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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Düsseldorf - Deutschland Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen Stadt Erkrath EU-weite Abfallausschreibung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026070701122785579 / 467071-2026
Veröffentlicht :
07.07.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
31.12.2032
Angebotsabgabe bis :
03.08.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
90510000 - Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
DEU-Düsseldorf: Deutschland Beseitigung und Behandlung von
Siedlungsabfällen Stadt Erkrath EU-weite Abfallausschreibung

2026/S 128/2026 467071

Deutschland Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen Stadt Erkrath EU-weite
Abfallausschreibung
OJ S 128/2026 07/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Erkrath
E-Mail: info@erkrath.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Stadt Erkrath EU-weite Abfallausschreibung
Beschreibung: Die Stadt Erkrath vergibt die folgende Entsorgungsleistungen in einem EU-
weiten offenen Verfahren in 5 Losen: Los 1: Sammlung und Transport von Restmüll, Sperrgut
und Bioabfall Los 2: Mobile Schadstoffsammlung im Stadtgebiet Erkrath Los 3: Sammlung und
Transport von Altpapier Los 4: Reinigung der Glasdepotcontainerstandorte und zusätzliche
Reinigungen Los 5: Beseitigung wilder Müllkippen
Kennung des Verfahrens: 31160e6b-f247-4df0-a0da-dce7c5f56304
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mettmann (DEA1C)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 5
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 5

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung

Korruption: vgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Betrug: vgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind per
Eigenerklärung zu machen
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind
per Eigenerklärung zu machen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: vgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind per
Eigenerklärung zu machen
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl.
§§ 123, 124 GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind per
Eigenerklärung zu machen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind per
Eigenerklärung zu machen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind per
Eigenerklärung zu machen
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl. §§
123, 124 GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: vgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind per
Eigenerklärung zu machen
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: vgl. §§ 123, 124
GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vgl. §§ 123, 124
GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. §§ 123,
124 GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. §§ 123,
124 GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: vgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: vgl. §§
123, 124 GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: vgl. §§ 123, 124 GWB Angaben
sind per Eigenerklärung zu machen
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind per
Eigenerklärung zu machen
Zahlungsunfähigkeit: vgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. §§ 123, 124 GWB
Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. §§
123, 124 GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Los 1: Sammlung und Transport von Restmüll, Sperrgut und Bioabfall
Beschreibung: Los 1: Sammlung und Transport von Restmüll, Sperrgut und Bioabfall
Interne Kennung: LOT-0001 054 24 133_G

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich danach einmalig um 12 Monate, wenn
er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende der
Vertragslaufzeit gekündigt wird.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mettmann (DEA1C)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2032

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Verweis auf Liste in den Vergabeunterlagen

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Verweis auf Liste in den Vergabeunterlagen

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: In Bezug auf die geforderte Haftpflichtversicherung ist
eine Eigenerklärung abzugeben, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von - mindestens
3.000.000 für Sachschäden und - über 3.000.000 für Personenschäden je Schadensfall
abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung Subventionen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis

Beschreibung: Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Für die
Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Nettoendpreis in seinem Angebot
bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Darüber liegende Angebote
werden wie folgt bewertet: P = (niedrigster Preis / Preis des jeweiligen Angebotes) x 100
Dabei ist P die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Die Berechnung erfolgt jeweils auf
zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Das Angebot muss unter Einhaltung
der Zahlung des Mindestlohnes an das eingesetzte Personal kalkuliert sein. Es gilt der
Mindestlohn für die Abfallwirtschaft zum Stichtag der ausgeschriebenen Leistungsaufnahme,
der spätestens sechs Tage vor Angebotsabgabeschluss durch Bekanntmachung vom
zuständigen Ministerium bereits für gültig erklärt wurde. Die preisliche Auswertung erfolgt in
Form des Vergleiches der Angebotsentgelte für das jeweilige Los bezogen auf das
Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr. Stimmen Einzelpreise und die Gesamtpreise
rechnerisch nicht überein, dann sind die Einzelpreisangaben entscheidend. Tritt dieser Fall
auf, dann werden die Einzelpreise mit den in den Entgelttabellen voreingetragenen
Berechnungsfaktoren multipliziert und so das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr
berechnet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität der Leistungserbringung
Beschreibung: Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Die vom
Bieter angebotene Leistung erhält entsprechend seiner Qualität folgende Punktzah len. Die
Angabe erfolgt durch Eigenerklärung in dem Dokument Eigenerklärung Leistungser bringung
. Durch den Bieter ist hierfür Ziffer A des Dokuments auszufüllen. Hinsichtlich der einzelnen
Unterkriterien A.1 bis A.3 werden die Punktzahlen jeweils nur alter nativ vergeben. A. Qualität
der Leistungserbringung Unterkriterium: Punktzahl A.1 Einsatz- und Vertretungskonzept Wie
wird eine kontinuierliche und zuverlässige Leistungserbringung bei Ausfall von Personal oder
Fahrzeugen sichergestellt? Kein besonderes Einsatz- oder Vertretungskonzept vorgesehen 0
Pkt. Vertretungsregelungen sind vorhanden, jedoch ohne konkrete Benennung von Personal-
oder Fahrzeugreserven 20 Pkt. Es bestehen verbindliche Einsatz- und Vertretungskonzepte
mit konkret benannten Personal- und Fahrzeugreserven 40 Pkt. A.2 Touren- und
Einsatzplanung Wie erfolgt die Planung, Steuerung und Kontrolle der Touren bzw. Einsätze?
Tourenplanung erfolgt ohne digitale Unterstützung 0 Pkt. Digitale Tourenplanung vorhanden,
jedoch ohne Rückmeldesystem aus dem operativen Betrieb 15 Pkt. Digitale Tourenplanung
vorhanden, jedoch ohne Rückmeldesystem aus dem operativen Betrieb 30 Pkt. A.3
Personalqualifikation und Organisation Welche Maßnahmen werden zur Sicherstellung der
fachlichen und organisatorischen Qualität des ein gesetzten Personals getroffen? Keine
besonderen Qualifikations- oder Schulungsmaßnahmen vorgesehen 0 Pkt. Regelmäßige
Schulungen oder Qualifikationsnachweise für das eingesetzte Personal 15 Pkt. Regelmäßige
Schulungen so wie feste organisatorische Zuständigkeiten (z. B. Einsatzleitung,
Ansprechpartner für den Auftraggeber) 30 Pkt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des Beschwerde- und Reklamationsmanagements
Beschreibung: Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Das vom
Bieter angebotene Reklamations- und Beschwerdemanagement erhält entsprechend seiner
Qualität folgende Punktzahlen. Die Angabe erfolgt durch Eigenerklärung in dem Dokument

