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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Bonn - Deutschland Büromöbel 1/DLII4/VV622_1/BIUD/W0590_RV Möblierungsgerät Büroräume G- CAP Inland Stufe 1
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026100101251802602 / 676849-2026
Veröffentlicht :
01.10.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
10.11.2026
Angebotsabgabe bis :
10.11.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
39110000 - Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile
39120000 - Tische, Schränke, Schreibtische und Bücherschränke
39130000 - Büromöbel
DEU-Bonn: Deutschland Büromöbel 1/DLII4/VV622_1/BIUD/W0590_RV
Möblierungsgerät Büroräume G- CAP Inland Stufe 1

2026/S 190/2026 676849

Deutschland Büromöbel 1/DLII4/VV622_1/BIUD/W0590_RV Möblierungsgerät Büroräume G-
CAP Inland Stufe 1
OJ S 190/2026 01/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der
Bundeswehr
E-Mail: baiudbwdlii4einkaufliegenschaftsmaterial@bundeswehr.org
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Verteidigung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: 1/DLII4/VV622_1/BIUD/W0590_RV Möblierungsgerät Büroräume G-CAP Inland Stufe 1
Beschreibung: 1/DLII4/VV622_1/BIUD/W0590_RV Möblierungsgerät Büroräume G-CAP
Inland Stufe 1
Kennung des Verfahrens: 9a818ab5-fff2-4c33-a0cc-ec347f983d6f
Interne Kennung: 6003113950-BAIUDBw DL II 4.1
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39130000 Büromöbel
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39120000 Tische, Schränke, Schreibtische und Bücherschränke,
39110000 Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile

2.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Gegenstand der auf eine Laufzeit von vier Jahren angelegten
Rahmenvereinbarung ist die Ausstattung von planmäßig insgesamt 302 Gebäuden mit
Mobiliar im gesamten Bundesgebiet. Bei den Gebäuden handelt es sich um unterschiedliche
Modulbauten, für die insgesamt vier Gebäudetypen vorgesehen sind. Die Gebäudetypen
unterscheiden sich im Wesentlichen hinsichtlich ihrer Größe und des jeweiligen
Ausstattungsumfangs. Los Bundesland Summe Gebäude (alle Gebäudetypen) 1 Bayern 70 2
Niedersachsen, Bremen 66 3 Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt 47 4
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein 37 5 Nordrhein-Westfalen 31 6
Baden-Württemberg 26 7 Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland 25

2.1.3. Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 13 459 877,20 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden
elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen
Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit Anwendungen bezeichneten
Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für
Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client)
für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen
Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen
verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die
elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs-
und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der
Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende
Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 7
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 7

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: s.
Vergabeunterlagen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer
Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034/06.2023)
Korruption: s.Vergabeunterlagen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und
fakultativer Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034/06.2023)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: s.Vergabeunterlagen: Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034
/06.2023)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: s.
Vergabeunterlagen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer
Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034/06.2023)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: s.Vergabeunterlagen: Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034
/06.2023)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: s.Vergabeunterlagen: Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034
/06.2023)
Betrug: s.Vergabeunterlagen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer
Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034/06.2023)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: s.Vergabeunterlagen:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe VV621_11
(BAAINBw B-V034/06.2023)
Zahlungsunfähigkeit: s.Vergabeunterlagen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender
und fakultativer Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034/06.2023)

Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: s.Vergabeunterlagen: Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034
/06.2023)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: s.Vergabeunterlagen:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe VV621_11
(BAAINBw B-V034/06.2023)
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: s.
Vergabeunterlagen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer
Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034/06.2023)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: s.
Vergabeunterlagen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer
Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034/06.2023)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: s.
Vergabeunterlagen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer
Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034/06.2023)
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: s.Vergabeunterlagen: Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034
/06.2023)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: s.
Vergabeunterlagen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer
Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034/06.2023)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: s.Vergabeunterlagen: Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034
/06.2023)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: s.
Vergabeunterlagen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer
Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034/06.2023)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: s.Vergabeunterlagen: Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034
/06.2023)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: s.Vergabeunterlagen:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe VV621_11
(BAAINBw B-V034/06.2023)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: s.
Vergabeunterlagen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer
Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034/06.2023)

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: 1 Bayern
Beschreibung: Regionallos 1 Bayern
Interne Kennung: LOT-0001

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39130000 Büromöbel
Optionen:
Beschreibung der Optionen: keine

5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Gegenstand der auf eine Laufzeit von vier Jahren angelegten
Rahmenvereinbarung ist die Ausstattung von Gebäuden mit Mobiliar im bezeichneten
Bundesland. Bei den Gebäuden handelt es sich um unterschiedliche Modulbauten, für die
insgesamt vier Gebäudetypen vorgesehen sind. Die Gebäudetypen unterscheiden sich im
Wesentlichen hinsichtlich ihrer Größe und des jeweiligen Ausstattungsumfangs. Los
Bundesland Summe Gebäude (alle Gebäudetypen) 1 Bayern 70

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.5. Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2 882 440,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen
muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem
Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert
werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese
Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten
vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die

Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung
eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten
Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3
Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung
müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem
definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),
inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt
3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches
technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer
Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,
Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.
mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die
Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen
muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem
Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert
werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese
Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten

vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die
Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung
eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten
Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3
Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung
müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem
definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),
inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt
3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches
technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer
Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,
Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.
mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die
Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: Auszug LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV
(in den Vergabeunterlagen enthalten) 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen
muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem
Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert
werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese

Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten
vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die
Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung
eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten
Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3
Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung
müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem
definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),
inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt
3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches
technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer
Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,
Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.
mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die
Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bemusterung Auszug LB - allgemeine Anforderungen
V8 - GC - fV (in den Vergabeunterlagen enthalten): Mit der Teilnahme am
Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber auf eigene
Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern. Die Lieferung soll nach
Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Auftraggeber
erfolgen. Die Mustermöbel müssen alle Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen

und der späteren Serienausführung entsprechen. Der Zustand bei Anlieferung ((Vor-)
Montagegrad, Kennzeichnung,...) muss dem späteren Auslieferzustand entsprechen.
Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, die Mustermöbel nach Aufforderung des
Auftraggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen. Für die Lieferung und die
Abholung der Möbel gelten die folgenden Bedingungen: - Der Transport erfolgt auf Kosten des
Bieters. - Anlieferung und Abholung erfolgt nur nach vorheriger Absprache zum Liefertermin. -
Liefertermin (Tag und Zeitraum) und die Liefer-/Abholadresse sind individuell zu vereinbaren.
Bei Abholung werden die Möbel durch den Auftraggeber transportfähig verpackt. Der
Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag erhält,
bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren. Im Rahmen des Vergabeverfahrens
werden einige Möbeltypen nach definierten Kriterien bewertet. Trifft das für ein Möbel zu, wird
auf dem Deckblatt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ein zugehöriger
Bewertungsbogen aufgeführt. Führen Anforderungen in dieser möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung zu entsprechenden Bewertungskriterien, wird das durch einen Hinweis
bei den Anforderungen gekennzeichnet. Die detaillierten Bewertungskriterien und die
Gewichtung der einzelnen Kriterien sind dem zugehörigen Bewertungsbogen zu entnehmen.
Die Bewertung erfolgt an den Möbeln, die zur Bemusterung geliefert werden. 3.3 Ergebnis der
fachlichen Dokumentenprüfung und der Bemusterung Die Bieterangaben, die zur Verfügung
gestellten Dokumente, die Eigenerklärung und ggf. das Mustermöbel werden maßgeblich dazu
herangezogen, um zu entscheiden, ob die Anforderungen an die Möbel erfüllt werden
(können) und welcher Bieter den Zuschlag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhält.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Referenzen: Darstellung von
mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Gegenstand vergleichbaren
Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des
Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Als
vergleichbar gelten Leistungen, die die Herstellung, Lieferung und Montage bzw. Einbringung
von Büro- oder Unterkunftsmöbeln sowie die Koordination der hierfür erforderlichen Liefer-
und Montageleistung zum Gegenstand hatten. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund
die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine
Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege
nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung /
Begründung gebeten.

