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Titel :
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DEU-Dessau-Roßlau - Deutschland Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung UNtangling our SEAs (UNSEA) Ein holistischer Lösungsansatz zur Vermeidung der Belastung der Meeresumwelt mit Fischfanggeräten
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026071600542110701 / 491998-2026
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Veröffentlicht :
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16.07.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.12.2033
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Angebotsabgabe bis :
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17.09.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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75130000 - Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
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DEU-Dessau-Roßlau: Deutschland Unterstützende Dienste für die
öffentliche Verwaltung UNtangling our SEAs (UNSEA) Ein holistischer
Lösungsansatz zur Vermeidung der Belastung der Meeresumwelt mit
Fischfanggeräten
2026/S 135/2026 491998
Deutschland Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung UNtangling our SEAs
(UNSEA) Ein holistischer Lösungsansatz zur Vermeidung der Belastung der Meeresumwelt mit
Fischfanggeräten
OJ S 135/2026 16/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
E-Mail: Z1.5@uba.de
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: UNtangling our SEAs (UNSEA) Ein holistischer Lösungsansatz zur Vermeidung der
Belastung der Meeresumwelt mit Fischfanggeräten
Beschreibung: Trotz eines gewachsenen Bewusstseins der Konsequenzen der
Plastikverschmutzung für die marine Umwelt besteht eine anhaltende Bedrohung durch
ALDFG, welches neu in die Meeresumwelt eingetragen wird oder sich dort teilweise bereits
seit Jahrzehnten befindet. Ziel von UNSEA ist es daher, den weiteren Eintrag von ALDFG in
die Nord- und Ostsee sys-tematisch zu verhindern, die negativen ökologischen und
sozioökonomischen Auswirkungen zu reduzieren und Altlasten insbesondere in ökologisch
sensiblen Gebieten zu identifizieren und zu bergen. Dabei sind sowohl die kommerzielle, die
Nebenerwerbs- sowie die Sportfischerei in Nord- und Ostsee zu adressieren. Ausgenommen
vom Projektumfang sind Aqua- und Marikulturen und die Binnenfischerei. Existierende
Vorgaben und Vereinbarungen relevanter nationaler und internationaler Rechtsvorgaben sind
momentan noch fragmentiert, ohne finanziellen Unterbau und stehen teilweise aus
verschiedenen Gründen zur Disposition. UNSEA soll daher die verschiedenen Teilaspekte in
einem kohä-renten Handlungsrahmen zusammenführen, wobei die Umsetzung
kosteneffizienter und operationaler Maßnahmen im Fokus stehen. Dabei gilt es, den Umgang
mit Fanggeräteabfällen aus der Fischerei neu und gesamtheitlich zu denken, Prinzipien der
Kreislaufwirtschaft im Management von Fischfanggeräten zu verankern und dabei auch
spezielle Befunde wie Dolly Ropes (Scheuerschutzfäden an Grundschleppnetzen) und
Netzteile aus Reparaturarbeiten zu adressieren, die sich häufig in der Meeresumwelt finden.
