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Titel :
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DEU-Schwerin - Ergänzungen der Steckbriefe der Fließgewässertypen
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026041607552275964 / 2035530-2026
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Veröffentlicht :
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16.04.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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08.05.2026
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Angebotsabgabe bis :
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08.05.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Lieferauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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38000000 - Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
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Ergänzungen der Steckbriefe der Fließgewässertypen
Leistungsbeschreibung
für die Vergabe des Vorhabens Anpassungen und Ergänzungen der
Steckbriefe der Fließgewässertypen der Bundesrepublik Deutschland an die aktualisierten typologischen Grundlagen der
LAWA-Bewertungsverfahren PHYLIB und PERLODES (Vorhabennummer O
8.25)
Einführung
Im Ergebnis der in den Jahren 2024 und 2025 abgeschlossenen Arbeiten zur Aktualisierung
und Anpassung der Bewertungsverfahren Phylib Fließgewässer und PERLODES im Rahmen
mehrerer Projekte des Länderfinanzierungsprogrammes (LFP) 2016 2024 soll nun die Zusammenfassung der typologischen
Grundlagen in Form der bewährten Steckbriefe der Fließgewässertypen überarbeitet werden.
Die im Expertenkreis (EK) Biologie Fließgewässer und im LAWA-AO abgestimmten aktualisierten biologischen Verfahren stehen
den Ländern seit Juli 2024 (Phylib FG 7) bzw. seit Anfang 2025 (Perlodes 5.1) zur Anwendung zur Verfügung. Eine Grundlage
für deren Anwendung ist die Zuordnung jeder Messstelle zum richtigen Fließgewässertyp.
Die Querbeziehungen zwischen den geomorphologischen Fließgewässertypen und den biozönotischen Ausprägungen haben sich seit
der Erstellung der Steckbriefe der LAWA-Fließgewässertypen (Pottgiesser, 2013) aufgrund mehrerer Aktualisierungen der
Bewertungsgrundlagen verändert. Änderungen, Harmonisierungen und Erweiterungen wurden in den typologischen Grundlagen der
Bewertungsverfahren vorgenommen, um die Plausibilität der Ergebnisse zu verbessern und dem aktuellen Wissens- und Datenstand
bezüglich Taxonomie und
Autökologie der Indikatorarten zu entsprechen. Auch die Benennung vieler Leit- und Referenzarten hat sich geändert, z. B.
beim Phytobenthos ohne Diatomeen (PoD) und bei den Diatomeen.
In Phylib Fließgewässer haben sich dabei einige spezifische Änderungen ergeben, die sich
unmittelbar auf die Steckbriefe der Fließgewässertypen auswirken:
Einige geologische Ausprägungsformen werden in Phylib FG 7.0 jetzt zu anderen biozönotischen Typen gezählt (z. B.
Schiefertyp zu D 6 anstatt zu D 5). Diese Umordnungen erfordern
Ergänzungen der Leitarten im entsprechenden Steckbrief (unter der Überschrift der biozönotischen Subtypen).
2
Einige Leitorganismen wurden taxonomisch aufgetrennt und deren Namen müssen z. T. ergänzt werden. Grundsätzlich sind in
allen Typ-Steckbriefen die Namen der Leitorganismen in
die moderne Taxonomie der Bundestaxaliste in der aktuellen Fassung (2020 mit Addenda 01
- 04) zu ändern, um deren schnelle Auffindbarkeit in den zu den Verfahren gehörenden aktuellen Standard-Bestimmungswerken
(z. B. bei den Diatomeen Lange-Bertalot et al. 2017,
Werum et al. 2024) zu unterstützen.
Die Abgrenzung silikatischer und karbonatischer Ausprägungen wurde genauer definiert und
zwischen den Teilkomponenten der Flora harmonisiert. Diese soll dokumentiert werden und
erfordert einige Änderungen in den Steckbriefen.
