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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Dessau-Roßlau - Deutschland Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung Aktualisierung des Daten- und Rechenmodells: Energieverbrauch und Schadstoffemissionen des motorisierten Verkehrs in Deutschland (TREMOD) und der Datenbank Mobile Maschinen und Geräte (TREMOD-MM)
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026082401123907797 / 583665-2026
Veröffentlicht :
24.08.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
31.05.2030
Angebotsabgabe bis :
21.09.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
72316000 - Datenanalyse
73000000 - Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
90700000 - Dienstleistungen im Umweltschutz
90711300 - Analyse von Umweltindikatoren in anderen Bereichen als dem Bausektor
DEU-Dessau-Roßlau: Deutschland Forschungs- und Entwicklungsdienste und
zugehörige Beratung Aktualisierung des Daten- und Rechenmodells:
Energieverbrauch und Schadstoffemissionen des motorisierten Verkehrs in
Deutschland (TREMOD) und der Datenbank Mobile Maschinen und Geräte
(TREMOD-MM)

2026/S 162/2026 583665

Deutschland Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung Aktualisierung
des Daten- und Rechenmodells: Energieverbrauch und Schadstoffemissionen des
motorisierten Verkehrs in Deutschland (TREMOD) und der Datenbank Mobile Maschinen und
Geräte (TREMOD-MM)
OJ S 162/2026 24/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
E-Mail: Z1.5@uba.de
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Aktualisierung des Daten- und Rechenmodells: Energieverbrauch und
Schadstoffemissionen des motorisierten Verkehrs in Deutschland (TREMOD) und der
Datenbank Mobile Maschinen und Geräte (TREMOD-MM)
Beschreibung: Im Rahmen von Projekten des Umweltbundesamtes wurden die Daten zur
Berechnung der Emissionen des Verkehrs bis zum Bezugsjahr 2025 erfasst, in einer
Datenbank aufgenommen und ein Modell zur Emissionsberechnung erstellt und genutzt
(TREMOD). Die mit Hilfe des Modelles TREMOD berechneten Emissionen von
Treibhausgasen und Luftschadstoffen sind u.a. Grundlage der deutschen
Emissionsberichterstattung für die Quellgruppe Verkehr und verschiedenen weiteren
nationalen und internationalen Berichtspflichten. Das Modell TREMOD ist in der
Programmiersprache Python verfasst und existiert in Form einer Entwicklungs- und einer
Nutzungsvariante. Die Entwicklungsvariante ermöglicht Emissionsberechnungen und
Datenabfragen, während die Nutzungsvariante vordefinierte Datenabfragen ermöglicht. . Zur
Berechnung der Emissionen aus mobilen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren,
die im Rahmen der internationalen Berichterstattung den Haushalten, der Bau-, Land- und
Forstwirtschaft sowie dem GHD-Bereich (Gewerbe, Handel, Dienstleistungen) zugeordnet
sind, wurde mit dem Modell TREMOD-MM eine integrierte Datenbank entwickelt, welches
ähnliche Funktionalitäten wie TREMOD für diese Bereiche aufweist. Das Modell TREMOD-
MM ist als eine MS Access Anwendung umgesetzt. Weiterhin wurden für die detaillierte
Berechnung der Emissionen des Flugverkehrs und der Binnenschifffahrt zwei Module
entwickelt, TREMOD-AV und TREMOD-NA. Diese sind jedoch kein integraler Bestandteil von
TREMOD, sondern dienen nur der Lieferung final prozessierter Daten über eine Schnittstelle. .
Die beiden Modelle für die Bereiche Verkehr (TREMOD) und Off-/Non-Road (TREMOD-
MM) sind für die Berichterstattung der Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen
jährlich zu aktualisieren. Berichte zur fachlichen Weiterentwicklung von TREMOD und
TREMOD-MM werden regelmäßig erstellt und veröffentlicht. . Gemäß Bundes-
Klimaschutzgesetz (KSG) § 10 müssen die Emissionsdaten des Vorjahres (20xx-1) des
jeweiligen Projektjahres (20xx) bis zum 15. März 20xx ermittelt und berichtet werden

