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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Bonn - Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Rahmenvertrag für Dienstleistungen im Rahmen der Softwareentwicklung ORACLE und ORACLE BI
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026050500431219631 / 304561-2026
Veröffentlicht :
05.05.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
01.06.2026
Angebotsabgabe bis :
01.06.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
48482000 - Business-Intelligence-Softwarepaket
72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
72200000 - Softwareprogrammierung und -beratung
72230000 - Entwicklung von kundenspezifischer Software
72260000 - Dienstleistungen in Verbindung mit Software
DEU-Bonn: Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet
und Hilfestellung Rahmenvertrag für Dienstleistungen im Rahmen der
Softwareentwicklung ORACLE und ORACLE BI

2026/S 86/2026 304561

Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Rahmenvertrag für Dienstleistungen im Rahmen der Softwareentwicklung ORACLE und ORACLE
BI
OJ S 86/2026 05/05/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
E-Mail: vergaben@itzbund.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvertrag für Dienstleistungen im Rahmen der Softwareentwicklung ORACLE und
ORACLE BI
Beschreibung: Rahmenvertrag für externe Dienstleistungen zur Unterstützung der Business-
Intelligence-Systemerstellung auf Basis von Oracle
Kennung des Verfahrens: 5e688303-3f05-45da-aec4-75901b76a54b
Interne Kennung: Z42-2025-0122
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung, 72230000
Entwicklung von kundenspezifischer Software, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit
Software, 48482000 Business-Intelligence-Softwarepaket

2.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit
Insolvenz vergleichbares Verfahren: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über
das Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt
worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB)
Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - nach § 299
des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a
und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
(§123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung) (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§123 Abs. 1 Nr. 8
GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§123
Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 und 3 GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über
hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
(§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1
GWB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder

wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2
des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB), - § 261 des Strafgesetzbuchs
(Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3).
Betrug: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - § 263
des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), - § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10
GWB).
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3
GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt
oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe
oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln ist
(§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung
des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat,
vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim

Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln ist (§
124 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7
GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2
GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§
123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren

ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat (§124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5
GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts-
oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1 und 2, Nr. 2 GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a
des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).

5. Los

5.1. Los: LOT-0000
Titel: Rahmenvertrag für Dienstleistungen im Rahmen der Softwareentwicklung ORACLE und
ORACLE BI
Beschreibung: Der Rahmenvertrag wird für eine Laufzeit von 4 Jahren/ 48 Monaten mit drei
Rahmenvertragspartnern geschlossen. Das geschätzte Abrufvolumen für die o.g.
Unterstützungsleistungen beträgt bezogen auf die maximal mögliche Vertragslaufzeit des
Rahmenvertrags von vier Jahren insgesamt rund 852.800 Personenstunden (106.600
Personentage).
Interne Kennung: LOT-0000

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung, 72230000
Entwicklung von kundenspezifischer Software, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit
Software, 48482000 Business-Intelligence-Softwarepaket

5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eignungskriterium 2.1 - Referenzen Zum Nachweis der
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mittels der Vorlage
Referenzen eine geeignete Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Die
Leistungsbereiche umfassen dabei folgende technischen Schwerpunkte: Dienstleistungen für
Softwareentwicklung im Bereich Business-Intelligence-Systemerstellung (BI-Systemerstellung)
unter Einsatz von Komponenten der ORACLE-Produktpalette und Oracle Applikation
Development. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür
relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Im Falle von Bietergemeinschaften und
Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Vordruck
Referenzen im Feld Referenz des Bewerbers / Bieters der Leistungserbringer der Referenz,
d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende
Unternehmen, anzugeben. Nutzen Sie die Vorlage Referenzen, soweit erforderlich, bitte
mehrfach. Zu den Referenzen sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
Beschreibung der ausgeführten Leistungen, Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den
maßgeblichen Referenzeitraum, Zeitraum der Leistungserbringung, Angabe der zuständigen
Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber
hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen: a) Die
Referenz muss einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB
umfassen; b) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der
letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung); c) Die
Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der
Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist das Datum der
Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung); d) Im
Rahmen von mindestens einer Referenz vom Unternehmen umfasst der Auftragsgegenstand
Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich der Finanzverwaltung auf Bundes- und
/oder Landesebene und der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens
2.000.000,00 EUR (netto, ohne Lizenzen, innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich ist das
Datum der Auftragsbekanntmachung des hiesigen Verfahrens)); e) Im Rahmen von
mindestens einer Referenz vom Unternehmen umfasst der Auftragsgegenstand Entwicklungs-
und Unterstützungsleistungen im Bereich der Finanzverwaltung auf Bundes- und/oder
Landesebene und der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens
1.000.000,00 EUR (netto, ohne Lizenzen, innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich ist das
Datum der Auftragsbekanntmachung des hiesigen Verfahrens)). f) Jedes weitere
Referenzprojekt vom Unternehmen umfasst einen geleisteten Umfang von mindestens 500 PT
(innerhalb der letzten drei Jahre, maßgeblich ist das Datum der Auftragsbekanntmachung des
hiesigen Verfahrens); g) Der Auftragsgegenstand von mindestens einer Referenz umfasst die
BI-Systementwicklung mittels Oracle-Stack (Oracle RDBMS, Oracle Data Integrator und
Oracle Analytics Server); h) Der Auftragsgegenstand von mindestens einer Referenz umfasst
die Implementierung einer Java-Applikation auf einem JBoss-Applicationserver mit Anbindung
an eine Oracle RDBMS, die primär zum Management von Risiken aufgebaut wurde; Sofern es
sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte
Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt

werden. Es werden mindestens vier Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere
Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach
Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den
entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die
Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten
Referenzen einzureichen. Das ITZBund behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu
verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom
Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte
Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit
und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen
über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind,
kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form
einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises
ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte
berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des
Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und
200.000 EUR).

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eignungskriterium 2.2.1 - Qualifikationsprofil 1 der
technischen Fachkräfte: ORACLE Application Development - Junior Zum Nachweis der
personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage Eigenerklärung Fachkräfte die
Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
eingesetzt werden sollen Im Bereich der Dienstleistungen für die ORACLE Application
Development - Junior wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: ORACLE
Application Development - Junior: 2 technische Fachkräfte (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte
einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein. Im Falle von
Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation
addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe
einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage
Eigenerklärung Fachkräfte ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen
eignungsverleihenden Unternehmens. Die Fachkraft ORACLE Application Development -
Junior muss die allgemeinen Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß
Kapitel 4.2 der Leistungsbeschreibung sowie die folgenden Anforderungen zu Berufs-
/Projekterfahrung, Kenntnis und Qualifikation erfüllen: Sicherer Umgang im Bereich ORACLE
Database mit: SQL und PL/SQL ORACLE Text KI-Modell-Implementierung Sicherer
Umgang im Bereich Schnittstellenprogrammierung mit: WebService SOAP WebService
REST ORACLE AQ Sicherer Umgang mit folgenden Sprachen: Java Java EE JavaScript
HTML/CSS XML Sicherer Umgang im Bereich Frameworks mit: JSF (Prime Faces) Spring
Hibernate React Sicherer Umgang mit Entwicklungsumgebungen und Werkzeugen: z.B.
Eclipse IDE oder IntelliJ z.B. SQL Developer oder PL/SQL Developer GIT Jenkins Maven
Sicherer Umgang mit: Oracle RDBMS JBoss Webserver Oracle Application Server Apache
Tomcat Elastic Search Anforderungsanalyse und Spezifikation Softwareentwurf
Softwareimplementierung Erstellung und Design (UI) Qualitätssicherung und Dokumentation
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit
die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein.

