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Titel :
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DEU-Sandersdorf-Brehna - Deutschland Einbau von Trennwänden Neubau Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf- Brehna, OT Roitzsch -Los 19a mobile Trennwand
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026091601215963670 / 638970-2026
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Veröffentlicht :
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16.09.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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02.07.2027
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Angebotsabgabe bis :
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29.10.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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44112310 - Trennwände
45214100 - Bauarbeiten für Kindergärten
45421141 - Einbau von Trennwänden
45421152 - Installation von Trennwänden
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DEU-Sandersdorf-Brehna: Deutschland Einbau von Trennwänden Neubau
Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf- Brehna, OT Roitzsch -Los 19a
mobile Trennwand
2026/S 179/2026 638970
Deutschland Einbau von Trennwänden Neubau Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf-
Brehna, OT Roitzsch - Los 19a mobile Trennwand
OJ S 179/2026 16/09/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Sandersdorf-Brehna
E-Mail: ines.oguz@sandersdorf-brehna.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Neubau Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf-Brehna, OT Roitzsch - Los 19a
mobile Trennwand
Beschreibung: Los 19a Mobile Trennwand
Kennung des Verfahrens: cbcff4ad-bd44-480e-b438-5db5abe75308
Interne Kennung: 159_SSB_01-2026-0022
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45421141 Einbau von Trennwänden
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45421152 Installation von Trennwänden, 44112310 Trennwände
, 45214100 Bauarbeiten für Kindergärten
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: August-Bebel-Straße 15
Stadt: Roitzsch (Ortsteil der Stadt Sandersdorf-Brehna)
Postleitzahl: 06809
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Präqualifizierung: Der Nachweis der Eignung kann ganz oder
teilweise durch eine gültige Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis PQ-VOB erbracht
werden. Die Präqualifikation muss den für den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand
Lieferung und Einbau einer mobilen Trennwandanlage maßgeblichen Leistungsbereich,
insbesondere Leistungsbereich 112-13 - Trockenbauarbeiten, oder einen gleichwertigen
einschlägigen Leistungsbereich abdecken. Bei Angabe einer PQ-VOB-Registriernummer prüft
der Auftraggeber die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Erklärungen und Nachweise.
Der Bieter hat sicherzustellen, dass die dort hinterlegten Angaben die in dieser Ausschreibung
geforderten Eignungskriterien abdecken. Der Fragebogen zur Eignungsprüfung ist auch von
präqualifizierten Unternehmen einzureichen. Soweit einzelne im Fragebogen geforderte
Angaben oder Nachweise durch die gültige Präqualifikation vollständig abgedeckt und im PQ-
VOB-Verzeichnis abrufbar sind, genügt ein entsprechender Verweis auf die PQ-VOB-
Registrierung. Soweit geforderte Erklärungen oder Nachweise (z. B. Referenzen,
Versicherungsnachweise oder sonstige Nachweise) im Präqualifikationsverzeichnis nicht
enthalten sind oder die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien nicht vollständig belegen,
sind diese mit dem Angebot einzureichen.
......................................................................................................................
...............................
Hinweise zum Verfahren: Der Auftraggeber behält sich vor, neben dem Bestbieter auch
weitere, in der Wertungsreihenfolge nachfolgende Bieter zur Vorlage von Erklärungen und
Nachweisen aufzufordern. Die Frist für die Einreichung nachgeforderter Erklärungen und
Nachweise beträgt sechs Kalendertage. Bei nicht fristgerechter Vorlage der Unterlagen erfolgt
der Angebotsausschluss gemäß § 15 EU Abs. 2 VOB/A bzw. § 16a EU Abs. 5 VOB/A. Die
Bieter sind verpflichtet, die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit
sowie auf erkennbare Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler zu prüfen. Fügen Sie Ihrem
Angebot bitte keinerlei eigene Liefer- bzw. sonstige Geschäftsbedingungen bei. Abweichende
Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen eines Bieters sowohl als allgemeine
Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen werden
nicht Bestandteil des Vertrages. Angebote, die über die Nachrichtenfunktion der
Vergabeplattform, per E-Mail oder per Post übermittelt werden, werden nicht berücksichtigt.
