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Titel :
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DEU-Düsseldorf - Deutschland Elektroinstallationsarbeiten Elektroinstallationsarbeiten -Bittweg 124
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026051801165455194 / 339057-2026
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Veröffentlicht :
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18.05.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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30.09.2026
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Angebotsabgabe bis :
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29.05.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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45311200 - Elektroinstallationsarbeiten
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DEU-Düsseldorf: Deutschland Elektroinstallationsarbeiten
Elektroinstallationsarbeiten -Bittweg 124
2026/S 94/2026 339057
Deutschland Elektroinstallationsarbeiten Elektroinstallationsarbeiten - Bittweg 124
OJ S 94/2026 18/05/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Studierendenwerk Düsseldorf
E-Mail: geschaeftsfuehrung@stw-d.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Elektroinstallationsarbeiten - Bittweg 124
Beschreibung: Elektroinstallationsarbeiten
Kennung des Verfahrens: 2677c209-76e7-4687-8629-9e07e1691ceb
Interne Kennung: StwD_2026_01_ELT
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Die Elektroinstallationsarbeiten für die
energetische Sanierung werden im Wege des beschleunigten offenen Verfahrens
durchgeführt, da dringliche Gründe im Sinne von § 10a EU Abs. 3 VOB/A vorliegen. Die
Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass die Stromversorgung der zu sanierenden Wohnungen
derzeit nicht gewährleistet ist. Insbesondere fehlen Unterverteilungen sowie entsprechende
Zuleitungen, sodass eine Fertigstellung der Wohnungen aktuell nicht möglich ist. Dies führt
dazu, dass auch nachfolgende Ausbaugewerke, insbesondere Trockenbau- und
Malerarbeiten, nicht fortgeführt werden können. Darüber hinaus bestehen Unsicherheiten
hinsichtlich des aktuellen Ausführungsstands der Niederspannungshauptverteilung (NSHV)
sowie der Einbindung der geplanten Anlagen (insbesondere Wärmepumpen und
Photovoltaikanlage). Ohne eine zeitnahe Beauftragung der Elektroinstallationsleistungen
können Verzögerungen im Bauablauf sowie Versorgungsengpässe im späteren Betrieb nicht
ausgeschlossen werden. Die Leistungen sind für die termingerechte Fertigstellung der
Wohnungen zwingend erforderlich. Die Fertigstellung ist spätestens bis Ende September 2026
vorgesehen, um die rechtzeitige Nutzung der Apartments durch Studierende zu gewährleisten.
Die Durchführung eines Vergabeverfahrens mit regulären Angebotsfristen würde zu
erheblichen Verzögerungen führen und den planmäßigen Fortgang des Bauvorhabens sowie
die fristgerechte Bezugsfertigkeit gefährden. Vor diesem Hintergrund ist die Anwendung
verkürzter Fristen erforderlich.
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45311200 Elektroinstallationsarbeiten
2.1.2. Erfüllungsort
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Bittweg 124
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40225
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AMNK5# 1)
Bietergemeinschaften: Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller
Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die
Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als
Gesamtschuldner haften. Hierfür hat die Bietergemeinschaft das Formblatt 234 ausgefüllt mit
dem Angebot einzureichen. 2) Eignungsverleihende Unterauftragnehmer: Beabsichtigt der
Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der
Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische
und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (= eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen /
Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Hierfür hat der Bieter das Formblatt 235 ausgefüllt
mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen
Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen
geeignet sind. Ferner hat der Bieter das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nachzuweisen. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser
Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen
vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung
ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere
Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende
Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu
ersetzen. Für weitere Einzelheiten wird verwiesen auf das Formblatt 212EU. Unterlagen, die
auf (gesondertes) Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: Formblatt 236 -
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (eignungsverleihende Unterauftragnehmer /
(reine) Unterauftragnehmer); - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen der
anderen Unternehmen (eignungsverleihende Unterauftragnehmer / (reine)
Unterauftragnehmer). 3) Unterauftragsvergabe: Der Bieter hat in seinem Angebot die
Leistungen, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben gedenkt (=
Nachunternehmerleistungen von (reinen) Unterauftragnehmern), in dem Formblatt 233
