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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Bitburg - Deutschland Reinigungsdienste Unterhalts- und Grundreinigung OHR+ Bitburg
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026080300582954505 / 534857-2026
Veröffentlicht :
03.08.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
31.12.2029
Angebotsabgabe bis :
03.09.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
90910000 - Reinigungsdienste
90919300 - Reinigung von Schulen
DEU-Bitburg: Deutschland Reinigungsdienste Unterhalts- und
Grundreinigung OHR+ Bitburg

2026/S 147/2026 534857

Deutschland Reinigungsdienste Unterhalts- und Grundreinigung OHR+ Bitburg
OJ S 147/2026 03/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
E-Mail: vergabestelle@bitburg-pruem.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Unterhalts- und Grundreinigung OHR+ Bitburg
Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigung im Schul- und Sporthallengebäude der Otto-
Hahn-Realschule plus Bitburg einschl. der beiden Containeranlagen mit einer
Jahresreinigungsfläche von 736.463,77 m² für die Unterhaltsreinigung und einer
Jahresreinigungsfläche von 7.297,91 m² für die Grundreinigung.
Kennung des Verfahrens: bca78b59-f2ee-4f16-936f-540165e943f1
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90919300 Reinigung von Schulen

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Talweg 7
Stadt: Bitburg
Postleitzahl: 54634
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Eine Besichtigung des Reinigungsobjektes vor Angebotsabgabe ist
zwingend erforderlich. Zur Vereinbarung eines entsprechenden Termins setzen Sie sich bitte
frühzeitig mit Frau Ilona Drengk, E-Mail: drengk.ilona@bitburg-pruem.de in Verbindung. Eine
Bestätigung über die Durchführung der Objektbesichtigung ist dem Angebot beizufügen.

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von
Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz -
LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von
Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung
der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des
Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des LTTG

enthalten die Vergabeunterlagen. ----- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung
(EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter nicht
zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, in dem in
Art 5k genannten Umfang. ----- Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die
Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer
Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym
heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information per Email über evtl.
Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes und die Nutzung der
Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Mit der
Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses Postfach wird auch
zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt. ----- Enthalten die Vergabeunterlagen
nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor
Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert,
frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal (Bieterkommunikation)
zu stellen. Fragen sollten bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt sein. Von
Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der
Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. ----- Die
Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen
des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Rechnungen
sind elektronisch nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in
Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der
Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern
die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der
Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. Schwere Verfehlung, Integrität: Unternehmen
werden gemäß § 123 GWB zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen,
wenn eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2
des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), § 263 des
Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des

Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des
Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232,
232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer
Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer
Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als
für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in
leitender Stellung. Integrität: Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass
das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen
hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Das Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als
für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in
leitender Stellung. § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes finden Anwendung.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und
dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das
Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung
vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur
Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen können. Satz 1 ist nicht
anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung
einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem
Verfahren ausschießen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen.

Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit
zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende
Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen
vorzulegen. §§ 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz finden
Anwendung.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: §§ 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz und §
19 Mindestlohngesetz finden Anwendung. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in
Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der
Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern
die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der
Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche
Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit
anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche
Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der
Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags
oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die
Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach
Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Öffentliche
Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf

Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Unterhalts- und Grundreinigung OHR + Bitburg
Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigung im Schul- und Sporthallengebäude der Otto-
Hahn-Realschule plus Bitburg einschl. der beiden Containeranlagen mit einer
Jahresreinigungsfläche von 736.463,77 m² für die Unterhaltsreinigung und einer
Jahresreinigungsfläche von 7.297,91 m² für die Grundreinigung.
Interne Kennung: LOT-0001 26-23-VgV-15

