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Titel :
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DEU-Fürstenfeldbruck - Deutschland Gebäudereinigung Reinigungsleistungen für das Gymnasium Gröbenzell, die Realschule Unterpfaffenhofen und das Schulzentrum Fürstenfeldbruck
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026072101145723625 / 504461-2026
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Veröffentlicht :
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21.07.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.07.2029
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Angebotsabgabe bis :
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28.08.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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90910000 - Reinigungsdienste
90911000 - Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
90911200 - Gebäudereinigung
90919000 - Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung
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DEU-Fürstenfeldbruck: Deutschland Gebäudereinigung
Reinigungsleistungen für das Gymnasium Gröbenzell, die Realschule
Unterpfaffenhofen und das Schulzentrum Fürstenfeldbruck
2026/S 138/2026 504461
Deutschland Gebäudereinigung Reinigungsleistungen für das Gymnasium Gröbenzell, die
Realschule Unterpfaffenhofen und das Schulzentrum Fürstenfeldbruck
OJ S 138/2026 21/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Fürstenfeldbruck - Kreiseigener Hochbau
E-Mail: gebaeudemanagement-ref13@lra-ffb.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Reinigungsleistungen für das Gymnasium Gröbenzell, die Realschule Unterpfaffenhofen
und das Schulzentrum Fürstenfeldbruck
Beschreibung: Reinigungsleistungen für das Gymnasium Gröbenzell, die Realschule
Unterpfaffenhofen und das Schulzentrum Fürstenfeldbruck Los 1 Objekte des Gymnasiums
Gröbenzell Los 2 Objekte der Realschule Unterpfaffenhofen Los 3 Objekte des Schulzentrums
Fürstenfeldbruck
Kennung des Verfahrens: 557eb201-f3e3-4898-9e1f-a7d14331663c
Interne Kennung: GGR/RSU/SZFFB
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung,
90910000 Reinigungsdienste, 90919000 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Fürstenfeldbruck
Land, Gliederung (NUTS): Fürstenfeldbruck (DE21C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1 Objekte des Gymnasiums Gröbenzell Los 2 Objekte der
Realschule Unterpfaffenhofen Los 3 Objekte des Schulzentrums Fürstenfeldbruck
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: nicht einschlägig
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: 1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB Der Bieter erklärt, dass keine Person, deren
Verhalten seinem/ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, in den vergangenen 5 Jahren
rechtskräftig verurteilt und gegen sein/ihr Unternehmen in den vergangenen 5 Jahren keine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung
krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2
des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche;
Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs
(Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - §
264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232,
232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Für den Fall, dass die vorgenannte Eigenerklärung
zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1-3 GWB nicht abgegeben wurde:
Erklärung, welcher der vorgenannten Ausschlussgründe/welche der vorgenannten
Ausschlussgründe vorliegt/vorliegen: Es wurden die folgenden Selbstreinigungsmaßnahmen
nach § 125 Abs. 1 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB ergriffen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: 2. Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB Der Bieter hat zu erklären,
dass er/sie seiner/ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge
zur Sozialversicherung nachgekommen ist/sind. Der Bieter hat zu erklären, dass er/sie nicht
seine/ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung nachgekommen ist/sind. Für den Fall, dass der Bieter/die
Bietergemeinschaft seiner/ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der
Beiträge zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist, erklärt der Bieter/die
Bietergemeinschaft folgendes: Ich/Wir erkläre(n), dass das Unternehmen seinen
Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur
Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen,
Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Es wurden die folgenden
Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB ergriffen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: 3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB Der Bieter hat zu erklären, dass
in den vergangenen 3 Jahren - weder seinem Unternehmen noch eine Person, deren
Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - sein
Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des/der Unternehmen(s) kein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das
/die Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet/-n oder seine/ihre Tätigkeit
eingestellt hat/haben, - weder sein Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten seinem
Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung
begangen hat, durch die die Integrität unseres/unserer Unternehmen(s) infrage gestellt wird, -
weder sein Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen
zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- sein Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe
oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. Für
den Fall, dass die vorgenannte Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §
124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB nicht abgegeben wurde: Erklärung, welcher der
vorgenannten Ausschlussgründe/welche der vorgenannten Ausschlussgründe vor-liegt
/vorliegen: Es wurden die folgenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 S.1 Nr. 1
bis 3 GWB ergriffen:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: 4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des
Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes Der Bieter hat zu erklären, dass in den vergangenen 3
Jahren - weder sein Unternehmen noch Angehörige seines Unternehmen(s) im
Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes (AEntG) wegen eines Verstoßes nach 23 AEntG in den vergangenen 3
Jahren mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 , - weder sein Unternehmen noch die nach
Satzung oder Gesetz vorgesehenen Vertretungsberechtigten seines Unternehmen(s) nach
einer der in § 98c Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) aufgeführten Regelungen in den
vergangenen 3 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 , -
weder sein Unternehmen noch Angehörige seines Unternehmen(s) im Zusammenhang mit der
Tätigkeit für das Unternehmen nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) wegen eines
Verstoßes nach § 21 MiLoG in den vergan-genen 3 Jahren mit einer Geldbuße von
wenigstens 2.500 , oder - weder sein Unternehmen noch die nach Satzung oder Gesetz
vorgesehenen Vertretungsberechtigten seines Unternehmen(s) nach einer der in § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) aufgeführten Regelungen in den
vergangenen 3 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 - weder
sein Unternehmen noch Angehörige seines Unter-nehmen(s) im Zusammenhang mit der
Tätigkeit für das Unternehmen nach § 22 Liefer-kettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
wegen eines Verstoßes nach § 24 Absatz 1 LkSG in den vergangenen 3 Jahren mit einer
Geldbuße von wenigstens 175.000 , davon abweichend in den Fällen - nach § 24 Absatz 2
Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 LkSG mit einer Geldbuße von
wenigstens 1.500.000 , - nach § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1
Nummer 1 LkSG in den vergangenen 3 Jahren mit einer Geldbuße von wenigstens 2.000.000
, - nach § 24 Absatz 3 LkSG in den vergangenen 3 Jahren mit einer Geldbuße von
wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes belegt worden sind. Straf-
oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die vorgenannten Gesetze sind gegen einen
der vorgenannten Personen sind nicht anhängig. Für den Fall, dass die vorgenannte
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
nicht abgegeben wurde: Erklärung, welcher der vorgenannten Ausschlussgründe/welche der
vorgenannten Ausschlussgründe vorliegt/vorliegen: Es wurden die folgenden
Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB ergriffen:
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Reinigungsleistungen GGR
Beschreibung: Los 1 umfasst die Reinigungsleistungen für das Gymnasium Gröbenzell,
Wildmoosstr. 34, 82194 Gröbenzell Die vom Auftragnehmer ab Beginn des Regelbetriebs zu
erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in - Unterhaltsreinigungsleistungen -
Grundreinigungsleistungen - und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen ( Sonstige
Abrufleistungen ) Art und Umfang der Leistung ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Interne Kennung: GGR
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich um jeweils ein weiteres
Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der
laufenden Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrags endet spätestens nach
vier (4) Jahren.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Wildmoosstr. 34
Stadt: Gröbenzell
Postleitzahl: 82194
Land, Gliederung (NUTS): Fürstenfeldbruck (DE21C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Gymnasium Gröbenzell
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 23/05/2027
Enddatum der Laufzeit: 22/05/2029
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zudem insbesondere die in
Anlage 12 (Sanktionspaket Russland) geforderten Erklärungen zusammen mit den übrigen
Angebotsbestandteilen über das E-Vergabeportal bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist
einzureichen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zudem insbesondere die in Anlage 13
(Erklärung Masernschutzgesetz ) geforderten Erklärungen zusammen mit den übrigen
Angebotsbestandteilen über das E-Vergabeportal bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist
einzureichen. Zuschlagslimitierung: Ein Bieter darf nur für maximal ein (1) Los (Höchstzahl)
den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung). Sofern ein Bieter nach den vorstehenden
Maßgaben für alle Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat (also ohne
Zuschlagslimitierung ein Bieter den Zuschlag für eine größere Zahl von Losen als die
Höchstzahl erhalten würde), erhält dieser Bieter für dasjenige Los den Zuschlag, für welches
er (im Vergleich von seinen drei Angeboten für die drei Lose) die höchste
Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erreicht hat. Für den Fall, dass dieser Bieter mit seinen drei
Angeboten für alle drei Lose eine gleich hohe Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erreicht hat,
entscheidet das Los, für welches Los das entsprechende Angebot den Zuschlag erhält. Der
Auftraggeber wird für die übrigen Lose den Zuschlag jeweils auf das Angebot des Bieters mit