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: siehe dazu LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC -
fV (in den Vergabeunterlagen enthalten): Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die
Leistungserbringung ausschließlich durch ausreichend qualifiziertes Personal durchführen zu
lassen. - Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen dürfen
nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG) stammen. -
Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (mit Ausnahme
des am jeweiligen Erfüllungsort vorgesehenen Teamleiters) müssen die deutsche Sprache in
Wort und Schrift beherrschen (sofern kein Muttersprachler, mindestens Niveaustufe A2 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen). - Der vom Auftragnehmer für die
Leistungserbringung am jeweiligen Erfüllungsort vorgesehene Teamleiter muss die deutsche
Sprache in Wort und Schrift beherrschen (sofern kein Muttersprachler, mindestens
Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen). - Darüber
hinaus werden gute Umgangsformen, Kollegialität und eine klare Bereitschaft zur Kooperation
mit den Mitarbeitern in der jeweiligen Dienststelle / Liegenschaft vorausgesetzt. - Die vom

Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen müssen folgende
Anforderungen erfüllen: o handwerkliches Geschick o Erfahrung im Transport von Möbeln
(Schränke, Betten und Tische) o Erfahrung in der Montage von Möbeln (Schränke, Betten und
Tische) o Erfahrung im korrekten Ausrichten von Möbeln (Schränke, Betten und Tische) o
Erfahrung im korrekten Einstellen von Türscharnieren/Türbändern und Möbelbeschlägen - Der
Auftragnehmer und alle für ihn tätige Personen sind zur Verschwiegenheit über sämtliche
Belange des Auftraggebers verpflichtet. Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass Unbefugte
vor, während und nach Beendigung des Auftrags keine Einsicht in interne Unterlagen sowie
vertrauliche Unterstützungsprozesse und -ergebnisse des Auftraggebers erhalten. Die
Nennung der Aufträge als Referenzen ist nur zulässig, soweit der Auftraggeber ausdrücklich
vor jedem Einzelfall eingewilligt hat.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -
standards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen
muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem
Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert
werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese
Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten
vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die
Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung
eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten
Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3
Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung
müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem
definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),
inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt
3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches
technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer
Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,

Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.
mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die
Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen
muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem
Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert
werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese
Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten
vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die
Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung
eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten
Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3
Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung
müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem
definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),
inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt

3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches
technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer
Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,
Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.
mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die
Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über
den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen
Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung
über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit
Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz
im letzten Geschäfts-jahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Lieferung und
Montage von Möblierungsgerät) von 900.000 EUR für Los 1 1.000.000 EUR für Los 2 500.000
EUR für Los 3 600.000 EUR für Los 4 400.000 EUR für Los 5 300.000 EUR für Los 6 400.000
EUR für Los 7 Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber
geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähig-keit durch Vorlage
anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über
den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen
Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung
über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit
Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz
im letzten Geschäfts-jahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Lieferung und
Montage von Möblierungsgerät) von 900.000 EUR für Los 1 1.000.000 EUR für Los 2 500.000
EUR für Los 3 600.000 EUR für Los 4 400.000 EUR für Los 5 300.000 EUR für Los 6 400.000
EUR für Los 7 Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber
geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähig-keit durch Vorlage
anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Eignungskriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter
als sechs Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard
Beschreibung: Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard Das angebotene Möbel erfüllt die
Anforderung des european-Level-Zertifikat (FEMB). Die in dieser Kategorie maximal
erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 10 Punkte. Der entsprechend vollständige Nachweis
(inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot
einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche(n) Hersteller/Produktionsstätten
und Produkte sich der jeweilige Nachweis bezieht. Wertung: Stufe 3: Nachweis vorhanden
und gültig: 10 Punkte Stufe 2: Nachweis vorhanden und gültig: 6 Punkte Stufe 1: Nachweis
vorhanden und gültig: 3 Punkt Nachweis nicht eingereicht oder nicht gültig: 0 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kategorie C - Garantie
Beschreibung: Kategorie C - Garantie Die in dieser Kategorie maximal erreichbare
Wertungspunktzahl beträgt 15 Punkte. Nachweis: Garantiebestätigung / Garantieerklärung
Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in
deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich
sein, auf welches Produkt sich das Dokument bezieht. Wertung: mind. 5 Jahre
Vollgarantie2): 15 Punkte mind. 10 Jahre Garantie1): 10 Punkte mind. 8 Jahre Garantie1):
8 Punkte mind. 5 Jahre Garantie1): 5 Punkte 3 Jahre Garantie1): 0 Punkte Nachweis nicht
eingereicht: 0 Punkte 1) Die Garantie umfasst mind. die Regelungen der gesetzlichen
Gewährleistung 2) Vollgarantie auf alle Teile (inkl. aller Verschleißteile)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Kategorie A - Gesamt-Angebotspreis Die in dieser Kategorie maximal
erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 75 Punkte. Das Angebot bzw. der Bieter mit dem
günstigsten Gesamt-Angebotspreis erhält die volle Punktzahl. Abweichungen des Gesamt-
Angebotspreises nach oben werden prozentual von der Höchstpunktzahl abgezogen. Die
entsprechende Bewertungspunktzahl wird anhand folgender Formel ermittelt: (mögliche
Höchstpunktzahl x günstigester Gesamt-Angebotspreis)/(Gesamt-Angebotspreis)
=Bewertungspunktzahl Berechnungsbeispiele Der Gesamt-Angebotspreis des günstigsten
Angebots liegt bei 200.000. Das zweitgünstigste Angebot liegt bei 224.000. Das
drittgünstigste Angebot liegt bei 252.000 . günstigestes Angebot: (75 x 200.000)/200.000=75,
00 Punkte zweitgünstigestes Angebot: (75 x 200.000)/224.000=66,96 Punkte drittgünstigestes
Angebot: (75 x 200.000)/252.000=59,52 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 75

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=895450

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=895450
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/11/2026 08:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 146 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die
Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch ma-
chen. Das Formular Angebot (EinkaufBw IUD / 03/2025) ist von einer Nachforde-rung
ausgeschlossen. Wird das Formular Angebot nicht eingereicht bzw. nicht unterzeichnet, wird
das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf
hin, dass sämtliche für die fachli-che und technische Prüfung des Angebots erforderlichen
Unterlagen mit dem Angebot vollständig einzureichen sind. Fehlen solche Unterlagen oder
sind diese unvollständig, kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden, soweit
eine Nachforderung nach § 56 Abs. 2 VgV nicht erfolgt oder gesetzlich ausgeschlossen ist.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung
der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/11/2026 16:43:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Bonn
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist

jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.
de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

5.1. Los: LOT-0002
Titel: 2 Niedersachsen, Bremen
Beschreibung: Regionallos 2 Niedersachsen, Bremen
Interne Kennung: LOT-0002

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39130000 Büromöbel
Optionen:
Beschreibung der Optionen: keine

5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Gegenstand der auf eine Laufzeit von vier Jahren angelegten
Rahmenvereinbarung ist die Ausstattung von Gebäuden mit Mobiliar im bezeichneten
Bundesland. Bei den Gebäuden handelt es sich um unterschiedliche Modulbauten, für die
insgesamt vier Gebäudetypen vorgesehen sind. Die Gebäudetypen unterscheiden sich im
Wesentlichen hinsichtlich ihrer Größe und des jeweiligen Ausstattungsumfangs. Los
Bundesland Summe Gebäude (alle Gebäudetypen) 2 Niedersachsen, Bremen 66

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.5. Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 241 664,80 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen
muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem
Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert
werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese
Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten
vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die
Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung
eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten
Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3
Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung
müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem
definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),
inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt
3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches
technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer
Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen

technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,
Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.
mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die
Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen
muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem
Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert
werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese
Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten
vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die
Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung
eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten
Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3
Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung
müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem
definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),

inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt
3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches
technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer
Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,
Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.
mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die
Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: Auszug LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV
(in den Vergabeunterlagen enthalten) 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen
muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem
Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert
werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese
Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten
vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die
Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung
eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten
Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3
Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung
müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem

definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),
inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt
3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches
technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer
Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,
Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.
mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die
Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bemusterung Auszug LB - allgemeine Anforderungen
V8 - GC - fV (in den Vergabeunterlagen enthalten): Mit der Teilnahme am
Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber auf eigene
Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern. Die Lieferung soll nach
Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Auftraggeber
erfolgen. Die Mustermöbel müssen alle Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen
und der späteren Serienausführung entsprechen. Der Zustand bei Anlieferung ((Vor-)
Montagegrad, Kennzeichnung,...) muss dem späteren Auslieferzustand entsprechen.
Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, die Mustermöbel nach Aufforderung des
Auftraggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen. Für die Lieferung und die
Abholung der Möbel gelten die folgenden Bedingungen: - Der Transport erfolgt auf Kosten des
Bieters. - Anlieferung und Abholung erfolgt nur nach vorheriger Absprache zum Liefertermin. -
Liefertermin (Tag und Zeitraum) und die Liefer-/Abholadresse sind individuell zu vereinbaren.
Bei Abholung werden die Möbel durch den Auftraggeber transportfähig verpackt. Der
Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag erhält,
bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren. Im Rahmen des Vergabeverfahrens
werden einige Möbeltypen nach definierten Kriterien bewertet. Trifft das für ein Möbel zu, wird
auf dem Deckblatt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ein zugehöriger
Bewertungsbogen aufgeführt. Führen Anforderungen in dieser möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung zu entsprechenden Bewertungskriterien, wird das durch einen Hinweis
bei den Anforderungen gekennzeichnet. Die detaillierten Bewertungskriterien und die
Gewichtung der einzelnen Kriterien sind dem zugehörigen Bewertungsbogen zu entnehmen.

Die Bewertung erfolgt an den Möbeln, die zur Bemusterung geliefert werden. 3.3 Ergebnis der
fachlichen Dokumentenprüfung und der Bemusterung Die Bieterangaben, die zur Verfügung
gestellten Dokumente, die Eigenerklärung und ggf. das Mustermöbel werden maßgeblich dazu
herangezogen, um zu entscheiden, ob die Anforderungen an die Möbel erfüllt werden
(können) und welcher Bieter den Zuschlag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhält.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Referenzen: Darstellung von
mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Gegenstand vergleichbaren
Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des
Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Als
vergleichbar gelten Leistungen, die die Herstellung, Lieferung und Montage bzw. Einbringung
von Büro- oder Unterkunftsmöbeln sowie die Koordination der hierfür erforderlichen Liefer-
und Montageleistung zum Gegenstand hatten. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund
die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine
Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege
nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung /
Begründung gebeten.