Das Projekt soll über die Laufzeit die dafür erforderliche Anschubfinanzierung leisten und
parallel langfristige Strukturen mit klaren Verantwortlichkeiten für die Verstetigung durch Bund
und Länder schaffen. Dabei soll erstmalig ein sek-torübergreifender Mechanismus festgelegt
und umgesetzt werden, welcher auch Wissens- und Informationsaustausch beinhaltet. Das
Projekt kann auf bestehende rechtliche Rahmenbedingungen, Empfehlungen aus For-schung
und Politik, Vorarbeiten im Rahmen von Maßnahmen- und Aktionsplänen und freiwilligen
Industrieinitiativen aufbauen. Insbesondere der 2016 etablierte Runde Tisch Meeresmüll
(RTM, www.muell-im-meer.de), welcher durch das Umweltbundesamt und das Land
Niedersachsen koordiniert wird, hat bereits umfassende konzeptionelle Vorarbeiten geleistet,
die als Arbeitsgrundlagen für UNSEA genutzt werden können. Hierüber wurden Erkenntnisse
über die Dimension des Problems gewonnen und geeignete Methoden sowie vorhandene und
fehlende Elemente in der Kette von der Suche bis zur möglichst um-weltgerechten Verwertung
von ALDFG identifiziert. Weiterhin sind die Ergebnisse und Empfehlungen zweier Pilotprojekte
zur Umsetzung der Bergung verlorener Fischereigeräte in Mecklenburg-Vorpommern (MV)
und Schleswig-Holstein (SH) zu berücksichtigen. Während das Projekt in MV bereits
abgeschlossen ist (https://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/Deutschland
/WWF-Abschlussbericht-Landesprojekt-Verlorene-Fischereigeraete.pdf), wird die
Veröffentlichung des Abschlussberichtes des SH-Projektes für August 2026 erwartet mit
geplanten Folgeaktivitäten zur Kartierung und Bergung von Fanggeräteabfällen. Die Arbeiten
unter UNSEA sollen eng mit diesen Aktivitäten koordiniert werden, um Doppelarbeit zu
vermeiden.
Kennung des Verfahrens: 7bbcf4f4-6f7a-4854-9897-9cca25d640f1
Interne Kennung: Projekt 210493,Az 21 352/00003
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Dessau-Roßlau
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen
sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und
sollen rechtzeitig, bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale
Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte
schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der e-Vergabe-
Plattform des Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform
wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur
eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als
auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen
kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf
anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie
bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie
hier: https://www.evergabe-online.de/status.html?
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs.
1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB.
Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die
den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
GWB noch nicht abgelaufen ist.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs.
1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Betrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3
und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb
/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den
Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Korruption: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2,
3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den
Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund gemäß
§ 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingender Ausschlussgrund
gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist
abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB
noch nicht abgelaufen ist.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2
GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB
noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr.
2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den
Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs.
1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB
noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Fakultative
Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist
abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die vollständige Liste
sowie die rein nationalen Ausschlussgründe (EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland,
Ausschlussgründe nach § 21 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz AentG
(https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html); § 98 c des Aufenthaltsgesetz
AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html); § 19
Mindestlohngesetz MiLoG (https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html); § 21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz SchwarzArbG (https://www.gesetze-im-internet.de
/schwarzarbg_2004/__21.html); § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LkSG (https://www.
gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html). Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung
ist mit dem Angebot abzugeben. Zusätzlich fragt die Zentrale Vergabestelle vor
Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen Bieterunternehmen bzw. jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister ab. Bei
ausländischen Unternehmen ist zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, auf
Anforderung ein Auszug aus dem einschlägigen Register wie dem Strafregister oder - wenn es
kein Strafregister gibt - eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder
Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats vorzulegen.) entnehmen Sie bitte der
beiliegenden Eigenerklärung. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: UNtangling our SEAs (UNSEA) Ein holistischer Lösungsansatz zur Vermeidung der
Belastung der Meeresumwelt mit Fischfanggeräten
Beschreibung: Trotz eines gewachsenen Bewusstseins der Konsequenzen der
Plastikverschmutzung für die marine Umwelt besteht eine anhaltende Bedrohung durch
ALDFG, welches neu in die Meeresumwelt eingetragen wird oder sich dort teilweise bereits
seit Jahrzehnten befindet. Ziel von UNSEA ist es daher, den weiteren Eintrag von ALDFG in
die Nord- und Ostsee sys-tematisch zu verhindern, die negativen ökologischen und
sozioökonomischen Auswirkungen zu reduzieren und Altlasten insbesondere in ökologisch
sensiblen Gebieten zu identifizieren und zu bergen. Dabei sind sowohl die kommerzielle, die
Nebenerwerbs- sowie die Sportfischerei in Nord- und Ostsee zu adressieren. Ausgenommen
vom Projektumfang sind Aqua- und Marikulturen und die Binnenfischerei. Existierende
Vorgaben und Vereinbarungen relevanter nationaler und internationaler Rechtsvorgaben sind
momentan noch fragmentiert, ohne finanziellen Unterbau und stehen teilweise aus
verschiedenen Gründen zur Disposition. UNSEA soll daher die verschiedenen Teilaspekte in
einem kohä-renten Handlungsrahmen zusammenführen, wobei die Umsetzung
kosteneffizienter und operationaler Maßnahmen im Fokus stehen. Dabei gilt es, den Umgang
mit Fanggeräteabfällen aus der Fischerei neu und gesamtheitlich zu denken, Prinzipien der
Kreislaufwirtschaft im Management von Fischfanggeräten zu verankern und dabei auch
spezielle Befunde wie Dolly Ropes (Scheuerschutzfäden an Grundschleppnetzen) und
Netzteile aus Reparaturarbeiten zu adressieren, die sich häufig in der Meeresumwelt finden.
