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Titel :
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DEU-Sylt, Tinnum - Heideprogramm 3.0 auf Sylt ? Ökologische Baubegleitung
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026082008162201911 / 2088345-2026
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Veröffentlicht :
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20.08.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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16.09.2026
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Angebotsabgabe bis :
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16.09.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Gemischter Auftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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90700000 - Dienstleistungen im Umweltschutz
90720000 - Umweltschutz
90721000 - Dienstleistungen im Bereich Umweltsicherheit
90721100 - Landschaftsschutz
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Heideprogramm 3.0 auf Sylt ? Ökologische Baubegleitung
1.) die Bezeichnung und die Anschrift der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle, der den Zuschlag
erteilenden Stelle sowie der Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind:
der ausschreibenden Stelle
Kreis Nordfriesland
Fachdienst Klimaschutz und nachhaltige Raumentwicklung
Marktstr. 6
25813 Husum
Telefon +49 484167-904
cathrin.guse@nordfriesland.de
der Stelle, an die die konventionellen Angebote zu richten sind:
Kreis Nordfriesland
Fachdienst Klimaschutz und nachhaltige Raumentwicklung
Marktstr. 6
25813 Husum
2.) Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
3.) die Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind:
Elektronische Angebote
Textform ( 126b BGB)
Digitale Signatur
sind zugelassen
ist erlaubt
wird nicht unterstützt
4.) gegebenenfalls in den Fällen des 29 Absatz 3 die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die
Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen:
Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Daten während der Übertragung zum
Server die aktuellste Version des TLS-Verschlüsselungsverfahrens. [https-Übertragung]. Die Unterlagen können Sie unter
www.deutsche-evergabe.de herunterladen.
5.) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistungserbringung:
Aktenzeichen
Projektnummer
ELER ÖBB 2026-2028
Heideprogramm 3.0 ELER
Titel
Beschreibung
Heideprogramm 3.0 auf Sylt Ökologische Baubegleitung der Instandsetzung von Heideflächen
Heideprogramm 3.0 auf Sylt über eine ELER-Förderung Ökologische Baubegleitung der
Instandsetzung von Heideflächen im FFH-Gebiet Dünen- und Heidelandschaften Nord- und Mittel-Sylt,
Teilgebiet Flugplatz und angrenzende Flächen, auf dem Flugplatz in Westerland auf Sylt für die Jahre
2026 bis 2028 durch Entkusseln und Plaggen. Die Umsetzung der Instandsetzungsmaßnahmen hat
das Ziel, zur Verbesserung des Erhaltungszustandes der vorhandenen Heidelebensraumtypen
beizutragen.
Die ökologische Baubegleitung umfasst die Beaufsichtigung der Instandsetzungsmaßnahmen vor Ort
unter Einhaltung umweltgesetzlicher Vorgaben zur Erreichung des o.g. Projektziels.
Erfüllungsort:
25980 Sylt, Tinnum
6.) gegebenenfalls die Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose:
losweise Vergabe:
Los-Beschreibung:
Ökologische Baubegleitung in 2026/2027
Die Maßnahmenflächen liegen innerhalb des Sicherheitsbereiches am Flughafen Sylt und sind daher nicht öffentlich oder frei
zugänglich. Der Zugang zum Sicherheitsbereich des Flughafens erfolgt ausschließlich durch das befugte Personal des
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ist vorgesehen. Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
Informationsdienst der Deutschen eVergabe
12.08.2026 07:34 Uhr
Flughafens und nicht eigenständig. Das arbeitende Personal muss aus Gründen der Flugsicherheit während der Arbeiten
vom Sicherheitspersonal des Flughafens begleitet werden.
Der Luftverkehr ist im Hinblick auf mögliche Angriffe besonders gefährdet. Aus 7 Abs. 1 Nr. 2 Luftsicherheitsgesetz
(LuftSiG) ergibt sich die Verpflichtung für Personen, denen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nicht nur gelegentlich
Zugang zum Sicherheitsbereich des Geländes eines Flugplatzes im Sinne des 8 oder zu einem überlassenen Bereich
eines Luftfahrtunternehmens im Sinne des 9 gewährt werden soll, sich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zu unterziehen.
