Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Baden-Baden - Deutschland Abholung von Siedlungsabfällen Einsammlung und Abfuhr von Sperrmüll
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026090700505337306 / 613012-2026
Veröffentlicht :
07.09.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
31.12.2027
Angebotsabgabe bis :
06.10.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
90511000 - Abholung von Siedlungsabfällen
DEU-Baden-Baden: Deutschland Abholung von Siedlungsabfällen
Einsammlung und Abfuhr von Sperrmüll

2026/S 172/2026 613012

Deutschland Abholung von Siedlungsabfällen Einsammlung und Abfuhr von Sperrmüll
OJ S 172/2026 07/09/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Baden-Baden, Technischer Bereich Entsorgung,
Abfallwirtschaft
E-Mail: vergabe@baden-baden.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Einsammlung und Abfuhr von Sperrmüll
Beschreibung: Einsammlung und Abfuhr von Sperrmüll in Baden-Baden einschließlich
Außenstadtteile für das Jahr 2027
Kennung des Verfahrens: c301290d-ae8c-40cd-86ba-d5d77103ce38
Interne Kennung: 2026/096
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90511000 Abholung von Siedlungsabfällen

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Baden-Baden einschließlich Außenstadtteile
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Datenschutzhinweise: 1. Verantwortlicher für die
Datenverarbeitung: Stadt Baden-Baden Rechtsamt / Abteilung Vergabe Marktplatz 2 76530
Baden-Baden E-Mail: vergabe@baden-baden.de 2. Kontaktdaten des behördlichen
Datenschutzbeauftragten: Stadt Baden-Baden Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Briegelackerstraße 8 76532 Baden-Baden E-Mail: datenschutz@baden-baden.de 3.
Übermittlung in ein Drittland: Eine Übermittlung in ein Drittland ist nicht beabsichtigt. 4. Dauer
der Datenspeicherung: Soweit erforderlich verarbeiten und speichern wir Ihre
personenbezogenen Daten für die Dauer des Vergabeverfahrens und im Rahmen der
gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. 5. Ihre Rechte: Sie als betroffene Person können
unter der o.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen (Art.
15 DSGVO). Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung
(Art. 16 DSGVO) oder die Löschung (Art. 17 DSGVO) Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann

weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO) sowie
ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten (Art. 20 DSGVO) in einem
strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. In einigen Fällen gilt, dass
das Recht nicht in Anspruch genommen werden kann oder darf. Sofern dies gesetzlich
unzulässig ist, teilen wir Ihnen den Grund für die Verweigerung mit. Jede betroffene Person
kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an den
Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden, wenn sie der
Auffassung ist, dass die Auskunft gebende Stelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem
Umfang nachgekommen ist. Landesbeauftragter für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit (LfDI BW) Lautenschlagerstraße 20 70173 Stuttgart Tel. 0711/ 615541 -0
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/ 6. Zweck und Rechtsgrundlage der
Verarbeitung personenbezogener Daten: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt
zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere - zum Bereitstellen von
Vergabeunterlagen; - zur Beantwortung von Bieterfragen; - zur Abfrage und Überprüfung des
Vorliegens von Ausschlussgründen; - zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde
und Leistungsfähigkeit; - zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen; - zu
Dokumentationszwecken; - zur Durchführung in der Vertrags- und Bestellabwicklung; - zu
Kommunikationszwecken. Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des
Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden
auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. B und lit. C DSGVO erhoben. 7. Empfänger oder
Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten
werden soweit dies erforderlich ist weitergegeben an - das Bundeskartellamt wegen der
Einsicht in das Wettbewerbsregister; - Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen; -
beauftragte externe Dienstleister (z.B. Projektsteuerer, Planungs- bzw. Ingenieurbüros,
Ausschreibungsdienstleister, u. ä.); - Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über
die Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen; - die Fachämter zur
Prüfung der eingegangenen Angebote und Erteilung des Zuschlags; - an die zuständige
Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw. Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von
Rechtsstreitigkeiten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und
den Regelungen der §§ 53 und 57 VgV.
Betrug: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den
Regelungen der §§ 53 und 57 VgV.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus
den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53 und 57 VgV.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Katalog der Ausschlussgründe
ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53 und 57 VgV.