(Emissionsdaten nach KSG). Dies betrifft in der Laufzeit des geplanten Projekts die Vorjahre
2026, 2027, 2028 und 2029. Aufgrund des Fehlens bzw. der Unvollständigkeit primärer Daten
zu diesem frühen Zeitpunkt im Jahr kann die Aktualisierung von TREMOD nicht vollumfänglich
durchgeführt werden. Es muss daher für die Emissionsdaten nach KSG teilweise auf
vorläufige Daten zurückgegriffen oder eine Einschätzung zur plausiblen Entwicklung als
Experteneinschätzung abgegeben werden. Die detaillierten Arbeiten zur
Emissionsberichterstattung für die Treibhausgasinventare gemäß Klimarahmen-konvention
der Vereinten Nationen (UNFCCC) und dem Übereinkommen von Paris (1990 bis 20xx-1)
sowie für die Luftschadstoffinventare nach Genfer Luftreinhaltekonvention ( Übereinkommen
über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung , UNE-CE/CLRTAP) und National
Emission Ceilings Directive (NECD) erfolgen vor allem im dritten Quartal des dem
Referenzjahr folgenden Jahres. Im geplanten Projekt betrifft dies die Bezugsjahre 2026, 2027
und 2028. . Darüber hinaus werden die Modelle genutzt, um die Auswirkungen
umweltpolitischer Maßnahmen auf die zukünftige Emissionsentwicklung abzuschätzen. Die
Qualität dieser Bewertungen wird durch die Aktualisierung der Datengrundlage gleichfalls
erhöht. . Primäre Aufgabenstellung des Projekts ist die Ermittlung der nationalen Emissionen
und Energieeinsätze sowie Verkehrs- und Fahrleistungen des Straßen-, Schienen-,
Binnenschiff- und Flugverkehrs sowie der Emissionen und Energieeinsätze der mobilen
Maschinen und Geräte. Diese sind im Wesentlichen für die jährlich zu berichtenden
Emissionsdaten nach KSG sowie für die Treibhausgas- und Luftschadstoffinventare gemäß
UNFCCC und CLRTAP/NECD zu bestimmen. . Für die Einzelheuten zum Leistungsumfang
wird auf die detaillierte Leistungsbeschreibung verwiesen.
Kennung des Verfahrens: c4e07cc1-294c-44ec-b965-6cc954a6e62c
Interne Kennung: 209229_69 421/00052
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige
Beratung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz, 72316000
Datenanalyse

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist der Hauptsitz des AG; die Leistung wird vorrangig
am Sitz des AN erbracht.

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingender
Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot

wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1
i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5
GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
GWB noch nicht abgelaufen ist.
Betrug: Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1
Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Korruption: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende
Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB
noch nicht abgelaufen ist.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß §
123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet. de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Verstöße gegen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.
V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__123. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den
Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verstöße
gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender
Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123. html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,

wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen umweltrechtliche
Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB.
Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die
den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen sozialrechtliche
Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB.
Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die
den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche
Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB.
Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die
den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1
Nr. 2 i.V. m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.
de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem
Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Insolvenz: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit
Insolvenz vergleichbares Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.
V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb
/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den
Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.

Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www. gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Schwere Verfehlung: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V. m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-iminternet. de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt:
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet. de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB
noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte
Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Täuschung oder
unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative Ausschlussgründe gemäß §
124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.

