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Titel :
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DEU-Homburg - Deutschland Software-Implementierung SAP S/4HANA Transformation
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026061101031218936 / 401803-2026
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Veröffentlicht :
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11.06.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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03.07.2026
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Angebotsabgabe bis :
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13.07.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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72200000 - Softwareprogrammierung und -beratung
72263000 - Software-Implementierung
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DEU-Homburg: Deutschland Software-Implementierung SAP S/4HANA
Transformation
2026/S 111/2026 401803
Deutschland Software-Implementierung SAP S/4HANA Transformation
OJ S 111/2026 11/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum des Saarlandes
E-Mail: vergabestelle@uks.eu
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: SAP S/4HANA Transformation
Beschreibung: Gegenstand des Vorhabens ist die Transformation des bestehenden SAP-ECC-
Systems auf die zukunftsfähige SAP-S/4HANA-Plattform sowie die grundlegende
Neugestaltung der betriebswirtschaftlichen Kernprozesse. Ziel ist es, eine moderne, wartbare
und leistungsfähige SAP-Systemlandschaft zu schaffen, die die fachlichen Anforderungen des
Uniklinikums nachhaltig unterstützt, regulatorischen Vorgaben entspricht und gleichzeitig die
strategische Ausrichtung an SAP-Standards und -Innovationen sicherstellt.
Kennung des Verfahrens: dc2bdc07-0aa4-4060-98be-5974f15766e0
Interne Kennung: III.A.2-42-26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) führt das
gesamte Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform
DTVP durch. - Elektronische Angebotsabgabe: die Einreichung von Angeboten erfolgt
ausschließlich elektronisch über den Projektraum des jeweiligen Verfahrens. Bitte nutzen Sie
für die Angebotsabgabe ausschließlich das dafür vorgesehene Bietertool im elektronischen
Vergabeportal. Eine Übermittlung per Nachricht über das Kommunikationstool ist nicht
zulässig und kann zum unmittelbaren Ausschluss Ihres Angebots führen. Das Risiko der
fristgerechten Übermittlung trägt der Bieter. - Bereitstellung der Vergabeunterlagen: Die
Vergabeunterlagen stehen ausschließlich über das Online-Vergabeportal DTVP (www.dtvp.de)
zur Verfügung. Es wird empfohlen, sich für das Verfahren unter folgendem Link zu registrieren
: https://dtvp.de/bieter/registrierung/?method=step1. Es genügt die kostenfreie BASIC
EDITION -Registrierung. Weitere Informationen finden Sie unter: https://support.cosinex.de
/unternehmen/ - Elektronische Kommunikation: Der Austausch zwischen dem Auftraggeber
und den Bietern erfolgt ausschließlich über den Projektraum des Verfahrens. WICHTIG: Bitte
prüfen Sie beim Herunterladen der Vergabeunterlagen auch den Bereich Kommunikation .
Dort finden Sie bereits versendete Nachsendungen und Änderungsmitteilungen zur
Ausschreibung. Um automatisch per E-Mail über zukünftige Änderungen informiert zu werden,
ist eine Registrierung erforderlich.
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72263000 Software-Implementierung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kirrberger Straße 100
Stadt: Homburg
Postleitzahl: 66424
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland
2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 825 000,00 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4LMSAL#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer
Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen
abzugeben.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129
des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c
des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen
Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
Betrug: nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs
(Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§
264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption: nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334
des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit §
335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: nach § 123 Abs. 4 GWB :
Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die
öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung
nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen
seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder
sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich
Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des
Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Zahlungsunfähigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat,
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach §
124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat,
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: nach § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat,
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen
der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend
anzuwenden
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: nach §
124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür
verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: nach § 124 Abs. 1
Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: nach § 124
Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen
bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: nach § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: nach § 124 Abs. 1
Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder
vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: SAP S/4HANA Transformation
Beschreibung: Das Universitätsklinikum Homburg steht vor einem entscheidenden
technologischen und organisatorischen Wandel. Die Strategie einer steigenden Digitalisierung
sieht die Modernisierung der SAP ERP-Landschaft nicht nur als technisches Erfordernis,
sondern ist eine zentrale Grundlage für Wettbewerbsfähigkeit/Produktivität,
Arbeitgeberattraktivität und Prozesssicherheit. Die bestehende SAP ECC-Landschaft nähert
sich dem Ende ihres Lebenszyklus (Wartungsende 2027/2030). Die durchgängige
Digitalisierung und effiziente Steuerung sind heute technologisch limitiert. Das seit über 30
Jahre bestehende SAP-System und die zugehörigen organisatorische Abläufe leisten zwar die
grundlegende Abbildung der kaufmännischen und administrativen Prozesse, sind jedoch
technisch nicht auf dem neusten Stand und das Potenzial, auch zur Prozessautomatisierung,
ist unzureichend genutzt. In einem Transformationsprojekt soll das heutige ERP-System SAP
ECC durch SAP S/4HANA abgelöst werden. Die heutigen Funktionalitäten in den SAP
Modulen FI inkl. FI-AA, CO, HR, MM-IM, MM-PUR, PM, SD (Eigenentwicklung) sollen im
Greenfield Ansatz neu konzipiert und umgesetzt werden. Die Zielarchitektur folgt dem SAP S
/4HANA Clean-Core-Ansatz: Die Prozesse orientieren sich strikt am SAP-Standard,
idealerweise an den SAP Best Practices.
