|
Titel :
|
DEU-Hannover - Deutschland Luftbildvermessung 23251-2026-ALS 2027 -ALS-Programm Niedersachsen 2027
|
|
Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
|
2026082001144901672 / 578171-2026
|
|
Veröffentlicht :
|
20.08.2026
|
|
Anforderung der Unterlagen bis :
|
16.09.2026
|
|
Angebotsabgabe bis :
|
23.09.2026
|
|
Dokumententyp :
|
Ausschreibung
|
|
Produkt-Codes :
|
71354200 - Luftbildvermessung
|
DEU-Hannover: Deutschland Luftbildvermessung 23251-2026-ALS 2027
-ALS-Programm Niedersachsen 2027
2026/S 160/2026 578171
Deutschland Luftbildvermessung 23251-2026-ALS 2027 - ALS-Programm Niedersachsen 2027
OJ S 160/2026 20/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen
(LGLN) - Landesvermessung und Geobasisinformation - Landesbetrieb -
E-Mail: servicestelle-beschaffung@lgln.niedersachsen.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: 23251-2026-ALS 2027 - ALS-Programm Niedersachsen 2027
Beschreibung: Geplante ALS-Befliegungen des ALS-Programms 2027 des LGLN.
Kennung des Verfahrens: ee095a01-387d-4f04-a8b2-b888fcb2039b
Interne Kennung: 23251-2026-ALS 2027
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71354200 Luftbildvermessung
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Podbielskistraße 331
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30659
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYMRN6C#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 5
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 5
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: 2701 ca. 1062 km²
Beschreibung: Gegenstand des Auftrags ist die Beschaffung eine aus folgenden
Leistungsteilen bestehende Gesamtleistung: - ALS Flugplanung - Befliegung und
Datenerfassung mit Laserscanner und Kamera, - Datenaufbereitung (Postprocessing), -
Klassifizierung der Laserdaten, - Lieferung aufbereiteter, digitaler Bilddaten.
Interne Kennung: 1
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71354200 Luftbildvermessung
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Podbielskistraße 331
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30659
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Jeder Bieter muss zum Nachweis der technischen
Eignung ausnahmslos die vollständige, uneingeschränkte, rechtliche und / oder
organisatorische Verfügungsgewalt über mindestens eine komplette Aufnahmeeinheit haben.
Für Ressourcen, die nicht im Eigentum des Bieters stehen, sind der Nachweis über die
uneingeschränkte Verfügungsgewalt beizubringen. Dies ist bei Angebotsabgabe durch die
Vorlage entsprechender aussagekräftiger Unterlagen zu belegen. Kann zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe aufgrund laufender Vertragsverhandlungen des Bieters mit Dritten noch kein
vollständiger Nachweis der technischen Eignung erbracht werden, sind vom Bieter der
voraussichtliche Inhalt und Abschlusstermin aussagekräftig darzulegen. Der Nachweis der
technischen Eignung ist spätestens bei Erhalt einer Zuschlagsinformation beizubringen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis einer aktuellen Haftpflichtversicherung in
hinreichender Höhe zur Abdeckung aller Haftpflichtansprüche, die sich aus der
Auftragsausführung ergeben können.
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Technische Eignung gemäß der
Leistungsbeschreibungen Anhang 1a und 1b.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zu belegen ist die Erfahrung bei großflächigen
Befliegungen mit dieser Ausschreibung ähnlichen, erhöhten Anforderungen durch Auflistung
vergleichbarer, wesentlicher Leistungen, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung
Beschreibung: Die Leistung ergibt sich aus der Gesamtsumme der erreichten Leistungspunkte
aller Einzelkriterien gemäß den Vergabeunterlagen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten
Angebots erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode in Anlehnung an die UfAB 2018.
