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Titel :
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DEU-Duisburg - Deutschland Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 2026- 0227 Rahmenvertrag über Reinigungsleistungen für Klärwerksbecken im Stadtgebiet Duisburg Laufzeit drei Jahre
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026042100420783869 / 269601-2026
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Veröffentlicht :
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21.04.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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30.06.2029
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Angebotsabgabe bis :
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01.06.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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90000000 - Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
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DEU-Duisburg: Deutschland Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs-
und Umweltschutzdienste 2026- 0227 Rahmenvertrag über Reinigungsleistungen
für Klärwerksbecken im Stadtgebiet Duisburg Laufzeit drei Jahre
2026/S 77/2026 269601
Deutschland Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 2026-
0227 Rahmenvertrag über Reinigungsleistungen für Klärwerksbecken im Stadtgebiet Duisburg
Laufzeit drei Jahre
OJ S 77/2026 21/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
E-Mail: t.schwend@wb-duisburg.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: 2026-0227 Rahmenvertrag über Reinigungsleistungen für Klärwerksbecken im
Stadtgebiet Duisburg Laufzeit drei Jahre
Beschreibung: Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR beabsichtigen auf den Kläranlagen in
Duisburg einige Becken zu entleeren und zu reinigen. Die Entsorgung des Materials ist Sache
des Auftragnehmers und mit einem Entsorgungsnachweis (Wiegeschein) zu belegen. Auf den
Nachweisen muss die WBD als Erzeuger eingetragen sein: Wirtschaftsbetriebe Duisburg -
AöR Kläranlage Duisburg - Hochfeld Liebigstraße 5 47053 Duisburg Wirtschaftsbetriebe
Duisburg - AöR Kläranlage Duisburg - Huckingen Kaiserswerther Straße 170 47259 Duisburg
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Kläranlage Duisburg - Vierlinden Kaiserstraße 283 47178
Duisburg
Kennung des Verfahrens: 53d403a9-d41f-4431-814a-d7e8487b9fb1
Interne Kennung: 2026-0227
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und
Umweltschutzdienste
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Stadtgebiet Duisburg
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTP6RXQ96# Die
Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole
Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung
von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der
Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind
daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig
auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren. Der jeweilige Abruf bzw. die
jeweilige Durchführung der Einzelbeauftragungen erfolgt grundsätzlich zu den Bedingungen
der jeweiligen Rahmenbeauftragung. Nach spätestens 35 Kalendertagen ist die komplette
Bearbeitung des Auftrages an die WBD-AöR zu liefern. Kann der AN die Vertragsleistung nicht
fristgerecht erfüllen, so hat er dies dem AG unverzüglich unter Angabe eines verbindlichen
Leistungszeitraumes schriftlich anzuzeigen. Sollte es bei der Datenlieferung zu
Verzögerungen kommen, behält sich die WBD-AöR vor, je Kalendertag der Verzögerung die
gestellte Gesamtrechnung der betreffenden Einzelbeauftragung um 0,3 % zu kürzen.
Nachbesserungen und auch Mängelbeseitigungen sind nach 7 Kalendertagen dem
Auftraggeber zu liefern. Eine Sammlung von Einzelaufträgen zur Abarbeitung der von dem AG
übertragenen Leistungen durch den AN ist nicht statthaft.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder einem anderen EU-
Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden gemäß Urteil C-652/22 vom
22.10.2024 des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom Verfahren ausgeschlossen, falls der
Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-Beschaffungsübereinkommens (Government
Procurement Agreement) gehört und kein Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der
Bundesrepublik Deutschland mit dem Drittstaat existiert, weil für Bieter aus diesen Staaten die
vergaberechtlichen Bestimmungen der EU keine Anwendung finden. Bieter mit Eintragungen
wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik
Deutschland werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter
Wettbewerbsverstöße behält sich der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums
vor, den Bieter trotz der Eintragung zum Verfahren zuzulassen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach §
129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Deutschland
oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Ausland
rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen
Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen
sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus
fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der
Bildung einer terroristischer Vereinigung in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der
Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt wurden und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB
(Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die
nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1)
Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Betrug: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs,
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen
Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet
werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den
Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt
wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in
Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. §
123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Korruption: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch)
wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB
wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB
wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
(Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei
belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter die in den letzten 5 Jahren
nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder
Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder
Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen
können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Bieter bei denen in den letzten 5
Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen
Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen
sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus
fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Bieter bei
denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen
können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder
für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der
Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass
sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1
GWB von der Wertung ausgeschlossen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem
Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Zahlungsunfähigkeit: Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers
zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung
resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen,
sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der
ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen
Leistungsfähigkeit verhilft.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bieter über deren Vermögen
ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund
mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher
benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur
erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche
Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1)
Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bieter die
in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren,
außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem.