Kriterium: Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur
Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle für die Kriterien der Relevante
Bildungs- und Berufsqualifikationen mitgenutzt: Eignungskriterium 2.2.2 Qualifikationsprofil 2
der technischen Fachkräfte: ORACLE Application Development - Senior Zum Nachweis der
personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage Eigenerklärung Fachkräfte die
Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
eingesetzt werden sollen Im Bereich der Dienstleistungen ORACLE Application Development -
Senior wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: ORACLE Application
Development - Senior: 18 technische Fachkräfte (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen
Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein. Im Falle von
Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation
addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe
einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage
Eigenerklärung Fachkräfte ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen
eignungsverleihenden Unternehmens. Die Fachkraft ORACLE Application Development -
Senior muss die allgemeinen Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß
Kapitel 4.2 der Leistungsbeschreibung sowie die folgenden Anforderungen zu Berufs-
/Projekterfahrung, Kenntnis und Qualifikation erfüllen: Sicherer Umgang im Bereich ORACLE
Database mit: SQL und PL/SQL ORACLE Text KI-Modell-Implementierung Datenbank-
Design und Datenbank-Konzeption Datenbank-Optimierung und Performancetuning Sicherer
Umgang im Bereich Schnittstellenprogrammierung mit: WebService SOAP WebService
REST ORACLE AQ Sicherer Umgang mit folgenden Sprachen: Java Java EE JavaScript
HTML/CSS XML Sicherer Umgang im Bereich Frameworks mit: JSF (Prime Faces) Spring
Hibernate React Sicherer Umgang mit Entwicklungsumgebungen und Werkzeugen: z.B.
Eclipse IDE oder IntelliJ z.B. SQL Developer oder PL/SQL Developer GIT Jenkins Maven
Sicherer Umgang mit und Kenntnisse in der Konfiguration von: Oracle RDBMS JBoss
Webserver Oracle Application Server Apache Tomcat Elastic Search Anforderungsanalyse
und Spezifikation Softwareentwurf- und Softwarearchitektur Softwareimplementierung
Erstellung und Design (UI) Qualitätssicherung und Dokumentation Wissenstransfer
(Coarching) Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen
Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage
Eigenerklärung Fachkräfte ein.

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten für die Kriterien der
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen mitgenutzt: Eignungskriterium 2.2.3
Qualifikationsprofil 3 der technischen Fachkräfte: Oracle Data Warehouse / Business-
Intelligence-Systemerstellung - Junior Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit
geben Sie bitte in der Anlage Eigenerklärung Fachkräfte die Anzahl der technischen
Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Im Bereich der Dienstleistungen für die Oracle Data Warehouse / Business-Intelligence-
Systemerstellung - Junior wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: Oracle Data
Warehouse / Business-Intelligence-Systemerstellung - Junior: 2 technische Fachkräfte (VZÄ).
Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage Eigenerklärung
Fachkräfte ein. Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der
jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im
Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die
ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des
jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens. Die Fachkraft Oracle Data Warehouse /

Business-Intelligence-Systemerstellung - Junior muss die allgemeinen Anforderungen an das
externe Unterstützungspersonal gemäß Kapitel 4.2 der Leistungsbeschreibung sowie die
folgenden Anforderungen zu Berufs- /Projekterfahrung, Kenntnis und Qualifikation erfüllen:
Sicherer Umgang im Bereich ORACLE Database mit: SQL und PL/SQL DWH-spezifische
Modellierung - multidimensionale Modellierung DWH-spezifische Modellierung - Star DWH-
spezifische Modellierung - Data Vault BI-spezifische Analysemethoden (z.B. Data-Mining,
Analytisches SQL, Python, R) KI-Modell-Implementierung Sicherer Umgang im Bereich
ORACLE Analytics Server (OAS) mit: Berichte, Dashboards, Diagramme (BI-Answers, BI-
Publisher) Visualisierung anhand von Geodaten (MapViewer und MapBuilder) Bearbeitung
von OAS BI Repositories (RPD-Files via BI Administration Tool) Sicherer Umgang im Bereich
ORACLE Data Integrator mit: Integration der Daten aus verschiedenen Datenquellen und
Erstellung von Mappings Scheduling Erstellung und Einbindung von Groovy Scripten
Sicherer Umgang mit Entwicklungsumgebungen und Werkzeugen: z.B. SQL Developer oder
PL/SQL Developer GIT Sicherer Umgang mit: Oracle RDBMS Oracle Analytics Server
(OAS) Elastic Search dbt (Data Build Tool) Apache Airflow Anforderungsanalyse und
Spezifikation Softwareentwurf Softwareimplementierung Erstellung und Design (UI)
Qualitätssicherung und Dokumentation Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der
Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der
Fachkräfte mit der Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur
Durchschnittlicher jährliche Belegschaft für die Kriterien der Relevante Bildungs- und
Berufsqualifikationen mitgenutzt: Eignungskriterium 2.2.4 - Qualifikationsprofil 4 der
technischen Fachkräfte: Oracle Data Warehouse / Business-Intelligence-Systemerstellung -
Senior Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage
Eigenerklärung Fachkräfte die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang
mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen Im Bereich der Dienstleistungen für die
Oracle Data Warehouse / Business-Intelligence-Systemerstellung - Senior wird folgende
Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: Oracle Data Warehouse / Business-Intelligence-
Systemerstellung - Senior: 15 technische Fachkräfte (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen
Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein. Im Falle von
Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation
addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe
einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage
Eigenerklärung Fachkräfte ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen
eignungsverleihenden Unternehmens. Die Fachkraft Oracle Data Warehouse / Business-
Intelligence-Systemerstellung - Senior muss die allgemeinen Anforderungen an das externe
Unterstützungspersonal gemäß Kapitel 4.2 der Leistungsbeschreibung sowie die folgenden
Anforderungen zu Berufs- /Projekterfahrung, Kenntnis und Qualifikation erfüllen: Sicherer
Umgang im Bereich ORACLE Database mit: SQL und PL/SQL DWH-spezifische
Modellierung - multidimensionale Modellierung DWH-spezifische Modellierung - Star DWH-
spezifische Modellierung - Data Vault BI-spezifische Analysemethoden (z.B. Data-Mining,
Analytisches SQL, Python, R) KI-Modell-Implementierung ORACLE Text Sicherer Umgang
im Bereich ORACLE Analytics Server (OAS) mit: Berichte, Dashboards, Diagramme (BI-
Answers, BI-Publisher) Visualisierung anhand von Geodaten (MapViewer und MapBuilder)
Bearbeitung von OAS BI Repositories (RPD-Files via BI Administration Tool) Sicherer
Umgang im Bereich ORACLE Data Integrator mit: Integration der Daten aus verschiedenen
Datenquellen und Erstellung von Mappings Scheduling Erstellung und Einbindung von
Groovy Scripten Erstellung von individuellen Wissensmodulen Sicherer Umgang mit