Feststellung der Zuverlässigkeit ist Voraussetzung für eine Tätigkeit im Luftsicherheitsbereich nach dem LuftSiG und für die
Vollbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen. Das eingesetzte Personal muss eine Zuverlässigkeitsüberprüfung
gemäß 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) vor Maßnahmenbeginn erfolgreich durchlaufen.
Sämtliche Arbeiten inkl. der Einsatz sämtlicher Arbeitsfahrzeuge, -Maschinen und -geräte sowie die täglichen Arbeitszeiten
sind eigenständig und unaufgefordert beim zuständigen Personal des Flughafens rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn sowie
laufend während der Umsetzung anzumelden und abzustimmen. Der Kontakt zum zuständigen Personal des Flughafens
wird nach erfolgreicher Auftragsvergabe durch den Auftraggeber hergestellt.
Die Umsetzung der Instandsetzungsmaßnahmen hat das Ziel, zur Verbesserung des Erhaltungszustandes der vorhandenen
Heidelebensraumtypen beizutragen.
Die ökologische Baubegleitung umfasst die Beaufsichtigung der Instandsetzungsmaßnahmen vor Ort unter Einhaltung
umweltgesetzlicher Vorgaben zur Erreichung des o.g. Projektziels.
Die Flächen sind vor Baubeginn zu begehen. Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten (z.B. Arnika) und anderer
erhaltenswerter Bereiche (archäologische Denkmäler, Waldbestand nach LWaldG) sind zu erhalten und von den
Maßnahmen auszusparen. Sie sind mit geeigneten Material zu markieren bzw. abzustecken. Die Prüfung des Untergrundes
(abzutragende Schichtstärke des Oberbodens) ist vor der ersten Bodenbewegung vorzunehmen. Es sind Bearbeitungsfelder
und -tiefen für das Plaggen festzulegen und abzustecken. Die umweltfachliche Bauüberwachung ist in Abstimmung mit dem
Auftraggeber und Weisungsbefugten durchzuführen. Eine regelmäßige Dokumentation der Maßnahmenumsetzung durch
Protokolle ist zu führen. Die Bauleitung ist regelmäßig und unaufgefordert über den Umsetzungsstand auf der Baustelle mit
einem kurzen schriftlichen Bericht und Fotos zu informieren. Bei Bedarf ist die Information der Öffentlichkeit und
Interessenverbänden zum Projekt vorzusehen. Hierzu gehört ggf. die Teilnahme an Informationsveranstaltungen für die
Öffentlichkeit sowie ein fachlicher Beitrag.
Es ist ein Bericht über die durchgeführten Maßnahmen inkl. Übersichtskarten mit Geodatenmaterial, einem
Baustellentagebuch und Vorschläge für eine verbesserte Maßnahmenumsetzung zu erstellen.
Die fachgerechte Umsetzung der nachfolgend beschriebenen Instandsetzungsmaßnahmen ist zu beaufsichtigen.
Durch Entkusselung von etwa 10 ha verbuschter Heidefläche auf den Maßnahmenflächen-Nr. 1 und 2 sollen diese bis an die
Waldgrenze auf Maßnahmenfläche-Nr. 2 von Gehölzen freigestellt werden. Die Gehölze sind, soweit es der Umfang zulässt,
manuell einschließlich Wurzelmasse und bei stärkeren Exemplaren maschinell einschließlich Wurzelmasse zu entnehmen.
Wenn eine Entnahme einschließlich Wurzelmasse nicht möglich ist, ist die Pflanze bodennah abzuschneiden. Kiefern sind
bodennah abzusägen. Birken und Traubenkirchen sind aufgrund des Stockausschlags einschließlich Wurzel zu entnehmen.
Gehölzreste und Wurzeln sind sorgfältig aufzunehmen und nach Abstimmung aus dem Gebiet zu transportieren. Nach
Möglichkeit, ist die anfallende Biomasse zu schreddern und zur eigenen Verwendung oder Entsorgung zu verbringen.
V.a. invasive Arten wie Stechginster, Bärenklau, Brombeere, Lupine, Geissblatt, Traubenkirsche, Felsenbirne, Kartoffelrose
sind zu entfernen. Die einzelnen Teilbereiche sind zuvor mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Die Maßnahmenfläche-Nr. 1 ist unmittelbar vom Sicherheitszaun umgeben. Ein Abstand von mind. 3 m vom Sicherheitszaun
ist von den Maßnahmen auszusparen und in dem ursprünglichen Zustand zu erhalten.