gesetze-im-internet.de/gwb/__124. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: - EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland: Ausschlussgründe nach
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung
(EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter:
https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Es besteht
seit dem 09.04.2022 ein Zuschlagsverbot soweit Personen oder Unternehmen, die einen
Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieterxin oder
Auftragnehmerxin auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als
Unterauftragnehmerxinnen, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. - Ausschlussgründe
nach § 21 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz AentG (https://www.gesetze-im-
internet.de/aentg_2009/__21.html); § 98 c des Aufenthaltsgesetz AufenthG (https://www.
gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html); § 19 Mindestlohngesetz MiLoG
(https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html); § 21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz SchwarzArbG (https://www.gesetze-iminternet.de
/schwarzarbg_2004/__21.html); § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LkSG (https://www.
gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html); § 13 Absatz 1 Bundestariftreuegesetz (https://www.
gesetze-im-internet.de/bttg/__13.html). Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung
ist mit dem Angebot abzugeben. Zusätzlich fragt die Zentrale Vergabestelle vor
Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen Bieterunternehmen bzw. jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister ab. Bei
ausländischen Unternehmen ist zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, auf
Anforderung ein Auszug aus dem einschlägigen Register wie dem Strafregister oder - wenn es
kein Strafregister gibt - eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder
Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats vorzulegen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0000
Titel: Aktualisierung des Daten- und Rechenmodells: Energieverbrauch und
Schadstoffemissionen des motorisierten Verkehrs in Deutschland (TREMOD) und der
Datenbank Mobile Maschinen und Geräte (TREMOD-MM)
Beschreibung: Im Rahmen von Projekten des Umweltbundesamtes wurden die Daten zur
Berechnung der Emissionen des Verkehrs bis zum Bezugsjahr 2025 erfasst, in einer
Datenbank aufgenommen und ein Modell zur Emissionsberechnung erstellt und genutzt
(TREMOD). Die mit Hilfe des Modelles TREMOD berechneten Emissionen von
Treibhausgasen und Luftschadstoffen sind u.a. Grundlage der deutschen
Emissionsberichterstattung für die Quellgruppe Verkehr und verschiedenen weiteren
nationalen und internationalen Berichtspflichten. Das Modell TREMOD ist in der
Programmiersprache Python verfasst und existiert in Form einer Entwicklungs- und einer
Nutzungsvariante. Die Entwicklungsvariante ermöglicht Emissionsberechnungen und
Datenabfragen, während die Nutzungsvariante vordefinierte Datenabfragen ermöglicht. . Zur
Berechnung der Emissionen aus mobilen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren,
die im Rahmen der internationalen Berichterstattung den Haushalten, der Bau-, Land- und

Forstwirtschaft sowie dem GHD-Bereich (Gewerbe, Handel, Dienstleistungen) zugeordnet
sind, wurde mit dem Modell TREMOD-MM eine integrierte Datenbank entwickelt, welches
ähnliche Funktionalitäten wie TREMOD für diese Bereiche aufweist. Das Modell TREMOD-
MM ist als eine MS Access Anwendung umgesetzt. Weiterhin wurden für die detaillierte
Berechnung der Emissionen des Flugverkehrs und der Binnenschifffahrt zwei Module
entwickelt, TREMOD-AV und TREMOD-NA. Diese sind jedoch kein integraler Bestandteil von
TREMOD, sondern dienen nur der Lieferung final prozessierter Daten über eine Schnittstelle. .
Die beiden Modelle für die Bereiche Verkehr (TREMOD) und Off-/Non-Road (TREMOD-
MM) sind für die Berichterstattung der Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen
jährlich zu aktualisieren. Berichte zur fachlichen Weiterentwicklung von TREMOD und
TREMOD-MM werden regelmäßig erstellt und veröffentlicht. . Gemäß Bundes-
Klimaschutzgesetz (KSG) § 10 müssen die Emissionsdaten des Vorjahres (20xx-1) des
jeweiligen Projektjahres (20xx) bis zum 15. März 20xx ermittelt und berichtet werden
(Emissionsdaten nach KSG). Dies betrifft in der Laufzeit des geplanten Projekts die Vorjahre
2026, 2027, 2028 und 2029. Aufgrund des Fehlens bzw. der Unvollständigkeit primärer Daten
zu diesem frühen Zeitpunkt im Jahr kann die Aktualisierung von TREMOD nicht vollumfänglich
durchgeführt werden. Es muss daher für die Emissionsdaten nach KSG teilweise auf
vorläufige Daten zurückgegriffen oder eine Einschätzung zur plausiblen Entwicklung als
Experteneinschätzung abgegeben werden. Die detaillierten Arbeiten zur
Emissionsberichterstattung für die Treibhausgasinventare gemäß Klimarahmen-konvention
der Vereinten Nationen (UNFCCC) und dem Übereinkommen von Paris (1990 bis 20xx-1)
sowie für die Luftschadstoffinventare nach Genfer Luftreinhaltekonvention ( Übereinkommen
über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung , UNE-CE/CLRTAP) und National
Emission Ceilings Directive (NECD) erfolgen vor allem im dritten Quartal des dem
Referenzjahr folgenden Jahres. Im geplanten Projekt betrifft dies die Bezugsjahre 2026, 2027
und 2028. . Darüber hinaus werden die Modelle genutzt, um die Auswirkungen
umweltpolitischer Maßnahmen auf die zukünftige Emissionsentwicklung abzuschätzen. Die
Qualität dieser Bewertungen wird durch die Aktualisierung der Datengrundlage gleichfalls
erhöht. . Primäre Aufgabenstellung des Projekts ist die Ermittlung der nationalen Emissionen
und Energieeinsätze sowie Verkehrs- und Fahrleistungen des Straßen-, Schienen-,
Binnenschiff- und Flugverkehrs sowie der Emissionen und Energieeinsätze der mobilen
Maschinen und Geräte. Diese sind im Wesentlichen für die jährlich zu berichtenden
Emissionsdaten nach KSG sowie für die Treibhausgas- und Luftschadstoffinventare gemäß
UNFCCC und CLRTAP/NECD zu bestimmen. . Für die Einzelheuten zum Leistungsumfang
wird auf die detaillierte Leistungsbeschreibung verwiesen.
Interne Kennung: 209229_69 421/00052

