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Titel :
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DEU-Kiel - Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe der Linienverkehrsleistungen ALFA im Kreis Plön als Nachunternehmer der Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026072901074644907 / 525746-2026
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Veröffentlicht :
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29.07.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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09.09.2026
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Angebotsabgabe bis :
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09.09.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
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DEU-Kiel: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe der
Linienverkehrsleistungen ALFA im Kreis Plön als Nachunternehmer der
Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
2026/S 144/2026 525746
Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe der Linienverkehrsleistungen ALFA im
Kreis Plön als Nachunternehmer der Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
OJ S 144/2026 29/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
E-Mail: info@vkp.de
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder
Busdienste
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Vergabe der Linienverkehrsleistungen ALFA im Kreis Plön als Nachunternehmer der
Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
Beschreibung: Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens sucht die VKP
Subunternehmer, die die ALFA-Leistungen - Linienverkehrsleistungen gemäß § 42
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) - im Kreis Plön mit eigenen Fahrzeugen erbringen. Die
Linienverkehrsleistungen ALFA umfassen insgesamt rund 4.777.325 SOLL-Fahrplankilometer
/Jahr (655.460 IST-Fahrplankilometer/Jahr) und werden aufgeteilt in vier Teillose vergeben.
Die Vertragslaufzeit beginnt je Los am 11.12.2026 und endet am 10.12.2031 (zzgl.
Verlängerungsoption). Die umfassten Linien sind den Angaben je Los sowie den
Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Mindestanforderung: Bis zum Fahrplanwechsel im
Dezember 2027 müssen mindestens 38,5 % der zur Erbringung der vertraglichen Leistungen
je Los eingesetzten Fahrzeuge emissionsfreie Fahrzeuge im Sinne des SaubFahrzeugBeschG
sein. Die Mindestanforderung ist zwingend einzuhalten. Der Bieter hat die Erfüllung der
Anforderungen des SaubFahrzeugBeschG in der (Anlage B.13 - Formularvorlage 13) zu
garantieren und anzugeben, wie viele der von ihm je Los zur Erbringung der
Verkehrsleistungen insgesamt einzusetzenden Fahrzeuge emissionsfreie Fahrzeuge (0 g CO#
/km) sind.
Kennung des Verfahrens: 40ec3419-3267-4824-9339-2dee85c37765
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Plön (DEF0A)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Los 1 Gebiet Schönberg
Beschreibung: Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 120, 219, 220, 221, 230, 261, 104,
302 Fahrplankilometer / Jahr: - SOLL-Fahrplankilometer/Jahr 2026/2027: 1.156.614 - IST-
Fahrplankilometer/Jahr 2025: 155.255
Interne Kennung: LOT-0001 E41821397
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die VKP besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen der VKP die Leistungen nach dem
Verkehrsdurchführungsvertrag entsprechend den darin aufgeführten Bedingungen über den
10.12.2031 hinaus zu erbringen, wenn die VKP jeweils bis zum 30. Mai 2031 bzw. bis zum 30.
Dezember 2033 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer die Verlängerung dieses Vertrages
bis zum 10.05.2034 bzw. bis zum 30.11.2036 erklärt. Die Ausübung der Verlängerungsoption
steht im freien Ermessen der VKP.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Plön (DEF0A)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 11/12/2026
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter
ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Ausreichend ist ein Auszug / Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Der
Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Für
den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung
(für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die
vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Für den Nachweis über die Eintragung im
Berufs- oder Handelsregister ist Anlage B.3. (Formularvorlage 3) zu verwenden.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des
Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen jeweils bezogen auf die letzten 3
Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023). Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem
Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über das Vorliegen einer
Haftpflichtversicherung für die auf den vertragsgegenständlichen Linien eingesetzten
Fahrzeuge und Fahrpersonale. Die Haftpflichtversicherung im Sinne des PflVG ist mit einer
Deckungssumme von 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je
Schadensfall.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, dass die vorgenannten Angaben im
Falle einer Anforderung durch die VKP über die Einreichung entsprechender Unterlagen
gemäß § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachgewiesen werden.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer
anerkannten Auskunftsdatei (z.B. Creditreform oder vergleichbar). Der Nachweis darf zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 2 Monate sein.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Darstellung des Unternehmens und der
Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau).
