Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Frankfurt am Main - Pipettierroboters
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026100108415803150 / 2099805-2026
Veröffentlicht :
01.10.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
15.10.2026
Angebotsabgabe bis :
15.10.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Lieferauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
38437000 - Laborpipetten und Zubehör
Pipettierroboters
1.) die Bezeichnung und die Anschrift der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle, der den Zuschlag
erteilenden Stelle sowie der Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind:
der ausschreibenden Stelle
Fraunhofer ITMP
Sandhöfer-Allee 1
60528 Frankfurt am Main
Telefon
Telefax
E-Mail
+49 69269525359
Jhonatan.Stiven.Weiner-Aragon@itmp.fraunhofer.de
der Stelle, an die die konventionellen Angebote zu richten sind:
Fraunhofer ITMP
Sandhöfer-Allee 1
60528 Frankfurt am Main
2.) Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
3.) die Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind:
Elektronische Angebote
Textform ( 126b BGB)
Digitale Signatur
sind zugelassen
ist erlaubt
wird nicht unterstützt
4.) gegebenenfalls in den Fällen des 29 Absatz 3 die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die
Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen:
Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Daten während der Übertragung zum
Server die aktuellste Version des TLS-Verschlüsselungsverfahrens. [https-Übertragung]. Die Unterlagen können Sie unter
www.deutsche-evergabe.de herunterladen.
5.) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistungserbringung:
Aktenzeichen
PR1255807
Titel
Beschreibung
PR1255807_Beschaffung eines Pipettierroboters zur Automatisierung von Pipettiervorgängen
Das Fraunhofer-Institut für Translationale Medizin und Pharmakologie ITMP, Standort Hamburg,
plant die Beschaf-fung von einem spitzenbasierten Pipettierroboter zur Automatisierung von
Pipettiervorgängen, welcher in die vor-handene explorer G3-Screeninganlage der Firma revvity
integriert werden soll.
ausf. Beschreibung
5. Technische Detailbeschreibung
1. Allgemein
1.1. Der Pipettierroboter muss für eine automatisierte Abwicklung von Pipettieraufgaben innerhalb
der vor-handenen explorer G3-Screeninganlage der Firma revvity geeignet sein. F
1.2. Der Pipettierroboter muss für verschiedene spitzenbasierte Pipettieraufgaben verwendet werden
kön-nen, wie das Umformatieren von Mikrotiterplatten, das Erstellen von Verdünnungsreihen in
Mikrotiter-platten oder das Mischen von Proben in Mikrotiterplatten. Die Verwendung für weitere,
nicht hier ge-nannte Pipettieraufgaben wird nicht zum Nachteil ausgelegt. F
1.3. Der Pipettierroboter muss mit 96-Well- und 384-Well-Mikrotiterplatten sowie Reservoiren
kompatibel sein (nachfolgend Labware genannt). Die Kompatibilität mit weiteren, nicht hier
genannten Laborbehält-nissen wird nicht zum Nachteil ausgelegt. F
1.4. Auf dem Deck des Pipettierroboters müssen mehrere Aufnahmepositionen für die unter 1.3
genannte Labware vorhanden sein. Daneben muss es nicht weniger als eine Position für die
Aufnahme von Spit-zenracks geben. F
1.5. Der Pipettierroboter muss die Möglichkeit besitzen, auf seinem Deck nicht weniger als vier 96-
Well- bzw. 384-Well-Mikrotiterplatten gleichzeitig aufzunehmen. F
1.6. Der Pipettierroboter muss eine 384-Well-Mikrotiterplatte gleichzeitig in einem Volumenbereich
befüllen können, der an seinem niedrigsten Punkt nicht mehr als 2,0 L und an seinem höchsten
Punkt nicht we-niger als 30,0 L pro Kanal beträgt. Das eingestellte Volumen muss dabei in
Inkrementen regelbar sein. Diese Inkremente dürfen nicht größer als 0,1 L sein. F
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1.7. Der Variationskoeffizient der unter 1.6 beschriebenen Pipettieraufgabe darf 5% nicht
übersteigen. F
1.8. Der Pipettierroboter muss eine 96-Well-Mikrotiterplatte gleichzeitig in einem Volumenbereich
befüllen können, der an seinem niedrigsten Punkt nicht mehr als 2,0 L und an seinem höchsten