Eigenerklärung Leistungserbringung. Durch den Bieter ist hierfür Ziffer B des Dokuments
auszufüllen. Hinsichtlich der einzelnen Unterkriterien B.1 bis B.3 werden die Punktzahlen
jeweils nur alternativ vergeben. Unterkriterium Punktzahl B.1 Servicezeiten/Öffnungszeiten Zu
welchen Servicezeiten/Sprechzeiten ist das Reklamations- und Beschwerdemanagement für
die Bürgerinnen und Bürger erreichbar? Weniger als 20 Stunden die Woche 0 Pkt. Min. 20
Stunden/ Woche auf geteilt auf fünf Werktage im Zeitraum 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr 15
Pkt. Von Montag bis Donnerstag im Zeitraum von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, Freitag von
9 bis 12 Uhr 30 Pkt. B.2 Reaktions- und Bearbeitungszeiten Innerhalb welcher Frist werden
Reklamationen durch den Auftragnehmer bearbeitet und erledigt? Bearbeitung und Erledigung
später als 48 Stunden nach Eingang 0 Pkt. Bearbeitung und Erledigung innerhalb von
maximal 48 Stunden 20 Pkt. Bearbeitung und Erledigung innerhalb von maximal 24 Stunden
40 Pkt. B.3 Transparenz und Einblick für den Auftraggeber Welche Möglichkeiten hat der
Auftraggeber, den Bearbeitungsstand einzusehen? Kein Einblick vorgesehen 0 Pkt. Einblick
auf Anfrage 15 Pkt. Direkter digitaler Zugriff (z. B. Portal, Dashboard, Statusberichte) 30 Pkt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Schadstoffe
Beschreibung: Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Das vom
Bieter für die Leistungserbringung angegebene Abfallsammelfahrzeug erhält ent-sprechend
seiner Schadstoffklasse Punkte. Die Angabe erfolgt in dem Dokument Eigenerklärung
Leistungserbringung. Durch den Bieter ist Ziffer C des Dokuments auszufüllen. In der
Mautkategorie Wasserstoff/Elektro erhält das Abfallsammelfahrzeug 100 Pkt. In der
Mautkategorie Gas erhält das Abfallsammelfahrzeug 50 Pkt. In der Kategorie A erhält das
Abfallsammelfahrzeug 20 Pkt. Werden vom Bieter mehrere Fahrzeuge eingesetzt, so werden
die Punkte anteilig je Kategorie entsprechend dem Anteil am Gesamtfahrzeugeinsatz
vergeben. Zudem wurden am 01.01.2019 Gewichtsklassen eingeführt. Außerdem sieht das
Bundesfern-straßenmautgesetz eine zeitlich gestaffelte Mautbegünstigung für Elektro- und
Erdgas-Fahrzeuge vor, um den Markthochlauf dieser Fahrzeuge zu unterstützen. Elektrisch
betriebene Fahrzeuge werden zunächst unbefristet komplett von der Lkw-Maut befreit. Dazu
gehören reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und
Brennstoff-zellenfahrzeuge. Mit Erdgas betriebene Fahrzeuge werden für 2019 und 2020
komplett von der Lkw-Maut be-freit. Ab dem 1. Januar 2021 gilt dann ein reduzierter Mautsatz,
der 1,1 Cent/km günstiger als für ein vergleichbares Diesel-Fahrzeug der Euro 6-Norm ist.
Dazu gehören Fahrzeuge mit Erdgasantrieb (Compressed Natural Gas CNG) und
Flüssigerdgasantrieb (Liquefied Natural Gas LNG). Entsprechende Fahrzeuge mit
bivalentem Antrieb (z.B. Zweistoffbetrieb mit ver-flüssigtem Erdgas (LNG) und Diesel)
profitieren bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen grundsätzlich auch von der
Mautbegünstigung (Details siehe Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr). Fahrzeuge
mit Flüssiggasantrieb (LPG) fallen hingegen nicht unter die Mautbegünstigung. Wird durch die
zuständige nationale Behörde eine Neueinstufung der Schadstoffklassen nach der
Mauthöheverordnung für die vom Bieter für die Auftragsdurchführung benannten Fahrzeuge
vorgenommen, so hat der Bieter diese in seinem Angebot nur dann zu berücksich-tigen, wenn
die Neueinstufung spätestens sechs Tage vor dem Angebotsabgabeschluss vorgenommen
wurde. Anderenfalls gilt für die Angebotsbewertung die bisherige Schadstoffklasseneinstufung.
Die Punktzahl, mit, die für den Zuschlag in Betracht kommen, erhält das Angebot mit der
höchsten Gesamt-Punktzahl (berücksichtigt werden dabei zwei Dezimalstellen) zu dem jewei-