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich
aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53 und 57 VgV.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der
Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen
der §§ 53 und 57 VgV.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt
sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53 und 57 VgV.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt
sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53 und 57 VgV.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich
aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53 und 57 VgV.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der
Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen
der §§ 53 und 57 VgV.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich
aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53 und 57 VgV.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Der Katalog der
Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53
und 57 VgV.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der Katalog der
Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53
und 57 VgV.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der Katalog
der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§
53 und 57 VgV.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der Katalog
der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§
53 und 57 VgV.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Der
Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen
der §§ 53 und 57 VgV.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Der Katalog der
Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53
und 57 VgV.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den
§§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53 und 57 VgV.
Zahlungsunfähigkeit: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124
GWB und den Regelungen der §§ 53 und 57 VgV.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der Katalog der
Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53
und 57 VgV.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der
Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen
der §§ 53 und 57 VgV.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Einsammlung und Abfuhr von Sperrmüll - Los I Kernstadt

Beschreibung: Sperrmüllabfuhr in der Kernstadt 2027
Interne Kennung: 2026/096 Los I (Kernstadt)

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90511000 Abholung von Siedlungsabfällen

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Kernstadt Baden-Baden
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Besondere Hinweise: - Die Kommunikation hat in deutscher Sprache über die
Vergabeplattform Subreport zu erfolgen. - Fragen sind bis spätestens 24.09.2026, 17:30 Uhr
zu stellen. - Der Fragen- und Antwortkatalog wird letztmalig am 29.09.2026 veröffentlicht.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die nachfolgend aufgeführten Nachweise, Erklärungen
und Mindestanforderungen stellen die vollständigen Eignungsanforderungen des
Vergabeverfahrens dar. Zur Vermeidung von Wiederholungen werden die Anforderungen
nachstehend in zusammengefasster Form dargestellt. Maßgeblich für die Eignungsprüfung
sind die nachfolgenden Angaben sowie die Vergabeunterlagen. Mit dem Angebot oder dem
Teilnahmeantrag vorzulegenden Eignungsnachweise: (1) Nachweise und Erklärungen zur
Eignung entsprechend KEV-Vordruck Eigenerklärung zur Eignung (Umsatz der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre, drei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten
drei Jahre, Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte/Führungskräfte der
letzten drei Jahre, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, Angabe zur
Zuverlässigkeit, Wettbewerbsregister, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft). (2) Bei vorgesehenem Einsatz eines
Unterauftragnehmers ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der

Unterauftragsnehmerleistung zu benennen (KEV-Vordruck Verzeichnis der Leistungen
/Kapazitäten anderer Unternehmen). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen
der Unterauftragnehmer, die Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers (zur Erfüllung
der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters). (3)
Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des
geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung,
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck Erklärung der
Bietergemeinschaft). Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt
zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt Nachweisliste ausdrücklich von jedem
Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern (4) und (5). (4)
Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (KEV-Vordruck
Verpflichtungserklärung Mindestlohn). (5). Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU. Die
aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen,
Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor,
Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen
Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen
Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber
behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu
verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind
möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers
einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung
der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß Nachweisliste. Hinweis auf folgende
Mindestanforderungen im Bereich der Eignung: - Auf Verlangen des Auftraggebers sind die
Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. - Ebenfalls auf
Verlangen des Auftraggebers sind mindestens drei Referenzen vergleichbarer Leistungen
(Leistungsgegenstand wie ausgeschrieben) der letzten drei Jahre einzureichen. - Mit
Angebotsabgabe ist die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb vorzulegen. Die Vergabe
soll an Logistik- bzw. Entsorgungsunternehmen erfolgen, deren Kerngeschäft das Einsammeln
und Entsorgen von Abfällen ist. Die Bieter müssen daher als Entsorgungsfachbetrieb
zertifiziert sein. Der Geltungsbereich für das Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb oder für den
gleichwertigen Qualitätsnachweis des Bieters muss die ausgeschriebene Leistung umfassen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium Preis (100 %).

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E75471249

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E75471249
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Vergabeplattform
subreport-ELViS kommuniziert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Baden-Baden Rechtsamt / Abteilung Vergabe Marktplatz 2
76530 Baden-Baden Eine persönliche Teilnahme der Bieter und Ihrer Bevollmächtigten an der
Angebotsöffnung ist nicht zugelassen. Es findet eine 100 % elektronische Angebotsöffnung
statt.
Eröffnungstermin Beschreibung: Ende der Bindefrist: 04.12.2026
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Finanzielle Vereinbarung: Gem. den Vergabeunterlagen und § 17 VOL/B.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstraße 17
76131 Karlsruhe Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von
Waren,- Bau oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen
haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen
werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse
am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt
worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in
einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern
können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung
von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist
nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig,
soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.
2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß
§135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Entsprechend § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184
GWB wird verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt / Abteilung Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadtverwaltung
Baden-Baden, Rechtsamt / Abteilung Vergabe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtverwaltung Baden-Baden,
Rechtsamt / Abteilung Vergabe
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt / Abteilung
Vergabe

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Einsammlung und Abfuhr von Sperrmüll - Los II Außenstadtteile
Beschreibung: Sperrmüllabfuhr in den Außenstadtteilen 2027
Interne Kennung: 2026/096 Los II (Außenstadtteile)

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90511000 Abholung von Siedlungsabfällen