anzugeben. Bei einem entsprechenden Einsatz von anderen Unternehmen (= reine
Unterauftragnehmer) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Eigenerklärungen
auch für diese anderen Unternehmen abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die
Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Für weitere Einzelheiten wird verwiesen auf
das Formblatt 212EU. Unterlagen, die auf (gesondertes) Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen sind: - Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die Namen der
Nachunternehmer zu benennen (vgl. Formblatt 233); - Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung
anderer Unternehmen (eignungsverleihende Unterauftragnehmer / (reine)
Unterauftragnehmer); - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen der anderen
Unternehmen (eignungsverleihende Unterauftragnehmer / (reine) Unterauftragnehmer). 4) Der
Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Aufgliederung der
Einheitspreise entsprechend Formblatt 223. 5) Ergänzende Angaben zu den Bedingungen für
die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des
Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet. Die weiteren
Vertragsbedingungen bleiben hiervon unberührt. Hierzu vereinbaren die Parteien Folgendes:
1. Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen: 1.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, a) für
Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich - eines nach dem Tarifvertragsgesetz in
der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1323) in der jeweils
geltenden Fassung für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrages, - eines nach dem
Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April
2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung für allgemein verbindlich erklärten
Tarifvertrages oder - einer nach den §§ 7, 7a oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
oder nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung erlassenen
Rechtsverordnung unterfällt, seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung
des Auftrags wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des
Mindestentgelts zu gewähren, die in dem Tarifvertrag oder der Rechtsverordnung verbindlich
vorgegeben werden. b) für Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf
Straße und Schiene (§ 1 Abs. 3 TVgG) seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der
Ausführung des Auftrags wenigstens das in Nordrhein-Westfalen für diese Leistung in einem
einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten
Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen
und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachvollziehen. c) bei der Ausführung der
Leistung seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) wenigstens ein Entgelt in Höhe des
allgemeinen Mindestlohns, nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes in der Fassung der
Bekanntmachung vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung zu
zahlen. Diese Pflicht gilt auch, sofern das gemäß lit. a) und b) zu zahlende Entgelt das
Mindeststundenentgelt nach dem Mindestlohngesetz unterschreitet. 1.2. Der Auftragnehmer
trägt dafür Sorge, dass die bei der Ausführung des Auftrags beteiligten Nachunternehmen die
in Ziffer 1.1. genannten Pflichten ebenfalls einhalten. 1.3. Ziffer 1.1., lit. c) gilt nur, sofern die
ausgeschriebene Leistung im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird.
Ziffer 1.1., lit. c) gilt nicht für Auftragnehmer, die unter § 224 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2
sowie § 226 des Neunten Sozialgesetzbuches fallen. 2. Kontroll- und Prüfrecht Der
Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der unter Ziffer 1. genannten Verpflichtungen
während der Auftragsausführung zu überprüfen. Hierzu ist der Auftragnehmer verpflichtet, (1)
dem Auftraggeber auf dessen Verlangen die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu
stellen, aus denen sich die Einhaltung der unter Ziffer 1. genannten Verpflichtungen
zweifelsfrei ergibt. Sofern diese Unterlagen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt die
Vorlage in anonymisierter Form sowie unter Beachtung des Datenschutzrechts. (2) seine
Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. 3. Kündigung aus wichtigem
Grund; Vertragsstrafe 3.1. Der Auftraggeber kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne
Einhaltung einer Frist unter anderem kündigen, a) wenn der Auftragnehmer eine Pflicht aus
Ziffer 1. verletzt, b) wenn der Auftragnehmer nicht sicherstellt, dass die Nachunternehmen
eine Pflicht aus Ziffer 1. einhalten oder c) wenn der Auftragnehmer seinen Pflichten aus Ziffer
2. nicht nachkommt. 3.2. In den in Ziffer 3.1. genannten Fällen, verpflichtet sich der
Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe eins von Hundert, bei mehreren
Verstößen bis zu fünf von Hundert des Auftragswertes beträgt. Dies gilt nicht, wenn der
Auftragnehmer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Geltendmachung eines
weiteren Schadens durch den Auftraggeber ist nicht ausgeschlossen, jedoch wird die
verwirkte Vertragsstrafe auf den weiteren Schadensersatz des Auftraggebers angerechnet.
