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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Burgdorf - Deutschland Marketing-Beratung Stadt Burgdorf: Citymanagement für das Sanierungsgebiet Innenstadt Burgdorf
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026062901220563340 / 445496-2026
Veröffentlicht :
29.06.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
27.07.2026
Angebotsabgabe bis :
03.08.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
71410000 - Stadtplanung
75100000 - Dienstleistungen der Verwaltung
79340000 - Werbe- und Marketingdienstleistungen
79411000 - Allgemeine Managementberatung
79413000 - Marketing-Beratung
DEU-Burgdorf: Deutschland Marketing-Beratung Stadt Burgdorf:
Citymanagement für das Sanierungsgebiet Innenstadt Burgdorf

2026/S 122/2026 445496

Deutschland Marketing-Beratung Stadt Burgdorf: Citymanagement für das Sanierungsgebiet
Innenstadt Burgdorf
OJ S 122/2026 29/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Burgdorf
E-Mail: info@burgdorf.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Stadt Burgdorf: Citymanagement für das Sanierungsgebiet Innenstadt Burgdorf
Beschreibung: Die Stadt Burgdorf liegt zentral im nordöstlichen Bereich der Region Hannover,
mitten im Städteviereck Hannover - Celle - Braunschweig - Hildesheim mit sehr guter
Anbindung an das überregionale Straßen- und Bahnnetz. Burgdorf hat 31.156 Einwohner und
ist wirtschaftlich durch kleinere und mittlere Unternehmen geprägt. Die Stadt Burgdorf befindet
sich mit dem Sanierungsgebiet Innenstadt Burgdorf seit 2022 im geförderten
Städtebauförderungsprogramm Lebendige Zentren . Als ein Bestandteil dieser mehrjährigen
Sanierungsmaßnahme ist für das Jahr 2026 die Einrichtung eines sog. Citymanagements
geplant. Die Innenstadtentwicklung wird dabei zunehmend als Gemeinschaftsaufgabe
verstanden, die dafür ein aktives, steuerndes Management erfordert. Der
Stadtmarketingverein Burgdorf e.V. (SMB) ist zwar seit Jahrzehnten fest in der
Stadtgesellschaft verankert (2.700 Mitglieder). Er arbeitet eng mit dem Verkehrs- und
Verschönerungsverein Burgdorf (VVV) zusammen und setzt bereits vielfältige Projekte um.
Allerdings besteht in der Innenstadt selbst kein stark ausgeprägtes Quartiers- oder
Nachbarschaftsleben. Hier setzt das Citymanagement an: Es soll eine Lücke zwischen
bestehenden Stadtmarketingaktivitäten und einer auf die Innenstadt fokussierten
Akteursaktivierung schließen. Das Citymanagement übernimmt diese Rolle als koordinierende
und vernetzende Schnittstelle zwischen Kommune, Bürgern, Gewerbetreibenden und weiteren
Akteuren. Ziel dieses Projektes soll hierbei sein, die Innenstadt in Richtung eines attraktiveren,
aktiven Ortes des sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Miteinanders voranzutreiben. In
seiner Rolle als vernetzende Stelle soll das Citymanagement Aktivitäten bündeln, Projekte
anstoßen und Prozesse steuern. Das Citymanagement tritt dabei nicht in Konkurrenz zu den
bestehenden Akteuren, sondern ergänzt deren Arbeit um eine auf das Sanierungsgebiet
fokussierte Koordinierungs- und Aktivierungsfunktion. Es arbeitet nicht innerhalb der
Stadtverwaltung, sondern als externer Auftragnehmer, der eng mit den Abteilungen
Wirtschaftsförderung, Stadtplanung und Umwelt, Kultur sowie Jugendpflege kooperiert.
Kennung des Verfahrens: 30b8208c-7b85-475f-9b12-23191347173e
Interne Kennung: 29-26
Verfahrensart: Offenes Verfahren

Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79413000 Marketing-Beratung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen, 79411000
Allgemeine Managementberatung, 75100000 Dienstleistungen der Verwaltung, 71410000
Stadtplanung

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Burgdorf
Stadt: Burgdorf
Postleitzahl: 31303
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Für die Präsenzzeiten des Citymanagements wird von dem
Auftraggeber ein Arbeitsplatz im Sanierungsgebiet zur Verfügung gestellt. Voraussichtlich im
ersten Jahr nach Leistungsbeginn wird dieser Arbeitsplatz an einem Desk-Sharing Arbeitsplatz
in einem der Verwaltungsstandorte der Stadt Burgdorf sein. Zu einem späteren Zeitpunkt
(nach Fertigstellung der Sanierung des Rathauses I) ist vorgesehen, den Arbeitsplatz an einen
Desk-Sharing Arbeitsplatz in das Rathaus I zu verlagern.