dem zweitwirtschaftlichsten Angebot für dieses Los erteilen. Konzernverbundene, abhängige
(wenn auch juristisch eigenständige) Unternehmen sind als ein Bieter zu verstehen.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in
Textform eingereicht werden. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich
über die Vergabeplattform.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung des
Bieters/der Bietergemeinschaft, dass er/sie eine Betriebshaftpflichtversicherung 1. bei einem
in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen 2. mit einer
Deckungssumme je Schadensfall - von mindestens 5.000.000 EUR für Personenschäden, -
von mindestens 5.000.000 EUR für Sachschäden, - von mindestens 5.000.000 EUR für
Vermögensschäden, - von mindestens 1.000.000 EUR für Umweltschäden und
Umweltsachschäden, - von mindestens 100.000 EUR für Obhuts- und Bearbeitungsschäden
und - von mindestens 25.000 EUR für Schlüsselverlustschäden und Schäden an der
Schließanlage, 3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der
jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss, unterhält oder, falls die
vorstehend unter 1.-3. genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, eine Versicherung im
Auftragsfall abschließen wird, welche die vorstehend unter 1.-3. genannten Voraussetzungen
erfüllt. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb
von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärungen über mindestens drei (3) und
höchstens fünf (5) geeignete Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten
wesentlichen Reinigungsleistungen, jeweils mit - bei Bietergemeinschaften: dem Namen des
Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die Referenz durchgeführt hat, - der Rolle des Bieters
/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/das/die die Referenz
durchgeführt hat/haben (nachfolgend als Referenznehmer bezeichnet), in der Referenz, - der
Bezeichnung der Referenz und einer Beschreibung der referenzgegenständlichen Leistungen,
- der Angabe des Auftragswertes, - der Angabe des Erbringungszeitraums, - der Angabe der
Reinigungsfläche (zu reinigende Objektfläche), - der Angabe des öffentlichen oder privaten
Auftraggebers: Name/Anschrift des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und Name des
Ansprechpartners beim öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit Telefonnummer und E-
Mail-Adresse (der öffentliche oder private Auftraggeber wird nachfolgend als
Referenzauftraggeber bezeichnet) und - der Angabe, ob die Referenzleistung aus Sicht des
Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht wurde. Damit eine Referenz innerhalb des
vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf
eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden
sein. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: -
Gegenstand der Referenz ist die Unterhaltsreinigung. - Die referenzgegenständliche
Reinigungsfläche (Reinigungsfläche / Jahr) beträgt mindestens 500.000 m2. -
Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung): Mindestens 12 Monate zum
Zeitpunkt der Einreichung des Angebots, d.h. der Zeitraum der Leistungserbringung muss zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens 12 Monate betragen. - Die Referenz wurde aus
Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform er-bracht. Referenzauftraggeber kann
ausschließlich der Vertragspartner des Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die
Referenz für die Bietergemeinschaft einreicht, oder der Vertragspartner des
eignungsverleihenden Unternehmens, das die Referenz für den Bieter/die Bietergemeinschaft
einreicht, sein. Die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in der Referenz angegebenen
personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der
Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung
der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der
Verantwortung des Bieters. Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils
genannten Referenzen berücksichtigt. Je Referenz ist zusätzlich max. eine (1) DIN-A-4-Seiten
mit Darstellung der Referenz (zusätzliche Referenzdarstellung) gestattet, die ebenfalls
berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden
(z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat alle in der Anlage 11 (b) jeweils geforderten Erklärungen
abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus der Bezeichnung und
Beschreibung der Referenz und/oder der zusätzlichen Referenzdarstellung ergeben. Der
Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu
überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf
Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche
Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die die Mindestanforderungen erfüllende
Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer
Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf Referenzen benannt werden.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des
Auftrages (Reinigungsleistungen) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über -
den jeweiligen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in
EUR netto), - den durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen
Geschäftsjahren in EUR netto - und den jeweiligen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages
(Reinigungsleistungen) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR
netto). Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils
ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr
mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer
Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu
addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.
Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages
(Reinigungsleistungen). Der Auftraggeber fordert in Bezug auf die einzelnen Lose folgende
Mindestjahresgesamtumsätze: Los-Nr. Mindestjahresgesamtumsatz 1 Gymnasium Gröbenzell
110.000 EUR netto 2 Realschule Unterpfaffenhofen 110.000 EUR netto 3 Schulzentrum
Fürstenfeldbruck 110.000 EUR netto Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn der vom Bieter
/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren erzielte durchschnittliche
Gesamtumsatz (Durchschnittswert Gesamtumsatz) mindestens dem vorgegebenen
Mindestjahresumsatz desjenigen Loses, für welches der Bieter/die Bietergemeinschaft ein
Angebot abgibt, entspricht. Beispiel: Der Bieter/die Bietergemeinschaft gibt ein Angebot für
das Los 1 ab. Der geforderte Mindestjahresgesamtumsatz von Los 1 beträgt 110.000 EUR
netto. Folglich muss der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei
Geschäftsjahren erzielte durchschnittliche Gesamtumsatz (Durchschnittswert Gesamtumsatz
) mindestens 110.000 EUR netto betragen. Gibt der Bieter/die Bietergemeinschaft für alle
Lose ein Angebot ab, muss der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei
Geschäftsjahren erzielte durchschnittliche Gesamtumsatz (Durchschnittswert Gesamtumsatz
) aufgrund der vorgegebenen Zuschlagslimitierung (vgl. B.V des Verfahrensbriefs) ebenfalls
mindestens 110.000 EUR netto betragen. Beispiel: Der Bieter/die Bietergemeinschaft bewirbt
sich für alle Lose. Der geforderte Mindestjahresgesamtumsatz je Los beträgt jeweils 110.000
EUR netto. Der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren
erzielte durchschnittliche Gesamtumsatz (Durchschnittswert Gesamtumsatz) muss dennoch
nur mindestens 110.000 EUR netto betragen. Erfüllt der Bieter/die Bietergemeinschaft den
danach geforderten Mindestjahresgesamtumsatz nicht, wird er/sie von der Wertung
ausgeschlossen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder
Handelsregister bzw. der Gewerbeanmeldung oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands
aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit
eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen
ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei einer
Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
vorzulegen.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auf entsprechende Aufforderung des Auftraggebers hat
der Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine gültige, qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist,
eine gleichwertige Bescheinigung des jeweils zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe
der Lohnsummen vorzulegen, soweit der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß
seiner vorstehenden Angaben bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl
der Führungskräfte des Bieters in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2023 bis 2025).
Eigenerklärung des Bieters über die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der
Führungskräfte des Bieters (Vollzeit-Äquivalent) in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2023 bis
2025). Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die Zahl der Beschäftigten und die Zahl der
Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Reinigungsstunden / Jahr
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung
/av28192a-eu
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av28192a-eu
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av28192a-eu
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen können nachgefordert werden
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 28/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz
2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß
§ 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax,
E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB
geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Reinigungsleistungen RSU
Beschreibung: Los 2 umfasst die Reinigungsleistungen für die Realschule Unterpfaffenhofen,
Masurenweg 4, 82110 Germering Die vom Auftragnehmer ab Beginn des Regelbetriebs zu
erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in - Unterhaltsreinigungsleistungen -
Grundreinigungsleistungen - und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen ( Sonstige
Abrufleistungen ) Art und Umfang der Leistung ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Interne Kennung: RSU
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung, 90911000 Wohnungs-, Gebäude-
und Fensterreinigung, 90919000 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich um jeweils ein weiteres
Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der
laufenden Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrags endet spätestens nach
vier (4) Jahren.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Masurenweg 4
Stadt: Germering
Postleitzahl: 82110
Land, Gliederung (NUTS): Fürstenfeldbruck (DE21C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Realschule Unterpfaffenhofen
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 23/05/2027
Enddatum der Laufzeit: 22/05/2029
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zudem insbesondere die in
Anlage 12 (Sanktionspaket Russland) geforderten Erklärungen zusammen mit den übrigen
Angebotsbestandteilen über das E-Vergabeportal bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist
einzureichen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zudem insbesondere die in Anlage 13
(Erklärung Masernschutzgesetz ) geforderten Erklärungen zusammen mit den übrigen
Angebotsbestandteilen über das E-Vergabeportal bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist
einzureichen. Zuschlagslimitierung: Ein Bieter darf nur für maximal ein (1) Los (Höchstzahl)
den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung). Sofern ein Bieter nach den vorstehenden
Maßgaben für alle Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat (also ohne
Zuschlagslimitierung ein Bieter den Zuschlag für eine größere Zahl von Losen als die
Höchstzahl erhalten würde), erhält dieser Bieter für dasjenige Los den Zuschlag, für welches
