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Titel :
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DEU-Leipzig - Lieferung und Einfuehrung Sozialer Roboter
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026062306571645801 / 2063130-2026
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Veröffentlicht :
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23.06.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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15.07.2026
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Angebotsabgabe bis :
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15.07.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Lieferauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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42997300 - Industrieroboter
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Ausschreibung: Lieferung und Einfuehrung Sozialer Roboter in Ttagespflege und Betreutes-Wohnen
Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.
Landesverband Sachsen
Gerichtsweg 28
04103 Leipzig
Aufforderung zur
Angebotsabgabe
Stand 15.06.2026
Jan Steglich, Fundraising
M. jan.steglich@johanniter.de
T. +49 341 49627-062
An alle potenziellen Bieter
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und
personenbezogenen Hauptwörtern nachfolgend die männliche Form verwendet.
Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle
Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine
Wertung.
Datum:15.06.2026
Vergabe eines Auftrags zur Lieferung
und Einführung sozialer Roboter in
Tagespflege und Betreuten Wohnen
Aufforderung zur Abgabe eines
Angebotes
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist beabsichtigt, den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Auftrag im Wege
einer öffentlichen Ausschreibung gemäß 8 Abs. 1 und 2 i. V. m. 9 UVgO zu vergeben.
Wir möchten Sie hiermit um Abgabe eines verbindlichen Angebotes unter Beachtung aller
nachstehenden Bewerbungsbedingungen und den beigefügten Vergabeunterlagen bitten.
1. Auftraggeber und Kontaktperson
Auftraggeber ist Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Landesverband Sachsen, Gerichtsweg 28,
04103 Leipzig. Weitere Informationen zum Auftraggeber finden Sie auf der Website
www.johanniter.de
Kontaktperson beim Auftraggeber ist Jan Steglich, jan.steglich@johanniter.de .
2. Auftragsgegenstand
2.1 Art und Umfang der Leistung
Der Auftrag umfasst Lieferung und Einführung drei sozialer Roboter in Tagespflege und
Betreuten Wohnen der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Landesverband Sachsen.
Weitere Informationen zur auftragsgegenständlichen Leistung entnehmen Sie bitte der
Leistungsbeschreibung (siehe Anhang 1).
2.2 Information zum Budget
Die vorliegende Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen eines durch öffentliche Zuwendungen
finanzierten Projektes. Das zur Verfügung stehende Budget beträgt 99.000 netto.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn alle Angebote
das zur Verfügung stehende Budget erheblich übersteigen und eine Finanzierung nicht
gesichert werden kann.
2.3 Erfüllungsort
Erfüllungsort der Leistung ist Leipzig. Die meisten Bestandteile der zu erbringenden
Leistungen können nach Absprache auch remote erbracht werden.
2.4 Ausführungsfristen
Mit der Leistungserbringung ist, nach Absprache mit dem Auftraggeber, unmittelbar nach
Zuschlagserteilung zu beginnen. Teil 1 der Leistungen sind bis 02.10.2026 zu erbringen,
Teil 2 bis 09.10.2026 und Teil 3 fortlaufend bis zum Projektende am 31.12.2028.
2.5 Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
2.6 Mehrere Hauptangebote
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zulässig.
3. Durchführung des Vergabeverfahrens
3.1 Verfahrensart
Die Auftragsvergabe erfolgt als Öffentliche Ausschreibung gemäß 8 Abs. 1 und 2 i. V.
m. 9 UVgO (UVgO).
3.2 Umfang der Vergabeunterlagen
Der Auftraggeber stellt den Bietern die folgenden Vergabeunterlagen bereit:
Leistungsbeschreibung (Anhang 1)
Vordrucke für Angebotsabgabe
o Angebotsvordruck (Anhang 2)
o Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung
(Anhang 3)
o Eigenerklärung Bietergemeinschaft (Anhang 4)
o Verpflichtungserklärung eines Unterauftragnehmers (Anhang 5)
Die notwendigen Eignungs- und Zuschlagskriterien finden Sie in unseren
Bewerbungs- und Angebotsbedingungen.
3.3 Einreichung von Bieterfragen
Soweit Sie im Rahmen der Erstellung des Angebotes Fragen zu den Unterlagen haben,
informieren Sie bitte unverzüglich den Auftraggeber. Für Bieterfragen schicken Sie bitte
eine E-Mail an jan.steglich@johanniter.de . Bieterrückfragen, die auf anderem Weg
übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Bieterrückfragen zu den Vergabeunterlagen sollten bis zum
07.07.2026, 12:00 Uhr
gestellt werden.