Im Maßnahmengebiet Nr. 2 befindet sich ein 1,495 ha großer Waldbestand nach LWaldG. Der Waldbestand ist von der
Entkusselung und den Plaggmaßnahmen auszunehmen.
Im Anschluss ist auf einer bis zu 5,5 ha großen Heidefläche auf den Maßnahmenflächen-Nr. 1 und 2 in einer mittleren Stärke
von ca. 8 cm die Narbe und der Oberboden abzutragen, zu laden und zur eigenen Verwendung oder Entsorgung zu
verbringen. Das Plaggen hat in der Fläche kleinteilig zu erfolgen. Es können nur kleine Teilflächen (max. 1.200 m)
zusammenhängend bearbeitet werden. Die einzelnen Teilbereiche sind zuvor mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Grünlandlebensräume, auf denen LRT 6510 mit den Biotoptypen (GMm, GMt) o.ä. kartiert wurde und keine Heide erkennbar
ist, sind beim Plaggen auszusparen. Eine längerfristige Zwischenlagerung des Plaggmaterials auf dem Flughafen ist nicht
zulässig, das Material ist nach Abstimmung gesammelt abzufahren.
Die Hinweise und Ausführungsbedingungen aus dem Kapitel 1. der Leistungsbeschreibung sind bei der Angebotsabgabe
und späteren Ausführung der Arbeiten zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten.
Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium-Name: Konzept zur Vorgehensweise Gewichtung: 30
Qualitätskriterium-Name: Personelle Ausstattung Gewichtung: 20
Qualitätskriterium-Name: Leistungsfähigkeit Gewichtung: 10
Preiskriterium-Name: Angebotspreis Gewichtung: 40
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Informationsdienst der Deutschen eVergabe
Beginn: 01.11.2026/ Ende: 28.02.2027
Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt.
Los-Beschreibung:
Ökologische Baubegleitung in 2027/2028
Die Maßnahmenflächen liegen innerhalb des Sicherheitsbereiches am Flughafen Sylt und sind daher nicht öffentlich oder frei
zugänglich. Der Zugang zum Sicherheitsbereich des Flughafens erfolgt ausschließlich durch das befugte Personal des
Flughafens und nicht eigenständig. Das arbeitende Personal muss aus Gründen der Flugsicherheit während der Arbeiten
vom Sicherheitspersonal des Flughafens begleitet werden.
Der Luftverkehr ist im Hinblick auf mögliche Angriffe besonders gefährdet. Aus 7 Abs. 1 Nr. 2 Luftsicherheitsgesetz
(LuftSiG) ergibt sich die Verpflichtung für Personen, denen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nicht nur gelegentlich
Zugang zum Sicherheitsbereich des Geländes eines Flugplatzes im Sinne des 8 oder zu einem überlassenen Bereich
eines Luftfahrtunternehmens im Sinne des 9 gewährt werden soll, sich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zu unterziehen.
Feststellung der Zuverlässigkeit ist Voraussetzung für eine Tätigkeit im Luftsicherheitsbereich nach dem LuftSiG und für die
Vollbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen. Das eingesetzte Personal muss eine Zuverlässigkeitsüberprüfung
gemäß 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) vor Maßnahmenbeginn erfolgreich durchlaufen.
Sämtliche Arbeiten inkl. der Einsatz sämtlicher Arbeitsfahrzeuge, -Maschinen und -geräte sowie die täglichen Arbeitszeiten
sind eigenständig und unaufgefordert beim zuständigen Personal des Flughafens rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn sowie
laufend während der Umsetzung anzumelden und abzustimmen. Der Kontakt zum zuständigen Personal des Flughafens
wird nach erfolgreicher Auftragsvergabe durch den Auftraggeber hergestellt.
Die Umsetzung der Instandsetzungsmaßnahmen hat das Ziel, zur Verbesserung des Erhaltungszustandes der vorhandenen
Heidelebensraumtypen beizutragen.
Die ökologische Baubegleitung umfasst die Beaufsichtigung der Instandsetzungsmaßnahmen vor Ort unter Einhaltung
umweltgesetzlicher Vorgaben zur Erreichung des o.g. Projektziels.
