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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Göttingen - Deutschland Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung Beschaffung mobile Zufahrtssperren
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026071501070008527 / 490031-2026
Veröffentlicht :
15.07.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
09.11.2026
Angebotsabgabe bis :
11.08.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
35000000 - Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
35113100 - Geländeabsicherungseinrichtungen
DEU-Göttingen: Deutschland Ausrüstung für Sicherheitszwecke,
Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung Beschaffung mobile
Zufahrtssperren

2026/S 134/2026 490031

Deutschland Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
Beschaffung mobile Zufahrtssperren
OJ S 134/2026 15/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Göttingen
E-Mail: vergabestelle@goettingen.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Beschaffung mobile Zufahrtssperren
Beschreibung: Die Stadt Göttingen plant die Anschaffung von 35 zertifizierten Zufahrtssperren.
Ziel ist es, die Besucherxinnen der Göttinger Innenstadt bei Veranstaltungen, Festen und
Märkten durch Verwendung von zertifizierten Zufahrtssperren vor willentlichen Überfahrten zu
schützen. Auf Basis des vorliegenden Sicherheitskonzeptes des Göttinger Weihnachtsmarktes
werden die im Folgenden genannten Mindest-Anforderungen an die Zufahrtssperren
festgelegt. - Die Zufahrtssperren genügen, als Einzelelement, mindestens den Anforderungen
nach ISO 22343-1 und DIN SPEC 91414-1 mit den entsprechenden Zertifizierungen. - Die
Eindringtiefe der Zufahrtssperren beträgt nicht mehr als 13 m. - Die Breite der Einzelelemente
beträgt 750 - 850 mm. - Die Zufahrtssperren bieten beste und hindernisfreie Durchlässigkeit
für Personenfluss (120 cm und/oder auf lokale Situation anpassbar). - Die Zufahrtssperren
müssen sich sowohl mit Hand-Hubwagen, als auch mit Gabelstapler, LKW und Kran bewegen
lassen. - Die Zufahrtssperre steht auf mindestens 4 Punkten, welche mit profilierten
Gummifüssen versehen sind, um den Untergrund nicht zu beschädigen und Unebenheiten
auszugleichen. - Wetterbeständigkeit # Zertifizierungen und technische Voraussetzungen der
Zertifizierung: Die Tauglichkeit der Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz sowie des
Materials ist über einen erfolgreichen Anprallversuch bei einem akkreditiertem Prüflabor
mittels Prüfbescheinigung nachzuweisen. Der Crashtest muss mindestens der
standardisierten Zertifizierung ISO 22343-1 entsprechen. # Da die Systeme nicht dauerhaft
bewacht werden, muss das Einzelmodul mindestens manipulations- und verschiebesicher
nach DIN SPEC 91414-1 sein. # Einzelelemente: bei dem zu liefernden Zu - und
Durchfahrtsschutz muss es sich um ein mobiles, ortsveränderliches System handeln. # Maße:
Aufgrund der Unterschiedlichkeit der zu schützenden Zufahrten bei den jeweiligen
Veranstaltungen ist die Aufstellfläche für die Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz
teilweise beschränkt und muss dem bewährten Sicherheitskonzept der Stadt Göttingen in
erforderlicher Anzahl und entsprechenden Maßen genügen. Das stellt besondere
Anforderungen an die zulässigen Maße der Einzelelemente. Um Fluchtwegbreiten nicht zu
unterschreiten und gleichzeitig eine Durchfahrt von PKW auszuschließen, muss folgendes
Maß eingehalten werden: # Breite je Einzelelement: 750 mm 850mm. # Material: Die
Oberflächen der Elemente und Sperreinrichtungen dürfen nicht scharfkantig sein. Alle

verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar / nicht leicht entflammbar sein. Die
Wirkung und Funktion der Elemente und Sperreinrichtungen darf durch Schwankungen im
Temperaturbereich von -20°C bis +40°C nicht beeinträchtigt werden. Die Lackierung muss
den gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen. - Die Funktion
der Bauteile darf durch Korrosion nicht beeinträchtigt werden. Die Unterkonstruktion der
Fahrzeugsperre muss aus hochfestem Werkstoff sein und alle anderen Teile speziell gegen
Korrosion beschichtet. # Schutzwirkung: Die Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz müssen
im Funktionszustand einen 7,2t LKW mit 48 km/h aufhalten und so beschädigen, dass eine
Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. Die Eindringtiefe eines Fahrzeuges in den Sperrbereich
darf einen Wert von 13,00 Metern nicht überschreiten, um die dahinterliegende
Veranstaltungsfläche laut Sicherheitskonzept nicht einzuschränken. Die Eindringtiefe eines
Fahrzeuges ist mit dem Angebot anzugeben (Zertifikat). Nach dem Anprall auf das System
zum Zu- und Durchfahrtsschutz darf der LKW nicht mehr fahrtauglich sein. # Funktionsweise
Zu- und Durchfahrtsschutz: Der Zu- und Durchfahrtsschutz muss ohne zusätzliche bauliche
Maßnahmen auf dem Boden aufsetzbar sein. Eine Verbindung mit dem Untergrund oder
andere ortsfeste Einrichtungen dürfen nicht erforderlich sein. # Durchlässigkeit für
Personenverkehr (Fußgänger und Rollstuhlfahrer): Der Zu- und Durchfahrtsschutz muss
gewährleisten, dass eine Durchlässigkeit für den Personenverkehr (Fußgänger, Fahrradfahrer
und Rollstuhlfahrer) möglich ist. - Bei Nutzung mehrerer Einzelmodule als Schutzsystem,
muss sowohl die Durchlässigkeit für den Personenverkehr als auch die Gewährleistung der
Flucht- und Rettungswege ermöglicht werden. Dazu muss, zwischen den Einzelmodulen, eine
Fluchtwegebreite von mind. 120 cm bestehen. # Verbot von gebrauchten / benutzten
Elementen: Es dürfen nur Neuteile angeboten und geliefert werden. # Nachweise
/Zertifizierungen: dem Angebot sind folgende Nachweise und Dokumente beizufügen: -
Nachweis der standardisierten Zertifizierung ISO 22343-1 sowie DIN SPEC 91414-1, -
Produktzeichnungen und Produktdatenblatt, mit Angabe der Maße und des Gewichts, -
Eigenerklärung zur Lieferung von Neuteilen, - Eigenerklärung Lieferzeit in Wochen. # Die
Anlieferung der mobilen Zufahrtssperren hat spätestens am 09.11.2026, 8:00 Uhr zu erfolgen.
Kennung des Verfahrens: c17c3d0a-08aa-4714-b3c3-67d64b193632
Interne Kennung: 105_2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Die Beschaffung der mobilen Zufahrtssperren ist
als präventive Gefahrenabwehrmaßnahme zum potentiellen Schutz von Leib und Leben
Dritter erforderlich. Aufgrund der zu erwartenden Lieferzeit ist eine ermessensgerecht
Fristverkürzung nach § 15 Abs. 3 VgV auch im mutmaßlichen wettbewerblichen Interesse der
Wirtschaftsteilnehmer/des späteren AN unter Berücksichtigung des § 20 Abs. 1 VgV
angezeigt, um sicherzustellen, dass die Lieferung im Rahmen der vorgesehenen
Ausführungsfristen vertragsgerecht erfolgen kann.

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung,
Polizei und Verteidigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 35113100 Geländeabsicherungseinrichtungen

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)

Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Anlieferung der mobilen Zufahrtssperren hat an folgende
Anschrift zu erfolgen: - Anna-Vandenhoeck-Ring 13, 37081Göttingen. Ansprechpartner und
Telefonnummer zur Abstimmung der Anlieferung werden mit Zuschlagserteilung mitgeteilt.

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 280 000,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in
Ziff. I.3 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass
Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform registriert und beworben
haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische
Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe
/willkommen_erste_schritte_tender.html . Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes
benötigen Sie den Bieterclient ava-sign; Hilfe finden Sie unter: https://download.arriba-net.de
/fileadmin/downloaddaten/avasign_hilfe/hilfe/index.html?introduction_avasign.html . 2)
Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen
sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des
Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots
darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen
Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen
haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160
Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen
insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung
einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist
der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Da die Vergabeunterlagen dem
Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der
Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen
können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle
nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren
Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl.
VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 Z33319413609/16). Der Bieter verpflichtet sich mit
der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin, das
Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden
Vergabeverfahren zu nutzen, und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des
Portalbetreibers nicht rechtsverbindlich sind. 3) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur
Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle
Vergabeunterlagen zu vernichten. 4) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des
Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. 5)
Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Fragen/Nachforderungen/ Aufklärungen
/Informationen) erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform. Fragen zu den
Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis
zum 04.08.2026, 10:00 Uhr über das Vergabeportal (https://download.arriba-net.de/fileadmin
/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen_tender.html?q=Frage ) gestellt werden.
Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der
vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende
Unternehmen. 6) Das Angebot ist spätestens bis zum unter Ziff. 5.1.12 festgelegten Termin
ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine

Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zum
Angebotsausschluss (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). 7) Die Abgabe mehrerer Hauptangeboten bzw.
Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch
haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen
der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben.
Unterbeauftragungen (Nachunternehmer) sind zugelassen. Hierbei ist zu beachten, dass auch
Schwester und Tochterunternehmen des Bieters als Nachunternehmer gelten. Die
Regelungen zur Tariftreue sind Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche
Unter bzw. Nachauftragnehmer. 9) Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen
einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Eigenerklärung Bezug Russland auszufüllen und
als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. 10) Die
Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen
Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs oder
Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei
Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend
kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der
Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen
beruhen: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 des GWB Mit dem Angebot
ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt
abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation e.
V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den
Ausschreibungsunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen
Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des
Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind
zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der
Industrie und Handelskammer. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis
oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen
auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 1.2) Im Falle der Einbindung von
Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Einsatz und zu Art und Umfang
der Teilleistungen vorzulegen (Formblatt 233) 1.3) Im Falle der Einbindung von
Unterauftragnehmern ist spätestens vor Auftragserteilung eine Verpflichtungserklärung des
Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen
Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen (Formblatt 236); 1.4) Erklärung, dass
nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des
Unternehmens in Frage stellen: 1.4.1) Erklärung über das Nichtvorliegen von

Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; 1.4.2) Erklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB; 1.4.3) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß §
125 GWB.

5. Los

5.1. Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung mobiler Zufahrtssperren
Beschreibung: Die Stadt Göttingen plant die Anschaffung von 35 zertifizierten Zufahrtssperren.
Ziel ist es, die Besucherxinnen der Göttinger Innenstadt bei Veranstaltungen, Festen und
Märkten durch Verwendung von zertifizierten Zufahrtssperren vor willentlichen Überfahrten zu
schützen. Auf Basis des vorliegenden Sicherheitskonzeptes des Göttinger Weihnachtsmarktes
werden die im Folgenden genannten Mindest-Anforderungen an die Zufahrtssperren
festgelegt. - Die Zufahrtssperren genügen, als Einzelelement, mindestens den Anforderungen
nach ISO 22343-1 und DIN SPEC 91414-1 mit den entsprechenden Zertifizierungen. - Die
Eindringtiefe der Zufahrtssperren beträgt nicht mehr als 13 m. - Die Breite der Einzelelemente
beträgt 750 - 850 mm. - Die Zufahrtssperren bieten beste und hindernisfreie Durchlässigkeit
für Personenfluss (120 cm und/oder auf lokale Situation anpassbar). - Die Zufahrtssperren
müssen sich sowohl mit Hand-Hubwagen, als auch mit Gabelstapler, LKW und Kran bewegen
lassen. - Die Zufahrtssperre steht auf mindestens 4 Punkten, welche mit profilierten
Gummifüssen versehen sind, um den Untergrund nicht zu beschädigen und Unebenheiten
auszugleichen. - Wetterbeständigkeit # Zertifizierungen und technische Voraussetzungen der
Zertifizierung: Die Tauglichkeit der Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz sowie des
Materials ist über einen erfolgreichen Anprallversuch bei einem akkreditiertem Prüflabor
mittels Prüfbescheinigung nachzuweisen. Der Crashtest muss mindestens der
standardisierten Zertifizierung ISO 22343-1 entsprechen. # Da die Systeme nicht dauerhaft
bewacht werden, muss das Einzelmodul mindestens manipulations- und verschiebesicher
nach DIN SPEC 91414-1 sein. # Einzelelemente: bei dem zu liefernden Zu - und
Durchfahrtsschutz muss es sich um ein mobiles, ortsveränderliches System handeln. # Maße:
Aufgrund der Unterschiedlichkeit der zu schützenden Zufahrten bei den jeweiligen
Veranstaltungen ist die Aufstellfläche für die Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz
teilweise beschränkt und muss dem bewährten Sicherheitskonzept der Stadt Göttingen in
erforderlicher Anzahl und entsprechenden Maßen genügen. Das stellt besondere
Anforderungen an die zulässigen Maße der Einzelelemente. Um Fluchtwegbreiten nicht zu
unterschreiten und gleichzeitig eine Durchfahrt von PKW auszuschließen, muss folgendes
Maß eingehalten werden: # Breite je Einzelelement: 750 mm 850mm. # Material: Die
Oberflächen der Elemente und Sperreinrichtungen dürfen nicht scharfkantig sein. Alle
verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar / nicht leicht entflammbar sein. Die
Wirkung und Funktion der Elemente und Sperreinrichtungen darf durch Schwankungen im
Temperaturbereich von -20°C bis +40°C nicht beeinträchtigt werden. Die Lackierung muss
den gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen. - Die Funktion
der Bauteile darf durch Korrosion nicht beeinträchtigt werden. Die Unterkonstruktion der
Fahrzeugsperre muss aus hochfestem Werkstoff sein und alle anderen Teile speziell gegen
Korrosion beschichtet. # Schutzwirkung: Die Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz müssen
im Funktionszustand einen 7,2t LKW mit 48 km/h aufhalten und so beschädigen, dass eine
Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. Die Eindringtiefe eines Fahrzeuges in den Sperrbereich
darf einen Wert von 13,00 Metern nicht überschreiten, um die dahinterliegende
Veranstaltungsfläche laut Sicherheitskonzept nicht einzuschränken. Die Eindringtiefe eines
Fahrzeuges ist mit dem Angebot anzugeben (Zertifikat). Nach dem Anprall auf das System
zum Zu- und Durchfahrtsschutz darf der LKW nicht mehr fahrtauglich sein. # Funktionsweise