3.3. Im Übrigen berühren Ziffer 3.1. und 3.2. nicht die weiteren Rechte der Vertragsparteien.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: 1) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Erklärung des Bieters: - Ich
/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels
Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet; oder -
ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt. In diesem Fall hat der Bieter mit dem Angebot
den rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan einzureichen. 2) Angabe, dass nachweislich keine
schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in
Frage stellt Erklärung des Bieters: Ich/Wir erkläre(n), dass - für mein/unser Unternehmen
keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. - keine Eintragungen im
Wettbewerbsregister gespeichert sind. - für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund
gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. - zwar für mein/unser Unternehmen ein
Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser
Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser
Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Hinweis: Ab einer Auftragssumme
von 30.000 Euro wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (beim Bundeskartellamt) gemäß §
6 WRegG durchführen. 3) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung Erklärung des Bieters: Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß
erfüllt habe/haben. Der Bieter hat zur Bestätigung seiner Erklärung folgende Unterlagen mit
dem Angebot einzureichen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls
das Unternehmen beitragspflichtig ist; eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz. 4) Angabe zur
Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Erklärung des Bieters: Ich bin/Wir sind Mitglied
der Berufsgenossenschaft. Der Bieter hat zur Bestätigung seiner Erklärung folgende
Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: Eine qualifizierte (zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Angebotsfrist gültige) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zu-
ständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen 5) Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben für die Erklärung zwingend das Formblatt 124 ausgefüllt mit dem
Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den
Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis über das
Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür
Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und
Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses
Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der
Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte
Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der
Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als
vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot alternativ
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Elektroinstallationsarbeiten - Bittweg 124
Beschreibung: Die Arbeiten zur energetischen Sanierung eines Studierendenwohnheimes in
Düsseldorf wurden aus organisatorischen Gründen in zwei Bauabschnitte aufgeteilt. Im ersten
Bauabschnitt wurden die Steigestränge saniert und in den Studierendenwohnungen die
elektrischen Anlagen erneuert. In den Kriechkellern wurden für die Versorgung der Energie,-
und Medienleitungen, Verlege,- und Trassensysteme erstellt. Eine
Niederspannungshauptverteilung wurde zur Versorgung der Studierendenwohnungen montiert
und in Betrieb genommen. Durch die ausgeführten Arbeiten konnten die Studierenden die
Einheiten zum vereinbarten Zeitpunkt wieder beziehen. Im zweiten Bauabschnitt soll die
Gebäudehauptverteilung zur Versorgung der beiden Niederspannungshauptverteilungen und
die Versorgungszuleitungen erneuert werden. Zur Sicherstellung der Gesamtversorgung und
der zur Verfügung stehenden limitierten Gesamtleistung des Versorgers ist ein
Gebäudelastmanagement zu installieren. Um die Abschaltung der Stufen der Wärmepumpen
zu minimieren, wurden größere Pufferspeicher und Zusatzerhitzer verbaut. Mittels einer im
Bau befindlichen PV Anlage mit 200 KWp Anlagenleistung, sollen diese im
Überschussverfahren dynamisch unterstützt werden. Grundsätzlich hat die Versorgung der
Einheiten mit der dezentralen Warmwasserversorgung der Bäder die höchste Priorität. In der
Software sind die Energieflüsse und Regelzustände im Monitoring nachvollziehbar
darzustellen. In den Sudierendenwohnungen, den Fluren, Treppenhäusern und den
Allgemeinbereichen des zweiten Bauabschnitts werden baugleich zum ersten Bauabschnitt
die elektrischen Anlagen erneuert. Die veralteten Elektrounterverteilungen werden demontiert
und durch geeignete Elektrounterverteilungen ersetzt. Die obere Hutschiene mit 12
Teilungseinheiten soll für die Montage der Lüftungssteuerung notwendigen Installation von
Reihenklemmen, für das bereits beauftragte Elektroinstallationsunternehmen freigehalten
werden. Die Montage und Inbetriebnahme der in den Fenstern integrierten Lüftung für die
dezentrale Steuerung der Nachströmung der Küchen und Bäder darf nicht gefährdet werden.
