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Titel :
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DEU-Eichstätt - Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Landkreis Eichstätt -Rufbusverkehrsleistungen VGI-Flexi FX1
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026092400480482260 / 657166-2026
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Veröffentlicht :
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24.09.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.07.2028
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Angebotsabgabe bis :
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23.10.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
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DEU-Eichstätt: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße)
Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Landkreis Eichstätt
-Rufbusverkehrsleistungen VGI-Flexi FX1
2026/S 185/2026 657166
Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im
Landkreis Eichstätt - Rufbusverkehrsleistungen VGI-Flexi FX1
OJ S 185/2026 24/09/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Eichstätt
E-Mail: c.geyer@lra-ei.bayern.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Landkreis Eichstätt -
Rufbusverkehrsleistungen VGI-Flexi FX1
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung und der Leistungsbeschreibung sind die
Rufbusverkehrsleistungen VGI-Flexi FX1 gemäß §44 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
im Großraum Beilngries mit Kinding sowie das Kloster Plankstetten und die Gemeinden
Denkendorf und Kipfenberg.
Kennung des Verfahrens: 20f6981f-13ab-428c-8730-8c7c5ecfe90e
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Eichstätt (DE219)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123
und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens
verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach
den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren
Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig
verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden
ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten
fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen
Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des
Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation
befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den
letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch
eine Person, deren Verhalten ihm alsfür die Leitung des Unternehmens verantwortlich
Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in
den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters
infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters
kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den
letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung,
zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht
wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach
Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter
keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der
Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Landkreis Eichstätt -
Rufbusverkehrsleistungen VGI-Flexi FX1
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung und der Leistungsbeschreibung sind die
Rufbusverkehrsleistungen VGI-Flexi FX1 gemäß §44 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
im Großraum Beilngries mit Kinding sowie das Kloster Plankstetten und die Gemeinden
Denkendorf und Kipfenberg.
Interne Kennung: LOT-0001 E97767749
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Eichstätt (DE219)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist
als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen
ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen
aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären,
dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter gilt als technisch und beruflich
leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und
Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind
und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines
Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften
führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren
bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der
Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten
3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Die Bieter haben den Nachweis zum Beleg ihrer
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach Art und Umfang zu benennende
geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen
einzureichen. Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung nach einem Vordruck der
Vergabeunterlagen zu erbringen, unter Angabe der dortigen Parameter.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1
VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie
nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten
Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im
Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche
Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit
den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen
Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg
seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen
will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese
Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den
Abschnitten 2.1.6. Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung und Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten
beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen
zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses
Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften
müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt 2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung
für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft
vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die
nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen
Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft
einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung
zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die
Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die
Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt 2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere
Verfehlung auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert
der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV;
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nach Art. 5 k) VO (EU) 2022/576 ist die Vergabe von
öffentlichen Aufträgen an Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen
anderweitigen dort genannten Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen
Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verboten.
Entsprechendes gilt für Bieter, die Gegenstand von EU-Sanktionen wie bspw. denen gegen
die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, sind oder sich im
Eigentum oder unter der Kontrolle der dort aufgeführten Personen befinden. Die Bieter haben
daher diesbezüglich die Eigenerklärung (Russlandsanktionen) mit dem Angebot abzugeben.
Für diese Erklärung ist der Vordruck 6 zu verwenden. Angebote von Bietern, die einen in Art. 5
k) VO (EU) 2022/576 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden vom
Vergabeverfahren ausgeschlossen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E97767749
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E97767749
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden
Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 23/10/2026 10:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3
GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Eichstätt
Registrierungsnummer: 09176000 - SG Mobilität, ÖPNV und Schulwesen
Postanschrift: Residenzplatz 1
Stadt: Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land, Gliederung (NUTS): Eichstätt (DE219)
Land: Deutschland
Kontaktperson: SG Mobilität, ÖPNV und Schulwesen; Herr Christian Geyer
E-Mail: c.geyer@lra-ei.bayern.de
Telefon: +49 8421 70-2610
Internetadresse: https://www.landkreis-eichstaett.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Südbayern
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: 08921762411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a0156c2d-fcc9-460a-9396-bd088dcbc7b0 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/09/2026 14:59:07 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 185/2026
Datum der Veröffentlichung: 24/09/2026
Referenzen:
https://www.landkreis-eichstaett.de/
https://www.subreport.de/E97767749
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202609/ausschreibung-657166-2026-DEU.txt
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