Angebote dürfen ausschließlich über die hierfür vorgesehene Funktion der Vergabeplattform
eingereicht werden. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten,
Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um, ein
zügiges Verfahren zu gewährleisten. Bieterfragen sollen spätestens sechs Kalendertage vor
Ablauf der Angebotsfrist über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform eingereicht
werden. Anfragen werden vom Auftraggeber anonymisiert und die Antwort allen Bietern zur
Verfügung gestellt. Vom Auftraggeber während des Vergabeverfahrens über die
Vergabeplattform bekannt gegebene Änderungen und Konkretisierungen der
Vergabeunterlagen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der
Angebotserstellung zu berücksichtigen. Die Verfahrenskommunikation einschließlich
Bieterfragen, Bieterinformationen, Aufklärungen, Nachforderungen und Mitteilungen erfolgt
ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform. Bieter
sollten sich im eigenen Interesse unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf der
Vergabeplattform registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-
Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden.
Um auszuschließen, dass die Nachrichten in den Spam-Ordner geraten und Bieter
verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP-Absender auf die Liste der
sicheren E-Mail-Adressen gesetzt werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bieter,
welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen
oder sonstigen Informationen, keine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung
erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bieter. Für die Ausarbeitung der
Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Geforderte Nachweise dürfen
grundsätzlich als Kopie eingereicht werden, soweit in den Vergabeunterlagen nichts anderes
bestimmt ist. Das Angebot ist einschließlich sämtlicher Anlagen bis zum Ablauf der
Angebotsfrist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Fremdsprachige Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers mit einer beglaubigten
Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen, soweit in den Vergabeunterlagen nichts
Abweichendes bestimmt ist.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Ergänzend gelten die besonderen
Ausschlussregelungen gemäß § 123 Abs. 2 GWB in der jeweils geltenden Fassung.
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Korruption: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische
und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl. §
124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4.
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des
Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261
des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Betrug: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...)
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10.
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Zahlungsunfähigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: vgl. § 124 Abs. 1
Nr. 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug
auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen
oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr.
5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. § 124 Abs.
1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: vgl. § 123
Abs. 4 S. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl.
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland)
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Neubau Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf-Brehna, OT Roitzsch - Los 19a
mobile Trennwand
Beschreibung: Lieferung und Montage einer mobilen Trennwandanlage für den
Mehrzweckraum des Neubaus der Kindertagesstätte in Sandersdorf-Brehna, OT Roitzsch.
Mobile Trennwandanlage, Länge ca. 6.480 mm, Höhe ca. 2.870 mm, bestehend aus 5
Elementen (3 Normalelemente, 1 Element mit Schlupftür und 1 Teleskopelement) sowie
Wandanpressleiste und Wandanschlussleiste. Die Trennwandanlage muss einschließlich der
Schlupftür ein bewertetes Schalldämm-Maß von Rw 51 dB erreichen. Der Schallschutz ist
durch ein entsprechendes Prüfzeugnis für die angebotene Anlage einschließlich Schlupftür
nachzuweisen. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere Werkplanung, Aufmaß,
Fertigung, Lieferung und Montage sowie die jährliche Wartung über einen Zeitraum von fünf
Jahren. Die weiteren technischen und funktionalen Anforderungen ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45421141 Einbau von Trennwänden
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45421152 Installation von Trennwänden, 44112310 Trennwände
, 45214100 Bauarbeiten für Kindergärten
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: August-Bebel-Straße 15
Stadt: Roitzsch (Ortsteil der Stadt Sandersdorf-Brehna)
Postleitzahl: 06809
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 02/07/2027
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet
für:other-sme#Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die
Vergabeplattform. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsfunktion
der Vergabeplattform zu stellen. Es gelten die Vergabeunterlagen in ihrer Gesamtheit.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat mindestens
drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzleistungen aus diesem oder den
letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren nachzuweisen. Als vergleichbar werden
Referenzleistungen anerkannt, die die Lieferung und Montage von mobilen
Trennwandanlagen oder vergleichbaren mobilen Wandsystemen zum Gegenstand hatten. Die
Referenzangaben sind mit dem Angebot unter Verwendung des Referenzblattes einzureichen.