Punkt nicht we-niger als 30,0 L pro Kanal beträgt. Das eingestellte Volumen muss dabei in
Inkrementen regelbar sein. Diese Inkremente dürfen nicht größer als 0,1 L sein. F
1.9. Der Variationskoeffizient der unter 1.8 beschriebenen Pipettieraufgabe darf 5% nicht
übersteigen. F
1.10. Es muss mit diesem Pipettierroboter die Möglichkeit geben, Labware-Übergreifend
Pipettierschritte durchführen zu können (z. B. aus 96-Well- in 384-Well-Mikrotiterplatten). F
1.11. Der Pipettierroboter muss eine konsistente und reproduzierbare Pipettierleistung bieten,
einschließlich präziser Positionierung der Spitzen und kontrollierbarer Pipettiergeschwindigkeiten. F
1.12. Der Pipettierroboter soll die Anbindung und Nutzung einer separaten Ladeposition für
Pipettierspitzen unterstützen. F
1.13. Der Pipettierroboter soll die Anbindung und Nutzung einer separaten Waschstation
unterstützen, über die Pipettenspitzen automatisiert gereinigt und für weitere Pipettierschritte
bereitgestellt werden kön-nen. F
1.14. Die Oberflächen des Pipettierroboter müssen mit 70 % Ethanol dekontaminierbar sein. F
1.15. Die verschiedenen Aufsätze/Adapter für die unter 1.3 genannte Labware müssen ohne großen
Aufwand (wie z. B. durch Werkzeug) durch die Benutzenden selber getauscht werden können. F
1.16. Es muss die Möglichkeit geben, die verschiedenen erhältlichen Aufsätze/Adapter für die unter
1.3 ge-nannte Labware zu einem späteren Zeitpunkt nachkaufen zu können. F
1.17. Der Pipettierroboter soll kein geschlossenes, bzw. eingehaustes System sein und benötigen
ebenfalls keine Luftfiltrationseinheit. F
1.18. Der Pipettierroboter muss so gebaut sein, dass er entweder von vorne oder einer der beiden
Seiten durch den Roboterarm der explorer G3-Screeninganlage mit 96-Well- und 384-Well-
Mikrotiterplatten beladen werden kann. F
1.19. Die Abmessungen des Pipettierroboters dürfen 140 cm x 80 cm x 85 cm (Höhe x Breite x
Tiefe) nicht überschreiten. F
1.20. Das Gewicht des Pipettierroboters darf 100 kg (ohne variable Aufbauten und Flüssigkeiten)
nicht über-schreiten. F
1.21. Der Pipettierroboter muss über eine C13 Buchse an das Stromnetz (230 V, 50 Hz)
angeschlossen werden können. F
2. Software
2.1. Die Gerätesoftware muss über eine grafische Benutzeroberfläche verfügen, die eine intuitive
Einrich-tung, Steuerung und Überwachung von Arbeitsabläufen ermöglicht. F
2.2. Die Steuersoftware muss auf einem PC installiert sein, der entweder im Gerät verbaut ist oder
mit dem Gerät mitgeliefert wird. F
2.3. Die Software muss die Erstellung, Bearbeitung, Speicherung und Wiederverwendung von
Arbeitsproto-kollen ermöglichen. F
2.4. Innerhalb dieser Arbeitsprotokolle müssen die in Punkt 1.2 beschriebenen Pipettieraufgaben
konfigu-riert werden können. F
2.5. Für die einzelnen in 1.2 beschriebenen Pipettieraufgaben müssen vordefinierte
Protokollelemente vor-handen sein, in denen Anwender nicht weniger als Volumina sowie Start- und
Ziellabware vorgeben kön-nen. F
2.6. Die Protokollelemente müssen innerhalb eines Arbeitsprotokolls hintereinandergeschaltet
werden kön-nen, umso komplexere Programmabläufe programmieren zu können. Zudem muss es
die Möglichkeit ge-ben, die Protokollelemente zu deaktivieren und zu aktivieren um die
Protokollabläufe verändern zu kön-nen ohne Programmelemente löschen zu müssen. F
2.7. Die technischen Definitionen der Labware müssen durch den Anwender selber in die
Steuerungssoft-ware eingepflegt werden können. F
2.8. Die Software muss den Betriebszustand des Gerätes überwachen und Status-, Warn- sowie
Fehlermel-dungen in verständlicher Form anzeigen. F
3. Anbindungen
3.1. Der Pipettierroboter muss in eine explorer G3-Plattform der Firma Revvity (Germany) GmbH
integriert werden. Daher muss es über eine Schnittstelle zur Kommunikation mit der plate::works
Software (Ver-sion 6.30) verfügen, die nicht weniger als das automatische Beladen und das
automatische Starten einer Pipettieraufgabe ermöglicht (Ansteuerbarkeit über externe Software). F
3.2. Die Kompatibilität des Pipetierroboters mit der plate::works Software (Version 6.30), wie das
Vorhan-densein entsprechender Treiber, ist im Zuge der Angebotsabgabe durch den Bieter zu