Darzustellen sind insbesondere der Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und
Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter weist seine fachliche Eignung für den
Personenkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009
sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die zur
ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind,
und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die entweder in Anlage 3 zu § 3 PBZugV (Taxi und
Mietwagen) oder im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden
Fassung ausgeführt sind, nach. Der Bieter erbringt den Nachweis in der jeweils geltenden
Fassung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) wahlweise: o durch Vorlage einer
Bescheinigung der zuständigen IHK über die fachliche Eignung gem. Anlage 5 PBZugV (Taxi
und Mietwagen) oder gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 Fachliche Eignung, § 4
Fachkundeprüfung, § 6 Gleichwertige Abschlussprüfungen, § 7 Anerkennung leitender
Tätigkeit). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071
/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009); ausländische Bieter legen
eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der
fachlichen Eignung muss vom Bieter selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten
Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein
anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis
benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO). oder o durch Vorlage einer gültigen
Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gemäß § 42 PBefG; oder o
durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr gemäß § 46
PBefG (§ 47 PBefG (Verkehr mit Taxen), § 49 PBefG (Verkehr mit Mietomnibussen und mit
Mietwagen).
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird nach Maßgabe desr § 52 Abs. 1 SektVO in Verbindung mit §
127 GWB für jedes Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit der
Angebote wird für jedes Los anhand des alleinigen Zuschlagskriteriums Wertungspreis (netto)
pro Fahrplanjahr ermittelt. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (netto) pro
Fahrplanjahr je Los erhält den Zuschlag. Im Falle der Preisgleichheit zweier Angebote wird die
Rangfolge durch Losentscheid bestimmt. Für die Ermittlung des niedrigsten Wertungspreises
(netto) pro Fahrplanjahr werden ausschließlich Angebote berücksichtigt, die zur Wertung
zugelassen wurden. Ausgeschlossene Angebote bleiben unberücksichtigt. Berücksichtigung
und Wertung eines Loskombinationsrabatts (Formularblatt 12A) Macht ein Bieter von der
optionalen Möglichkeit Gebrauch, für die Loskombination A (Los 1 Gebiet Schönberg und
Los 4 Gebiet Lütjenburg) und/oder die Loskombination B (Los 2 Gebiet Plön & Preetz und
Los 3 Gebiet Neumünster & Bornhöved) einen Loskombinationsrabatt anzubieten, werden
die angebotenen rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr der jeweiligen
Loskombination nur dann berücksichtigt, wenn die rabattierten Wertungspreise (netto) pro
Fahrplanjahr in beiden Losen der jeweiligen Loskombination unter dem jeweils niedrigsten für
das betreffende Einzellos angebotenen Wertungspreis (netto) je Fahrplanjahr liegen.
Preisgleichheit genügt nicht. Wird diese Voraussetzung auch nur für eines der von der
Loskombination erfassten Lose nicht erfüllt, bleibt der angebotene Loskombinationsrabatt für
sämtliche von der Loskombination erfassten Lose unberücksichtigt. Die Wertung erfolgt in
diesem Fall ausschließlich auf Grundlage der für die jeweiligen Einzellose angebotenen (nicht
rabattierten) Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr. Ist die vorstehende Voraussetzung
hingegen erfüllt, werden die rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr für die von
der Loskombination erfassten Lose anstelle der jeweils für die Einzellose angebotenen
Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr gewertet. Erfüllen mehrere Angebote auf die
Loskombinationen die vorstehende Voraussetzung, werden die angebotenen rabattierten
Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr der jeweils zur Loskombination gehörenden Lose
addiert. Der Zuschlag auf die von der jeweiligen Loskombination erfassten Lose wird dem
Bieter erteilt, dessen Loskombination die niedrigste Summe der rabattierten Wertungspreise
(netto) pro Fahrplanjahr aufweist.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E41821397
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E41821397
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 34 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die VKP behält sich gemäß § 51 Abs. 2 SektVO vor, die Bieter
aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen,
insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise
nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird die
VKP nach § 51 Abs. 3 bis Abs. 5 SektVO verfahren. Ein Anspruch der Bieter auf
Nachforderung besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 09/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Dieser Auftrag umfasst Leistungen im Bereich
des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene, weshalb der Bieter mit
Angebotsabgabe eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Anlage B.11.