Bei der Trassen,- und Verlegeplanung ist in Absprache mit der Bauleitung zu berücksichtigen,
dass ein Bereich für die strukturierte EDV-Verkabelung des bereits beauftragten
Elektroinstallationsunternehmen zur Verfügung gestellt wird. Eine Datendose wird im Vorflur
und jeweils eine in den Zimmern der Studierendenwohnungen montiert. Die Datenleitungen
wurden bereits in alle Einheiten verlegt und werden nun über die im zweiten Bauabschnitt vom
AN zu erstellenden Kabelwege durch das bereits beauftragte Unternehmen final zu den
Endpunkten verlegt und in Betrieb genommen. Eine Montageplanung ist auf einem
gesonderten Layer im dwg Format, mit einer geeigneten CAD Software vorzugsweise DDS
kompatibel, zu erstellen. Um Kollisionen aus zuschließen werden die Montagepläne der
beauftragten Ausführungsunternehmen digital übereinander gelegt, geprüft und durch die
Bauleitung zur Ausführungfrei gegeben.
Interne Kennung: StwD_2026_01_ELT
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45311200 Elektroinstallationsarbeiten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: - Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen, bleibt dem
Auftraggeber vorbehalten (§ 1 Abs. 3 VOB/B). - Nicht vereinbarte Leistungen, die zur
Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, hat der Auftragnehmer auf
Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige
Leistungen nicht eingerichtet ist. Andere Leistungen können dem Auftragnehmer nur mit
seiner Zustimmung übertragen werden (§ 1 Abs. 4 VOB/B). - Weicht die ausgeführte Menge
der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung um nicht mehr als 10 v. H.
von dem im Vertrag vorgesehenen Umfang ab, so gilt der vertragliche Einheitspreis (§ 2 Abs.
3 Nr. 1 VOB/B). Für die über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes ist
auf Verlangen ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu
vereinbaren (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B). Bei einer über 10 v. H. hinausgehenden
Unterschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen der Einheitspreis für die tatsächlich
ausgeführte Menge der Leistung oder Teilleistung zu erhöhen, soweit der Auftragnehmer nicht
durch Erhöhung der Mengen bei anderen Ordnungszahlen (Positionen) oder in anderer Weise
einen Ausgleich erhält. Die Erhöhung des Einheitspreises soll im Wesentlichen dem
Mehrbetrag entsprechen, der sich durch Verteilung der Baustelleneinrichtungs- und
Baustellengemeinkosten und der Allgemeinen Geschäftskosten auf die verringerte Menge
ergibt. Die Umsatzsteuer wird entsprechend dem neuen Preis vergütet (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB
/B). Sind von der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung andere
Leistungen abhängig, für die eine Pauschalsumme vereinbart ist, so kann mit der Änderung
des Einheitspreises auch eine angemessene Änderung der Pauschalsumme gefordert werden
(§ 2 Abs. 3 Nr. 4 VOB/B). - Verlangt der Auftraggeber Zeichnungen, Berechnungen oder
andere Unterlagen, die der Auftragnehmer nach dem Vertrag, besonders den Technischen
Vertragsbedingungen oder der gewerblichen Verkehrssitte, nicht zu beschaffen hat, so hat er
sie zu vergüten (§ 2 Abs. 9 Nr. 1 VOB/B). - Lässt er vom Auftragnehmer nicht aufgestellte
technische Berechnungen durch den Auftragnehmer nachprüfen, so hat er die Kosten zu
tragen (§ 2 Abs. 9 Nr. 2 VOB/B). - Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als
solche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind (§ 15) (§ 2 Abs. 10 VOB/B). -
Der Auftraggeber ist befugt, unter Wahrung der dem Auftragnehmer zustehenden Leitung
(Absatz 2) Anordnungen zu treffen, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistung
notwendig sind. Die Anordnungen sind grundsätzlich nur dem Auftragnehmer oder seinem für
die Leitung der Ausführung bestellten Vertreter zu erteilen, außer wenn Gefahr im Verzug ist.