Die Anpassungen in Perlodes mit Auswirkungen auf die Steckbriefe umfassen folgende Aspekte:
Für natürlicherweise trockenfallende Gewässer wurde ein eigener Fließgewässertyp ergänzt,
mit dem das Makrozoobenthos bewertet werden kann. Bisher gibt es hierzu jedoch keinen
eigenen Steckbrief oder Ergänzungen der bestehenden Fließgewässertypen, die auch als natürlicherweise trockenfallend
gelten könnten.
Für die Bewertung der wirbellosen Fauna in künstlichen Oberflächenwasserkörpern (AWB)
wurde eine grundlegende Typologie als Bewertungsgrundlage eingeführt, die in Steckbriefen
beschrieben und illustriert werden soll. Auf die im Verfahren Perlodes geltenden Grenzen der
Anwendbarkeit auf künstliche Oberflächenwasserkörper mit Neigung zum Trockenfallen ist in
den Steckbriefen hinzuweisen.
Für die Steckbriefe der Fließgewässertypen steht also eine umfassende Aktualisierung und z.
T. auch eine differenziertere Darstellung an. Die verbesserte typologische Dokumentation soll
mindestens für den vierten Bewirtschaftungszyklus (2027 2033) Bestand haben.
1 Allgemeine Hinweise und Rahmenbedingungen des Projektes
1.1 Rahmenbedingungen des Projektes
Das Projekt wird von einem Projektbeirat begleitet. Der Auftragnehmer (AN) berichtet regelmäßig der dem Projektbeirat den
aktuellen Stand des Projektes. Die Organisation dieser Treffen findet durch den Auftragnehmer in Abstimmung mit der
Projektleitung statt.
Darüber hinaus ist die aktualisierte Version der Steckbriefe ist mit dem EK Bio FG vor der
Veröffentlichung abzustimmen. Hierfür ist eine Vorstellung von Zwischenergebnissen und des
Endergebnisses auf den Sitzungen des EK Bio FG im Rahmen der Projekttätigkeiten vorgesehen, ein erstes Mal nach einer
Projektlaufzeit von ca. 5 Monaten, ein weiteres Mal nach ca.
3
9 Monaten. Die Termine sind mit der Projektleitung und dem Projektbeirat abzustimmen und
können sowohl in Präsenz als auch als Videokonferenz organisiert sein. Ggf. erfolgt die zweite
Präsentation in einer EK-Sondersitzung als Onlinekonferenz, sofern die aktualisierten Steckbriefe dem EK Bio FG dazu
rechtzeitig vorgelegt und innerhalb des EK verteilt und fachlich
überprüft werden konnten.
Die aktualisierten und ergänzten Steckbriefe ersetzen den sonst üblichen Abschlussbericht.
Auch diese sind vor dem Projektabschluss an den EK Bio FG zur Möglichkeit der Kommentierung und Nachbesserung vorzulegen.
Außerdem sollen diese nach den fachlichen Endkorrekturen und der Abnahme durch den EK Bio Fließgewässer unmittelbar durch
den Auftragnehmenden selbst im LAWA AO mit einer kurzen Präsentation (ca. 8 10 Minuten, erfolgt in der
Regel online) vorgestellt werden.
1.2 zeitlicher Rahmen
Die Projektdauer beträgt 12 Monate. Das Projekt wird von einem Projektbeirat begleitet, dem
gegenüber der Auftragnehmende regelmäßig mindestens alle 2 Monate schriftlich einen kurzen Bericht im Umfang von max. 2
Seiten zum Arbeitsstand und ergänzt durch Anlagen zu
ersten Beispielen und Ergebnissen erstattet. Die Steckbriefe sind auf einer passwortgeschützten Cloud immer aktuell und für
die Mitglieder des Projektbeirates zur Einsichtnahme bereitzuhalten. Auf weitgehend fertige Steckbriefe ist im kurzen Bericht
hinzuweisen, damit diese
innerhalb des EK Bio Fließgewässer in den Ökoregionen sukzessive geprüft und im Ergebnis
der Prüfungen der weitere Projektverlauf zwischen Beirat und Auftragnehmendem abgestimmt
werden kann.
Neben einem Auftakttermin sind zwei weitere Beiratssitzungen als Onlinekonferenzen vorgesehen. Der Sitzungsumfang (Anzahl, Art
und Dauer) kann bei Bedarf mit der Projektleitung
angepasst werden.
1.3 Anforderungen an den Auftragnehmer (Eignung)
Der Auftragnehmer muss Kenntnisse der in Deutschland vorhandenen Fließgewässertypen
sowie deren Bewertung gemäß EU-WRRL nachweisen können. Dabei müssen Kenntnisse
über die Bewertung der biologischen Qualitätskomponenten (Fische, Makrozoobenthos, Gewässerflora) als auch der
Gewässerstruktur als Grundkenntnisse nachgewiesen werden.
Aus den oben genannten Anforderungen ergeben sich sehr gute Kenntnisse der deutschen
Sprache und gute Kenntnisse eines geeigneten Text- und Layoutbearbeitungsprogramms als
Mindestanforderungen an den Auftragnehmer. Bei Nachweis hochwertiger fachlicher Texte in
deutscher Sprache, z.B. über einen Abschlussbericht/-arbeit, werden diese als Nachweis
4
dieser Anforderungen genutzt. Liegen diese bspw. nur in englischer Sprache vor, ist ein entsprechender Sprachnachweis der
deutschen Sprache erforderlich.
Das Vorhandensein der entsprechenden Kapazitäten für die Projektbearbeitung sowohl in Bezug auf das einzusetzende
Personalanzahl als auch die technischen und infrastrukturellen
Ressourcen stellt eine weitere Voraussetzung dar.
Der Nachweis der genannten Anforderung erfolgt als Teil des sogenannten Ausführungskonzepts, in dem die Bearbeitung des
Auftrags nachvollziehbar dargestellt wird (siehe Punkt 1.4)
i.V.m. den Vordrucken der Anlagen (s.u. zu 4 Anlagen).
1.4 Hinweise zur Angebotserstellung & Vergabekriterien
Die Vergabe erfolgt entsprechend der Bewertung nachfolgend aufgeführter Kriterien (Tabelle
1) und nicht alleine nach dem Preis.
Ausführungskonzept:
Zur Bewertung des Angebots soll die geplante Projektbearbeitung in einem Ausführungskonzept dargestellt werden. Aus diesem
soll der Zeitplan, die für die Bearbeitung der jeweiligen
Arbeitspakete vorgesehenen Mitarbeitenden und die genutzte technische Ausstattung hervorgehen. Außerdem sind die
Anforderungsnachweise der zuvor genannten Mitarbeitenden bzw.
des Teams im Ausführungskonzept aufzuführen. Sollten mehr als 5 Nachweise zum gleichen
Thema vorhanden sein, sind die 5 aussagekräftigsten auszuwählen, davon drei aus den letzten 10 Jahren. Eine detaillierte
Darstellung der fachlich-inhaltlichen Projektbearbeitung ist nicht
erforderlich.
Aus der Erklärungen über die Qualifikation des einzusetzenden Personals im Ausführungskonzept resultiert auch die
Verpflichtung zum Einsatz der dortig genannten Personen in dem
hier ausgeschriebenen Projekt.
Fachliche Qualität:
Neben dem Ausführungskonzept wird die fachliche Erfahrung der am Projekt Mitwirkenden
und damit die zu erwartende fachliche Qualität der Projektbearbeitung als Vergabekriterium
berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass die fachliche Qualität einen erheblichen positiven Einfluss auf das geplante
Projekt und die auszuführenden Dienstleistungen haben wird.
Eine reine Auflistung von Referenzen ist deswegen hierfür ausdrücklich nicht ausreichend.
