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Titel :
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DEU-Bonn - Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme Bereitstellung eines Open Source Issue Tracker einschließlich insbesondere Schulungs-, Support-, Weiterentwicklungs- und Migrationsleistungen
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026090201012228184 / 603914-2026
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Veröffentlicht :
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02.09.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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01.10.2026
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Angebotsabgabe bis :
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01.10.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme
72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
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DEU-Bonn: Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme
Bereitstellung eines Open Source Issue Tracker einschließlich insbesondere
Schulungs-, Support-, Weiterentwicklungs- und Migrationsleistungen
2026/S 169/2026 603914
Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme Bereitstellung eines Open Source
Issue Tracker einschließlich insbesondere Schulungs-, Support-, Weiterentwicklungs- und
Migrationsleistungen
OJ S 169/2026 02/09/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
E-Mail: vergaben@itzbund.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Bereitstellung eines Open Source Issue Tracker einschließlich insbesondere Schulungs-,
Support-, Weiterentwicklungs- und Migrationsleistungen
Beschreibung: Das ITZBund benötigt Dienstleistungen im Bereich des Software Lifecycle
Managements (SLM) für eingesetzte Softwareentwicklungs- und
Projektmanagementlösungen. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines
Rahmenvertrages zur Sicherstellung des Betriebs sowie der Pflege und (Weiter-)Entwicklung
der bestehenden Softwareentwicklungs- und Projektmanagementplattform Cloud sowie darauf
aufbauender Fachanwendungen des ITZBund. Zudem soll die Souveränität durch die
Erweiterung zu beschaffender Open Source Tools gestärkt werden. Unter Open Source
versteht das ITZBund Software, deren Quellcode frei verfügbar ist. Grundsätzlich ist es
jedermann gestattet, diese unentgeltlich und inhaltlich unbeschränkt im Objekt- und Quellcode
zu benutzen, zu analysieren, zu verändern und weiterzugeben. Vorgaben der jeweils
einschlägigen Open Source Lizenz, insbesondere zu Lizenztexten, Urhebervermerken oder
Copyleft-Effekten, bleiben unberührt. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen Leistungen
entlang des gesamten Software Lifecycle, insbesondere Betriebsleistungen, Pflege- und
Supportleistungen, Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Releases und Rollouts
sowie bedarfsorientierte Neu- und Weiterentwicklungen bestehender Software und
softwarebezogener Werkzeuge. Abrufberechtigt ist der Auftraggeber, der durch seine Kunden
beauftragt Leistungen abrufen kann. Der Betrieb der bezogenen Softwareprodukte erfolgt
grundsätzlich im ITZBund, Ausnahmen in besonderen Einzelfällen lassen einen Betrieb bei
Kunden des Auftraggebers mit eigener Lizenzierung zu. Die eingangs genannten Leistungen
werden in fünf Losen ausgeschrieben: - Los 1: Sicherstellung der Pflege und der (Weiter-)
Entwicklung der eingesetzten Softwareentwicklungs- und Projektmanagementplattform Cloud -
Los 2: Sicherstellung des Betriebs und des automatisierten Rollouts von Releases der
eingesetzten Softwareentwicklungsund Projektmanagementplattform Cloud - Los 3:
Bereitstellung Sonatype Softwareprodukte - Los 4: Bereitstellung eines Open Source Issue
Tracker einschließlich insbesondere Schulungs-, Support-, Weiterentwicklungs- und
Migrationsleistungen - Los 5: Bereitstellung eines Open Source Wikis einschließlich
insbesondere Schulungs-, Support-, Weiterentwicklungs- und Migrationsleistungen Diese
Leistungsbeschreibung betrachtet den Leistungsgegenstand des Los 4: Gegenstand dieses
Loses ist die Bereitstellung eines Open Source Issue Trackers einschließlich zugehöriger
Schulungs-, Support-, Weiterentwicklungs- und Migrationsleistungen.
Kennung des Verfahrens: aff98f8a-2e13-4ad8-b262-658e139a2a94
Interne Kennung: Z42-2026-0018 Los 4 Bereitstellung eines Open Sour
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet
und Hilfestellung
2.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit
Insolvenz vergleichbares Verfahren: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über
das Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt
worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB)
Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - nach §
299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
(§123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung) (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§123 Abs. 1 Nr. 8
GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§123
Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 und 3 GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über
hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
(§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1
GWB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2
des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB), - § 261 des Strafgesetzbuchs
(Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3).
Betrug: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - § 263
des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), - § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10
GWB).
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3
GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt
oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe
oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln ist
(§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung
des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat,
vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln ist (§
124 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7
GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2
GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§
123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat (§124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5
GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts-
oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1 und 2, Nr. 2 GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a
des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Bereitstellung eines Open Source Issue Tracker einschließlich insbesondere Schulungs-,
Support-, Weiterentwicklungs- und Migrationsleistungen
Beschreibung: Für die Vertragslaufzeit von insgesamt 4 Jahren ergibt sich für die geschätzten
kalkulatorischen Kosten eine Obergrenze von 1.450 Instanzen und 150.776 Personenstunden
(PS) bzw. 18.847 Personentage (PT).
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet
und Hilfestellung
5.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: 1 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit des
Bieters 1.1 Referenzen Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
reichen Sie bitte mittels der Vorlage Referenzen insgesamt sieben geeignete Referenzen in
Bezug zur gegenständlichen Leistung (Bereitstellung eines Open Source Issue Trackers
einschließlich Schulungs-, Support-, Weiterentwicklungs- und Migrationsleistungen) wie folgt
ein: a) Mindestens eine Referenz im Bereich Einsatz des Issue Trackers mit Anbindung von KI-
Modellen b) Mindestens eine Referenz im Bereich Einsatz des Issue Trackers in einem
gemeinsamen Kundenprojekt mit mehr als 10.000 Nutzenden mit schreibendem Zugriff c)
Mindestens eine Referenz im Bereich Wissensvermittlung zu Funktionalitäten des Issue
Trackers in einem gemeinsamen Kundenprojekt d) Mindestens eine Referenz im Bereich
Betrieb des Issue Trackers in einem als sicherheitskritisch eingestuften Bereich ( airgapped
Installation ) e) Mindestens zwei Referenzen im Bereich Migration aus einer Atlassian Jira
Umgebung mit Nutzung des Plugins ScriptRunner for Jira , mindestens 5 Workflows und
mindestens 50 Jira Projekten in eine Umgebung des Issue Trackers f) Mindestens eine
Referenz im Bereich beauftragte Anpassung oder Weiterentwicklung des Issue Trackers mit
Übernahme in das Open-Source Hauptprojekt ( Upstream-Beitrag ) Die Leistungsbereiche
umfassen dabei die in den Anforderungen an die zu erbringende Leistung aufgeführten
Schwerpunkte. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür
relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Im Falle von Bietergemeinschaften und
Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Vordruck
Referenzen im Feld Referenz des Bewerbers / Bieters der Leistungserbringer der Referenz,
d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende
Unternehmen, anzugeben. Nutzen Sie die Vorlage Referenzen, soweit erforderlich, bitte
mehrfach. Zu den Referenzen sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
Beschreibung der ausgeführten Leistungen, Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den
maßgeblichen Referenzeitraum, Zeitraum der Leistungserbringung, Angabe der zuständigen
Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus
gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen: a) Der
Auftragsgegenstand umfasst Dienstleistungen im Bereich Einsatz des Issue Trackers mit
Anbindung von KI-Modellen mit folgenden Inhalten (1 Referenz): Die Referenz darf nicht älter
als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis
zum Datum der Auftragsbekanntmachung); Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12
Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit
(maßgeblich ist die bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit) b) Der
Auftragsgegenstand umfasst Dienstleistungen im Bereich Einsatz des Issue Trackers in einem
gemeinsamen Kundenprojekt mit mehr als 10.000 Nutzenden mit schreibendem Zugriff mit
folgenden Inhalten (1 Referenz): Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich
ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der
Auftragsbekanntmachung); Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige
Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die
bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit) c) Der Auftragsgegenstand
umfasst Dienstleistungen im Bereich Wissensvermittlung zu Funktionalitäten des Issue
Trackers in einem gemeinsamen Kundenprojekt mit folgenden Inhalten (1 Referenz): Die
Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten
Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung); Die Referenz
hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung
zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum Datum der
Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit) d) Der Auftragsgegenstand umfasst
Dienstleistungen im Bereich Betrieb des Issue Trackers in einem sicherheitskritisch
eingestuften Bereich ( airgapped Installation ) mit folgenden Inhalten (1 Referenz): Die
Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten
Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung); Die Referenz
hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung
zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum Datum der
Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit)
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur
Referenzen zu bestimmten Lieferungen für die Kriterien der Referenzen zu bestimmten
Dienstleistungen mitgenutzt: e) Der Auftragsgegenstand umfasst Dienstleistungen im Bereich
Migration aus einer Atlassian Jira Umgebung mit Nutzung des Plugins ScriptRunner for Jira ,
mindestens 5 Workflows und mindestens 50 Jira Projekten in eine Umgebung des Issue
Trackers mit folgenden Inhalten (2 Referenzen): Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre
sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum
der Auftragsbekanntmachung); Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten,
etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit
(maßgeblich ist die bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit) f) Der
Auftragsgegenstand umfasst Dienstleistungen im Bereich beauftragte Anpassung oder
Weiterentwicklung des Issue Trackers mit Übernahme in das Open-Source Hauptprojekt
( Upstream-Beitrag ) mit folgenden Inhalten (1 Referenz): Die Referenz darf nicht älter als
drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis
zum Datum der Auftragsbekanntmachung); Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12
Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit
(maßgeblich ist die bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit) Sofern es
sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte
Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt
werden. Es sind hier nur sieben Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere
Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach
Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den
entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die
Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten
Referenzen einzureichen. Das ITZBund behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu
verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom
Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte
Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit
und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen
über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind,
kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form
einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises
ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte
berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des
Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und
200.000 EUR).
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Dieses Feld wird hilfsweise genutzt: 1.2 Personelle
Leistungsfähigkeit 1.2.1 Projektleiter Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben
Sie bitte in der Anlage Eigenerklärung Fachkräfte die Anzahl der technischen Fachkräfte an,
die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der
Dienstleistungen wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: Projektleiter: drei
technische Fachkräfte (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten
Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein. Im Falle von Bietergemeinschaften werden die
Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die
andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes
eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein. Es
gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens. Die
Fachkräfte müssen die allgemeinen Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal
gemäß Kapitel 4.5 der Leistungsbeschreibung erfüllen. Die Fachkraft Projektleiter muss die
folgenden Anforderungen erfüllen: Berufs- und Projekterfahrung: mindestens 5 Jahre
Berufserfahrung in der Softwareentwicklung, darunter mindestens 4 Jahre in einer leitenden
Position (z.B. Teamleiter, Projektleiter) Erfahrung in agilen Projektmethoden (z.B. Scrum,
Kanban) und der Arbeit in interdisziplinären Teams Erfahrung in der Planung, Durchführung
und Abwicklung von Softwareprojekten, einschließlich Budgetierung, Terminplanung und
Risikomanagement Praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen: Erfahrung in der
effektiven Führung und Motivation von Entwicklerteams, insbesondere in agilen Umgebungen
Risikomanagement in Betrieb und / oder in Migrationsvorhaben in IT-Projekten Erfahrungen
in Steuerungsmethoden in IT-Projekten Konzeption, Moderation, Visualisierung und
Dokumentation von Workshops, auch zu informationstechnischen Detailthemen Praktische
Kenntnisse in folgenden Tools / Technologien: Kenntnisse in der Verwendung von Issue
Tracker Tools wie Jira, Open Project, Redmine Erfahrung in der Verwendung von
Kommunikations-Tools wie Microsoft Teams, WebEx, Skype Methoden: Scrum, Kanban
1.2.2 Senior SW-Architekt Issue Tracker Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit
geben Sie bitte in der Anlage Eigenerklärung Fachkräfte die Anzahl der technischen
Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: Senior
SW-Architekt Issue Tracker: drei technische Fachkräfte (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen
Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein. Im Falle von
Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation
addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe
einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage
Eigenerklärung Fachkräfte ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen
eignungsverleihenden Unternehmens. Die Fachkräfte müssen die allgemeinen Anforderungen
an das externe Unterstützungspersonal gemäß Kapitel 4.5 der Leistungsbeschreibung
erfüllen. Die Fachkraft Senior SW-Architekt Issue Tracker muss die folgenden Anforderungen
erfüllen: Berufs- und Projekterfahrung: Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als SW-Architekt
Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als SW-Architekt für den angebotenen Issue Tracker
Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in der Entwicklung von Architekturen zur Nutzung von KI-
Agenten in Anwendungen Erfahrung in der Umsetzung und Optimierung von
Individualsoftware Erfahrung in agilen Projektmethoden (z.B. Scrum, Kanban) und der Arbeit
in interdisziplinären Teams Praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen: Erstellung und
Optimierung von Softwarearchitekturen, insbesondere in Bezug auf Skalierbarkeit, Sicherheit
und Wartbarkeit. Erstellung von Architekturen zur Nutzung von KI-Agenten in Anwendungen
Analysieren, Modellieren von Software Projektmanagementmethoden für IT-Projekte
Praktische Kenntnisse in folgenden Tools / Technologien: Mehrjährige Erfahrungen der
Architektur des angebotenen Issue Trackers Kenntnisse im Bereich IT-Sicherheit
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur
Durchschnittliche jährliche Belegschaft für die Kriterien der Techniker oder technische
Stellen zur Durchführung der Arbeiten mitgenutzt: 1.2.3 Senior Developer Issue Tracker Zum
Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage Eigenerklärung