klären und zu be-scheinigen. F
4. Installation und Schulung
4.1. Der Pipettierroboter muss von Fachpersonal am Standort Hamburg installiert werden. F
4.2. Eine Herstellergarantie muss für nicht weniger als ein Jahr nach der Inbetriebnahme gegeben
sein. F
4.3. Ersatzteile müssen für nicht weniger als fünf Jahre nach der Inbetriebnahme verfügbar sein. F
4.4. Es muss eine Schulung der Hardware und Software für min. 4 Anwender durchgeführt werden,
in der die grundlegenden Funktionen des Systems vorgestellt werden und die sichere Nutzung
vermittelt wird. F
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5. Lieferung
5.1. Die Versandkosten müssen im Angebot enthalten sein. F
5.2. Angabe der Lieferzeit in Werktagen im Angebot. Bei Angabe in Wochen wird jede Woche mit 5
Werkta-gen bewertet. F
5.3. Die Lieferung hat spätestens 8 Wochen nach Zuschlag zu erfolgen. Die Abnahme hat
spätestens 5 Wo-chen nach Lieferung zu erfolgen. Die Einhaltung dieser Fristen ist mit
Angebotsabgabe ausdrücklich zu bestätigen. F
6. Zuschlagskriterien
Ihr Angebot werten wir anhand folgender Zuschlagskriterien aus:
70% Gesamtpreis
30% Lieferzeit
Erfüllungsort:
60528 Frankfurt am Main
6.) gegebenenfalls die Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose:
losweise Vergabe:
ist nicht vorgesehen
7.) gegebenenfalls die Zulassung von Nebenangeboten:
Zulässigkeit
8.) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
Laufzeit/Ausführungsfrist: Lieferung: 8 Wochen nach Zuschlag Abnahme: 5 Wochen nach Lieferung
Dieser Auftrag kann nicht verlängert werden.
9.) die elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder
die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie
eingesehen werden können:
Die Vergabeunterlagen stehen digital über die Deutsche eVergabe zur Verfügung.
Sie finden das Verfahren unter folgendem Link:
https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/624afea6-4988-41ab-ad31-c9adbf3eebe8
10.) die Teilnahme- oder Angebots- & Bindefrist:
Angebotsfrist
Bindefrist
Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt.
Die Frist endet am 15.10.2026 um 15:00 Uhr.
Die Bindefrist für abgegebene Angebote endet am 15.11.2026.
11.) die Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen:
keine allgemeinen Angaben
12.) die wesentlichen Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind:
DPU Fraunhofer ITMP Hamburg
Lieferung: 8 Wochen nach Zuschlag
Abnahme: 5 Wochen nach Lieferung
Zahlung: 100 % nach Endabnahme/Inbetriebnahme, 30 Tage netto
13.) die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die
Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen:
4. Eignung der Bieter
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4.1 Grundsätzliche Hinweise zur Eignungsprüfung
Für die Vergabe des öffentlichen Auftrags kommen nur Unternehmen in Betracht, die geeignet und nicht in entsprechender
Anwendung insbesondere der 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind
(31 Abs. 1 UVgO).
Als Nachweis für die erforderliche Eignung hat der Bieter die geforderten Eignungskriterien zu erfüllen und durch die
genannten Angaben und Erklärungen in den Anlagen C1 bis C 6 sowie auf Verlangen durch die genannten Nachweise seine
Eignung zu belegen.
Die Nichterfüllung bereits eines Ausschlusskriteriums führt zum Ausschluss des Angebots.
Die im Abschnitt 4 genannten Unterlagen sind zwingend mit dem Angebot einzureichen
4.2 Eignungskriterien und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung Nichtvorliegen Ausschlussgründe zu erklären und
damit nachzuweisen, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründen vorliegt. (vgl. 31 UVgO, Verweis auf 123, 124
GWB).
Der Bieter erklärt, dass kein Ausschlussgrund gemäß 21 SchwarzArbG, 21 AentG, 98c AufenthG oder 19 MiLoG
vorliegt, wonach sein Unternehmen mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 belegt worden ist.
Der Bieter erklärt, dass kein Ausschlussgrund gem. 22 LkSG vorliegt, wonach sein Unternehmen wegen eines
rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach 24 Abs.1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von 24 Abs.2 LkSG belegt
worden ist.