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 400 000,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLMJW4# Im Rahmen der
Bewertung der Angebote ist die Durchführung eines Präsentationstermins vorgesehen, der
bewertet wird. Nähere Informationen hierzu sind in Teil A, Anlage A03 enthalten. An dem
Präsentationstermin für das Konzept müssen die für den Auftrag vorgesehenen Personen
(Projektleitung sowie ggf. stellvertretende Projektleitung und Projektteam) zwingend
teilnehmen und die Vorstellung maßgeblich moderieren. Die Präsentationstermine für das
Zuschlagskriterium Nr. 3 (Vorstellung und Gesamteindruck des Teams) finden voraussichtlich
am 19.08.2026 und am 21.08.2026 in Präsenz statt. Die Bieter werden gebeten, sich diese
Termine bereits jetzt vorsorglich freizuhalten. Die genaue Uhrzeit sowie der Veranstaltungsort
werden den für den jeweiligen Termin vorgesehenen Bietern rechtzeitig über die
Vergabeplattform mitgeteilt. Änderungen der Termine bleiben vorbehalten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer
Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen
abzugeben; ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576. Verstöße gegen § 21 des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des
Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §
129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c
des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen
Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
Betrug: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b
bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: wenn 1. das Unternehmen
seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und
dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: wenn 1.
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung
nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: wenn das Unternehmen bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: wenn das Unternehmen bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: wenn das Unternehmen bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat.
Zahlungsunfähigkeit: wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: wenn über das Vermögen
des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat

Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: wenn über
das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: wenn das Unternehmen im Rahmen der
beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: wenn
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: wenn ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: wenn eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: wenn das
Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies
zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: wenn das
Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in
unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten,
durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig
oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Stadt Burgdorf: Citymanagement für das Sanierungsgebiet Innenstadt Burgdorf
Beschreibung: Das Citymanagement umfasst die nachfolgend beschriebenen Kernaufgaben.
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Die Tätigkeit des Citymanagements erfordert es ihrer
Natur nach, flexibel auf sich verändernde Rahmenbedingungen, Bedarfe und Gelegenheiten
vor Ort zu reagieren, um die übergeordneten Aufgabenziele zu erreichen. Weitere
Einzeltätigkeiten können sich daher im Rahmen der jährlichen Zielvereinbarung (vgl. § 5 Abs.
2 des Beratervertrags) ergeben, soweit sie dem Gegenstand und Zweck des
Citymanagements entsprechen. - Ansprechpartner im Sanierungsgebiet - Begleitung und
Kommunikation im Sanierungsprozess - Akquise von Fördermitteln - Aufbau und Betreuung
des Verfügungsfonds - Entwicklung und Attraktivitätssteigerung des Gewerbestandorts

Innenstadt - Öffentlichkeits- und Pressearbeit - Kommunikation und Berichtswesen Die
einzelnen Leistungen sind der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) und
dem Beratervertrag (Teil C der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
Interne Kennung: 29-26

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79413000 Marketing-Beratung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen, 79411000
Allgemeine Managementberatung, 75100000 Dienstleistungen der Verwaltung, 71410000
Stadtplanung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Burgdorf
Stadt: Burgdorf
Postleitzahl: 31303
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Für die Präsenzzeiten des Citymanagements wird von dem
Auftraggeber ein Arbeitsplatz im Sanierungsgebiet zur Verfügung gestellt. Voraussichtlich im
ersten Jahr nach Leistungsbeginn wird dieser Arbeitsplatz an einem Desk-Sharing Arbeitsplatz
in einem der Verwaltungsstandorte der Stadt Burgdorf sein. Zu einem späteren Zeitpunkt
(nach Fertigstellung der Sanierung des Rathauses I) ist vorgesehen, den Arbeitsplatz an einen
Desk-Sharing Arbeitsplatz in das Rathaus I zu verlagern.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 36 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Auftraggeberin kann den Vertrag anschließend
bis zu 2 Mal um jeweils ein Jahr verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf
Verlängerung besteht nicht. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend, wenn die
Auftraggeberin diesen nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf vorher kündigt. Nähere
Erläuterungen enthält § 6 des Beratervertrages (Teil C der Vergabeunterlagen).

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# Nach Zuschlagserteilung
findet im letzten Quartal des Jahres 2026 ein Auftaktgespräch zwischen dem Auftraggeber
und dem Auftragnehmer statt, in dem die Ziele für das erste Vertragsjahr vorbereitet werden.
Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer über die Büropräsenz hinaus regelmäßig im
Sanierungsgebiet vor Ort ist (Kontakt- und Netzwerkpflege). Abseits der vereinbarten
Präsenzzei-ten ist ein Arbeiten vom Büro des Auftragnehmers oder aus dem Homeoffice
möglich. Arbeitsmaterialien wie Laptop, Mobiltelefon, mobiles Internet und Büromaterial sind
vom Auftragnehmer zu stellen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den
Jahren 2023 bis 2025 (insgesamt und aus vergleichbaren Beratungs- und
Managementleistungenleistungen).

