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Titel :
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DEU-Aachen - Deutschland Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) MALDI-TOF /TOF-Massenspektrometer für intakte Proteine und Proteoformen
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026050501073123084 / 308101-2026
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Veröffentlicht :
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05.05.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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01.03.2027
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Angebotsabgabe bis :
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05.06.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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38000000 - Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
38433100 - Massenspektrometer
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DEU-Aachen: Deutschland Laborgeräte, optische Geräte und
Präzisionsgeräte (außer Gläser) MALDI-TOF /TOF-Massenspektrometer für
intakte Proteine und Proteoformen
2026/S 86/2026 308101
Deutschland Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) MALDI-TOF
/TOF-Massenspektrometer für intakte Proteine und Proteoformen
OJ S 86/2026 05/05/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR
E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: MALDI-TOF/TOF-Massenspektrometer für intakte Proteine und Proteoformen
Beschreibung: MALDI-TOF/TOF-Massenspektrometer
Kennung des Verfahrens: 06a7d474-c96c-4af4-b5de-6a6a7e6a5ad4
Vorherige Bekanntmachung: 288082-2026
Interne Kennung: 2026-0041-AJx
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer
Gläser)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 38433100 Massenspektrometer
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYTPJ5LR72# Der
Ausschreibungsgegenstand wird im Rahmen der DFG-Programme Großgeräte der Länder
bzw. Forschungsgroßgeräte gefördert und durch DFG und/oder MKW NRW anteilig
finanziert. Daraus resultierend wird um Beachtung der nachstehenden Punkte im weiteren
Verfahren gebeten: Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung ist durch den AG auf Basis
des Vergabevermerks nach Prüfung der eingegangenen Angebote zu stellen. Der Zuschlag im
Vergabeverfahren darf grundsätzlich erst nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids oder
unter dem Vorbehalt der Zuwendung der Landesmittel erteilt werden. Bei negativem Bescheid
durch den Zuwendungsgeber wird das Vergabeverfahren aufgehoben, da dann die zur
Beauftragung erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Dementsprechend kann ein
Vertrauen in eine Vergabe auf Bieterseite durch die Angebotsabgabe nicht begründet werden.
Eine Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Falle einer Aufhebung des
Vergabeverfahrens aufgrund einer Nichtgewährung der erforderlichen Zuwendung an den
Auftraggeber ist insoweit ausgeschlossen. Auf Grund des o.g. Sachverhalts ist der Zeitraum
der Geltung der Angebote (Bindefrist) großzügig bemessen. Der AG behält sich die
Verlängerung der Bindefrist bis zur Entscheidung über die Zuwendung vor und wird die
teilnehmenden Bewerber/Bieter rechtzeitig um Zustimmung bitten. xxxx Die in diesen
Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie
nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie
Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und
nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber
hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte
gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt
von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben,
sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem
Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz
empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die
Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann
erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der
Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem
Vergabemarktplatz des Landes NRW. xxxx Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor
vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der
Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des
Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit.
a GWB) xxxx Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-
Nachrichtenfunktion erfolgen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche;
Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
Betrug: § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des
Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5,
den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Gem. §123 Abs 4 GWB
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gem.
§123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat.
Zahlungsunfähigkeit: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund
wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr.
2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gem. §124
GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein
fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem.
§124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche
Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit
anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. § 124 GWB
Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. § 124
GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gem. § 124
GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat,
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Gem. § 124 GWB
Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in
Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung
begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen
Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des
öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: MALDI-TOF/TOF-Massenspektrometer für intakte Proteine und Proteoformen
Beschreibung: Das Universitätsklinikum der RWTH Aachen beschafft einen MALDI-TOF/TOF-
Massenspektrometer . Dieses Gerät wird am Institut für Molekulare Herzkreislaufforschung
(IMCAR) betrieben und im Rahmen des DFG-geförderten Sonderforschungsbereichs TRR219
Mechanismen kardiovaskulärer Komplikationen bei chronischer Niereninsuffizienz benötigt. .