Formularvorlage 11) abgeben muss, mit der er erklärt, dass er seinen Arbeitnehmern und
Arbeitnehmerinnen bei der Ausführung dieses Auftrags mindestens das in Schleswig-Holstein
für diese Leistung in dem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen
Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt unter den vorgesehenen
Bedingungen zahlt und während der Ausführungszeit nachvollzieht (vgl. § 4 Abs. 1 VGSH).
Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft sind jeweils ebenfalls zur Abgabe verpflichtet.
Die VKP verweist zudem auf § 19 MiLoG. Der Bieter hat daher mit seinem Angebot zu
erklären, dass er den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und in den letzten 24 Monaten nicht
wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit mindestens 2.500 EUR bebußt wurde.
Finanzielle Vereinbarung: Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen
ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (vgl. hierzu Verkehrsdurchführungsvertrag).
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters
nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VKP auf die
Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf
Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der VKP, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lauten
wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist
nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5
des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht
durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes
festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung
der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag
ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder
Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bei
der Vergabekammer einzureichen und zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren
enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten
im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die
Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie
darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die
sonstigen Beteiligten benennen. (3) Ein elektronisches Dokument ist eingegangen, sobald es
auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung der Vergabekammer gespeichert ist. Dem
Absender ist eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Eingangs zu erteilen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Los 2 Plön & Preetz
Beschreibung: Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 320, 416, 425, 328, 330, 351, 352,
353, 362 Fahrplankilometer / Jahr: - SOLL-Fahrplankilometer/Jahr 2026/2027: 1.503.819 - IST-
Fahrplankilometer/Jahr 2025: 152.489
Interne Kennung: LOT-0002 E41821397
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die VKP besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen der VKP die Leistungen nach dem
Verkehrsdurchführungsvertrag entsprechend den darin aufgeführten Bedingungen über den
10.12.2031 hinaus zu erbringen, wenn die VKP jeweils bis zum 30. Mai 2031 bzw. bis zum 30.
Dezember 2033 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer die Verlängerung dieses Vertrages
bis zum 10.05.2034 bzw. bis zum 30.11.2036 erklärt. Die Ausübung der Verlängerungsoption
steht im freien Ermessen der VKP.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Plön (DEF0A)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 11/12/2026
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter
ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Ausreichend ist ein Auszug / Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Der
Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Für
den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung
(für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die
vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Für den Nachweis über die Eintragung im
Berufs- oder Handelsregister ist Anlage B.3. (Formularvorlage 3) zu verwenden.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des
Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen jeweils bezogen auf die letzten 3
Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023). Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem
Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über das Vorliegen einer
Haftpflichtversicherung für die auf den vertragsgegenständlichen Linien eingesetzten
Fahrzeuge und Fahrpersonale. Die Haftpflichtversicherung im Sinne des PflVG ist mit einer
Deckungssumme von 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je
Schadensfall.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, dass die vorgenannten Angaben im
Falle einer Anforderung durch die VKP über die Einreichung entsprechender Unterlagen
gemäß § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachgewiesen werden.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer
anerkannten Auskunftsdatei (z.B. Creditreform oder vergleichbar). Der Nachweis darf zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 2 Monate sein.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Darstellung des Unternehmens und der
Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau).
Darzustellen sind insbesondere der Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und
Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter weist seine fachliche Eignung für den
Personenkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009
sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die zur
ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind,
und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die entweder in Anlage 3 zu § 3 PBZugV (Taxi und
Mietwagen) oder im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden
Fassung ausgeführt sind, nach. Der Bieter erbringt den Nachweis in der jeweils geltenden
Fassung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) wahlweise: o durch Vorlage einer
Bescheinigung der zuständigen IHK über die fachliche Eignung gem. Anlage 5 PBZugV (Taxi
und Mietwagen) oder gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 Fachliche Eignung, § 4
Fachkundeprüfung, § 6 Gleichwertige Abschlussprüfungen, § 7 Anerkennung leitender
Tätigkeit). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071
/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009); ausländische Bieter legen
eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der
fachlichen Eignung muss vom Bieter selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten
Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein
anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis
benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO). oder o durch Vorlage einer gültigen
Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gemäß § 42 PBefG; oder o
durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr gemäß § 46
PBefG (§ 47 PBefG (Verkehr mit Taxen), § 49 PBefG (Verkehr mit Mietomnibussen und mit
Mietwagen).
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird nach Maßgabe desr § 52 Abs. 1 SektVO in Verbindung mit §
127 GWB für jedes Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit der
Angebote wird für jedes Los anhand des alleinigen Zuschlagskriteriums Wertungspreis (netto)
pro Fahrplanjahr ermittelt. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (netto) pro
Fahrplanjahr je Los erhält den Zuschlag. Im Falle der Preisgleichheit zweier Angebote wird die
Rangfolge durch Losentscheid bestimmt. Für die Ermittlung des niedrigsten Wertungspreises
(netto) pro Fahrplanjahr werden ausschließlich Angebote berücksichtigt, die zur Wertung
zugelassen wurden. Ausgeschlossene Angebote bleiben unberücksichtigt. Berücksichtigung
und Wertung eines Loskombinationsrabatts (Formularblatt 12A) Macht ein Bieter von der
optionalen Möglichkeit Gebrauch, für die Loskombination A (Los 1 Gebiet Schönberg und
Los 4 Gebiet Lütjenburg) und/oder die Loskombination B (Los 2 Gebiet Plön & Preetz und
Los 3 Gebiet Neumünster & Bornhöved) einen Loskombinationsrabatt anzubieten, werden
die angebotenen rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr der jeweiligen
Loskombination nur dann berücksichtigt, wenn die rabattierten Wertungspreise (netto) pro
Fahrplanjahr in beiden Losen der jeweiligen Loskombination unter dem jeweils niedrigsten für
das betreffende Einzellos angebotenen Wertungspreis (netto) je Fahrplanjahr liegen.
Preisgleichheit genügt nicht. Wird diese Voraussetzung auch nur für eines der von der
Loskombination erfassten Lose nicht erfüllt, bleibt der angebotene Loskombinationsrabatt für
sämtliche von der Loskombination erfassten Lose unberücksichtigt. Die Wertung erfolgt in
diesem Fall ausschließlich auf Grundlage der für die jeweiligen Einzellose angebotenen (nicht
rabattierten) Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr. Ist die vorstehende Voraussetzung
hingegen erfüllt, werden die rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr für die von
der Loskombination erfassten Lose anstelle der jeweils für die Einzellose angebotenen
Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr gewertet. Erfüllen mehrere Angebote auf die
Loskombinationen die vorstehende Voraussetzung, werden die angebotenen rabattierten
Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr der jeweils zur Loskombination gehörenden Lose
addiert. Der Zuschlag auf die von der jeweiligen Loskombination erfassten Lose wird dem
Bieter erteilt, dessen Loskombination die niedrigste Summe der rabattierten Wertungspreise
(netto) pro Fahrplanjahr aufweist.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E41821397
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E41821397
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 34 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die VKP behält sich gemäß § 51 Abs. 2 SektVO vor, die Bieter
aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen,
insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise
nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird die
VKP nach § 51 Abs. 3 bis Abs. 5 SektVO verfahren. Ein Anspruch der Bieter auf
Nachforderung besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 09/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Dieser Auftrag umfasst Leistungen im Bereich
des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene, weshalb der Bieter mit
Angebotsabgabe eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Anlage B.11.
Formularvorlage 11) abgeben muss, mit der er erklärt, dass er seinen Arbeitnehmern und
Arbeitnehmerinnen bei der Ausführung dieses Auftrags mindestens das in Schleswig-Holstein
für diese Leistung in dem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen
Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt unter den vorgesehenen
Bedingungen zahlt und während der Ausführungszeit nachvollzieht (vgl. § 4 Abs. 1 VGSH).
Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft sind jeweils ebenfalls zur Abgabe verpflichtet.
Die VKP verweist zudem auf § 19 MiLoG. Der Bieter hat daher mit seinem Angebot zu
erklären, dass er den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und in den letzten 24 Monaten nicht
wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit mindestens 2.500 EUR bebußt wurde.
Finanzielle Vereinbarung: Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen
ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (vgl. hierzu Verkehrsdurchführungsvertrag).
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters
nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VKP auf die
Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf
Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der VKP, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lauten
wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist
nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5
des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht
durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes
festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung
der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag
ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder
Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bei
der Vergabekammer einzureichen und zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren
enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten
im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die
Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie
darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die
sonstigen Beteiligten benennen. (3) Ein elektronisches Dokument ist eingegangen, sobald es
auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung der Vergabekammer gespeichert ist. Dem
Absender ist eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Eingangs zu erteilen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
5.1. Los: LOT-0003
Titel: Los 3 - Neumünster & Bornhöved
Beschreibung: Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 361, 366, 451, 454, B-454, W-411
Fahrplankilometer / Jahr: - SOLL-Fahrplankilometer/Jahr 2026/2027: 816.503 - IST-
Fahrplankilometer/Jahr 2025: 198.902
Interne Kennung: LOT-0003 E41821397
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die VKP besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen der VKP die Leistungen nach dem
Verkehrsdurchführungsvertrag entsprechend den darin aufgeführten Bedingungen über den
10.12.2031 hinaus zu erbringen, wenn die VKP jeweils bis zum 30. Mai 2031 bzw. bis zum 30.
Dezember 2033 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer die Verlängerung dieses Vertrages
bis zum 10.05.2034 bzw. bis zum 30.11.2036 erklärt. Die Ausübung der Verlängerungsoption
steht im freien Ermessen der VKP.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Plön (DEF0A)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 11/12/2026
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter
ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Ausreichend ist ein Auszug / Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Der
Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Für
den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung
(für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die
vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Für den Nachweis über die Eintragung im
Berufs- oder Handelsregister ist Anlage B.3. (Formularvorlage 3) zu verwenden.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des
Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen jeweils bezogen auf die letzten 3
Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023). Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem
Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über das Vorliegen einer
Haftpflichtversicherung für die auf den vertragsgegenständlichen Linien eingesetzten
Fahrzeuge und Fahrpersonale. Die Haftpflichtversicherung im Sinne des PflVG ist mit einer
Deckungssumme von 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je
Schadensfall.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, dass die vorgenannten Angaben im
Falle einer Anforderung durch die VKP über die Einreichung entsprechender Unterlagen
gemäß § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachgewiesen werden.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer
anerkannten Auskunftsdatei (z.B. Creditreform oder vergleichbar). Der Nachweis darf zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 2 Monate sein.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Darstellung des Unternehmens und der
Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau).
Darzustellen sind insbesondere der Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und
Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter weist seine fachliche Eignung für den
Personenkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009
sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die zur
ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind,
und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die entweder in Anlage 3 zu § 3 PBZugV (Taxi und
Mietwagen) oder im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden
Fassung ausgeführt sind, nach. Der Bieter erbringt den Nachweis in der jeweils geltenden
Fassung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) wahlweise: o durch Vorlage einer
Bescheinigung der zuständigen IHK über die fachliche Eignung gem. Anlage 5 PBZugV (Taxi
und Mietwagen) oder gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 Fachliche Eignung, § 4
Fachkundeprüfung, § 6 Gleichwertige Abschlussprüfungen, § 7 Anerkennung leitender
Tätigkeit). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071
/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009); ausländische Bieter legen
eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der
fachlichen Eignung muss vom Bieter selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten
Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein
anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis
benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO). oder o durch Vorlage einer gültigen
Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gemäß § 42 PBefG; oder o
durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr gemäß § 46
PBefG (§ 47 PBefG (Verkehr mit Taxen), § 49 PBefG (Verkehr mit Mietomnibussen und mit
Mietwagen).
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird nach Maßgabe desr § 52 Abs. 1 SektVO in Verbindung mit §
127 GWB für jedes Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit der
Angebote wird für jedes Los anhand des alleinigen Zuschlagskriteriums Wertungspreis (netto)
pro Fahrplanjahr ermittelt. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (netto) pro
Fahrplanjahr je Los erhält den Zuschlag. Im Falle der Preisgleichheit zweier Angebote wird die
Rangfolge durch Losentscheid bestimmt. Für die Ermittlung des niedrigsten Wertungspreises
(netto) pro Fahrplanjahr werden ausschließlich Angebote berücksichtigt, die zur Wertung
zugelassen wurden. Ausgeschlossene Angebote bleiben unberücksichtigt. Berücksichtigung
und Wertung eines Loskombinationsrabatts (Formularblatt 12A) Macht ein Bieter von der
optionalen Möglichkeit Gebrauch, für die Loskombination A (Los 1 Gebiet Schönberg und
Los 4 Gebiet Lütjenburg) und/oder die Loskombination B (Los 2 Gebiet Plön & Preetz und
Los 3 Gebiet Neumünster & Bornhöved) einen Loskombinationsrabatt anzubieten, werden
die angebotenen rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr der jeweiligen
Loskombination nur dann berücksichtigt, wenn die rabattierten Wertungspreise (netto) pro
Fahrplanjahr in beiden Losen der jeweiligen Loskombination unter dem jeweils niedrigsten für
das betreffende Einzellos angebotenen Wertungspreis (netto) je Fahrplanjahr liegen.
Preisgleichheit genügt nicht. Wird diese Voraussetzung auch nur für eines der von der
Loskombination erfassten Lose nicht erfüllt, bleibt der angebotene Loskombinationsrabatt für
sämtliche von der Loskombination erfassten Lose unberücksichtigt. Die Wertung erfolgt in
diesem Fall ausschließlich auf Grundlage der für die jeweiligen Einzellose angebotenen (nicht
rabattierten) Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr. Ist die vorstehende Voraussetzung
hingegen erfüllt, werden die rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr für die von
der Loskombination erfassten Lose anstelle der jeweils für die Einzellose angebotenen
Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr gewertet. Erfüllen mehrere Angebote auf die
Loskombinationen die vorstehende Voraussetzung, werden die angebotenen rabattierten
Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr der jeweils zur Loskombination gehörenden Lose
addiert. Der Zuschlag auf die von der jeweiligen Loskombination erfassten Lose wird dem
Bieter erteilt, dessen Loskombination die niedrigste Summe der rabattierten Wertungspreise
(netto) pro Fahrplanjahr aufweist.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E41821397
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E41821397
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 34 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die VKP behält sich gemäß § 51 Abs. 2 SektVO vor, die Bieter
aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen,
insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise
nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird die
VKP nach § 51 Abs. 3 bis Abs. 5 SektVO verfahren. Ein Anspruch der Bieter auf
Nachforderung besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 09/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Dieser Auftrag umfasst Leistungen im Bereich
des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene, weshalb der Bieter mit
Angebotsabgabe eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Anlage B.11.
Formularvorlage 11) abgeben muss, mit der er erklärt, dass er seinen Arbeitnehmern und
Arbeitnehmerinnen bei der Ausführung dieses Auftrags mindestens das in Schleswig-Holstein
für diese Leistung in dem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen
Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt unter den vorgesehenen
Bedingungen zahlt und während der Ausführungszeit nachvollzieht (vgl. § 4 Abs. 1 VGSH).
Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft sind jeweils ebenfalls zur Abgabe verpflichtet.
Die VKP verweist zudem auf § 19 MiLoG. Der Bieter hat daher mit seinem Angebot zu
erklären, dass er den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und in den letzten 24 Monaten nicht
wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit mindestens 2.500 EUR bebußt wurde.
Finanzielle Vereinbarung: Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen
ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (vgl. hierzu Verkehrsdurchführungsvertrag).