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zum Bestehen bzw. der Bereitschaft
zum Abschluss einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung. Deckungssumme für
Personen- und Sachschäden je Schadensfall mindestens 2 Mio. EUR. Deckungssumme für
Vermögensschäden je Schadensfall mindestens 1 Mio. EUR. Diese Deckungssummen
müssen pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand
vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch
Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Es sind mindestens
zwei vergleichbare Referenzleistungen über vergleichbare frühere Aufträge vorzulegen, die
alle folgende Merkmale aufweisen: - Gegenstand der Referenzleistung waren
Managementleistungen im Be-reich der Stadtentwicklung, des Stadtmarketings oder des
Citymanagements oder in vergleichbaren Tätigkeitsfeldern. - Die Referenzleistung ist noch
nicht abgeschlossen (andauernd) oder wurde frühestens am 1. Januar 2021 abgeschlossen.
Darüber hinaus muss mindestens eine der vorgelegten Referenzen zusammenhängend über
einen Zeitraum von mindestens einem Jahr erbracht worden sein.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zum Personalstand im Jahres-
durchschnitt in den Jahren 2023 bis 2025, gegliedert nach Büroinhabern/Geschäftsführern,
Mitarbeitern im Bereich Stadtentwicklung, Stadtmarketing oder Citymanagement sowie
kaufmännischen/administrativen Mitarbeitern

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu der/den für die (stv.) Projektleitung
vorgesehenen Person(en) unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und
Berufserfahrung in Jahren. Es ist mindestens eine Person als verantwortliche Projektleitung
und mindestens eine weitere Person als stellvertretende Projektleitung zu benennen.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an
Nachunternehmer übertragen werden sollen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Vergütung
Beschreibung: Vergütung

Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 300
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Projektumsetzung
Beschreibung: Die Anforderungen an das Projektumsetzungskonzept sind den
Zuschlagskriterien (Teil A, Anlage A02) zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 600
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vorstellung und Gesamteindruck des Teams
Beschreibung: Vorstellung und Gesamteindruck des Teams. Bewertet wird die Präsentation
des Umsetzungskonzepts. Dieses ist im Rahmen eines Präsentationstermins (45 Minuten pro
Bieter) darzustellen. Nähere Informationen u d die Anforderungen an das Kriterium sind den
Zuschlagskriterien (Teil A, Anlage A02) zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 27/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLMJW4
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Der Auftraggeber wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über
die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere erfolgen die Kommunikation zwischen
Auftraggeber und Bewerbern/Bietern sowie die Einreichung von Teilnahmeanträgen bzw.
Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Siehe
Verfahrensbedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen).
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLMJW4

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLMJW4
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, von Bietern unter Einhaltung des
Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen
nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung von Unterlagen besteht jedoch nicht.

Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Hannover, Burgdorf, elektronische Öffnung.
Eröffnungstermin Beschreibung: Beschreibung Die Auftraggeberin wird von der
DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Podbielskistraße
344, 30655 Hannover, im Rahmen des Vergabeverfahrens unterstützt. Alle von Bietern
eingereichten Unterlagen werden deshalb neben Beschäftigten des Auftraggebers auch den
Mitarbeitern der Rechtsanwaltsgesellschaft zugänglich gemacht. Die Mitarbeiter unterliegen
hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und hinsichtlich der Inhalte der Angebote von
Berufs wegen einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht. Die Angebote werden
elektronisch im Vier-Augen-Prinzip geöffnet.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die Bestimmungen der
Vergabeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Der
Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische
Haftung verlangt wird. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben
werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der
Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss
des Angebots vom Vergabeverfahren führen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung
in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet
ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag
ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Burgdorf
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Burgdorf

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Burgdorf
Registrierungsnummer: t:051368980
Postanschrift: Vor dem Hannoverschen Tor 1
Stadt: Burgdorf
Postleitzahl: 31303
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: info@burgdorf.de
Telefon: +49 51368980
Fax: +49 136898112
Internetadresse: https://www.burgdorf.de/impressum
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH
Registrierungsnummer: DE328089380
Postanschrift: Podbielskistraße 344
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30655
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@kanzlei-dagefoerde.de
Telefon: +49 511 590975-60
Fax: +49 511 590975-66
Internetadresse: https://www.kanzlei-dagefoerde.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943

Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5ec65e31-663b-4e59-8259-b2ab98971acd - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/06/2026 09:41:36 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 122/2026
Datum der Veröffentlichung: 29/06/2026

Referenzen:
https://www.burgdorf.de/impressum
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLMJW4
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLMJW4/documents
https://www.kanzlei-dagefoerde.de
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202606/ausschreibung-445496-2026-DEU.txt

 
 
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