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Titel :
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DEU-Elmshorn - Interessenbekundungsverfahren für die Übernahme der Trägerschaft von einer Kindertagesstätte
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026052806311483494 / 2054910-2026
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Veröffentlicht :
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28.05.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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22.06.2026
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Angebotsabgabe bis :
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22.06.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Dienstleistungsauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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85312100 - Betreuung in Tagesstätten
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Interessenbekundungsverfahren für die Übernahme der Trägerschaft von einer Kindertagesstätte in der Gemeinde
Seeth-Ekholt
Amt Elmshorn-Land
Lornsenstraße 52,
25335 Elmshorn,
Tel. 04121/2409-47,
E-Mail: simone.klaus@elmshorn-land.de
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Interessenbekundungsverfahren für die Übernahme
der Trägerschaft von einer Kindertagesstätte in der
Gemeinde Seeth-Ekholt
Interessenbekundungsverfahren gemäß 13 Abs 3 Nr. 2 KiTaG für die Übernahme
der Trägerschaft für den Betrieb der Kindertagesstätte Räuberhöhle in der Gemeinde
Seeth-Ekholt.
Die Trägerschaft soll zum 01.08.2026 übergeben werden.
Über das Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens wird der örtliche Träger der
Jugendhilfe durch die Gemeinde Seeth-Ekholt informiert. Diesem obliegt die Prüfung
der Rechtmäßigkeit des Auswahlvorschlages.
I. Auftragsbezeichnung
Die Gemeinde Seeth-Ekholt, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Dierk Behn,
bittet Interessenten/ Innen, ihr Interesse an einer Trägerschaft und dem Betrieb
einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Seeth-Ekholt zu bekunden.
Das Interessenbekundungsverfahren wird durchgeführt, weil der bisherige Träger die
Trägerschaft zum 31.07.2026 aufgeben wird.
Dieses Interessenbekundungsverfahren wird gemäß 13 Abs. 4 KiTaG
(Kindertagesförderungsgesetz SH) durchgeführt.
II. Merkmale der zu betreibenden Kindertagesstätten
Die Gemeinde Seeth-Ekholt als Eigentümerin stellt dem künftigen Betreiber ein
Grundstück und ein bestehendes Gebäude zur Nutzung als Kindertagesstätte zur
Verfügung. Ein entsprechender Mietvertrag wird geschlossen.
Es handelt sich um nachstehende Kindertagesstätte:
Kindertagesstätte Räuberhöhle, Schulstraße 6, 25337 Seeth-Ekholt
Gemeinde Seeth-Ekholt
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Die Gemeinde Seeth-Ekholt hat im Rahmen der baulichen Unterhaltung durch
regelmäßig getätigte Investitionen dafür gesorgt, dass sich die Gebäude in einem
gepflegten baulichen Zustand befinden.
Derzeit wird die Kindertagesstätte mit folgenden Betreuungsangeboten betrieben:
Kindertagesstätte Räuberhöhle
1 altersgemischte Gruppe mit bis zu 15 Kindern im Alter von 0 bis Schuleintritt,
montags bis freitags von 08.00 bis 15.00 Uhr
1 Elementargruppe mit bis zu 20 Kindern im Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt,
montags bis freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr
folgende Randzeiten sind vorhanden:
Spätdienst mittlere Elementargruppe von 13.00 bis 15.00 Uhr
Frühdienst kleine altersgemischte Gruppe von 7.30 bis 8.00 Uhr
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Betreuungsangebote grundsätzlich am
Bedarf orientieren und sich dadurch Veränderungen in den Betreuungsformen
(altersgemischt, Elementar sowie die Randzeit) in der Zukunft ergeben können.
Die Gemeinde Seeth-Ekholt schließt mit dem zukünftigen Kita-Träger jeweils einen
Finanzierungsvertrag und stellt das jeweilige Grundstück sowie das jeweilige KitaGebäude zur Verfügung. Hierbei übernimmt
die Gemeinde Seeth-Ekholt als
Eigentümerin des Gebäudes die vollständige bauliche Gebäudeunterhaltung. Die
Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände (Küche, Spielgeräte innen und außen,
Mobiliar etc.) sind vorhanden und werden dem künftigen Träger bei Vertragsabschluss
unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
III. Voraussetzungen
Es wird eine Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch Achtes Buch
(SGB VIII) benötigt.
Die Nutzung und Pflege der landesweiten Kita-Datenbank ist verbindlich, um
eine Betriebskostenförderung nach dem Standard-Qualitäts-Kostenmodell
(SQKM) zu erhalten.
Der Träger muss über geeignetes Fachpersonal verfügen ( 28 KiTaG), bzw.
einstellen, bevor die Gruppen in Betrieb gehen. Er ist zuständig für die
Eingruppierung und Vergütung des Personals und hat sich, es sei denn es wird
für einen Übergangszeitraum eine andere Vereinbarung getroffen, am TVöDSuE,bzw. TVöD zu orientieren.
Der Träger muss die Fördervoraussetzungen des 4. Abschnitts des KiTaG
einhalten.