Interne Kennung: III.A.2-42-26
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72263000 Software-Implementierung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Folgende Aktivitäten sollen vom Implementierungspartner
optional angeboten werden: - Unterstützung beim Data-Cleansing, Datenharmonisierung
(Business Partner) - Change Management + Schulungskoordination - Erstellung
Betriebshandbuch
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kirrberger Straße 100
Stadt: Homburg
Postleitzahl: 66424
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 3 Jahre
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Das Universitätsklinikum des Saarlandes behält sich vor,
gleichartige Leistungen gemäß den Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an den Auftragnehmer zu vergeben.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zum Jahresumsatz der letzten drei
Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023) (Mindestanforderung) Der Jahresumsatz aus den letzten
drei Geschäftsjahren (2025, 2024, 2023) sowie der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages
(IT und SAP Prozessberatung und Transformation sowie Organisa-tionsentwicklung und
Prozessoptimierung) sind anzugeben. Der durchschnittliche Jahresumsatz im
Tätigkeitsbereich des Auftrags beträgt mindestens 25 Millionen EURO. Bei einer
Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu
addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr anzugeben. Entsprechendes gilt für die
jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zur Berufshaftplicht-
/Betriebshaftpflichtversicherung (Zutreffendes bitte ankreuzen) (Mindestanforderung) -
Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von: -
mindestens 10.000.000 EUR für Personenschäden - mindestens 5.000.000 EUR für Sach-
und Vermögensschäden und - mindestens 5.000.000 EUR für IT-bezogne Schäden (z.B.
Schäden aus unberechtigtem Zugriff auf IT-Systeme) , jeweils 2-fach maximiert im
Versicherungsjahr ? Ein entsprechender Nachweis ist beigefügt. oder - Bestätigung des Bieters
/des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, dass im Auftragsfall eine solche
Versicherung abgeschlossen wird. Eine Eigenerklärung des Bieters ist beigefügt. Der
Auftraggeber behält sich das Recht vor, später im Verfahren und vor Zuschlagserteilung den
Versicherungsnachweis von den Bietern zu fordern. Die Haftpflichtversicherung muss bei
einem in der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Haftpflichtversicherer abgeschlossen worden sein. Die
Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit ohne Deckungslücken
aufrechterhalten und auf jeweilige Anforderung nachgewiesen werden.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzen (Mindestanforderung) Der Bieter hat zum
Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens elf (11)
vergleichbare Referenzen gemäß den nachfolgenden Anforderungen vorzulegen. Die
Referenzen müssen Leistungen betreffen, die im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der
Angebotsfrist erbracht wurden, und die nachfolgenden Anforderungen erfüllen. a) Mindestens
erforderlich sind zehn (10) Referenzprojekte aus dem Bereich der öffentlichen Auftraggeber,
im Rahmen derer der Bieter eine Strategie und Konzeption für die Transformation von SAP S
/4HANA entwickelt hat oder sich aktuell in einem SAP S/4HANA-Projekt in der Kon-
zeptionsphase befindet aus der DACH-Region. b) Von den unter lit. a) genannten
Referenzprojekten müssen mindestens drei (3) abgeschlossene Referenzprojekte aus der
DACH-Region, benannt werden, im Rahmen derer der Bieter die Im-plementierung von SAP S
/4HANA bei einem öffentlichen Auftraggeber mit einer Mitarbeiterzahl von mehr als 500
Beschäftigten durchgeführt hat. Der Leistungsumfang des Bieters muss jeweils mindestens
1.500 Projekttagen betragen haben. Zudem muss es sich jeweils um Greenfield-
