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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Köln - Deutschland Wäschereiwaschmaschinen, Maschinen für die chemische Reinigung und Trockenmaschinen Beschaffung einer Mangelstrasse für die LVR- Krankenhauszentralwäscherei in Bedburg-Hau
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026052100473663431 / 347464-2026
Veröffentlicht :
21.05.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
31.03.2027
Angebotsabgabe bis :
24.06.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
42716000 - Wäschereiwaschmaschinen, Maschinen für die chemische Reinigung und Trockenmaschinen
DEU-Köln: Deutschland Wäschereiwaschmaschinen, Maschinen für die
chemische Reinigung und Trockenmaschinen Beschaffung einer Mangelstrasse
für die LVR- Krankenhauszentralwäscherei in Bedburg-Hau

2026/S 97/2026 347464

Deutschland Wäschereiwaschmaschinen, Maschinen für die chemische Reinigung und
Trockenmaschinen Beschaffung einer Mangelstrasse für die LVR-
Krankenhauszentralwäscherei in Bedburg-Hau
OJ S 97/2026 21/05/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: LVR-Fachbereich Zentraler Einkauf und Dienstleistungen
E-Mail: petra.hafner@lvr.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Beschaffung einer Mangelstrasse für die LVR-Krankenhauszentralwäscherei in Bedburg-
Hau
Beschreibung: Die Mangelstrasse besteht aus einer Eingabemaschine, einer Mangel und
einer Faltmaschine.
Kennung des Verfahrens: 0a7f795c-25e2-493a-92b2-2d3450802679
Interne Kennung: Z011-2026-0015
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 42716000 Wäschereiwaschmaschinen, Maschinen für die chemische
Reinigung und Trockenmaschinen

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Bedburg-Hau
Postleitzahl: 47551
Land, Gliederung (NUTS): Kleve (DEA1B)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten
die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat

anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein
nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des
Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1
Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Korruption: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126
GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und
ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den
letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro
belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt
sein.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung
oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21
Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des
Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1
Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es
gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat
anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein
nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des
Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1
Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung
oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21
Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des
Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1
Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung
oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21
Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des
Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1
Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe

von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Betrug: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er
selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den
letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro
belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt
sein.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung
oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21
Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des
Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1
Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis
126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in
den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
oder gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz
oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr
als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den
Vergabeunterlagen genannt sein.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung
oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21
Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des
Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1
Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung
oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21
Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des
Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1
Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Es gelten die
gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat

anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein
nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des
Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1
Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die
gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat
anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein
nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des
Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1
Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die
gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat
anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein
nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des
Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1
Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung
oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21
Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des
Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1
Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die
gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat
anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein
nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des
Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1
Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung
oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21
Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des
Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1
Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe

von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten
die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat
anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein
nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des
Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1
Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung
oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21
Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des
Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1
Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung
oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21
Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des
Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1
Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es
gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat
anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein
nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des
Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1
Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.

5. Los

5.1. Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung einer Mangelstrasse für die LVR-Krankenhauszentralwäscherei in Bedburg-
Hau
Beschreibung: eine Mangelstrasse
Interne Kennung: LOT-0000

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen

Haupteinstufung (cpv): 42716000 Wäschereiwaschmaschinen, Maschinen für die chemische
Reinigung und Trockenmaschinen

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Bedburg-Hau
Postleitzahl: 47551
Land, Gliederung (NUTS): Kleve (DEA1B)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: siehe Bietereignung

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.lvr.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19cbe1e4131-
89646599db12036

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige
Unterlagen bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist in elektronischer Form
nachzufordern. Es besteht kein Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung von Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer
2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: LVR-
Fachbereich Zentraler Einkauf und Dienstleistungen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: LVR-Fachbereich Zentraler Einkauf und
Dienstleistungen

8. Organisationen

8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: LVR-Fachbereich Zentraler Einkauf und Dienstleistungen
Registrierungsnummer: Leitweg ID 05315-31002-83
Postanschrift: Hermann-Pünder-Straße 1
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50679
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)

Land: Deutschland
E-Mail: petra.hafner@lvr.de
Telefon: +49 211 809-2073
Fax: +49 221-82843943
Internetadresse: http://www.lvr.de
Profil des Erwerbers: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221147-3055
Fax: +49 221147-2889
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 77733d63-a638-4971-b37f-354da5ad8390 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/05/2026 14:30:02 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 97/2026

Datum der Veröffentlichung: 21/05/2026

Referenzen:
https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
https://vergabe.lvr.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19cbe1e4131-89646599db12036
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
http://www.lvr.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202605/ausschreibung-347464-2026-DEU.txt

 
 
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