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Titel :
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DEU-München - Deutschland Juristische Beratung und Vertretung RV anwaltliche Bauvergabeberatung/- vertretung inkl. Baubeschaffungsdurchführung
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026052600502471194 / 355111-2026
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Veröffentlicht :
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26.05.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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23.06.2026
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Angebotsabgabe bis :
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23.06.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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79110000 - Juristische Beratung und Vertretung
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DEU-München: Deutschland Juristische Beratung und Vertretung RV
anwaltliche Bauvergabeberatung/- vertretung inkl. Baubeschaffungsdurchführung
2026/S 99/2026 355111
Deutschland Juristische Beratung und Vertretung RV anwaltliche Bauvergabeberatung/-
vertretung inkl. Baubeschaffungsdurchführung
OJ S 99/2026 26/05/2026
Auftragsbekanntmachung Sonderregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;
E-Mail: vergabe@gv.mpg.de
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber
subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: RV anwaltliche Bauvergabeberatung/-vertretung inkl. Baubeschaffungsdurchführung
Beschreibung: Es ist beabsichtigt, eine bedarfsorientierte Abruf-Rahmenveinbarung zu
vergeben, die die Erbringung von anwaltlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf
dem Gebiet des Bauvergaberechts (GWB, VgV, VOB Teil A, HOAI, AHO, RPW sowie, soweit
im Kontext der zu klärenden Fragestellungen erforderlich, der angrenzenden bau- und
vergaberechtlichen Rechtsgebiete und -bestimmungen) umfasst. Außerdem unterstützt der
Auftragnehmer den Auftraggeber (die Generalverwaltung und nachgelagert ggfs. auch die
Institute/ Einrichtungen der MPG) im Rahmen auftretender Frage- und Problemstellungen im
Bereich des Bauunterhalts. In Bezug auf die VgV-Beratungs- und Unterstützungsleistungen
umfasst der Rahmenvertrag auch die weitgehend eigenständige Durchführung von
Vergabeverfahren aller Art zur Vergabe von HOAI-/AHO-Verträgen (und dgl.) in einem
arbeitsteiligen Prozess mittels des von der MPG eingesetzten eVergabesystems. Nähere
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A)
sowie den Verträgen (Anlagenrubrik B) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: cf4dcb73-8cc8-4fff-ad06-2e134dc91ab9
Interne Kennung: 22 04 01 02 00 01 01 22_2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Dieses Vergabeverfahren erfolgt mit dem Ziel, eine
bedarfsorientierten Abruf#Rahmenvereinbarung über anwaltliche Beratungs- und
Unterstützungsleistungen im Bauvergaberecht zu schließen, der die MPG bei der
Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren sowie bei rechtlichen Fragestellungen
im Bereich Bau und Bauunterhalts unterstützt. Die Generalverwaltung tritt hierbei als zentrale
Beschaffungsstelle auf und schließt die Rahmenvereinbarung.
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79110000 Juristische Beratung und Vertretung
2.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 800 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 6 000 000,00 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Korruption: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische
und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl. §
124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4.
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des
Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261
des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Betrug: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...)
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10.
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Zahlungsunfähigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: vgl. § 124 Abs. 1
Nr. 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug
auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen
oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr.
5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. § 124 Abs.
1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: vgl. § 123
Abs. 4 S. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl.
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland)
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Es finden daneben die in § 123 Abs. 2 GWB genannten nationalen
Ausschlussgründe Anwendung. § 21 Arbeitnehmer#Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz,
§ 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 22
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie § 14 des Bundestariftreuegesetz bleiben unberührt.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Eigenerklärung D.1 zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen).
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: RV anwaltliche Bauvergabeberatung/-vertretung inkl. Baubeschaffungsdurchführung
Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss einer bedarfsorientierten Abruf-
Rahmenvereinbarung über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im
Bauvergaberecht. Der Auftragnehmer soll die Generalverwaltung sowie nachgelagert ggfs. die
Institute und Einrichtungen der Max Planck Gesellschaft bei der rechtlichen Beratung im
Bauvergaberecht (GWB, VgV, VOB/A, HOAI, AHO, RPW und angrenzende Bereiche) sowie
bei der weitgehend eigenständigen Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren,
insbesondere zur Vergabe von Planungsleistungen (HOAI-/AHO Verträge und vergleichbare
Verträge), unterstützen. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der
Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie den Verträgen (Anlagenrubrik B) zu
entnehmen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79110000 Juristische Beratung und Vertretung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vertragslaufzeit beträgt max. 72 Monate ab Leistungsbeginn.