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige
Beratung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz, 90711300
Analyse von Umweltindikatoren in anderen Bereichen als dem Bausektor

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist der Hauptsitz des AG; die Leistung wird vorrangig
am Sitz des AN erbracht.

5.1.3. Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 09/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2030

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Ermittlung der nationalen Emissionen und Energieeinsätze sowie Verkehrs-
und Fahrleistungen des Straßen-, Schienen-, Binnenschiff- und Flugverkehrs sowie der
Emissionen und Energieeinsätze der mobilen Maschinen und Geräte. Diese sind im
Wesentlichen für die jährlich zu berichtenden Emissionsdaten nach KSG sowie für die
Treibhausgas- und Luftschadstoffinventare gemäß UNFCCC und CLRTAP/NECD zu
bestimmen. . Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten während der Ausführung des
Auftrages (ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit): Freiwillige
Selbstverpflichtung zur Vermeidung und Reduzierung schädlicher Klimawirkung bzw.
Einhaltung weiterer Nachhaltigkeitsaspekte sowie ggf. ergänzend die freiwillige
Selbstverpflichtung zur Kompensation schädlicher Klimawirkung (Sollte der Anbieter den
Auftrag nachhaltig ausführen, werden im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der
Angebote Punkte vergeben)
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Grüne Auftragsvergabe Kriterien: Sonstige Kriterien für ein umweltorientiertes öffentliches
Beschaffungswesen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zuverlässigkeit und die ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung; Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen
Verpflichtungen etc. Nachzuweisen durch die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung. Die Erklärung ist mit dem Angebot einzureichen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Qualifikation derxdes Anbietenden und ggf. von
Kooperationspartnerinnen und -partnern sind durch die Angabe von nachprüfbaren
Referenzen in Form von Eigenerklä-rungen nachzuweisen. Dazu gehören Kurzinformationen
über einschlägige erfolgreich abgeschlossene Projekte/Arbeitsschwerpunkte
/Veröffentlichungen oder sonstige Aktivitäten zu folgenden Themenfeldern: . -
Emissionsmodellierung im Verkehr, insb. für den Straßenverkehr und mindestens zwei der vier
Bereiche (Flugverkehr, Schienenverkehr, Binnenschifffahrt, mobile Maschinen und Geräte) -
Detaillierte Kenntnisse über Verkehrs- und Energiestatistiken in Deutschland und deren
Auswertung - Regularien der internationalen Berichterstattung für Klimagase - Erfahrungen bei
der Bewertung und Bestimmung der Emissionen aus der Kraftstoffbereitstellung, speziell von