Dem Auftraggeber ist mitzuteilen, wer jeweils als Vertreter des Auftragnehmers für die Leitung
der Ausführung bestellt ist (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B). Hält der Auftragnehmer die Anordnungen
des Auftraggebers für unberechtigt oder unzweckmäßig, so hat er seine Bedenken geltend zu
machen, die Anordnungen jedoch auf Verlangen auszuführen, wenn nicht gesetzliche oder
behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wenn dadurch eine ungerechtfertigte
Erschwerung verursacht wird, hat der Auftraggeber die Mehrkosten zu tragen (§ 4 Abs. 1 Nr. 4
VOB/B). - Für den Fall, dass sich die (tatsächliche / fiktive) Abnahme über die angegebene
Ausführungsfrist verzögert, verlängert sich die Laufzeit des Vertrags bis zur (tatsächliche /
fiktive) Abnahme.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Bittweg 124
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40225
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 22/06/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2026
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Hinweis zu
Formvorgaben: Sofern ein Formblatt eine Unterschrift oder einen Firmenstempel vorsieht, gilt
diese Anforderung als erfüllt, sobald der Bieter das ausgefüllte Formblatt über sein
Benutzerkonto auf der E-Vergabeplattform hochlädt. Die elektronische Einreichung des
Angebots samt aller Formblätter und Anlagen bringt den Rechtsbindungswillen des Bieters
zum Ausdruck und bestätigt, dass sämtliche eingereichten Unterlagen und Erklärungen
Bestandteil seines Angebots sind, unabhängig davon, ob einzelne Dokumente eine
handschriftliche Unterschrift oder einen Stempel enthalten. Ein Ausschluss des Angebots
allein aufgrund fehlender Unterschriften oder Stempel auf einzelnen Formblättern erfolgt daher
nicht. Hinweis zum Vertrag: Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags ber die E-
Vergabeplattform an den AN durch den AG zustande; einer beiderseitigen Unterzeichnung
des Vertragstextes bedarf es deshalb nicht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir in den letzten 5
Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Der Bieter hat zur
Bestätigung seiner Erklärung folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: Mind. 3
vergleichbare Referenznachweise. Der Bieter hat hierfür das Formblatt 444
(Referenzbescheinigung) zu verwenden. Dieses ist durch den Referenzgeber zu
unterschreiben. Mindestanforderung: Die Referenznachweise müssen mindestens die
nachfolgenden Angaben enthalten: - Firma (Name und vollständige Anschrift) des Bieters oder
des vertretungsberechtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft oder Benennung der
Bietergemeinschaft; - Angaben zum Referenzgeber: Angabe der juristischen Person des
Bauherrn / des Auftraggebers; Anschrift sowie der Name des Vertreters und dessen Anschrift
(nur erforderlich, falls die Referenzbescheinigung im Auftrag des Bauherrn/Auftraggebers von
einem Dritten (z.B. Architekt) erstellt wird; - Bezeichnung des Bauvorhabens; - Ankreuzen zur
ausgeführten Leistung, ob es sich hier um eine Einzelleistung (Einzelnes Gewerk
/Leistungsbereich) oder um eine Komplettleistung (Gewerkebündelung, z.B. erweiterter
Rohbau oder Generalunternehmer) handelt; - Ort der Ausführung (Ort, Straße); -
Ausführungszeit: Baubeginn (Monat/Jahr) und Fertigstellung (Monat/Jahr); - Ankreuzen, wie
der Referenznehmer vertraglich gebunden war, ob als Hauptauftragnehmer oder ARGE-
Partner oder Nachunternehmer (Unterauftragnehmer); - Ankreuzen der Art der
Baumaßnahme, ob Neubau oder Umbau oder Denkmal; Mindestanforderung: Der Bieter hat
mind. 2 Referenzen über Arbeiten in Bestandsgebäuden (Umbau / Sanierung) vorzulegen. In
diesem Fall hat der Bieter bei Art der Baumaßnahme das Feld Umbau anzukreuzen. -
Angabe der Leistungsbereiche entsprechend der Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung
eines PQ-Verfahrens, auf die sich die Referenz bezieht; hierzu hat der Bieter die Nummer und
die Bezeichnung anzugeben; vgl. Anlage 2; - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der
ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Benennung des im
eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten
Mengen (z.B. m³, m², m St, kg, t) oder Angaben, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung
um eine Komplettleistung handelte: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme; - Angaben, wenn
es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Zahl der hierfür
durchschn. eingesetzten eigenen Arbeitnehmer; oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei
der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Auflistung der mit eigenem
Führungspersonal koordinierten Gewerke; - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der
ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Beschreibung der
besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen; oder Angaben des Bieters,
wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Eventuelle
Besonderheiten der Ausführung; Mindestanforderung: Der Bieter hat mind. 2 Referenzen über
Arbeiten in Bestandsgebäuden (Umbau / Sanierung) vorzulegen (siehe oben). Bei diesen
Referenzprojekten müssen jeweils besondere technische Anforderungen an die Ausführung
bestanden haben. Dies ist insbesondere der Fall bei Leistungen, die auf Grundlage von
Planunterlagen (zum Beispiel CAD) erbracht wurden und bei denen während der
Bauausführung ein erhöhter Abstimmungs- und Koordinationsbedarf, insbesondere aufgrund
von Planfortschreibungen oder Anpassungen im Bestand, bestand. Der Bieter hat im Rahmen
der Referenzangaben darzulegen, inwieweit das benannte Referenzprojekt die vorgenannten
Anforderungen erfüllt. Hierzu ist das Referenzprojekt stichwortartig zu beschreiben,
insbesondere im Hinblick auf die technischen Anforderungen an die Ausführung sowie den
während der Bauausführung bestehenden Abstimmungs- und Koordinationsbedarf (z. B.