Dem Auftraggeber wird ein ordentliches jährliches Kündigungsrecht (Sonderkündigungsoption)
eingeräumt. Die Kündigung kann erstmals zum Ende der 24-monatigen Basisvertragslaufzeit
sowie daraufhin folgend jährlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertragsjahres
erfolgen. Wird nicht gekündigt, läuft der Vertrag bis zum Ende der 72 Monate weiter.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 72 Monate
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 800 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 6 000 000,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, 1. Das Verfahren wird
rein elektronisch abgewickelt. Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem
des Vergabeportals einzureichen. 2. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis der in
den Vergabeunterlagen definierten Honorarvereinbarung (ergänzend gelten die Vorschriften
des RVG). 3. Es wird auf die Pflicht zur Einhaltung der Berufsordnung der Rechtsanwälte
(BORA) und der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verwiesen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Auftraggeber fordert Angaben zum Umgang des
Bieters mit KI gestützten Werkzeugen und mit neuen Entwicklungen im Bereich Künstliche
Intelligenz im Vergabewesen , um die technisch berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters
sowie seine internen Maßnahmen zur Qualitätssicherung feststellen zu können. Die
Darstellung muss die organisatorischen Strukturen und Erfahrungen des Bieters im Hinblick
auf den Umgang mit KI im Kontext von Vergabeverfahren belegen, bspw. auch unter
Bezugnahme auf vergleichbare Mandate mit KI-Einsatz und den dortigen Vorteilen für den
Auftraggeber. Hierzu hat der Bieter darzulegen, wie er sicherstellt, dass Entwicklungen im
Bereich KI im Vergabewesen fortlaufend beobachtet, fachlich und rechtlich bewertet und für
die eigene Tätigkeit eingeordnet werden, ob und in welchem Umfang KI gestützte
Werkzeuge im Rahmen der Vergabeabwicklung (z. B. Standardisierung von Vorlagen,
Unterstützung bei der Erstellung von Vergabeunterlagen, Auswertungen, Qualitätssicherung)
eingesetzt werden oder aus welchen Gründen ein Einsatz derzeit nicht erfolgt und nicht
vorgesehen ist, mit welchen organisatorischen und technischen Maßnahmen gewährleistet
wird, dass ein etwaiger Einsatz von KI gestützten Werkzeugen im Einklang mit den
berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten, dem Datenschutzrecht (insbesondere DSGVO,
BDSG) und den vergaberechtlichen Vorgaben erfolgt, welche internen Kontroll- und
Qualitätssicherungsmechanismen bestehen, um KI gestützte Ergebnisse vor ihrer
Verwendung gegenüber dem Auftraggeber zu prüfen, zu plausibilisieren und zu verantworten.
Soweit vorhanden, sind interne Richtlinien oder Verfahrensbeschreibungen beizufügen, aus
denen sich die vorstehenden Aspekte ergeben. Entscheidet sich der Bieter, bei der
Auftragsausführung keine KI gestützten Werkzeuge einzusetzen, hat er darzulegen, mit
welchen Maßnahmen und Prozessen er gleichwohl eine effiziente, qualitativ hochwertige und
rechtssichere Leistungserbringung gewährleistet und wie er neue Entwicklungen im Bereich KI
im Vergabewesen beobachtet und bewertet. Die geforderten Angaben sind vollständig in der
Anlage D.1. Abschnitt KI-Nutzung und Qualitätssicherung einzutragen (=
Mindestanforderung). Sie dürfen einen Umfang von zwei (2) Seiten Fließtext nicht
überschreiten. Soweit eine interne KI-Richtlinie oder Verfahrensbeschreibung vorhanden ist,
sind diese als weitere Anlage beizufügen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage von mindestens einer (1)
Rahmenvereinbarungs-Referenz über anwaltliche Beratungs- oder
Verfahrensführungsleistungen für Auftraggeber im Vergaberecht im Zusammenhang mit der
Vergabe von Bau- und Planungsleistungen auf Grundlage eines Rahmenvertrags. Die Laufzeit
der Rahmenvereinbarung muss mindestens zwei (2) Jahre betragen. Ein prägender Teil der
Leistung (mindestens zwölf volle Monate) muss in den letzten drei (3) Jahren vor
Bekanntmachung erbracht worden sein. Pro Jahr im referenzierten Zeitraum müssen
mindestens zehn (10) inhaltlich voneinander abweichende Beratungsleistungen erfolgt sein.