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Außenstadtteile Baden-Baden
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Besondere Hinweise: - Die Kommunikation hat in deutscher Sprache über die
Vergabeplattform Subreport zu erfolgen. - Fragen sind bis spätestens 24.09.2026, 17:30 Uhr
zu stellen. - Der Fragen- und Antwortkatalog wird letztmalig am 29.09.2026 veröffentlicht.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die nachfolgend aufgeführten Nachweise, Erklärungen
und Mindestanforderungen stellen die vollständigen Eignungsanforderungen des
Vergabeverfahrens dar. Zur Vermeidung von Wiederholungen werden die Anforderungen
nachstehend in zusammengefasster Form dargestellt. Maßgeblich für die Eignungsprüfung
sind die nachfolgenden Angaben sowie die Vergabeunterlagen. Mit dem Angebot oder dem
Teilnahmeantrag vorzulegenden Eignungsnachweise: (1) Nachweise und Erklärungen zur
Eignung entsprechend KEV-Vordruck Eigenerklärung zur Eignung (Umsatz der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre, drei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten
drei Jahre, Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte/Führungskräfte der
letzten drei Jahre, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, Angabe zur
Zuverlässigkeit, Wettbewerbsregister, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft). (2) Bei vorgesehenem Einsatz eines
Unterauftragnehmers ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der
Unterauftragsnehmerleistung zu benennen (KEV-Vordruck Verzeichnis der Leistungen
/Kapazitäten anderer Unternehmen). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen
der Unterauftragnehmer, die Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers (zur Erfüllung
der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters). (3)
Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des
geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung,
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck Erklärung der
Bietergemeinschaft). Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt
zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt Nachweisliste ausdrücklich von jedem
Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern (4) und (5). (4)
Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (KEV-Vordruck
Verpflichtungserklärung Mindestlohn). (5). Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU. Die
aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen,
Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor,
Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen

Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen
Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber
behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu
verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind
möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers
einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung
der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß Nachweisliste. Hinweis auf folgende
Mindestanforderungen im Bereich der Eignung: - Auf Verlangen des Auftraggebers sind die
Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. - Ebenfalls auf
Verlangen des Auftraggebers sind mindestens drei Referenzen vergleichbarer Leistungen
(Leistungsgegenstand wie ausgeschrieben) der letzten drei Jahre einzureichen. - Mit
Angebotsabgabe ist die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb vorzulegen. Die Vergabe
soll an Logistik- bzw. Entsorgungsunternehmen erfolgen, deren Kerngeschäft das Einsammeln
und Entsorgen von Abfällen ist. Die Bieter müssen daher als Entsorgungsfachbetrieb
zertifiziert sein. Der Geltungsbereich für das Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb oder für den
gleichwertigen Qualitätsnachweis des Bieters muss die ausgeschriebene Leistung umfassen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium Preis (100 %).

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E75471249

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E75471249
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Vergabeplattform
subreport-ELViS kommuniziert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 06/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Baden-Baden Rechtsamt / Abteilung Vergabe Marktplatz 2
76530 Baden-Baden Eine persönliche Teilnahme der Bieter und Ihrer Bevollmächtigten an der
Angebotsöffnung ist nicht zugelassen. Es findet eine 100 % elektronische Angebotsöffnung
statt.
Eröffnungstermin Beschreibung: Ende der Bindefrist: 04.12.2026
Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Finanzielle Vereinbarung: Gem. den Vergabeunterlagen und § 17 VOL/B.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstraße 17
76131 Karlsruhe Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von
Waren,- Bau oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen
haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen
werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse
am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt
worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in
einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern
können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung
von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist
nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig,
soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.
2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß
§135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Entsprechend § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen

Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184
GWB wird verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt / Abteilung Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadtverwaltung
Baden-Baden, Rechtsamt / Abteilung Vergabe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtverwaltung Baden-Baden,
Rechtsamt / Abteilung Vergabe
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt / Abteilung
Vergabe

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Baden-Baden, Technischer Bereich Entsorgung,
Abfallwirtschaft
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000780
Postanschrift: Waldseestr. 24
Stadt: Baden-Baden
Postleitzahl: 76530
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@baden-baden.de
Telefon: +49 7221 932530
Internetadresse: https://www.baden-baden.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium
Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721 9268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt / Abteilung Vergabe
Registrierungsnummer: 00000780
Postanschrift: Marktplatz 2
Stadt: Baden-Baden
Postleitzahl: 76530
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@baden-baden.de
Telefon: +49 7221 932530
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2f92d6de-1916-4eb5-8d5c-56752ce8322e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/09/2026 14:24:31 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 172/2026
Datum der Veröffentlichung: 07/09/2026

Referenzen:
https://www.baden-baden.de
https://www.subreport.de/E75471249
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202609/ausschreibung-613012-2026-DEU.txt

 
 
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau