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Titel :
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DEU-Kiel - Interessenbekundungsverfahren ehem. Jugendaufbauwerk Hoernum Sylt
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026082808510720550 / 2092365-2026
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Veröffentlicht :
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28.08.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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21.12.2026
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Angebotsabgabe bis :
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21.12.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Dienstleistungsauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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70100000 - Immobiliendienste für Eigenbesitz
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Interessenbekundungsverfahren ehem. Jugendaufbauwerk Hoernum Sylt
Bekanntmachung
Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens
Betreiber gesucht, der Interesse an der für die nach B-Plan zulässigen Nachnutzung des
ehem. JAW- Gebäudes (Jugendaufbauwerk) in Hörnum/ Sylt im Rahmen eines langfristigen
Vertrages bekundet
Vergabenummer: ZV-L6-26-0843000-412 .01
a) auffordernde Stelle und
Erbbaurechtvertragsgeber:
Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein,
Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel.
b) Durchführung/ Begleitung
des Verfahrens durch
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH),
Geschäftsbereich Beschaffung,
Küterstraße 30,
24103 Kiel.
c) Objektbeschreibung: Die Liegenschaft JAW befindet sich im Außenbereich von Hörnum im Sondergebiet Erholungsheim ( 11
BauNVO) und
dient gem. B-Plan Nr. 14 der Unterbringung von Heimen zur
Betreuung von Kindern und Jugendlichen.
Das Gebäude steht seit mehreren Jahren leer und befindet sich
in einem schlechten, stark renovierungsbedürftigen Zustand. Es
ist von einem Bauzaun umgeben. Die momentane bauliche
Ausnutzung des Grundstücks (Grundstücksgröße 3.984 m) beträgt durch das Gebäude GRZ 0,39.
Der Renovierungsstau umfasst beispielhaft die
Erneuerung der Wärmeversorgung
Erneuerung der Sanitäranlagen
Erneuerung der Elektrik
Erneuerung der Fenster
Erneuerung von technischen Einbauten (z.B. Küche
Lüftungsanlage)
Sanierung der Außenbauteile in Dach und Fach
Nutzungsbedingte Anpassung des Brandschutzes
und der Barrierefreiheit
Ein Abriss und der Bau von neuen Wohneinheiten ist bauplanungsrechtlich ausgeschlossen. Es gilt der Bestandsschutz.
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Der in der Satzung der Gemeinde Hörnum über den Bebauungsplan Nr. 14 und später vertraglich festzuschreibende Nutzungszweck
beschränkt sich auf:
Erholungs- und Kurheime sowie
Ausbildungsstätten i.V.m. Internaten, Erholungs- oder
Kurheimen
untergeordnete Wohnungen für Aufsichtspersonen, Personal und Heimleitung
Dauerwohnräume ausschließlich innerhalb der Dachgeschosse.
d) Art und Umfang der Leistung Gesucht wird ein zuverlässiger, branchenerfahrener Betreiber
für die Nachnutzung der Liegenschaft. Bietergemeinschaften
sind zugelassen.
Mit der Interessenbekundung wird ein Konzept für die Nutzung
der Liegenschaft erwartet.
Die Verwertung und Entwicklung der Liegenschaft soll auf
Grundlage eines langfristigen, mit dem Land Schleswig-Holstein
abzuschließenden Vertrages erfolgen, wenn ein wirtschaftlich
tragfähiges, genehmigungsfähiges Konzept vorliegt. Der Vertrag wird eine konzeptentsprechende langfristige Nutzung
festschreiben und ebenso Spekulationen mit Grund und Boden sowie der aufstehenden Gebäude langfristig ausschließen. Es
werden u.a. Art und Weise sowie der Zeitpunkt der weiteren
Nutzung der Gebäude und die Schaffung der hierfür notwendigen baulichen Maßnahmen geregelt. Der Zins/ die Miete wird
grundsätzlich in marktüblicher Weise anhand der späteren Nutzung der Liegenschaft sowie einer noch vorzunehmenden
Wertermittlung beziffert. Die Bewertung erfolgt durch die GMSH.
e) Fragen Alle Anfragen zum Interessenbekundungsverfahren oder die
sich im Rahmen der Objektbesichtigung ergebenden Fragen
sind ausschließlich in schriftlicher Form per Mail an die folgende
E-Mail-Adresse der GMSH zu richten:
E-Mail: katja.schmidt@gmsh.de
f) Interessenbekundung -
Termine und geforderte
Unterlagen:
Eine Objektbesichtigung ist vor der Abgabe Ihrer Interessenbekundung zwingend erforderlich. Interessenbekundungen ohne
vorherige Objektbesichtigung werden nicht gewertet.
Die Objektbesichtigung soll in der 42. KW 2026 stattfinden.
Hierzu werden je nach Interesse max. drei Termine angeboten.
Die Terminabstimmung ist bis spätestens 02. Oktober 2026 mit
der GMSH, Frau Katja Schmidt per Mail
(katja.schmidt@gmsh.de) vorzunehmen.
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Nach der erfolgten Objektbesichtigung reichen Sie bis zum 30.
Oktober 2026, 09:00 Uhr folgende Unterlagen ein:
Aussagekräftige Vorstellung des Interessenten bzw. Bietergemeinschaft mit Darstellung Ihrer Erfahrung und
Aufgabenschwerpunkte (ggf. Angabe von Referenzobjekten)
Grobkonzept zur Nutzung der Liegenschaft unter Berücksichtigung des B-Planes Nr. 14, mit Benennung des
Termins einer möglichen Inbetriebnahme
Benennung einer gültigen E-Mailadresse
Ihre Interessenbekundung sollte den Umfang von sechs Seiten
nicht überschreiten.
Im weiteren Verfahren werden alle Informationen und Nachfragen des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein
ausschließlich an die benannte E-Mailadresse versandt.
Die Interessenbekundung ist über unsere E-Vergabe einzureichen.
g) weitere Termine Die Interessenten werden voraussichtlich 12. November 2026
über das weitere Vorgehen informiert, geplant sind Verhandlungsgespräche in der 48. KW 2026 zuführen.
h) Ausschreibung Bei der Interessenbekundung handelt es sich nicht um die
Vergabe eines öffentlichen Auftrags.
Das Land Schleswig-Holstein behält sich vor, nach Auswertung
der Interessenbekundungen kein Ausschreibungsverfahren zu
der Liegenschaftsverwertung durchzuführen.
Anlage für Interessenbekundung
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Betreiber für die nach B-Plan zulässigen Nachnutzung des ehem. JAW- Gebäudes (Jugendaufbauwerk) in Hörnum/ Sylt im Rahmen
eines langfristigen Vertrags
Auszug B-Plan
Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/gmsh/2026/08/197413.html
Data Acquisition via: p8000000
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