Vielmehr wird erwartet, dass die bestehenden Kenntnisse und Erfahrungen, z.B. von Veröffentlichungen oder Projekten, zu einer
erfolgreichen Projektbearbeitung für das hier vorliegende Vorhaben kausal dargestellt werden. Dies betrifft insbesondere
vorliegende Kenntnisse
5
der Bewertungsverfahren und der Fließgewässersteckbriefe. Für jeden aufgeführten Beleg ist
der erhebliche positive Einfluss auf die Projektbearbeitung kurz darzustellen.
1.5 Bewertungsmatrix
Die folgende Tabelle stellt die spezifischen Anforderungen und ihre Gewichtung im Rahmen
der Zuschlagskriterien dar.
Tabelle 1
Kategorie
Preis Bewertung des Angebotspreises
Beschreibung Punkte Angebotsangaben
relative
Kostenabweichung
[%]
Bewertung
Das günstigste Angebot erhält die maximale Punktzahl
(100). Dieses Angebot gilt als 100%. Pro 1% Teuerung
werden 0,5 Punkte abgezogen. Die prozentuale Teuerung wird als relative Kostenabweichung in der Bewertungsmatrix ermittelt
und in der Bewertung wird die entsprechende Punktzahl abgezogen.1
max.
100
100,00
Stimmigkeit des Ausführungskonzepts (Leistungsfähigkeit &
Zeitplan)
Bewertung Ausführungskonzept
Beschreibung Multiplikationsfaktor
Angebotsangaben
Bewertungsgrundlage
Bewertung
Das Ausführungskonzept wird im Angebot in vollem Umfang nachvollziehbar dargestellt. Es enthält einen stimmigen Zeitplan
und den jeweiligen Arbeitspaketen entsprechende Kapazitäten. Eine fristgerechte Projektbearbeitung ist zu erwarten.
1,4 140,00
Das Ausführungskonzept wird im Angebot größtenteils
nachvollziehbar dargestellt, es gibt nur wenige und geringfügige Lücken oder Unklarheiten. Es enthält einen
Zeitplan und den jeweiligen Arbeitspaketen zugeordnete
1 100,00
6
Kapazitäten. Eine fristgerechte Projektbearbeitung ist
wahrscheinlich.
Das Ausführungskonzept wird im Angebot mit einigen
Abstrichen nachvollziehbar dargestellt, es gibt einige geringfügige Lücken und Unklarheiten oder vereinzelte Lücken und
Unklarheiten. Es enthält einen Zeitplan und
den jeweiligen Arbeitspaketen zugeordnete Kapazitäten. Eine fristgerechte Projektbearbeitung ist möglich.
0,6 60,00
Das Ausführungskonzept wird im Angebot bedingt nachvollziehbar dargestellt, es gibt diverse Lücken und Unklarheiten, bleibt
aber insgesamt noch verständlich. Es
enthält einen Zeitplan und den jeweiligen Arbeitspaketen zugeordnete Kapazitäten. Eine fristgerechte Projektbearbeitung ist
möglich.
0,3 30,00
Das Ausführungskonzept wird im Angebot nicht nachvollziehbar dargestellt oder es fehlen der Zeitplan
und/oder eine Übersicht der zugeordneten Kapazitäten.
Eine fristgerechte Projektbearbeitung ist zweifelhaft.
0 0,00
Bewertung Ausführungskonzept
fachliche Qualität Bewertung der fachlichen Qualität
Beschreibung Multiplikationsfaktor
Angebotsangaben
Bewertungsgrundlage
Bewertung
Die dargestellten Qualifikationen decken sowohl die
Fließgewässersteckbriefe als auch mindestens ein Bewertungsverfahren (Biologie oder Hydromorphologie)
ab. Alle dargestellten Qualifikationen besitzen einen hohen positiven Einfluss auf die Projektbearbeitung. Eine
hochwertige Umsetzung ist zu erwarten.