Das Projekt soll über die Laufzeit die dafür erforderliche Anschubfinanzierung leisten und
parallel langfristige Strukturen mit klaren Verantwortlichkeiten für die Verstetigung durch Bund
und Länder schaffen. Dabei soll erstmalig ein sek-torübergreifender Mechanismus festgelegt
und umgesetzt werden, welcher auch Wissens- und Informationsaustausch beinhaltet. Das
Projekt kann auf bestehende rechtliche Rahmenbedingungen, Empfehlungen aus For-schung
und Politik, Vorarbeiten im Rahmen von Maßnahmen- und Aktionsplänen und freiwilligen
Industrieinitiativen aufbauen. Insbesondere der 2016 etablierte Runde Tisch Meeresmüll
(RTM, www.muell-im-meer.de), welcher durch das Umweltbundesamt und das Land
Niedersachsen koordiniert wird, hat bereits umfassende konzeptionelle Vorarbeiten geleistet,
die als Arbeitsgrundlagen für UNSEA genutzt werden können. Hierüber wurden Erkenntnisse
über die Dimension des Problems gewonnen und geeignete Methoden sowie vorhandene und
fehlende Elemente in der Kette von der Suche bis zur möglichst um-weltgerechten Verwertung
von ALDFG identifiziert. Weiterhin sind die Ergebnisse und Empfehlungen zweier Pilotprojekte
zur Umsetzung der Bergung verlorener Fischereigeräte in Mecklenburg-Vorpommern (MV)
und Schleswig-Holstein (SH) zu berücksichtigen. Während das Projekt in MV bereits
abgeschlossen ist (https://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/Deutschland
/WWF-Abschlussbericht-Landesprojekt-Verlorene-Fischereigeraete.pdf), wird die
Veröffentlichung des Abschlussberichtes des SH-Projektes für August 2026 erwartet mit
geplanten Folgeaktivitäten zur Kartierung und Bergung von Fanggeräteabfällen. Die Arbeiten
unter UNSEA sollen eng mit diesen Aktivitäten koordiniert werden, um Doppelarbeit zu
vermeiden.
Interne Kennung: Projekt 210493,Az 21 352/00003
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Menge: 0
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es werden keine Optionen vereinbart.
