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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Hamburg - Deutschland Arzneimittel Ersatzkassen-Generika Nr. 31
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026051200515440021 / 324381-2026
Veröffentlicht :
12.05.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
31.03.2029
Angebotsabgabe bis :
30.06.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
33600000 - Arzneimittel
DEU-Hamburg: Deutschland Arzneimittel Ersatzkassen-Generika Nr. 31

2026/S 91/2026 324381

Deutschland Arzneimittel Ersatzkassen-Generika Nr. 31
OJ S 91/2026 12/05/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
E-Mail: DZEM@tk.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: BARMER
E-Mail: dzem@tk.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DAK-Gesundheit (DAK-G)
E-Mail: dzem@tk.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: HEK - Hanseatische Krankenkasse
E-Mail: dzem@tk.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Handelskrankenkasse (hkk)
E-Mail: dzem@tk.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
E-Mail: dzem@tk.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Ersatzkassen-Generika Nr. 31
Beschreibung: Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen
Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum
von maximal 24 Monaten, frühestens ab dem 01.04.2027. Das Ende ist einheitlich der
31.03.2029.
Kennung des Verfahrens: 28965243-9af1-436a-8a03-e9b53ff284cb
Interne Kennung: 26-09066
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: - KEINE ANGABE -

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYRTV# Die TK ist von den
anderen Ersatzkassen bevollmächtigt, im Namen und mit Wirkung für diese die Ausschreibung
durchzuführen. Die im Rahmen des Vertragslebens stattfindende Kommunikation erfolgt
grundsätzlich - soweit nicht im Rabattvertrag oder seinen Anlagen anders geregelt - zwischen
dem pharmazeutischen Unternehmer und der jeweiligen Krankenkasse. Die Teilnahme- und
Vertragsunterlagen werden allen pharmazeutischen Unternehmern zur Verfügung gestellt. Die
Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten
Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem
Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben
genannte Vergabeportal, dort über den Bereich Kommunikation zu dem o. g.
Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Eine
abschließende Liste der mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichenden
Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (hier: Aufforderung zur
Angebotsabgabe), die unter der o.g. Internetadresse abrufbar sind. Die Bindefrist endet am
30.12.2026. Die Angabe im Unterpunkt Bindefrist (77 Tage) ist vorliegend nicht relevant und
den zwingenden Vorgaben des TED-Formulars geschuldet. Mit Blick auf die Pflichten aus den
Artikeln 28 und 29 der Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 14. Dezember 2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche
Subventionen (sog. Foreign Subsidies Regulation - FSR) teilen wir mit, dass die für

Vergabeverfahren maßgeblichen Schwellenwerte nach Art. 28 I Buchstabe a FSR bei der
vorliegenden Ausschreibung erreicht werden. Weitere Hinweise und die Auftragswerte der
einzelnen Lose können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 201
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 201

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Atenolol und Chlortalidon - TK, hkk, HEK (ATC: C07CB23)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 001

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der

Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK

wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Atenolol und Chlortalidon - Barmer (ATC: C07CB23)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich

verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 002

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126

GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine

eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:

Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Atenolol und Chlortalidon - DAK-G, KKH (ATC: C07CB23)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 003

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den

Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit

Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0004
Titel: Bromazepam - TK, hkk, HEK (ATC: N05BA08)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 004

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den

Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0005
Titel: Bromazepam - Barmer (ATC: N05BA08)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 005

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland

Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.

Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank

verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen

Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0006
Titel: Bromazepam - DAK-G, KKH (ATC: N05BA08)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 006

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und

Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der

Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils

angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0007
Titel: Calcipotriol und Betamethasondipropionat GEL - TK, hkk, HEK (ATC: D05AX22)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 007

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit

Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im

Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes

Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0008
Titel: Calcipotriol und Betamethasondipropionat GEL - Barmer (ATC: D05AX22)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 008

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je

bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf

(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.

Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0009
Titel: Calcipotriol und Betamethasondipropionat GEL - DAK-G, KKH (ATC: D05AX22)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose

gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 009

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden

Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende

Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0010
Titel: Calcipotriol und Betamethasondipropionat SAL - TK, hkk, HEK (ATC: D05AX22)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 010

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2

Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden

Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf

Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -

Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0011
Titel: Calcipotriol und Betamethasondipropionat SAL - Barmer (ATC: D05AX22)

Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 011

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten

Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der

eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0012
Titel: Calcipotriol und Betamethasondipropionat SAL - DAK-G, KKH (ATC: D05AX22)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 012

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881

/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden

Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber

gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0013
Titel: Colecalciferol TAB - TK, hkk, HEK (ATC: A11CC05)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 013

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und

Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der

Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils

angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0014
Titel: Colecalciferol TAB - Barmer (ATC: A11CC05)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 014

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit

Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im

Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes

Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0015
Titel: Colecalciferol TAB - DAK-G, KKH (ATC: A11CC05)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 015

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je

bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf

(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.

Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0016
Titel: Colecalciferol TEI - TK, hkk, HEK (ATC: A11CC05)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose

gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 016

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden

Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende

Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0017
Titel: Colecalciferol TEI - Barmer (ATC: A11CC05)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 017

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2

Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden

Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf

Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -

Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0018
Titel: Colecalciferol TEI - DAK-G, KKH (ATC: A11CC05)

Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 018

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten

Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der

eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0019
Titel: Dutasterid - TK, hkk, HEK (ATC: G04CB02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 019

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881

/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden

Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber

gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0020
Titel: Dutasterid - Barmer (ATC: G04CB02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 020

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und

Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der

Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils

angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0021
Titel: Dutasterid - DAK-G, KKH (ATC: G04CB02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 021

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit

Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im

Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes

Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0022
Titel: Estradiol FTA - TK, hkk, HEK (ATC: G03CA03)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 022

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je

bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf

(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.

Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0023
Titel: Estradiol FTA - Barmer (ATC: G03CA03)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose

gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 023

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden

Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende

Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0024
Titel: Estradiol FTA - DAK-G, KKH (ATC: G03CA03)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 024

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2

Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden

Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf

Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -

Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0025
Titel: Ethinylestradiol und Cyproteronacetat - TK, hkk, HEK (ATC: G03HB01)

Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 025

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten

Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der

eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0026
Titel: Ethinylestradiol und Cyproteronacetat - Barmer (ATC: G03HB01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 026

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881

/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden

Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber

gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0027
Titel: Ethinylestradiol und Cyproteronacetat - DAK-G, KKH (ATC: G03HB01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 027

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und

Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der

Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils

angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0028
Titel: Fenofibrat REK - TK, hkk, HEK (ATC: C10AB05)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 028

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit

Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im

Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes

Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0029
Titel: Fenofibrat REK - Barmer (ATC: C10AB05)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 029

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je

bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf

(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.

Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0030
Titel: Fenofibrat REK - DAK-G, KKH (ATC: C10AB05)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose

gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 030

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden

Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende

Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0031
Titel: Fenofibrat unretardiert - TK, hkk, HEK (ATC: C10AB05)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 031

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2

Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden

Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf

Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -

Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0032
Titel: Fenofibrat unretardiert - Barmer (ATC: C10AB05)

Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 032

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten

Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der

eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0033
Titel: Fenofibrat unretardiert - DAK-G, KKH (ATC: C10AB05)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 033

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881

/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden

Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber

gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0034
Titel: Hydroxyzin - TK, hkk, HEK (ATC: N05BB01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 034

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und

Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der

Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils

angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0035
Titel: Hydroxyzin - Barmer (ATC: N05BB01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 035

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit

Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im

Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes

Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0036
Titel: Hydroxyzin - DAK-G, KKH (ATC: N05BB01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 036

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je

bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf

(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.

Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0037
Titel: Imiquimod - TK, hkk, HEK (ATC: D06BB10)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose

gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 037

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden

Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende

Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0038
Titel: Imiquimod - Barmer (ATC: D06BB10)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 038

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2

Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden

Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf

Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -

Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0039
Titel: Imiquimod - DAK-G, KKH (ATC: D06BB10)

Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 039

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten

Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der

eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0040
Titel: Lanthan(III)-carbonat - TK, hkk, HEK (ATC: V03AE03)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 040

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881

/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden

Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber

gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0041
Titel: Lanthan(III)-carbonat - Barmer (ATC: V03AE03)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 041

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und

Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der

Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils

angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0042
Titel: Lanthan(III)-carbonat - DAK-G, KKH (ATC: V03AE03)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 042

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit

Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im

Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes

Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0043
Titel: Metoprolol tartrat und Hydrochlorothiazid - TK, hkk, HEK (ATC: C07BB22)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 043

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je

bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf

(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.

Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0044
Titel: Metoprolol tartrat und Hydrochlorothiazid - Barmer (ATC: C07BB22)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose

gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 044

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden

Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende

Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0045
Titel: Metoprolol tartrat und Hydrochlorothiazid - DAK-G, KKH (ATC: C07BB22)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 045

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2

Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden

Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf

Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -

Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0046
Titel: Oxazepam - TK, hkk, HEK (ATC: N05BA04)

Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 046

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten

Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der

eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0047
Titel: Oxazepam - Barmer (ATC: N05BA04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 047

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881

/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden

Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber

gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0048
Titel: Oxazepam - DAK-G, KKH (ATC: N05BA04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 048

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und

Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der

Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils

angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0049
Titel: Pipamperon - TK, hkk, HEK (ATC: N05AD05)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 049

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit

Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im

Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes

Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0050
Titel: Pipamperon - Barmer (ATC: N05AD05)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 050

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je

bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf

(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.

Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0051
Titel: Pipamperon - DAK-G, KKH (ATC: N05AD05)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose

gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 051

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden

Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende

Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0052
Titel: Piracetam - TK, hkk, HEK (ATC: N06BX03)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 052

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2

Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden

Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf

Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -

Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0053
Titel: Piracetam - Barmer (ATC: N06BX03)

Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 053

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten

Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der

eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0054
Titel: Piracetam - DAK-G, KKH (ATC: N06BX03)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 054

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881

/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden

Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber

gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0055
Titel: Sorafenib 400 mg - TK, hkk, HEK (ATC: L01EX02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 055

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und

Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der

Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils

angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0056
Titel: Sorafenib 400 mg - Barmer (ATC: L01EX02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 056

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit

Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im

Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes

Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0057
Titel: Sorafenib 400 mg - DAK-G, KKH (ATC: L01EX02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 057

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je

bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf

(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.

Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0058
Titel: Vinorelbin - TK, hkk, HEK (ATC: L01CA04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose

gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 058

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden

Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende

Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0059
Titel: Vinorelbin - Barmer (ATC: L01CA04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 059

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2

Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden

Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf

Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -

Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0060
Titel: Vinorelbin - DAK-G, KKH (ATC: L01CA04)

Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 060

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten

Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der

eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0061
Titel: Adapalen und Benzoylperoxid - TK, hkk, HEK (ATC: D10AD23)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 061

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren

erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist

bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber

gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0062
Titel: Adapalen und Benzoylperoxid - Barmer (ATC: D10AD23)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 062

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft

(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /

Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen

Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und

in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0063
Titel: Adapalen und Benzoylperoxid - DAK-G, KKH (ATC: D10AD23)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 063

5.1.1. Zweck

Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit

Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im

Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes

Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0064
Titel: Alfuzosin - TK, hkk, HEK (ATC: G04CA01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 064

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt

der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung

auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0065
Titel: Alfuzosin - Barmer (ATC: G04CA01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich

verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 065

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des

Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase

bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken

Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0066
Titel: Alfuzosin - DAK-G, KKH (ATC: G04CA01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 066

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur

Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0067
Titel: Dexamethason TAB - TK, hkk, HEK (ATC: H02AB02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 067

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im

Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch

den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.

Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0068
Titel: Dexamethason TAB - Barmer (ATC: H02AB02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 068

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten

Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug

alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0069
Titel: Dexamethason TAB - DAK-G, KKH (ATC: H02AB02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 069

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n

Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die

jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0070
Titel: Dexamethason ILO - TK, hkk, HEK (ATC: H02AB02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche

Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 070

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden

Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende

Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0071
Titel: Dexamethason ILO - Barmer (ATC: H02AB02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 071

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2

Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den

Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit

Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0072
Titel: Dexamethason ILO - DAK-G, KKH (ATC: H02AB02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 072

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /

Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein

Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0073
Titel: Dienogest - TK, hkk, HEK (ATC: G03DB08)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 073

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland

Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für

die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,

wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0074
Titel: Dienogest - Barmer (ATC: G03DB08)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 074

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.

Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des

jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen

Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0075
Titel: Dienogest - DAK-G, KKH (ATC: G03DB08)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Interne Kennung: 075

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro

Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:

Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0076
Titel: Enalapril und Hydrochlorothiazid - TK, hkk, HEK (ATC: C09BA22)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 076

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der

Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK

wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0077
Titel: Enalapril und Hydrochlorothiazid - Barmer (ATC: C09BA22)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich

verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 077

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des

Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase

bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken

Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0078
Titel: Enalapril und Hydrochlorothiazid - DAK-G, KKH (ATC: C09BA22)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 078

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur

Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0079
Titel: Felodipin - TK, hkk, HEK (ATC: C08CA02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 079

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im

Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch

den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.

Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0080
Titel: Felodipin - Barmer (ATC: C08CA02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 080

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten

Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug

alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0081
Titel: Felodipin - DAK-G, KKH (ATC: C08CA02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 081

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n

Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die

jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0082
Titel: Fosaprepitant - TK, hkk, HEK (ATC: A04AD12)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche

Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 082

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden

Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende

Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0083
Titel: Fosaprepitant - Barmer (ATC: A04AD12)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 083

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2

Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den

Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit

Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0084
Titel: Fosaprepitant - DAK-G, KKH (ATC: A04AD12)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 084

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /

Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein

Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0085
Titel: Lamivudin - TK, hkk, HEK (ATC: J05AF05)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 085

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland

Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für

die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,

wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0086
Titel: Lamivudin - Barmer (ATC: J05AF05)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 086

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.

Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des

jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen

Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0087
Titel: Lamivudin - DAK-G, KKH (ATC: J05AF05)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Interne Kennung: 087

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro

Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:

Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0088
Titel: Lansoprazol - TK, hkk, HEK (ATC: A02BC03)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 088

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der

Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK

wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0089
Titel: Lansoprazol - Barmer (ATC: A02BC03)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich

verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 089

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des

Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase

bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken

Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0090
Titel: Lansoprazol - DAK-G, KKH (ATC: A02BC03)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 090

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur

Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0091
Titel: Lisinopril - TK, hkk, HEK (ATC: C09AA03)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 091

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im

Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch

den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.

Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0092
Titel: Lisinopril - Barmer (ATC: C09AA03)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 092

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten

Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug

alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0093
Titel: Lisinopril - DAK-G, KKH (ATC: C09AA03)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 093

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n

Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die

jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0094
Titel: Moclobemid - TK, hkk, HEK (ATC: N06AG02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche

Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 094

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden

Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende

Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0095
Titel: Moclobemid - Barmer (ATC: N06AG02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 095

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2

Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den

Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit

Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0096
Titel: Moclobemid - DAK-G, KKH (ATC: N06AG02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 096

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /

Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein

Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0097
Titel: Nevirapin - TK, hkk, HEK (ATC: J05AG01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 097

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland

Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für

die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,

wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0098
Titel: Nevirapin - Barmer (ATC: J05AG01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 098

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.

Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des

jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen

Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0099
Titel: Nevirapin - DAK-G, KKH (ATC: J05AG01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Interne Kennung: 099

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro

Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:

Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0100
Titel: Opipramol - TK, hkk, HEK (ATC: N06AA05)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 100

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der

Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK

wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0101
Titel: Opipramol - Barmer (ATC: N06AA05)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich

verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 101

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des

Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase

bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken

Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0102
Titel: Opipramol - DAK-G, KKH (ATC: N06AA05)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 102

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur

Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0103
Titel: Pravastatin - TK, hkk, HEK (ATC: C10AA03)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 103

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im

Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch

den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.

Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0104
Titel: Pravastatin - Barmer (ATC: C10AA03)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 104

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten

Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug

alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0105
Titel: Pravastatin - DAK-G, KKH (ATC: C10AA03)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 105

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n

Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die

jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0106
Titel: Repaglinid - TK, hkk, HEK (ATC: A10BX02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche

Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 106

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden

Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende

Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0107
Titel: Repaglinid - Barmer (ATC: A10BX02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 107

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2

Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den

Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit

Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0108
Titel: Repaglinid - DAK-G, KKH (ATC: A10BX02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 108

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /

Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein

Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0109
Titel: Sapropterin TLE - TK, hkk, HEK (ATC: A16AX07)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 109

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland

Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für

die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,

wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0110
Titel: Sapropterin TLE - Barmer (ATC: A16AX07)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 110

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.

Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des

jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen

Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0111
Titel: Sapropterin TLE - DAK-G, KKH (ATC: A16AX07)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Interne Kennung: 111

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro

Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:

Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0112
Titel: Allopurinol - TK, hkk, HEK (ATC: M04AA01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 112

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der

Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK

wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0113
Titel: Allopurinol - Barmer (ATC: M04AA01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich

verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 113

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des

Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase

bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken

Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0114
Titel: Allopurinol - DAK-G, KKH (ATC: M04AA01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 114

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur

Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0115
Titel: Amiodaron - TK, hkk, HEK (ATC: C01BD01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 115

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im

Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch

den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.

Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0116
Titel: Amiodaron - Barmer (ATC: C01BD01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 116

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten

Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug

alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0117
Titel: Amiodaron - DAK-G, KKH (ATC: C01BD01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 117

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n

Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die

jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0118
Titel: Aprepitant - TK, hkk, HEK (ATC: A04AD12)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche

Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 118

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden

Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende

Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0119
Titel: Aprepitant - Barmer (ATC: A04AD12)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 119

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2

Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den

Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit

Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0120
Titel: Aprepitant - DAK-G, KKH (ATC: A04AD12)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 120

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /

Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein

Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0121
Titel: Atomoxetin - TK, hkk, HEK (ATC: N06BA09)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 121

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland

Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für

die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,

wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0122
Titel: Atomoxetin - Barmer (ATC: N06BA09)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 122

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.

Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des

jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen

Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0123
Titel: Atomoxetin - DAK-G, KKH (ATC: N06BA09)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Interne Kennung: 123

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro

Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:

Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0124
Titel: Atorvastatin und Ezetimib - TK, hkk, HEK (ATC: C10BA05)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 124

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der

Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK

wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0125
Titel: Atorvastatin und Ezetimib - Barmer (ATC: C10BA05)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich

verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 125

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des

Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase

bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken

Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0126
Titel: Atorvastatin und Ezetimib - DAK-G,KKH (ATC: C10BA05)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 126

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur

Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0127
Titel: Bicalutamid - TK, hkk, HEK (ATC: L02BB03)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 127

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im

Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch

den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.

Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0128
Titel: Bicalutamid - Barmer (ATC: L02BB03)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 128

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten

Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug

alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0129
Titel: Bicalutamid - DAK-G, KKH (ATC: L02BB03)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 129

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n

Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die

jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0130
Titel: Clozapin - TK, hkk, HEK (ATC: N05AH02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche

Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 130

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden

Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende

Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0131
Titel: Clozapin - Barmer (ATC: N05AH02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 131

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2

Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den

Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit

Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0132
Titel: Clozapin - DAK-G, KKH (ATC: N05AH02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 132

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /

Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein

Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0133
Titel: Colecalciferol WKA - TK, hkk, HEK (ATC: A11CC05)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 133

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland

Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für

die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,

wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0134
Titel: Colecalciferol WKA - Barmer (ATC: A11CC05)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 134

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.

Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des

jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen

Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0135
Titel: Colecalciferol WKA - DAK-G, KKH (ATC: A11CC05)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Interne Kennung: 135

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro

Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:

Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0136
Titel: Dabigatranetexilat - TK, hkk, HEK (ATC: B01AE07)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 136

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der

Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK

wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0137
Titel: Dabigatranetexilat - Barmer (ATC: B01AE07)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich

verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 137

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des

Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase

bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken

Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0138
Titel: Dabigatranetexilat - DAK-G, KKH (ATC: B01AE07)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 138

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur

Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0139
Titel: Deferasirox - TK, hkk, HEK (ATC: V03AC03)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 139

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im

Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch

den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.

Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0140
Titel: Deferasirox - Barmer (ATC: V03AC03)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 140

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten

Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug

alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0141
Titel: Deferasirox - DAK-G, KKH (ATC: V03AC03)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 141

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n

Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die

jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0142
Titel: Drospirenon und Ethinylestradiol - TK, hkk, HEK (ATC: G03AA12)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche

Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 142

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden

Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende

Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0143
Titel: Drospirenon und Ethinylestradiol - Barmer (ATC: G03AA12)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 143

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2

Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den

Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit

Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0144
Titel: Drospirenon und Ethinylestradiol - DAK-G, KKH (ATC: G03AA12)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 144

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /

Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein

Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0145
Titel: Duloxetin - G04BX18 - TK, hkk, HEK (ATC: G04BX18)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 145

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland

Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für

die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,

wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0146
Titel: Duloxetin - G04BX18 - Barmer (ATC: G04BX18)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 146

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.

Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des

jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen

Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0147
Titel: Duloxetin - G04BX18 - DAK-G, KKH (ATC: G04BX18)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Interne Kennung: 147

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro

Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:

Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0148
Titel: Duloxetin - N06AX21 - TK, hkk, HEK (ATC: N06AX21)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 148

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der

Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK

wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0149
Titel: Duloxetin - N06AX21 - Barmer (ATC: N06AX21)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich

verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 149

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des

Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase

bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken

Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0150
Titel: Duloxetin - N06AX21 - DAK-G, KKH (ATC: N06AX21)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 150

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur

Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0151
Titel: Exemestan - TK, hkk, HEK (ATC: L02BG06)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 151

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im

Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch

den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.

Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0152
Titel: Exemestan - Barmer (ATC: L02BG06)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 152

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten

Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug

alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0153
Titel: Exemestan - DAK-G, KKH (ATC: L02BG06)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 153

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n

Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die

jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0154
Titel: Finasterid - TK, hkk, HEK (ATC: G04CB01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche

Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 154

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden

Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende

Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0155
Titel: Finasterid - Barmer (ATC: G04CB01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 155

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2

Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den

Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit

Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0156
Titel: Finasterid - DAK-G, KKH (ATC: G04CB01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 156

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /

Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein

Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0157
Titel: Gabapentin HKP - TK, hkk, HEK (ATC: N02BF01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 157

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland

Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für

die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,

wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0158
Titel: Gabapentin HKP - Barmer (ATC: N02BF01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 158

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.

Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des

jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen

Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0159
Titel: Gabapentin HKP - DAK-G, KKH (ATC: N02BF01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Interne Kennung: 159

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro

Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:

Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0160
Titel: Gabapentin FTA - TK, hkk, HEK (ATC: N02BF01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 160

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der

Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK

wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0161
Titel: Gabapentin FTA - Barmer (ATC: N02BF01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich

verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 161

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des

Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase

bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken

Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0162
Titel: Gabapentin FTA - DAK-G, KKH (ATC: N02BF01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 162

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur

Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0163
Titel: Icatibant - TK, hkk, HEK (ATC: B06AC02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 163

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im

Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch

den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.

Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0164
Titel: Icatibant - Barmer (ATC: B06AC02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 164

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten

Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug

alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0165
Titel: Icatibant - DAK-G, KKH (ATC: B06AC02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 165

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n

Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die

jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0166
Titel: Lisinopril und Hydrochlorothiazid - TK, hkk, HEK (ATC: C09BA23)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche

Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 166

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden

Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende

Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0167
Titel: Lisinopril und Hydrochlorothiazid - Barmer (ATC: C09BA23)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 167

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2

Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den

Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit

Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0168
Titel: Lisinopril und Hydrochlorothiazid - DAK-G, KKH (ATC: C09BA23)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 168

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /

Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein

Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0169
Titel: Losartan - TK, hkk, HEK (ATC: C09CA01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 169

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland

Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für

die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,

wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0170
Titel: Losartan - Barmer (ATC: C09CA01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 170

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.

Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des

jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen

Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0171
Titel: Losartan - DAK-G, KKH (ATC: C09CA01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Interne Kennung: 171

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro

Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:

Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0172
Titel: Olmesartanmedoxomil und Amlodipin - TK, hkk, HEK (ATC: C09DB02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 172

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der

Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK

wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0173
Titel: Olmesartanmedoxomil und Amlodipin - Barmer (ATC: C09DB02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich

verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 173

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des

Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase

bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken

Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0174
Titel: Olmesartanmedoxomil und Amlodipin - DAK-G, KKH (ATC: C09DB02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 174

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur

Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0175
Titel: Ranolazin - TK, hkk, HEK (ATC: C01EB18)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 175

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im

Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch

den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.

Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0176
Titel: Ranolazin - Barmer (ATC: C01EB18)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 176

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten

Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug

alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0177
Titel: Ranolazin - DAK-G, KKH (ATC: C01EB18)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 177

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n

Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die

jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0178
Titel: Rasagilin - TK, hkk, HEK (ATC: N04BD02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche

Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 178

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden

Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende

Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0179
Titel: Rasagilin - Barmer (ATC: N04BD02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 179

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2

Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den

Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit

Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0180
Titel: Rasagilin - DAK-G, KKH (ATC: N04BD02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 180

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /

Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein

Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0181
Titel: Sildenafil - TK, hkk, HEK (ATC: C02KX10)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 181

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland

Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für

die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,

wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0182
Titel: Sildenafil - Barmer (ATC: C02KX10)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 182

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.

Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des

jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen

Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0183
Titel: Sildenafil - DAK-G, KKH (ATC: C02KX10)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 183
Interne Kennung: 183

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro

Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:

Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0184
Titel: Sorafenib 200 mg - TK, hkk, HEK (ATC: L01EX02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 184

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der

Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK

wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0185
Titel: Sorafenib 200 mg - Barmer (ATC: L01EX02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich

verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 185

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des

Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase

bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken

Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0186
Titel: Sorafenib 200 mg - DAK-G, KKH (ATC: L01EX02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 186

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0187
Titel: Sumatriptan - TK, hkk, HEK (ATC: N02CC01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 187

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im

Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch

den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.

Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0188
Titel: Sumatriptan - Barmer (ATC: N02CC01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 188

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten

Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug

alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0189
Titel: Sumatriptan - DAK-G, KKH (ATC: N02CC01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 189

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n

Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die

jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0190
Titel: Sunitinib - TK, hkk, HEK (ATC: L01EX01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 190

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden

Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende

Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0191
Titel: Sunitinib - Barmer (ATC: L01EX01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 191

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2

Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den

Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit

Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0192
Titel: Sunitinib - DAK-G, KKH (ATC: L01EX01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 192

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /

Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein

Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0193
Titel: Temozolomid - TK, hkk, HEK (ATC: L01AX03)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 193

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland

Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für

die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0194
Titel: Temozolomid - Barmer (ATC: L01AX03)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 194

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.

Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des

jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen

Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0195
Titel: Temozolomid - DAK-G, KKH (ATC: L01AX03)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Interne Kennung: 195

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:

Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0196
Titel: Testosteron undecanoat - TK, hkk, HEK (ATC: G03BA03)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 196

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der

Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK

wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0197
Titel: Testosteron undecanoat - Barmer (ATC: G03BA03)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 197

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des

Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase

bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken

Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0198
Titel: Testosteron undecanoat - DAK-G, KKH (ATC: G03BA03)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 198

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur

Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0199
Titel: Valsartan, Amlodipin und HCT - TK, hkk, HEK (ATC: C09DX01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 199

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im

Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.

Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0200
Titel: Valsartan, Amlodipin und HCT - Barmer (ATC: C09DX01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 200

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten

Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0201
Titel: Valsartan, Amlodipin und HCT - DAK-G, KKH (ATC: C09DX01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 201

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n

Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die

jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
Registrierungsnummer: 992-80116-93
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Stadt: Hamburg

Postleitzahl: 22305
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
E-Mail: DZEM@tk.de
Telefon: +49 4069094-040
Internetadresse: http://www.tk.de/vergabe
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: BARMER
Registrierungsnummer: 993-80195-71
Postanschrift: Postfach 11 07 04
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10837
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
E-Mail: dzem@tk.de
Telefon: +49 4069094-040
Internetadresse: http://www.barmer.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: DAK-Gesundheit (DAK-G)
Registrierungsnummer: DE811462382
Postanschrift: Nagelsweg 27 - 31
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
E-Mail: dzem@tk.de
Telefon: +49 4069094-040
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: HEK - Hanseatische Krankenkasse
Registrierungsnummer: 993-80303-38
Postanschrift: Wandsbeker Zollstraße 86-90
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
E-Mail: dzem@tk.de
Telefon: +49 4069094-040
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Handelskrankenkasse (hkk)
Registrierungsnummer: 992-80260-49
Postanschrift: Martinistr. 26
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
E-Mail: dzem@tk.de
Telefon: +49 4069094-040
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
Registrierungsnummer: 992-80009-26
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: dzem@tk.de
Telefon: +49 4069094-040
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228949-90
Fax: +49 228949-9163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100

Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1a7f1c74-601f-4109-9b63-51dfa4d28685 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/05/2026 19:21:14 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 91/2026
Datum der Veröffentlichung: 12/05/2026

Referenzen:
https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV
https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRTV/documents
http://www.barmer.de
http://www.tk.de/vergabe
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202605/ausschreibung-324381-2026-DEU.txt

 
 
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