1 0
Die dargestellten Qualifikationen decken sowohl die
Fließgewässersteckbriefe als auch mindestens ein Bewertungsverfahren (Biologie oder Hydromorphologie)
ab. Die dargestellte Qualifikation bezüglich der Fließgewässersteckbriefe besitzt einen hohen positiven Einfluss
auf die Projektbearbeitung. Die weiteren dargestellten
Qualifikationen besitzen einen plausiblen positiven
0,8 0
7
Einfluss auf die Projektbearbeitung. Eine wertige Umsetzung ist zu erwarten.
Die dargestellten Qualifikationen decken sowohl die
Fließgewässersteckbriefe als auch mindestens ein Bewertungsverfahren (Biologie oder Hydromorphologie)
ab. Die dargestellten Qualifikationen besitzen einen
plausiblen positiven Einfluss auf die Projektbearbeitung.
Eine gute Umsetzung ist zu erwarten.
0,6 0
Die dargestellten Qualifikationen beinhalten die Fließgewässersteckbriefe. Die dargestellten Qualifikationen besitzen einen
plausiblen positiven Einfluss auf die Projektbearbeitung. Eine ordentliche Umsetzung ist zu erwarten.
0,4 0
Die dargestellten Qualifikationen beinhalten die Fließgewässersteckbriefe oder mindestens ein Bewertungsverfahren (Biologie
oder Hydromorphologie) ab. Die dargestellten Qualifikationen besitzen wahrscheinlich einen
positiven Einfluss auf die Projektbearbeitung. Die Güte
der Umsetzung ist nicht bewertbar.
0,2 0
Die dargestellten Qualifikationen beinhalten die Fließgewässersteckbriefe oder mindestens ein Bewertungsverfahren (Biologie
oder Hydromorphologie) ab. Die dargestellten Qualifikationen besitzen eventuell einen positiven Einfluss auf die
Projektbearbeitung. Die Güte der
Umsetzung erscheint fraglich.
0,1 0
Die dargestellten Qualifikationen beinhalten die Fließgewässersteckbriefe oder mindestens ein Bewertungsverfahren (Biologie
oder Hydromorphologie) ab. Die dargestellten Qualifikationen weisen keinen positiven Einfluss
auf die Projektbearbeitung auf. Die Güte der Umsetzung
erscheint mangelhaft.
0 0
1 Beispiel für die preisliche Bewertung: Das günstigste Angebot beträgt 30.000 , das darauf folgende ist 3.000 teurer. Damit
erhält das günstigste Angebot 100 Punkte, das nachfolgende nur noch 100-(10*0,5) = 95 Punkte. Ein um 50% teureres Angebot
(45.000 ) bekäme entsprechend 100-(50*0,5) = 75 Punkte und ein doppelt so teures Angebot nur noch 100 - (100*0,5) = 50
Punkte.
8
2 Arbeitspakete
2.1 Allgemeines
Zur fachlichen Unterstützung der Aktualisierungen der Bestandsaufnahme und zur Dokumentation der überarbeiteten Grundlagen
in den Ökoregionen, an denen Deutschland Anteile hat,
sind die Beschreibungen der Fließgewässertypen an den aktualisierten Stand der Bewertungsverfahren anzupassen. Die
Anpassungen der Steckbriefe sind notwendig, um den für die Bewertung der biologischen Komponenten und für die
Maßnahmenableitung entscheidenden Zusammenhang zwischen Geologie, Hydrochemie und biozönotischer Ausprägung präzise und
für die Anwender hinreichend umfassend zu erläutern und zu dokumentieren.