ligen Los den Zuschlag. Das Runden geschieht wie folgt: - Ist die Ziffer an der ersten
wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet. - Ist die Ziffer an der
ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird aufgerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E94166116

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E94166116
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 92 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Das Angebot muss
vollständig sein; Angebote, die auch nach Nachforderung unvollständig sind, sind gem. § 57
Abs. 1 VgV von der Wertung auszuschließen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland

Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Zuständigkeit der
Vergabekammer Rheinland wird auf den Hiweis in den Vergabebedingungen verwiesen. § 160
GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht
antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des
Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht
durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes
festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung
der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag
ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Los 2: Mobile Schadstoffsammlung im Stadtgebiet Erkrath
Beschreibung: Los 2: Mobile Schadstoffsammlung im Stadtgebiet Erkrath
Interne Kennung: LOT-0002 054 24 133_G

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich danach einmalig um 12 Monate, wenn
er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende der
Vertragslaufzeit gekündigt wird.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mettmann (DEA1C)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2032

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Verweis auf Liste in den Vergabeunterlagen

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Verweis auf Liste in den Vergabeunterlagen

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: In Bezug auf die geforderte Haftpflichtversicherung ist
eine Eigenerklärung abzugeben, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von - mindestens
3.000.000 für Sachschäden und - über 3.000.000 für Personenschäden je Schadensfall
abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung Subventionen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Für die
Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Nettoendpreis in seinem Angebot
bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Darüber liegende Angebote
werden wie folgt bewertet: P = (niedrigster Preis / Preis des jeweiligen Angebotes) x 100
Dabei ist P die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Die Berechnung erfolgt jeweils auf
zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Das Angebot muss unter Einhaltung
der Zahlung des Mindestlohnes an das eingesetzte Personal kalkuliert sein. Es gilt der
Mindestlohn für die Abfallwirtschaft zum Stichtag der ausgeschriebenen Leistungsaufnahme,
der spätestens sechs Tage vor Angebotsabgabeschluss durch Bekanntmachung vom
zuständigen Ministerium bereits für gültig erklärt wurde. Die preisliche Auswertung erfolgt in
Form des Vergleiches der Angebotsentgelte für das jeweilige Los bezogen auf das
Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr. Stimmen Einzelpreise und die Gesamtpreise
rechnerisch nicht überein, dann sind die Einzelpreisangaben entscheidend. Tritt dieser Fall
auf, dann werden die Einzelpreise mit den in den Entgelttabellen voreingetragenen
Berechnungsfaktoren multipliziert und so das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr
berechnet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 90
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Schadstoffe