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90919300 Reinigung von Schulen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Das Untergeschoss der Schule gehört grundsätzlich nicht zur
ausgeschriebenen Reinigungsleistung. Es ist jedoch möglich, dass diese Fläche während des
Vertragszeitraums hinzukommt und im Ausgleich dann die dafür aufgestellten Container (statt
UG) wegfallen. Dies bedeutet, dass die vom Bieter ausgefüllte Kalkulation sich ab diesem
Zeitraum entsprechend verändert. Die jeweilige Grundfläche der versch. Reinigungsgruppen
wird entsprechend der Fläche dann ergänzt oder gestrichen. Ab Nutzung des
Untergeschosses wird der sich hieraus ergebende neue Monatsbetrag durch den bisherigen
Betrag ersetzt. Für die Grundreinigung wird die Fläche ebenfalls entsprechend angepasst.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Talweg 7
Stadt: Bitburg
Postleitzahl: 54634
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Eine Besichtigung des Reinigungsobjektes vor Angebotsabgabe ist
zwingend erforderlich. Zur Vereinbarung eines entsprechenden Termins setzen Sie sich bitte
frühzeitig mit Frau Ilona Drengk, E-Mail: drengk.ilona@bitburg-pruem.de in Verbindung. Eine
Bestätigung über die Durchführung der Objektbesichtigung ist dem Angebot beizufügen.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
für:selbst#, Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der
aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und
Mindestentgelt gemäß § 4 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der
Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des
Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des LTTG
enthalten die Vergabeunterlagen. ----- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung
(EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter nicht
zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, in dem in
Art 5k genannten Umfang. ----- Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die
Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer
Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym
heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information per Email über evtl.
Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes und die Nutzung der
Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Mit der
Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses Postfach wird auch
zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt. ----- Enthalten die Vergabeunterlagen
nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor
Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert,
frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal (Bieterkommunikation)
zu stellen. Fragen sollten bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt sein. Von
Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der
Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. ----- Die
Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen
des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Rechnungen
sind elektronisch nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Befähigung zur Berufsausübung, Eintragung in einem
Berufs- oder Handelsregister Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats, in
dem das Unternehmen niedergelassen ist oder sonstiger Nachweis über die erlaubte
Berufsausübung. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs-
oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in
Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom
26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG
(ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Befähigung zur
Berufsausübung ist zunächst in Form einer Eigenerklärung (Formblatt 124-LD
Reinigungsdienstleistung) möglich. Die Vergabestelle behält sich vor, die Eigenerklärung ganz

oder in Teilen als Nachweis der Eignung anzuerkennen. Das Formblatt 124-LD-
Reinigungsdienstleistung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und enthält auch o. g.
Erklärungen. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen
bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die
entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Wurden die
Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind
diese innerhalb der in der Aufforderung gesetzten Frist vorzulegen. Eignungsnachweise, die in
einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014
/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, sofern
Anmeldeverpflichtung besteht. Die Eignung ist durch Eigenerklärung nachzuweisen. Auf
Verlangen der Vergabestelle ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des
Artikels 64 der Richtlinie 2014/24 /EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Umsatz des Unternehmens in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme
vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Aufträgen. Die Eignung ist durch Eigenerklärung nachzuweisen.
Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des
Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Benennung von mindestens 3 Referenzen über
vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren. Anzugeben sind die Art der
ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Jahresreinigungsfläche, Ausführungszeitraum und
Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers. Eignungsnachweise, die in einer
Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24
/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe der Zahl der in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Die
Eignung ist durch Eigenerklärung nachzuweisen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist ein
entsprechender Nachweis vorzulegen. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-
Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht,
abrufbar sind, sind zugelassen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kalkulierte produktive Jahresstunden - Gewichtung 60%
Beschreibung: Kalkulierte produktive Jahresstunden
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60
Kriterium:

Art: Preis
Bezeichnung: Preis - Gewichtung 40%
Beschreibung: Preis - Gewichtung 40%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E84813718

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E84813718
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung entsprechend § 56 Abs. 2 bis 4 VgV --- Der
öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der
Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder
unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder
zu korrigieren Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom
Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer
von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Bitburg
Eröffnungstermin Beschreibung: Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Vergabekammer-
Informationen über die Überprüfungsfristen: Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des
Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Dies gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 072320000000001-14
Postanschrift: Trierer Str. 1
Stadt: Bitburg
Postleitzahl: 54634
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bitburg-pruem.de
Telefon: +49 6561152390
Internetadresse: https://www.bitburg-pruem.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Vergabekammer-
Registrierungsnummer: 07-0001801100000-05
Postanschrift: Stiftstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131 16-2234
Rollen dieser Organisation:

Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f76a78e2-1657-4b0a-abc2-a7e1feea70de - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/07/2026 09:48:44 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 147/2026
Datum der Veröffentlichung: 03/08/2026

Referenzen:
https://www.bitburg-pruem.de
https://www.subreport.de/E84813718
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202608/ausschreibung-534857-2026-DEU.txt

 
 
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