Implementierungen gehandelt haben. c) Zusätzlich zu den Referenzprojekten nach lit. a) und
b) hat der Bieter ein (1) weiteres Referenzprojekt vorzulegen, das die Unterstützung bei der
Migration zu SAP S/4 Hana bei einem Univer-sitätsklinikum bzw. Maximalversorger in
Deutschland zum Gegenstand hatte. Diese Referenz darf nicht identisch mit den unter a) oder
b) genannten Referenzprojekten sein. Bitte beachten Sie, dass das Universitätsklinikum des
Saarlandes nicht als Referenzgeber angegeben werden kann. Zu jeder benannten Referenz
sind Bezeichnung des Referenzprojekts, Name und Anschrift des Auftraggebers,
Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Email und Telefonnummer), Angabe, ob das Projekt in der
DACH-Region durchgeführt wurde, ggf. Angabe der Mitarbeiterzahl des Auftraggebers (sofern
gefordert), ggf. Angabe, ob es sich um ein Greenfield-Projekt handelte (sofern gefordert), ggf.
Angabe, ob es sich um ein abgeschlossenes Projekt handelt, kurze Projektbeschreibung,
Betriebsszenario (Cloud / On-Premise), eingesetzte SAP-Module, Beschreibung der
Vorgehens-weise, Projektzeitraum, Projektvolumen in Euro und Projektumfang in Projekttagen
(PT) in den unten stehenden Tabellen anzugeben. Darüber hinaus hat der Bieter anzugeben,
ob er die Leistung als Hauptauftragnehmer, als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als
Unterauftragnehmer er-bracht hat. Schließlich hat der Bieter die im eigenen Betrieb erbrachten
Leistungen mit Angabe des Umfangs zu bezeichnen. Bei Bietergemeinschaften muss klar
erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft
zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden
der Bietergemeinschaft zugerechnet. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Angaben zu
prüfen. Werden die o.g. Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bieter von dem
Vergabeverfahren ausgeschlossen
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Sie erklären, dass wir die folgende Anzahl an
Mitarbeiter (VK - Vollzeitäquivalente) für die aufgeführten Aufgaben haben: Mitarbeiter gesamt
Mitarbeiter in der DACH-Region Mitarbeiter im Bereich Kundenbetreuung (Projektleitung,
Support, Hotline) in der DACH-Region Mitarbeiter für den Service vor Ort Mindestanforderung:
Zudem erklären Sie, dass Sie über mindestens 250 festangestelte Mitarbeiter verfügen.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter muss nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe über folgende gültige Zertifizierungen verfügt - Eine Zertifizierung nach ISO
27001 oder ein gleichwertiges Informationssicherheitssystem Die Gleichwertigkeit der
Bescheinigungen ist von dem Bieter nachzuweisen, der sich auf sie beruft. - Zertifizierung
SAP-Partnerschaft Der Bieter verfügt mindestens über einen gültigen SAP-Partnerstatus Gold
(oder höher). Der Nachweis ist durch ein offizielles, vom Hersteller ausgestellten Dokument zu
erbringen. Die entsprechenden Zertifikate sind beigefügt. oder Eine Eigenerklärung des
Bieters ist beigefügt. Über das Vorliegen solcher Zertifizierungen dürfen die Bieter zunächst
eine Eigenerklärung abgeben. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, später im
Verfahren und vor Zuschlagserteilung den Nachweis des tatsächlichen Vorliegens der
Zertifizierungen von den Bietern zu fordern.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Das Zuschlagskriterium Preis hat für die Ermittlung des wirtschaftlichsten
Angebotes eine Gewichtung von 40%. Für die Punktverteilung wird das anhand der Angaben
des Bieters im Preisblatt berechnete Wertungsgesamtpreis in Euro brutto inkl. optionale
Leistungen verwendet. - Für das Wertungskriterium Preis wird die Wertungspunktzahl wie
folgt ermittelt: Angebotspreis des preisgünstigsten Angebotes x 400 Angebotspreis des zu
bewertenden Angebotes Alle Angebote, die über die Preisobergrenze (3.825.000,00 EUR