Beschreibung: Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Das vom
Bieter für die Leistungserbringung angegebene Abfallsammelfahrzeug erhält ent-sprechend
seiner Schadstoffklasse Punkte. Die Angabe erfolgt in dem Dokument Eigenerklärung
Leistungserbringung. Durch den Bieter ist Ziffer C des Dokuments auszufüllen. In der
Mautkategorie Wasserstoff/Elektro erhält das Abfallsammelfahrzeug 100 Pkt. In der
Mautkategorie Gas erhält das Abfallsammelfahrzeug 50 Pkt. In der Kategorie A erhält das
Abfallsammelfahrzeug 20 Pkt. Werden vom Bieter mehrere Fahrzeuge eingesetzt, so werden
die Punkte anteilig je Kategorie entsprechend dem Anteil am Gesamtfahrzeugeinsatz
vergeben. Zudem wurden am 01.01.2019 Gewichtsklassen eingeführt. Außerdem sieht das
Bundesfern-straßenmautgesetz eine zeitlich gestaffelte Mautbegünstigung für Elektro- und
Erdgas-Fahrzeuge vor, um den Markthochlauf dieser Fahrzeuge zu unterstützen. Elektrisch
betriebene Fahrzeuge werden zunächst unbefristet komplett von der Lkw-Maut befreit. Dazu
gehören reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und
Brennstoff-zellenfahrzeuge. Mit Erdgas betriebene Fahrzeuge werden für 2019 und 2020
komplett von der Lkw-Maut be-freit. Ab dem 1. Januar 2021 gilt dann ein reduzierter Mautsatz,
der 1,1 Cent/km günstiger als für ein vergleichbares Diesel-Fahrzeug der Euro 6-Norm ist.
Dazu gehören Fahrzeuge mit Erdgasantrieb (Compressed Natural Gas CNG) und
Flüssigerdgasantrieb (Liquefied Natural Gas LNG). Entsprechende Fahrzeuge mit
bivalentem Antrieb (z.B. Zweistoffbetrieb mit ver-flüssigtem Erdgas (LNG) und Diesel)
profitieren bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen grundsätzlich auch von der
Mautbegünstigung (Details siehe Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr). Fahrzeuge
mit Flüssiggasantrieb (LPG) fallen hingegen nicht unter die Mautbegünstigung. Wird durch die
zuständige nationale Behörde eine Neueinstufung der Schadstoffklassen nach der
Mauthöheverordnung für die vom Bieter für die Auftragsdurchführung benannten Fahrzeuge
vorgenommen, so hat der Bieter diese in seinem Angebot nur dann zu berücksich-tigen, wenn
die Neueinstufung spätestens sechs Tage vor dem Angebotsabgabeschluss vorgenommen
wurde. Anderenfalls gilt für die Angebotsbewertung die bisherige Schadstoffklasseneinstufung.
Die Punktzahl, mit, die für den Zuschlag in Betracht kommen, erhält das Angebot mit der
höchsten Gesamt-Punktzahl (berücksichtigt werden dabei zwei Dezimalstellen) zu dem jewei-
ligen Los den Zuschlag. Das Runden geschieht wie folgt: - Ist die Ziffer an der ersten
wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet. - Ist die Ziffer an der
ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird aufgerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E94166116

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E94166116
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 03/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 92 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Das Angebot muss
vollständig sein; Angebote, die auch nach Nachforderung unvollständig sind, sind gem. § 57
Abs. 1 VgV von der Wertung auszuschließen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Zuständigkeit der
Vergabekammer Rheinland wird auf den Hiweis in den Vergabebedingungen verwiesen. § 160
GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht
antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des
Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht
durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes
festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung
der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag
ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung

oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Los 3: Sammlung und Transport von Altpapier
Beschreibung: Los 3: Sammlung und Transport von Altpapier
Interne Kennung: LOT-0003 054 24 133_G

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich danach einmalig um 12 Monate, wenn
er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende der
Vertragslaufzeit gekündigt wird.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mettmann (DEA1C)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2032

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Verweis auf Liste in den Vergabeunterlagen

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Verweis auf Liste in den Vergabeunterlagen

