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Titel :
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DEU-Göppingen - Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 10 Geislingen /Böhmenkirch
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026043001104614561 / 300109-2026
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Veröffentlicht :
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30.04.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.07.2036
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Angebotsabgabe bis :
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23.06.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
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DEU-Göppingen: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von
Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im
Landkreis Göppingen; Linienbündel 10 Geislingen /Böhmenkirch
2026/S 84/2026 300109
Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im
Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 10 Geislingen
/Böhmenkirch
OJ S 84/2026 30/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
E-Mail: mobilitaet@lkgp.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im
Landkreis Göppingen; Linienbündel 10 Geislingen/Böhmenkirch
Beschreibung: Beschreibung: Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 950
Böhmenkirch Stötten Geislingen Linie 950A Böhmenkirch Stötten Geislingen
(Ausbildungsverkehr) Linie 957 Geislingen Stadtkirche Weiler Schalkstetten Linie 958
Geislingen Eybach Böhmenkirch Linie 958A Geislingen Eybach Böhmenkirch
(Ausbildungsverkehr) Linie 959 Geislingen Waldhausen Gerstetten Linie 962 Geislingen
ZOB Berufsschulzentrum ZOB Linie 963 Geislingen ZOB Wilhelmshöhe Neuwiesen -
ZOB Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.
1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Für
die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten
gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen.
Kennung des Verfahrens: be851f30-5019-484e-8cb3-05cee4fffa78
Interne Kennung: 2026 GP10
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem
Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden
ausgeschlossen. Bietergemeinschaften von gleichartigen (= auf demselben Markt tätigen)
Unternehmen können gegen das Kartellverbot in § 1 GWB und Art. 101 AEUV verstoßen,
wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken (OLG Düsseldorf, 01.07.2015, VII-Verg 17/15; OLG Düsseldorf, 08.06.2016,
VIIVerg 3/16). Bietergemeinschaften gleichartiger Unternehmen sind regelmäßig zulässig
(wettbewerbsunschädlich), wenn · jedenfalls eines von zwei Unternehmen (Klarstellung: OLG
Düsseldorf, 17.01.2018, VII-Verg 39/17, Rdnr. 69) sich nicht mit einem eigenständigen
Angebot, z.B. aufgrund betrieblicher und geschäftlicher Verhältnisse (z.B. Kapazitäten,
technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse), beteiligen kann und erst der
Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an der
Ausschreibung mit Erfolgsaussichten zu beteiligen (Fallgruppe 1) oder · die Unternehmen für
sich genommen zwar leistungsfähig sind, jedoch insb. Kapazitäten aufgrund anderweitiger
Bindung aktuell nicht einsetzbar sind (Fallgruppe 2) oder · die beteiligten Unternehmen für
sich genommen leistungsfähig sind, aber im Rahmen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und
kaufmännisch vernünftigen Entscheidung erst der Zusammenschluss ein
erfolgversprechendes Angebot ermöglicht (Fallgruppe 3). Mit der Abgabe des Angebotes ist
im Falle einer Bietergemeinschaft gleichartiger Unternehmen darzulegen, dass und weshalb
die Bietergemeinschaft zulässig ist. Dazu ist das Formblatt der Anlage 02 (Formblatt
Bietergemeinschaft) zu verwenden. Ferner müssen Angebote von Bietern, die sowohl ein
eigenes Angebot einreichen als auch gemäß einem anderen Angebot als Unterauftragnehmer
eingesetzt werden sollen, wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen
werden, soweit Tatsachen vorliegen, die nach Art und Umfang des
Unterauftragnehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine Kenntnis von
dem zu derselben Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit
Anlage 02 Erklärungen zu Ausschlussgründen eine Erklärung, dass keine rechtskräftigen
Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der
in § 123 Abs. 1 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen. 2. Mit Anlage 02 Erklärungen zu
Ausschlussgründen eine Erklärung, gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur
Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung verpflichtet
hat (§ 123 Abs. 4 GWB). 3. Eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMG
(Anlage 02 Verpflichtungserklärung nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für
öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz LTMG)
) 4. Mit Anlage 02 Erklärungen zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, in welcher der