Beratungsleistungen sind inhaltlich voneinander abweichend, wenn sie sich nicht nur durch
den jeweiligen Auftrag, sondern auch durch die zugrundeliegende vergaberechtliche
Fragestellung oder den behandelten Beratungsgegenstand unterscheiden. Auflistung für ein
Jahr innerhalb der letzten drei Jahre erforderlich. Die Nachweise erfolgen durch Einreichung
der Referenzblätter gemäß Anlage D.1 sowie die Sammelerklärung (= Mindestanforderung).
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Namentliche Benennung von sechs (6)
Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten, davon zwei Lead-Anwälte und vier weitere
Teammitglieder. Anforderungen: Alle benannten Teammitglieder sind als Rechtsanwälte
zugelassen. Im Team insgesamt mindestens drei Fachanwälte für Vergaberecht sowie
mindestens ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Mehrfachzählungen zulässig).
Besondere Anforderungen an die beiden Lead-Anwälte: Fachanwaltstitel im Vergaberecht,
mindestens fünf Jahre Berufserfahrung nach Erstzulassung. Vorlage persönlicher Referenzen:
Pro Lead-Anwalt elf (11) Referenzen, davon mindestens fünf VgV-Komplettabwicklungen für
Planungsleistungen (davon drei in arbeitsteiligem Prozess und drei unterschiedliche
Verfahrensarten abdeckend), mindestens zwei schriftliche Gutachten/Vermerke zu vergabe-
/baurechtlichen Rechtsfragen mit mindestens zehn Seiten Fließtext, mindestens drei
Verfahren vor Vergabekammern auf Auftraggeberseite mit Schwerpunkt Bauvergaben,
mindestens ein OLG-Verfahren auf Auftraggeberseite im Vergaberecht. Besondere
Anforderungen an die übrigen Teammitglieder: mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nach
Erstzulassung. Vorlage persönlicher Referenzen: Mindestens drei Referenzen über Mitwirkung
an VgV-Verfahren oder VOB/A-Beratung, davon mindestens eine Komplettabwicklung eines
VgV-Verfahrens über ein elektronisches Vergabesystem. Für alle Referenzen muss gelten:
Prägende Leistungsteile innerhalb der letzten drei Jahre vor Bekanntmachung dieser
Ausschreibung; bei Nachprüfungsverfahren mindestens die mündliche Verhandlung. Die
Nachweise erfolgen durch Einreichung der Referenzblätter gemäß Anlage D.1 sowie die
Sammelerklärung (= Mindestanforderung).
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft
abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder
benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft
voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, die von
jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen sind. Falls der Einsatz
von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die
Leistungsteile zu benennen, die voraussichtlich an Unterauftragnehmer vergeben werden
sollen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung, die mit dem Angebot einzureichen ist. Falls
eine Eignungsleihe vorgesehen ist, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft anzugeben,
wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist. Der betreffende Unterauftragnehmer bzw.
Eignungsleihgeber hat zu erklären, welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er
verleiht, dass er diese Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der
beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt und dass er - bei
Leihe der wirtschaftlich finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung
übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen des Bieters bzw. der
Bietergemeinschaft sowie der Eignungsleihgeber; diese sind mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber müssen über
eine Erlaubnis zum Erbringen von Rechtsdienstleistungen verfügen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Auftraggeber fordert eine adäquate Deckung der
Haftpflichtrisiken für die hier in den Wettbewerb gestellte Leistung. Gefordert wird eine
Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen: mindestens 5 Mio.
EUR (zweifach maximiert pro Jahr) für Personen# und Sachschäden und mindestens 3 Mio.
EUR (zweifach maximiert pro Jahr) für Vermögensschäden. Der Auftraggeber akzeptiert
entweder eine für die Vertragslaufzeit bestehende Haftpflichtversicherung mit mindestens den
genannten Deckungssummen und Maximierungen oder eine spezifische Projektdeckung (bei
Projektversicherung/Exzedentendeckung genügt eine einfache Maximierung für alle Schäden).
