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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Mainz - Deutschland Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) Hardware-Rahmenvertrag 2026 - Peripherie
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026061701061534171 / 416848-2026
Veröffentlicht :
17.06.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
30.06.2029
Angebotsabgabe bis :
17.07.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
30210000 - Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
DEU-Mainz: Deutschland Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Hardware-Rahmenvertrag 2026 - Peripherie

2026/S 115/2026 416848

Deutschland Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) Hardware-Rahmenvertrag 2026 -
Peripherie
OJ S 115/2026 17/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Länder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
E-Mail: ausschreibungen@ldi.rlp.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Hardware-Rahmenvertrag 2026 - Peripherie
Beschreibung: Der Landesbetrieb Daten und Information (LDI) schreibt im Auftrag der Länder
Rheinland-Pfalz und Saarland Rahmenverträge über die Lieferung von
Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen aus. Die Beschaffung erfolgt für die aus
den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland bestehende Einkaufsgemeinschaft. Die
Ausschreibung ist nach Gerätearten und Bedarfsträgern in einzelne Lose gegliedert.
Kennung des Verfahrens: f33a4f5b-163e-47e8-a153-6f64c3ed01af
Interne Kennung: 420-030884
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie
innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der
Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im
Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei
der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland
(Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches
in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei
Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden

nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die
folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und
Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die
Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und
Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und
Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und
Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen
Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die
Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad
Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die
mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2
Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden
Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des
öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des
Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der
Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das
Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im
Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die
kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der
Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des
Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 13 697 812,57 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 14 291 573,89 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYKSE#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 19
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 19

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist
gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Ein
Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach §
123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs

(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist
gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) oder § 89c des Strafgesetzbuchs
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
Betrug: Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren
Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des
Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden, und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption: Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren
Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e
des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des
Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), und den §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), und Artikel 2 § 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ein Ausschlussgrund nach § 123
GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a
des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die
öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen
Verpflichtung nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht

nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren worden
ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich
das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein dem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über
hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn as Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das
Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in
unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten,
durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig
oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Kleingruppen-Arbeitsplatzdrucker, s/w, Netzwerk, 5.000 Seiten (RLP)
Beschreibung: Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Interne Kennung: A. 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Stadt: Mainz

Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie
innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der
Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im
Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei
der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland
(Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches
in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei
Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden
nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die
folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und
Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die
Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und
Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und
Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und
Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen
Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die
Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad
Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die
mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2
Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden
Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des
öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des
Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der
Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das
Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im
Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die
kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der
Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des
Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 29/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 964 001,50 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den durchschnittlichen
Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in
Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten
3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld.
Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten
Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur
durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren
2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist
es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu
machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten
Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene
Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6
Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines
Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der
prognostizierten Bruttoauftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.2,
A.3, A.4, A.5, A.7, B.9, B.10, B.12, C.13, C.14, C.15 und C.19, welche dazu dient, die
vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch
Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem
Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts
oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine
losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig,
sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je
Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren)
Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt;
hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - Bereitschaftserklärung eines
Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Mängelansprüchebürgschaft
über 1 v. H. der prognostizierten Bruttoabrechnungssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in
den Losen A.1, A.3, A.4, B.9, B.10, C.13, C.15 und C.19, welche dazu dient, die Durchsetzung
von Mängelansprüchen sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in
Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der
Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des
WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder
Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Im Falle
einer Leistungsunfähigkeit des Bieters zunächst aus die Patronatserklärung zurückgegriffen
wird und Ansprüche aus der Mängelansprüchebürgschaft gegen den Bürgen daher lediglich
subsidiär - und damit nur in dem Fall, dass auch der Patron leistungsunfähig wird - geltend
gemacht werden. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose
umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften

im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich
geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens
gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - 5.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme
je Schadensereignis von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden
und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine aktuelle Bestätigung
der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Versicherung mit den genannten
Deckungssummen geführt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine
Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den
genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen. Die Bescheinigung darf jeweils
nicht älter als 6 Monate sein.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen
/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei
Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben
sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift,
Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft),
Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt
mindestens drei Referenzen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens
nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der
Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer
verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung
innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je
Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu
stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden
Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung
seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.
Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen
losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der
öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil
B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen
der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden
Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt
der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land
Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das
Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur
Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der
verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in
seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün
unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im
Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien

tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter
zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der
verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien
erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen
Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im
Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber
verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den
entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXPDYYDYKSE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen
behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen.
Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und
Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu
setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote
werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 17/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118
Mainz
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil
A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor
Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern

anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6
Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die
geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab
entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat
dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung
mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in
der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen
Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit,
Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 19
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber
folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1
bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Länder
Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und
Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Länder Rheinland-Pfalz und Saarland,
jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Gruppendrucker, s/w, Netzwerk, 10.000 Seiten (RLP)
Beschreibung: Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)

Interne Kennung: A. 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie
innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der
Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im
Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei
der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland
(Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches
in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei
Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden
nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die
folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und
Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die
Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und
Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und
Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und
Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen
Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die
Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad
Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die
mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2
Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden
Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des
öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des
Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der
Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das
Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im
Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die
kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der
Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des
Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 29/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 473 226,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den durchschnittlichen
Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in
Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten
3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld.
Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten
Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur
durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren
2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist
es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu
machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten
Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene
Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6
Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines
Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der
prognostizierten Bruttoauftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.2,
A.3, A.4, A.5, A.7, B.9, B.10, B.12, C.13, C.14, C.15 und C.19, welche dazu dient, die
vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch
Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem
Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts
oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine
losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig,
sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je
Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren)
Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt;
hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - Bereitschaftserklärung eines
Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Mängelansprüchebürgschaft
über 1 v. H. der prognostizierten Bruttoabrechnungssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in
den Losen A.1, A.3, A.4, B.9, B.10, C.13, C.15 und C.19, welche dazu dient, die Durchsetzung
von Mängelansprüchen sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in

Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der
Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des
WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder
Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Im Falle
einer Leistungsunfähigkeit des Bieters zunächst aus die Patronatserklärung zurückgegriffen
wird und Ansprüche aus der Mängelansprüchebürgschaft gegen den Bürgen daher lediglich
subsidiär - und damit nur in dem Fall, dass auch der Patron leistungsunfähig wird - geltend
gemacht werden. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose
umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften
im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich
geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens
gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - 5.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme
je Schadensereignis von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden
und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine aktuelle Bestätigung
der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Versicherung mit den genannten
Deckungssummen geführt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine
Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den
genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen. Die Bescheinigung darf jeweils
nicht älter als 6 Monate sein.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen
/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei
Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben
sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift,
Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft),
Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt
mindestens drei Referenzen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens
nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der
Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer
verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung
innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je
Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu
stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden
Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung
seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.
Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen
losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der
öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil
B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen
der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden

Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt
der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land
Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das
Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur
Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der
verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in
seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün
unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im
Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien
tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter
zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der
verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien
erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen
Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im
Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber
verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den
entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXPDYYDYKSE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen
behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen.
Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und
Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu
setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote
werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungstermin: 17/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118
Mainz
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil
A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor
Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern
anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6
Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die
geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab
entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat
dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung
mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in
der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen
Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit,
Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 19
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber
folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1
bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Länder
Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und
Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Länder Rheinland-Pfalz und Saarland,
jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Gruppendrucker Color, Netzwerk, 3.000 Seiten (RLP)
Beschreibung: Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Interne Kennung: A. 3

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie
innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der
Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im
Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei
der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland
(Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches
in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei
Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden
nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die
folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und
Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die
Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und
Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und
Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und
Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen
Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die
Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad
Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die
mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2
Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden
Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des
öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des
Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der
Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das
Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im
Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die
kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der

Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des
Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 29/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 350 440,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den durchschnittlichen
Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in
Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten
3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld.
Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten
Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur
durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren
2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist
es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu
machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten
Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene
Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6
Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines
Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der
prognostizierten Bruttoauftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.2,
A.3, A.4, A.5, A.7, B.9, B.10, B.12, C.13, C.14, C.15 und C.19, welche dazu dient, die
vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch
Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem
Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts

oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine
losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig,
sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je
Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren)
Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt;
hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - Bereitschaftserklärung eines
Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Mängelansprüchebürgschaft
über 1 v. H. der prognostizierten Bruttoabrechnungssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in
den Losen A.1, A.3, A.4, B.9, B.10, C.13, C.15 und C.19, welche dazu dient, die Durchsetzung
von Mängelansprüchen sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in
Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der
Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des
WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder
Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Im Falle
einer Leistungsunfähigkeit des Bieters zunächst aus die Patronatserklärung zurückgegriffen
wird und Ansprüche aus der Mängelansprüchebürgschaft gegen den Bürgen daher lediglich
subsidiär - und damit nur in dem Fall, dass auch der Patron leistungsunfähig wird - geltend
gemacht werden. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose
umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften
im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich
geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens
gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - 5.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme
je Schadensereignis von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden
und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine aktuelle Bestätigung
der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Versicherung mit den genannten
Deckungssummen geführt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine
Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den
genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen. Die Bescheinigung darf jeweils
nicht älter als 6 Monate sein.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen
/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei
Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben
sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift,
Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft),
Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt
mindestens drei Referenzen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens
nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der
Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer
verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung

innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je
Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu
stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden
Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung
seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.
Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen
losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der
öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil
B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen
der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden
Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt
der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land
Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das
Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur
Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der
verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in
seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün
unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im
Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien
tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter
zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der
verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien
erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen
Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im
Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber
verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den
entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXPDYYDYKSE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen
behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen.
Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und
Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu
setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote
werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 17/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118
Mainz
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil
A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor
Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern
anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6
Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die
geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab
entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat
dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung
mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in
der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen
Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit,
Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 19
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber
folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1
bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134

Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Länder
Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und
Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Länder Rheinland-Pfalz und Saarland,
jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)

5.1. Los: LOT-0004
Titel: Gruppendrucker Multifunktion s/w, Netzwerk, 10.000 Seiten (RLP)
Beschreibung: Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Interne Kennung: A. 4

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie
innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der
Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im
Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei
der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland
(Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches
in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei
Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden
nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die
folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und
Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die
Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und
Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und
Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und
Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen
Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die
Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad
Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die

mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2
Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden
Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des
öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des
Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der
Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das
Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im
Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die
kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der
Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des
Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 29/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 663 601,20 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den durchschnittlichen
Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in
Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten
3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld.
Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten
Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur
durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren
2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist
es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu
machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten
Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene
Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6
Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines
Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der
prognostizierten Bruttoauftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.2,
A.3, A.4, A.5, A.7, B.9, B.10, B.12, C.13, C.14, C.15 und C.19, welche dazu dient, die
vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch
Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem
Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts
oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine
losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig,
sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je
Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren)
Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt;
hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - Bereitschaftserklärung eines
Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Mängelansprüchebürgschaft
über 1 v. H. der prognostizierten Bruttoabrechnungssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in
den Losen A.1, A.3, A.4, B.9, B.10, C.13, C.15 und C.19, welche dazu dient, die Durchsetzung
von Mängelansprüchen sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in
Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der
Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des
WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder
Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Im Falle
einer Leistungsunfähigkeit des Bieters zunächst aus die Patronatserklärung zurückgegriffen
wird und Ansprüche aus der Mängelansprüchebürgschaft gegen den Bürgen daher lediglich
subsidiär - und damit nur in dem Fall, dass auch der Patron leistungsunfähig wird - geltend
gemacht werden. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose
umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften
im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich
geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens
gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - 5.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme
je Schadensereignis von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden
und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine aktuelle Bestätigung
der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Versicherung mit den genannten
Deckungssummen geführt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine
Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den
genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen. Die Bescheinigung darf jeweils
nicht älter als 6 Monate sein.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen
/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei
Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben
sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift,
Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft),
Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt
mindestens drei Referenzen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens
nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der
Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer
verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung
innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je
Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu
stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden
Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung
seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.
Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen
losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der
öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil
B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen
der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden
Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt
der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land
Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das
Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur
Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der
verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in
seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün
unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im
Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien
tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter
zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der
verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien
erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen
Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im
Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber
verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den
entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXPDYYDYKSE

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen
behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen.
Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und
Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu
setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote
werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 17/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118
Mainz
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil
A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor
Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern
anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6
Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die
geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab
entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat
dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung
mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in
der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen
Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit,
Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 19
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber
folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1
bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Länder
Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und
Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Länder Rheinland-Pfalz und Saarland,
jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)

5.1. Los: LOT-0005
Titel: Kleingruppen-Arbeitsplatzdrucker, s/w, Netzwerk, 5.000 Seiten (Saarland)
Beschreibung: Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Interne Kennung: A. 5

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie
innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der
Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im
Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei
der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland
(Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches
in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei
Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden
nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die
folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und
Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die

Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und
Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und
Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und
Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen
Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die
Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad
Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die
mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2
Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden
Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des
öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des
Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der
Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das
Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im
Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die
kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der
Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des
Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 29/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 559 158,60 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den durchschnittlichen
Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in
Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten
3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld.
Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten
Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur
durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren
2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist
es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu
machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten

Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene
Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6
Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines
Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der
prognostizierten Bruttoauftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.2,
A.3, A.4, A.5, A.7, B.9, B.10, B.12, C.13, C.14, C.15 und C.19, welche dazu dient, die
vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch
Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem
Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts
oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine
losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig,
sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je
Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren)
Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt;
hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - Bereitschaftserklärung eines
Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Mängelansprüchebürgschaft
über 1 v. H. der prognostizierten Bruttoabrechnungssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in
den Losen A.1, A.3, A.4, B.9, B.10, C.13, C.15 und C.19, welche dazu dient, die Durchsetzung
von Mängelansprüchen sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in
Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der
Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des
WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder
Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Im Falle
einer Leistungsunfähigkeit des Bieters zunächst aus die Patronatserklärung zurückgegriffen
wird und Ansprüche aus der Mängelansprüchebürgschaft gegen den Bürgen daher lediglich
subsidiär - und damit nur in dem Fall, dass auch der Patron leistungsunfähig wird - geltend
gemacht werden. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose
umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften
im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich
geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens
gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - 5.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme
je Schadensereignis von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden
und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine aktuelle Bestätigung
der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Versicherung mit den genannten
Deckungssummen geführt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine
Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den
genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen. Die Bescheinigung darf jeweils
nicht älter als 6 Monate sein.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen
/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei
Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben
sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift,
Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft),
Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt
mindestens drei Referenzen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens
nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der
Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer
verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung
innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je
Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu
stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden
Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung
seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.
Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen
losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der
öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil
B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen
der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden
Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt
der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land
Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das
Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur
Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der
verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in
seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün
unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im
Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien
tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter
zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der
verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien
erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen
Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im
Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber
verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den
entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXPDYYDYKSE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen
behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen.
Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und
Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu
setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote
werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 17/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118
Mainz
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil
A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor
Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern
anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6
Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die
geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab
entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat
dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung
mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in
der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen
Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit,
Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 19
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber
folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1
bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Länder
Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und
Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Länder Rheinland-Pfalz und Saarland,
jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)

5.1. Los: LOT-0006
Titel: Gruppendrucker, s/w, Netzwerk, 10.000 Seiten (Saarland)
Beschreibung: Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Interne Kennung: A. 6

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland

Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie
innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der
Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im
Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei
der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland
(Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches
in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei
Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden
nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die
folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und
Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die
Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und
Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und
Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und
Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen
Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die
Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad
Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die
mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2
Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden
Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des
öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des
Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der
Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das
Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im
Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die
kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der
Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des
Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 29/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 256 027,40 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Finanzkennzahlen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den durchschnittlichen
Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in
Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten
3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld.
Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten
Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur
durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren
2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist
es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu
machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten
Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene
Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6
Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines
Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der
prognostizierten Bruttoauftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.2,
A.3, A.4, A.5, A.7, B.9, B.10, B.12, C.13, C.14, C.15 und C.19, welche dazu dient, die
vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch
Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem
Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts
oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine
losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig,
sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je
Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren)
Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt;
hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - Bereitschaftserklärung eines
Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Mängelansprüchebürgschaft
über 1 v. H. der prognostizierten Bruttoabrechnungssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in
den Losen A.1, A.3, A.4, B.9, B.10, C.13, C.15 und C.19, welche dazu dient, die Durchsetzung
von Mängelansprüchen sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in
Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der
Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des
WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder
Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Im Falle
einer Leistungsunfähigkeit des Bieters zunächst aus die Patronatserklärung zurückgegriffen
wird und Ansprüche aus der Mängelansprüchebürgschaft gegen den Bürgen daher lediglich
subsidiär - und damit nur in dem Fall, dass auch der Patron leistungsunfähig wird - geltend
gemacht werden. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose
umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften
im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich
geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens

gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - 5.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme
je Schadensereignis von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden
und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine aktuelle Bestätigung
der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Versicherung mit den genannten
Deckungssummen geführt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine
Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den
genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen. Die Bescheinigung darf jeweils
nicht älter als 6 Monate sein.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen
/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei
Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben
sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift,
Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft),
Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt
mindestens drei Referenzen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens
nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der
Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer
verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung
innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je
Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu
stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden
Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung
seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.
Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen
losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der
öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil
B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen
der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden
Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt
der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land
Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das
Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur
Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der
verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in
seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün
unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im
Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien
tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter
zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der

verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien
erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen
Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im
Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber
verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den
entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXPDYYDYKSE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen
behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen.
Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und
Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu
setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote
werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 17/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118
Mainz
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil
A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor
Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern
anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6
Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die

geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab
entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat
dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung
mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in
der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen
Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit,
Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 19
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber
folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1
bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Länder
Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und
Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Länder Rheinland-Pfalz und Saarland,
jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)

5.1. Los: LOT-0007
Titel: Gruppendrucker Color, Netzwerk, 3.000 Seiten (Saarland)
Beschreibung: Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Interne Kennung: A. 7

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie
innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der
Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im
Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei
der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland
(Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches
in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei
Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden
nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die
folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und
Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die
Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und
Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und
Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und
Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen
Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die
Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad
Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die
mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2
Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden
Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des
öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des
Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der
Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das
Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im
Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die
kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der
Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des
Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 29/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 700 700,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den durchschnittlichen
Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in
Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten
3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld.
Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten
Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur
durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren
2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist
es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu
machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten
Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene
Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6
Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines
Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der
prognostizierten Bruttoauftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.2,
A.3, A.4, A.5, A.7, B.9, B.10, B.12, C.13, C.14, C.15 und C.19, welche dazu dient, die
vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch
Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem
Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts
oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine
losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig,
sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je
Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren)
Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt;
hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - Bereitschaftserklärung eines
Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Mängelansprüchebürgschaft
über 1 v. H. der prognostizierten Bruttoabrechnungssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in
den Losen A.1, A.3, A.4, B.9, B.10, C.13, C.15 und C.19, welche dazu dient, die Durchsetzung
von Mängelansprüchen sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in
Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der

Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des
WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder
Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Im Falle
einer Leistungsunfähigkeit des Bieters zunächst aus die Patronatserklärung zurückgegriffen
wird und Ansprüche aus der Mängelansprüchebürgschaft gegen den Bürgen daher lediglich
subsidiär - und damit nur in dem Fall, dass auch der Patron leistungsunfähig wird - geltend
gemacht werden. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose
umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften
im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich
geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens
gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - 5.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme
je Schadensereignis von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden
und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine aktuelle Bestätigung
der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Versicherung mit den genannten
Deckungssummen geführt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine
Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den
genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen. Die Bescheinigung darf jeweils
nicht älter als 6 Monate sein.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen
/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei
Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben
sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift,
Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft),
Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt
mindestens drei Referenzen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens
nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der
Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer
verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung
innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je
Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu
stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden
Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung
seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.
Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen
losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der
öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil
B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen
der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden
Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt

der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land
Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das
Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur
Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der
verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in
seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün
unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im
Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien
tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter
zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der
verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien
erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen
Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im
Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber
verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den
entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXPDYYDYKSE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen
behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen.
Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und
Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu
setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote
werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 17/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit

Ort des Eröffnungstermins: Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118
Mainz
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil
A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor
Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern
anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6
Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die
geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab
entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat
dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung
mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in
der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen
Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit,
Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 19
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber
folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1
bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Länder
Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und
Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Länder Rheinland-Pfalz und Saarland,
jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)

5.1. Los: LOT-0008
Titel: Gruppendrucker Multifunktion s/w, Netzwerk, 10.000 Seiten (Saarland)
Beschreibung: Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Interne Kennung: A. 8

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie
innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der
Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im
Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei
der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland
(Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches
in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei
Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden
nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die
folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und
Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die
Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und
Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und
Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und
Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen
Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die
Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad
Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die
mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2
Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden
Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des
öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des
Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der
Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das
Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im
Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die
kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der

Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des
Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 29/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 593 761,20 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den durchschnittlichen
Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in
Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten
3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld.
Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten
Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur
durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren
2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist
es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu
machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten
Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene
Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6
Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines
Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der
prognostizierten Bruttoauftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.2,
A.3, A.4, A.5, A.7, B.9, B.10, B.12, C.13, C.14, C.15 und C.19, welche dazu dient, die
vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch
Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem
Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts

oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine
losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig,
sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je
Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren)
Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt;
hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - Bereitschaftserklärung eines
Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Mängelansprüchebürgschaft
über 1 v. H. der prognostizierten Bruttoabrechnungssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in
den Losen A.1, A.3, A.4, B.9, B.10, C.13, C.15 und C.19, welche dazu dient, die Durchsetzung
von Mängelansprüchen sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in
Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der
Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des
WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder
Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Im Falle
einer Leistungsunfähigkeit des Bieters zunächst aus die Patronatserklärung zurückgegriffen
wird und Ansprüche aus der Mängelansprüchebürgschaft gegen den Bürgen daher lediglich
subsidiär - und damit nur in dem Fall, dass auch der Patron leistungsunfähig wird - geltend
gemacht werden. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose
umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften
im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich
geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens
gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - 5.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme
je Schadensereignis von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden
und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine aktuelle Bestätigung
der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Versicherung mit den genannten
Deckungssummen geführt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine
Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den
genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen. Die Bescheinigung darf jeweils
nicht älter als 6 Monate sein.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen
/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei
Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben
sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift,
Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft),
Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt
mindestens drei Referenzen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens
nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der
Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer
verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung

innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je
Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu
stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden
Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung
seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.
Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen
losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der
öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil
B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen
der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden
Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt
der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land
Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das
Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur
Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der
verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in
seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün
unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im
Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien
tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter
zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der
verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien
erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen
Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im
Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber
verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den
entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXPDYYDYKSE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen
behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen.
Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und
Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu
setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote
werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 17/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118
Mainz
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil
A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor
Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern
anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6
Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die
geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab
entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat
dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung
mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in
der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen
Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit,
Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 19
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber
folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1
bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134

Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Länder
Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und
Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Länder Rheinland-Pfalz und Saarland,
jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)

5.1. Los: LOT-0009
Titel: Arbeitsplatzdrucker Tinte, Color, Netzwerk, 3.000 Seiten (RLP)
Beschreibung: Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Interne Kennung: B. 9

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie
innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der
Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im
Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei
der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland
(Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches
in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei
Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden
nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die
folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und
Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die
Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und
Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und
Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und
Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen
Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die
Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad
Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die

mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2
Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden
Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des
öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des
Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der
Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das
Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im
Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die
kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der
Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des
Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 29/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 005 638,12 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den durchschnittlichen
Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in
Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten
3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld.
Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten
Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur
durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren
2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist
es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu
machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten
Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene
Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6
Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines
Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der
prognostizierten Bruttoauftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.2,
A.3, A.4, A.5, A.7, B.9, B.10, B.12, C.13, C.14, C.15 und C.19, welche dazu dient, die
vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch
Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem
Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts
oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine
losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig,
sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je
Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren)
Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt;
hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - Bereitschaftserklärung eines
Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Mängelansprüchebürgschaft
über 1 v. H. der prognostizierten Bruttoabrechnungssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in
den Losen A.1, A.3, A.4, B.9, B.10, C.13, C.15 und C.19, welche dazu dient, die Durchsetzung
von Mängelansprüchen sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in
Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der
Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des
WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder
Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Im Falle
einer Leistungsunfähigkeit des Bieters zunächst aus die Patronatserklärung zurückgegriffen
wird und Ansprüche aus der Mängelansprüchebürgschaft gegen den Bürgen daher lediglich
subsidiär - und damit nur in dem Fall, dass auch der Patron leistungsunfähig wird - geltend
gemacht werden. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose
umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften
im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich
geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens
gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - 5.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme
je Schadensereignis von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden
und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine aktuelle Bestätigung
der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Versicherung mit den genannten
Deckungssummen geführt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine
Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den
genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen. Die Bescheinigung darf jeweils
nicht älter als 6 Monate sein.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen
/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei
Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben
sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift,
Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft),
Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt
mindestens drei Referenzen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens
nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der
Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer
verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung
innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je
Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu
stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden
Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung
seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.
Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen
losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der
öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil
B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen
der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden
Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt
der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land
Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das
Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur
Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der
verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in
seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün
unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im
Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien
tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter
zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der
verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien
erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen
Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im
Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber
verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den
entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXPDYYDYKSE

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen
behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen.
Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und
Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu
setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote
werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 17/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118
Mainz
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil
A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor
Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern
anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6
Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die
geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab
entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat
dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung
mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in
der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen
Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit,
Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 19
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber
folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1
bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Länder
Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und
Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Länder Rheinland-Pfalz und Saarland,
jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)

5.1. Los: LOT-0010
Titel: Multifunktionsdrucker Tinte, Color, Netzwerk, 3.000 Seiten (RLP)
Beschreibung: Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Interne Kennung: B. 10

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie
innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der
Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im
Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei
der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland
(Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches
in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei
Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden
nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die
folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und
Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die

Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und
Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und
Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und
Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen
Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die
Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad
Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die
mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2
Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden
Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des
öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des
Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der
Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das
Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im
Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die
kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der
Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des
Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 29/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 570 810,84 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den durchschnittlichen
Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in
Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten
3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld.
Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten
Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur
durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren
2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist
es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu
machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten

Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene
Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6
Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines
Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der
prognostizierten Bruttoauftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.2,
A.3, A.4, A.5, A.7, B.9, B.10, B.12, C.13, C.14, C.15 und C.19, welche dazu dient, die
vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch
Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem
Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts
oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine
losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig,
sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je
Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren)
Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt;
hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - Bereitschaftserklärung eines
Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Mängelansprüchebürgschaft
über 1 v. H. der prognostizierten Bruttoabrechnungssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in
den Losen A.1, A.3, A.4, B.9, B.10, C.13, C.15 und C.19, welche dazu dient, die Durchsetzung
von Mängelansprüchen sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in
Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der
Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des
WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder
Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Im Falle
einer Leistungsunfähigkeit des Bieters zunächst aus die Patronatserklärung zurückgegriffen
wird und Ansprüche aus der Mängelansprüchebürgschaft gegen den Bürgen daher lediglich
subsidiär - und damit nur in dem Fall, dass auch der Patron leistungsunfähig wird - geltend
gemacht werden. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose
umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften
im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich
geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens
gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - 5.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme
je Schadensereignis von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden
und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine aktuelle Bestätigung
der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Versicherung mit den genannten
Deckungssummen geführt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine
Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den
genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen. Die Bescheinigung darf jeweils
nicht älter als 6 Monate sein.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen
/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei
Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben
sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift,
Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft),
Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt
mindestens drei Referenzen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens
nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der
Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer
verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung
innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je
Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu
stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden
Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung
seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.
Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen
losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der
öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil
B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen
der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden
Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt
der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land
Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das
Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur
Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der
verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in
seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün
unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im
Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien
tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter
zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der
verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien
erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen
Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im
Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber
verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den
entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXPDYYDYKSE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen
behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen.
Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und
Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu
setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote
werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 17/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118
Mainz
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil
A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor
Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern
anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6
Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die
geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab
entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat
dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung
mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in
der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen
Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit,
Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 19
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber
folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1
bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Länder
Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und
Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Länder Rheinland-Pfalz und Saarland,
jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)

5.1. Los: LOT-0011
Titel: Arbeitsplatzdrucker Tinte, Color, Netzwerk, 3.000 Seiten (Saarland)
Beschreibung: Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Interne Kennung: B. 11

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland

Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie
innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der
Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im
Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei
der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland
(Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches
in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei
Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden
nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die
folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und
Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die
Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und
Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und
Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und
Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen
Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die
Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad
Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die
mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2
Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden
Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des
öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des
Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der
Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das
Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im
Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die
kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der
Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des
Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 29/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 196 686,32 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Finanzkennzahlen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den durchschnittlichen
Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in
Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten
3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld.
Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten
Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur
durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren
2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist
es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu
machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten
Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene
Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6
Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines
Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der
prognostizierten Bruttoauftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.2,
A.3, A.4, A.5, A.7, B.9, B.10, B.12, C.13, C.14, C.15 und C.19, welche dazu dient, die
vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch
Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem
Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts
oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine
losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig,
sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je
Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren)
Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt;
hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - Bereitschaftserklärung eines
Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Mängelansprüchebürgschaft
über 1 v. H. der prognostizierten Bruttoabrechnungssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in
den Losen A.1, A.3, A.4, B.9, B.10, C.13, C.15 und C.19, welche dazu dient, die Durchsetzung
von Mängelansprüchen sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in
Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der
Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des
WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder
Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Im Falle
einer Leistungsunfähigkeit des Bieters zunächst aus die Patronatserklärung zurückgegriffen
wird und Ansprüche aus der Mängelansprüchebürgschaft gegen den Bürgen daher lediglich
subsidiär - und damit nur in dem Fall, dass auch der Patron leistungsunfähig wird - geltend
gemacht werden. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose
umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften
im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich
geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens

gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - 5.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme
je Schadensereignis von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden
und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine aktuelle Bestätigung
der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Versicherung mit den genannten
Deckungssummen geführt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine
Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den
genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen. Die Bescheinigung darf jeweils
nicht älter als 6 Monate sein.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen
/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei
Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben
sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift,
Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft),
Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt
mindestens drei Referenzen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens
nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der
Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer
verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung
innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je
Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu
stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden
Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung
seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.
Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen
losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der
öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil
B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen
der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden
Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt
der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land
Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das
Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur
Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der
verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in
seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün
unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im
Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien
tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter
zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der

verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien
erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen
Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im
Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber
verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den
entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXPDYYDYKSE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen
behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen.
Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und
Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu
setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote
werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 17/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118
Mainz
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil
A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor
Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern
anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6
Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die

geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab
entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat
dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung
mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in
der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen
Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit,
Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 19
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber
folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1
bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Länder
Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und
Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Länder Rheinland-Pfalz und Saarland,
jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)

5.1. Los: LOT-0012
Titel: Multifunktionsdrucker Tinte, Color, Netzwerk, 3.000 Seiten (Saarland)
Beschreibung: Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Interne Kennung: B. 12

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie
innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der
Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im
Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei
der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland
(Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches
in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei
Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden
nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die
folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und
Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die
Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und
Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und
Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und
Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen
Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die
Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad
Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die
mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2
Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden
Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des
öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des
Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der
Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das
Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im
Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die
kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der
Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des
Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 29/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 514 263,36 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den durchschnittlichen
Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in
Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten
3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld.
Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten
Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur
durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren
2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist
es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu
machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten
Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene
Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6
Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines
Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der
prognostizierten Bruttoauftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.2,
A.3, A.4, A.5, A.7, B.9, B.10, B.12, C.13, C.14, C.15 und C.19, welche dazu dient, die
vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch
Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem
Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts
oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine
losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig,
sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je
Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren)
Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt;
hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - Bereitschaftserklärung eines
Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Mängelansprüchebürgschaft
über 1 v. H. der prognostizierten Bruttoabrechnungssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in
den Losen A.1, A.3, A.4, B.9, B.10, C.13, C.15 und C.19, welche dazu dient, die Durchsetzung
von Mängelansprüchen sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in
Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der

Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des
WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder
Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Im Falle
einer Leistungsunfähigkeit des Bieters zunächst aus die Patronatserklärung zurückgegriffen
wird und Ansprüche aus der Mängelansprüchebürgschaft gegen den Bürgen daher lediglich
subsidiär - und damit nur in dem Fall, dass auch der Patron leistungsunfähig wird - geltend
gemacht werden. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose
umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften
im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich
geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens
gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - 5.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme
je Schadensereignis von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden
und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine aktuelle Bestätigung
der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Versicherung mit den genannten
Deckungssummen geführt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine
Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den
genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen. Die Bescheinigung darf jeweils
nicht älter als 6 Monate sein.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen
/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei
Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben
sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift,
Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft),
Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt
mindestens drei Referenzen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens
nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der
Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer
verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung
innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je
Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu
stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden
Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung
seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.
Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen
losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der
öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil
B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen
der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden
Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt

der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land
Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das
Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur
Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der
verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in
seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün
unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im
Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien
tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter
zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der
verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien
erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen
Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im
Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber
verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den
entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXPDYYDYKSE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen
behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen.
Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und
Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu
setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote
werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 17/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit

Ort des Eröffnungstermins: Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118
Mainz
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil
A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor
Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern
anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6
Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die
geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab
entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat
dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung
mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in
der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen
Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit,
Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 19
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber
folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1
bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Länder
Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und
Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Länder Rheinland-Pfalz und Saarland,
jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)

5.1. Los: LOT-0013
Titel: Scanner A4, Durchzug, Duplex, Arbeitsplatz (RLP)
Beschreibung: Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Interne Kennung: C. 13

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie
innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der
Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im
Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei
der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland
(Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches
in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei
Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden
nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die
folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und
Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die
Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und
Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und
Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und
Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen
Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die
Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad
Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die
mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2
Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden
Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des
öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des
Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der
Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das
Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im
Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die
kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der

Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des
Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 29/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 907 980,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den durchschnittlichen
Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in
Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten
3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld.
Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten
Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur
durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren
2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist
es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu
machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten
Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene
Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6
Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines
Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der
prognostizierten Bruttoauftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.2,
A.3, A.4, A.5, A.7, B.9, B.10, B.12, C.13, C.14, C.15 und C.19, welche dazu dient, die
vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch
Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem
Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts

oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine
losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig,
sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je
Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren)
Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt;
hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - Bereitschaftserklärung eines
Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Mängelansprüchebürgschaft
über 1 v. H. der prognostizierten Bruttoabrechnungssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in
den Losen A.1, A.3, A.4, B.9, B.10, C.13, C.15 und C.19, welche dazu dient, die Durchsetzung
von Mängelansprüchen sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in
Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der
Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des
WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder
Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Im Falle
einer Leistungsunfähigkeit des Bieters zunächst aus die Patronatserklärung zurückgegriffen
wird und Ansprüche aus der Mängelansprüchebürgschaft gegen den Bürgen daher lediglich
subsidiär - und damit nur in dem Fall, dass auch der Patron leistungsunfähig wird - geltend
gemacht werden. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose
umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften
im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich
geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens
gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - 5.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme
je Schadensereignis von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden
und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine aktuelle Bestätigung
der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Versicherung mit den genannten
Deckungssummen geführt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine
Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den
genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen. Die Bescheinigung darf jeweils
nicht älter als 6 Monate sein.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen
/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei
Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben
sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift,
Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft),
Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt
mindestens drei Referenzen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens
nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der
Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer
verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung

innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je
Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu
stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden
Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung
seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.
Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen
losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der
öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil
B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen
der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden
Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt
der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land
Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das
Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur
Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der
verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in
seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün
unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im
Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien
tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter
zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der
verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien
erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen
Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im
Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber
verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den
entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXPDYYDYKSE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen
behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen.
Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und
Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu
setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote
werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 17/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118
Mainz
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil
A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor
Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern
anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6
Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die
geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab
entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat
dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung
mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in
der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen
Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit,
Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 19
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber
folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1
bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134

Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Länder
Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und
Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Länder Rheinland-Pfalz und Saarland,
jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)

5.1. Los: LOT-0014
Titel: Scanner A3, Flachbett, Netzwerk (RLP)
Beschreibung: Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Interne Kennung: C. 14

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie
innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der
Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im
Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei
der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland
(Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches
in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei
Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden
nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die
folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und
Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die
Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und
Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und
Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und
Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen
Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die
Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad
Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die

mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2
Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden
Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des
öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des
Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der
Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das
Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im
Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die
kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der
Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des
Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 29/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 465 229,44 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den durchschnittlichen
Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in
Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten
3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld.
Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten
Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur
durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren
2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist
es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu
machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten
Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene
Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6
Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines
Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der
prognostizierten Bruttoauftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.2,
A.3, A.4, A.5, A.7, B.9, B.10, B.12, C.13, C.14, C.15 und C.19, welche dazu dient, die
vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch
Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem
Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts
oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine
losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig,
sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je
Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren)
Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt;
hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - Bereitschaftserklärung eines
Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Mängelansprüchebürgschaft
über 1 v. H. der prognostizierten Bruttoabrechnungssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in
den Losen A.1, A.3, A.4, B.9, B.10, C.13, C.15 und C.19, welche dazu dient, die Durchsetzung
von Mängelansprüchen sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in
Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der
Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des
WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder
Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Im Falle
einer Leistungsunfähigkeit des Bieters zunächst aus die Patronatserklärung zurückgegriffen
wird und Ansprüche aus der Mängelansprüchebürgschaft gegen den Bürgen daher lediglich
subsidiär - und damit nur in dem Fall, dass auch der Patron leistungsunfähig wird - geltend
gemacht werden. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose
umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften
im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich
geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens
gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - 5.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme
je Schadensereignis von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden
und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine aktuelle Bestätigung
der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Versicherung mit den genannten
Deckungssummen geführt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine
Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den
genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen. Die Bescheinigung darf jeweils
nicht älter als 6 Monate sein.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen
/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei
Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben
sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift,
Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft),
Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt
mindestens drei Referenzen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens
nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der
Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer
verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung
innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je
Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu
stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden
Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung
seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.
Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen
losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der
öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil
B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen
der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden
Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt
der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land
Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das
Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur
Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der
verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in
seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün
unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im
Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien
tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter
zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der
verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien
erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen
Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im
Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber
verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den
entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXPDYYDYKSE

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen
behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen.
Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und
Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu
setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote
werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 17/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118
Mainz
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil
A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor
Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern
anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6
Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die
geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab
entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat
dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung
mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in
der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen
Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit,
Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 19
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber
folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1
bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Länder
Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und
Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Länder Rheinland-Pfalz und Saarland,
jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)

5.1. Los: LOT-0015
Titel: Scanner A3, Hochleistung (RLP)
Beschreibung: Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Interne Kennung: C. 15

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie
innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der
Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im
Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei
der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland
(Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches
in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei
Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden
nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die
folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und
Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die

Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und
Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und
Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und
Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen
Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die
Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad
Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die
mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2
Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden
Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des
öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des
Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der
Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das
Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im
Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die
kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der
Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des
Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 29/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 746 195,42 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den durchschnittlichen
Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in
Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten
3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld.
Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten
Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur
durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren
2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist
es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu
machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten

Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene
Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6
Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines
Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der
prognostizierten Bruttoauftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.2,
A.3, A.4, A.5, A.7, B.9, B.10, B.12, C.13, C.14, C.15 und C.19, welche dazu dient, die
vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch
Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem
Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts
oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine
losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig,
sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je
Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren)
Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt;
hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - Bereitschaftserklärung eines
Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Mängelansprüchebürgschaft
über 1 v. H. der prognostizierten Bruttoabrechnungssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in
den Losen A.1, A.3, A.4, B.9, B.10, C.13, C.15 und C.19, welche dazu dient, die Durchsetzung
von Mängelansprüchen sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in
Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der
Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des
WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder
Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Im Falle
einer Leistungsunfähigkeit des Bieters zunächst aus die Patronatserklärung zurückgegriffen
wird und Ansprüche aus der Mängelansprüchebürgschaft gegen den Bürgen daher lediglich
subsidiär - und damit nur in dem Fall, dass auch der Patron leistungsunfähig wird - geltend
gemacht werden. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose
umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften
im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich
geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens
gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - 5.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme
je Schadensereignis von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden
und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine aktuelle Bestätigung
der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Versicherung mit den genannten
Deckungssummen geführt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine
Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den
genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen. Die Bescheinigung darf jeweils
nicht älter als 6 Monate sein.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen
/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei
Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben
sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift,
Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft),
Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt
mindestens drei Referenzen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens
nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der
Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer
verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung
innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je
Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu
stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden
Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung
seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.
Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen
losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der
öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil
B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen
der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden
Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt
der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land
Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das
Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur
Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der
verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in
seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün
unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im
Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien
tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter
zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der
verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien
erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen
Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im
Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber
verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den
entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXPDYYDYKSE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen
behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen.
Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und
Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu
setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote
werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 17/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118
Mainz
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil
A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor
Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern
anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6
Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die
geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab
entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat
dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung
mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in
der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen
Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit,
Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 19
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber
folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1
bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Länder
Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und
Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Länder Rheinland-Pfalz und Saarland,
jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)

5.1. Los: LOT-0016
Titel: Auflichtscanner A3 (RLP)
Beschreibung: Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Interne Kennung: C. 16

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland

Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie
innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der
Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im
Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei
der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland
(Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches
in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei
Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden
nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die
folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und
Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die
Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und
Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und
Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und
Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen
Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die
Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad
Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die
mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2
Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden
Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des
öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des
Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der
Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das
Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im
Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die
kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der
Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des
Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 29/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 62 948,04 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Finanzkennzahlen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den durchschnittlichen
Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in
Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten
3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld.
Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten
Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur
durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren
2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist
es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu
machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten
Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene
Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6
Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines
Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der
prognostizierten Bruttoauftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.2,
A.3, A.4, A.5, A.7, B.9, B.10, B.12, C.13, C.14, C.15 und C.19, welche dazu dient, die
vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch
Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem
Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts
oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine
losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig,
sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je
Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren)
Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt;
hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - Bereitschaftserklärung eines
Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Mängelansprüchebürgschaft
über 1 v. H. der prognostizierten Bruttoabrechnungssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in
den Losen A.1, A.3, A.4, B.9, B.10, C.13, C.15 und C.19, welche dazu dient, die Durchsetzung
von Mängelansprüchen sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in
Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der
Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des
WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder
Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Im Falle
einer Leistungsunfähigkeit des Bieters zunächst aus die Patronatserklärung zurückgegriffen
wird und Ansprüche aus der Mängelansprüchebürgschaft gegen den Bürgen daher lediglich
subsidiär - und damit nur in dem Fall, dass auch der Patron leistungsunfähig wird - geltend
gemacht werden. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose
umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften
im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich
geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens

gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - 5.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme
je Schadensereignis von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden
und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine aktuelle Bestätigung
der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Versicherung mit den genannten
Deckungssummen geführt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine
Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den
genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen. Die Bescheinigung darf jeweils
nicht älter als 6 Monate sein.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen
/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei
Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben
sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift,
Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft),
Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt
mindestens drei Referenzen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens
nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der
Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer
verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung
innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je
Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu
stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden
Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung
seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.
Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen
losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der
öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil
B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen
der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden
Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt
der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land
Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das
Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur
Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der
verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in
seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün
unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im
Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien
tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter
zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der

verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien
erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen
Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im
Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber
verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den
entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXPDYYDYKSE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen
behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen.
Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und
Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu
setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote
werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 17/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118
Mainz
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil
A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor
Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern
anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6
Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die

geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab
entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat
dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung
mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in
der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen
Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit,
Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 19
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber
folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1
bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Länder
Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und
Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Länder Rheinland-Pfalz und Saarland,
jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)

5.1. Los: LOT-0017
Titel: Scanner A4, Durchzug, Duplex, Arbeitsplatz (Saarland)
Beschreibung: Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Interne Kennung: C. 17

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie
innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der
Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im
Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei
der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland
(Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches
in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei
Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden
nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die
folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und
Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die
Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und
Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und
Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und
Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen
Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die
Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad
Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die
mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2
Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden
Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des
öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des
Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der
Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das
Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im
Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die
kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der
Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des
Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 29/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 165 020,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den durchschnittlichen
Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in
Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten
3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld.
Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten
Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur
durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren
2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist
es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu
machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten
Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene
Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6
Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines
Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der
prognostizierten Bruttoauftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.2,
A.3, A.4, A.5, A.7, B.9, B.10, B.12, C.13, C.14, C.15 und C.19, welche dazu dient, die
vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch
Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem
Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts
oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine
losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig,
sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je
Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren)
Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt;
hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - Bereitschaftserklärung eines
Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Mängelansprüchebürgschaft
über 1 v. H. der prognostizierten Bruttoabrechnungssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in
den Losen A.1, A.3, A.4, B.9, B.10, C.13, C.15 und C.19, welche dazu dient, die Durchsetzung
von Mängelansprüchen sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in
Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der

Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des
WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder
Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Im Falle
einer Leistungsunfähigkeit des Bieters zunächst aus die Patronatserklärung zurückgegriffen
wird und Ansprüche aus der Mängelansprüchebürgschaft gegen den Bürgen daher lediglich
subsidiär - und damit nur in dem Fall, dass auch der Patron leistungsunfähig wird - geltend
gemacht werden. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose
umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften
im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich
geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens
gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - 5.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme
je Schadensereignis von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden
und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine aktuelle Bestätigung
der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Versicherung mit den genannten
Deckungssummen geführt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine
Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den
genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen. Die Bescheinigung darf jeweils
nicht älter als 6 Monate sein.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen
/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei
Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben
sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift,
Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft),
Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt
mindestens drei Referenzen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens
nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der
Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer
verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung
innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je
Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu
stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden
Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung
seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.
Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen
losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der
öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil
B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen
der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden
Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt

der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land
Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das
Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur
Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der
verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in
seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün
unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im
Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien
tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter
zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der
verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien
erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen
Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im
Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber
verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den
entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXPDYYDYKSE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen
behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen.
Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und
Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu
setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote
werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 17/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit

Ort des Eröffnungstermins: Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118
Mainz
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil
A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor
Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern
anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6
Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die
geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab
entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat
dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung
mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in
der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen
Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit,
Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 19
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber
folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1
bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Länder
Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und
Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Länder Rheinland-Pfalz und Saarland,
jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)