Allgemeine Beschreibung MALDI-TOF/TOF-Massenspektrometer: Gefordert wird ein
kompaktes, benchtop-basiertes MALDI-TOF/TOF-Massenspektrometer für den
experimentellen Einsatz in der biomedizinischen und translationalen Forschung nach dem
aktuellen Stand der Technik. Das System ist für den Routine- und Hochdurchsatzbetrieb in
einer Multi-user-Umgebung ausgelegt und soll ohne bauliche Anpassungen in bestehenden
Laborräumen installierbar sein. Das Massenspektrometer muss über eine dedizierte MALDI-
Ionenquelle verfügen und für die Analyse intakter Proteine und Proteinkomplexe ohne
enzymatischen Verdau (Top-down / native Massenspektrometrie) geeignet sein. Der
analytische Schwerpunkt liegt auf hochmolekularen Biomolekülen aus komplexen biologischen
Proben. Es wird ein breiter Massenbereich bis in den hochmolekularen Bereich (? 300.000 m
/z) gefordert, der die zuverlässige Detektion großer intakter Biomoleküle ermöglicht. Der
Betrieb im Linear- und Reflectron-Modus muss unterstützt werden. Zur strukturellen
Charakterisierung ist eine TOF/TOF-fähige MS/MS-Funktionalität erforderlich, die für
automatisierte Messabläufe im Hochdurchsatzbetrieb geeignet ist. Der MALDI-Laser muss für
den Dauerbetrieb ausgelegt sein und eine reproduzierbare Messperformance gewährleisten.
Das System soll den automatisierten Probenbetrieb mit Multi-Spot-Targets unterstützen. Die
Gerätesteuerung und Datenerfassung erfolgen über eine integrierte Softwarelösung, die
automatisierte Messabläufe sowie die Weiterverarbeitung und den Export der erzeugten
Massenspektrometriedaten ermöglicht.
Interne Kennung: 2026-0041-AJx
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer
Gläser)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 38433100 Massenspektrometer
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 01/03/2027
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 288082-2026
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels
Dritterklärung): Gültiger Nachweis über die bezahlte Haftpflichtversicherung. Alter der
Bescheinigung maximal 1 Jahr.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: VgV - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels
Eigenerklärung): Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende
Angaben zu machen: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und
Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren
erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Liefer-
beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Die
dargestellten Leistungen sollen der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen bzw. einen
ähnlichen Schwierigkeitsgrad aufweisen.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Konformitätsbescheinigung / CE Zertifikat im Sinne der
Produktsicherheit (falls zutreffend)) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YYJYTPJ5LR72/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTPJ5LR72
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YYJYTPJ5LR72
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/06/2026 08:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch
den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen
und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der
von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die
Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 05/06/2026 08:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: x Mit dem Angebot
xx Mittels Eigenerklärung: - 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe: Erklärung, dass
keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen - 522 EU - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3
Mindestlohngesetz (MiLoG) - 523 EU 02-2024 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU:
Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. des 5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU)
2022_576 nicht vorliegen - Eigenerklärung Eignung (124): Eigenerklärung zur Eignung für
nicht präqualifizierte Unternehmen nach Vordruck 124 - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
(LkSG): Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über
die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen
Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach §
24 Absatz 1 Lieferkettensorgfalt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Es finden die Regelungen der VOL/B Anwendung, soweit sich aus
den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen
ergeben. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Die
Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren
Rechnung. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit
ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Universitätsklinikum Aachen AöR
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Rheinland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: ES SIND NUR ELKTRONISCHE
ANGEBOTE ZUGELASSEN
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR
Registrierungsnummer: Keine Angaben
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
Telefon: +49 2418080975
Fax: +49 2418082504
Internetadresse: https://www.ukaachen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: ES SIND NUR ELKTRONISCHE ANGEBOTE ZUGELASSEN
Registrierungsnummer: k.A.
Postanschrift: ELEKTRONISCHE ANGEBOTE
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
Telefon: +49 2418080975
Internetadresse: https://www.ukaachen.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: febe6f75-3b3a-4df6-9d87-d6ac0b3345dd - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/05/2026 08:58:05 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 86/2026
Datum der Veröffentlichung: 05/05/2026
Referenzen:
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTPJ5LR72
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTPJ5LR72/documents
https://www.ukaachen.de
http://www.bezreg-koeln.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202605/ausschreibung-308101-2026-DEU.txt
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