Eigene Referenzblätter werden ebenfalls akzeptiert, sofern sie sämtliche im bereitgestellten
Referenzblatt geforderten Angaben vollständig enthalten. Wird für die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazität eines anderen Unternehmens in Anspruch
genommen (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Referenzangaben dieses
Unternehmens ebenfalls mit dem Angebot einzureichen. Für Unterauftragnehmer, deren
Kapazitäten nicht im Wege der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden, sind
Referenzangaben erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Bei
Unternehmen, die aufgrund ihrer erst kürzlich erfolgten Gründung noch nicht über eine
ausreichende Anzahl entsprechender Unternehmensreferenzen verfügen, können zum
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ergänzend vergleichbare
Referenzleistungen berücksichtigt werden, die von den für die Auftragsausführung
vorgesehenen verantwortlichen Personen in vorherigen Tätigkeiten erbracht bzw.
verantwortlich betreut wurden. Die konkrete Mitwirkung und Funktion der betreffenden Person
bei der jeweiligen Referenzleistung ist nachvollziehbar darzustellen.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat die
durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre
anzugeben. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im Fragebogen zur Eignungsprüfung.
Wird die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens im Wege
der Eignungsleihe in Anspruch genommen, sind die entsprechenden Angaben auch für dieses
Unternehmen vorzulegen. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Eignungskriteriums: Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung durch
Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, sind mit dem Angebot die betreffenden
Teilleistungen sowie die hierfür vorgesehenen Unternehmen im Verzeichnis der Leistungen
/Kapazitäten anderer Unternehmen anzugeben. Soweit sich der Bieter zum Nachweis seiner
Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens stützt (Eignungsleihe), ist dies
ebenfalls in dem Verzeichnis anzugeben. Die hierfür erforderlichen Eignungsangaben sind
entsprechend den Vergabeunterlagen mit dem Angebot vorzulegen. Die
Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens ist auf gesondertes Verlangen des
Auftraggebers vorzulegen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss über eine
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen je
Schadensfall verfügen: - Personenschäden: 3.000.000 EUR - Sachschäden: 2.000.000 EUR -
Vermögensschäden: 1.000.000 EUR Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines
Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen
betragen. Der Nachweis erfolgt zunächst durch Eigenerklärung im Fragebogen zur
Eignungsprüfung. Der Auftraggeber behält sich vor, einen entsprechenden
Versicherungsnachweis auf gesondertes Verlangen anzufordern. Wird für die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazität eines anderen Unternehmens im Wege der
Eignungsleihe in Anspruch genommen, gelten die Anforderungen entsprechend für dieses
Unternehmen.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter bzw. jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft hat seinen jeweiligen Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2023, 2024
und 2025 anzugeben. Entspricht das Geschäftsjahr nicht dem Kalenderjahr, sind die letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahre maßgeblich, die vor Ablauf der Angebotsfrist beendet
wurden. Der Nachweis erfolgt zunächst durch Eigenerklärung im Fragebogen zur
Eignungsprüfung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch geeignete Unterlagen,
insbesondere Jahresabschlüsse oder vergleichbare Nachweise, auf gesondertes Verlangen
überprüfen zu lassen. Wird für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die
Kapazität eines anderen Unternehmens im Wege der Eignungsleihe in Anspruch genommen,
sind die entsprechenden Angaben auch für dieses Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen.
Für Unternehmen, die noch keine drei abgeschlossenen Geschäftsjahre tätig sind, sind die
Umsätze für die seit Unternehmensgründung abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben.
Soweit erforderlich, kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere
geeignete Unterlagen nachgewiesen werden.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter bzw. jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft muss - soweit gesetzlich vorgeschrieben - in das einschlägige Berufs-
oder Gewerberegister seines Niederlassungsstaates eingetragen sein. Der Nachweis erfolgt
zunächst durch Eigenerklärung im Fragebogen zur Eignungsprüfung. Ein entsprechender
Registerauszug ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter bzw. jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft muss - soweit nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich - im
Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Niederlassungsstaates
eingetragen sein. Der Nachweis erfolgt zunächst durch Eigenerklärung im Fragebogen zur
Eignungsprüfung. Ein aktueller Registerauszug ist auf gesondertes Verlangen des
Auftraggebers vorzulegen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Einziges
Zuschlagskriterium ist der Preis. Die Wertung erfolgt anhand der Wertungssumme des
Angebots. Diese ergibt sich aus der nachgerechneten Angebotssumme einschließlich der
ausgeschriebenen Wartungsleistungen unter Berücksichtigung etwaiger wertungsrelevanter
Nachlässe.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-
1a09f09409d-239a746fc00e63a4
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/10/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen, die bereits mit dem Angebot
vorzulegen waren, richtet sich nach § 16a EU VOB/A. Leistungsbezogene Unterlagen können
nach Maßgabe des § 16a EU VOB/A nachgereicht oder vervollständigt, jedoch nicht korrigiert
werden. Für fehlende Preisangaben gilt § 16a EU Abs. 2 VOB/A.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 29/10/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Eröffnungstermin Beschreibung: Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen. Die
Angebotsöffnung erfolgt ausschließlich durch Vertreter des öffentlichen Auftraggebers gemäß
§ 14 EU VOB/A.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Sicherheiten: Eine Sicherheit für die
Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme einschließlich Umsatzsteuer ist nur zu
leisten, sofern der Auftragswert 250.000 netto überschreitet. Nach Abnahme wird zur
Absicherung der Mängelansprüche eine Sicherheit in Höhe von 3 % der vorläufigen
Abrechnungssumme einbehalten. Die Sicherheiten können wahlweise durch Einbehalt oder
durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Union
zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers erbracht werden. Russland-Sanktionen:
Der Auftragnehmer hat die Vorgaben des Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über
restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. Die Einhaltung ist während der
gesamten Vertragslaufzeit sicherzustellen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Stadt Sandersdorf-Brehna
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung seiner Rechte durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß §
160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten
Vergaberechtsverstoß vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Fristen zur Geltendmachung der Unwirksamkeit eines
Vertrages ergeben sich aus § 135 Abs. 2 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Sandersdorf-Brehna
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Sandersdorf-Brehna
8. Organisationen
8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Sandersdorf-Brehna
Registrierungsnummer: 15082340-0000-87
Postanschrift: Bahnhofstraße 2
Stadt: Sandersdorf-Brehna
Postleitzahl: 06792
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: ines.oguz@sandersdorf-brehna.de
Telefon: +49 3493-801180
Fax: +49 3493-801209
Internetadresse: http://www.sandersdorf-brehna.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Stadt Sandersdorf-Brehna
Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Bahnhofstraße 2
Stadt: Stadt Sandersdorf-Brehna
Postleitzahl: 06792
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Internetadresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr
/wirtschaft/vergabekammern/1-und-2-vergabekammer
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e4d3e324-99ba-4975-82a6-24cd59e5aec6 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/09/2026 12:02:25 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 179/2026
Datum der Veröffentlichung: 16/09/2026
Referenzen:
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/1-und-2-vergabekammer
http://www.sandersdorf-brehna.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202609/ausschreibung-638970-2026-DEU.txt
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