Der Bieter erklärt, bereits bei Angebotsabgabe über eine den Anforderungen entsprechende
Versicherung/Deckung zu verfügen und diese im Zuschlagsfall für die Dauer des
Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten oder eine entsprechende Versicherung
unverzüglich nach Zuschlag, in jedem Fall vor Leistungsbeginn, abzuschließen und für die
Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Ein Versicherungsnachweis (Police) ist
mit dem Angebot nicht vorzulegen; der Auftraggeber behält sich eine Nachforderung vor.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter hat den Gesamtumsatz des Unternehmens
/der Kanzlei in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Hierzu sind in
den Vergabeunterlagen die Umsätze für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 in Euro
netto einzutragen.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Neben dem Gesamtumsatz hat der Bieter den Umsatz
im Tätigkeitsbereich Vergaberecht in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
anzugeben. Hierzu sind in den Vergabeunterlagen die spezifischen Umsätze im Vergaberecht
für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 in Euro netto einzutragen. Die Angaben dienen
dazu, die Erfahrung und Markttätigkeit des Bieters im einschlägigen Leistungsbereich zu
bewerten. Sie sind vollständig zu machen und werden durch die abschließende
Sammelerklärung bestätigt.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft
sowie etwaige Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer haben
Angaben zu ihrer Identität und Existenz zu machen. Gefordert sind insbesondere: Name,
Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Rechtsform, Unternehmensgröße,
Niederlassungen, Gewerbeanmeldung, Eintragung im Handels , Berufs oder
Partnerschaftsregister sowie bestehende Kammermitgliedschaften. Die Angaben erfolgen
durch Eigenerklärungen gemäß den Vergabeunterlagen (Anlage D.1
Unternehmensdarstellung und Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregistereintragung ).
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Registerauszüge nachzufordern. Die
Eigenerklärungen sind mit dem Angebot für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
und jeden Eignungsleihgeber einzureichen; für Unterauftragnehmer erfolgt die Einreichung auf
gesonderte Anforderung, es sei denn, der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft
sowie etwaige Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer haben
anzugeben, ob und wie sie im Handels , Berufs oder Partnerschaftsregister eingetragen sind
(Register, Registernummer) oder über eine gleichwertige Erlaubnis zur Berufsausübung
verfügen. Die Angaben erfolgen durch Eigenerklärungen gemäß den Vergabeunterlagen. Der
Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Registerauszüge nachzufordern. Die
Eigenerklärungen sind mit dem Angebot für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
und jeden Eignungsleihgeber einzureichen; für Unterauftragnehmer erfolgt die Einreichung auf
gesonderte Anforderung, es sei denn, der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: vgl. Anlage E.1_Zuschlagskriterien zu den Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.tender24.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e449a7c31-
c644d397c3a0523
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.tender24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des § 56 Abs. 2 und
3 VgV zulässigen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen binnen einer
angemessenen Frist nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 23/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt, rein elektronische Öffnung über das Vergabeportal
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung erfolgt nach dem Vier-Augen-Prinzip durch
die Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gefordert wird die Einhaltung der folgenden
Ausführungsbedingung. Dies stellt ein Ausschlusskriterium dar: -- Nichtvorliegen eines
Zuschlags- und Erfüllungsverbots (Russland-Sanktionen): Jeder Bieter muss unter
Verwendung und nach Maßgabe der Anlagenrubrik D zu den Vergabeunterlagen erklären,
dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/
2014 i. V. m. der Verordnung (EU) 2022/576 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit
russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen besteht. (Gesamttext infolge hier
limitierender Zeichenbegrenzung siehe a.a.O.)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung
von 72 Monaten ist gemäß § 65 Abs. 2 VgV zulässig. Es handelt sich um eine
Rechtsdienstleistung (Dienstleistung des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU), für die die
regelmäßige Höchstlaufzeitbegrenzung von vier Jahren nach § 21 Abs. 6 VgV keine
Anwendung findet. Die gewählte Laufzeit sichert die notwendige Kontinuität und
verfahrensübergreifende Stabilität bei der rechtlichen Beratung und Vertretung des
Auftraggebers.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift
lautet auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt
hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des
Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer
eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf
wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen
und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations¬,
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter
an die Vergabekammer wenden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Max-
Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Max-
Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; Stabsreferat Einkauf und Versicherungen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W.
Generalverwaltung;
8. Organisationen
8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;
Registrierungsnummer: T:08921080
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Stadt: München
Postleitzahl: 80539
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Stabsreferat Einkauf und Versicherungen
E-Mail: vergabe@gv.mpg.de
Telefon: 08921080
Fax: +49 8921081344
Internetadresse: https://www.mpg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz
/vergabekammer
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; Stabsreferat
Einkauf und Versicherungen
Registrierungsnummer: T: 08921080
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Stadt: München
Postleitzahl: 80539
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@gv.mpg.de
Fax: +49 8921081344
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: dcda26a9-f8a5-4642-8453-0e9067b6bedc - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftragsbekanntmachung Sonderregelung
Unterart der Bekanntmachung: 20
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/05/2026 12:08:08 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 99/2026
Datum der Veröffentlichung: 26/05/2026
Referenzen:
https://www.mpg.de
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
https://www.tender24.de
https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e449a7c31-c644d397c3a0523
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202605/ausschreibung-355111-2026-DEU.txt
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