Die Flächen sind vor Baubeginn zu begehen. Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten (z.B. Arnika) und anderer
erhaltenswerter Bereiche (archäologische Denkmäler, Waldbestand nach LWaldG) sind zu erhalten und von den
Maßnahmen auszusparen. Sie sind mit geeigneten Material zu markieren bzw. abzustecken. Die Prüfung des Untergrundes
(abzutragende Schichtstärke des Oberbodens) ist vor der ersten Bodenbewegung vorzunehmen. Es sind Bearbeitungsfelder
und -tiefen für das Plaggen festzulegen und abzustecken. Die umweltfachliche Bauüberwachung ist in Abstimmung mit dem
Auftraggeber und Weisungsbefugten durchzuführen. Eine regelmäßige Dokumentation der Maßnahmenumsetzung durch
Protokolle ist zu führen. Die Bauleitung ist regelmäßig und unaufgefordert über den Umsetzungsstand auf der Baustelle mit
einem kurzen schriftlichen Bericht und Fotos zu informieren. Bei Bedarf ist die Information der Öffentlichkeit und
Interessenverbänden zum Projekt vorzusehen. Hierzu gehört ggf. die Teilnahme an Informationsveranstaltungen für die
Öffentlichkeit sowie ein fachlicher Beitrag.
Es ist ein Bericht über die durchgeführten Maßnahmen inkl. Übersichtskarten mit Geodatenmaterial, einem
Baustellentagebuch und Vorschläge für eine verbesserte Maßnahmenumsetzung zu erstellen.
Die fachgerechte Umsetzung der nachfolgend beschriebenen Instandsetzungsmaßnahmen ist zu beaufsichtigen.
Durch Entkusselung von etwa 6,75 ha verbuschter Heidefläche auf den Maßnahmenflächen-Nr. 3, 4 und 5 sollen diese von
Gehölzen freigestellt werden. Die Gehölze sind, soweit es der Umfang zulässt, manuell einschließlich Wurzelmasse und bei
stärkeren Exemplaren maschinell einschließlich Wurzelmasse zu entnehmen. Kiefern sind bodennah abzusägen. Birken und
Traubenkirchen sind aufgrund des Stockausschlags einschließlich Wurzel zu entnehmen. Wenn eine Entnahme
einschließlich Wurzelmasse nicht möglich ist, ist die Pflanze bodennah abzuschneiden. Gehölzreste und Wurzeln sind
sorgfältig aufzunehmen und nach Abstimmung aus dem Gebiet zu transportieren. Nach Möglichkeit ist die anfallende
Biomasse zu schreddern und zur eigenen Verwendung oder Entsorgung zu verbringen.
V.a. invasive Arten wie Stechginster, Bärenklau, Brombeere, Geissblatt, Lupine, Traubenkirsche, Felsenbirne, Kartoffelrose
sind zu entfernen. Die einzelnen Teilbereiche sind zuvor mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Zwischen dem Maßnahmengebiet Nr. 3 und 4 befindet sich die Start- und Landebahn für Segelflugzeuge (60 m Breite). Die
Start- und Landebahn darf nicht durch Fahrspuren oder Verunreinigungen beeinträchtigt werden. Wenn ein Überqueren der
Landebahn erforderlich wird, sind Fahrspuren oder Verunreinigungen vom Verursacher umgehend zu beseitigen. Die
Landebahn ist südlich zu umfahren.
Um zur Maßnahmenfläche-Nr. 5 zu gelangen muss die Start- und Landebahn (45 m Breite) für Flugzeuge überquert werden.
Das Überqueren der Start- und Landebahn ist nur nach Abstimmung und Freigabe durch das Flughafenpersonal zulässig.
Während Start und Landungen auf dem Flugplatz muss der 150 m Streifen rechts und links von der Landebahn geräumt
werden bzw. sein. Die Landebahn darf nicht verschmutzt werden, bzw. ist unmittelbar nach Verschmutzung durch z.B.
Überqueren mit Maschinen zu reinigen.
Innerhalb vom Maßnahmengebiet Nr. 5 sowie angrenzend befinden sich zwei denkmalgeschützte archäologische Denkmäler
(vorgeschichtliche Grabhügel). Diese sind zu respektieren und von Beschädigungen aller Art zu schützen. Die
archäologischen Denkmäler dürfen nicht mit Maschinen befahren. Hier dürfen Gehölze nur durch Schnitt bodennah entfernt
werden, aber nicht mit der Wurzel herausgerissen werden. Die archäologischen Denkmäler dürfen nicht geplaggt werden.