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters
nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VKP auf die
Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf
Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der VKP, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lauten
wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist
nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5
des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht
durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes
festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung
der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag
ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder
Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bei
der Vergabekammer einzureichen und zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren
enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten
im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die
Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie
darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die
sonstigen Beteiligten benennen. (3) Ein elektronisches Dokument ist eingegangen, sobald es
auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung der Vergabekammer gespeichert ist. Dem
Absender ist eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Eingangs zu erteilen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
5.1. Los: LOT-0004
Titel: Los 4 - Lütjenburg
Beschreibung: Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 217, 311, 312, 313, 314, 350, 233,
260 Fahrplankilometer / Jahr: - SOLL-Fahrplankilometer/Jahr 2026/2027: 1.300.389 - IST-
Fahrplankilometer/Jahr 2025: 148.814
Interne Kennung: LOT-0004 E41821397
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die VKP besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen der VKP die Leistungen nach dem
Verkehrsdurchführungsvertrag entsprechend den darin aufgeführten Bedingungen über den
10.12.2031 hinaus zu erbringen, wenn die VKP jeweils bis zum 30. Mai 2031 bzw. bis zum 30.
Dezember 2033 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer die Verlängerung dieses Vertrages
bis zum 10.05.2034 bzw. bis zum 30.11.2036 erklärt. Die Ausübung der Verlängerungsoption
steht im freien Ermessen der VKP.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Plön (DEF0A)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 11/12/2026
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter
ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Ausreichend ist ein Auszug / Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Der
Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Für
den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung
(für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die
vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Für den Nachweis über die Eintragung im
Berufs- oder Handelsregister ist Anlage B.3. (Formularvorlage 3) zu verwenden.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des
Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen jeweils bezogen auf die letzten 3
Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023). Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem
Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über das Vorliegen einer
Haftpflichtversicherung für die auf den vertragsgegenständlichen Linien eingesetzten
Fahrzeuge und Fahrpersonale. Die Haftpflichtversicherung im Sinne des PflVG ist mit einer
Deckungssumme von 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je
Schadensfall.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, dass die vorgenannten Angaben im
Falle einer Anforderung durch die VKP über die Einreichung entsprechender Unterlagen
gemäß § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachgewiesen werden.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer
anerkannten Auskunftsdatei (z.B. Creditreform oder vergleichbar). Der Nachweis darf zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 2 Monate sein.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Darstellung des Unternehmens und der
Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau).
Darzustellen sind insbesondere der Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und
Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter weist seine fachliche Eignung für den
Personenkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009
sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die zur
ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind,
und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die entweder in Anlage 3 zu § 3 PBZugV (Taxi und
Mietwagen) oder im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden
Fassung ausgeführt sind, nach. Der Bieter erbringt den Nachweis in der jeweils geltenden
Fassung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) wahlweise: o durch Vorlage einer
Bescheinigung der zuständigen IHK über die fachliche Eignung gem. Anlage 5 PBZugV (Taxi
und Mietwagen) oder gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 Fachliche Eignung, § 4
Fachkundeprüfung, § 6 Gleichwertige Abschlussprüfungen, § 7 Anerkennung leitender
Tätigkeit). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071
/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009); ausländische Bieter legen
eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der
fachlichen Eignung muss vom Bieter selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten
Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein
anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis
benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO). oder o durch Vorlage einer gültigen
Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gemäß § 42 PBefG; oder o
durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr gemäß § 46
PBefG (§ 47 PBefG (Verkehr mit Taxen), § 49 PBefG (Verkehr mit Mietomnibussen und mit
Mietwagen).
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird nach Maßgabe desr § 52 Abs. 1 SektVO in Verbindung mit §
127 GWB für jedes Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit der
Angebote wird für jedes Los anhand des alleinigen Zuschlagskriteriums Wertungspreis (netto)
pro Fahrplanjahr ermittelt. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (netto) pro
Fahrplanjahr je Los erhält den Zuschlag. Im Falle der Preisgleichheit zweier Angebote wird die
Rangfolge durch Losentscheid bestimmt. Für die Ermittlung des niedrigsten Wertungspreises
(netto) pro Fahrplanjahr werden ausschließlich Angebote berücksichtigt, die zur Wertung
zugelassen wurden. Ausgeschlossene Angebote bleiben unberücksichtigt. Berücksichtigung
und Wertung eines Loskombinationsrabatts (Formularblatt 12A) Macht ein Bieter von der
optionalen Möglichkeit Gebrauch, für die Loskombination A (Los 1 Gebiet Schönberg und
Los 4 Gebiet Lütjenburg) und/oder die Loskombination B (Los 2 Gebiet Plön & Preetz und
Los 3 Gebiet Neumünster & Bornhöved) einen Loskombinationsrabatt anzubieten, werden
die angebotenen rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr der jeweiligen
Loskombination nur dann berücksichtigt, wenn die rabattierten Wertungspreise (netto) pro
Fahrplanjahr in beiden Losen der jeweiligen Loskombination unter dem jeweils niedrigsten für
das betreffende Einzellos angebotenen Wertungspreis (netto) je Fahrplanjahr liegen.