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: siehe dazu LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC -
fV (in den Vergabeunterlagen enthalten): Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die
Leistungserbringung ausschließlich durch ausreichend qualifiziertes Personal durchführen zu
lassen. - Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen dürfen
nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG) stammen. -
Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (mit Ausnahme
des am jeweiligen Erfüllungsort vorgesehenen Teamleiters) müssen die deutsche Sprache in
Wort und Schrift beherrschen (sofern kein Muttersprachler, mindestens Niveaustufe A2 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen). - Der vom Auftragnehmer für die
Leistungserbringung am jeweiligen Erfüllungsort vorgesehene Teamleiter muss die deutsche
Sprache in Wort und Schrift beherrschen (sofern kein Muttersprachler, mindestens
Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen). - Darüber
hinaus werden gute Umgangsformen, Kollegialität und eine klare Bereitschaft zur Kooperation
mit den Mitarbeitern in der jeweiligen Dienststelle / Liegenschaft vorausgesetzt. - Die vom
Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen müssen folgende
Anforderungen erfüllen: o handwerkliches Geschick o Erfahrung im Transport von Möbeln
(Schränke, Betten und Tische) o Erfahrung in der Montage von Möbeln (Schränke, Betten und
Tische) o Erfahrung im korrekten Ausrichten von Möbeln (Schränke, Betten und Tische) o
Erfahrung im korrekten Einstellen von Türscharnieren/Türbändern und Möbelbeschlägen - Der
Auftragnehmer und alle für ihn tätige Personen sind zur Verschwiegenheit über sämtliche
Belange des Auftraggebers verpflichtet. Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass Unbefugte
vor, während und nach Beendigung des Auftrags keine Einsicht in interne Unterlagen sowie
vertrauliche Unterstützungsprozesse und -ergebnisse des Auftraggebers erhalten. Die
Nennung der Aufträge als Referenzen ist nur zulässig, soweit der Auftraggeber ausdrücklich
vor jedem Einzelfall eingewilligt hat.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -
standards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen

muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem
Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert
werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese
Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten
vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die
Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung
eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten
Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3
Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung
müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem
definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),
inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt
3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches
technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer
Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,
Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.
mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die
Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen
muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem
Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert
werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese
Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten
vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die
Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung
eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten
Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3
Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung
müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem
definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),
inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt
3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches
technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer
Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,
Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.

mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die
Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über
den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen
Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung
über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit
Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz
im letzten Geschäfts-jahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Lieferung und
Montage von Möblierungsgerät) von 900.000 EUR für Los 1 1.000.000 EUR für Los 2 500.000
EUR für Los 3 600.000 EUR für Los 4 400.000 EUR für Los 5 300.000 EUR für Los 6 400.000
EUR für Los 7 Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber
geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähig-keit durch Vorlage
anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über
den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen
Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung
über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit
Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz
im letzten Geschäfts-jahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Lieferung und
Montage von Möblierungsgerät) von 900.000 EUR für Los 1 1.000.000 EUR für Los 2 500.000
EUR für Los 3 600.000 EUR für Los 4 400.000 EUR für Los 5 300.000 EUR für Los 6 400.000
EUR für Los 7 Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber
geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähig-keit durch Vorlage
anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter
als sechs Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kategorie B Nachhaltigkeitsstandard
Beschreibung: Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard Das angebotene Möbel erfüllt die
Anforderung des european- Level-Zertifikat (FEMB). Die in dieser Kategorie maximal
erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 10 Punkte. Der entsprechend vollständige Nachweis
(inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot
einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche(n) Hersteller/ Produktionsstätten
und Produkte sich der jeweilige Nachweis bezieht. Wertung: Stufe 3: Nachweis vorhanden
und gültig: 10 Punkte Stufe 2: Nachweis vorhanden und gültig: 6 Punkte Stufe 1: Nachweis
vorhanden und gültig: 3 Punkt Nachweis nicht eingereicht oder nicht gültig: 0 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Zuschlagskriterium Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kategorie C - Garantie
Beschreibung: Kategorie C - Garantie Die in dieser Kategorie maximal erreichbare
Wertungspunktzahl beträgt 15 Punkte. Nachweis: Garantiebestätigung / Garantieerklärung
Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in
deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich
sein, auf welches Produkt sich das Dokument bezieht. Wertung: mind. 5 Jahre
Vollgarantie2): 15 Punkte mind. 10 Jahre Garantie1): 10 Punkte mind. 8 Jahre Garantie1):
8 Punkte mind. 5 Jahre Garantie1): 5 Punkte 3 Jahre Garantie1): 0 Punkte Nachweis nicht
eingereicht: 0 Punkte 1) Die Garantie umfasst mind. die Regelungen der gesetzlichen
Gewährleistung 2) Vollgarantie auf alle Teile (inkl. aller Verschleißteile)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 75

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=895450

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=895450
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/11/2026 08:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 146 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die
Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch ma-
chen. Das Formular Angebot (EinkaufBw IUD / 03/2025) ist von einer Nachforde-rung
ausgeschlossen. Wird das Formular Angebot nicht eingereicht bzw. nicht unterzeichnet, wird
das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf
hin, dass sämtliche für die fachli-che und technische Prüfung des Angebots erforderlichen
Unterlagen mit dem Angebot vollständig einzureichen sind. Fehlen solche Unterlagen oder
sind diese unvollständig, kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden, soweit
eine Nachforderung nach § 56 Abs. 2 VgV nicht erfolgt oder gesetzlich ausgeschlossen ist.

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung
der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/11/2026 16:43:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Bonn
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.
de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

5.1. Los: LOT-0003
Titel: 3 Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen

Beschreibung: Regionallos 3 Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen
Interne Kennung: LOT-0003

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39130000 Büromöbel
Optionen:
Beschreibung der Optionen: keine

5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Gegenstand der auf eine Laufzeit von vier Jahren angelegten
Rahmenvereinbarung ist die Ausstattung von Gebäuden mit Mobiliar im bezeichneten
Bundesland. Bei den Gebäuden handelt es sich um unterschiedliche Modulbauten, für die
insgesamt vier Gebäudetypen vorgesehen sind. Die Gebäudetypen unterscheiden sich im
Wesentlichen hinsichtlich ihrer Größe und des jeweiligen Ausstattungsumfangs. Los
Bundesland Summe Gebäude (alle Gebäudetypen) 3 Berlin, Brandenburg, Thüringen,
Sachsen, Sachsen-Anhalt 47

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.5. Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 725 103,60 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen
muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem
Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert
werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese

Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten
vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die
Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung
eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten
Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3
Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung
müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem
definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),
inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt
3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches
technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer
Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,
Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.
mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die
Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen
muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem
Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen

Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert
werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese
Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten
vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die
Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung
eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten
Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3
Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung
müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem
definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),
inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt
3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches
technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer
Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,
Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.
mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die
Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: Auszug LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV

(in den Vergabeunterlagen enthalten) 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen
muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem
Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert
werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese
Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten
vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die
Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung
eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten
Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3
Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung
müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem
definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),
inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt
3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches
technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer
Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,
Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.
mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen

technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die
Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bemusterung Auszug LB - allgemeine Anforderungen
V8 - GC - fV (in den Vergabeunterlagen enthalten): Mit der Teilnahme am
Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber auf eigene
Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern. Die Lieferung soll nach
Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Auftraggeber
erfolgen. Die Mustermöbel müssen alle Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen
und der späteren Serienausführung entsprechen. Der Zustand bei Anlieferung ((Vor-)
Montagegrad, Kennzeichnung,...) muss dem späteren Auslieferzustand entsprechen.
Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, die Mustermöbel nach Aufforderung des
Auftraggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen. Für die Lieferung und die
Abholung der Möbel gelten die folgenden Bedingungen: - Der Transport erfolgt auf Kosten des
Bieters. - Anlieferung und Abholung erfolgt nur nach vorheriger Absprache zum Liefertermin. -
Liefertermin (Tag und Zeitraum) und die Liefer-/Abholadresse sind individuell zu vereinbaren.
Bei Abholung werden die Möbel durch den Auftraggeber transportfähig verpackt. Der
Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag erhält,
bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren. Im Rahmen des Vergabeverfahrens
werden einige Möbeltypen nach definierten Kriterien bewertet. Trifft das für ein Möbel zu, wird
auf dem Deckblatt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ein zugehöriger
Bewertungsbogen aufgeführt. Führen Anforderungen in dieser möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung zu entsprechenden Bewertungskriterien, wird das durch einen Hinweis
bei den Anforderungen gekennzeichnet. Die detaillierten Bewertungskriterien und die
Gewichtung der einzelnen Kriterien sind dem zugehörigen Bewertungsbogen zu entnehmen.
Die Bewertung erfolgt an den Möbeln, die zur Bemusterung geliefert werden. 3.3 Ergebnis der
fachlichen Dokumentenprüfung und der Bemusterung Die Bieterangaben, die zur Verfügung
gestellten Dokumente, die Eigenerklärung und ggf. das Mustermöbel werden maßgeblich dazu
herangezogen, um zu entscheiden, ob die Anforderungen an die Möbel erfüllt werden
(können) und welcher Bieter den Zuschlag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhält.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Referenzen: Darstellung von
mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Gegenstand vergleichbaren
Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des
Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Als
vergleichbar gelten Leistungen, die die Herstellung, Lieferung und Montage bzw. Einbringung
von Büro- oder Unterkunftsmöbeln sowie die Koordination der hierfür erforderlichen Liefer-
und Montageleistung zum Gegenstand hatten. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund
die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine
Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege
nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung /
Begründung gebeten.