brutto) liegen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen (Ausschlusskriterium). Das
Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält also dabei beim Zuschlagskriterium Preis 400
Wertungspunkte. Die Preise der übrigen Bieter werden sodann nach der benannten Formel in
Relation zum günstigsten vorliegenden Wertungspreis gesetzt und erhalten dementsprechend
weniger Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektumsetzungskonzept
Beschreibung: Ausgangspunkt für die Wertung des Konzepts ist das schriftliche Konzept des
Bieters, welches mit 45 % gewichtet wird. Gewertet werden die konzeptionellen Ausführungen,
die von den Bietern mit dem Angebot abgegeben werden. Bieter sollen möglichst konkret
erläutern, mit welchen Methoden bzw. welcher Herangehensweise sie die Erwartungen des
Auftraggebers erfüllen wollen. Die konzeptionellen Ausführungen der Bieter werden
unabhängig voneinander gewertet nach dem zu erwartenden Erfüllungsgrad der
Ausführungen der Bieter bewertet. Als Konzept zur Wertung ist ein (1) Dokument als pdf-
Dokument zum Ausdruck auf maximal zehn (10) DIN A4-Seiten, Arial, Schriftgröße 11
einzureichen. Erfolgt die Darstellung auf mehr als 10 Seiten, so bleiben alle Inhalte nach Ende
der zehnten (10.) Seite unberücksichtigt und der Wertung werden nur die ersten 10 Seiten
zugrunde gelegt. Angaben außerhalb des Konzept-Dokuments bleiben ebenfalls
unberücksichtigt. Für den Inhalt des Konzepts und die Bewertung der Vollständigkeit des
Konzepts erwartet der Auftraggeber insbesondere eine Auseinandersetzung mit den
folgenden Aspekten bezogen auf den konkreten Auftragsgegenstand und die in der
Leistungsbeschreibung dargestellten Ziele und Charakteristika der hier zu erbringenden
Leistung. Die konzeptionellen Inhalte der folgenden Punkte sind detailliert zu beschreiben: -
Migrationskonzept / Testkonzept / Schulungskonzept Der Auftraggeber erwartet eine
konzeptionelle Ausarbeitung, die erkennen lässt, dass der Bieter im Auftragsfall die
Besonderheiten der ausgeschriebenen Leistung berücksichtigt und durch seinen Ansatz und
die konkrete methodische Herangehensweise eine vertragsgerechte Leistungserbringung
entsprechend den Anforderungen der Vergabeunterlagen sicherstellt. Der Auftraggeber wird
das Konzept nach diesen Gesichtspunkten auf einer Punkteskala von 0 bis 10 Punkte
bewerten. Die erreichte Punktstufe richtet sich danach, inwieweit die vom Bieter vorgelegte
Antwort in der prognostischen Bewertung (qualitätsvolle Ausführung des Auftrags mit Blick auf
den Leistungsgegenstand) dem in der folgenden Wertungstabelle angegebenen
Punktekorridor entspricht.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 45
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalkonzept
Beschreibung: Das Zuschlagskriterium Personalkonzept hat für die Ermittlung des
wirtschaftlichsten Angebotes eine Gewichtung von 15%. Die Bieter haben ein
Personalkonzept zu erstellen und mit ihrem Angebot einzureichen (selbst zu erstellende
Unterlage). Im Personalkonzept ist das für die Auftragsausführung vorgesehene Projektteam
verbindlich anzugeben und Angaben zur Qualifikation und Erfahrung der benannten
Projektteammitglieder zu machen. Das Personalkonzept muss folgende Angaben enthalten: -
Darstellung des Projektteams, Größe, Zusammensetzung, Organisation
(Personalorganisation) - Qualifikation und Erfahrung des angegebenen Projektleiters:
Darstellung der beruflichen Befähigung und der Ausbildung, kurzer Lebenslauf, persönliche
Referenzen für vergleichbare Projekte - Qualifikation und Erfahrung des übrigen Projektteams:
Darstellung der beruflichen Befähigung und der Ausbildung, kurzer Lebenslauf, persönliche
Referenzen (max. 3 pro Person) für vergleichbare Projekte Das Personalkonzept ist auf
maximal 15 Seiten DIN A4 (Hochformat, Arial, Schriftgröße 11) zu beschreiben. Erfolgt die
Darstellung auf mehr als 15 Seiten, so bleiben alle Inhalte nach Ende der fünfzehnten (15.)