Zu- und Durchfahrtsschutz: Der Zu- und Durchfahrtsschutz muss ohne zusätzliche bauliche
Maßnahmen auf dem Boden aufsetzbar sein. Eine Verbindung mit dem Untergrund oder
andere ortsfeste Einrichtungen dürfen nicht erforderlich sein. # Durchlässigkeit für
Personenverkehr (Fußgänger und Rollstuhlfahrer): Der Zu- und Durchfahrtsschutz muss
gewährleisten, dass eine Durchlässigkeit für den Personenverkehr (Fußgänger, Fahrradfahrer
und Rollstuhlfahrer) möglich ist. - Bei Nutzung mehrerer Einzelmodule als Schutzsystem,
muss sowohl die Durchlässigkeit für den Personenverkehr als auch die Gewährleistung der
Flucht- und Rettungswege ermöglicht werden. Dazu muss, zwischen den Einzelmodulen, eine
Fluchtwegebreite von mind. 120 cm bestehen. # Verbot von gebrauchten / benutzten
Elementen: Es dürfen nur Neuteile angeboten und geliefert werden. # Nachweise
/Zertifizierungen: dem Angebot sind folgende Nachweise und Dokumente beizufügen: -
Nachweis der standardisierten Zertifizierung ISO 22343-1 sowie DIN SPEC 91414-1, -
Produktzeichnungen und Produktdatenblatt, mit Angabe der Maße und des Gewichts, -
Eigenerklärung zur Lieferung von Neuteilen, - Eigenerklärung Lieferzeit in Wochen. # Die
Anlieferung der mobilen Zufahrtssperren hat spätestens am 09.11.2026, 8:00 Uhr zu erfolgen.
Interne Kennung: 0

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung,
Polizei und Verteidigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 35113100 Geländeabsicherungseinrichtungen
Menge: 35 Stück
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Unter Berücksichtigung der Regelung des § 132 GWB.

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Anlieferung der mobilen Zufahrtssperren hat an folgende
Anschrift zu erfolgen: - Anna-Vandenhoeck-Ring 13, 37081Göttingen. Ansprechpartner und
Telefonnummer zur Abstimmung der Anlieferung werden mit Zuschlagserteilung mitgeteilt.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 09/11/2026

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 280 000,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Liefertermin - relatives Fixgeschäft (1) Der/Die Auftragnehmer/in
verpflichtet sich, die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten mobilen Zufahrtssperren
spätestens bis zum 09.11.2026, 8:00 Uhr vollständig, funktionsbereit und mangelfrei an den
vereinbarten Lieferort Anna-Vandenhoeck-Ring 13, 37081Göttingen, zu liefern. (2) Die