Nach Berücksichtigung des festgelegten Schwankungsbereichs ist für die
Zuschlagsentscheidung die höhere Leistung maßgeblich.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien
ausgedrückt werden kann: Das wirtschaftlich günstigste Angebot wird mit Hilfe der erweiterten
Richtwertmethode in Anlehnung an die UfAB 2018 für jedes auschgeschriebene Los ermittelt.
Dabei wird die Volumenbegrenzung beachtet. Formel: L/P=Z. Z=Kennzahl für das Preis-
Leistungs-Verhältnis. P=Angebotspreis für das jeweilige Los in EURO. L=Gesamtsumme der
Leistungspunkte. Der Schwankungsbereich beträgt in der Regel 10%.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 16/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYMRN6C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYMRN6C
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYMRN6C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 5 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer Nachfrist von 4 Tagen
nachzufordern (vgl. § 56 Abs. 2 und 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 23/09/2026 11:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung
Niedersachsen (LGLN) - Landesvermessung und Geobasisinformation - Landesbetrieb -
Podbielskistraße 331 30659 Hannover
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Angebote erfolgt nach Ablauf der
Angebotsfrist von mindestens zwei Vertretern des LGLN.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Leistungsbeschreibungen - Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) - Zusätzliche
Vertragsbedingungen (ZVB) des Landes Niedersachsen - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründens gemäß §123 und §124 GWB (Anhang Vordruck 2f) - Vereinbarung
zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gemäß
Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) bei Vertrageserfüllung in
Deutschland (Anhang Vordruck 2g) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022
/576 (Anhang Vordruck 2h) - Ausgefüllte Anhänge Vordruck 2a-2e sowie 2i und 2j
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium f. Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird ausdrücklich auf die bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren
hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Des Weiteren wird ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB
hingewiesen. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der Vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) -
Landesvermessung und Geobasisinformation - Landesbetrieb -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium f. Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Geoinformation und
Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Landesvermessung und Geobasisinformation -
Landesbetrieb -
5.1. Los: LOT-0002
Titel: 2702 ca. 1104 km²
Beschreibung: Gegenstand des Auftrags ist die Beschaffung eine aus folgenden
Leistungsteilen bestehende Gesamtleistung: - ALS Flugplanung - Befliegung und
Datenerfassung mit Laserscanner und Kamera, - Datenaufbereitung (Postprocessing), -
Klassifizierung der Laserdaten, - Lieferung aufbereiteter, digitaler Bilddaten.
Interne Kennung: 2
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71354200 Luftbildvermessung
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Podbielskistraße 331
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30659
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Jeder Bieter muss zum Nachweis der technischen
Eignung ausnahmslos die vollständige, uneingeschränkte, rechtliche und / oder
organisatorische Verfügungsgewalt über mindestens eine komplette Aufnahmeeinheit haben.
Für Ressourcen, die nicht im Eigentum des Bieters stehen, sind der Nachweis über die
uneingeschränkte Verfügungsgewalt beizubringen. Dies ist bei Angebotsabgabe durch die
Vorlage entsprechender aussagekräftiger Unterlagen zu belegen. Kann zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe aufgrund laufender Vertragsverhandlungen des Bieters mit Dritten noch kein
vollständiger Nachweis der technischen Eignung erbracht werden, sind vom Bieter der
voraussichtliche Inhalt und Abschlusstermin aussagekräftig darzulegen. Der Nachweis der
technischen Eignung ist spätestens bei Erhalt einer Zuschlagsinformation beizubringen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis einer aktuellen Haftpflichtversicherung in
hinreichender Höhe zur Abdeckung aller Haftpflichtansprüche, die sich aus der
Auftragsausführung ergeben können.
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Technische Eignung gemäß der
Leistungsbeschreibungen Anhang 1a und 1b.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zu belegen ist die Erfahrung bei großflächigen
Befliegungen mit dieser Ausschreibung ähnlichen, erhöhten Anforderungen durch Auflistung
vergleichbarer, wesentlicher Leistungen, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung
Beschreibung: Die Leistung ergibt sich aus der Gesamtsumme der erreichten Leistungspunkte
aller Einzelkriterien gemäß den Vergabeunterlagen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten
Angebots erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode in Anlehnung an die UfAB 2018.