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: In Bezug auf die geforderte Haftpflichtversicherung ist
eine Eigenerklärung abzugeben, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von - mindestens
3.000.000 für Sachschäden und - über 3.000.000 für Personenschäden je Schadensfall
abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung Subventionen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Für die
Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Nettoendpreis in seinem Angebot
bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Darüber liegende Angebote
werden wie folgt bewertet: P = (niedrigster Preis / Preis des jeweiligen Angebotes) x 100
Dabei ist P die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Die Berechnung erfolgt jeweils auf
zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Das Angebot muss unter Einhaltung
der Zahlung des Mindestlohnes an das eingesetzte Personal kalkuliert sein. Es gilt der
Mindestlohn für die Abfallwirtschaft zum Stichtag der ausgeschriebenen Leistungsaufnahme,
der spätestens sechs Tage vor Angebotsabgabeschluss durch Bekanntmachung vom
zuständigen Ministerium bereits für gültig erklärt wurde. Die preisliche Auswertung erfolgt in
Form des Vergleiches der Angebotsentgelte für das jeweilige Los bezogen auf das
Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr. Stimmen Einzelpreise und die Gesamtpreise
rechnerisch nicht überein, dann sind die Einzelpreisangaben entscheidend. Tritt dieser Fall
auf, dann werden die Einzelpreise mit den in den Entgelttabellen voreingetragenen
Berechnungsfaktoren multipliziert und so das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr
berechnet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität der Leistungserbringung
Beschreibung: Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Die vom
Bieter angebotene Leistung erhält entsprechend seiner Qualität folgende Punktzah len. Die
Angabe erfolgt durch Eigenerklärung in dem Dokument Eigenerklärung Leistungser bringung
. Durch den Bieter ist hierfür Ziffer A des Dokuments auszufüllen. Hinsichtlich der einzelnen
Unterkriterien A.1 bis A.3 werden die Punktzahlen jeweils nur alter nativ vergeben. A. Qualität
der Leistungserbringung Unterkriterium: Punktzahl A.1 Einsatz- und Vertretungskonzept Wie
wird eine kontinuierliche und zuverlässige Leistungserbringung bei Ausfall von Personal oder
Fahrzeugen sichergestellt? Kein besonderes Einsatz- oder Vertretungskonzept vorgesehen 0
Pkt. Vertretungsregelungen sind vorhanden, jedoch ohne konkrete Benennung von Personal-
oder Fahrzeugreserven 20 Pkt. Es bestehen verbindliche Einsatz- und Vertretungskonzepte
mit konkret benannten Personal- und Fahrzeugreserven 40 Pkt. A.2 Touren- und
Einsatzplanung Wie erfolgt die Planung, Steuerung und Kontrolle der Touren bzw. Einsätze?
Tourenplanung erfolgt ohne digitale Unterstützung 0 Pkt. Digitale Tourenplanung vorhanden,
jedoch ohne Rückmeldesystem aus dem operativen Betrieb 15 Pkt. Digitale Tourenplanung
vorhanden, jedoch ohne Rückmeldesystem aus dem operativen Betrieb 30 Pkt. A.3
Personalqualifikation und Organisation Welche Maßnahmen werden zur Sicherstellung der
fachlichen und organisatorischen Qualität des ein gesetzten Personals getroffen? Keine
besonderen Qualifikations- oder Schulungsmaßnahmen vorgesehen 0 Pkt. Regelmäßige
Schulungen oder Qualifikationsnachweise für das eingesetzte Personal 15 Pkt. Regelmäßige

Schulungen so wie feste organisatorische Zuständigkeiten (z. B. Einsatzleitung,
Ansprechpartner für den Auftraggeber) 30 Pkt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des Beschwerde- und Reklamationsmanagements
Beschreibung: Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Das vom
Bieter angebotene Reklamations- und Beschwerdemanagement erhält entsprechend seiner
Qualität folgende Punktzahlen. Die Angabe erfolgt durch Eigenerklärung in dem Dokument
Eigenerklärung Leistungserbringung. Durch den Bieter ist hierfür Ziffer B des Dokuments
auszufüllen. Hinsichtlich der einzelnen Unterkriterien B.1 bis B.3 werden die Punktzahlen
jeweils nur alternativ vergeben. Unterkriterium Punktzahl B.1 Servicezeiten/Öffnungszeiten Zu
welchen Servicezeiten/Sprechzeiten ist das Reklamations- und Beschwerdemanagement für
die Bürgerinnen und Bürger erreichbar? Weniger als 20 Stunden die Woche 0 Pkt. Min. 20
Stunden/ Woche auf geteilt auf fünf Werktage im Zeitraum 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr 15
Pkt. Von Montag bis Donnerstag im Zeitraum von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, Freitag von
9 bis 12 Uhr 30 Pkt. B.2 Reaktions- und Bearbeitungszeiten Innerhalb welcher Frist werden
Reklamationen durch den Auftragnehmer bearbeitet und erledigt? Bearbeitung und Erledigung
später als 48 Stunden nach Eingang 0 Pkt. Bearbeitung und Erledigung innerhalb von
maximal 48 Stunden 20 Pkt. Bearbeitung und Erledigung innerhalb von maximal 24 Stunden
40 Pkt. B.3 Transparenz und Einblick für den Auftraggeber Welche Möglichkeiten hat der
Auftraggeber, den Bearbeitungsstand einzusehen? Kein Einblick vorgesehen 0 Pkt. Einblick
auf Anfrage 15 Pkt. Direkter digitaler Zugriff (z. B. Portal, Dashboard, Statusberichte) 30 Pkt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Schadstoffe
Beschreibung: Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Das vom
Bieter für die Leistungserbringung angegebene Abfallsammelfahrzeug erhält ent-sprechend
seiner Schadstoffklasse Punkte. Die Angabe erfolgt in dem Dokument Eigenerklärung
Leistungserbringung. Durch den Bieter ist Ziffer C des Dokuments auszufüllen. In der
Mautkategorie Wasserstoff/Elektro erhält das Abfallsammelfahrzeug 100 Pkt. In der
Mautkategorie Gas erhält das Abfallsammelfahrzeug 50 Pkt. In der Kategorie A erhält das
Abfallsammelfahrzeug 20 Pkt. Werden vom Bieter mehrere Fahrzeuge eingesetzt, so werden
die Punkte anteilig je Kategorie entsprechend dem Anteil am Gesamtfahrzeugeinsatz
vergeben. Zudem wurden am 01.01.2019 Gewichtsklassen eingeführt. Außerdem sieht das
Bundesfern-straßenmautgesetz eine zeitlich gestaffelte Mautbegünstigung für Elektro- und
Erdgas-Fahrzeuge vor, um den Markthochlauf dieser Fahrzeuge zu unterstützen. Elektrisch
betriebene Fahrzeuge werden zunächst unbefristet komplett von der Lkw-Maut befreit. Dazu
gehören reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und
Brennstoff-zellenfahrzeuge. Mit Erdgas betriebene Fahrzeuge werden für 2019 und 2020
komplett von der Lkw-Maut be-freit. Ab dem 1. Januar 2021 gilt dann ein reduzierter Mautsatz,
der 1,1 Cent/km günstiger als für ein vergleichbares Diesel-Fahrzeug der Euro 6-Norm ist.
Dazu gehören Fahrzeuge mit Erdgasantrieb (Compressed Natural Gas CNG) und
Flüssigerdgasantrieb (Liquefied Natural Gas LNG). Entsprechende Fahrzeuge mit
bivalentem Antrieb (z.B. Zweistoffbetrieb mit ver-flüssigtem Erdgas (LNG) und Diesel)
profitieren bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen grundsätzlich auch von der
Mautbegünstigung (Details siehe Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr). Fahrzeuge

