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Titel :
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DEU-Fließgewässer NRW - Elektrobefischung Aalmonitoring
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026052806310183408 / 2053530-2026
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Veröffentlicht :
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28.05.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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06.07.2026
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Angebotsabgabe bis :
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06.07.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Dienstleistungsauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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77700000 - Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
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Elektrobefischung Aalmonitoring
Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V.
Dr. Svenja Storm
Sprakeler Straße 409
48159 Münster
storm@lfv-westfalen.de
Bewerbungsbedingungen - Elektrobefischungen
Monitoring und Evaluierung der Aalbestände in NRW
EMFAF-Projekt NW-00802
Durchführungszeitraum: August bis Ende 2026
Hintergrund
Dem Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. obliegt die Leitung über das für vier Jahre
angesetzte Projekt Monitoring und Evaluierung der Aalbestände in NRW. Ziel des Projektes ist
es, ein umfassendes Bild der Aalbestände in NRW zu gewinnen, eventuelle Defizite
aufzuzeichnen und Maßnahmenvorschläge für eine Optimierung zu entwerfen. Neben der
Auswertung von Altdaten, Reusenbefischungen, Steigaalrinnenmonitoring, Sonar- und
Schokkeruntersuchungen sind aktuelle Daten zum Aalbestand durch umfangreiche
Elektrobefischungen in vier Fließgewässern zu generieren. Bestandteil der vorliegenden
Ausschreibung sind Elektrobefischungen der Lippe im Spätsommer/Herbst 2026. Eine vorherige
Ausschreibung resultierte bereits in der Vergabe von Elektrobefischungen an der Weser, Ems,
Eifelrur und der oberen Lippe. Diese Ausschreibung beinhaltet die Elektrobefischung von acht
Strecken der mittleren/unteren Lippe.
Als Vergabeverfahren wurde eine öffentliche Ausschreibung gewählt.
Leistungsumfang
Im Rahmen des EMFAF-geförderten Projektes sollen in diesem Jahr Fischbestandserhebungen
anhand von Elektrobefischungen in dem Fließgewässer Lippe durchgeführt werden.
Die Befischungen umfassen eine Erhebung der Gesamtfischfauna anhand einer ElektroStreckenbefischung, Ausfüllen des
Feldbogens für Fließgewässer pro Strecke
(FischInfo_Feldbogen_Fließgewässer), die digitale Erfassung dieser Daten in Form einer
Exceltabelle für den Auftraggeber sowie die Eintragung der Ergebnisse in einer
Landesdatenbank (FischInfo NRW). Die Abgabe eines digitalen Belegfotos der Strecke ist
ebenfalls verpflichtend.
8 Strecken in der Lippe (Fließgewässer km 100 bis 210)
Die Liste der genauen Lage der Probestrecken wird dem Auftragnehmer bei Auftragserteilung
zur Verfügung gestellt.
Für einzelne Strecken kann eine Wat- oder Treidelbefischungen erforderlich sein, für alle anderen ist
ein motorisiertes Boot notwendig, ggf. mit zusätzlichen Watbefischungen von flachen Bereichen. Über
die jeweils zu wählende Technik entscheidet der Auftragnehmer basierend auf Vorgaben für WRRLBefischungen.
Vergabebedingungen
Der Auftrag wird an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt, der alle materiellen und personellen
Voraussetzungen erfüllt und langjährige Erfahrungen in dem Bereich der Elektrobefischungen
nachweisen kann.
Der Bieter fügt seinem Angebot eine detaillierte Liste seiner personellen und technischen
Voraussetzungen sowie eine Eigenerklärung für die Erfüllung der folgenden Eignungskriterien:
Fachkunde Elektrobefischungen und fischereiliche Gutachten (obligat)
Technische und personelle Voraussetzungen laut Leistungsbeschreibung (obligat)
Sehr gute Kenntnisse der heimischen und nicht heimischen Fischfauna (obligat)
Zeitliche Flexibilität (obligat)
Kenntnisse des Flusssystems Lippe (optional)
Alle Angebote können postalisch oder per E-Mail (storm@lfv-westfalen.de) mit elektronischer
Signatur eingereicht werden.
Nach Prüfung der Eignungskriterien erfolgt der Zuschlag hinsichtlich des wirtschaftlichsten
Angebotes.
Eine Prüfung der Angebote findet nach Ablauf der Eingangsfrist (06.07.2026) zeitgleich von mindestens
zwei Mitarbeitenden des Auftraggebers statt. Die Angebote werden vertraulich behandelt.
Die Zuschlagsfrist endet am 08.07.2026.