Der Bieter erklärt, dass kein Ausschlussgrund gem. 14 BTTG vorliegt, wonach ein Verstoß nach 13 Abs.1 BTTG
unanfechtbar festgestellt wurde.
4.3 Angaben zum Firmenprofil
Verlangt werden folgende Angaben zum Unternehmen:
Vollständige Bezeichnung des Unternehmens
Firmenanschrift und Kontaktdaten
USt-ID-Nummer
Vertretungsbefugnis
Angaben zur Unternehmensgröße und Mitarbeiteranzahl
Angabe ob ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen vorliegt
Organisatorische Gliederung
falls gegeben Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems
Angabe zur Eintragung Handelsregister
Erforderliche Angaben für Wettbewerbsregisterauszug
Angabe zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Hauptgeschäftstätigkeit und Leistungsspektrum
Angaben zu Umsätzen
Angabe von Referenzen
Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Bonität des Unternehmens
Angaben über das Bestehen von gewerblichen Schutzrechten
4.3.1 Berufs- oder Handelsregistereintragung
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage "Angaben zum Firmenprofil" zu erklären, dass er in einem Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist,
oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister
eingetragen ist.
4.3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden
Versicherungssummen:
für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. EUR (2-fach maximiert),
für Vermögensschäden mindestens 250.000 EUR (2-fach maximiert).
Der Bieter muss unter Verwendung der Anlage "Angaben zum Firmenprofil" im Abschnitt
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung erklären, dass
er über eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten
Mindestversicherungssummen verfügt. Zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall auf gesondertes Verlangen eine
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entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice einzureichen oder
eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein
Angebot eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen
abschließen kann zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder
Bescheinigung eines Versicherungsmaklers auf gesondertes Verlangen einzureichen.
Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht innerhalb von 2 Werktagen erbringen, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
4.3.3 Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl
Um sicherzustellen, dass der Bieter über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener
Qualität ausführen zu können, muss er Angaben zur durchschnittlichen Anzahl seiner Beschäftigten (VZÄ) jeweils in den
letzten drei Geschäftsjahren (2023-2025) mit dem Angebot einreichen.
Die Angaben müssen sich auf die folgenden Beschäftigtenkategorien beziehen:
Gesamt-Beschäftigte (inklusive Führungskräfte)
Führungskräfte
4.4 Tariftreueversprechen gem. 3 Bundestariftreuegesetz (BTTG)
Diese Erklärung und die sich aus ihren ergebenden Verpflichtungen werden bei Zuschlagserteilung
Bestandteil des Vertrages.
4.5 Eigenerklärung Nichtvorliegen eines Zuschlags- und Erfüllungsverbots
(Russland-Sanktionen)
Diese Erklärung und die sich aus ihren ergebenden Verpflichtungen werden bei Zuschlagserteilung
Bestandteil des Vertrages.
Die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
1. C1_Angaben zum Firmenprofil
2. C2_Eigenerklärung Nichtvorliegen Ausschlussgründe
3. C3_EU-Verordnung 833/2014 Bezug zu Russland
4. C4_Eigenerklärung Tariftreueversprechen
5. C5_Formular für Antragnehmer/Lieferanten zur Export-Klassifizierung
6. C6_Lieferantenbankauskunft Unternehmen (nur von Bietern auszufüllen, die noch KEINE Geschäftsbeziehung als
KREDITOR mit der Fraunhofer-Gesellschaft besitzen oder bei Änderungen der Daten seit dem letzten Kontakt.
a. Bankbestätigung (signiert)
7. Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zusätzlich die Lieferzeit in Werktagen anzugeben (bei Angabe in Wochen wird jede
Woche mit 5 Werktagen bewertet) und zu bestätigen, dass die Lieferung spätestens 8 Wochen nach Zuschlag und die
Abnahme spätestens 5 Wochen nach Lieferung erfolgt.