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: siehe dazu LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC -
fV (in den Vergabeunterlagen enthalten): Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die
Leistungserbringung ausschließlich durch ausreichend qualifiziertes Personal durchführen zu

lassen. - Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen dürfen
nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG) stammen. -
Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (mit Ausnahme
des am jeweiligen Erfüllungsort vorgesehenen Teamleiters) müssen die deutsche Sprache in
Wort und Schrift beherrschen (sofern kein Muttersprachler, mindestens Niveaustufe A2 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen). - Der vom Auftragnehmer für die
Leistungserbringung am jeweiligen Erfüllungsort vorgesehene Teamleiter muss die deutsche
Sprache in Wort und Schrift beherrschen (sofern kein Muttersprachler, mindestens
Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen). - Darüber
hinaus werden gute Umgangsformen, Kollegialität und eine klare Bereitschaft zur Kooperation
mit den Mitarbeitern in der jeweiligen Dienststelle / Liegenschaft vorausgesetzt. - Die vom
Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen müssen folgende
Anforderungen erfüllen: o handwerkliches Geschick o Erfahrung im Transport von Möbeln
(Schränke, Betten und Tische) o Erfahrung in der Montage von Möbeln (Schränke, Betten und
Tische) o Erfahrung im korrekten Ausrichten von Möbeln (Schränke, Betten und Tische) o
Erfahrung im korrekten Einstellen von Türscharnieren/Türbändern und Möbelbeschlägen - Der
Auftragnehmer und alle für ihn tätige Personen sind zur Verschwiegenheit über sämtliche
Belange des Auftraggebers verpflichtet. Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass Unbefugte
vor, während und nach Beendigung des Auftrags keine Einsicht in interne Unterlagen sowie
vertrauliche Unterstützungsprozesse und -ergebnisse des Auftraggebers erhalten. Die
Nennung der Aufträge als Referenzen ist nur zulässig, soweit der Auftraggeber ausdrücklich
vor jedem Einzelfall eingewilligt hat.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -
standards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen
muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem
Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert
werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese
Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten
vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die
Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung
eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten
Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3
Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung

müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem
definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),
inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt
3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches
technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer
Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,
Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.
mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die
Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen
muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem
Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert
werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese
Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten
vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die
Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung
eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten

Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3
Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung
müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem
definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),
inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt
3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches
technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer
Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,
Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.
mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die
Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über
den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen
Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung
über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit
Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz
im letzten Geschäfts-jahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Lieferung und
Montage von Möblierungsgerät) von 900.000 EUR für Los 1 1.000.000 EUR für Los 2 500.000
EUR für Los 3 600.000 EUR für Los 4 400.000 EUR für Los 5 300.000 EUR für Los 6 400.000
EUR für Los 7 Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber
geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähig-keit durch Vorlage
anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über
den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen
Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.

Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung
über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit
Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz
im letzten Geschäfts-jahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Lieferung und
Montage von Möblierungsgerät) von 900.000 EUR für Los 1 1.000.000 EUR für Los 2 500.000
EUR für Los 3 600.000 EUR für Los 4 400.000 EUR für Los 5 300.000 EUR für Los 6 400.000
EUR für Los 7 Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber
geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähig-keit durch Vorlage
anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter
als sechs Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard
Beschreibung: Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard Das angebotene Möbel erfüllt die
Anforderung des european- Level-Zertifikat (FEMB). Die in dieser Kategorie maximal
erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 10 Punkte. Der entsprechend vollständige Nachweis
(inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot
einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche(n) Hersteller/ Produktionsstätten
und Produkte sich der jeweilige Nachweis bezieht. Wertung: Stufe 3: Nachweis vorhanden
und gültig: 10 Punkte Stufe 2: Nachweis vorhanden und gültig: 6 Punkte Stufe 1: Nachweis
vorhanden und gültig: 3 Punkt Nachweis nicht eingereicht oder nicht gültig: 0 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kategorie C- Garantie
Beschreibung: Kategorie C - Garantie Die in dieser Kategorie maximal erreichbare
Wertungspunktzahl beträgt 15 Punkte. Nachweis: Garantiebestätigung / Garantieerklärung
Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in
deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich
sein, auf welches Produkt sich das Dokument bezieht. Wertung: mind. 5 Jahre
Vollgarantie2): 15 Punkte mind. 10 Jahre Garantie1): 10 Punkte mind. 8 Jahre Garantie1):
8 Punkte mind. 5 Jahre Garantie1): 5 Punkte 3 Jahre Garantie1): 0 Punkte Nachweis nicht
eingereicht: 0 Punkte 1) Die Garantie umfasst mind. die Regelungen der gesetzlichen
Gewährleistung 2) Vollgarantie auf alle Teile (inkl. aller Verschleißteile)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 75

5.1.11. Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=895450

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=895450
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/11/2026 08:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 146 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die
Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch ma-
chen. Das Formular Angebot (EinkaufBw IUD / 03/2025) ist von einer Nachforde-rung
ausgeschlossen. Wird das Formular Angebot nicht eingereicht bzw. nicht unterzeichnet, wird
das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf
hin, dass sämtliche für die fachli-che und technische Prüfung des Angebots erforderlichen
Unterlagen mit dem Angebot vollständig einzureichen sind. Fehlen solche Unterlagen oder
sind diese unvollständig, kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden, soweit
eine Nachforderung nach § 56 Abs. 2 VgV nicht erfolgt oder gesetzlich ausgeschlossen ist.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung
der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/11/2026 16:43:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Bonn
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes

Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.
de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

5.1. Los: LOT-0004
Titel: 4 Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
Beschreibung: Regionallos 4 Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
Interne Kennung: LOT-0004

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39130000 Büromöbel
Optionen:
Beschreibung der Optionen: keine

5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Gegenstand der auf eine Laufzeit von vier Jahren angelegten
Rahmenvereinbarung ist die Ausstattung von Gebäuden mit Mobiliar im bezeichneten
Bundesland. Bei den Gebäuden handelt es sich um unterschiedliche Modulbauten, für die
insgesamt vier Gebäudetypen vorgesehen sind. Die Gebäudetypen unterscheiden sich im
Wesentlichen hinsichtlich ihrer Größe und des jeweiligen Ausstattungsumfangs. Los
Bundesland Summe Gebäude (alle Gebäudetypen) 4 Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Schleswig-Holstein 37

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.5. Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 968 740,40 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen
muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem
Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert
werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese
Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten
vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die
Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung
eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten
Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3
Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung
müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem
definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),
inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt
3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches

technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer
Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,
Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.
mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die
Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen
muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem
Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert
werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese
Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten
vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die
Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung
eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten
Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3
Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung
müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem
definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind

Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),
inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt
3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches
technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer
Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,
Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.
mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die
Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: Auszug LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV
(in den Vergabeunterlagen enthalten) 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen
muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem
Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert
werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese
Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten
vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die
Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung
eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten
Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3

Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung
müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem
definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),
inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt
3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches
technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer
Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,
Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.
mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die
Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bemusterung Auszug LB - allgemeine Anforderungen
V8 - GC - fV (in den Vergabeunterlagen enthalten): Mit der Teilnahme am
Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber auf eigene
Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern. Die Lieferung soll nach
Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Auftraggeber
erfolgen. Die Mustermöbel müssen alle Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen
und der späteren Serienausführung entsprechen. Der Zustand bei Anlieferung ((Vor-)
Montagegrad, Kennzeichnung,...) muss dem späteren Auslieferzustand entsprechen.
Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, die Mustermöbel nach Aufforderung des
Auftraggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen. Für die Lieferung und die
Abholung der Möbel gelten die folgenden Bedingungen: - Der Transport erfolgt auf Kosten des
Bieters. - Anlieferung und Abholung erfolgt nur nach vorheriger Absprache zum Liefertermin. -
Liefertermin (Tag und Zeitraum) und die Liefer-/Abholadresse sind individuell zu vereinbaren.
Bei Abholung werden die Möbel durch den Auftraggeber transportfähig verpackt. Der
Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag erhält,
bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren. Im Rahmen des Vergabeverfahrens
werden einige Möbeltypen nach definierten Kriterien bewertet. Trifft das für ein Möbel zu, wird
auf dem Deckblatt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ein zugehöriger
Bewertungsbogen aufgeführt. Führen Anforderungen in dieser möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung zu entsprechenden Bewertungskriterien, wird das durch einen Hinweis

bei den Anforderungen gekennzeichnet. Die detaillierten Bewertungskriterien und die
Gewichtung der einzelnen Kriterien sind dem zugehörigen Bewertungsbogen zu entnehmen.
Die Bewertung erfolgt an den Möbeln, die zur Bemusterung geliefert werden. 3.3 Ergebnis der
fachlichen Dokumentenprüfung und der Bemusterung Die Bieterangaben, die zur Verfügung
gestellten Dokumente, die Eigenerklärung und ggf. das Mustermöbel werden maßgeblich dazu
herangezogen, um zu entscheiden, ob die Anforderungen an die Möbel erfüllt werden
(können) und welcher Bieter den Zuschlag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhält.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Referenzen: Darstellung von
mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Gegenstand vergleichbaren
Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des
Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Als
vergleichbar gelten Leistungen, die die Herstellung, Lieferung und Montage bzw. Einbringung
von Büro- oder Unterkunftsmöbeln sowie die Koordination der hierfür erforderlichen Liefer-
und Montageleistung zum Gegenstand hatten. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund
die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine
Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege
nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung /
Begründung gebeten.