Fachkräfte die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Dienstleistungen wird folgende
Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: Senior Developer Issue Tracker: neun technische
Fachkräfte (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage
Eigenerklärung Fachkräfte ein. Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der
Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere
Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende
Unternehmen die ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein. Es gelten daher die
Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens. Die Fachkräfte
müssen die allgemeinen Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß
Kapitel 4.5 der Leistungsbeschreibung erfüllen. Die Fachkraft Senior Developer Issue Tracker
muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Berufs- und Projekterfahrung: Mindestens 3
Jahre Berufserfahrung in der Softwareentwicklung, insbesondere in der Pflege und
Weiterentwicklung von Anwendungen Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in der Entwicklung
von KI-Agenten für die Einbindung in Anwendungen Erfahrung in der Entwicklung,
Implementierung und Wartung von Softwarelösungen Erfahrung in agilen Projektmethoden (z.
B. Scrum, Kanban) und der Arbeit in interdisziplinären Teams Praktische Erfahrungen in
folgenden Bereichen: Entwicklung von Frontend- und/oder Backendkomponenten für den
angebotenen Issue Tracker Debugging und Optimierung des angebotenen Issue Trackers
Implementierung von Unit-Tests und Integrationstest für den angebotenen Issue Tracker
Erfahrung in der Entwicklung serviceorientierter Architekturen Sicherer Umgang mit
Dependency Injection, Logging, Testing und Debugging Anwendung von KI-
Codingassistenten (z.B. Claude Code, Cursor, Codex) Anwendung Prompt-Engineering
Anwendung von KI-APIs (z.B.API von OpenAI) Praktische Kenntnisse in folgenden Tools /
Technologien: Kenntnisse im Einsatz von Loadbalancern Implementierung von
Sicherheitslösungen Verwendung von Projektmanagement-Tools 1.2.4 Migrationsexperte
Issue Tracker Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage
Eigenerklärung Fachkräfte die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang
mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Dienstleistungen wird
folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: Migrationsexperte Issue Tracker: neun
technische Fachkräfte (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten
Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein. Im Falle von Bietergemeinschaften werden die
Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die
andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes
eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein. Es
gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens. Die
Fachkräfte müssen die allgemeinen Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal
gemäß Kapitel 4.5 der Leistungsbeschreibung erfüllen. Die Fachkraft Migrationsexperte Issue
Tracker muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Berufs- und Projekterfahrung:
Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Nutzung des angebotenen Issue Trackers
Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in der Migration von produktiven Atlassian Jira
Umgebungen zum angebotenen Issue Tracker Praktische Erfahrungen in folgenden
Bereichen: Entwicklung, Debugging und Optimierung eines Migrationstools Konzeption und
Umsetzung eines Tools zur Unterstützung von Migrationen von Atlassian Jira zum
angebotenen Issue Tracker Praktische Kenntnisse in folgenden Tools / Technologien:
Atlassian Jira angebotener Issue Tracker
Kriterium: Anzahl der Führungskräfte
Beschreibung des Eignungskriteriums: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur
Anzahl der Führungskräfte für die Kriterien der Techniker oder technische Stellen zur
Durchführung der Arbeiten mitgenutzt: 1.2.5 Senior IT-Administrator Issue Tracker Zum
Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage Eigenerklärung
Fachkräfte die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Dienstleistungen wird folgende
Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: Senior IT - Administrator Issue Tracker: sieben
technische Fachkräfte (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten
Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein. Im Falle von Bietergemeinschaften werden die
Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die
andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes
eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein. Es
gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens. Die
Fachkräfte müssen die allgemeinen Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal
gemäß Kapitel 4.5 der Leistungsbeschreibung erfüllen. Die Fachkraft Senior IT - Administrator
Issue Tracker muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Berufs- und Projekterfahrung:
mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Administration von produktiv betriebenen
Anwendungen in on-premise Umgebungen bei Kunden Praktische Erfahrungen in folgenden