Preisgleichheit genügt nicht. Wird diese Voraussetzung auch nur für eines der von der
Loskombination erfassten Lose nicht erfüllt, bleibt der angebotene Loskombinationsrabatt für
sämtliche von der Loskombination erfassten Lose unberücksichtigt. Die Wertung erfolgt in
diesem Fall ausschließlich auf Grundlage der für die jeweiligen Einzellose angebotenen (nicht
rabattierten) Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr. Ist die vorstehende Voraussetzung
hingegen erfüllt, werden die rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr für die von
der Loskombination erfassten Lose anstelle der jeweils für die Einzellose angebotenen
Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr gewertet. Erfüllen mehrere Angebote auf die
Loskombinationen die vorstehende Voraussetzung, werden die angebotenen rabattierten
Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr der jeweils zur Loskombination gehörenden Lose
addiert. Der Zuschlag auf die von der jeweiligen Loskombination erfassten Lose wird dem
Bieter erteilt, dessen Loskombination die niedrigste Summe der rabattierten Wertungspreise
(netto) pro Fahrplanjahr aufweist.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E41821397
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E41821397
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 34 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die VKP behält sich gemäß § 51 Abs. 2 SektVO vor, die Bieter
aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen,
insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise
nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird die
VKP nach § 51 Abs. 3 bis Abs. 5 SektVO verfahren. Ein Anspruch der Bieter auf
Nachforderung besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 09/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Dieser Auftrag umfasst Leistungen im Bereich
des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene, weshalb der Bieter mit
Angebotsabgabe eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Anlage B.11.
Formularvorlage 11) abgeben muss, mit der er erklärt, dass er seinen Arbeitnehmern und
Arbeitnehmerinnen bei der Ausführung dieses Auftrags mindestens das in Schleswig-Holstein
für diese Leistung in dem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen
Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt unter den vorgesehenen
Bedingungen zahlt und während der Ausführungszeit nachvollzieht (vgl. § 4 Abs. 1 VGSH).
Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft sind jeweils ebenfalls zur Abgabe verpflichtet.
Die VKP verweist zudem auf § 19 MiLoG. Der Bieter hat daher mit seinem Angebot zu
erklären, dass er den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und in den letzten 24 Monaten nicht
wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit mindestens 2.500 EUR bebußt wurde.
Finanzielle Vereinbarung: Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen
ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (vgl. hierzu Verkehrsdurchführungsvertrag).
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters
nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VKP auf die
Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf
Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der VKP, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lauten
wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist
nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5
des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht
durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes
festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung
der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag
ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder
Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bei
der Vergabekammer einzureichen und zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren
enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten
im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die
Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie
darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die
sonstigen Beteiligten benennen. (3) Ein elektronisches Dokument ist eingegangen, sobald es
auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung der Vergabekammer gespeichert ist. Dem
Absender ist eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Eingangs zu erteilen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
Registrierungsnummer: HRB 1012 PL
Postanschrift: Diedrichstr. 5
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24143
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
E-Mail: info@vkp.de
Telefon: +4943170580
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Registrierungsnummer: t: 04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 104
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +494319884542
Fax: +494319884702
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b5afa9a6-83d1-4663-9990-b095b7af4afd - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/07/2026 18:32:15 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 144/2026
Datum der Veröffentlichung: 29/07/2026
Referenzen:
https://www.subreport.de/E41821397
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202607/ausschreibung-525746-2026-DEU.txt
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