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06844
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2033
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch
geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:
other-sme#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Schutz und Wiederherstellung der
Biodiversität und der Ökosysteme
Grüne Auftragsvergabe Kriterien: Sonstige Kriterien für ein umweltorientiertes öffentliches
Beschaffungswesen
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Fachkunde Projektsteuerung, nachzuweisen durch
Tätigkeitsprofile, Qualifikation und Ergebnisberichte von zwei erfolgreich abgeschlossenen
Referenzprojekten, die max. 5 Jahre alt sein dürfen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Fachkunde im Umwelt- und Wirtschaftsrecht, inkl. der
Anforderungen und Umsetzung relevanter EU-Vorgaben, nachzuweisen Tätigkeitsprofile,
Qualifikation und Publikationen - mindestens zwei Veröffentlichungen, die max. 5 Jahre alt
sein dürfen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Sehr gute Kenntnisse wesentlicher nationaler,
europäischer und regionaler (OSPAR, HELCOM) Prozesse zum Meeresschutz und
Maßnahmenplanung, nachzuweisen durch Tätigkeitsprofile, Qualifikation und Publikationen -
mindestens zwei Veröffentlichungen, die max. 5 Jahre alt sein dürfen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erfahrungen in der wissenschaftlichen Politikberatung
im Bereich Wasserwirtschaft und Meeresschutz, nachzuweisen durch Tätigkeitsprofile und
Publikationen - mindestens zwei Veröffentlichungen, die max. 5 Jahre alt sein dürfen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Expertise in Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation,
nachzuweisen durch Tätigkeitsprofile - mindestens zwei Öffentlichkeitskampagnen zur
Sensibilisierung für spezifische Themenfelder in den letzten 5 Jahren
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Langjährige Erfahrung im Bereich Umweltmanagement,
Abfallmanagement und Meeresumweltschutz und Erfahrungen in der Leitung, Steuerung und
Umsetzung von Projekten in vergleichbarer Art und Größenordnung, nachzuweisen durch
Ergebnisberichte von zwei Referenzprojekten, die max. 5 Jahre alt sein dürfen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Langjährige Erfahrung in Durchführung von Kampagnen
zur öffentlichen Bewusstseinsbildung, nachzuweisen durch Ergebnisberichte von zwei
Referenzprojekten, die max. 5 Jahre alt sein dürfen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Übermittlung der Vita mit Listung geleisteter Projekte
(Tätigkeitsprofile) und Publikationen von Fachkräften mit erforderlicher Expertise in relevanten
Disziplinen (darunter Meeresökologie, Fischereiwirtschaft, Abfallwirtschaft,
Ingenieurswissenschaften für die Entwicklung kreislauforientierter Fanggeräte,
Datenmanagement und digitale Infrastruktur etc.), die zur Mitarbeit im Projekt vorgesehen sind
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung
unter Nr. 8 aufgeführt.
Beschreibung: Mit dem Angebot sind eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu
machen, die eine Beurteilung der in der Leistungsbeschreibung definierten
Bewertungskriterien gem. Nr. 8 ermöglichen.
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Brutto-Angebotspreis
Beschreibung: Der Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem Angebotsformular) wird
durch die jeweils erreichte Qualitätspunktzahl dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro
Leis-tungspunkt (sogenannter Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält
den Zuschlag.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der
Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem Angebotsformular) wird durch die jeweils
erreichte Qualitätspunktzahl dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro Leistungspunkt
(sogenannter Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.]
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/09/2026
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=874466
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=874466
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/09/2026 14:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 44 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter
Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden
aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen,
insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass
die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum
Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig
darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen
enthält. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach §
56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 17/09/2026 14:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: 06844 Dessau-Roßlau
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen
nach erbrachter Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich, soweit
Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14 Tagen.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der
Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Umweltbundesamt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt:
Umweltbundesamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Umweltbundesamt
Organisation, die Angebote bearbeitet: Umweltbundesamt
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
Registrierungsnummer: 991-01894-95
Abteilung: Referat Z 1.5 - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Wörlitzer Platz 1
Stadt: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06844
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland
E-Mail: Z1.5@uba.de
Telefon: 000
Internetadresse: http://www.umweltbundesamt.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49228 9499 0
Fax: +49228 9499 163
Internetadresse: https://bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bb1a3671-4126-4789-a64b-159abf1b99bf - 05
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/07/2026 07:48:21 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 135/2026
Datum der Veröffentlichung: 16/07/2026
Referenzen:
https://bundeskartellamt.de
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=874466
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=874466
http://www.umweltbundesamt.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202607/ausschreibung-491998-2026-DEU.txt
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