er (im Vergleich von seinen drei Angeboten für die drei Lose) die höchste
Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erreicht hat. Für den Fall, dass dieser Bieter mit seinen drei
Angeboten für alle drei Lose eine gleich hohe Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erreicht hat,
entscheidet das Los, für welches Los das entsprechende Angebot den Zuschlag erhält. Der
Auftraggeber wird für die übrigen Lose den Zuschlag jeweils auf das Angebot des Bieters mit
dem zweitwirtschaftlichsten Angebot für dieses Los erteilen. Konzernverbundene, abhängige
(wenn auch juristisch eigenständige) Unternehmen sind als ein Bieter zu verstehen.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in
Textform eingereicht werden. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich
über die Vergabeplattform.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung des
Bieters/der Bietergemeinschaft, dass er/sie eine Betriebshaftpflichtversicherung 1. bei einem
in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen 2. mit einer
Deckungssumme je Schadensfall - von mindestens 5.000.000 EUR für Personenschäden, -
von mindestens 5.000.000 EUR für Sachschäden, - von mindestens 5.000.000 EUR für
Vermögensschäden, - von mindestens 1.000.000 EUR für Umweltschäden und
Umweltsachschäden, - von mindestens 100.000 EUR für Obhuts- und Bearbeitungsschäden
und - von mindestens 25.000 EUR für Schlüsselverlustschäden und Schäden an der
Schließanlage, 3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der
jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss, unterhält oder, falls die
vorstehend unter 1.-3. genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, eine Versicherung im
Auftragsfall abschließen wird, welche die vorstehend unter 1.-3. genannten Voraussetzungen
erfüllt. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb
von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärungen über mindestens drei (3) und
höchstens fünf (5) geeignete Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten
wesentlichen Reinigungsleistungen, jeweils mit - bei Bietergemeinschaften: dem Namen des
Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die Referenz durchgeführt hat, - der Rolle des Bieters
/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/das/die die Referenz
durchgeführt hat/haben (nachfolgend als Referenznehmer bezeichnet), in der Referenz, - der
Bezeichnung der Referenz und einer Beschreibung der referenzgegenständlichen Leistungen,
- der Angabe des Auftragswertes, - der Angabe des Erbringungszeitraums, - der Angabe der
Reinigungsfläche (zu reinigende Objektfläche), - der Angabe des öffentlichen oder privaten
Auftraggebers: Name/Anschrift des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und Name des
Ansprechpartners beim öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit Telefonnummer und E-
Mail-Adresse (der öffentliche oder private Auftraggeber wird nachfolgend als
Referenzauftraggeber bezeichnet) und - der Angabe, ob die Referenzleistung aus Sicht des
Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht wurde. Damit eine Referenz innerhalb des
vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf
eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden
sein. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: -
Gegenstand der Referenz ist die Unterhaltsreinigung. - Die referenzgegenständliche
Reinigungsfläche (Reinigungsfläche / Jahr) beträgt mindestens 500.000 m2. -
Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung): Mindestens 12 Monate zum
Zeitpunkt der Einreichung des Angebots, d.h. der Zeitraum der Leistungserbringung muss zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens 12 Monate betragen. - Die Referenz wurde aus
Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform er-bracht. Referenzauftraggeber kann
ausschließlich der Vertragspartner des Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die
Referenz für die Bietergemeinschaft einreicht, oder der Vertragspartner des
eignungsverleihenden Unternehmens, das die Referenz für den Bieter/die Bietergemeinschaft
einreicht, sein. Die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in der Referenz angegebenen
personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der
Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung
der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der
Verantwortung des Bieters. Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils
genannten Referenzen berücksichtigt. Je Referenz ist zusätzlich max. eine (1) DIN-A-4-Seiten
mit Darstellung der Referenz (zusätzliche Referenzdarstellung) gestattet, die ebenfalls
berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden
(z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat alle in der Anlage 11 (b) jeweils geforderten Erklärungen
abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus der Bezeichnung und
Beschreibung der Referenz und/oder der zusätzlichen Referenzdarstellung ergeben. Der
Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu
überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf
Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche
Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die die Mindestanforderungen erfüllende
Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer
Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf Referenzen benannt werden.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des
Auftrages (Reinigungsleistungen) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über -
den jeweiligen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in
EUR netto), - den durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen
Geschäftsjahren in EUR netto - und den jeweiligen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages
(Reinigungsleistungen) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR
netto). Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils
ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr
mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer
Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu
addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.
Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages
(Reinigungsleistungen). Der Auftraggeber fordert in Bezug auf die einzelnen Lose folgende
Mindestjahresgesamtumsätze: Los-Nr. Mindestjahresgesamtumsatz 1 Gymnasium Gröbenzell
110.000 EUR netto 2 Realschule Unterpfaffenhofen 110.000 EUR netto 3 Schulzentrum
Fürstenfeldbruck 110.000 EUR netto Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn der vom Bieter
/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren erzielte durchschnittliche
Gesamtumsatz (Durchschnittswert Gesamtumsatz) mindestens dem vorgegebenen
Mindestjahresumsatz desjenigen Loses, für welches der Bieter/die Bietergemeinschaft ein
Angebot abgibt, entspricht. Beispiel: Der Bieter/die Bietergemeinschaft gibt ein Angebot für
das Los 1 ab. Der geforderte Mindestjahresgesamtumsatz von Los 1 beträgt 110.000 EUR
netto. Folglich muss der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei
Geschäftsjahren erzielte durchschnittliche Gesamtumsatz (Durchschnittswert Gesamtumsatz
) mindestens 110.000 EUR netto betragen. Gibt der Bieter/die Bietergemeinschaft für alle
Lose ein Angebot ab, muss der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei
Geschäftsjahren erzielte durchschnittliche Gesamtumsatz (Durchschnittswert Gesamtumsatz
) aufgrund der vorgegebenen Zuschlagslimitierung (vgl. B.V des Verfahrensbriefs) ebenfalls
mindestens 110.000 EUR netto betragen. Beispiel: Der Bieter/die Bietergemeinschaft bewirbt
sich für alle Lose. Der geforderte Mindestjahresgesamtumsatz je Los beträgt jeweils 110.000
EUR netto. Der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren
erzielte durchschnittliche Gesamtumsatz (Durchschnittswert Gesamtumsatz) muss dennoch
nur mindestens 110.000 EUR netto betragen. Erfüllt der Bieter/die Bietergemeinschaft den
danach geforderten Mindestjahresgesamtumsatz nicht, wird er/sie von der Wertung
ausgeschlossen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder
Handelsregister bzw. der Gewerbeanmeldung oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands
aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit
eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen
ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei einer
Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
vorzulegen.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auf entsprechende Aufforderung des Auftraggebers hat
der Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine gültige, qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist,
eine gleichwertige Bescheinigung des jeweils zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe
der Lohnsummen vorzulegen, soweit der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß
seiner vorstehenden Angaben bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl
der Führungskräfte des Bieters in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2023 bis 2025).
Eigenerklärung des Bieters über die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der
Führungskräfte des Bieters (Vollzeit-Äquivalent) in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2023 bis
2025). Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die Zahl der Beschäftigten und die Zahl der
Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Reinigungsstunden / Jahr
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung
/av28192a-eu
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av28192a-eu
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av28192a-eu
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen können nachgefordert werden
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 28/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz
2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß
§ 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax,
E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB
geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1. Los: LOT-0003
Titel: Reinigungsleistungen SZFFB
Beschreibung: Los 3 umfasst die Reinigungsleistungen für das Schulzentrum
Fürstenfeldbruck, Münchner Str. 67-69, 82256 Fürstenfeldbruck Die vom Auftragnehmer ab
Beginn des Regelbetriebs zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in -
Unterhaltsreinigungsleistungen - Grundreinigungsleistungen - und auf Abruf zu erbringende
sonstige Leistungen ( Sonstige Abrufleistungen ) Art und Umfang der Leistung ergibt sich aus
den Vergabeunterlagen
Interne Kennung: SZFFB
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung, 90911000 Wohnungs-, Gebäude-
und Fensterreinigung, 90919000 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich um jeweils ein weiteres
Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der
laufenden Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrags endet spätestens nach
vier (4) Jahren.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Münchner Str. 67-69
Stadt: Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land, Gliederung (NUTS): Fürstenfeldbruck (DE21C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Schulzentrum Fürstenfeldbruck
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zudem insbesondere die in
Anlage 12 (Sanktionspaket Russland) geforderten Erklärungen zusammen mit den übrigen
Angebotsbestandteilen über das E-Vergabeportal bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist
einzureichen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zudem insbesondere die in Anlage 13
(Erklärung Masernschutzgesetz ) geforderten Erklärungen zusammen mit den übrigen
Angebotsbestandteilen über das E-Vergabeportal bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist
einzureichen. Zuschlagslimitierung: Ein Bieter darf nur für maximal ein (1) Los (Höchstzahl)
den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung). Sofern ein Bieter nach den vorstehenden
Maßgaben für alle Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat (also ohne
Zuschlagslimitierung ein Bieter den Zuschlag für eine größere Zahl von Losen als die
Höchstzahl erhalten würde), erhält dieser Bieter für dasjenige Los den Zuschlag, für welches
er (im Vergleich von seinen drei Angeboten für die drei Lose) die höchste
Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erreicht hat. Für den Fall, dass dieser Bieter mit seinen drei
Angeboten für alle drei Lose eine gleich hohe Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erreicht hat,
entscheidet das Los, für welches Los das entsprechende Angebot den Zuschlag erhält. Der
Auftraggeber wird für die übrigen Lose den Zuschlag jeweils auf das Angebot des Bieters mit
dem zweitwirtschaftlichsten Angebot für dieses Los erteilen. Konzernverbundene, abhängige
(wenn auch juristisch eigenständige) Unternehmen sind als ein Bieter zu verstehen.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in
Textform eingereicht werden. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich
über die Vergabeplattform.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung des
Bieters/der Bietergemeinschaft, dass er/sie eine Betriebshaftpflichtversicherung 1. bei einem
in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen 2. mit einer
Deckungssumme je Schadensfall - von mindestens 5.000.000 EUR für Personenschäden, -
von mindestens 5.000.000 EUR für Sachschäden, - von mindestens 5.000.000 EUR für
Vermögensschäden, - von mindestens 1.000.000 EUR für Umweltschäden und
Umweltsachschäden, - von mindestens 100.000 EUR für Obhuts- und Bearbeitungsschäden
und - von mindestens 25.000 EUR für Schlüsselverlustschäden und Schäden an der
Schließanlage, 3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der
jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss, unterhält oder, falls die
vorstehend unter 1.-3. genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, eine Versicherung im
Auftragsfall abschließen wird, welche die vorstehend unter 1.-3. genannten Voraussetzungen
erfüllt. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb
von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärungen über mindestens drei (3) und
höchstens fünf (5) geeignete Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten
wesentlichen Reinigungsleistungen, jeweils mit - bei Bietergemeinschaften: dem Namen des
Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die Referenz durchgeführt hat, - der Rolle des Bieters
/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/das/die die Referenz
durchgeführt hat/haben (nachfolgend als Referenznehmer bezeichnet), in der Referenz, - der
Bezeichnung der Referenz und einer Beschreibung der referenzgegenständlichen Leistungen,
- der Angabe des Auftragswertes, - der Angabe des Erbringungszeitraums, - der Angabe der
Reinigungsfläche (zu reinigende Objektfläche), - der Angabe des öffentlichen oder privaten
Auftraggebers: Name/Anschrift des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und Name des
Ansprechpartners beim öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit Telefonnummer und E-
Mail-Adresse (der öffentliche oder private Auftraggeber wird nachfolgend als
Referenzauftraggeber bezeichnet) und - der Angabe, ob die Referenzleistung aus Sicht des
Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht wurde. Damit eine Referenz innerhalb des
vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf
eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden
sein. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: -
Gegenstand der Referenz ist die Unterhaltsreinigung. - Die referenzgegenständliche
Reinigungsfläche (Reinigungsfläche / Jahr) beträgt mindestens 500.000 m2. -
Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung): Mindestens 12 Monate zum
Zeitpunkt der Einreichung des Angebots, d.h. der Zeitraum der Leistungserbringung muss zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens 12 Monate betragen. - Die Referenz wurde aus
Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform er-bracht. Referenzauftraggeber kann
ausschließlich der Vertragspartner des Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die
Referenz für die Bietergemeinschaft einreicht, oder der Vertragspartner des
eignungsverleihenden Unternehmens, das die Referenz für den Bieter/die Bietergemeinschaft
einreicht, sein. Die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in der Referenz angegebenen
personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der
Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung
der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der
Verantwortung des Bieters. Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils
genannten Referenzen berücksichtigt. Je Referenz ist zusätzlich max. eine (1) DIN-A-4-Seiten
mit Darstellung der Referenz (zusätzliche Referenzdarstellung) gestattet, die ebenfalls
berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden
(z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat alle in der Anlage 11 (b) jeweils geforderten Erklärungen
abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus der Bezeichnung und
Beschreibung der Referenz und/oder der zusätzlichen Referenzdarstellung ergeben. Der
Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu
überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf
Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche
Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die die Mindestanforderungen erfüllende
Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer
Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf Referenzen benannt werden.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des
Auftrages (Reinigungsleistungen) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über -
den jeweiligen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in
EUR netto), - den durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen
Geschäftsjahren in EUR netto - und den jeweiligen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages
(Reinigungsleistungen) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR
netto). Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils
ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr
mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer
Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu
addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.
Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages
(Reinigungsleistungen). Der Auftraggeber fordert in Bezug auf die einzelnen Lose folgende
Mindestjahresgesamtumsätze: Los-Nr. Mindestjahresgesamtumsatz 1 Gymnasium Gröbenzell
110.000 EUR netto 2 Realschule Unterpfaffenhofen 110.000 EUR netto 3 Schulzentrum
Fürstenfeldbruck 110.000 EUR netto Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn der vom Bieter
/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren erzielte durchschnittliche
Gesamtumsatz (Durchschnittswert Gesamtumsatz) mindestens dem vorgegebenen
Mindestjahresumsatz desjenigen Loses, für welches der Bieter/die Bietergemeinschaft ein
Angebot abgibt, entspricht. Beispiel: Der Bieter/die Bietergemeinschaft gibt ein Angebot für
das Los 1 ab. Der geforderte Mindestjahresgesamtumsatz von Los 1 beträgt 110.000 EUR
netto. Folglich muss der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei
Geschäftsjahren erzielte durchschnittliche Gesamtumsatz (Durchschnittswert Gesamtumsatz
) mindestens 110.000 EUR netto betragen. Gibt der Bieter/die Bietergemeinschaft für alle
Lose ein Angebot ab, muss der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei
Geschäftsjahren erzielte durchschnittliche Gesamtumsatz (Durchschnittswert Gesamtumsatz
) aufgrund der vorgegebenen Zuschlagslimitierung (vgl. B.V des Verfahrensbriefs) ebenfalls
mindestens 110.000 EUR netto betragen. Beispiel: Der Bieter/die Bietergemeinschaft bewirbt
sich für alle Lose. Der geforderte Mindestjahresgesamtumsatz je Los beträgt jeweils 110.000
EUR netto. Der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren
erzielte durchschnittliche Gesamtumsatz (Durchschnittswert Gesamtumsatz) muss dennoch
nur mindestens 110.000 EUR netto betragen. Erfüllt der Bieter/die Bietergemeinschaft den
danach geforderten Mindestjahresgesamtumsatz nicht, wird er/sie von der Wertung
ausgeschlossen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder
Handelsregister bzw. der Gewerbeanmeldung oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands
aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit
eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen
ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei einer
Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
vorzulegen.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auf entsprechende Aufforderung des Auftraggebers hat
der Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine gültige, qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist,
eine gleichwertige Bescheinigung des jeweils zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe
der Lohnsummen vorzulegen, soweit der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß
seiner vorstehenden Angaben bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl
der Führungskräfte des Bieters in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2023 bis 2025).
Eigenerklärung des Bieters über die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der
Führungskräfte des Bieters (Vollzeit-Äquivalent) in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2023 bis
2025). Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die Zahl der Beschäftigten und die Zahl der
Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Reinigungsstunden / Jahr
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung
/av28192a-eu
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av28192a-eu
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av28192a-eu
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen können nachgefordert werden
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 28/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz
2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß
§ 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax,
E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB
geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Fürstenfeldbruck - Kreiseigener Hochbau
Registrierungsnummer: 09-9011792-62
Abteilung: Kreiseigener Hochbau - Gebäudemanagement
Postanschrift: Münchner Straße 32
Stadt: Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land, Gliederung (NUTS): Fürstenfeldbruck (DE21C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Ref. 13, Gebäudemanagement
E-Mail: gebaeudemanagement-ref13@lra-ffb.de
Telefon: +49 8141 5190
Internetadresse: https://www.lra-ffb.de/
Profil des Erwerbers: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av28192a-eu
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b2195fec-df44-487c-b20c-056e5e4ca4ec - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/07/2026 11:32:46 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 138/2026
Datum der Veröffentlichung: 21/07/2026
Referenzen:
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av28192a-eu
https://www.lra-ffb.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202607/ausschreibung-504461-2026-DEU.txt
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