Nach Berücksichtigung des festgelegten Schwankungsbereichs ist für die
Zuschlagsentscheidung die höhere Leistung maßgeblich.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien
ausgedrückt werden kann: Das wirtschaftlich günstigste Angebot wird mit Hilfe der erweiterten
Richtwertmethode in Anlehnung an die UfAB 2018 für jedes auschgeschriebene Los ermittelt.
Dabei wird die Volumenbegrenzung beachtet. Formel: L/P=Z. Z=Kennzahl für das Preis-
Leistungs-Verhältnis. P=Angebotspreis für das jeweilige Los in EURO. L=Gesamtsumme der
Leistungspunkte. Der Schwankungsbereich beträgt in der Regel 10%.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 16/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYMRN6C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYMRN6C
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYMRN6C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 5 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer Nachfrist von 4 Tagen
nachzufordern (vgl. § 56 Abs. 2 und 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 23/09/2026 11:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung
Niedersachsen (LGLN) - Landesvermessung und Geobasisinformation - Landesbetrieb -
Podbielskistraße 331 30659 Hannover
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Angebote erfolgt nach Ablauf der
Angebotsfrist von mindestens zwei Vertretern des LGLN.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Leistungsbeschreibungen - Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) - Zusätzliche
Vertragsbedingungen (ZVB) des Landes Niedersachsen - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründens gemäß §123 und §124 GWB (Anhang Vordruck 2f) - Vereinbarung
zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gemäß
Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) bei Vertrageserfüllung in
Deutschland (Anhang Vordruck 2g) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022
/576 (Anhang Vordruck 2h) - Ausgefüllte Anhänge Vordruck 2a-2e sowie 2i und 2j
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium f. Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird ausdrücklich auf die bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren
hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Des Weiteren wird ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB
hingewiesen. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der Vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) -
Landesvermessung und Geobasisinformation - Landesbetrieb -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium f. Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Geoinformation und
Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Landesvermessung und Geobasisinformation -
Landesbetrieb -
5.1. Los: LOT-0003
Titel: 2703 ca. 1829 km²
Beschreibung: Gegenstand des Auftrags ist die Beschaffung eine aus folgenden
Leistungsteilen bestehende Gesamtleistung: - ALS Flugplanung - Befliegung und
Datenerfassung mit Laserscanner und Kamera, - Datenaufbereitung (Postprocessing), -
Klassifizierung der Laserdaten, - Lieferung aufbereiteter, digitaler Bilddaten.
Interne Kennung: 3
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71354200 Luftbildvermessung
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Podbielskistraße 331
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30659
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Jeder Bieter muss zum Nachweis der technischen
Eignung ausnahmslos die vollständige, uneingeschränkte, rechtliche und / oder
organisatorische Verfügungsgewalt über mindestens eine komplette Aufnahmeeinheit haben.
Für Ressourcen, die nicht im Eigentum des Bieters stehen, sind der Nachweis über die
uneingeschränkte Verfügungsgewalt beizubringen. Dies ist bei Angebotsabgabe durch die
Vorlage entsprechender aussagekräftiger Unterlagen zu belegen. Kann zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe aufgrund laufender Vertragsverhandlungen des Bieters mit Dritten noch kein
vollständiger Nachweis der technischen Eignung erbracht werden, sind vom Bieter der
voraussichtliche Inhalt und Abschlusstermin aussagekräftig darzulegen. Der Nachweis der
technischen Eignung ist spätestens bei Erhalt einer Zuschlagsinformation beizubringen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis einer aktuellen Haftpflichtversicherung in
hinreichender Höhe zur Abdeckung aller Haftpflichtansprüche, die sich aus der
Auftragsausführung ergeben können.