Arbeiten auf Grundlage fortgeschriebener Planunterlagen, Abstimmung mit anderen
Gewerken, Anpassungen im Bestand). - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der
ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten
Leistungen (netto in Euro) oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten
Leistung um eine Komplettleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Maßnahme (netto
in Euro); Mindestanforderung: Jede Referenz muss einen Auftragswert der
Elektroinstallationsleistungen von mind. 150.000 Euro netto aufweisen. Sofern es sich um eine
Komplettleistung handelt, ist der auf die Elektroinstallationsarbeiten entfallende Anteil
gesondert anzugeben und maßgeblich. - Erklärung des Referenznehmers, dass seine
Angaben richtig sind; sowie Erklärung des Referenznehmers, dass ihm bewusst ist, dass
falsche Angaben seine Zuverlässigkeit beeinträchtigen; Angabe zu Ort, Datum, Stempel
[freiwillig], Name des Verantwortlichen in Druckbuchstaben. In dem Formblatt 444 sind von
dem Referenzgeber folgende Angaben zu machen (es sind nur hinreichend belegbare
Sachverhalte anzugeben): - Ankreuzen, wenn die Leistungen von dem Referenznehmer
auftragsgemäß durchgeführt worden sind; - Ankreuzen, wenn im Ergebnis die Leistungen
auftragsgemäß durchgeführt worden sind, folgende Feststellungen während der Abwicklung
gemacht wurden; -Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer gegen Obliegenheiten und Pflichten
gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B verstoßen hat; -Ankreuzen, wenn die Einhaltung der Vertragsfristen
schriftlich angemahnt wurde; -Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer wiederholt zur
Mängelbeseitigung während der Bauausführung aufgefordert wurde; -Ankreuzen, wenn dem
Auftragnehmer schriftlich Kündigung angedroht wurde; - Ankreuzen, wenn die Abnahme
wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert wurde; - Ankreuzen, wenn wiederholt
zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen aufgefordert wurde;- Ankreuzen, wenn die
Leistungen wegen Kündigung nicht fertig gestellt worden; ? Angaben Ansprechpartner bei
dem Referenzgeber; Einwilligung des Referenzgebers.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben des Bieters: Umsatz des Unternehmens in
den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss
des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Angabe
jeweils: Jahr und Euro). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für die Erklärung zwingend
das Formblatt 124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen
haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der
Nachweis über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte
Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis
enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die
Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs
der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen
Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der
Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht
präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu
vergebende Leistung mit dem Angebot alternativ eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) vorlegen.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung des Bieters: Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns
die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Der
Bieter hat zur Bestätigung seiner Erklärung folgende Unterlagen mit dem Angebot
einzureichen: Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2025,
2024, 2023) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
Funktionsgruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Mindestanforderung: Der Bieter hat seine Angaben mindestens nach folgenden
Funktionsgruppen zu gliedern: Fachhelfer: Beschäftigte ohne abgeschlossene einschlägige
Berufsausbildung, die unterstützende Tätigkeiten bei Elektroinstallationsarbeiten nach
Anweisung ausführen (Helfer / angelernte Kräfte). Mindestanforderung: Mindestens sechs (6)
jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte (Fachhelfer) je abgeschlossenem
Kalenderjahr (2025, 2024 und 2023). Facharbeiter: Abgeschlossene einschlägige
Berufsausbildung im Bereich Elektrotechnik (z. B. Elektroniker für Energie- und
Gebäudetechnik) oder gleichwertige Qualifikation; selbständige Ausführung von
Elektroinstallationsarbeiten. Mindestanforderung: Mindestens fünf (5) jahresdurchschnittlich
beschäftigte Arbeitskräfte (Facharbeiter) je abgeschlossenem Kalenderjahr (2025, 2024 und
2023). Technisches Leitungsperson: Beschäftigte mit Leitungs- und Koordinationsaufgaben,
insbesondere Meister, Techniker, Ingenieure oder Bau-/Projektleiter im Bereich Elektrotechnik.
