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Titel :
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DEU-Berlin - Deutschland Projektmanagement im Bauwesen Projektsteuerung II -ID26094Ge
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026042001080183417 / 269023-2026
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Veröffentlicht :
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20.04.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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12.05.2026
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Angebotsabgabe bis :
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19.05.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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71541000 - Projektmanagement im Bauwesen
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DEU-Berlin: Deutschland Projektmanagement im Bauwesen Projektsteuerung
II -ID26094Ge
2026/S 76/2026 269023
Deutschland Projektmanagement im Bauwesen Projektsteuerung II - ID26094Ge
OJ S 76/2026 20/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 -
Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
E-Mail: vergabe-hochbau@senstadt.berlin.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Projektsteuerung II - ID26094Ge
Beschreibung: Deutsche Oper Berlin, Masterplan Priorität 1 Sanierungskomplex A-C
13720E70013 Projektsteuerungsleistung bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen der
Priorität 1 des Masterplans für die Deutsche Oper Berlin: Die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung Bauen und Wohnen als öffentlicher Auftraggeberin delegiert eine Vielzahl
von Bauherrenleistungen an die Projektsteuerung. Erwartet wird von der Projektsteuerung die
vollumfängliche Unterstützung der Auftraggeberin bei der Zieldefinition und strategischen
Ausrichtung des Projekts. Die Projektsteuerung erarbeitet, aktualisiert und empfiehlt
Projektziele und wirkt nach Bauherrenentscheidung eigenständig auf deren Umsetzung hin.
Projektbezogene Entscheidungsprozesse werden durch die Projektsteuerung selbstständig
und fristgerecht vorbereitet und organisiert, sie fungiert als zentrale Anlaufstelle für alle
Projektbeteiligten und stellt das rechtzeitige Zuarbeiten und die Einbindung aller erforderlichen
Entscheidungsträger sicher. Im Rahmen der operativen Steuerung übernimmt die
Projektsteuerung die vollständige Termin- und Kostensteuerung einschließlich der
Erarbeitung, Abstimmung und Empfehlung von Anpassungsmaßnahmen in Bezug auf
Termine, Kosten und Qualitäten. Die Vorbereitung von Abnahme und Übergabe sowie die
Sicherstellung einer vollständigen Dokumentation und liegt ebenfalls im
Verantwortungsbereich der Projektsteuerung. Die Projektsteuerung gewährleistet Transparenz
über den gesamten Projektverlauf durch eine dokumentierende, koordinierende und
systematisierende Arbeitsweise. Das Projekt DOB Masterplan Priorität 1 ist strukturiert in
Sanierungskomplex A-C. Alle relevanten Unterlagen (Kosten, Termine, Statusbericht, etc.)
sind sowohl bezogen auf die jeweiligen Haushaltsunterlagen als auch übergeordnet sinnvoll
darzustellen. Zugleich sind die Einzelmaßnahmen auf plausible Schnittmengen und
gegenseitige Vereinbarkeit sowie Abhängigkeiten zu prüfen und ggf. zusammenzufassen bzw.
strukturell zu optimieren. - Für mehr Infos siehe Maßnahmenbeschreibung.
Kennung des Verfahrens: 0545679c-9034-41af-9eca-d88a1fb62663
Interne Kennung: VM_26094_VgV_O_Ge
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Deutsche Oper Berlin
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10585
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Mit der Angebotsabgabe ist die Erklärung zur Eignung Formular IV
124 F Eigenerklärung zur Eignung einzureichen. Sofern Bietergemeinschaft und/oder
Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit Eignungsleihe erforderlich sind, ist die IV 124 F
Eigenerklärung zur Eignung mehrfach auszufüllen, ggf. sind Erklärungen ABau IV 125 F, IV
