängert werden. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt dann 5 Jahre.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Berufsrechtliche Zulassung: Der Bieter muss als
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ordnungsgemäß zugelassen sein. Die für die Leistung
verantwortlichen Berufsträger müssen über die erforderliche berufsrechtliche Zulassung
verfügen. Eigenerklärung in Anlage 6; auf Anforderung geeigneter Nachweis der Zulassung.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die berufsrechtliche Unabhängigkeit muss
gewährleistet sein; Interessenkonflikte, die einer ordnungsgemäßen Prüfung entgegenstehen,
dürfen nicht vorliegen. Unabhängigkeits- und Vertraulichkeitserklärung gemäß Anlage 5.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter muss über einschlägige Erfahrungen mit
Prüfungsleistungen im Gesundheitswesen, Krankenhaussektor oder bei Einrichtungen der
öffentlichen Hand verfügen. Mindestens drei vergleichbare Referenzmandate aus den letzten
drei Jahren gemäß Anlage 3

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter muss Erfahrungen mit komplexen
Organisations-, Beteiligungs- oder IT-gestützten Prüfungsumgebungen nachweisen.
Darstellung in den Referenzblättern gemäß Anlage 3, insbesondere zu IT-Umfeld,
Leistungsumfang und Vergleichbarkeit.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter muss über qualifizierte IT-
Prüfungskompetenz verfügen, insbesondere für IT-gestützte Rechnungslegungsprozesse,
SAP-Umgebungen, Berechtigungen, Schnittstellen, IT-Kontrollen sowie rechnungslegungs-
und abschlussprüfungsrelevante IT-Risiken. Als Mindestqualifikation ist mindestens ein IT-
Prüfungsspezialist mit einschlägiger Zertifizierung (z. B. CISA, CISM oder gleichwertig) und
mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung in der IT-Prüfung IT-gestützter
Rechnungslegungsprozesse zu benennen. Benennung und Qualifikationsdarstellung der IT-
Prüfungsspezialisten in Anlage 4; ergänzend Referenzen nach Anlage 3.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter muss ein qualifiziertes Kernteam
bereitstellen, das mindestens einen verantwortlichen Wirtschaftsprüfer, einen Prüfungsleiter
oder stellvertretenden Wirtschaftsprüfer, einen IT-Prüfungsspezialisten sowie weitere
erforderliche Fachmitarbeiter umfasst. Teamblatt gemäß Anlage 4; Eigenerklärung zur
personellen Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 6

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter muss über ausreichende personelle und
organisatorische Kapazitäten verfügen, um Vorprüfung, Hauptprüfung, IT-Prüfung,
Pflichttestate, Berichterstattung und Gremientermine fristgerecht durchzuführen.
Verfügbarkeits- und Kapazitätszusage gemäß Anlage 7

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter muss in jedem der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre einen Mindestjahresumsatz von 500.000 EUR netto aus
Jahresabschlussprüfungen erzielt haben. Bei Bietergemeinschaften und im Falle einer
zulässigen Eignungsleihe werden die Umsätze der für dieses Eignungskriterium benannten
Unternehmen zusammengerechnet. Eigenerklärung gemäß Anlage 6 über die Umsätze aus
Jahresabschlussprüfungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; auf
Anforderung geeignete Nachweise.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter muss über eine
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 4 Mio. EUR je Einzelfall
für Vermögensschäden, zweifach maximiert pro Versicherungsjahr, verfügen; die Deckung
muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Angaben zur
Berufshaftpflichtversicherung gemäß Anlage 6; auf Anforderung Versicherungsnachweis.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter muss über ein geeignetes
Qualitätssicherungssystem verfügen, das eine ordnungsgemäße, berufsrechtskonforme und
nachvollziehbare Leistungserbringung sicherstellt. Eigenerklärung; Darstellung im Angebot
bzw. in Anlage 4; auf Anforderung ergänzende Nachweise.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Bewertung des Preises beträgt maximal 40 Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)