Leistungsbeschreibung -Elektrobefischungen
Monitoring und Evaluierung der Aalbestände in NRW
EMFAF-Projekt NW-00802
Durchführungszeitraum: August bis Ende 2026
Hintergrund
Dem Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. obliegt die Leitung über das für vier Jahre
angesetzte Projekt Monitoring und Evaluierung der Aalbestände in NRW. Ziel des Projektes ist
es, ein umfassendes Bild der Aalbestände in NRW zu gewinnen, eventuelle Defizite
aufzuzeichnen und Maßnahmenvorschläge für eine Optimierung zu entwerfen. Neben der
Auswertung von Altdaten, Reusenbefischungen, Steigaalrinnenmonitoring, Sonar- und
Schokkeruntersuchungen, sind aktuelle Daten zum Aalbestand durch umfangreiche
Elektrobefischungen in insgesamt vier Fließgewässern zu generieren. Bestandteil der
vorliegenden Ausschreibung sind Elektrobefischungen im Spätsommer/Herbst für die Lippe. Die
Befischungen der Gewässer Eifelrur, Ems, Weser und obere Lippe konnten in einer vorherigen
Ausschreibung bereits erfolgreich vergeben werden.
Leistungsumfang
Im Rahmen des EMFAF-geförderten Projektes sollen in diesem Jahr
Fischbestandserhebungen anhand von Elektrobefischungen in dem Fließgewässer Lippe
durchgeführt werden.
Die Befischungen umfassen eine Erhebung der Gesamtfischfauna anhand einer ElektroStreckenbefischung, Ausfüllen des
Feldbogens für Fließgewässers pro Strecke
(FischInfo_Feldbogen_Fließgewässer), die digitale Erfassung dieser Daten in Form einer
Exceltabelle für den Auftraggeber sowie die Eintragung der Ergebnisse in einer
Landesdatenbank (FischInfo NRW). Die Abgabe eines digitalen Belegfotos der Strecke ist
ebenfalls verpflichtend.
8 Strecken in der Lippe (Fließgewässer km 100 bis 210)
Die Liste der genauen Lage der Probestrecken wird dem Auftragnehmer bei Auftragserteilung zur
Verfügung gestellt.
Für alle Strecken ist ein motorisiertes Boot notwendig, ggf. mit zusätzlichen Watbefischungen
von flachen Bereichen. Über die jeweils zu wählende Technik entscheidet der Auftragnehmer
basierend auf Vorgaben für WRRL-Befischungen.
Bedingungen für die Elektrobefischungen
Befischung allgemein
Alle Befischungen sollen in dem Zeitraum vom 15. August bis 15. Oktober durchgeführt
werden.
Die Befischungen müssen bei geeigneten Bedingungen durchgeführt werden, d.h. keine
deutlich erhöhte Wasserführung, keine Eintrübung, Wassertemperatur > 5C.
Die Befischungen werden als durchgehende Streckenbefischungen bearbeitet, das heißt, es
wird durchgehend die gesamte vorgeschriebene Strecke bei gleicher Befischungsintensität
befischt ohne einzelne Abschnitte auszulassen oder hervorzuheben.
Die Erfassung aller Fische und Neunaugen erfolgt nach Art, Individuenanzahl und Totallänge
(Längenhäufigkeitsklassen). Aale sind auf den cm genau zu messen und zu wiegen [g], zudem
ist das Stadium (Gelb- oder Blankaal) zu notieren.
Von nicht eindeutig identifizierbaren Fischarten oder unerwarteten Vorkommen von Arten sind
Fotobelege vorzulegen.
Die Maschenweite der Kescher muss den Nachweis von 0+-Individuen sowie
Neunaugenquerdern gewährleisten ( 4 mm).
Der Auftragnehmer stellt die Befischungsgerätschaften und trägt die Verantwortung für die
Kontrolle und Wartung, die rechtzeitig sicherzustellen ist. Die erforderlichen Bescheinigungen
sind für die Vorlage bei der Genehmigungsbehörde dem Auftraggeber durch den
Auftragnehmer bereitzustellen.
Durch den stellenweisen hohen Salzgehalt und der damit einhergehenden hohen Leitfähigkeit
wird auf ein ausreichend leistungsstarkes E-Gerät bestanden (Ausgangsleistung stationäre
Geräte 4000 Watt oder höher).
An jeder Probestelle sind die Wasserparameter Temperatur und Leitfähigkeit vor der
Befischung zu messen. Die Messung des pH-Werts sowie des Sauerstoffgehaltes ist optional.
Grundlegende Abweichungen der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen
Befischungsmethode müssen mit dem Auftraggeber im Vorfeld abgesprochen werden.
Bootsbefischung
Die Befischung erfolgt stromaufwärts an beiden Ufern.
An Strecken mit dichten, über das Wasser ragenden Ufergehölzen ist bei jeder Möglichkeit
unter die Äste zu fahren und möglichst auch in Ufernähe zu fischen.
Die Bootsgröße muss so gewählt werden, dass, der Gewässergröße entsprechend, die
notwendigen Manövrierungen problemlos möglich sind.
Die Fische werden dem Gewässer entnommen, zwischengehältert und anschließend
protokolliert. Eine Belüftung der Hälterungsgefäße ist vorzuhalten und ggf. einzusetzen.