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Technische Eignung gemäß der
Leistungsbeschreibungen Anhang 1a und 1b.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zu belegen ist die Erfahrung bei großflächigen
Befliegungen mit dieser Ausschreibung ähnlichen, erhöhten Anforderungen durch Auflistung
vergleichbarer, wesentlicher Leistungen, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung
Beschreibung: Die Leistung ergibt sich aus der Gesamtsumme der erreichten Leistungspunkte
aller Einzelkriterien gemäß den Vergabeunterlagen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten
Angebots erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode in Anlehnung an die UfAB 2018.
Nach Berücksichtigung des festgelegten Schwankungsbereichs ist für die
Zuschlagsentscheidung die höhere Leistung maßgeblich.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien
ausgedrückt werden kann: Das wirtschaftlich günstigste Angebot wird mit Hilfe der erweiterten
Richtwertmethode in Anlehnung an die UfAB 2018 für jedes auschgeschriebene Los ermittelt.
Dabei wird die Volumenbegrenzung beachtet. Formel: L/P=Z. Z=Kennzahl für das Preis-
Leistungs-Verhältnis. P=Angebotspreis für das jeweilige Los in EURO. L=Gesamtsumme der
Leistungspunkte. Der Schwankungsbereich beträgt in der Regel 10%.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 16/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYMRN6C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYMRN6C
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYMRN6C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 5 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer Nachfrist von 4 Tagen
nachzufordern (vgl. § 56 Abs. 2 und 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 23/09/2026 11:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung
Niedersachsen (LGLN) - Landesvermessung und Geobasisinformation - Landesbetrieb -
Podbielskistraße 331 30659 Hannover
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Angebote erfolgt nach Ablauf der
Angebotsfrist von mindestens zwei Vertretern des LGLN.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Leistungsbeschreibungen - Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) - Zusätzliche
Vertragsbedingungen (ZVB) des Landes Niedersachsen - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründens gemäß §123 und §124 GWB (Anhang Vordruck 2f) - Vereinbarung
zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gemäß
Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) bei Vertrageserfüllung in
Deutschland (Anhang Vordruck 2g) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022
/576 (Anhang Vordruck 2h) - Ausgefüllte Anhänge Vordruck 2a-2e sowie 2i und 2j
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium f. Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird ausdrücklich auf die bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren
hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Des Weiteren wird ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB
hingewiesen. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der Vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) -
Landesvermessung und Geobasisinformation - Landesbetrieb -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium f. Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Geoinformation und
Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Landesvermessung und Geobasisinformation -
Landesbetrieb -
5.1. Los: LOT-0004
Titel: 2704 ca. 1817 km²
Beschreibung: Gegenstand des Auftrags ist die Beschaffung eine aus folgenden
Leistungsteilen bestehende Gesamtleistung: - ALS Flugplanung - Befliegung und
Datenerfassung mit Laserscanner und Kamera, - Datenaufbereitung (Postprocessing), -
Klassifizierung der Laserdaten, - Lieferung aufbereiteter, digitaler Bilddaten.
Interne Kennung: 4
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71354200 Luftbildvermessung
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Podbielskistraße 331
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30659
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Jeder Bieter muss zum Nachweis der technischen
Eignung ausnahmslos die vollständige, uneingeschränkte, rechtliche und / oder
organisatorische Verfügungsgewalt über mindestens eine komplette Aufnahmeeinheit haben.
Für Ressourcen, die nicht im Eigentum des Bieters stehen, sind der Nachweis über die
uneingeschränkte Verfügungsgewalt beizubringen. Dies ist bei Angebotsabgabe durch die
Vorlage entsprechender aussagekräftiger Unterlagen zu belegen. Kann zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe aufgrund laufender Vertragsverhandlungen des Bieters mit Dritten noch kein
vollständiger Nachweis der technischen Eignung erbracht werden, sind vom Bieter der
voraussichtliche Inhalt und Abschlusstermin aussagekräftig darzulegen. Der Nachweis der
technischen Eignung ist spätestens bei Erhalt einer Zuschlagsinformation beizubringen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis einer aktuellen Haftpflichtversicherung in
hinreichender Höhe zur Abdeckung aller Haftpflichtansprüche, die sich aus der
Auftragsausführung ergeben können.