Zuschlagskriterium Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Prüfungsansatz und Auftragsverständnis maximal 10 Punkte.
Nachvollziehbarkeit, Risikoorientierung, Prozessorientierung, Einbindung der IT-Prüfung und
Bezug zu den Besonderheiten eines Universitätsklinikums. Bewertet wird der konkrete
angebotene Prüfungsansatz, nicht die allgemeine Unternehmenshistorie
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Qualität des konkret vorgesehenen Prüfungsteams maximal 10 Punkte.
Rollenverteilung, Qualifikation der benannten Schlüsselpersonen, Verantwortlichkeiten,
personelle Kontinuität und verfügbare Ressourcen für die konkrete Auftragsausführung.
Mindestanforderungen an das Team sind Eignung; Mehrwert, Passgenauigkeit und Qualität
des konkret angebotenen Teams sind Zuschlagskriterien
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: IT-Prüfung und digitale Prüfungsunterstützung maximal 15 Punkte. Qualität der
vorgesehenen IT-Prüfungshandlungen, Einbindung von IT-Prüfungsspezialisten, Umgang mit
IT-gestützten Rechnungslegungsprozessen, Schnittstellen, Berechtigungen, IT-Kontrollen
sowie rechnungslegungs- und abschlussprüfungsrelevanten IT-Risiken Bewertet wird die
Qualität der konkreten Einbindung in die Auftragsdurchführung, nicht allein das Vorhandensein
von IT-Kompetenz.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Umsetzungskonzept für krankenhausspezifische Prüfungsprozesse maximal 15
Punkte. Qualität, Schlüssigkeit und Umsetzbarkeit der konkret angebotenen Abläufe für den
Pflegebudget-Workflow, den Fördermittel- und Verwendungsnachweisprozess sowie die
Prüfung nach § 53 HGrG bei einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts.
Bewertungsgrundlage sind ausschließlich die auftragsbezogenen Darstellungen in Anlage 4
Abschnitt 9. Bewertet werden ausschließlich die angebotsspezifischen Umsetzungsschritte,
Zuständigkeiten, Schnittstellen, Kontrollen, Zeitabläufe und Arbeitsergebnisse.
Unternehmensbezogene Erfahrungen, Referenzen und Eignungsnachweise werden nicht
bewertet
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Projektorganisation, Kommunikation und Gremienfähigkeit maximal 5 Punkte.
Organisation der Prüfungsphasen, Kommunikationswege, Erreichbarkeit, Eskalationswege,

Abstimmungen und adressatengerechte Gremienkommunikation. Bewertet wird die konkrete
Organisation der Leistungserbringung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Qualitätssicherung und Unabhängigkeit im Auftragsvollzug maximal 5 Punkte.
Auftragsbezogene Qualitätssicherung, Reviewprozesse, interne Sicherungsmaßnahmen und
Umgang mit Unabhängigkeitsanforderungen während der Vertragslaufzeit. Die
berufsrechtliche Mindestanforderung ist Eignung; bewertet wird der zusätzliche
auftragsbezogene Qualitätssicherungsbeitrag
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 5

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/10/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LM2KT
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die
Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend verschlüsselt über
das Vergabeportal dtvp zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax
oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht
zugelassen.
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LM2KT

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LM2KT
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/11/2026 13:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 6 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß der gesetzlichen Regelung § 56 VgV. Der AG behält sich
vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist
nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt
dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 04/11/2026 13:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit

Ort des Eröffnungstermins: Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV.
Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1)
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Universitätsklinikum des Saarlandes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum des Saarlandes

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum des Saarlandes
Registrierungsnummer: DE234776341
Postanschrift: Kirrberger Straße 100
Stadt: Homburg
Postleitzahl: 66424
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dezernat III - Beschaffung und Logistik
E-Mail: vergabestelle@uks.eu
Telefon: +49 68411621-161
Internetadresse: https://www.uniklinikum-saarland.de/de/
Profil des Erwerbers: https://www.uks.eu/ueber-das-uks/allgemeine-verwaltung/dezernat-iii-
beschaffung-logistik/beschaffung
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Energie und Verkehr
Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
Internetadresse: https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben
/vergabekammern/vergabekammern
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3c55c6ae-ea45-4a18-9802-ef03ef89d97d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/10/2026 15:08:41 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 194/2026
Datum der Veröffentlichung: 07/10/2026

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LM2KT
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LM2KT/documents
https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern
https://www.uks.eu/ueber-das-uks/allgemeine-verwaltung/dezernat-iii-beschaffung-logistik/beschaffung
https://www.uniklinikum-saarland.de/de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202610/ausschreibung-692784-2026-DEU.txt

 
 
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