Fische, die nicht gekeschert, aber zweifelsfrei erkannt wurden, werden direkt protokolliert und
deren Größe geschätzt.
Befischungsstrecken
Die Länge der zu befischenden Strecken beträgt 400 m pro Ufer, es werden beide Uferseiten
befischt.
Die grobe Lage der Befischungsstrecken wird vom Auftraggeber vorgegeben. Der
Auftragnehmer wird dazu ermächtigt, geringfügige Abweichungen vorzunehmen, wenn das
Habitat oder Booteinsatzstellen dies vorgeben.
Für jede Strecke ist der Anfangspunkt als GPS-Koordinate zu notieren, die Streckenlänge ist
vor Ort auszumessen.
Sollte im Feld erkennbar sein, dass eine vorgegebene Strecke aus gravierenden Gründen nicht
befischbar, bzw. nicht sinnvoll zu befischen ist, ist das weitere Vorgehen mit dem Auftraggeber
telefonisch zu klären.
Feldprotokoll und Dateneingabe
Die Befischung muss im vorgegebenen Feldbogen zur Erfassung der Fischfauna protokolliert
werden (FischInfo_Feldbogen_Fließgewässer). Dabei werden die Fische für die beiden Ufer
getrennt voneinander aufgenommen.
Von jeder Strecke ist ein Belegfoto in digitaler Form mit eindeutiger Zuordnung (z.B.
Stationierungsangabe) zu erstellen. Fotos von Sonderstrukturen sind erwünscht.
Die Datenlieferung erfolgt zum einen über die ausgehändigten Feldbögen, zum anderen digital
durch die Eingabe der Daten in eine Exceltabelle und in das FischInfo NRW System des LANUK.
Die Auslieferung der Daten muss jeweils bis Ende November des jeweiligen Befischungsjahres
erfolgen.
Tierschutz
Ein sorgfältiger Umgang mit den Fischen unter Vermeidung von Verletzungen, unnötigem
Stress etc. wird vorausgesetzt.
Die Tiere müssen in geeigneten, belüfteten Behältern zwischengehältert und sobald als
möglich schonend ins Gewässer zurückgesetzt werden.
Eine Entnahme der Fische aus dem Gewässer bleibt zeitlich auf das notwendige Minimum
beschränkt.
In fischreichen Strecken kann es insbesondere bei hohen Temperaturen erforderlich sein eine
Zwischenmessung durchzuführen, bevor die Befischung der Strecke fortgeführt wird.
Erforderliche Genehmigungen, Weitergabe von Befischungsdaten und Informationen
Der Auftraggeber setzt im Vorfeld die Fischereirechtsinhaber über die Befischung gemäß 10
LFischVO ins Benehmen und stellt dem Auftragnehmer die Kontaktdaten der Ansprechpartner
zur Verfügung.
Sofern der Fischereirechtsinhaber oder eine Vertretungsperson über den Befischungstermin
in Kenntnis gesetzt werden möchte, ist dies vom Auftragnehmer zu leisten.
Falls Fischereirechtsinhaber die Befischungen im Gelände begleiten wollen, sollte Ihnen
hierzu die Möglichkeit eingeräumt werden, sofern dies mit dem Zeitplan des Auftragnehmers
zu vereinbaren ist.
Eine Teilnahme von Dritten an einer Befischung kann nach Ermessen des Auftragnehmers
erfolgen. Die Dritten sind vom Auftragnehmer im Gelände über die potenziellen Gefahren einer
Elektrobefischung in Kenntnis zu setzen.
Der Auftraggeber bemüht sich um die Genehmigungen der Unteren Fischereibehörden und der
Fischereigenossenschaften und händigt diese rechtzeitig an den Auftragnehmer aus.
Vor den Befischungen ist ein Zeitplan der Befischungstermine an den Auftraggeber
weiterzugeben und Änderungen sind zeitnah mit dem Auftraggeber abzustimmen, um eine
Begleitung der Feldarbeiten durch den Auftraggeber zu ermöglichen.
Die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme im Feld muss gewährleistet werden (Angabe
Mobilfunknummer).
Gespräche mit dem Auftraggeber in der Geschäftsstelle in Münster oder per Videokonferenz
1 Einführungstermin: Besprechung der Techniken und Vorgehensweise sowie der digitalen
Datenerfassung, Abstimmung und Eichung der Teams, Übergabe notwendiger Unterlagen,
Klärung von Fragen.
1 Abschlusstermin (November 2026): Termin zur Datenabgabe, detaillierte Besprechung der
Befischungen und Ergebnisse.
Nebenangebote
Nebenangebote sind grundsätzlich zugelassen. Sie müssen im Angebot kenntlich gemacht
werden und müssen mindestens die qualitativen und quantitativen Kriterien der
ausgeschriebenen Leistung erfüllen
Source: 4
https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Landesfischereiverband-Westfalen-und-Lippe-e-V/2026/05/6511521.html
Data Acquisition via: p8000001
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