Bereichen: Administration und Audit-Logging Entwicklung einer Monitoring-Strategie
Einsatz und Nutzung von Telemetrie und KPI s Erstellung von Betriebskonzepten Erstellung
einer Kapazitätsplanung Anwendung Incident- und Problemmanagement nach ITIL v4
Praktische Kenntnisse in folgenden Tools / Technologien: Angebotener Issue Tracker
Informationssicherheit nach den Vorgaben des BSI 1.2.6 Dozent Zum Nachweis der
personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage Eigenerklärung Fachkräfte die
Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Dienstleistungen wird folgende Mindestzahl pro
Vertragsjahr gefordert: Dozent: zwei technische Fachkräfte (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte
einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein. Im Falle von
Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation
addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe
einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage
Eigenerklärung Fachkräfte ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen
eignungsverleihenden Unternehmens. Die Fachkräfte müssen die allgemeinen Anforderungen
an das externe Unterstützungspersonal gemäß Kapitel 4.5 der Leistungsbeschreibung
erfüllen. Die Fachkraft Dozent muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Berufs- und
Projekterfahrung: mindestens 3 Jahre praktische Erfahrung in der Nutzung des Issue
Trackers, mindestens 3 Jahre Erfahrung als Trainer oder Dozent, Erfahrung in der
Schulung der eingesetzten Software. Fachliche Kenntnisse: fundierte Kenntnisse in der
Anwendung des zu schulenden Issue Trackers, praktische Erfahrung in der Anwendung
anerkannter Projektmanagement-Standards (z. B. klassisch, agil oder hybrid), Verständnis
von Projektlebenszyklen, Rollen, Prozessen und Governance, Erfahrung mit der Einführung
des Issue Trackers in Organisationen, Geeignete Kenntnisse über die Strukturen in
öffentlichen Behörden, um praxisnahe Szenarien erstellen zu können. Didaktische Erfahrung:
Erfahrung in der Erwachsenenbildung, Fähigkeit, komplexe fachliche Zusammenhänge
verständlich zu vermitteln, Erfahrung mit Präsenz-, Online- und Hybridschulungen,
Fähigkeit, praktische Übungen anhand realistischer Projektszenarien durchzuführen,
Kompetenz im Umgang mit heterogenen Teilnehmergruppen, Erfahrung bei der
verständlichen Vermittlung von Projektmanagementprozessen und deren Erläuterung auf
Basis von praktischen Anwendungsfällen mit Best Practice Beispielen. Praktische Erfahrungen
in folgenden Bereichen: Erfahrung im Bereich trainingsrelevante Materialien (z.B.
Handbücher, Präsentationen, Übungsblätter) zu entwickeln und anzupassen, um die
Bedürfnisse verschiedener Zielgruppen zu erfüllen Praktische Kenntnisse in folgenden Tools /
Technologien: Kenntnisse in der Verwendung von Lehr- und Präsentations-Tools wie z. B
Microsoft PowerPoint Kenntnisse in der Verwendung von interaktiven Whiteboards
Kenntnisse im Umgang mit Videokonferenztools sowie E-Learning Plattformen
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt gemäß dem in dem
Leistungsverzeichnis vorgegebenen Wertungsschema. Diesem Wertungsschema liegt die
einfache Richtwertmethode nach UfAB 2018 (abrufbar unter http://www.cio.bund.de)
zugrunde. Es fließen die aus dem Angebot erzielten Leistungspunkte und der
Gesamtangebotspreis ein.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=887438
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=887438
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/10/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich vor, die fehlenden Erklärungen und Nachweise
soweit gesetzlich zulässig, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist
hierzu jedoch nicht verpflichtet (Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV und/oder § 36 Abs. 1 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 01/10/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2)
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder
zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der
Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
8. Organisationen
8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Registrierungsnummer: 9911820259
Postanschrift: Bernkasteler Straße 8
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Arbeitsbereich Z 42 - Förmliche Vergabeverfahren
E-Mail: vergaben@itzbund.de
Telefon: +49 228-99680-0
Fax: +49 228-99680-186200
Internetadresse: https://www.itzbund.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4428b9a2-2306-4d42-bd21-e47a13e71aa4 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/09/2026 14:16:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 169/2026
Datum der Veröffentlichung: 02/09/2026
Referenzen:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=887438
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=887438
https://www.itzbund.de
http://www.bundeskartellamt.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202609/ausschreibung-603914-2026-DEU.txt
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