Aus diesem Grund sind alle in den Steckbriefen bisher enthaltenen Angaben auf Aktualität
bzw. Passung zu den aktualisierten Bewertungsverfahren Phylib FG 7 und Perlodes 5.1 hin
zu prüfen und zu aktualisieren. Die aktuell gültigen Verfahrensanleitungen sind auf der Homepage
www.gewaesser-bewertung-berechnung.de verfügbar. Die Abschlussberichte und die
technische Dokumentation von Phylib FG 7 mit den Berechnungsgrundlagen können über die
Homepage des Länderfinanzierungsprogramms unter https://www.laenderfinanzierungsprogramm.de/projektberichte/lawa/#AO bezogen
oder über den EK Bio FG erhalten werden. Sind
darüber hinaus gehende Angaben aus den Projekten wie Protokolle aus Beiratssitzungen oder
vergleichbare Unterlagen erforderlich, werden diese über den EK Bio FG bzw. die Projektleitung zur Verfügung gestellt.
2.2 Beschreibung der Arbeitspakete
In den einzelnen Arbeitspaketen sollen folgende fachliche Leistungen erbracht werden:
Teil A: Ergänzung neu hinzugekommener Angaben
Dieser Teil umfasst das Einfügen neu hinzugekommener Fließgewässertypen bzw. neu hinzugekommene Ableitungen eines
bestehenden Fließgewässertyps, sowie weiterer neu hinzugekommener Elemente aus den Bewertungsverfahren Phylib FG 7.0 und
PERLODES 5.1.
A 1. Erweiterung des Kataloges der Steckbriefe um die Fallgruppen künstlicher Fließgewässer, die für die Bewertung des
Makrozoobenthos mit PERLODES relevant sind.
A 2. Erstellen von Entwürfen für die Beschreibung natürlicherweise trockenfallender Fließgewässer entsprechend ihrer
geologischen Ausprägungsform, die für die Bewertung des Makrozoobenthos mit PERLODES relevant ist.
A 3. Ergänzung und Zuordnung der in Phylib FG 7.0 neu hinzugekommenen biozönotischen
Typen für die Bewertungen der Teilkomponenten Makrophyten, Diatomeen und Phytobenthos
ohne Diatomeen (PoD)
9
Die Inhalte und Darstellungen sollen dabei dem etablierten Format entsprechend präsentiert
werden. Inhaltlich-fachlich begründete Abweichungen und Erweiterungen sind in Abstimmung
mit dem Projektbeirat möglich. Insbesondere bezüglich der Einpassung der Bewertung der
künstlichen Fließgewässer ist eine Abstimmung über das Format zu Projektbeginn durchzuführen.
Zu den drei Arbeitspaketen A1 bis A3 sind folgende fachliche Hintergründe zu beachten und
folgende spezifische Zielstellungen zu erreichen:
Zu A 1: AWB
Bei der Darstellung der Fallgruppen der AWB ist als fachlicher Hintergrund zu beachten, dass
deren Bewertung in technischer Hinsicht dem Bewertungsansatz von HMWB folgt. Ein FließOWK wird also wie bei HMWB auch dem
ähnlichsten Fließgewässertyp zugeordnet. Beim
core metric Deutscher Fauna Index (DFI) erfolgt fallgruppenspezifisch eine Aufwertung um
einige Hundertstel Indexeinheiten. Damit wird analog zum Vorgehen bei der Bewertung der
HMWB auf der Bewertungsseite ein Ausgleich hergestellt für die Einschränkungen der Habitatvielfalt und für die
Einschränkungen der Strömungsvielfalt und Strömungsgeschwindigkeit, die sich u.a. aus den oftmals für die Nutzungen
erforderlichen Stauhaltungen ergeben.
Zu A 2: tFG
Natürlicherweise trockenfallende Fließgewässer gibt es in allen Landschaften mit hohen
Grundwasser-Flur-Abständen. Sie (die tFG) führen in Witterungsphasen mit Übersättigung der
oberen Bodenschichten Wasser aus oberflächennahem Abfluss (surface runoff) und aus
Schichtenwasser (interflow). Für Fische sind solche Lebensräume wegen der mehrjährigen
Entwicklungszeit einer Kohorte / Generation nur saisonal und nur bei Vorhandensein eines
ökologisch durchgängigen Verbundes mit ihren in das Grundwasser (Basisabfluss, base flow)
eingebundenen Vorflutern besiedelbar. In den Steckbriefen sind diejenigen Fischarten zu benennen, die tFG regelmäßig
saisonal nutzen.