126 F, IV 128 F gemäß Wirt-211EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebots einzureichen.
Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt
dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine eigene zusätzliche IV 124 F
Eigenerklärung zur Eignung vorlegen. 1) Änderungen der Vorgaben im Formular IV 124 F
Eigenerklärung zur Eignung sind nicht zulässig. 2) Alle einzureichenden Unterlagen müssen in
deutscher Sprache gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer
Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. 3) Fragen
sind über die Vergabeplattform bis zum in der eVergabe angegebenen Datum an die
Vergabestelle zu richten. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die
Vergabeplattform. 4) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll,
einen Auszug aus dem Gewerbezentral beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische
Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der
Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung
des Bieters im Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen. Der Bieter (einschließlich
eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister haben. Der
Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des
Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753
/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-
Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. 5)
Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind
zugelassen (s. IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele
Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und
können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren
Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bieter nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch
die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für
Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern oder
Bietergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus
Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die
Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand der Bietergespräche
werden. 6) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es bestehen gesonderte
Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG),
insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen, siehe Vergabeunterlagen. 7) Eine
elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich. 8) Angebote können
ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (iTWOtender) in Textform
eingereicht werden. 9) Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die
Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
Zwingende Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs
(Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2
des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des
Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und
334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung
mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 §
2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232,
232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer
Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer
Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten
einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese
Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört
auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht
anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus
zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach
Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des
öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre.
§ 125 bleibt unberührt.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
Fakultative Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über
hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen
eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der
Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht
hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu
übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §
19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Projektsteuerung II -ID26094Ge
Beschreibung: Der Gebäudekomplex der Deutschen Oper Berlin in Berlin-Charlottenburg
weist im laufenden Betrieb zunehmend sicherheits- und betriebstechnische Mängel auf, die
sich nur durch umfassende Sanierungsarbeiten beseitigen lassen. Die teilweise über 60 Jahre
in Betrieb befindlichen haustechnischen Anlagen, sind weder wirtschaftlich zu betreiben noch
ist die Betriebssicherheit gegeben. Für die erforderliche Grundsanierung wurde 2016 in
Abstimmung mit dem Bedarfsträger (Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen
Zusammenhalt), dem Nutzer (Deutsche Oper Berlin) und der Baudienststelle
(Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen) ein Masterplan aufgestellt, der
die unterschiedlichen Sanierungsbedarfe der zahlreichen Einzel-Gebäudeteile und
kleinteiligen Nutzungseinheiten für die folgenden 20 Jahre beinhaltet und in drei
Prioritätsstufen (Priorität 1-3) gliedert. Das 2018 aufgestellte Bedarfsprogramm umfasst alle
Einzelmaßnahmen aus der Priorität 1 (Titel 70184), der wiederum drei Sanierungskomplexen
A, B und C zugewiesen wurden. Die Projektziele leiten sich aus dem genehmigten
Bedarfsprogramm von 2018 ab. Für jeden Sanierungskomplex (SK) werden separate
Bauplanungsunterlagen (BPU) aufgestellt. Im Wesentlichen handelt es sich neben der
Bauwerkserhaltung um Maßnahmen der technischen Gebäudeausstattung (TGA), deren
Ertüchtigung bzw. Anpassung an heutige Vorschriften und zeitgemäße Standards, die die
Aufrechterhaltung des Spielbetriebs der Deutschen Oper Berlin für die nächsten Jahrzehnte
gewährleisten sollen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen aus Sanierungskomplex A sowie
einigen vorgezogenen Maßnahmen wurde bereits im Jahr 2020 begonnen, mit
Einzelmaßnahmen des SK-B wurde im Jahr 2025 begonnen. Die vorgezogenen Maßnahmen
sowie Teile des SK-A sind in der Zwischenzeit bereits abgeschlossen (siehe hierzu auch
DOB_Schnittstellenuebersicht_SKA-C). Die bereits per Bauplanungsunterlagen haushälterisch
genehmigten Einzelmaßnahmen befinden sich in unterschiedlichen Leistungsphasen, daher
ist keine eindeutige, trennscharfe Stufenzuordnung je Haushaltunterlage möglich ist. Für eine
fachlich konsistente und termingerechte Umsetzung ist eine abschnittsübergreifende, parallele
Bearbeitung der verschiedenen Einzelmaßnahmen in allen Leistungsabschnitten erforderlich.
Interne Kennung: 0
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Projektsteuerungsleistungen für den Sanierungskomplex A
und B werden in nicht stufenweise vergeben. Die Beauftragung der Leistung für
Sanierungskomplex C erfolgt in Leistungsabschnitten. Daneben können folgende optionale
besondere Leistungen separat vergeben werden: 1) Erstellung der Gebäudedokumentation für
PLAKODA-Internet-Gebäudeblätter (ABauFormblätter), einschließlich der
Kostenzusammenstellungen, Bilder und grafischer Daten. Die Bereitstellung der Zeichnungen
erfolgt durch die Projektbeteiligten. 2) Prüfen der Projektdokumentation der fachlich Beteiligten
(gemäß AHO) 3) Veranlassen, Koordinieren und Steuern der Beseitigung nach der Abnahme
aufgetretener Mängel (gemäß AHO) Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung
der optionalen besonderen Leistungen.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Deutsche Oper Berlin
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10585
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/07/2026
Laufzeit: 50 Monate
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die geschätzte Laufzeit des Vertrages von 50 Monaten zzgl.