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Technische Eignung gemäß der
Leistungsbeschreibungen Anhang 1a und 1b.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zu belegen ist die Erfahrung bei großflächigen
Befliegungen mit dieser Ausschreibung ähnlichen, erhöhten Anforderungen durch Auflistung
vergleichbarer, wesentlicher Leistungen, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung
Beschreibung: Die Leistung ergibt sich aus der Gesamtsumme der erreichten Leistungspunkte
aller Einzelkriterien gemäß den Vergabeunterlagen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten
Angebots erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode in Anlehnung an die UfAB 2018.
Nach Berücksichtigung des festgelegten Schwankungsbereichs ist für die
Zuschlagsentscheidung die höhere Leistung maßgeblich.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien
ausgedrückt werden kann: Das wirtschaftlich günstigste Angebot wird mit Hilfe der erweiterten
Richtwertmethode in Anlehnung an die UfAB 2018 für jedes auschgeschriebene Los ermittelt.
Dabei wird die Volumenbegrenzung beachtet. Formel: L/P=Z. Z=Kennzahl für das Preis-
Leistungs-Verhältnis. P=Angebotspreis für das jeweilige Los in EURO. L=Gesamtsumme der
Leistungspunkte. Der Schwankungsbereich beträgt in der Regel 10%.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 16/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYMRN6C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYMRN6C
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYMRN6C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 5 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer Nachfrist von 4 Tagen
nachzufordern (vgl. § 56 Abs. 2 und 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 23/09/2026 11:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung
Niedersachsen (LGLN) - Landesvermessung und Geobasisinformation - Landesbetrieb -
Podbielskistraße 331 30659 Hannover
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Angebote erfolgt nach Ablauf der
Angebotsfrist von mindestens zwei Vertretern des LGLN.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Leistungsbeschreibungen - Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) - Zusätzliche
Vertragsbedingungen (ZVB) des Landes Niedersachsen - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründens gemäß §123 und §124 GWB (Anhang Vordruck 2f) - Vereinbarung
zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gemäß
Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) bei Vertrageserfüllung in
Deutschland (Anhang Vordruck 2g) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022
/576 (Anhang Vordruck 2h) - Ausgefüllte Anhänge Vordruck 2a-2e sowie 2i und 2j
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium f. Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird ausdrücklich auf die bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren
hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Des Weiteren wird ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB
hingewiesen. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der Vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) -
Landesvermessung und Geobasisinformation - Landesbetrieb -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium f. Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Geoinformation und
Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Landesvermessung und Geobasisinformation -
Landesbetrieb -
5.1. Los: LOT-0005
Titel: 2705 ca. 1762 km²
Beschreibung: Gegenstand des Auftrags ist die Beschaffung eine aus folgenden
Leistungsteilen bestehende Gesamtleistung: - ALS Flugplanung - Befliegung und
Datenerfassung mit Laserscanner und Kamera, - Datenaufbereitung (Postprocessing), -
Klassifizierung der Laserdaten, - Lieferung aufbereiteter, digitaler Bilddaten.
Interne Kennung: 5
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71354200 Luftbildvermessung
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Podbielskistraße 331
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30659
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Jeder Bieter muss zum Nachweis der technischen
Eignung ausnahmslos die vollständige, uneingeschränkte, rechtliche und / oder
organisatorische Verfügungsgewalt über mindestens eine komplette Aufnahmeeinheit haben.