5.1. Los: LOT-0018
Titel: Scanner A3, Flachbett, Netzwerk (Saarland)
Beschreibung: Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Interne Kennung: C. 18

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie
innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der
Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im
Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei
der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland
(Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches
in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei
Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden
nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die
folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und
Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die
Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und
Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und
Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und
Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen
Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die
Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad
Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die
mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2
Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden
Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des
öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des
Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der
Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das
Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im
Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die
kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der

Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des
Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 29/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 213 230,16 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den durchschnittlichen
Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in
Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten
3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld.
Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten
Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur
durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren
2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist
es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu
machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten
Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene
Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6
Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines
Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der
prognostizierten Bruttoauftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.2,
A.3, A.4, A.5, A.7, B.9, B.10, B.12, C.13, C.14, C.15 und C.19, welche dazu dient, die
vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch
Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem
Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts

oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine
losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig,
sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je
Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren)
Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt;
hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - Bereitschaftserklärung eines
Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Mängelansprüchebürgschaft
über 1 v. H. der prognostizierten Bruttoabrechnungssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in
den Losen A.1, A.3, A.4, B.9, B.10, C.13, C.15 und C.19, welche dazu dient, die Durchsetzung
von Mängelansprüchen sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in
Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der
Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des
WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder
Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Im Falle
einer Leistungsunfähigkeit des Bieters zunächst aus die Patronatserklärung zurückgegriffen
wird und Ansprüche aus der Mängelansprüchebürgschaft gegen den Bürgen daher lediglich
subsidiär - und damit nur in dem Fall, dass auch der Patron leistungsunfähig wird - geltend
gemacht werden. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose
umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften
im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich
geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens
gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - 5.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme
je Schadensereignis von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden
und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine aktuelle Bestätigung
der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Versicherung mit den genannten
Deckungssummen geführt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine
Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den
genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen. Die Bescheinigung darf jeweils
nicht älter als 6 Monate sein.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen
/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei
Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben
sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift,
Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft),
Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt
mindestens drei Referenzen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens
nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der
Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer
verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung

innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je
Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu
stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden
Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung
seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.
Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen
losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der
öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil
B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen
der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden
Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt
der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land
Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das
Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur
Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der
verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in
seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün
unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im
Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien
tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter
zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der
verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien
erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen
Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im
Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber
verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den
entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXPDYYDYKSE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen
behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen.
Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und
Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu
setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote
werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 17/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118
Mainz
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil
A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor
Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern
anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6
Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die
geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab
entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat
dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung
mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in
der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen
Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit,
Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 19
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber
folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1
bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134

Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Länder
Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und
Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Länder Rheinland-Pfalz und Saarland,
jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)

5.1. Los: LOT-0019
Titel: Scanner A3, Hochleistung (Saarland)
Beschreibung: Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)
Interne Kennung: C. 19

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie
innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der
Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im
Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei
der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland
(Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches
in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei
Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden
nicht in Rechnung gestellt. Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die
folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und
Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die
Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und
Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und
Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und
Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen
Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die
Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad
Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die

mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 1.5.2
Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden
Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des
öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des
Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der
Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das
Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im
Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die
kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der
Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des
Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 29/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 882 656,29 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den durchschnittlichen
Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in
Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten
3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld.
Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten
Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur
durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren
2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist
es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu
machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten
Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene
Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6
Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines
Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der
prognostizierten Bruttoauftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.2,
A.3, A.4, A.5, A.7, B.9, B.10, B.12, C.13, C.14, C.15 und C.19, welche dazu dient, die
vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch
Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem
Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts
oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine
losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig,
sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je
Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren)
Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt;
hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - Bereitschaftserklärung eines
Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Mängelansprüchebürgschaft
über 1 v. H. der prognostizierten Bruttoabrechnungssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in
den Losen A.1, A.3, A.4, B.9, B.10, C.13, C.15 und C.19, welche dazu dient, die Durchsetzung
von Mängelansprüchen sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in
Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der
Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des
WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder
Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Im Falle
einer Leistungsunfähigkeit des Bieters zunächst aus die Patronatserklärung zurückgegriffen
wird und Ansprüche aus der Mängelansprüchebürgschaft gegen den Bürgen daher lediglich
subsidiär - und damit nur in dem Fall, dass auch der Patron leistungsunfähig wird - geltend
gemacht werden. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose
umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften
im Zuschlagsfall je Los gestellt werden. Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich
geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens
gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter. - 5.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme
je Schadensereignis von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden
und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine aktuelle Bestätigung
der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Versicherung mit den genannten
Deckungssummen geführt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine
Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den
genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen. Die Bescheinigung darf jeweils
nicht älter als 6 Monate sein.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen
/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei
Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben
sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift,
Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft),
Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt
mindestens drei Referenzen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens
nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Bewertungskriterium ist der Preis. Der nach Auswertung der
Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer
verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung
innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je
Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu
stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche. Im Rahmen der verifizierenden
Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung
seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.
Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen
losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind. So wird der
öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil
B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen
der verifizierenden Teststellung überprüfen. Sollte sich im Rahmen der verifizierenden
Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt
der Zuschlag auf das Angebot des Bieters. Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land
Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das
Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur
Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der
verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in
seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün
unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen. Sollte sich hingegen im
Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien
tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter
zur verifizierenden Teststellung aufgefordert. Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der
verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien
erfüllt sind. Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen
Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im
Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber
verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den
entsprechenden Schaden ersetzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXPDYYDYKSE/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXPDYYDYKSE

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen
behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen.
Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und
Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu
setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote
werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 17/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118
Mainz
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil
A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor
Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern
anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6
Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die
geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab
entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat
dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam, die Abstimmung
mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in
der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen
Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit,
Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 19
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber
folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1
bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Länder
Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und
Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Länder Rheinland-Pfalz und Saarland,
jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Länder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Registrierungsnummer: DEB35 und DEC01
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibungen@ldi.rlp.de
Telefon: +49 6131-6050
Fax: +49 6131-605145
Internetadresse: https://www.ldi.rlp.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)

Registrierungsnummer: DEB35
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibungen@ldi.rlp.de
Telefon: +49 6131-6050
Fax: +49 6131-605145
Internetadresse: https://www.ldi.rlp.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: DEB35
Postanschrift: Stiftstr. 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.de
Telefon: +49 6131-160
Fax: +49 613116-2234
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen
/vergabekammer/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6241a3a7-3936-4942-a205-c67c513589ad - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16

Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/06/2026 13:41:16 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 115/2026
Datum der Veröffentlichung: 17/06/2026

Referenzen:
https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE
https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE/documents
https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
https://www.ldi.rlp.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202606/ausschreibung-416848-2026-DEU.txt

 
 
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