mit Flüssiggasantrieb (LPG) fallen hingegen nicht unter die Mautbegünstigung. Wird durch die
zuständige nationale Behörde eine Neueinstufung der Schadstoffklassen nach der
Mauthöheverordnung für die vom Bieter für die Auftragsdurchführung benannten Fahrzeuge
vorgenommen, so hat der Bieter diese in seinem Angebot nur dann zu berücksich-tigen, wenn
die Neueinstufung spätestens sechs Tage vor dem Angebotsabgabeschluss vorgenommen
wurde. Anderenfalls gilt für die Angebotsbewertung die bisherige Schadstoffklasseneinstufung.
Die Punktzahl, mit, die für den Zuschlag in Betracht kommen, erhält das Angebot mit der
höchsten Gesamt-Punktzahl (berücksichtigt werden dabei zwei Dezimalstellen) zu dem jewei-
ligen Los den Zuschlag. Das Runden geschieht wie folgt: - Ist die Ziffer an der ersten
wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet. - Ist die Ziffer an der
ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird aufgerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E94166116

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E94166116
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 92 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Das Angebot muss
vollständig sein; Angebote, die auch nach Nachforderung unvollständig sind, sind gem. § 57
Abs. 1 VgV von der Wertung auszuschließen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Zuständigkeit der
Vergabekammer Rheinland wird auf den Hiweis in den Vergabebedingungen verwiesen. § 160
GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht
antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des
Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht
durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes
festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung
der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag
ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1. Los: LOT-0004
Titel: Los 4: Reinigung der Glasdepotcontainerstandorte und zusätzliche Reinigungen
Beschreibung: Los 4: Reinigung der Glasdepotcontainerstandorte und zusätzliche Reinigungen
Interne Kennung: LOT-0004 054 24 133_G

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich danach einmalig um 12 Monate, wenn
er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende der
Vertragslaufzeit gekündigt wird.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mettmann (DEA1C)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027

Enddatum der Laufzeit: 31/12/2032

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Verweis auf Liste in den Vergabeunterlagen

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Verweis auf Liste in den Vergabeunterlagen

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: In Bezug auf die geforderte Haftpflichtversicherung ist
eine Eigenerklärung abzugeben, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von - mindestens
3.000.000 für Sachschäden und - über 3.000.000 für Personenschäden je Schadensfall
abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung Subventionen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Für die
Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Nettoendpreis in seinem Angebot
bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Darüber liegende Angebote
werden wie folgt bewertet: P = (niedrigster Preis / Preis des jeweiligen Angebotes) x 100
Dabei ist P die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Die Berechnung erfolgt jeweils auf
zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Das Angebot muss unter Einhaltung
der Zahlung des Mindestlohnes an das eingesetzte Personal kalkuliert sein. Es gilt der
Mindestlohn für die Abfallwirtschaft zum Stichtag der ausgeschriebenen Leistungsaufnahme,
der spätestens sechs Tage vor Angebotsabgabeschluss durch Bekanntmachung vom
zuständigen Ministerium bereits für gültig erklärt wurde. Die preisliche Auswertung erfolgt in
Form des Vergleiches der Angebotsentgelte für das jeweilige Los bezogen auf das
Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr. Stimmen Einzelpreise und die Gesamtpreise
rechnerisch nicht überein, dann sind die Einzelpreisangaben entscheidend. Tritt dieser Fall
auf, dann werden die Einzelpreise mit den in den Entgelttabellen voreingetragenen