Entwicklungsumgebungen und Werkzeugen: z.B. SQL Developer oder PL/SQL Developer
GIT Sicherer Umgang mit und Kenntnisse in der Konfiguration von: Oracle RDBMS Oracle
Analytics Server (OAS) Elastic Search dbt (Data Build Tool) Apache Airflow
Anforderungsanalyse und Spezifikation Softwareentwurf und Softwarearchitektur
Softwareimplementierung Erstellung und Design (UI) Qualitätssicherung und Dokumentation
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit
die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein.

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eignungskriterium 1.1 Zum Nachweis der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz/ Umsatz im
Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der geforderte
durchschnittliche bereichsspezifische Netto-Mindestumsatz pro Geschäftsjahr beträgt
9.300.000,00 EUR (netto). Der Netto-Jahresumsatz ist dann bereichsspezifisch, wenn er sich
auf die dargestellten Leistungsinhalte der Anlage Leistungsbeschreibung bezieht.
Übersenden Sie bitte die ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Umsatz, welche die jeweiligen
Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre vor Auftragsbekanntmachung belegt. Im Falle von
Bietergemeinschaften werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Bei
Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist die Anlage Eigenerklärung Umsatz von dem
bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft für die jeweiligen Mitglieder der
Bietergemeinschaft auszufüllen. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen
der Eignungsleihe einbinden, ist der o.g. Mindestumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre
vom eignungsverleihenden Unternehmen anzugeben. Übersenden Sie bitte für jedes
eignungsverleihendes Unternehmen die ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Umsatz. Sofern
Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese
Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle
entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des
Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die
Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bewerber-
/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist
nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Qualitätskriterium
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt gemäß dem in dem
Leistungsverzeichnis vorgegebenen Wertungsschema. Diesem Wertungsschema liegt die
einfache Richtwertmethode nach UfAB 2018 (abrufbar unter http://www.cio.bund.de)
zugrunde. Es fließen die aus dem Angebot erzielten Leistungspunkte und der
Gesamtangebotspreis ein.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=857657

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=857657
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich vor, die fehlenden Erklärungen und Nachweise
soweit gesetzlich zulässig bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist
hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 01/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von

10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2)
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder
zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der
Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)

8. Organisationen

8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Registrierungsnummer: 991-18202-59
Postanschrift: Bernkasteler Straße 8
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Arbeitsbereich Z 42 - Förmliche Vergabeverfahren
E-Mail: vergaben@itzbund.de
Telefon: +49 228-99680-0
Fax: +49 228-99680-186200
Internetadresse: https://www.itzbund.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83

Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fe80b782-d955-4b22-99bc-6ab6e1042e05 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/04/2026 15:15:54 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 86/2026
Datum der Veröffentlichung: 05/05/2026

Referenzen:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=857657
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=857657
https://www.itzbund.de
http://www.bundeskartellamt.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202605/ausschreibung-304561-2026-DEU.txt

 
 
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