Der Auftraggeber wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen,
soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Solche Auskünfte werden grundsätzlich allen Unternehmen in anonymisierter Form
mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Änderungen der
Vergabeunterlagen sowie Antworten des Auftraggebers auf Bieterrückfragen sind im
Rahmen der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Eine Nichtberücksichtigung kann zum
Ausschluss des Angebotes führen.
4. Anforderungen an die Angebote
4.1. Form und Übermittlung der Angebote
Angebote können in Schriftform per Post an:
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Landesverband Sachsen
Bereich Fördermittel
Gerichtsweg 28
04013 Leipzig
oder in Textform per E-Mail an foerdermittel@johanniter.de eingereicht werden.
4.2. Angebotsfrist; und
Angebote sind bis zum
15.07.2026, 12.00 Uhr
einzureichen.
Das Bewertungsgremium für die eingegangenen Angebote besteht aus drei Personen des
Auftraggebers.
4.3. Bindefrist
Die Bindefrist für das verbindliche Angebot läuft bis zum 15.08.2026.
4.4 Angebotsbestandsteile
Ein vollständiges Angebot besteht aus den folgenden Dokumenten:
o Ausgefüllter Angebotsvordruck (vgl. Anhang 2)
o Ausgefüllter Vordruck Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen und zur Eignung (vgl. Anhang 3)
o Nur sofern einschlägig: Ausgefüllte Eigenerklärung Bietergemeinschaft (Anhang
4)
o Nur sofern einschlägig: Verpflichtungserklärung eines Unterauftragnehmers
o Umsetzungskonzept
4.5 Angebotsvordruck
Im Angebotsvordruck (Anhang 2) sollen die Bieter die geforderten Angaben zum
Unternehmen und zu dem eingereichten Angebot eintragen.
4.6 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung
In dieser Eigenerklärung (Anhang 3) ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu
bestätigen. Im Übrigen sind Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen bzw. der
beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit sowie zu einer Eignungsleihe (siehe Nr.
4.11) zu machen.
4.7 Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Falls ein Angebot als Bietergemeinschaft
abgegeben werden soll, ist mit dem Angebot zwingend der ausgefüllte Anhang 4
abzugeben. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der
angebotenen Leistungen und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der
Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten
Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu
bezeichnen.
4.8 Anforderungen an das Umsetzungskonzept
Die Bieter sollen in dem mit dem Angebot eingereichten Umsetzungskonzept auf folgende
Aspekte eingehen:
Kurzdarstellung des Unternehmens
Leistungsumfang und Darstellung der Herangehensweise pro Arbeitspaket
Zeitplanung
Das Umsetzungskonzept soll als Textdokument (schriftliche Erläuterungen) vorgelegt
werden und 6 Seiten nicht überschreiten.
4.10 Unterauftragnehmer
Bei dem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern bittet der Auftraggeber den Bieter,
in seinem Angebot Art und Umfang sämtlicher Teilleistungen, für deren Ausführung er sich
anderer Unternehmen bedienen will, zu benennen.
4.11 Eignungsleihe
Ein Bieter kann sich im Hinblick auf die geforderte Eignung der Kapazitäten anderer
Unternehmen bedienen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen
Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Auftraggeber prüft die Eignung und
das Vorliegen von Ausschlussgründen des Unternehmens, dessen Ressourcen in Anspruch
genommen werden sollen. Eine Ersetzung kann unter den Voraussetzungen des 34
UVgO verlangt werden. Nimmt der Bieter das andere Unternehmen im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, haften beide
Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe.
4.12 Nachforderung von Unterlagen
Der Auftraggeber ist im Rahmen des 41 UVgO berechtigt, bestimmte unternehmensoder leistungsbezogene Unterlagen nachzufordern.
Fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte Unterlagen können den Ausschluss Ihres Angebots zur Folge haben.
5. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg,
dass keine Ausschlussgründe gemäß 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, den ausgefüllten Vordruck
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung (siehe
Anhang 3) und etwaige Nachweise vorzulegen.
6. Eignungskriterien und Eignungsnachweise
6.1 Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Anforderung Nachweisführung
Nachweise der technischen und beruflichen
Eignung
Eigenerklärung des Bieters (Anhang 3) mit
Belegen der Eignung z.B. durch:
Datenblatt
Links zu Anwendungs-Videos oder
Vorführungen
Referenzen
Benennung einer verantwortlichen
Projektansprechperson Schriftliche Benennung mit Kontaktdaten
Ausreichende personelle Kapazitäten zur
Auftragsdurchführung
Unternehmensdarstellung mit Angaben zur
Mitarbeiterzahl bzw. Projektressourcen
7. Zuschlagskriterien und Bewertung der Angebote
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot
wird vorliegend anhand des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses auf Grundlage der
folgenden gewichteten Zuschlagskriterien bestimmt.