Gewährleistungszeitraum.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Grüne Auftragsvergabe Kriterien: Sonstige Kriterien für ein umweltorientiertes öffentliches
Beschaffungswesen
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: a)
Erklärung zum Wirtschaftsteilnehmer/Unternehmen, Inhaber und ggf. wirtschaftliche
Verknüpfung zu anderen Unternehmen; b) Verfügt über die Studien- und
Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den
/die Inhaber/Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens; c) Eigenerklärungen zum
Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB sowie von Fakultativen
Ausschlussgründen nach § 124 GWB. Angaben zu einem besonderen Berufsstand: Die
Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Die geforderten
Schlüsselpersonen (PL/stellv. PL/ MA) gemäß technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit
müssen, über eine abgeschlossene Hochschul- oder Fachhochschulausbildung oder
gleichwertig im Baubereich (FB Architektur oder Ingenieurswesen) verfügen. Für die
Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal: Verpflichtung zur Angabe der Namen und
beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich
sind.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit [1] Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV und Abs. 4
Nr. 2 VgV [2] Angaben Mindestjahresumsatz nach § § 45 Absatz 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. Nr. 4
VgV Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: [1] Anforderungen an die
Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV: Mit der
Angebotsabgabe ist eine Erklärung zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung
abzugeben. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten
Deckungssummen ist durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung erst auf
gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Eine Deckungssumme von mindestens
3 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 5 Mio. EUR sonstige Schäden
(Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, eines in einem Mitgliedsstaat
der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
zugelassenen Versicherungsunternehmens wird verlangt. Die Gesamtleistung der
Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der
Deckungssumme betragen. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben. Der
Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des
Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der es den Abschluss der geforderten
Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des
Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über
die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Falle einer Bietergemeinschaft
haften die Mitglieder der Gemeinschaft (ARGE) mit Beauftragung gesamtschuldnerisch.
Schließt eine Bewerbergemeinschaft keine zu den oben genannten Bedingungen angegebene
Berufshaftpflichtversicherung ab, muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft über eine
entsprechende Berufshaftpflichtversicherung verfügen. [2] Mindestjahresumsatz nach § 45
Absatz 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. Nr. 4 VgV: Anzugeben ist der spezifische Jahresumsatz (netto)
in dem Tätigkeitsbereich der geforderten Dienstleistung jeweils in den letzten 3 Jahren (2023
/2024/2025) sowie der entsprechende durchschnittliche Jahresumsatz (netto) dieser letzten 3
Jahre. Geforderte Mindeststandards: [zu 1] Ein Bewerber muss die entsprechende
Berufshaftpflichtversicherung erbringen; [zu 2] Ein Bewerber wird bei Nichteinhaltung eines
spezifischen Jahresumsatzes im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2023/2024/2025) von
mindestens 500.000 EUR (netto) nicht als geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu technischer und beruflicher
Leistungsfähigkeit [1] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV [2] Angaben der technischen
Fachkräfte nach § 46 Absatz 3 Nr. 2 VgV [3] Erklärung über Beschäftigte und Anzahl der
Führungskräfte nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV [1] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV,
Angaben zu: Gefordert werden Referenzen des hauptverantwortlichen Unternehmens in
Bezug auf die zu erbringenden Leistungen. Projektbezeichnung, Ort der Ausführung,
Bearbeitungsumfang, Planungs- und Ausführungszeitraum, Datum der Übergabe der
Leistungsphase 8 HOAI an den AG, Gesamtkosten (KG 200-700 nach DIN 276),
Anforderungsgrad (Honorarzone), Kontaktdaten des Auftraggebers (öffentlich/privat), Tel.