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12.08.2026 07:34 Uhr
Informationsdienst der Deutschen eVergabe
12.08.2026 07:34 Uhr
Im Anschluss ist auf einer bis zu 6 großen Heidefläche auf den Maßnahmenflächen-Nr. 3-5 in einer mittleren Stärke von ca.
8 cm die Narbe und der Oberboden abzutragen, zu laden und zur eigenen Verwendung oder Entsorgung zu verbringen. Das
Plaggen hat in der Fläche kleinteilig zu erfolgen. Es können nur kleine Teilflächen (max. 1.200 m) zusammenhängend
bearbeitet werden. Die einzelnen Teilbereiche sind zuvor mit dem Auftraggeber abzustimmen. Grünlandlebensräume, auf
denen LRT 6510 mit den Biotoptypen (GMm, GMt) o.ä. kartiert wurde und keine Heide erkennbar ist, sind beim Plaggen
auszusparen.
Die Hinweise und Ausführungsbedingungen aus dem Kapitel 1. der Leistungsbeschreibung sind bei der Angebotsabgabe
und späteren Ausführung der Arbeiten zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten.
Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium-Name: Konzept zur Vorgehensweise Gewichtung: 30
Qualitätskriterium-Name: Personelle Ausstattung Gewichtung: 20
Qualitätskriterium-Name: Leistungsfähigkeit Gewichtung: 10
Preiskriterium-Name: Angebotspreis Gewichtung: 40
Beginn: 01.10.2027/ Ende: 29.02.2028
Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt.
7.) gegebenenfalls die Zulassung von Nebenangeboten:
Nähere Angaben in der Losbeschreibung
8.) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
Nähere Angaben in der Losbeschreibung
9.) die elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder
die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie
eingesehen werden können:
Die Vergabeunterlagen stehen digital über die Deutsche eVergabe zur Verfügung.
Sie finden das Verfahren unter folgendem Link:
https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f78e0dbd-8fcc-4867-a718-babeffd1b1e0
10.) die Teilnahme- oder Angebots- & Bindefrist:
Angebotsfrist
Bindefrist
Die Frist endet am 16.09.2026 um 12:00 Uhr.
Die Bindefrist für abgegebene Angebote endet am 31.10.2026.
11.) die Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen:
keine allgemeinen Angaben
12.) die wesentlichen Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind:
keine Angaben
13.) die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die
Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen:
keine allgemeinen Angaben
Folgende Nachweise sind im Einzelnen zu erbringen:
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Erklärung zur Insolvenz
gemäß Vordruck 16 Eigenerklärung zur Eignung
Erklärung zu Verfehlungen
gemäß Vordruck 16 Eigenerklärung zur Eignung
Erklärung zu Steuern
gemäß Vordruck 16 Eigenerklärung zur Eignung
Erklärung zu Berufsgenossenschaft
gemäß Vordruck 16 Eigenerklärung zur Eignung
Erklärung zu Gewerbemeldung
Gewerbeschein
Erklärung zu Umsatz
Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Angabe des Umsatzes der letzten drei Jahre
Erklärung zu Referenzen
3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren für die beschriebene Leistung. Ziel ist der Nachweis der Leistungsfähigkeit im
Hinblick auf die durchzuführenden Aufgaben. Die Referenzen sind jeweils in einer kurzen Projektbeschreibung
darzulegen, aus der die erbrachten Leistungen hervorgehen. Dabei sind folgende Angaben wichtig: Zeitraum der
Leistungserbringung (Beginn und ggf. Enddatum), Name des verantwortlichen Projektleiters und der jeweiligen
Sachbearbeiter sowie Name der jeweiligen Auftraggeber.
Beschreibung von Personalprofilen der an dem Projekt beteiligten, Haupt- bzw. Projektverantwortlichen mit Angabe
der beruflichen Qualifikation.
Benennung der verantwortlichen Personen für das Gesamtprojekt mit Sicherstellung der Vertretung mit
vergleichbaren Qualifikationen.
14.) die Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden:
Nähere Angaben in der Losbeschreibung
Sonstiges:
keine Angaben
Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2026/08/f78e0dbd-8fcc-4867-a718-babeffd1b1e0.html
Data Acquisition via: p8000001
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