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Titel :
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DEU-Magdeburg - Deutschland Landwirtschaftsmaschinen Ministerium für Wirtschaft, Touris., Landwirt. und Forsten des Landes S.- A. / Modernisierung der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte in Iden; Stallausrüstung Trockensteherstall, Los 1 -Entmistung
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026082001091501109 / 577505-2026
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Veröffentlicht :
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20.08.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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10.09.2026
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Angebotsabgabe bis :
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17.09.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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16000000 - Landwirtschaftsmaschinen
16610000 - Maschinen zum Reinigen, Sortieren oder Kalibrieren von Eiern, Früchten oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen
16612000 - Maschinen zum Sortieren von landwirtschaftlichen Erzeugnissen
44112200 - Fußbodenbeläge
45432130 - Bodenbelagsarbeiten
51510000 - Installation von Maschinen und Geräten für allgemeine Zwecke
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DEU-Magdeburg: Deutschland Landwirtschaftsmaschinen Ministerium für
Wirtschaft, Touris., Landwirt. und Forsten des Landes S.- A. / Modernisierung
der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte in Iden; Stallausrüstung
Trockensteherstall, Los 1 -Entmistung
2026/S 160/2026 577505
Deutschland Landwirtschaftsmaschinen Ministerium für Wirtschaft, Touris., Landwirt. und
Forsten des Landes S.- A. / Modernisierung der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte in Iden;
Stallausrüstung Trockensteherstall, Los 1 - Entmistung
OJ S 160/2026 20/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des
Landes Sachsen-Anhalt
E-Mail: vergabeverfahren@abante.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Ministerium für Wirtschaft, Touris., Landwirt. und Forsten des Landes S.- A. /
Modernisierung der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte in Iden; Stallausrüstung
Trockensteherstall, Los 1 - Entmistung
Beschreibung: Das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt für die LLG Iden (Landesanstalt für
Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt) die Modernisierung der überbetrieblichen
Ausbildungsstätte (im Folgenden ÜBS ), als ankerkannte und überregional wirksame
Bildungseinrichtung mit Vorbildfunktion für die Landwirtschaft weiterzuentwickeln. Im Zuge
dessen wird der Bereich der Milchvieh- und Rinderhaltung neu errichtet und ausgebaut. Ziel ist
die Schaffung einer modernen und zukunftsorientierten Milchviehhaltung als Grundlage für
Ausbildung, Forschung und Demonstration. Kernbestandteil der Stallanlage ist der
technologische Prozess der Milchgewinnung einschließlich der zugehörigen Melktechnik. In
diesem Zusammenhang werden sowohl das automatische als auch das konventionelle
Melkverfahren vermittelt. Darüber hinaus umfasst die Ausbildung Themen wie
Tierbehandlung, Tierbeurteilung, Klauenpflege, der Umgang mit Kühen mit besonderen
Anforderungen (Special-Needs-Kühe) sowie die Fütterung in Theorie und Praxis. Die
maximale Gruppengröße der Ausbildungskurse beträgt 12 Auszubildende bei Betreuung durch
1 bis 2 Ausbilder. Als Bestandteil der Milchviehanlage wird der geplante Stall für
Trockensteher (BE 10.11) für bis zu 50 Tiere ausgelegt. Eine Zweiflächenbucht mit
planbefestigtem Fressgang sowie einem eingestreuten Liegebereich wird den trocken
gestellten Tieren zur Verfügung stehen. Ergänzend erhalten die Tiere Zugang zu einem
teilüberdachten Auslauf mit in der Regel freien Nutzung. Optional ist Weidegang möglich. Die
technischen Anlagen sind tiergerecht, langlebig und wartungsfreundlich auszulegen. Der
Arbeitssicherheit kommt insbesondere im Hinblick auf die Nutzung als Ausbildungsstätte eine
besondere Bedeutung zu. Zur Reduzierung von Emissionen sind Stallböden nach dem Stand
der Technik im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes auszuführen.
Kennung des Verfahrens: 8dc3da76-04a1-4f59-bf28-cec68496d58b
Interne Kennung: 292/26 / Los 1 - Entmistung, Bodenbelag
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 16000000 Landwirtschaftsmaschinen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 51510000 Installation von Maschinen und Geräten für
allgemeine Zwecke, 51510000 Installation von Maschinen und Geräten für allgemeine Zwecke
, 44112200 Fußbodenbeläge, 45432130 Bodenbelagsarbeiten, 16610000 Maschinen zum
Reinigen, Sortieren oder Kalibrieren von Eiern, Früchten oder anderen landwirtschaftlichen
Erzeugnissen, 16612000 Maschinen zum Sortieren von landwirtschaftlichen Erzeugnissen
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Iden
Postleitzahl: 39606
Land, Gliederung (NUTS): Stendal (DEE0D)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0MM7FH#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 2 GWB: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c
des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und §
14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl.
