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Titel :
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DEU-Landshut - Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Subunternehmerleistungen im ÖPNV des Stadtverkehr Landshut
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026050501070623004 / 308083-2026
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Veröffentlicht :
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05.05.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.12.2031
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Angebotsabgabe bis :
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02.06.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
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DEU-Landshut: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße)
Subunternehmerleistungen im ÖPNV des Stadtverkehr Landshut
2026/S 86/2026 308083
Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Subunternehmerleistungen im ÖPNV des
Stadtverkehr Landshut
OJ S 86/2026 05/05/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Eigenbetrieb Stadtwerke Landshut
E-Mail: info@stadtwerke-landshut.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes
öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder
Busdienste
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Subunternehmerleistungen im ÖPNV des Stadtverkehr Landshut
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die in der in der Internetplattform
unter der in der Bekanntmachung genannten Adresse veröffentlichten Leistungsbeschreibung
bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im straßengebundenen ÖPNV
in der Stadt Landshut. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der
ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den Fahrplänen
gemäß Anlage 2 der Leistungsbeschreibung. Die Betriebsaufnahme hat am 01.01.2027 zu
erfolgen. Der Betrieb endet am 31.12.2031.
Kennung des Verfahrens: 57085d74-8fa4-4d67-86e1-25e51f64531a
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters,
dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen
Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum
auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer
derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß
nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder
durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen
hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein
Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet
wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist
sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht
vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren
Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren
vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung
begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht
wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach
Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter
keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der
Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der
Bieter hat zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung
(EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über
restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren abzugeben.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Subunternehmerleistungen im Stadtverkehr Landshut
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die in der in der Internetplattform
unter der in der Bekanntmachung genannten Adresse veröffentlichten Leistungsbeschreibung
bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im straßengebundenen ÖPNV
in der Stadt Landshut. Dies betrifft insbesondere die Linien: Linie 609 Montag - Freitag
(Feichtmeier - Hauptbahnhof - Altstadt); Linie 609 Montag - Freitag (Altstadt - Hauptbahnhof -
Feichtmeier); Linie 609 Samstag (Feichtmeier - Hauptbahnhof); Linie 609 Samstag
(Hauptbahnhof - Feichtmeier); Linie 609 Sonn-/Feiertag (Feichtmeier - Hauptbahnhof); Linie
609 Sonn-/Feiertag (Hauptbahnhof - Feichtmeier) Zusätzlich die Verstärkerlinie: Linie E28 -
Montag mit Freitag, Schultag; Linie E29 - Montag mit Freitag, Schultag; Linie E33 - Montag mit
Freitag, Schultag; Linie E34 - Montag mit Freitag, Schultag; Linie E74 - Montag mit Freitag,
Schultag; Linie E76 - Montag mit Freitag, Schultag; Linie E77 (Altstadt - Holzfeilerweg) -
Montag mit Freitag, Schultag; Linie E77 (Holzfeilerweg - Altstadt) - Montag mit Freitag,
Schultag. Der genaue, dem Angebot zu Grunde liegende, Leistungsumfang der
ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen gemäß Anlage 2 der
Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: LOT-0001 E91156696
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am
Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber
verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung
einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen
aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2031
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Der erfolgreiche Bieter
schließt mit dem Auftraggeber einen Verkehrsvertrag ab. Dieser kommt mit Zuschlagserteilung
zustande. Der Einsatz von Subunternehmen ist grundsätzlich gestattet. Er bedarf jedoch,
sofern noch keine Angabe des Subunternehmers im Angebot erfolgt, der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Näheres regelt der Verkehrsvertrag.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist
als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen
ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für
seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden
können. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die
Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft
ausreichend, wenn die hier genannten Anforderungen in der Summe der
Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die Nachweise sind im Wege der
Eigenerklärung auf dem Vordruck 3 der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung zu erbringen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig,
wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt,
die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon
ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung
der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim
Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für
ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit nach Art und Umfang zu benennende geeignete
Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen einzureichen.
Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung auf dem Vordruck 2 der Anlage 1 zu
erbringen, unter Angabe der dortigen Parameter. Mindestbedingung: Der Bieter muss eine
oder mehrere Referenzen über Linienverkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV nach
§ 42 oder § 43 PBefG (nicht § 42a PBefG!) entweder über mindestens eine während der
letzten 60 Monate vor Abgabe des Angebotes ununterbrochen erbrachte Leistung
(unabhängig vom Umfang) oder eine während der letzten 12 Monate vor Abgabe des
Angebots insgesamt erbrachte Leistungsmenge von mindestens 300.000 Fahrplankilometer
nachweisen. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die
Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft
ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt
werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder
der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft
allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung
der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen
zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende
Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen
Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur
Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf
dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten
zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag
erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die
Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit geht). Wenn sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass
das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die
Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden
können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu
entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten
des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen
Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für
dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Abgabe eines Angebots durch eine
Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden:
Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen
zugelassen. Die Bietergemeinschaft muss im Angebot ihre Mitglieder bezeichnen und auf
Vordruck 1 einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die
Durchführung des Vertrages benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der
Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient. Das bevollmächtigte Mitglied muss keine
Unterschrift leisten, soweit das Angebot zugleich von diesem über das Vergabeportal
eingereicht wird. Die weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen das Angebot
unterschreiben. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches
Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung
auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen
Gesellschaftsvertrages oder einer anderen rechtsgültigen schriftlichen Vereinbarung zum
Zeitpunkt der Abgabe Alleingeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses
Mitgliedes. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung
und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen mit Ausnahme der
nachzuweisenden Referenzen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die
nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft
vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die
nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der
Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder
der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Bei der
Ermittlung des Wertungspreises wird neben dem Angebotspreis die Qualität des Angebotes in
Form eines Abschlags auf den Wertungspreis berücksichtigt. Der Wertungsabschlag wird auf
den mit dem Angebot verbindlich zugesagten und mit einem Vertragsstrafenangebot
bewehrten Einsatz von emissionsfreien Bussen gewährt. Dabei gewährt der Auftraggeber für
jeden Bus, zu dessen Einsatz sich der Bieter für mindestens 2 Jahre während der
Vertragslaufzeit zu einem Umfang von mindestens 50.000 km / Jahr verpflichtet einen
Abschlag auf den Wertungspreis von 10.000 .
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/05/2026 23:59:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E91156696
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E91156696
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 91 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben und Unterlagen
können nach Maßgabe des § 51 SektVO nachgefordert werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 02/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Bedingungen für die Ausführung des
Auftrags ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus
den Vergabeunterlagen.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines
Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen,
namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: (3) Der
Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der
Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu
begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Eigenbetrieb Stadtwerke Landshut
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Eigenbetrieb Stadtwerke Landshut
Registrierungsnummer: t:08000871871
Postanschrift: Christoph-Dorner-Straße 9
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
E-Mail: info@stadtwerke-landshut.de
Telefon: +49 800 0871 871
Internetadresse: https://www.stadtwerke-landshut.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: t:08921762411
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: dfc73d4e-6760-4b2b-9735-abc14dfc6780 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/04/2026 17:44:49 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 86/2026
Datum der Veröffentlichung: 05/05/2026
Referenzen:
https://www.stadtwerke-landshut.de/
https://www.subreport.de/E91156696
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202605/ausschreibung-308083-2026-DEU.txt
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