Parteien sind sich darüber einig, dass die rechtzeitige Lieferung und Einhaltung des in Absatz
1 genannten Liefertermins aufgrund der bestimmungsgemäßen Verwendung der
Zufahrtssperren für die Vorbereitung und Durchführung des Weihnachtsmarktes 2026 von
wesentlicher Bedeutung für die Auftraggeberin ist. Die Lieferung bis zu dem in Absatz 1
genannten Termin ist für den Vertragszweck wesentlich und stellt eine Leistung mit relativem
Fixschuldcharakter dar. (3) Erfolgt die Lieferung nicht bis zum 09.11.2026 08:00 Uhr, ist die
Auftraggeberin berechtigt, nach Ihrer Wahl, ohne Setzung einer Nachfrist, unverzüglich vom
Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. (4)
Weitergehende gesetzliche Rechte der Auftraggeberin bleiben unberührt. (5) Der/Die
Auftragnehmer/in hat die Auftraggeberin unverzüglich in Textform zu informieren, wenn
Umstände erkennbar werden, die eine termingerechte Lieferung gefährden.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Handels bzw. Berufsregisterauszug (nicht älter als 12
Monate zum Termin der Angebotsöffnung). # Die Eignungskriterien und die geforderten
Nachweise, Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt 124_LD_Eigenerklärung
_zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen) und in der Aufforderung zur Angebotsabgabe
(Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise
/Bescheinigungen einzureichen sind.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen
Finanzamtes sowie der Sozialversicherung der der zuständigen Berufsgenossenschaft
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher
Sprache beizubringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung
und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7
der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter
https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de. Erforderlich sind diejenigen
Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Alternativ zu den unter
vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-
Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden. Die
vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen.
Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative
bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte
einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines
Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt
werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes
oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die
EEE auch für diese abzugeben. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV
hingewiesen. Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4
ArbeitnehmerEntsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet,
bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den

Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem
Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei
Geschäftsjahren. # Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise, Bescheinigungen
sind in der Eigenerklärung (Formblatt 124_LD_Eigenerklärung
_zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen) und in der Aufforderung zur Angebotsabgabe
(Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise
/Bescheinigungen einzureichen sind.

Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in
einem Insolvenzverfahren befindet. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des
Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. # Die Eignungskriterien und die
geforderten Nachweise, Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt
124_LD_Eigenerklärung _zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen) und in der Aufforderung zur
Angebotsabgabe (Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu
der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung über den Umsatz der mit der vorliegenden
Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren. # Die
Eignungskriterien und die geforderten Nachweise, Bescheinigungen sind in der
Eigenerklärung (Formblatt 124_LD_Eigenerklärung _zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen)
und in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden
Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über die Lieferung mobiler
Zufahrtssperren in Kommunen, Landkreisen oder Städten in den letzten 3 Jahren mit Angaben
zu Ansprechpartner, Art und Umfang der ausgeführten Leistung, Auftragssumme,
Ausführungszeitraum. # Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise,
Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt 124_LD_Eigenerklärung
_zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen) und in der Aufforderung zur Angebotsabgabe
(Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise
/Bescheinigungen einzureichen sind.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/155018
Ad-hoc-Kommunikationskanal:

Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der
Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 34 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das Nachforderungs- /Aufklärungsverfahren erfolgt ausschließlich
elektronisch über das Vergabeportal; es gelten die diesbezüglich im Bieterportal eingestellten
Nachrichten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 11/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Göttingen, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 102,
Hiroshimaplatz 14, 37083 Göttingen
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der
Öffentlichkeit statt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird
auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch

die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts
gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Göttingen
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Göttingen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Göttingen
Registrierungsnummer: 031590016016-0-80
Abteilung: 04.2_Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Hiroshimaplatz 1-4
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@goettingen.de
Telefon: +49 551400-2310
Fax: +49 551400-3201
Internetadresse: https://www.goettingen.de/
Profil des Erwerbers: https://www.goettingen.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen
Registrierungsnummer: t:04131153308
Abteilung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsisches Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit , Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg

Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +494131153308
Fax: +494131152943
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1838e6e5-9b4e-4837-9761-c5232fb6382f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/07/2026 08:05:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 134/2026
Datum der Veröffentlichung: 15/07/2026

Referenzen:
https://www.goettingen.de/
https://www.meinauftrag.rib.de
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/155018
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersach
sen-144803.html
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202607/ausschreibung-490031-2026-DEU.txt

 
 
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