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Verpflegung
Der Träger muss die Verpflegung der zu betreuenden Kinder gewährleisten
und erhebt dafür ein kostendeckendes Verpflegungsentgelt.
Inhalt der Interessenbekundung:
Potentielle Träger werden gebeten, schriftliche Angaben zu nachstehenden
Auswahlkriterien zu machen:
Darstellung der Rechtsform und der Gesellschafter des Trägers, Stammkapital
unter Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer
vergleichbaren Unterlage,
Nachweis der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß 75 SGB
VIII,
Nachweise über Erfahrungen mit dem Betrieb von Kindertageseinrichtungen in
Deutschland, zwei Referenzen im Bereich der freien Jugendhilfe gemäß 75
SGB,
Pädagogisches Rahmenkonzept einschl. Verpflegungskonzept,
Wirtschaftliches Konzept einschließlich Entwurf eines Wirtschaftsplanes,
Bereitschaft zum Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung mit der
Gemeinde Seeth-Ekholt,
Den Übernahmezeitpunkt 01.08.2026 einzuhalten.
In der Interessenbekundung ist der Ansprechpartner/die Ansprechpartnerin unter
Angabe der Kontaktdaten anzugeben.
IV. Wertungskriterien
Um die Auswahlentscheidung differenziert treffen und dabei einen aussagekräftigen
Vergleich anstellen zu können, sollen in der Interessensbekundung detaillierte und
aufschlussreiche Aussagen bzw. Stellungnahmen zu den folgenden
Qualitätsmerkmalen getroffen werden:
Erfahrung im KiTa-Betrieb 22,5%
Pädagogisches Konzept 25,0%
Verpflegungskonzept 7,5%
Betriebskosten 12,5%
Verwaltungskosten 12,5%
Übernahmestichtag 15,0%
Vergütung nach Tarifvertrag 5,0%
Finanzierungskonzept
Es ist ein Finanzierungskonzept einzureichen, dass nach dem von der Gemeinde
Seeth-Ekholt zur Verfügung gestellten Vordruck alle zu erwartenden Einnahmen und
Ausgaben enthält. Die Kalkulation der Betriebskosten ist für ein Kindergartenjahr
darzustellen
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Weitere Bedingungen:
Abschluss eines Finanzierungsvertrages für die Einrichtung mit der Gemeinde
Seeth-Ekholt
Das Personal wird vom Träger eingestellt.
IV. Verfahren, Fristen und zuständige Stellen
Interessenten/ Innen können die vollständigen Unterlagen:
Entwurf eines Trägervertrages
Grundriss der Kindertagesstätte
Vordruck zur Kalkulation der Betriebskosten
Bewertungsmatrix
ab sofort telefonisch, schriftlich oder per E-Mail beim Amt Elmshorn-Land,
Lornsenstraße 52, 25335 Elmshorn, Tel. 04121/2409-47, E-Mail:
simone.klaus@elmshorn-land.de anfordern. Der Versand erfolgt per Mail.
Die Interessenbekundung ist schriftlich bis zum 22.06.2026 in einem verschlossenen
Umschlag mit der Kennzeichnung: Interessenbekundung Übernahme
Kindertageseinrichtung Räuberhöhle Angebot - Nicht öffnen einzureichen
beim
Amt Elmshorn-Land
Der Amtsdirektor
Lornsenstraße 52
25335 Elmshorn
Eine digitale Übermittlung der Unterlagen ist ausgeschlossen.
Nach Prüfung der Bewerbung finden ggf. vertiefende Erörterungsgespräche statt.
Hierzu wird die Gemeinde Seeth-Ekholt einladen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um die Vergabe eines
öffentlichen Auftrages nach VOB, UVgO oder VgV handelt und sich aus dem
bekundeten Interesse und dessen Entgegennahme keine Verpflichtungen für die
Gemeinde Seeth-Ekholt ergeben und eine Erstattung von Kosten, die den Teilnehmern
des Verfahrens durch die Bearbeitung der Interessenbekundung entstehen, nicht
erfolgt.
Die Gemeinde Seeth-Ekholt behält sich vor, bei mangelnder Eignung oder mangelnder
Wirtschaftlichkeit aller Angebote das Verfahren abzubrechen.
Die Frist für die schriftliche Interessenbekundung ist nicht eingehalten worden. Träger,
die diese Frist versäumen, können sich nicht mehr bewerben.
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Sollte der Umfang der Bewerbungsunterlagen nicht vollständig sein, wird der/die
Interessent/ in mit einer Frist von 6 Tagen aufgefordert, die fehlenden Unterlagen
nachzureichen
Für Nachfragen und ergänzende Hinweise steht Simone Klaus (Telefon: 04121/2409-
47; E-Mail: simone.klaus@elmshorn-land.de) zur Verfügung.
Seeth-Ekholt, den 22.05.2026
Behn
Bürgermeister
Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Amt-Elmshorn-Land/2026/05/6512965.html
Data Acquisition via: p8000000
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