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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Peine - Deutschland Frontschaufellader Beschaffung eines Radladerfahrzeugs
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026092101082573200 / 648164-2026
Veröffentlicht :
21.09.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
08.10.2026
Angebotsabgabe bis :
19.10.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
43250000 - Frontschaufellader
43260000 - Löffelbagger, Bagger und Schaufellader sowie Bergbaumaschinen
43300000 - Baugerät
DEU-Peine: Deutschland Frontschaufellader Beschaffung eines
Radladerfahrzeugs

2026/S 182/2026 648164

Deutschland Frontschaufellader Beschaffung eines Radladerfahrzeugs
OJ S 182/2026 21/09/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Vergabeverfahren zur Beschaffung eines Radladerfahrzeugs
E-Mail: lindenberg@ab-peine.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Beschaffung eines Radladerfahrzeugs
Beschreibung: Für Arbeiten auf unserer Deponie in Stedum und unseren Wertstoffhöfen im
Landkreis Peine beschaffen wir einen Radlader (Neufahrzeug) mit Strassenzulassung nach
StVZO.
Kennung des Verfahrens: 2fd19e82-b996-4b64-8acd-6af2b249dbce
Interne Kennung: 118-2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Auftraggeberin führt ein offenes Verfahren gem. § 15
VgV durch. Die Eignungsnachweise sind bereits mit dem Angebot innerhalb der Angebotsfrist
einzureichen.

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 43250000 Frontschaufellader
Zusätzliche Einstufung (cpv): 43260000 Löffelbagger, Bagger und Schaufellader sowie
Bergbaumaschinen, 43300000 Baugerät

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Hildesheimer Str. 15
Stadt: Stedum
Postleitzahl: 31249
Land, Gliederung (NUTS): Peine (DE91A)
Land: Deutschland

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 225 000,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4WMP80# 1) Angebote sind
ausschließlich in elektronischer Form zugelassen. Das Angebot einschließlich aller Nachweise

/Erklärungen ist in elektronischer Form innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten
Frist zur Abgabe von Angeboten ausschließlich über die EVergabeplattform DTVP.de
einzureichen. Angebote, die nicht über die E-Vergabeplattform DTVP.de eingereicht werden,
bleiben unberücksichtigt. 2) Elektronische Dokumente sind in Textform nach § 126b BGB und
in verschlüsselter Form über die E-Vergabeplattform DTVP.de einzureichen (vgl. § 53 Abs. 1
VgV). Elektronische Dokumente müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem
Vertrauensdienstegesetz (VDG) versehen sein. Elektronisch eingereichte Dokumente sind
auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Jedoch muss das Angebot die (jur.) Person, für die die
Erklärung abgegeben wird, sowie Vor- und Nachnamen der vertretungsberechtigten Person,
die die jeweilige Erklärung abgibt, erkennen lassen. 3) Interessenten können bis zum Ablauf
der gesetzten Fragefrist Fragen zum Vergabeverfahren über die E-Vergabeplattform DTVP.de
stellen. Später eingehende Fragen können ggf. nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der
Angebotsfrist beantwortet werden. Die Fragen und die Antworten werden in einem Fragen
/Antworten-Journal geführt, das auf der E-Vergabeplattform DTVP.de allen Interessenten
bereitgestellt wird. Interessenten, die sich freiwillig registriert haben, erhalten per Email den
Link und Hinweise auf das Journal. Nicht registrierte Interessenten müssen sich die jeweils
aktuellen Informationen auf der E-Vergabeplattform selbst beschaffen. Es handelt sich
insoweit um eine Holschuld , da diese Interessenten der Vergabestelle unbekannt sind. 4)
Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen notwendige oder als
sinnvoll erachtete Änderungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen. Wirksame Angebote
haben den letzten Stand der Vergabeunterlagen und ggf. die Antworten der Vergabestelle im
Fragen-Antworten-Journal zu beachten. 5) Neben- oder mehrere Hauptangebote sind nicht
zugelassen. 6) Als Vertragsbeginn ist nach derzeitiger Planung der 29.11.2026 angesetzt. 7)
Es findet ggf. eine verifizierende Teststellung statt. Weitere Einzelheiten sind der
Vergabeunterlage A02_V1_ab_rlfz-Bewerbungsbedingungen in Kap 1.25 zu entnehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Der Ausschluss erfolgt nach Maßgabe der §§ 123 - 125 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller Vereinigungen: § 123 Abs. 1
Nr. 1 GWB i. V. m. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), auch i. V. m. § 129b StGB
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Bildung terroristischer Vereinigungen: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB i. V. m. § 129a StGB (Bildung
terroristischer Vereinigungen), auch i. V. m. § 129b StGB (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123
Abs. 1 Nr. 2 GWB i. V. m. 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB i. V.
m. 261 StGB (Geldwäsche).
Betrug: Betrug oder Subventionsbetrug: § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB i. V. m. § 263 StGB (Betrug),
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 123 Abs. 1
Nr. 5 GWB i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