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: siehe dazu LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC -
fV (in den Vergabeunterlagen enthalten): Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die
Leistungserbringung ausschließlich durch ausreichend qualifiziertes Personal durchführen zu
lassen. - Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen dürfen
nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG) stammen. -
Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (mit Ausnahme
des am jeweiligen Erfüllungsort vorgesehenen Teamleiters) müssen die deutsche Sprache in
Wort und Schrift beherrschen (sofern kein Muttersprachler, mindestens Niveaustufe A2 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen). - Der vom Auftragnehmer für die
Leistungserbringung am jeweiligen Erfüllungsort vorgesehene Teamleiter muss die deutsche
Sprache in Wort und Schrift beherrschen (sofern kein Muttersprachler, mindestens
Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen). - Darüber
hinaus werden gute Umgangsformen, Kollegialität und eine klare Bereitschaft zur Kooperation
mit den Mitarbeitern in der jeweiligen Dienststelle / Liegenschaft vorausgesetzt. - Die vom
Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen müssen folgende
Anforderungen erfüllen: o handwerkliches Geschick o Erfahrung im Transport von Möbeln
(Schränke, Betten und Tische) o Erfahrung in der Montage von Möbeln (Schränke, Betten und
Tische) o Erfahrung im korrekten Ausrichten von Möbeln (Schränke, Betten und Tische) o
Erfahrung im korrekten Einstellen von Türscharnieren/Türbändern und Möbelbeschlägen - Der
Auftragnehmer und alle für ihn tätige Personen sind zur Verschwiegenheit über sämtliche
Belange des Auftraggebers verpflichtet. Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass Unbefugte
vor, während und nach Beendigung des Auftrags keine Einsicht in interne Unterlagen sowie
vertrauliche Unterstützungsprozesse und -ergebnisse des Auftraggebers erhalten. Die
Nennung der Aufträge als Referenzen ist nur zulässig, soweit der Auftraggeber ausdrücklich
vor jedem Einzelfall eingewilligt hat.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -
standards

Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen
muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem
Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert
werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese
Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten
vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die
Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung
eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten
Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3
Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung
müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem
definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),
inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt
3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches
technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer
Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,
Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.
mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die

Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen
muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem
Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert
werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese
Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten
vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die
Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung
eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten
Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3
Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung
müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem
definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),
inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt
3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches
technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer
Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,
Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente

Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.
mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die
Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über
den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen
Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung
über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit
Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz
im letzten Geschäfts-jahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Lieferung und
Montage von Möblierungsgerät) von 900.000 EUR für Los 1 1.000.000 EUR für Los 2 500.000
EUR für Los 3 600.000 EUR für Los 4 400.000 EUR für Los 5 300.000 EUR für Los 6 400.000
EUR für Los 7 Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber
geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähig-keit durch Vorlage
anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über
den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen
Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung
über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit
Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz
im letzten Geschäfts-jahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Lieferung und
Montage von Möblierungsgerät) von 900.000 EUR für Los 1 1.000.000 EUR für Los 2 500.000
EUR für Los 3 600.000 EUR für Los 4 400.000 EUR für Los 5 300.000 EUR für Los 6 400.000
EUR für Los 7 Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber
geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähig-keit durch Vorlage
anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter
als sechs Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard
Beschreibung: Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard Das angebotene Möbel erfüllt die
Anforderung des european- Level-Zertifikat (FEMB). Die in dieser Kategorie maximal
erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 10 Punkte. Der entsprechend vollständige Nachweis
(inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot
einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche(n) Hersteller/ Produktionsstätten

und Produkte sich der jeweilige Nachweis bezieht. Wertung: Stufe 3: Nachweis vorhanden
und gültig: 10 Punkte Stufe 2: Nachweis vorhanden und gültig: 6 Punkte Stufe 1: Nachweis
vorhanden und gültig: 3 Punkt Nachweis nicht eingereicht oder nicht gültig: 0 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kategorie C - Garantie
Beschreibung: Kategorie C - Garantie Die in dieser Kategorie maximal erreichbare
Wertungspunktzahl beträgt 15 Punkte. Nachweis: Garantiebestätigung / Garantieerklärung
Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in
deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich
sein, auf welches Produkt sich das Dokument bezieht. Wertung: mind. 5 Jahre
Vollgarantie2): 15 Punkte mind. 10 Jahre Garantie1): 10 Punkte mind. 8 Jahre Garantie1):
8 Punkte mind. 5 Jahre Garantie1): 5 Punkte 3 Jahre Garantie1): 0 Punkte Nachweis nicht
eingereicht: 0 Punkte 1) Die Garantie umfasst mind. die Regelungen der gesetzlichen
Gewährleistung 2) Vollgarantie auf alle Teile (inkl. aller Verschleißteile)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 75

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=895450

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=895450
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/11/2026 08:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 146 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die
Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch ma-
chen. Das Formular Angebot (EinkaufBw IUD / 03/2025) ist von einer Nachforde-rung
ausgeschlossen. Wird das Formular Angebot nicht eingereicht bzw. nicht unterzeichnet, wird
das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf

hin, dass sämtliche für die fachli-che und technische Prüfung des Angebots erforderlichen
Unterlagen mit dem Angebot vollständig einzureichen sind. Fehlen solche Unterlagen oder
sind diese unvollständig, kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden, soweit
eine Nachforderung nach § 56 Abs. 2 VgV nicht erfolgt oder gesetzlich ausgeschlossen ist.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung
der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/11/2026 16:43:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Bonn
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.
de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

5.1. Los: LOT-0005
Titel: 5 Nordrhein- Westfalen
Beschreibung: Regionallos 5 Nordrhein-Westfalen
Interne Kennung: LOT-0005

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39130000 Büromöbel
Optionen:
Beschreibung der Optionen: keine

5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Gegenstand der auf eine Laufzeit von vier Jahren angelegten
Rahmenvereinbarung ist die Ausstattung von Gebäuden mit Mobiliar im bezeichneten
Bundesland. Bei den Gebäuden handelt es sich um unterschiedliche Modulbauten, für die
insgesamt vier Gebäudetypen vorgesehen sind. Die Gebäudetypen unterscheiden sich im
Wesentlichen hinsichtlich ihrer Größe und des jeweiligen Ausstattungsumfangs. Los
Bundesland Summe Gebäude (alle Gebäudetypen) 5 Nordrhein-Westfalen 31

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.5. Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 460 368,80 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen
muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem
Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert

werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese
Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten
vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die
Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung
eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten
Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3
Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung
müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem
definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),
inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt
3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches
technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer
Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,
Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.
mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die
Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen
muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem

Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert
werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese
Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten
vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die
Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung
eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten
Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3
Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung
müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem
definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),
inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt
3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches
technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer
Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,
Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.
mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die
Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: Auszug LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV
(in den Vergabeunterlagen enthalten) 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen
muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem
Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert
werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese
Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten
vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die
Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung
eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten
Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3
Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung
müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem
definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),
inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt
3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches
technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer
Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,
Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.

mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die
Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bemusterung Auszug LB - allgemeine Anforderungen
V8 - GC - fV (in den Vergabeunterlagen enthalten): Mit der Teilnahme am
Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber auf eigene
Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern. Die Lieferung soll nach
Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Auftraggeber
erfolgen. Die Mustermöbel müssen alle Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen
und der späteren Serienausführung entsprechen. Der Zustand bei Anlieferung ((Vor-)
Montagegrad, Kennzeichnung,...) muss dem späteren Auslieferzustand entsprechen.
Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, die Mustermöbel nach Aufforderung des
Auftraggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen. Für die Lieferung und die
Abholung der Möbel gelten die folgenden Bedingungen: - Der Transport erfolgt auf Kosten des
Bieters. - Anlieferung und Abholung erfolgt nur nach vorheriger Absprache zum Liefertermin. -
Liefertermin (Tag und Zeitraum) und die Liefer-/Abholadresse sind individuell zu vereinbaren.
Bei Abholung werden die Möbel durch den Auftraggeber transportfähig verpackt. Der
Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag erhält,
bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren. Im Rahmen des Vergabeverfahrens
werden einige Möbeltypen nach definierten Kriterien bewertet. Trifft das für ein Möbel zu, wird
auf dem Deckblatt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ein zugehöriger
Bewertungsbogen aufgeführt. Führen Anforderungen in dieser möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung zu entsprechenden Bewertungskriterien, wird das durch einen Hinweis
bei den Anforderungen gekennzeichnet. Die detaillierten Bewertungskriterien und die
Gewichtung der einzelnen Kriterien sind dem zugehörigen Bewertungsbogen zu entnehmen.
Die Bewertung erfolgt an den Möbeln, die zur Bemusterung geliefert werden. 3.3 Ergebnis der
fachlichen Dokumentenprüfung und der Bemusterung Die Bieterangaben, die zur Verfügung
gestellten Dokumente, die Eigenerklärung und ggf. das Mustermöbel werden maßgeblich dazu
herangezogen, um zu entscheiden, ob die Anforderungen an die Möbel erfüllt werden
(können) und welcher Bieter den Zuschlag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhält.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Referenzen: Darstellung von
mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Gegenstand vergleichbaren
Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des
Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Als
vergleichbar gelten Leistungen, die die Herstellung, Lieferung und Montage bzw. Einbringung
von Büro- oder Unterkunftsmöbeln sowie die Koordination der hierfür erforderlichen Liefer-
und Montageleistung zum Gegenstand hatten. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund
die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine
Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege
nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung /
Begründung gebeten.

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: siehe dazu LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC -
fV (in den Vergabeunterlagen enthalten): Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die

Leistungserbringung ausschließlich durch ausreichend qualifiziertes Personal durchführen zu
lassen. - Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen dürfen
nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG) stammen. -
Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (mit Ausnahme
des am jeweiligen Erfüllungsort vorgesehenen Teamleiters) müssen die deutsche Sprache in
Wort und Schrift beherrschen (sofern kein Muttersprachler, mindestens Niveaustufe A2 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen). - Der vom Auftragnehmer für die
Leistungserbringung am jeweiligen Erfüllungsort vorgesehene Teamleiter muss die deutsche
Sprache in Wort und Schrift beherrschen (sofern kein Muttersprachler, mindestens
Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen). - Darüber
hinaus werden gute Umgangsformen, Kollegialität und eine klare Bereitschaft zur Kooperation
mit den Mitarbeitern in der jeweiligen Dienststelle / Liegenschaft vorausgesetzt. - Die vom
Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen müssen folgende
Anforderungen erfüllen: o handwerkliches Geschick o Erfahrung im Transport von Möbeln
(Schränke, Betten und Tische) o Erfahrung in der Montage von Möbeln (Schränke, Betten und
Tische) o Erfahrung im korrekten Ausrichten von Möbeln (Schränke, Betten und Tische) o
Erfahrung im korrekten Einstellen von Türscharnieren/Türbändern und Möbelbeschlägen - Der
Auftragnehmer und alle für ihn tätige Personen sind zur Verschwiegenheit über sämtliche
Belange des Auftraggebers verpflichtet. Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass Unbefugte
vor, während und nach Beendigung des Auftrags keine Einsicht in interne Unterlagen sowie
vertrauliche Unterstützungsprozesse und -ergebnisse des Auftraggebers erhalten. Die
Nennung der Aufträge als Referenzen ist nur zulässig, soweit der Auftraggeber ausdrücklich
vor jedem Einzelfall eingewilligt hat.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -
standards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen
muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem
Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert
werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese
Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten
vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die
Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung
eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten
Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3

Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung
müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem
definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),
inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt
3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches
technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer
Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,
Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.
mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die
Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen
muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem
Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert
werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese
Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten
vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die
Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung

eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten
Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3
Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung
müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem
definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),
inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt
3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches
technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer
Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,
Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.
mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die
Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über
den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen
Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung
über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit
Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz
im letzten Geschäfts-jahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Lieferung und
Montage von Möblierungsgerät) von 900.000 EUR für Los 1 1.000.000 EUR für Los 2 500.000
EUR für Los 3 600.000 EUR für Los 4 400.000 EUR für Los 5 300.000 EUR für Los 6 400.000
EUR für Los 7 Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber
geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähig-keit durch Vorlage
anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über
den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen

Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung
über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit
Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz
im letzten Geschäfts-jahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Lieferung und
Montage von Möblierungsgerät) von 900.000 EUR für Los 1 1.000.000 EUR für Los 2 500.000
EUR für Los 3 600.000 EUR für Los 4 400.000 EUR für Los 5 300.000 EUR für Los 6 400.000
EUR für Los 7 Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber
geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähig-keit durch Vorlage
anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter
als sechs Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard
Beschreibung: Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard Das angebotene Möbel erfüllt die
Anforderung des european- Level-Zertifikat (FEMB). Die in dieser Kategorie maximal
erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 10 Punkte. Der entsprechend vollständige Nachweis
(inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot
einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche(n) Hersteller/ Produktionsstätten
und Produkte sich der jeweilige Nachweis bezieht. Wertung: Stufe 3: Nachweis vorhanden
und gültig: 10 Punkte Stufe 2: Nachweis vorhanden und gültig: 6 Punkte Stufe 1: Nachweis
vorhanden und gültig: 3 Punkt Nachweis nicht eingereicht oder nicht gültig: 0 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kategorie C- Garantie
Beschreibung: Kategorie C- Garantie Die in dieser Kategorie maximal erreichbare
Wertungspunktzahl beträgt 15 Punkte. Nachweis: Garantiebestätigung / Garantieerklärung
Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in
deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich
sein, auf welches Produkt sich das Dokument bezieht. Wertung: mind. 5 Jahre
Vollgarantie2): 15 Punkte mind. 10 Jahre Garantie1): 10 Punkte mind. 8 Jahre Garantie1):
8 Punkte mind. 5 Jahre Garantie1): 5 Punkte 3 Jahre Garantie1): 0 Punkte Nachweis nicht
eingereicht: 0 Punkte 1) Die Garantie umfasst mind. die Regelungen der gesetzlichen
Gewährleistung 2) Vollgarantie auf alle Teile (inkl. aller Verschleißteile)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 75

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=895450

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=895450
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/11/2026 08:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 146 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die
Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch ma-
chen. Das Formular Angebot (EinkaufBw IUD / 03/2025) ist von einer Nachforde-rung
ausgeschlossen. Wird das Formular Angebot nicht eingereicht bzw. nicht unterzeichnet, wird
das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf
hin, dass sämtliche für die fachli-che und technische Prüfung des Angebots erforderlichen
Unterlagen mit dem Angebot vollständig einzureichen sind. Fehlen solche Unterlagen oder
sind diese unvollständig, kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden, soweit
eine Nachforderung nach § 56 Abs. 2 VgV nicht erfolgt oder gesetzlich ausgeschlossen ist.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung
der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/11/2026 16:43:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Bonn
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes

Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.
de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

5.1. Los: LOT-0006
Titel: 6 Baden-Württemberg
Beschreibung: Regionallos 6 Baden- Württemberg
Interne Kennung: LOT-0006

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39130000 Büromöbel
Optionen:
Beschreibung der Optionen: keine

5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Gegenstand der auf eine Laufzeit von vier Jahren angelegten
Rahmenvereinbarung ist die Ausstattung von Gebäuden mit Mobiliar im bezeichneten
Bundesland. Bei den Gebäuden handelt es sich um unterschiedliche Modulbauten, für die
insgesamt vier Gebäudetypen vorgesehen sind. Die Gebäudetypen unterscheiden sich im
Wesentlichen hinsichtlich ihrer Größe und des jeweiligen Ausstattungsumfangs. Los
Bundesland Summe Gebäude (alle Gebäudetypen) 6 Baden-Württemberg 26

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.5. Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 964 779,20 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen
muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem
Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert
werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese
Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten
vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die
Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung
eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten
Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3
Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung
müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem
definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),
inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt
3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches
technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer

Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,
Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.
mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die
Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen
muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem
Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert
werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese
Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten
vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die
Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung
eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten
Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3
Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung
müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem
definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:

- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),
inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt
3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches
technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer
Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,
Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.
mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die
Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: Auszug LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV
(in den Vergabeunterlagen enthalten) 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen
muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem
Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert
werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese
Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten
vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die
Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung
eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten
Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3
Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung

müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem
definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),
inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt
3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches
technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer
Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,
Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.
mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die
Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bemusterung Auszug LB - allgemeine Anforderungen
V8 - GC - fV (in den Vergabeunterlagen enthalten): Mit der Teilnahme am
Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber auf eigene
Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern. Die Lieferung soll nach
Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Auftraggeber
erfolgen. Die Mustermöbel müssen alle Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen
und der späteren Serienausführung entsprechen. Der Zustand bei Anlieferung ((Vor-)
Montagegrad, Kennzeichnung,...) muss dem späteren Auslieferzustand entsprechen.
Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, die Mustermöbel nach Aufforderung des
Auftraggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen. Für die Lieferung und die
Abholung der Möbel gelten die folgenden Bedingungen: - Der Transport erfolgt auf Kosten des
Bieters. - Anlieferung und Abholung erfolgt nur nach vorheriger Absprache zum Liefertermin. -
Liefertermin (Tag und Zeitraum) und die Liefer-/Abholadresse sind individuell zu vereinbaren.
Bei Abholung werden die Möbel durch den Auftraggeber transportfähig verpackt. Der
Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag erhält,
bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren. Im Rahmen des Vergabeverfahrens
werden einige Möbeltypen nach definierten Kriterien bewertet. Trifft das für ein Möbel zu, wird
auf dem Deckblatt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ein zugehöriger
Bewertungsbogen aufgeführt. Führen Anforderungen in dieser möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung zu entsprechenden Bewertungskriterien, wird das durch einen Hinweis
bei den Anforderungen gekennzeichnet. Die detaillierten Bewertungskriterien und die

Gewichtung der einzelnen Kriterien sind dem zugehörigen Bewertungsbogen zu entnehmen.
Die Bewertung erfolgt an den Möbeln, die zur Bemusterung geliefert werden. 3.3 Ergebnis der
fachlichen Dokumentenprüfung und der Bemusterung Die Bieterangaben, die zur Verfügung
gestellten Dokumente, die Eigenerklärung und ggf. das Mustermöbel werden maßgeblich dazu
herangezogen, um zu entscheiden, ob die Anforderungen an die Möbel erfüllt werden
(können) und welcher Bieter den Zuschlag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhält.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Referenzen: Darstellung von
mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Gegenstand vergleichbaren
Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des
Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Als
vergleichbar gelten Leistungen, die die Herstellung, Lieferung und Montage bzw. Einbringung
von Büro- oder Unterkunftsmöbeln sowie die Koordination der hierfür erforderlichen Liefer-
und Montageleistung zum Gegenstand hatten. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund
die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine
Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege
nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung /
Begründung gebeten.

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: siehe dazu LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC -
fV (in den Vergabeunterlagen enthalten): Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die
Leistungserbringung ausschließlich durch ausreichend qualifiziertes Personal durchführen zu
lassen. - Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen dürfen
nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG) stammen. -
Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (mit Ausnahme
des am jeweiligen Erfüllungsort vorgesehenen Teamleiters) müssen die deutsche Sprache in
Wort und Schrift beherrschen (sofern kein Muttersprachler, mindestens Niveaustufe A2 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen). - Der vom Auftragnehmer für die
Leistungserbringung am jeweiligen Erfüllungsort vorgesehene Teamleiter muss die deutsche
Sprache in Wort und Schrift beherrschen (sofern kein Muttersprachler, mindestens
Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen). - Darüber
hinaus werden gute Umgangsformen, Kollegialität und eine klare Bereitschaft zur Kooperation
mit den Mitarbeitern in der jeweiligen Dienststelle / Liegenschaft vorausgesetzt. - Die vom
Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen müssen folgende
Anforderungen erfüllen: o handwerkliches Geschick o Erfahrung im Transport von Möbeln
(Schränke, Betten und Tische) o Erfahrung in der Montage von Möbeln (Schränke, Betten und
Tische) o Erfahrung im korrekten Ausrichten von Möbeln (Schränke, Betten und Tische) o
Erfahrung im korrekten Einstellen von Türscharnieren/Türbändern und Möbelbeschlägen - Der
Auftragnehmer und alle für ihn tätige Personen sind zur Verschwiegenheit über sämtliche
Belange des Auftraggebers verpflichtet. Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass Unbefugte
vor, während und nach Beendigung des Auftrags keine Einsicht in interne Unterlagen sowie
vertrauliche Unterstützungsprozesse und -ergebnisse des Auftraggebers erhalten. Die
Nennung der Aufträge als Referenzen ist nur zulässig, soweit der Auftraggeber ausdrücklich
vor jedem Einzelfall eingewilligt hat.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -
standards

Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen
muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem
Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert
werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese
Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten
vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die
Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung
eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten
Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3
Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung
müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem
definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),
inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt
3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches
technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer
Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,
Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.
mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die

Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen
muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem
Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert
werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese
Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten
vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die
Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung
eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten
Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3
Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung
müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem
definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),
inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt
3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches
technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer
Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,
Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente

Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.
mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die
Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über
den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen
Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung
über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit
Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz
im letzten Geschäfts-jahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Lieferung und
Montage von Möblierungsgerät) von 900.000 EUR für Los 1 1.000.000 EUR für Los 2 500.000
EUR für Los 3 600.000 EUR für Los 4 400.000 EUR für Los 5 300.000 EUR für Los 6 400.000
EUR für Los 7 Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber
geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähig-keit durch Vorlage
anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über
den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen
Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung
über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit
Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz
im letzten Geschäfts-jahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Lieferung und
Montage von Möblierungsgerät) von 900.000 EUR für Los 1 1.000.000 EUR für Los 2 500.000
EUR für Los 3 600.000 EUR für Los 4 400.000 EUR für Los 5 300.000 EUR für Los 6 400.000
EUR für Los 7 Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber
geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähig-keit durch Vorlage
anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter
als sechs Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard
Beschreibung: Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard Das angebotene Möbel erfüllt die
Anforderung des european- Level-Zertifikat (FEMB). Die in dieser Kategorie maximal
erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 10 Punkte. Der entsprechend vollständige Nachweis
(inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot
einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche(n) Hersteller/ Produktionsstätten

und Produkte sich der jeweilige Nachweis bezieht. Wertung: Stufe 3: Nachweis vorhanden
und gültig: 10 Punkte Stufe 2: Nachweis vorhanden und gültig: 6 Punkte Stufe 1: Nachweis
vorhanden und gültig: 3 Punkt Nachweis nicht eingereicht oder nicht gültig: 0 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kategorie C- Garantie
Beschreibung: Kategorie C - Garantie Die in dieser Kategorie maximal erreichbare
Wertungspunktzahl beträgt 15 Punkte. Nachweis: Garantiebestätigung / Garantieerklärung
Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in
deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich
sein, auf welches Produkt sich das Dokument bezieht. Wertung: mind. 5 Jahre
Vollgarantie2): 15 Punkte mind. 10 Jahre Garantie1): 10 Punkte mind. 8 Jahre Garantie1):
8 Punkte mind. 5 Jahre Garantie1): 5 Punkte 3 Jahre Garantie1): 0 Punkte Nachweis nicht
eingereicht: 0 Punkte 1) Die Garantie umfasst mind. die Regelungen der gesetzlichen
Gewährleistung 2) Vollgarantie auf alle Teile (inkl. aller Verschleißteile)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 75

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=895450

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=895450
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/11/2026 08:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 146 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die
Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch ma-
chen. Das Formular Angebot (EinkaufBw IUD / 03/2025) ist von einer Nachforde-rung
ausgeschlossen. Wird das Formular Angebot nicht eingereicht bzw. nicht unterzeichnet, wird
das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf

hin, dass sämtliche für die fachli-che und technische Prüfung des Angebots erforderlichen
Unterlagen mit dem Angebot vollständig einzureichen sind. Fehlen solche Unterlagen oder
sind diese unvollständig, kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden, soweit
eine Nachforderung nach § 56 Abs. 2 VgV nicht erfolgt oder gesetzlich ausgeschlossen ist.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung
der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/11/2026 16:43:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Bonn
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.
de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

5.1. Los: LOT-0007
Titel: 7 Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Beschreibung: Regionallos 7 Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Interne Kennung: LOT-0007

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39130000 Büromöbel
Optionen:
Beschreibung der Optionen: keine

5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Gegenstand der auf eine Laufzeit von vier Jahren angelegten
Rahmenvereinbarung ist die Ausstattung von Gebäuden mit Mobiliar im bezeichneten
Bundesland. Bei den Gebäuden handelt es sich um unterschiedliche Modulbauten, für die
insgesamt vier Gebäudetypen vorgesehen sind. Die Gebäudetypen unterscheiden sich im
Wesentlichen hinsichtlich ihrer Größe und des jeweiligen Ausstattungsumfangs. Los
Bundesland Summe Gebäude (alle Gebäudetypen) 7 Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland 25

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.5. Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 216 780,40 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen
muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem
Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert

werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese
Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten
vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die
Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung
eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten
Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3
Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung
müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem
definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),
inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt
3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches
technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer
Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,
Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.
mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die
Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen
muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem

Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert
werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese
Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten
vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die
Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung
eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten
Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3
Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung
müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem
definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),
inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt
3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches
technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer
Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,
Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.
mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die
Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: Auszug LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV
(in den Vergabeunterlagen enthalten) 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen
muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem
Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert
werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese
Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten
vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die
Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung
eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten
Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3
Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung
müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem
definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),
inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt
3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches
technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer
Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,
Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.

mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die
Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bemusterung Auszug LB - allgemeine Anforderungen
V8 - GC - fV (in den Vergabeunterlagen enthalten): Mit der Teilnahme am
Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber auf eigene
Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern. Die Lieferung soll nach
Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Auftraggeber
erfolgen. Die Mustermöbel müssen alle Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen
und der späteren Serienausführung entsprechen. Der Zustand bei Anlieferung ((Vor-)
Montagegrad, Kennzeichnung,...) muss dem späteren Auslieferzustand entsprechen.
Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, die Mustermöbel nach Aufforderung des
Auftraggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen. Für die Lieferung und die
Abholung der Möbel gelten die folgenden Bedingungen: - Der Transport erfolgt auf Kosten des
Bieters. - Anlieferung und Abholung erfolgt nur nach vorheriger Absprache zum Liefertermin. -
Liefertermin (Tag und Zeitraum) und die Liefer-/Abholadresse sind individuell zu vereinbaren.
Bei Abholung werden die Möbel durch den Auftraggeber transportfähig verpackt. Der
Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag erhält,
bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren. Im Rahmen des Vergabeverfahrens
werden einige Möbeltypen nach definierten Kriterien bewertet. Trifft das für ein Möbel zu, wird
auf dem Deckblatt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ein zugehöriger
Bewertungsbogen aufgeführt. Führen Anforderungen in dieser möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung zu entsprechenden Bewertungskriterien, wird das durch einen Hinweis
bei den Anforderungen gekennzeichnet. Die detaillierten Bewertungskriterien und die
Gewichtung der einzelnen Kriterien sind dem zugehörigen Bewertungsbogen zu entnehmen.
Die Bewertung erfolgt an den Möbeln, die zur Bemusterung geliefert werden. 3.3 Ergebnis der
fachlichen Dokumentenprüfung und der Bemusterung Die Bieterangaben, die zur Verfügung
gestellten Dokumente, die Eigenerklärung und ggf. das Mustermöbel werden maßgeblich dazu
herangezogen, um zu entscheiden, ob die Anforderungen an die Möbel erfüllt werden
(können) und welcher Bieter den Zuschlag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhält.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Referenzen: Darstellung von
mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Gegenstand vergleichbaren
Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des
Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Als
vergleichbar gelten Leistungen, die die Herstellung, Lieferung und Montage bzw. Einbringung
von Büro- oder Unterkunftsmöbeln sowie die Koordination der hierfür erforderlichen Liefer-
und Montageleistung zum Gegenstand hatten. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund
die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine
Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege
nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung /
Begründung gebeten.

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: siehe dazu LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC -
fV (in den Vergabeunterlagen enthalten): Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die

Leistungserbringung ausschließlich durch ausreichend qualifiziertes Personal durchführen zu
lassen. - Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen dürfen
nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG) stammen. -
Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (mit Ausnahme
des am jeweiligen Erfüllungsort vorgesehenen Teamleiters) müssen die deutsche Sprache in
Wort und Schrift beherrschen (sofern kein Muttersprachler, mindestens Niveaustufe A2 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen). - Der vom Auftragnehmer für die
Leistungserbringung am jeweiligen Erfüllungsort vorgesehene Teamleiter muss die deutsche
Sprache in Wort und Schrift beherrschen (sofern kein Muttersprachler, mindestens
Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen). - Darüber
hinaus werden gute Umgangsformen, Kollegialität und eine klare Bereitschaft zur Kooperation
mit den Mitarbeitern in der jeweiligen Dienststelle / Liegenschaft vorausgesetzt. - Die vom
Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen müssen folgende
Anforderungen erfüllen: o handwerkliches Geschick o Erfahrung im Transport von Möbeln
(Schränke, Betten und Tische) o Erfahrung in der Montage von Möbeln (Schränke, Betten und
Tische) o Erfahrung im korrekten Ausrichten von Möbeln (Schränke, Betten und Tische) o
Erfahrung im korrekten Einstellen von Türscharnieren/Türbändern und Möbelbeschlägen - Der
Auftragnehmer und alle für ihn tätige Personen sind zur Verschwiegenheit über sämtliche
Belange des Auftraggebers verpflichtet. Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass Unbefugte
vor, während und nach Beendigung des Auftrags keine Einsicht in interne Unterlagen sowie
vertrauliche Unterstützungsprozesse und -ergebnisse des Auftraggebers erhalten. Die
Nennung der Aufträge als Referenzen ist nur zulässig, soweit der Auftraggeber ausdrücklich
vor jedem Einzelfall eingewilligt hat.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -
standards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen
muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem
Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert
werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese
Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten
vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die
Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung
eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten
Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3

Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung
müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem
definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),
inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt
3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches
technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer
Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,
Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.
mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die
Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB)
einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen
muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem
Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu
entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt
werden, müssen die Bieter im Punkt Bieterangaben der möbelspezifischen
Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert
werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung
Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte Geforderte Angabe ist aufgeführt,
wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte Angabe des Bieters muss diese
Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind
teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden,
dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig
sein. Steht in der Spalte Angabe des Bieters das Wort BESCHREIBUNG , muss eine
ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten
vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der
Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2
Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die
Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung

eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten
Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu
unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das
Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3
Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung
müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem
definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu
welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten
zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:
- Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1),
inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt
3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches
technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer
Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma,
Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente,
die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab
Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3
Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten
technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische
Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z.
B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente -
Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B.
PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente
Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der
Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl.
mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen
technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die
Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe
Anlagen Bewertungsbögen .)

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über
den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen
Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung
über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit
Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz
im letzten Geschäfts-jahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Lieferung und
Montage von Möblierungsgerät) von 900.000 EUR für Los 1 1.000.000 EUR für Los 2 500.000
EUR für Los 3 600.000 EUR für Los 4 400.000 EUR für Los 5 300.000 EUR für Los 6 400.000
EUR für Los 7 Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber
geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähig-keit durch Vorlage
anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über
den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen

Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung
über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit
Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz
im letzten Geschäfts-jahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Lieferung und
Montage von Möblierungsgerät) von 900.000 EUR für Los 1 1.000.000 EUR für Los 2 500.000
EUR für Los 3 600.000 EUR für Los 4 400.000 EUR für Los 5 300.000 EUR für Los 6 400.000
EUR für Los 7 Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber
geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähig-keit durch Vorlage
anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter
als sechs Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard
Beschreibung: Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard Das angebotene Möbel erfüllt die
Anforderung des european- Level-Zertifikat (FEMB). Die in dieser Kategorie maximal
erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 10 Punkte. Der entsprechend vollständige Nachweis
(inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot
einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche(n) Hersteller/ Produktionsstätten
und Produkte sich der jeweilige Nachweis bezieht. Wertung: Stufe 3: Nachweis vorhanden
und gültig: 10 Punkte Stufe 2: Nachweis vorhanden und gültig: 6 Punkte Stufe 1: Nachweis
vorhanden und gültig: 3 Punkt Nachweis nicht eingereicht oder nicht gültig: 0 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kategorie C- Garantie
Beschreibung: Kategorie C - Garantie Die in dieser Kategorie maximal erreichbare
Wertungspunktzahl beträgt 15 Punkte. Nachweis: Garantiebestätigung / Garantieerklärung
Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in
deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich
sein, auf welches Produkt sich das Dokument bezieht. Wertung: mind. 5 Jahre
Vollgarantie2): 15 Punkte mind. 10 Jahre Garantie1): 10 Punkte mind. 8 Jahre Garantie1):
8 Punkte mind. 5 Jahre Garantie1): 5 Punkte 3 Jahre Garantie1): 0 Punkte Nachweis nicht
eingereicht: 0 Punkte 1) Die Garantie umfasst mind. die Regelungen der gesetzlichen
Gewährleistung 2) Vollgarantie auf alle Teile (inkl. aller Verschleißteile)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 75

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=895450

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=895450
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/11/2026 08:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 146 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die
Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch ma-
chen. Das Formular Angebot (EinkaufBw IUD / 03/2025) ist von einer Nachforde-rung
ausgeschlossen. Wird das Formular Angebot nicht eingereicht bzw. nicht unterzeichnet, wird
das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf
hin, dass sämtliche für die fachli-che und technische Prüfung des Angebots erforderlichen
Unterlagen mit dem Angebot vollständig einzureichen sind. Fehlen solche Unterlagen oder
sind diese unvollständig, kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden, soweit
eine Nachforderung nach § 56 Abs. 2 VgV nicht erfolgt oder gesetzlich ausgeschlossen ist.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung
der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/11/2026 16:43:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Bonn
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes

Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.
de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

8. Organisationen

8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der
Bundeswehr
Registrierungsnummer: 991-20304-58
Postanschrift: Fontainengraben 200
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: BAIUDBw Abt DL (IUD)
E-Mail: baiudbwdlii4einkaufliegenschaftsmaterial@bundeswehr.org
Telefon: +49 2288862056242160
Fax: +49 2285504898734
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990

Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 868af9f1-900b-4f6d-a743-d91b8cd0df14 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/09/2026 09:50:18 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 190/2026
Datum der Veröffentlichung: 01/10/2026

Referenzen:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=895450
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=895450
http://www.evergabe-online.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202610/ausschreibung-676849-2026-DEU.txt

 
 
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