7.1 Zuschlagskriterien / Gewichtung
geforderter Angabe max.
Punktzahl
Gewichtung
der
Punktzahl
maximal
erreichbare
Punktzahl
max.
Punktzahl
pro
Bereich
Gesamtpreis 30 30
Fachliche Qualität & Funktionalität 5 6 30
70
Praxistauglichkeit & Nutzerfreundlichkeit 5 3 15
Einführung, Schulung & Implementierung 5 3 15
Service, Support & Nachhaltigkeit 5 2 10
Max. Gesamtpunktzahl 100
Begründung für die vorgenommene Gewichtung:
Preis: Der Preis als das objektivste Merkmal bei der Vergabe nach dem
wirtschaftlich günstigsten Angebot muss ein Kriterium mit einem gewissen Gewicht
bleiben. Mit der Vorgabe einer Gewichtung von 30 Prozent wird deutlich, dass das
Preiskriterium nicht untergeordnet, der Preis also nicht marginalisiert wird. Es wird
jedoch erkennbar, dass es bei der Bewertung der vorgelegten Angebote im
besonderen Maße auch auf sonstige Leistungskriterien ankommt.
Qualität: Die Gewichtung mit insgesamt 70 Prozent macht deutlich, dass dem
Konzept und der inhaltlichen Umsetzung die besondere Bedeutung zukommt
a. Fachliche Qualität und Funktionalität
Die fachliche Qualität ist maßgeblich für die Erreichung der Projektziele (soziale
Aktivierung, Prävention von Einsamkeit, kognitive Ansprache). Da die
Robotersysteme im sensiblen Bereich der sozialen Betreuung eingesetzt
werden, entscheidet der Funktionsumfang und die inhaltliche Ausgestaltung
über den tatsächlichen Mehrwert für die Zielgruppe. Die Bewertung mit 30
Punkten macht deutlich, dass das Kriterium eine wesentliche Grundlage für die
Durchführung des Programms bildet.
b. Praxistauglichkeit und Nutzerfreundlichkeit
Die Akzeptanz bei älteren Menschen sowie die Alltagstauglichkeit in Tagespflege
und Betreutem Wohnen sind zentrale Erfolgsfaktoren. Selbst technisch
hochwertige Systeme verfehlen ihre Wirkung, wenn sie im Betreuungsalltag
nicht praktikabel sind oder von der Zielgruppe nicht angenommen werden. Die
Gewichtung von 15 Punkten trägt dieser besonderen Anforderung Rechnung.
c. Einführung, Schulung und Implementierung
Da es sich um eine innovative digitale Lösung handelt, ist eine strukturierte
Einführung entscheidend für die nachhaltige Nutzung. Die Qualität der
Schulung und Begleitung beeinflusst unmittelbar die Handlungssicherheit der
Mitarbeitenden und damit die Verstetigung im Regelbetrieb. Die Gewichtung
von 15 Punkten berücksichtigt diese Implementierungsrelevanz angemessen.
d. Service, Support und Nachhaltigkeit
Ein stabiler technischer Betrieb, verlässliche Reaktionszeiten und kontinuierliche
Updates sind erforderlich, um Ausfallzeiten zu minimieren und Projektrisiken zu
reduzieren. Da diese Aspekte vor allem der Sicherung des laufenden Betriebs
dienen, jedoch nicht primär die inhaltliche Zielerreichung bestimmen, erfolgt
eine Gewichtung von 10 Punkten.
7.2 Bewertung des Zuschlagskriterien
Bewertung anhand der Zuschlagskriterien
Gesamtpreis
Das niedrigste Angebot erhält die volle Punktzahl. Die Punkte für die übrigen Bieter/innen
werden prozentual berechnet, d. h. um die Prozentzahl, die das jeweilige Angebot höher
liegt als das niedrigste Angebot, gekürzt. Beispiel: Das niedrigste Angebot erhält die
höchste Punktzahl mit 30 Punkten. Ein Angebot, das preislich 50 % höher liegt, erhält
demnach 15 Punkte.
Qualität
Jedes Bewertungskriterium kann mit maximal 5 Punkten bewertet werden. Jedes
Bewertungskriterium besitzt ein Gewicht, mit dem seine Bewertung in die
Gesamtbewertung eingeht.
a.