Für Ressourcen, die nicht im Eigentum des Bieters stehen, sind der Nachweis über die
uneingeschränkte Verfügungsgewalt beizubringen. Dies ist bei Angebotsabgabe durch die
Vorlage entsprechender aussagekräftiger Unterlagen zu belegen. Kann zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe aufgrund laufender Vertragsverhandlungen des Bieters mit Dritten noch kein
vollständiger Nachweis der technischen Eignung erbracht werden, sind vom Bieter der
voraussichtliche Inhalt und Abschlusstermin aussagekräftig darzulegen. Der Nachweis der
technischen Eignung ist spätestens bei Erhalt einer Zuschlagsinformation beizubringen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis einer aktuellen Haftpflichtversicherung in
hinreichender Höhe zur Abdeckung aller Haftpflichtansprüche, die sich aus der
Auftragsausführung ergeben können.
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Technische Eignung gemäß der
Leistungsbeschreibungen Anhang 1a und 1b.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zu belegen ist die Erfahrung bei großflächigen
Befliegungen mit dieser Ausschreibung ähnlichen, erhöhten Anforderungen durch Auflistung
vergleichbarer, wesentlicher Leistungen, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung
Beschreibung: Die Leistung ergibt sich aus der Gesamtsumme der erreichten Leistungspunkte
aller Einzelkriterien gemäß den Vergabeunterlagen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten
Angebots erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode in Anlehnung an die UfAB 2018.
Nach Berücksichtigung des festgelegten Schwankungsbereichs ist für die
Zuschlagsentscheidung die höhere Leistung maßgeblich.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien
ausgedrückt werden kann: Das wirtschaftlich günstigste Angebot wird mit Hilfe der erweiterten
Richtwertmethode in Anlehnung an die UfAB 2018 für jedes auschgeschriebene Los ermittelt.
Dabei wird die Volumenbegrenzung beachtet. Formel: L/P=Z. Z=Kennzahl für das Preis-
Leistungs-Verhältnis. P=Angebotspreis für das jeweilige Los in EURO. L=Gesamtsumme der
Leistungspunkte. Der Schwankungsbereich beträgt in der Regel 10%.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 16/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYMRN6C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYMRN6C
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYMRN6C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 5 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer Nachfrist von 4 Tagen
nachzufordern (vgl. § 56 Abs. 2 und 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 23/09/2026 11:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung
Niedersachsen (LGLN) - Landesvermessung und Geobasisinformation - Landesbetrieb -
Podbielskistraße 331 30659 Hannover
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Angebote erfolgt nach Ablauf der
Angebotsfrist von mindestens zwei Vertretern des LGLN.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Leistungsbeschreibungen - Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) - Zusätzliche
Vertragsbedingungen (ZVB) des Landes Niedersachsen - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründens gemäß §123 und §124 GWB (Anhang Vordruck 2f) - Vereinbarung
zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gemäß
Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) bei Vertrageserfüllung in
Deutschland (Anhang Vordruck 2g) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022
/576 (Anhang Vordruck 2h) - Ausgefüllte Anhänge Vordruck 2a-2e sowie 2i und 2j
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium f. Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird ausdrücklich auf die bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren
hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Des Weiteren wird ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB
hingewiesen. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der Vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) -
Landesvermessung und Geobasisinformation - Landesbetrieb -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium f. Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Geoinformation und
Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Landesvermessung und Geobasisinformation -
Landesbetrieb -
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen
(LGLN) - Landesvermessung und Geobasisinformation - Landesbetrieb -
Registrierungsnummer: 03-0021300000-56
Postanschrift: Podbielskistraße 331
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30659
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: servicestelle-beschaffung@lgln.niedersachsen.de
Telefon: +49 51164609530
Internetadresse: https://www.lgln.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium f. Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Registrierungsnummer: T:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 413115-3308
Fax: +49 413115-2943
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1a054520-3af3-4321-a1ae-5baa6ec358e8 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/08/2026 11:44:15 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 160/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/08/2026
Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYMRN6C
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYMRN6C/documents
https://www.lgln.de
http://www.mw.niedersachsen.de/startseite
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202608/ausschreibung-578171-2026-DEU.txt
|
|