§ 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom
Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer
gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen
ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter
deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch
die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht
oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer
wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse
vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieter bei denen ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere
Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw.
nicht mehr existiert.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bieter bei
denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124
Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können,
dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen
können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bieter die in
den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber,
Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender
Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Bieter die in diesem
Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln
oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen
könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei
belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1)
Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs.
(1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und
fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: 2026-0227 Rahmenvertrag über Reinigungsleistungen für Klärwerksbecken im
Stadtgebiet Duisburg Laufzeit drei Jahre
Beschreibung: siehe Leistungsbeschreibung
Interne Kennung: 2026-0227
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und
Umweltschutzdienste
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Stadtgebiet Duisburg
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit -
Angabe der Eignungskriterien - Eigenerklärung des / der Bieters /-in zu den wesentlichen in
den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit
Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber /-in, mit
Ansprechpartner /-in und Telefonnummer (Referenzliste) - siehe Anlage 2, Formblatt F1 -
(oder Präqualifikation oder EEEx) - Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Gesamtumsatz
des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der
Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Anlage 2,
Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEEx) - Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur
Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem,
technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Anlage 2,
Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEEx) - Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur
Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen - siehe Anlage 2, Formblatt F5 - (oder
Präqualifikation oder EEEx) - Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung
von Arbeitskräften - siehe Anlage 2, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEEx) -
Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe
Anlage 2, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEEx) - Eigenerklärung des / der Bieters /-
in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der
Versicherungsgebers /-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für
Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden
betragen muss - siehe Anlage 2, Formblatt F13 - (oder Präqualifikation oder EEEx oder Kopie
einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung) - Nachweis
der gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die
Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer
(oder Präqualifikation oder EEEx)
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - -
Benennung und Beschreibung von mindestens einer vergleichbaren Leistung: Langjährige
Referenzen für Kanalaufmaße sind nachzuweisen und bei Ange- botsabgabe mit
einzureichen. - Ebenfalls hat das Unternehmen mindestens eine Totalstation, einen GNSS-
Rover und ein digitales Präzisionsnivellier vorzuweisen. Die Datenlieferung darf sich nicht
durch eventuelle witterungsbedingte Umstände verzögern, da dem Auftragnehmer durch oben
genannte Reaktionszeit genü gend Vorlauf und Planungssicherheit gewährt wird. - Das
Unternehmen hat mindestens einen Mitarbeiter mit der Qualifikation eines
Vermessungsingenieurs vorzuweisen, welcher die technische Projektbearbei- tung betreut und
diese vor Übergabe an die WBD-AöR überprüft. - Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum
Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers
/-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 2.000.000,-
Euro für Sach- sowie min. 2.000.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss - siehe
Anlage 2, Formblatt F11 - (oder Präqualifikation oder EEEx oder Kopie einer entsprechenden
Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Sonstige Eignungsbedingungen - Eigenerklärung zur
Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April
2022 (Formular 523 EU)
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXS0YRTYTP6RXQ96/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTP6RXQ96
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YRTYTP6RXQ96
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der / Die AG wird fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zur Einreichung, Vervollständigung oder Korrektur
nachfordern. Auch fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können auf
gesonderte Anforderung des / der AG nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern es
sich dabei nicht um erhebliche, die Rangfolge der Angebote beeinflussende Preise oder
bewertungsrelevante Daten handelt, deren Nachforderung gemäß § 56 Abs. (3) VgV nicht
zulässig ist. Der / Die AG wird im Fall der Nachforderung von Unterlagen grundsätzlich eine
Frist zur Nachreichung von 6 Kalendertagen (inkl. Sonntage und gesetzliche Feiertage)
setzen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den / die AG.
Werden die Erklärungen und / oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das
Angebot gem. § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Angebote, zu denen
wesentliche Preisangaben oder bewertungsrelevante Unterlagen bzw. Erklärungen fehlen,
werden aufgrund des bestehenden Nachforderungsverbotes von vornherein nach § 57 Abs.
(1) Nr. 2 VgV ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 01/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftrag ist unter strikter Einhaltung des
geltenden Mindestlohngesetzes auszuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen
richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Registrierungsnummer: DE252359155
Postanschrift: Schifferstr. 190
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
E-Mail: t.schwend@wb-duisburg.de
Telefon: +49 2032834390
Internetadresse: https://www.wb-duisburg.de
Profil des Erwerbers: https://www.wb-duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 2514 - 110
Fax: +49 2514 - 112165
Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de/themen/wirtschaft-kultur-und-kommunales
/vergabekammer-westfalen
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3f4a71d7-29c0-49d5-8cb4-767b7087228a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/04/2026 13:58:08 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 77/2026
Datum der Veröffentlichung: 21/04/2026
Referenzen:
https://www.bezreg-muenster.de/themen/wirtschaft-kultur-und-kommunales/vergabekammer-westfalen
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTP6RXQ96
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTP6RXQ96/documents
https://www.wb-duisburg.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202604/ausschreibung-269601-2026-DEU.txt
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