Nr. Indikator Fachliche Qualität & Funktionalität
1 Präzise und nachvollziehbare Darstellung der funktionalen
Einsatzmöglichkeiten des Robotersystems im Hinblick auf soziale
Aktivierung, Gesprächsanregung und kognitive Impulse sowie
Erläuterung, wie diese im Setting von Tagespflege und Betreutem
Wohnen wirksam umgesetzt werden können.
2 Überzeugende Ausführung zur Anpassbarkeit des Systems an
unterschiedliche Unterstützungsbedarfe der Zielgruppe sowie
Darstellung der Erweiterbarkeit durch zusätzliche Inhalte oder Updates.
3 Schlüssige Beschreibung der Interaktionsgestaltung unter besonderer
Berücksichtigung von Verständlichkeit, Natürlichkeit und
Alltagstauglichkeit für ältere Menschen.
Alle Indikatoren werden bei der Bewertung gleichermaßen gewürdigt.
Die Vergabe der Punkte erfolgt nach folgenden Vorgaben:
1 Punkt: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind unvollständig oder
können nicht nachvollzogen werden. Eine erfolgreiche Leistungserbringung
erscheint zweifelhaft.
2 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind teilweise
unvollständig oder können nicht immer nachvollzogen werden. Eine
erfolgreiche Leistungserbringung erscheint bedingt erfüllt.
3 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind vollständig und
grundsätzlich nachvollziehbar. Eine erfolgreiche Leistungserbringung
erscheint gewährleistet.
4 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind vollständig und in
den überwiegenden Punkten nachvollziehbar. Sie lassen einen guten Erfolg
der Leistungserbringung erwarten.
5 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind vollständig und in
allen Punkten nachvollziehbar. Sie lassen einen sehr guten Erfolg der
Leistungserbringung erwarten.
b.
Nr. Indikator Praxistauglichkeit & Nutzerfreundlichkeit
1 Detaillierte Darstellung der Bedienbarkeit für ältere Nutzerinnen und
Nutzer sowie Erläuterung, wie eine niedrigschwellige Anwendung im
Betreuungsalltag gewährleistet wird.
2 Nachvollziehbare Beschreibung der Integration in bestehende
Gruppen- und Einzelangebote unter Berücksichtigung
organisatorischer Rahmenbedingungen.
3 Plausible Begründung der äußeren Gestaltung des Systems im Hinblick
auf Akzeptanz, Sicherheit und Angemessenheit im sozialen
Betreuungskontext.
Alle Indikatoren werden bei der Bewertung gleichermaßen gewürdigt.
Die Vergabe der Punkte erfolgt nach folgenden Vorgaben:
1 Punkt: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind unvollständig oder
können nicht nachvollzogen werden. Eine erfolgreiche Leistungserbringung
erscheint zweifelhaft.
2 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind teilweise
unvollständig oder können nicht immer nachvollzogen werden. Eine
erfolgreiche Leistungserbringung erscheint bedingt erfüllt.
3 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind vollständig und
grundsätzlich nachvollziehbar. Eine erfolgreiche Leistungserbringung
erscheint gewährleistet.
4 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind vollständig und in
den überwiegenden Punkten nachvollziehbar. Sie lassen einen guten Erfolg
der Leistungserbringung erwarten.
5 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind vollständig und in
allen Punkten nachvollziehbar. Sie lassen einen sehr guten Erfolg der
Leistungserbringung erwarten.
c.
Nr. Indikator Einführung, Schulung & Implementierung
1 Strukturierte Darstellung des Schulungs- und Einführungskonzeptes
einschließlich zeitlicher Planung, Methodik und Zielsetzung.
2 Schlüssige Erläuterung, wie die begleitete Einführung in den
Betreuungsalltag erfolgt und wie Mitarbeitende beim
Kompetenzaufbau unterstützt werden.
3 Transparente Darstellung des Implementierungsdesigns einschließlich
Ressourcenplanung und realistischer Zeitrahmen.
Alle Indikatoren werden bei der Bewertung gleichermaßen gewürdigt.
Die Vergabe der Punkte erfolgt nach folgenden Vorgaben:
1 Punkt: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind unvollständig oder
können nicht nachvollzogen werden. Eine erfolgreiche Leistungserbringung
erscheint zweifelhaft.
2 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind teilweise
unvollständig oder können nicht immer nachvollzogen werden. Eine
erfolgreiche Leistungserbringung erscheint bedingt erfüllt.