Mindestanforderung: Mindestens zwei (2) jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte
(Technisches Leitungspersonal) je abgeschlossenem Kalenderjahr (2025, 2024 und 2023).
Für ein Beispiel wird verwiesen auf das Formblatt 216. Nicht präqualifizierte Unternehmen
haben für die Erklärung zwingend das Formblatt 124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer
anzugeben, wenn der Nachweis über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll.
Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem
Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand
entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der
Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem
gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem
Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht
berücksichtigt. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot alternativ eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung des Bieters: Ich bin / Wir sind - im
Handelsregister eingetragen; - für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle
eingetragen; - bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen; - zu keiner Eintragung in
die genannten Register verpflichtet. (Zutreffendes angeben). Der Bieter hat zur Bestätigung
seiner Erklärung folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der
Industrie- und Handelskammer. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für die Erklärung
zwingend das Formblatt 124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte
Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben,
wenn der Nachweis über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte
Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis
enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die
Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs
der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen
Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der
Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht
präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu
vergebende Leistung mit dem Angebot alternativ eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) vorlegen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtpreis (brutto)
Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. 1) Der Bieter hat den
Gesamtpreis (brutto) in dem Formblatt 213, dort unter Ziffer 2, anzugeben. Im Falle von
Widersprüchen geht der angegebene Gesamtpreis (brutto) des Leistungsverzeichnisses vor.
Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis im GAEB-Format (.d83;.
x83) und im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sollte der Bieter das
Leistungsverzeichnis nicht im GAEB-Format und im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot
eingereicht haben, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist
insoweit nicht möglich. 2) Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen,
insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der
Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMNK5
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern (z.B. Bieterfragen und
Antworten darauf; Aufklärungen; Nachforderungen) erfolgt ausschließlich über die
Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal. Dieser
Kommunikationskanal wird auch für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
Bezüglich aller Informationen besteht eine Holschuld der Bieter.
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMNK5
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMNK5
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/05/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 29/05/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP))
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Teilnahmeanträge / Angebote wird von
mindestens zwei (2) Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin
unverzüglich nach Ablauf der Teilnahmefrist / Angebotsfrist durchgeführt (vgl. § 14 EU Abs. 1
Satz 1 VOB/A). Bewerber / Bieter sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge / Angebote nicht
zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erklärung Bezug Russland: Entsprechend der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt
geändert durch die Verordnung (EU) 2025/1494 vom 18. Juli 2025 dürfen öffentliche Aufträge
und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen oder
Einrichtungen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende
Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen als auch mittelbar, mit mehr als zehn
Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Eignungsverleiher. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung das
Formblatt 127 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres
Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform
zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Studierendenwerk Düsseldorf
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Studierendenwerk Düsseldorf
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Studierendenwerk Düsseldorf
Registrierungsnummer: DE119432181
Postanschrift: Universitätsstraße 1
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40225
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
E-Mail: geschaeftsfuehrung@stw-d.de
Telefon: +49 211 8113298
Fax: +49 211 11615321
Internetadresse: https://www.stw-d.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht
/vergabekammer_westfalen/index.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3193a16d-c91a-4f43-8572-9806e2beaad6 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/05/2026 17:00:36 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 94/2026
Datum der Veröffentlichung: 18/05/2026
Referenzen:
https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMNK5
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMNK5/documents
https://www.stw-d.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202605/ausschreibung-339057-2026-DEU.txt
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