Seite unberücksichtigt und der Wertung werden nur die ersten 15 Seiten zugrunde gelegt. Das
eingereichte Personalkonzept wird bewertet und mit einer Punktzahl versehen. Dabei bewertet
der Auftraggeber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums, wer von den
Bietern auf Grundlage der beschriebenen Qualifikation und Erfahrung des mit der
Auftragsdurchführung betrauten Personals inkl. Projekt- und Teilprojektleiter, sowie der
Personalorganisation, am ehesten die Gewähr für eine qualitativ hochwertige, rasche und
erfolgversprechende Umsetzung der ausgeschriebenen Aufgaben bietet. Bewertet werden
insbesondere Erfahrungsschwerpunkte des eingesetzten Personals (Projekt- und
Teilprojektleiter) mit Bezug zum ausgeschriebenen Projekt. Dabei wird berücksichtigt, ob das
bei der Leistungsausführung konkret eingesetzte Personal bereits in der Vergangenheit
vergleichbare Leistungen erbracht hat. Dazu sind in dem Personalkonzept für jedes Mitglied
des Projektteams persönliche Referenzprojekte (max. 3 Stück pro Person) mit Erläuterungen
anzugeben. Für die Qualifikation des Personals werden die absolvierte Berufsausbildung
sowie durchgeführte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Personals bewertet. Hierzu
sind ebenfalls entsprechende Angaben im Personalkonzept zu machen. Bei der
Personalorganisation wird bewertet, ob die Leistung mit dem eingeplanten Personal und der
vorgesehenen Organisation ordnungsgemäß erfüllt werden kann und keine Risiken für die
Vertragslaufzeit bestehen. Insbesondere betrifft dies die geplante Aufgabenverteilung, die
Teamstruktur, die Aufstellung eines qualitatives Ausfall-/Vertretungskonzepts, sowie die Größe
des Projektteams. Es sind mindestens fünf Teilprojektleiter (FI/CO, MM, PM, EWM und
Technologie/Basis) zu nennen. Dazu sind in dem Personalkonzept entsprechende Angaben
zu machen. Maximal kann ein Bieter je Kriterium 10 Punkte erreichen. Zunächst werden die
Gesamtpunkte für das Personalkonzept errechnet, indem die Punkte je Unterkriterium
gewichtet, addiert und sodann auf die Skala 1-10 Punkte normiert werden. Für die
Berechnung der Wertungspunkte wird die insgesamt erreichte Punktzahl des
Personalkonzepts mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Der Bieter kann für das
Personalkonzept insgesamt maximal 150 Wertungspunkte (= Punkte Personalkonzept)
erreichen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LMSAL
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die
Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend verschlüsselt über
das Vergabeportal dtvp zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax
oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht
zugelassen.
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LMSAL
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LMSAL
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß der gesetzlichen Regelung § 56 VgV. Der AG behält sich
vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist
nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt
dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 13/07/2026 13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV.
Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Anlage D - Eigenerklärung Bezug Russland ist
auszufüllen Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und
Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben
werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl
unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder
Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert,
beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1)
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Universitätsklinikum des Saarlandes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum des Saarlandes
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum des Saarlandes
Registrierungsnummer: DE234776341
Postanschrift: Kirrberger Straße 100
Stadt: Homburg
Postleitzahl: 66424
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dezernat III - Beschaffung und Logistik
E-Mail: vergabestelle@uks.eu
Telefon: +49 68411621-161
Internetadresse: https://www.uniklinikum-saarland.de/de/
Profil des Erwerbers: https://www.uks.eu/ueber-das-uks/allgemeine-verwaltung/dezernat-iii-
beschaffung-logistik/beschaffung
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Energie und Verkehr
Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
Internetadresse: https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben
/vergabekammern/vergabekammern
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ff2e7e8a-6140-418b-942e-1e32a402af98 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/06/2026 11:26:10 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 111/2026
Datum der Veröffentlichung: 11/06/2026
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LMSAL
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LMSAL/documents
https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern
https://www.uks.eu/ueber-das-uks/allgemeine-verwaltung/dezernat-iii-beschaffung-logistik/beschaffung
https://www.uniklinikum-saarland.de/de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202606/ausschreibung-401803-2026-DEU.txt
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