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des
Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung), 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Betrug: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...)
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Korruption: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische
und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10.
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: vgl. § 123
Abs. 4 S. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Zahlungsunfähigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. der öffentliche Auftraggeber auf geeignete
Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl. §
124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4.
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr.
5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5.ein Interessenkonflikt bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. § 124 Abs.
1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen bei der
Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags
oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die
Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach
Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: vgl. § 124 Abs. 1
Nr. 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug
auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen
oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Ministerium für Wirtschaft, Touris., Landwirt. und Forsten des Landes S.- A. /
Modernisierung der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte in Iden; Stallausrüstung
Trockensteherstall, Los 1 - Entmistung
Beschreibung: Der Vergabegegenstand in der Betriebseinheit (BE) 10.11 - Los 11.1
Stallausrüstung umfasst insgesamt, was folgt: Los 1 Entmistung, Bodenbelag. Gefordert sind
die vollständige Baustelleneinrichtung sowie Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von
Entmistungsschieberanlagen für den Fressgang und den Auslauf eines Trockensteherstalls
einschließlich der erforderlichen Antriebe, Steuerungen, Führungen und
Sicherheitseinrichtungen. Weiterhin ist ein belastbarer, rutschhemmender
Gummilaufgangbelag im Fressgang zu liefern und fachgerecht zu verlegen. Der Bieter hat die
technische Auslegung, Planungs- und Ausführungsunterlagen, Angaben zum Energiebedarf
sowie die erforderlichen Nachweise zur Tiergerechtheit, Schadstofffreiheit und Nachhaltigkeit
vorzulegen. Zudem werden Montage, Mitarbeiterschulung, technische Dokumentation,
Wartungs- und Serviceleistungen einschließlich definierter Reaktionszeiten bei Störungen
erwartet. Wegen der weiteren Details wird auf die Anlage C.1_Leistungsverzeichnis_Los 1
verwiesen. Die Vergabe erfolgt losweise. Es werden vier Lose gebildet. Die jeweiligen
Leistungen der Lose werden in voneinander unabhängigen Vergabeverfahrens
ausgeschrieben. Bieter können sich mit einem Angebote Lose einreichen. Die
Leistungsverzeichnisse sind als funktionale Ausschreibung zu verstehen. Es werden
vollständig funktionsfähige technische Ausrüstungen und Anlagen gemäß den vorliegenden
Beschreibungen erwartet. Sämtliche Leistungen sind als Komplettleistung (Lieferung und
Montage) anzubieten. Sollten Bieter in den Vergabeunterlagen Unvollständigkeiten,
Widersprüche oder Unklarheiten feststellen, sind sie verpflichtet, den Auftraggeber
unverzüglich und spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung von Bieterfragen darauf
hinzuweisen. Der Auftraggeber wird eingegangene Hinweise prüfen und die
Vergabeunterlagen gegebenenfalls durch Beantwortung der Bieterfragen für alle Bieter
einheitlich ergänzen oder berichtigen (§ 15 Abs. 3 VgV). Den genauen Leistungsgegenstand
entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: 292/26 / Los 1 - Entmistung, Bodenbelag
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 16000000 Landwirtschaftsmaschinen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 51510000 Installation von Maschinen und Geräten für
allgemeine Zwecke, 51510000 Installation von Maschinen und Geräten für allgemeine Zwecke
, 44112200 Fußbodenbeläge, 45432130 Bodenbelagsarbeiten, 16610000 Maschinen zum
Reinigen, Sortieren oder Kalibrieren von Eiern, Früchten oder anderen landwirtschaftlichen
Erzeugnissen, 16612000 Maschinen zum Sortieren von landwirtschaftlichen Erzeugnissen
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Iden
Postleitzahl: 39606
Land, Gliederung (NUTS): Stendal (DEE0D)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: 1.1 Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der
Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die
Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen.
Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten,
Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung,
Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist
nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von
Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem
Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die
Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung
des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in
diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: 1.2 Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der
Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die
Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach
§§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere
Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Registerauszügen etc.
vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für
jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die
Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der
Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem
Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Eignungskriteriums: 1.3 Leistungen von Bietergemeinschaft,
Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber 1.3.1 Mitglieder und Leistungsteile der
Bietergemeinschaft Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft
benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft
voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die
Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft. 1.3.2 Leistungen der Unterauftragnehmer Falls der Einsatz von
Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die
Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben
beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit
dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. 1.3.3 Leistungen der
Eignungsleihgeber Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der
Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf.
welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten
tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den
betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-
finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis
erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den
Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung
verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: 2. Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3
VgV Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die
Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer
Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen
Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden
mindestens 500.000 EUR, für Sach- und Vermögensschäden mindestens 500.000 EUR. Als
versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer
nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen,
wobei sich der AG u. a. die Anforderungen der Versicherungspolice oder einer
Versicherungsbestätigung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den
Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung
in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in
wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: 3. Geeignete Referenzen - § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Der
Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in
technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er
/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens drei
Referenzaufträge aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren bis zum Ablauf der
Angebotsfrist in diesem Verfahren Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum
Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an
wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin
bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt
und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu
beschreiben. Die Referenzen müssen geeignet sein. Geeignete Referenzleistungen liegen
vor, wenn die Referenzen die Lieferung und die Montage von in Bezug auf Stallgeometrie
gemäß Leistungsbeschreibung und Plänen als Teil der Vergabeunterlagen oder Tierplatzzahl
gemäß Leistungsbeschreibung realisierten Stallbauvorhaben betreffen und mit der
ausgeschriebener Stallausrüstung vergleichbar sind. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen in Verbindung mit der Vorlage von Referenzbestätigungen. Die
Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft,
für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht
/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht
/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte
Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt
/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist
die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: 4.1 Verschwiegenheitspflicht Der Bieter, die Mitglieder
der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen
alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung
gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln
(Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens
sowie des sich ggf. anschließen-den Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu
verarbeiten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG vorbehält,
Nachweise zu den Datensicherheitsmaß-nahmen zu verlangen. Die Eigenerklärung/en ist/sind
mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für
den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte
Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich
Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem An-gebot und nicht erst auf
Anforderung einzureichen. 4.2 Russland-Erklärung Der Bieter, die Mitglieder der
Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht
von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ( Russ-land-Erklärung
in Anlage B.7). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind
mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für
den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte
Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich
Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf
Anforderung einzureichen. 4.3 Eigenerklärung nach Landesrecht Der Bewerber, die Mitglieder
der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer
müssen die folgenden Dokumente unterschrieben mit dem Angebot einreichen: - D.
3_Eigenerklaerung_Tariftreue_Mindeststundenentgelt - D.
4_Eigenerklaerung_zum_Nachunternehmereinsatz. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den
Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den
/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer
der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit
dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. 4.4 Belehrung gemäß
Verpflichtungsgesetz Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die
Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die für den Auftrag eingesetzten
Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des
wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-
Verhältnisses. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis wird anhand des einzigen
Zuschlagskriteriums Preis ermittelt, sodass das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis
den Zuschlag erhält. Der Wertungspreis ist die Gesamtsumme der anzugebenden Vergütung
in Anlage D.2_Preisblatt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MM7FH
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MM7FH
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MM7FH
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 32 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende
Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu
erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren (vgl. § 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Der öffentliche
Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird (vgl. § 56 Abs. 2 S. 2 VgV). Von
diesem Recht wird im vorliegenden Vergabeverfahren kein Gebrauch gemacht. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (vgl. § 56 Abs. 3 S. 1
VgV). Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen
handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge
und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 56 Abs. 3 S. 2 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 17/09/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landesverwaltungsamt - 1. und 2. Vergabekammer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen
über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am
Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen
Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der
Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die
Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als
15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Unzulässig ist hingegen ein Antrag,
soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180
Abs. 2 GWB vorliegt (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 GWB). Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese
Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den
Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit
nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus,
Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des
Landes Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: DE 139308166
Postanschrift: Hasselbachstraße 4
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Kontaktperson: abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
E-Mail: vergabeverfahren@abante.de
Telefon: +49 34123820-300
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Registrierungsnummer: DE294948107
Postanschrift: Hegelstraße 39
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabeverfahren@abante.de
Telefon: +49 3912892277-0
Fax: +49 3912892277-9
Internetadresse: https://abante.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt - 1. und 2. Vergabekammer
Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon: +49 3455141529
Fax: +49 3455141115
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 032f7359-b71a-4155-a5d6-ff635f6c5788 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/08/2026 17:14:15 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 160/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/08/2026
Referenzen:
https://abante.de/
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MM7FH
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MM7FH/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202608/ausschreibung-577505-2026-DEU.txt
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