Berechnungsfaktoren multipliziert und so das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr
berechnet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 90
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Schadstoffe
Beschreibung: Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Das vom
Bieter für die Leistungserbringung angegebene Abfallsammelfahrzeug erhält ent-sprechend
seiner Schadstoffklasse Punkte. Die Angabe erfolgt in dem Dokument Eigenerklärung
Leistungserbringung. Durch den Bieter ist Ziffer C des Dokuments auszufüllen. In der
Mautkategorie Wasserstoff/Elektro erhält das Abfallsammelfahrzeug 100 Pkt. In der
Mautkategorie Gas erhält das Abfallsammelfahrzeug 50 Pkt. In der Kategorie A erhält das
Abfallsammelfahrzeug 20 Pkt. Werden vom Bieter mehrere Fahrzeuge eingesetzt, so werden
die Punkte anteilig je Kategorie entsprechend dem Anteil am Gesamtfahrzeugeinsatz
vergeben. Zudem wurden am 01.01.2019 Gewichtsklassen eingeführt. Außerdem sieht das
Bundesfern-straßenmautgesetz eine zeitlich gestaffelte Mautbegünstigung für Elektro- und
Erdgas-Fahrzeuge vor, um den Markthochlauf dieser Fahrzeuge zu unterstützen. Elektrisch
betriebene Fahrzeuge werden zunächst unbefristet komplett von der Lkw-Maut befreit. Dazu
gehören reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und
Brennstoff-zellenfahrzeuge. Mit Erdgas betriebene Fahrzeuge werden für 2019 und 2020
komplett von der Lkw-Maut be-freit. Ab dem 1. Januar 2021 gilt dann ein reduzierter Mautsatz,
der 1,1 Cent/km günstiger als für ein vergleichbares Diesel-Fahrzeug der Euro 6-Norm ist.
Dazu gehören Fahrzeuge mit Erdgasantrieb (Compressed Natural Gas CNG) und
Flüssigerdgasantrieb (Liquefied Natural Gas LNG). Entsprechende Fahrzeuge mit
bivalentem Antrieb (z.B. Zweistoffbetrieb mit ver-flüssigtem Erdgas (LNG) und Diesel)
profitieren bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen grundsätzlich auch von der
Mautbegünstigung (Details siehe Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr). Fahrzeuge
mit Flüssiggasantrieb (LPG) fallen hingegen nicht unter die Mautbegünstigung. Wird durch die
zuständige nationale Behörde eine Neueinstufung der Schadstoffklassen nach der
Mauthöheverordnung für die vom Bieter für die Auftragsdurchführung benannten Fahrzeuge
vorgenommen, so hat der Bieter diese in seinem Angebot nur dann zu berücksich-tigen, wenn
die Neueinstufung spätestens sechs Tage vor dem Angebotsabgabeschluss vorgenommen
wurde. Anderenfalls gilt für die Angebotsbewertung die bisherige Schadstoffklasseneinstufung.
Die Punktzahl, mit, die für den Zuschlag in Betracht kommen, erhält das Angebot mit der
höchsten Gesamt-Punktzahl (berücksichtigt werden dabei zwei Dezimalstellen) zu dem jewei-
ligen Los den Zuschlag. Das Runden geschieht wie folgt: - Ist die Ziffer an der ersten
wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet. - Ist die Ziffer an der
ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird aufgerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E94166116

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E94166116
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 92 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Das Angebot muss
vollständig sein; Angebote, die auch nach Nachforderung unvollständig sind, sind gem. § 57
Abs. 1 VgV von der Wertung auszuschließen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Zuständigkeit der
Vergabekammer Rheinland wird auf den Hiweis in den Vergabebedingungen verwiesen. § 160
GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht
antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des
Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht
durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes
festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung
der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag
ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1. Los: LOT-0005
Titel: Los 5: Beseitigung wilder Müllkippen
Beschreibung: Los 5: Beseitigung wilder Müllkippen
Interne Kennung: LOT-0005 054 24 133_G

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich danach einmalig um 12 Monate, wenn
er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende der
Vertragslaufzeit gekündigt wird.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mettmann (DEA1C)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2032

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Verweis auf Liste in den Vergabeunterlagen