/Email. Die Erbringung aller geforderten Referenzkriterien stellt die Mindestanforderungen zum
Eignungsnachweis dar. [1.1] Referenz : Mindestanforderung zum Eignungsnachweis [1.1.1]
Die Referenz muss bis zum Tag der Bekanntmachung an den Auftraggeber zur Nutzung (LPH
8 HOAI) übergeben sein. Die Übergabe des Referenzprojekts darf max. 10 Jahre ab Datum
der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen. [1.1.2] Das Referenzgebäude hat
mind. die Honorarzone IV Gebäudeplanung (bzw. Leistungsphase 2-8 nach HOAI) und
Gesamtkosten (KG 200-700) über mind. 70 Mio. EUR und umfasst LP 2-8 mit allen
Aufgabenfeldern. [1.1.3] Die Steuerung des Referenzprojekts muss vom Bieter erbracht
worden sein (mind. LP 2-8 erbracht). [1.1.4] Die benannte Projektleitung und/oder der/die
hauptsächlich tätige/r Mitarbeiter/in war/en in verantwortlicher Stellung im Referenzprojekt
tätig (mind. in der gesamten LP 8). [1.2] Referenz : Mindestanforderung zum
Eignungsnachweis [1.1.1] Die Referenz muss bis zum Tag der Bekanntmachung an den
Auftraggeber zur Nutzung (LPH 8 HOAI) übergeben sein. Die Übergabe des Referenzprojekts
darf max. 10 Jahre ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen.
[1.1.2] Bei der Referenz handelt es sich um eine mehrteilige Sanierungsmaßnahme in
mehreren Bauabschnitten unter Berücksichtigung von Denkmalschutz. [1.1.3] Die Steuerung
des Referenzprojekts muss vom Bieter erbracht worden sein (mind. LP 2-8 erbracht) und die
Koordination von mind. 5 Fachplanern beinhaltet haben. [1.3] Referenz : Mindestanforderung
zum Eignungsnachweis [1.1.1] Die Referenz muss bis zum Tag der Bekanntmachung an den
Auftraggeber zur Nutzung (LPH 8 HOAI) übergeben sein. Die Übergabe des Referenzprojekts
darf max. 10 Jahre ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen.
[1.1.2] Das Referenzprojekt muss eine öffentliche Baumaßnahme sein und durch einen
öffentlichen Bauherren beauftragt worden sein. [1.1.3] Die Steuerung des Referenzprojekts
muss vom Bieter erbracht worden sein (mind. LP 2-8 erbracht). [2] Angaben zu den
Anforderungen des Personals des Bieters: Eignung/Qualifikation und Anzahl des Personals:
Mindestanforderung [2.1] Der Bieter verfügt über mindestens 6 Mitarbeitende
jahresdurchschnittlich. Die Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen erfolgt gemäß
Formular IV 211EU F - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Organisation, Qualifikation u. Erfahrung des betrauten Personals
Beschreibung: Organisation, Qualifikation u. Erfahrung des betrauten Personals (gem.
Vergabeunterlagen VM_26094_Zuschlagskriterien_PSII_DOB)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität / Projektbezogene Anforderungen
Beschreibung: Qualität / Projektbezogene Anforderungen (gem. Vergabeunterlagen
VM_26094_Zuschlagskriterien_PSII_DOB)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis (gem. Vergabeunterlagen VM_26094_Zuschlagskriterien_PSII_DOB)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/05/2026 13:30:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/203750
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/05/2026 13:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Angaben in den Vergabeunterlagen (z.B.: IV 124 F Eigenerklärung
zur Eignung, Wirt-211 EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, Vertrag) sind zu
beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 19/05/2026 13:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: null
Eröffnungstermin Beschreibung: Angaben über befugte Personen und das
Öffnungsverfahren: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des
öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der
Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen. Die Abgabe von mehr als einem
Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen. Eine
elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine
Bietergemeinschaft hat mit der Angebotsabgabe eine Erklärung aller Mitglieder schriftlich/in
Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in
der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen
sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber
gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§
134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die
Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union (§ 135 GWB).
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 -
Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V01-71
Abteilung: Abteilung V - Hochbau - Referat V M, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen
Hochbau
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 4
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: SenStadt, Abteilung V - Hochbau - Referat V M, V M 1 - Vergabestelle für den
Öffentlichen Hochbau
E-Mail: vergabe-hochbau@senstadt.berlin.de
Telefon: +49 30901733342
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/sbw/
Profil des Erwerbers: https://www.berlin.de/vergabeplattform/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e59bfc7b-0318-48bd-be86-2f1dc62d9463 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/04/2026 17:56:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 76/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/04/2026
Referenzen:
https://www.berlin.de/sen/sbw/
https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
https://www.berlin.de/vergabeplattform/
https://www.meinauftrag.rib.de
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/203750
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202604/ausschreibung-269023-2026-DEU.txt
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