14.) die Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden:
Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Sonstiges:
Bieterfragen können bis spätestens 09.10.2026 um 15:00 Uhr eingereicht werden. Bieterfragen zum Vergabeverfahren
können ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform gestellt werden. Antworten auf Bieterfragen sowie aufklärende
oder berichtigende Angaben zu den Vergabeunterlagen werden allen Bietern zeitgleich elektronisch über das Vergabeportal
rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt und sind Teil der Vergabeunterlagen. Die Bieter sind
grundsätzlich verpflichtet, sich eigenständig über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung der
Bieterfragen auf dem Vergabeportal zu informieren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen
einschließlich Anlagen unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das
Fraunhofer ITMP sowie die Fraunhofer Gesellschaft e.V. übernehmen - soweit rechtlich zulässig - keine Garantie oder
Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich eigenständig über die
Anforderungen der zu erbringenden Leistungen informieren, die Unterlagen entsprechend prüfen und gegebenenfalls eine
Korrektur durch das Fraunhofer ITMP beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots, dass er sich
ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert hat. Nachforderungen von Unterlagen: Der
Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, bei unvollständig dokumentierten Angeboten, aus denen sich die geforderten
Mindestanforderungen nicht eindeutig entnehmen lassen, die notwendigen Informationen bzw. schriftlichen Erklärungen vom
Bieter anzufordern ( 41 Abs. 2 und 3 UVgO). Einen Anspruch auf Nachforderung besteht jedoch nicht. Für die Teilnahme
an dieser Ausschreibung wird grundsätzlich keine Vergütung, Kostenerstattung oder Aufwandsentschädigung gewährt.
Gleiches gilt für sonstige Aktivitäten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Vergabeverfahren. Dies
gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die
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Vergabestelle auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und
andere Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn das Vergabeverfahren aus
haushaltstechnischen Gründen (z. B. weil die vorgesehenen Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen
werden können oder das Budget für diese Beschaffung überschritten wird) oder aufgrund veränderter, zum Zeitpunkt der
Ausschreibung noch nicht absehbarer Beschaffungsbedürfnisse der Fraunhofer Gesellschaft e.V. nicht durch Zuschlag
abgeschlossen werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher kein Vertrauensschutz der Bieter auf die
Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht. Die von Ihnen
erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
gespeichert und verarbeitet. Mit der Abgabe Ihres Angebots erklären Sie sich hiermit einverstanden. Wir weisen darauf hin,
dass gemäß unseren zuwendungsrechtlichen Vorgaben die Daten bis zu 30 Jahre gespeichert werden können. Die
Ausschreibungsunterlagen dürfen ausschließlich zur Erstellung des Angebots verwendet werden und sind vertraulich zu
behandeln. Alle Mitarbeiter des Bieters, die mit dieser Ausschreibung befasst sind, müssen zur vertraulichen Behandlung
verpflichtet werden. Beide Parteien verpflichten sich, die Geschäftsdaten des Vertragspartners vertraulich zu behandeln und
nur zur Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen zu verwenden. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Bestimmungen
der Datenschutzgesetze verpflichtet. Die Bieter haben in ihren Unterlagen deutlich anzugeben, welche Fabrikations-,
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind oder aus anderen wichtigen Gründen der Geheimhaltung unterliegen.
Sofern die Unterlagen keine entsprechende Kennzeichnung enthalten, wird davon ausgegangen, dass keine solchen
Geheimnisse enthalten sind. Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal Deutsche E-Vergabe
einzureichen. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist hierfür nicht erforderlich. Sollte die
Vergabeplattform für die Übermittlung des Angebots technische Eingabefelder vorsehen, sind diese Pflichtfelder auszufüllen.
Der Bieter erklärt mit dem Hochladen des Angebotsschreibens rechtsverbindlich seinen Willen, sich hinsichtlich des
gesamten Angebots sowie seines Einverständnisses, sich an das Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden zu halten.
Nachträgliche Änderungen, Berichtigungen oder Rücknahmen der Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist
elektronisch über das Vergabeportal vorgenommen werden. Bis zum Ende der Angebotsfrist kann das Angebot schriftlich
zurückgezogen werden. Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Ab diesem Zeitpunkt ist der Bieter bis zum
Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden ( 13 Abs. 1 UVgO). Sämtliche Preisangaben im Angebot sind in Euro ohne
Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Ende des
Angebots hinzuzufügen. Das Angebot ist ausschließlich in deutscher Sprache einzureichen. Dies gilt auch für sämtliche
geforderten Unterlagen, Nachweise oder Dokumente. Die als Anlagen beigefügten Formulare sind zu verwenden. Es wird
auf 2 UVgO (Grundsätze der Vergabe) sowie auf die Richtlinie 2014/24/EU hingewiesen. Des Weiteren wird auf einige
Grundsatzregelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf 97 Abs. 1 bis 6 GWB,
verwiesen.
Zeitpunkt der Publikation: 17.09.2026 - 17:21 Uhr

Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2026/09/624afea6-4988-41ab-ad31-c9adbf3eebe8.html
Data Acquisition via: p8000001

 
 
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