Bieter bestätigt, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der
Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über
restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören. Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen
Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 02 Erklärungen zu Ausschlussgründen
eine Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen. 2. Mit Anlage 02
Erklärungen zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die
Ausschlussvoraussetzungen des § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. 3. Mit Anlage 02
Erklärungen zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die
Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen, 4. Mit Anlage 02
Erklärungen zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die
Ausschlussvoraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG nicht vorliegen 5. Mit Anlage 02
Erklärungen zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die
Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen, 6. Mit
Anlage 02 Erklärungen zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass gegen den Bieter
in den letzten drei Jahren kein Verstoß nach § 24 Absatz 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und
mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Von einem
Ausschluss nach § 123 oder § 124 GWB wird im Falle einer nachgewiesenen Selbstreinigung
abgesehen. Auf §§ 125 f. GWB wird hingewiesen. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen
sind mit Anlage 02 Erklärung zu Ausschlussgründen vorzulegen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im
Landkreis Göppingen; Linienbündel 10 Geislingen/Böhmenkirch
Beschreibung: Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 950 Böhmenkirch Stötten
Geislingen Linie 950A Böhmenkirch Stötten Geislingen (Ausbildungsverkehr) Linie 957
Geislingen Stadtkirche Weiler Schalkstetten Linie 958 Geislingen Eybach Böhmenkirch
Linie 958A Geislingen Eybach Böhmenkirch (Ausbildungsverkehr) Linie 959 Geislingen
Waldhausen Gerstetten Linie 962 Geislingen ZOB Berufsschulzentrum ZOB Linie 963
Geislingen ZOB Wilhelmshöhe Neuwiesen - ZOB Der Auftragnehmer hat den
vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und
Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Für die nur an Schultagen und
außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für
Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen. Ab Inbetriebnahme des
Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die
Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den
oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 zwei verschiedene Fahr-planzustände der
Buslinien des Linienbündels GP10 dargestellt; Zustand 1 (Z1) entspricht dem Fahrplanzustand
vor der voraussichtlichen Inbetriebnahme von S21 (zum Fahrplanwechsel 2027/2028, d.H.
vorr. 12.12.2027), Zustand 2 (Z2) entspricht dem Fahrplan nach Inbetriebnahme von S21; die
Anhänge sind entsprechend gekennzeichnet. Hierbei ergeben sich keine kalkulations- bzw.
abrechnungsrelevanten Änderungen, weswegen im Kalkulationsblatt (Anlage 5) keine
Trennung zwischen den beiden Zuständen aufgeführt ist. Mit der Inbetriebnahme des
Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer
Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebe-ne Leistung
vollumfänglich zu erfüllen. Für Busse gilt nach § 6 Abs. 2 SaubFahrzeugBeschG eine
Mindestquote von 65% sauberer Fahrzeuge; davon muss die Hälfte der Fahrzeuge emissi-
onsfrei sein. Anstelle von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch
emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)
Fahrzeugflotte von 10 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: > Einsatz von mindestens 4
emissionsfreien Fahrzeugen gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG,
zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr
eingesetzt werden. > Einsatz von mindestens 3 sauberen Fahrzeuge gemäß § 2 Satz 1
Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens
150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
Interne Kennung: LOT-0001 2026 GP10
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2036
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen: 1. Angabe
der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre. 2. Bestätigung über das Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung. Vor Zuschlagserteilung hat der erfolgreiche Bieter dem
Auftraggeber das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe und für
die gesamte Vertragslaufzeit nachzuweisen. Im Falle einer Bietergemeinschaft gilt das für
jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: HINWEIS: Sofern das Kriterium Maßnahmen zur
Sicherstellung der Qualität ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit nicht auswählbar war. Zur Beurteilung der
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter vorzulegen: 1.
Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter,
Standorte, Aufgabenschwerpunkte). Die Angaben sind auf dem Vordruck der Anlage 02
( Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ) einzutragen. 2. Es
werden drei mit der Leistung vergleichbare Referenzen (ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der
letzten drei Jahre (ab dem Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung) mit Angabe
der Auftraggeber (Aufgabenträger mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen
Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und Inhalte gefordert (Mindestanforderung).
Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzgeber sind nicht zulässig.
Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die
unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt.
Referenzangaben müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten
Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein. Die Referenzen sind auf dem Vordruck
der Anlage 02 ( Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit )
anzugeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf
Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über
das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als
nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem.
§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden. 3. Die Benennung eines für die
Durchführung der Verkehre im gegenständlichen Linienbündel verantwortlichen
Ansprechpartners sowie die Benennung der für die Projektleitung verantwortlichen Person.
Die Benennungen haben auf dem Vordruck der Anlage 02 ( Eigenerklärung zur technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit ) zu erfolgen. 4. Der Bieter hat eine Erklärung darüber
abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Betriebsleiter nach BOKraft über
ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt.
Die Erklärung muss umfassen, für wie viele Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer
der Betriebsleiter nach BO-Kraft zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der
Anlage 02 ( Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ) anzugeben.
5. Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender
Verkehrsplaner zur Verfügung steht und über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der
gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt; ausreichende Kapazitäten sind vorhanden,
wenn der Verkehrsplaner Verkehre mit nicht mehr als 3 Mio. Fahrplankilometer betreut. Die
Erklärung muss umfassen, für wie viele Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer der
Verkehrsplaner zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02
( Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ) anzugeben.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: HINWEIS: Sofern das Kriterium mit Eintragung in ein
relevantes Berufsregister angegeben wurde, liegt das daran, dass das Kriterium Sonstiges
nicht auswählbar war. Gemäß § 47 VgV kann der Bieter sich fehlende Eignung durch eine
207316-2025 Page 4/8 5.1.10. Eignungsleihe beschaffen. Beabsichtigt der Bieter zum
Nachweis seiner Eignung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, Wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) (auch) die
Kapazitäten eines Unterauftragnehmers oder anderer Unternehmen im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie die technische und/oder berufliche
Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe nach § 47 VgV), muss er bereits mit
dem Angebot nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieses
Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zur Nachweisführung kann die
Vorlage in Anlage 02 Formblatt Verpflichtungserklärung verwendet werden. Die Möglichkeit
der Nachweisführung ist nicht auf Anlage 02 Formblatt Verpflichtungserklärung beschränkt.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird eine
gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe verlangt, § 47 Abs. 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung
einer gesonderten Haftungserklärung vor. Weiterhin hat sich das eignungsleihende
Unternehmen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21
Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG und
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der in der jeweils gültigen Fassung zu
erklären. Dazu ist mit dem Angebot vom Unterauftragnehmer Anlage 02 Erklärungen zu
Ausschlussgründen vorzulegen. Sofern ein eignungsleihendes Unternehmen das
entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei ihm zwingende Ausschlussgründe nach
§ 123 GWB oder Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung
vorliegen, so muss das eignungsleihende Unternehmen durch den Bieter ersetzt werden, § 47
Abs. 2 S. 3 VgV. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder nach §
19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1
AufenthG und § 22 LkSG vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass der
Unterauftragnehmer durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird. Der
Nachweis der Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen, wenn es sich bei den anderen
Unternehmen um rechtlich selbständige konzernverbundene Unternehmen handelt. Für
sämtliche erbrachten Leistungen - insbesondere auch für die von Unterauftragnehmern
ausgeführten - trägt der Auftragnehmer die Verantwortung.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: HINWEIS: Sofern das Kriterium Eintragung in das
Handelsregister ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium Eignung zur
Berufsausübung nicht auswählbar war. Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter
je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere
Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für
jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs-
oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in
Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.
Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18
/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten
Berufsausübung muss, sofern erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der
Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70
Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Preis der
Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario dient dazu,
verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für
Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem
Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die
Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller angebotenen Wertungspreise
(Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein
fiktives Angebot mit diesem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0
Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle
Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7- fachen des
Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Wertungspreisen
erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt
die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine
volle Punktzahl.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Qualität geht mit 30 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 30
Wertungspunkte erzielbar. Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der
Leistungsbeschreibung aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept,
Personalkonzept und Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der
Konzepte verbundenen Kosten sind in den Wertungspreis einzukalkulieren. Reicht ein Bieter
kein Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden
in Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt: Konzept 1:
Fahrzeugkonzept (10 Punkte), Konzept 2: Personalkonzept (10 Punkte), Konzept 3:
Qualitätskonzept (10 Punkte). Die Konzepte werden anhand von Wertungspunkten
entsprechend der Anlage 6_Bewertungsmatrix bewertet. Das vom Bieter angebotene Konzept
wird mit einer vergleichenden Bewertung beurteilt. Dabei werden alle ausschreibungs- und
vergaberechtskonformen Angebote miteinander verglichen. Auf Basis dieses Vergleichs
erfolgt dann eine Feststellung, welches Angebot bzw. welche Angebote die besten
Konzeptinhalte hat bzw. haben; dieses Angebot bzw. diese Angebote erhalten dann die
meisten Punkte, was nicht die volle Punktzahl sein muss. Die restlichen Angebote erhalten
jeweils Punkteabzüge. Im Rahmen der Bestbieterermittlung erfolgt eine Bewertung, ob durch
das angebotene Konzept das festgelegte Ziel ausgezeichnet (10 Punkte), sehr gut (9 Punkte),
gut (6 Punkte), befriedigend (3 Punkte), ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1 Punkt)
erreicht wird; enthält ein Konzept keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt
das Konzept gänzlich, ist es ungenügend und es werden dafür 0 Punkte vergeben. Der Bieter
hat seine Konzepte nach den in den Bewerbungsbedingungen vorgegebenen Anforderungen
und den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zielen klar und eindeutig zu gliedern. Mit
den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb
des generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der
Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem
Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren,
die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu
erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht
bereits in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind. Darüber hinaus dürfen die Angaben
in den Konzepten den Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen.
Hinsichtlich der formellen Vorgaben der Konzepte und der Folgen bei Nichteinhaltung, sowie
der Bewertungsstufen wird auf Ziff. III.4. b) der Bewerbungsbedingungen und auf die
Bewertungsmatrix verwiesen. Die Konzepte sind auf jeweils eigener, bearbeitbarer Unterlage
des Bieters dem Angebot beizufügen. Die drei Konzepte werden Vertragsbestandteil. Näheres
regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/06/2026 12:00:00 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E56333247
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E56333247
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 69 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Näheres regeln die Vergabeunterlagen; Auf § 56 VgV wird
hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 23/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen:
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Informationen über die
Überprüfungsfristen: Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren
nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe (vgl. Ziff. 8.1.
ORG-0004). Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB rügen. Auf
die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 GWB lautet: (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00013883
Abteilung: Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
Postanschrift: Lorcher Str. 6
Stadt: Göppingen
Postleitzahl: 73033
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
E-Mail: mobilitaet@lkgp.de
Telefon: +49 7161 202 5501
Internetadresse: https://www.landkreis-goeppingen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: Umsatzsteuer ID: DE811469974
Postanschrift: Kapellenstr 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6a0b73f1-30dc-4476-bd62-ac16050c53cd - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/04/2026 08:41:54 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 84/2026
Datum der Veröffentlichung: 30/04/2026
Referenzen:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
https://www.landkreis-goeppingen.de
https://www.subreport.de/E56333247
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202604/ausschreibung-300109-2026-DEU.txt
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