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Titel :
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DEU-Berlin - Deutschland Aufladegeräte Beschaffung von HPC-Ladestationen
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026090907351544463 / 620305-2026
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Veröffentlicht :
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09.09.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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30.09.2026
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Angebotsabgabe bis :
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07.10.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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31681500 - Aufladegeräte
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DEU-Berlin: Deutschland Aufladegeräte Beschaffung von HPC-Ladestationen
2026/S 174/2026 620305
Deutschland Aufladegeräte Beschaffung von HPC-Ladestationen
OJ S 174/2026 09/09/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH
E-Mail: einkauf@berlinerstadtwerke.de
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Beschaffung von HPC-Ladestationen
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von HPC-
Ladestationen.
Kennung des Verfahrens: 16fd3142-5ac1-48ad-9833-0c9728fca196
Interne Kennung: 260907
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Aufgrund des geschätzten Auftragswerts der zu
vergebenden, in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistung erfolgt die Ausschreibung in
einem Offenen Verfahren unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorgaben, insbesondere
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV).
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 31681500 Aufladegeräte
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Am Köllnischen Park 1
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Auftragnehmer ist in der Wahl des Leistungsorts grundsätzlich
frei. Erfordert die Tätigkeit die Anwesenheit des Auftragnehmers beim Auftraggeber, ist der
Auftragnehmer dort zur Leistungserbringung verpflichtet.
2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 500 000,00 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPIYYRYYR7#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung
stützt, müssen die Eignung nach den Vorgaben der Vergabebekanntmachung hinsichtlich
derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung
des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese
Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht
erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das
Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen
Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die
Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller Vereinigungen: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs
(Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen
im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnisdavon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129
des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 261
des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung)
oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder
teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz
2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
Betrug: Betrugsbekämpfung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §
263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §
299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch
in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (ausländische und internationale Bedienstete).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Kinderarbeit und andere Formen des
Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§
232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Entrichtung von Steuern:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zu seinen Beiträgen
zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts-
oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen umweltrechtliche
Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen sozialrechtliche
Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen arbeitsrechtliche
Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
Rechtsvorschriften: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der Zahlungsunfähigkeit
vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche Auftraggeber können
unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn es seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Verwaltung
der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der
beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend
anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über
hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt
aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Direkte oder
indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen
bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Vorzeitige
Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Falsche Angaben,
verweigerte Informationen, Unternehmen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen und vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten haben:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des
öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Beschaffung von HPC-Ladestationen
Beschreibung: Gegenstand dieses Verfahrens ist die Lieferung von HPC-Ladeeinrichtungen
sowie von Fundamenten für die Ladeeinrichtungen an den AG durch den AN, die von dem AG
aufgrund von Einzelabrufen abgerufen werden. Der AN verpflichtet sich, dem AG bis zu 50
HPC-Ladeeinrichtungen (innerhalb der Vertragslaufzeit ohne Verlängerung), bei denen es sich
um Standsäulen mit zwei Ladepunkten handelt, zu liefern.
Interne Kennung: 260907
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 31681500 Aufladegeräte
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Am Köllnischen Park 1
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Auftragnehmer ist in der Wahl des Leistungsorts grundsätzlich
frei. Erfordert die Tätigkeit die Anwesenheit des Auftragnehmers beim Auftraggeber, ist der
Auftragnehmer dort zur Leistungserbringung verpflichtet.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres
Jahr, es sei denn der AG kündigt den Vertrag spätestens sechs Monate vor Vertragsende. Die
maximale Vertragslaufzeit ist auf vier (4) Jahre begrenzt.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren. Es
müssen mindestens 3 Referenzen aufgeführt werden mit einer Gesamtlieferung von 5 HPC-
Ladestationen vergleichbar zum Ausschreibungsgegenstand. Es muss angegeben sein: -
Vertragsbeginn/Vertragsende - Kurzbeschreibung der vom Bieter erbrachten Leistung -
Auftragswert - Auftraggeber mit Anschrift. Auf gesonderte Anforderung: Ansprechpartner mit
Telefonnummer und E-Mail-Adresse
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis über ein Qualitätsmanagement wie ISO
9001 Es ist ein Nachweis über ein Qualitätsmanagement wie ISO 9001 oder vergleichbar mit
dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis über OCA-Zertifizierung Der Bieter hat mit
dem Angebot einen Nachweis über die Kompatibilität der angebotenen Ladeeinrichtungen mit
dem Open Charge Point Protocol (OCPP) vorzulegen. Die angebotenen Ladeeinrichtungen
müssen während der gesamten Vertragslaufzeit offene Schnittstellen und anerkannte
Standardprotokolle unterstützen. Insbesondere müssen die Ladeeinrichtungen mit der jeweils
aktuellen Version des Open Charge Point Protocol (OCPP) kompatibel sein. Zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses ist mindestens die Kompatibilität mit OCPP-Version 1.6 nachzuweisen.
Sofern die endgültige OCA-Zertifizierung bei Angebotsabgabe noch nicht vorliegt, ist
ersatzweise die Vorlage eines vorläufigen Zertifikats zulässig. Voraussetzung hierfür ist, dass
zusätzlich eine offizielle Bestätigung der Open Charge Alliance vorgelegt wird, aus der
hervorgeht, dass die endgültige Zertifizierung für die angebotenen Ladeeinrichtungen
spätestens bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erteilt werden wird.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung zum Umsatz, Mindestanforderung Der
durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens in den vergangenen drei Geschäftsjahren
muss jährlich mindestens 3 Mio. EUR betragen haben. Hierbei handelt es sich um eine
Mindestanforderung, die zwingend zu erfüllen ist.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Bieter mit dem günstigsten wertbaren Preis und vollständigen Angebot
erhält den Zuschlag.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://s2.dtvp.de/Satellite/notice/CXPIYYRYYR7
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten
und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind.
URL: https://s2.dtvp.de/Satellite/notice/CXPIYYRYYR7
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://s2.dtvp.de/Satellite/notice/CXPIYYRYYR7
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/10/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen
bleibt vorbehalten. Der Auftraggeber kann ergänzende Angaben und Erläuterungen zum
Angebot verlangen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 07/10/2026 12:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
(Gültigkeit mindestens für das laufende Kalenderjahr). Die Haftpflichtversicherung zweifach
maximiert pro Jahr hat eine Mindestversicherungssumme pro Schadensereignis für
Personenschäden von 7.500.000 Euro, für Sachschäden in Höhe von 1.120.000 Euro und
Vermögenschäden, die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder
Sachschaden zusammenhängen, 50.000 Euro aufzuweisen bzw. Eigenerklärung, dass im
Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner
Stadtwerke KommunalPartner GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Berliner Stadtwerke KommunalPartner
GmbH
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH
Registrierungsnummer: HRB 194356 B
Postanschrift: Am Köllnischen Park 1
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Einkauf Berliner Stadtwerke
E-Mail: einkauf@berlinerstadtwerke.de
Telefon: 030 270017286
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: UST-ID DE296830277
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: 030 9013-8316
Fax: 030 9028-5300
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e000e2cc-0915-4227-813c-838f9e2f54c9 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/09/2026 10:31:25 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 174/2026
Datum der Veröffentlichung: 09/09/2026
Referenzen:
https://s2.dtvp.de/Satellite/notice/CXPIYYRYYR7
https://s2.dtvp.de/Satellite/notice/CXPIYYRYYR7/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202609/ausschreibung-620305-2026-DEU.txt
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