Biokraftstoffen - Detaillierte Kenntnisse über Verbrauchs- und Emissionsmodellierung im
Verkehr, speziell in Deutschland - Erfahrungen bei der Bewertung von Maßnahmen
hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Klimagas- und Luftschadstoffemissionen des
Verkehrssektors, speziell in Deutschland - Erfahrungen in der Pflege komplexer Modelle,
vorzugsweise in Python oder ähnli-chen Implementierungen inkl. Dokumentationspflichten und
Qualitätssicherung . Je Themenfeld sind zwei Referenzen mit kurzer Begründung (jeweils
nicht älter als fünf Jahre) derxdes Auftragnehmenden und gegebenenfalls seiner
Kooperationspartnerinnen und -partnern gefordert. Die einzelnen Referenzen können dabei
auch mehrere Themenfelder abdecken. Zudem ist eine kurze Vorstellung der am Vorhaben
beteiligten Institutionen und natürlichen Personen sowie der von ihnen im Rahmen des
Vorhabens wahrgenommenen Aufgabe (möglichst Benennung der Bearbeiterinnen und
Bearbeiter) beizufügen. . Die Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: qualitative/konzeptionelle Bewertungskriterien, Nachhaltigkeitsaspekte
Beschreibung: Mit dem Angebot sind eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu
machen, die eine Beurteilung der in der Leistungsbeschreibung definierten
Bewertungskriterien (insbesondere konkrete Kurzkonzepte zu den Arbeitspaketen, inhaltliche
Auseinandersetzung, Methodisches Vorgehen und Problemlösungsstrategien) ermöglichen.
Diese Ausführungen des Bieters sind Grundlage für die Bewertung. Die Wertung der
Ausführungen des Bieters richtet sich danach, wie vollständig, fundiert, präzise und explizit der
Bieter die an ihn gerichteten Anforderungen jeweils aufgreift und überzeugend darstellt und
wie die beschriebene Vorgehensweise eine qualitätsvolle Leistungserbringung erwarten lässt.
Die Beurteilung der Nachhaltigkeitsmaßnahmen erfolgt anhand Umfang und Wertigkeit der
ökologischern, ökonomischen und/oder sozialen Maßnahmen (in Zusammenhang mit dem
Auftrag). Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung unter
Ziffer 8 aufgeführt.
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Brutto-Angebotspreis
Beschreibung: Es wird der (fiktive) Brutto-Gesamtpreis gemäß Preisblatt herangezogen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien
ausgedrückt werden kann: Der Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem
Angebotsformular/Preisblatt) wird durch die jeweils erreichte Qualitätspunktzahl (qualitative
Kriterien) dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro Leistungspunkt (sogenannter
Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=884582

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=884582
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 46 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich nach §
56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und
Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder
unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder
zu korrigieren. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht
verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen
Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr
Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Die Nachforderung
von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote
anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 21/09/2026 13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: 06844 Dessau-Roßlau
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Angebote wird unverzüglich nach Ablauf
der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen
nach erbrachter Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich, soweit
Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14 Tagen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist
nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5

des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht
durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes
festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung
der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder
Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Umweltbundesamt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt:
Umweltbundesamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Umweltbundesamt
Organisation, die Angebote bearbeitet: Umweltbundesamt

8. Organisationen

8.1. ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
Registrierungsnummer: 991-01894-95
Abteilung: Referat Z 1.5 - Zentrale Vergabestelle
Stadt: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06844
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland
E-Mail: Z1.5@uba.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland

E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49228 9499 0
Fax: +49228 9499 163
Internetadresse: https://bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3b1b0ff5-f6e2-486e-82fd-b7da28de5ab5 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/08/2026 10:52:24 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 162/2026
Datum der Veröffentlichung: 24/08/2026

Referenzen:
https://bundeskartellamt.de
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=884582
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=884582
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202608/ausschreibung-583665-2026-DEU.txt

 
 
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