Korruption: §123 Abs. 1 Nr. 6 GWB i.V.m. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB i.V.m. § 108e des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des
Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB i.V.m. den
§§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in
Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
§123 Abs. 1 Nr. 9 GWB i.V.m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB i.V.m. den
§§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs
(Förderung des Menschenhandels); Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: § 123 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2
GWB: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung wenn dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer entsprechenden Verpflichtung nachweisen kann. Dies
gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es
die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur
Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: §123 Abs.
4 Satz 1 Nr. 1 und 2 GWB: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung wenn dies durch eine rechtskräftige Gerichts-
oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer entsprechenden
Verpflichtung nachweisen kann. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen
Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur
Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen,
Säumnis und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: §124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Ein öffentlicher
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: §124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Ein öffentlicher
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: §124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Ein öffentlicher
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat. § 21 des Arbeitnehmer Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §
19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.

Zahlungsunfähigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB:
Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Ein öffentlicher Auftraggeber
kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 124 Abs.
1 Nr. 2 GWB: Ein öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: §124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Ein öffentlicher
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise
nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere
Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; §
123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124
Abs. 1 Nr. 4 GWB: Ein öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der
öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 5
GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der

Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 Abs. 1
Nr. 6 GWB: Ein öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Abs. 1
Nr. 7 GWB: Ein öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der
Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags
oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die
Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach
Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: §124 Abs. 1 Nr. 8
GWB § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB: Ein öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu dem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a.) versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b.) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile
beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c.) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggeber
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Beschaffung eines Radladerfahrzeugs
Beschreibung: Der Radlader soll insbesondere für folgende Arbeiten eingesetzt werden: -
Winterdienst auf unseren Wertstoffhöfen im LK Peine - Wegebau - Grünpflege - Handling von
u.a. Grüngut, Asbest und Glaswolle - Notfalleinsätze
Interne Kennung: 118-2026

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 43250000 Frontschaufellader
Zusätzliche Einstufung (cpv): 43260000 Löffelbagger, Bagger und Schaufellader sowie
Bergbaumaschinen, 43300000 Baugerät
Optionen:

Beschreibung der Optionen: Optionsrecht zum Erwerb von Originalzubehör oder
Originalersatzeilen für gelieferten Radlader nach Maßgabe A03_ab_rlfz-Vertrag

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Hildesheimer Str. 15
Stadt: Stedum
Postleitzahl: 31249
Land, Gliederung (NUTS): Peine (DE91A)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 3 Jahre

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
gem. §§ 123, 124 GWB. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jedes zur Eignungsleihe
herangezogene Unternehmen und jeden wesentlichen Unterauftragnehmer (Anteil an der
Leistungserbringung >20%) muss eine eigene Erklärung (möglichst nummeriert als Anlage 3a,
3b, etc.) abgegeben werden.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der durchschnittliche Jahresumsatz in den Jahren
2023 bis 2025 des Unternehmens, das mit der Leistungserbringung betraut sein wird, muss im
Bereich der hier ausgeschriebenen Leistung (Lieferung und Herstellung von Radladern)
mindestens 400.000,- Euro netto betragen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Aktueller Nachweis eines Versicherers über das
Bestehen einer Haftpflichtversicherung in dem für den Auftrag erforderlichen Umfang
(Mindestversicherungssumme pro Schadensereignis für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden in Höhe von 1 Mio. Euro, maximal 2 Mio. Euro pro Kalenderjahr bzw. eine
eigene unwiderrufliche Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer entsprechenden
Versicherung

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern und
zur Eignungsleihe. Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft, zur Eignungsleihe herangezogene
Unternehmen sowie wesentliche Unterauftragnehmer (Anteil an der Leistungserbringung
>20%) müssen gesonderte Nachweise beigefügt werden. Die Anforderungen sind im
Dokument B02_ab_rlfz-Eigenerklärung zur Eignung konkretisiert.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Es sind mindestens drei Referenzprojekte über die
Herstel-lung und Lieferung von Radladern a) an öffentliche Entsorgungsträger (§ 17 , § 20
KrWG) oder vergleichbare öffentliche Unternehmen/Auftraggeber (§ 99 GWB) b) aus den
letzten drei Jahren (2023-2025), c) mit einem Mindestauftragswert von 200.000,00 EUR
nachzuweisen.

Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eine Bankauskunft zur Finanz- und Liquiditätssituation
des Unternehmens Bietergemeinschaften und Eignungsleihgeber: Die Auskunft ist für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. jeden Eignungsleihgeber gesondert beizufügen. Eine
Bankauskunft zur Finanz- ist die Auskunft eines Kreditinstitutes, mit dem der Bieter eine
laufende Geschäftsbeziehung aufrechterhält, über diese laufende Geschäftsbeziehung. Es
muss sich daraus ergeben, wie das Kreditinstitut diese laufende Geschäftsbeziehung
bewertet. Dies beinhaltet Angaben über die Zuverläs-sigkeit des Bieters im Rahmen dieses
Geschäftsverhältnis und wie der Bieter nach dem Kenntnisstand des Kreditinstitutes
Verbindlichkeiten erfüllt. Die Angabe einer Ratingkennziffer aus einem internen Ratingsystem
der Bank ist nicht erforderlich. Auskünfte einer Wirtschaftsauskunftei (z.B SCHUFA,
Creditreform) oder andere Institutionen, die eine generelle Bonitäts-prüfung bei einem
Unternehmen durchführen, sind keine Bankauskünfte im Sinne dieser Anforderung.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtangebotspreis
Beschreibung: In diesem Kriterium werden die Gesamtangebotspreise aller eingegangenen
Angebote miteinander verglichen. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis
erhält die volle Punktzahl (5 Pkt.). Ein (fiktiver) Gesamtangebotspreis, der doppelt so hoch wie
der niedrigste Gesamtangebotspreis ist, erhält null Punkte. Dazwischenliegende
Gesamtangebotspreise erhalten eine linear interpolierte Punktzahl, kaufmännisch gerundet
gemäß DIN 1333 auf zwei Nachkommastellen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
in diesem Kriterium auch ungerade Bewertungspunktzahlen erreicht werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Lieferzeit für Radlader
Beschreibung: Der Bieter sichert nebenstehend verbindlich zu, innerhalb welcher maximalen
Lieferzeit (Angabe in Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach Zuschlagserteilung) der
Radlader einsatzbereit geliefert und übergeben wird. Die kürzeste, zugesagte maximale
Lieferzeit erhält die volle Punktzahl. Eine (fiktive) Lieferzeit, die doppelt so lang wie die
niedrigste zugesagte Lieferzeit ist, erhält 0 Punkte. Dazwischenliegende Angebote erhalten
eine linear interpolierte Punktzahl, kaufmännisch gerundet gemäß DIN 1333 auf zwei
Nachkommastellen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in diesem Kriterium auch
ungerade Bewertungspunktzahlen erreicht werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität

Bezeichnung: Garantieverlängerung
Beschreibung: Bewertet wird, ob und in welchem zeitlichen Umfang (Angabe in Monaten,
beginnend mit dem Ende der vertraglich geschuldeten Garantie, § 13 Abs. 1 A03_ab_rlfz-
Vertrag) der Bieter eine Verlängerung der vertraglich geschuldeten Garantie zusagt. Von der
Garantie ausgenommen sind Mängel, die überwiegend durch ein Verschulden der
Auftraggeberin oder eines Dritten verursacht worden sind. Der Beweis des kausalen
überwiegenden Verschuldens obliegt dabei dem Auftragnehmer als Garantiegeber. Eine
zusätzliche Garantiedauer von größer oder gleich 18 Monaten wird mit 5 Punkten bewertet.
Eine zusätzliche Garantiedauer von < 18 Monaten, aber größer oder gleich 12 Monaten wird
mit 3 Punkten bewertet. Eine zusätzliche Garantiedauer von < 12 Monaten, aber größer oder
gleich 6 Monaten anbietet, wird mit 1 Punkt bewertet. Eine zusätzliche Garantiedauer von < 6
Monaten wird mit 0 Punkten bewertet. Dazwischen liegende Punktzahlen werden nicht
vergeben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nähe des nächstgelegenen Service-Stützpunktes
Beschreibung: Bewertet wird die verbindliche Zusage des Bieters, in welcher Entfernung zum
Leistungsort (Angabe der Luftlinie in km laut google maps bis zur Adresse Hildesheimer Str.
15, 31249 Hohenhameln-Stedum) sich der nächstgelegene Servicestützpunkt befindet, an
bzw. von dem aus Serviceleistungen wie z.B. Reparaturen angebotenen
Beschaffungsgegenstandes (Radlader) erbracht werden. Eine Entfernung von 100 km oder
weniger wird mit 5 Punkten bewertet . Eine Entfernung von >100 km und kleiner oder gleich
200 km wird mit 3 Punkten bewertet. Eine Entfernung von > 200 km und kleiner oder gleich
250 km wird mit 1 Punkt bewertet. Eine Entfernung von > 250 km wird mit 0 Punkten bewertet.
Dazwischen liegende Punktzahlen werden nicht vergeben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ausfallzeitgarantie
Beschreibung: Der Bieter sichert nebenstehend für einen Zeitraum von 4 Jahren ab
Gefahrübergang (§ 4 Abs. 2 A03_ab_rlfz-Vertrag) verbindlich zu, für welchen Zeitraum
gemessen in Werktagen in einem Nutzjahr der Radlader auftragnehmerbedingt maximal nicht
durch die Auftraggeberin genutzt werden kann (Ausfallzeit). Zeiträume, in denen das Radlader
auftragnehmerbedingt nicht zur Verfügung steht, gelten nicht als Ausfallzeit, wenn der
Auftragnehmer nachweist, dass die Ausfallzeit auf ein überwiegendes Verschulden der
Auftraggeberin oder eines Dritten zurückzuführen ist. Die kürzeste, zugesagte Ausfallzeit
erhält die volle Punktzahl, 5 Punkte. Eine (fiktive) Ausfallzeit, die doppelt so lang wie die
niedrigste zugesagte Ausfallzeit ist , erhält 0 Punkte. Dazwischenliegende Angebote erhalten
eine linear interpolierte Punktzahl, kaufmännisch gerundet gemäß DIN 1333 auf zwei
Nachkommastellen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in diesem Kriterium auch
ungerade Bewertungspunktzahlen erreicht werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 5

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/10/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WMP80
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WMP80

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WMP80
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56
Abs. 2, Abs. 4 VgV, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise bis zum Ablauf einer
im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Von der
Nachforderung ausgeschlossen sind leistungsbezogene Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Die
Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen der Auftraggeberin.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 19/10/2026 10:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei
Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der
Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2
VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung nach
Maßgabe des Dokuments B02_ab_rlfz-Eigenerklärung zur Eignung. Eigenerklärung zu
russischen Unternehmen gem. VO (EU) 833/2014 nach Maßgabe des Dokuments
B02_ab_rlfz-Eigenerklärung zur Eignung.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Interessent/Bieter hat einen erkannten
Verstoß gegen Vergabevorschrift innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr.
1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Niedersachsen kann bis
zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Die Kontaktdaten zur Vergabekammer
Niedersachsen finden Sie in dieser Bekanntmachung. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzt
voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich über den Grund der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen
Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der
Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10
Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3
GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst
in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5) ein offensichtlicher
Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Satz 1
gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz
1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Vergabeverfahren zur Beschaffung eines Radladerfahrzeugs
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Vergabeverfahren zur Beschaffung eines
Radladerfahrzeugs

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabeverfahren zur Beschaffung eines Radladerfahrzeugs
Registrierungsnummer: 030-0000000118-87
Postanschrift: Woltorfer Str. 57/59
Stadt: Peine
Postleitzahl: 31124
Land, Gliederung (NUTS): Peine (DE91A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: lindenberg@ab-peine.de
Telefon: 05171779116
Internetadresse: https://www.ab-peine.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:041311533308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49413115-3306
Fax: +49413115-2943
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/uber_uns/aufsicht_und_recht
/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 88b17cc2-de3c-48ed-baab-5cf74178c49f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/09/2026 11:04:57 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 182/2026
Datum der Veröffentlichung: 21/09/2026

Referenzen:
https://www.ab-peine.de
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WMP80
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WMP80/documents
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/uber_uns/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202609/ausschreibung-648164-2026-DEU.txt

 
 
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