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: In Bezug auf die geforderte Haftpflichtversicherung ist
eine Eigenerklärung abzugeben, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von - mindestens
3.000.000 für Sachschäden und - über 3.000.000 für Personenschäden je Schadensfall
abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung Subventionen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Für die
Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Nettoendpreis in seinem Angebot
bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Darüber liegende Angebote
werden wie folgt bewertet: P = (niedrigster Preis / Preis des jeweiligen Angebotes) x 100
Dabei ist P die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Die Berechnung erfolgt jeweils auf
zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Das Angebot muss unter Einhaltung
der Zahlung des Mindestlohnes an das eingesetzte Personal kalkuliert sein. Es gilt der
Mindestlohn für die Abfallwirtschaft zum Stichtag der ausgeschriebenen Leistungsaufnahme,
der spätestens sechs Tage vor Angebotsabgabeschluss durch Bekanntmachung vom
zuständigen Ministerium bereits für gültig erklärt wurde. Die preisliche Auswertung erfolgt in
Form des Vergleiches der Angebotsentgelte für das jeweilige Los bezogen auf das
Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr. Stimmen Einzelpreise und die Gesamtpreise
rechnerisch nicht überein, dann sind die Einzelpreisangaben entscheidend. Tritt dieser Fall
auf, dann werden die Einzelpreise mit den in den Entgelttabellen voreingetragenen
Berechnungsfaktoren multipliziert und so das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr
berechnet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 90
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Schadstoffe
Beschreibung: Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Das vom
Bieter für die Leistungserbringung angegebene Abfallsammelfahrzeug erhält ent-sprechend
seiner Schadstoffklasse Punkte. Die Angabe erfolgt in dem Dokument Eigenerklärung
Leistungserbringung. Durch den Bieter ist Ziffer C des Dokuments auszufüllen. In der
Mautkategorie Wasserstoff/Elektro erhält das Abfallsammelfahrzeug 100 Pkt. In der
Mautkategorie Gas erhält das Abfallsammelfahrzeug 50 Pkt. In der Kategorie A erhält das
Abfallsammelfahrzeug 20 Pkt. Werden vom Bieter mehrere Fahrzeuge eingesetzt, so werden
die Punkte anteilig je Kategorie entsprechend dem Anteil am Gesamtfahrzeugeinsatz
vergeben. Zudem wurden am 01.01.2019 Gewichtsklassen eingeführt. Außerdem sieht das
Bundesfern-straßenmautgesetz eine zeitlich gestaffelte Mautbegünstigung für Elektro- und
Erdgas-Fahrzeuge vor, um den Markthochlauf dieser Fahrzeuge zu unterstützen. Elektrisch
betriebene Fahrzeuge werden zunächst unbefristet komplett von der Lkw-Maut befreit. Dazu
gehören reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und
Brennstoff-zellenfahrzeuge. Mit Erdgas betriebene Fahrzeuge werden für 2019 und 2020
komplett von der Lkw-Maut be-freit. Ab dem 1. Januar 2021 gilt dann ein reduzierter Mautsatz,
der 1,1 Cent/km günstiger als für ein vergleichbares Diesel-Fahrzeug der Euro 6-Norm ist.
Dazu gehören Fahrzeuge mit Erdgasantrieb (Compressed Natural Gas CNG) und

Flüssigerdgasantrieb (Liquefied Natural Gas LNG). Entsprechende Fahrzeuge mit
bivalentem Antrieb (z.B. Zweistoffbetrieb mit ver-flüssigtem Erdgas (LNG) und Diesel)
profitieren bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen grundsätzlich auch von der
Mautbegünstigung (Details siehe Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr). Fahrzeuge
mit Flüssiggasantrieb (LPG) fallen hingegen nicht unter die Mautbegünstigung. Wird durch die
zuständige nationale Behörde eine Neueinstufung der Schadstoffklassen nach der
Mauthöheverordnung für die vom Bieter für die Auftragsdurchführung benannten Fahrzeuge
vorgenommen, so hat der Bieter diese in seinem Angebot nur dann zu berücksich-tigen, wenn
die Neueinstufung spätestens sechs Tage vor dem Angebotsabgabeschluss vorgenommen
wurde. Anderenfalls gilt für die Angebotsbewertung die bisherige Schadstoffklasseneinstufung.
Die Punktzahl, mit, die für den Zuschlag in Betracht kommen, erhält das Angebot mit der
höchsten Gesamt-Punktzahl (berücksichtigt werden dabei zwei Dezimalstellen) zu dem jewei-
ligen Los den Zuschlag. Das Runden geschieht wie folgt: - Ist die Ziffer an der ersten
wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet. - Ist die Ziffer an der
ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird aufgerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E94166116

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E94166116
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 92 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Das Angebot muss
vollständig sein; Angebote, die auch nach Nachforderung unvollständig sind, sind gem. § 57
Abs. 1 VgV von der Wertung auszuschließen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Zuständigkeit der
Vergabekammer Rheinland wird auf den Hiweis in den Vergabebedingungen verwiesen. § 160
GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht
antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des
Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht
durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes
festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung
der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag
ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

8. Organisationen

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: KoPart eG
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00007243
Postanschrift: Kaiserswerther Str. 199-201
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
E-Mail: info@kopart.de
Telefon: 004921159895755

Internetadresse: http://www.kopart.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Erkrath
Registrierungsnummer: DE 121633418
Stadt: Erkrath
Postleitzahl: 40699
Land, Gliederung (NUTS): Mettmann (DEA1C)
Land: Deutschland
E-Mail: info@erkrath.de
Telefon: 0211 2407-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50606
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221 147-3055
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 183ff5bb-cb1a-4141-bfb9-c20910bdea9e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/07/2026 16:48:49 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

ABl. S Nummer der Ausgabe: 128/2026
Datum der Veröffentlichung: 07/07/2026

Referenzen:
https://www.subreport.de/E94166116
http://www.kopart.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202607/ausschreibung-467071-2026-DEU.txt

 
 
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