3 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind vollständig und
grundsätzlich nachvollziehbar. Eine erfolgreiche Leistungserbringung
erscheint gewährleistet.
4 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind vollständig und in
den überwiegenden Punkten nachvollziehbar. Sie lassen einen guten Erfolg
der Leistungserbringung erwarten.
5 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind vollständig und in
allen Punkten nachvollziehbar. Sie lassen einen sehr guten Erfolg der
Leistungserbringung erwarten.
d.
Nr. Indikator Service, Support
1 Präzise Beschreibung der vorgesehenen Supportstruktur sowie der
organisatorischen Absicherung bei technischen Störungen.
2 Nachvollziehbare Darstellung der Wartungs- und Update-Strategie
unter Berücksichtigung eines stabilen Dauerbetriebs.
3 Schlüssige Erläuterung, wie die kontinuierliche Weiterentwicklung des
Systems im Projektzeitraum sichergestellt wird.
Alle Indikatoren werden bei der Bewertung gleichermaßen gewürdigt.
Die Vergabe der Punkte erfolgt nach folgenden Vorgaben:
1 Punkt: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind unvollständig oder
können nicht nachvollzogen werden. Eine erfolgreiche Leistungserbringung
erscheint zweifelhaft.
2 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind teilweise
unvollständig oder können nicht immer nachvollzogen werden. Eine
erfolgreiche Leistungserbringung erscheint bedingt erfüllt.
3 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind vollständig und
grundsätzlich nachvollziehbar. Eine erfolgreiche Leistungserbringung
erscheint gewährleistet.
4 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind vollständig und in
den überwiegenden Punkten nachvollziehbar. Sie lassen einen guten Erfolg
der Leistungserbringung erwarten.
5 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind vollständig und in
allen Punkten nachvollziehbar. Sie lassen einen sehr guten Erfolg der
Leistungserbringung erwarten.
7.3 Bewertung des Angebotes
Das Angebot mit dem höchsten Gesamtscore () erhält den Zuschlag. Die höchste
Gesamtpunktzahl wird wie folgt ermittelt:
1) Die Gesamtpunktzahl Qualität () wird mit dem Gewichtungsfaktor für die
Qualitätskriterien multipliziert
2) Der Gewichtungsfaktor für den Preis wird mit dem Quotienten aus dem insgesamt
geringsten Angebotspreis () und dem Angebotspreis des Bieters () sowie mit
dem maximal möglichen Qualitätspunktzahl () multipliziert
3) Die Werte aus 1) und 2) werden addiert.
= 0,6* + 0,4*
*
8. Zuschlagserteilung / Vertragsunterzeichnung
Der Zuschlag wird durch den Auftraggeber auf elektronischem Weg auf das ggf. nach
Abschluss der Verhandlungen vom Bieter eingereichte endgültige Angebot auf der
Grundlage der Vergabeunterlagen in deren gültiger Fassung zum Zeitpunkt der
Angebotsfrist erteilt.
Der Vertragsentwurf wird nach Zuschlagserteilung zwischen dem Auftraggeber und
dem Auftragnehmer abgestimmt.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Kosten für die Beteiligung am Vergabeverfahren
Für die Erstellung des Angebots und der ggf. geforderten Angebotsmuster wird keine
Aufwands- oder Kostenerstattung gewährt.
9.2 Datenschutzhinweise
Der Auftraggeber verweist auf die Datenschutzhinweise (vgl. Anhang 5).
9.3 Nachprüfungsverfahren
Die Durchführung des vorliegenden Vergabeverfahrens erfolgt aufgrund von
Verpflichtungen der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. als Zuwendungsempfänger aus dem
Zuwendungsbescheid. Der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. ist kein öffentlicher Auftraggeber i.
S. d. GWB. Ein Vergabenachprüfungsverfahren nach 160 ff. GWB ist daher nicht
statthaft.
9.4 Sprache, Zusatz für ausländische Bieter
Dokumente, Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen und die
Korrespondenz mit Johanniter-Unfall-Hilfe ist in deutscher Sprache zu führen. Nicht in
deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine einfache Übersetzung ins Deutsche
beizufügen.
10. Anhänge
Anhang 1: Leistungsbeschreibung
Anhang 2: Angebotsvordruck
Anhang 3: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur
Eignung
Anhang 4: Eigenerklärung Bietergemeinschaft
Anhang 5: Verpflichtungserklärung eines Unterauftragnehmers
Source: 4
https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Bundesamt-fuer-Familie-und-zivilgesellschaftliche-Aufgaben/2026/06/654135
8.html
Data Acquisition via: p8000000
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