Bei den wirbellosen Tieren wegen der bei vielen Arten einjährigen Entwicklungszeit einer
Kohorte / Generation gibt es in tFG zahlreiche spezialisierte Arten. Im Regelfall haben sie
ihre Larvalphase im Winterhalbjahr. In den Steckbriefen sind diejenigen Arten der wirbellosen
Tiere zu benennen, die tFG regelmäßig besiedeln.
Aus ökologischen Gründen empfiehlt es sich und wird gefordert, die Großgruppe der tFG im
Steckbrief in geologische Ausprägungsformen zu untergliedern. Die geologischen Ausprägungsformen sind treffend zu
bezeichnen, z. B.
tFG der grundwasserfernen Grundmoränen des zentralen Tieflandes
tFG der Karstgebiete der karbonatischen Mittelgebirge
tFG der gletscherfreien Alpen
10
tFG der silikatischen Mittelgebirge
Jede geologische Ausprägungsform ist anschaulich zu bebildern. Für jede geologische Ausprägungsform sind für den Naturraum
typische Arten der tFG zu benennen, also insbesondere
passend zur vorherrschenden Höhenlage und den vorherrschenden Strömungsbedingungen
und Substrattypen. Die hier erarbeiteten Entwürfe zu den tFG werden nicht unmittelbar Teil
der aktualisierten und dann alsbald für eine Veröffentlichung vorgesehenen aktualisierten
Steckbriefbeschreibungen, sondern sie bilden zunächst eine Arbeitsgrundlage für die weitere
Arbeit des EK Bio FG. Entscheidungen über die günstigste Form und Gliederung der Beschreibungen und zu deren
Veröffentlichung erfolgen durch den EK Bio FG also noch nicht während
der Projektlaufzeit dieses Vorhabens.
Zu A 3:
Bei den typologischen Bewertungsgrundlagen von Phylib gab es zahlreiche Änderungen beim
Übergang von Phylib 5.3 zu Phylib FG 7. Diese führen dazu, dass in den Steckbriefen zahlreiche Änderungen in den
Benennungen (z.B. aller PoD-Typen) oder Zuordnungen von Diatomeentypen und PoD-Typen zu LAWA-Haupttypen erforderlich sind.
Diese sind den Abschlussberichten zu entnehmen und in den Steckbriefen umzusetzen. Die Angaben zu den biologisch
relevanten Differenzierungsmerkmalen zwischen silikatischen und karbonatischen Ausprägungsformen sind auf den aktuellen Stand
zu bringen. Für den für die Bewertung anhand der
Diatomeen neu eingeführten Schiefertyp, der zusammen mit dem basaltischen Typ (Vulkantyp) jetzt neu zum Diatomeentyp D 6
gestellt wurde, sind für jeweils 6 10 Referenzmessstellen des Gneistyps (D 5), des Schiefertyps (D 6) und des Basalttyps (D
6), die jeweils anhand
der Diatomeen mit Zustandsklasse 1 bewertet werden, die Jahresmittelwerte der Alkalinität
und der elektrischen Leitfähigkeit bei den Länderbehörden abzufragen und ihre statistischen
Merkmale (Mittelwert, Standardabweichung, Gesamtbereich) im Steckbrief zum LAWA Typ 5
in einer Tabelle gegenüber zu stellen.
Teil B: Aktualisierung bestehender Angaben
In diesem Abschnitt sind alle dem EK Bio FG bekannten Aktualisierungsumfänge aufgelistet.
Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass aufgrund der detaillierten Prüfung der Steckbriefe im
Abgleich mit den vorgenommenen Verfahrensänderungen weitere Aktualisierungen erforderlich sind. Aus diesem Grund soll für
dieses Arbeitspaket ein zusätzlicher Zeitaufwand in Höhe
von 50% des aus untenstehenden Aufgaben resultierenden Zeitaufwands eingeplant werden,
um sicherzustellen, dass auch diese bisher nicht bekannten Aktualisierungen im Rahmen des
Projektes bearbeitet werden können. Diese sind hier unter Punkt 4 als Anteil des Arbeitspaketes dargestellt. Diese Zuordnung
ist im Ausführungskonzept zu berücksichtigen.
11
1. Prüfung und Überarbeitung der in den Steckbriefen bislang aufgeführten typbezogenen
Leit- und Referenzarten (Makrozoobenthos, Makrophyten & Phytobenthos), Anpassung der
aufgeführten Namen an die Bundestaxaliste 2020 sowie an die aktuellen Einstufungen als
Referenzarten in Phylib (Taxalisten für Phylib FG 7.0) bzw. an die aktuellen Zuordnungen der
Autökologie in PERLODES (siehe: PerlodesOnline_Dokumentation_Teil IV_Tabellen zum
Verfahren)
2. Aktualisierung der Schwellenwerte und der Parameterauswahl für die abiotischen Wasserhärteindikatoren zur einfacheren und
sichereren Trennung silikatisch / karbonatisch entsprechend der Anpassungen bei Phylib-FG 7
3. Anpassung und Erweiterungen bzw. Präzisierungen der aufgeführten geologischen
Grundlagen in den Steckbriefen (z. B. LAWA Typ 5 in Ausprägung D 6)
4. ggf. Nacharbeiten zur Feinjustierung geologischer und biozönotischer Merkmale bzw.
weitere erforderliche Aktualisierungen auf Basis des Abgleichs mit den Verfahrensanleitungen.
Teil C: Projektkoordination und Projektabschluss
In dieses Arbeitspaket fallen sowohl die Organisation, Durchführung und Protokollierung der
Beiratssitzungen als auch die Mitwirkung an den Sitzungen des EK-Bio FG und die Vorstellung
der Projektergebnisse auf dem AO (siehe auch Abschnitt 1.1 bis 1.3).
Darüber hinaus gehören die Nachbesserung vorgenommener Änderungen auf Basis der
Rückmeldungen aus dem Beirat, dem EK Bio FG oder dem AO und die Erstellung einer finalen
Version der Steckbriefe zur Veröffentlichung auf WasserBlick, der Homepage gewaesser-bewertung.de und der Veröffentlichung
eines Abschlussberichts bzw. der fertigen Steckbriefe auf
der Homepage des Länderfinanzierungsprogramms in dieses Arbeitspaket. Bezüglich der Veröffentlichung auf der Homepage des
Länderfinanzierungsprogramms besteht die Pflicht, die
Steckbriefe in eine barrierefreie Version umzuwandeln. Hierfür ist eine von der LAWA zur Verfügung gestellte Vorlage zu
verwenden, zu der es einen Leitfaden zur Benutzung der Vorlage
gibt (Anlage 2).
3 Wichtige Hinweise
Die Frist zur Abgabe eines Angebotes endet am 08.05.2026 um 12:00 Uhr.
Bis zum Ende der Angebotsfrist kann das Angebot schriftlich zurückgezogen werden. Danach
ist der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden.
Die Bindefrist endet mit Ablauf des 12.06.2026.
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Der Bieter erklärt sich durch die Abgabe seines Angebotes mit dieser Angebotsbindefrist einverstanden, das heißt, bis dahin
ist der Bieter verbindlich an sein Angebot gebunden.
Falls ein Bieter Widersprüche, Ungenauigkeiten oder offene Punkte in den Vergabeunterlagen
erkennt oder vermutet, ist der Bieter verpflichtet, dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Fragen (einschließlich Hinweisen) zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren werden ausschließlich in Textform
beantwortet. Die Antworten werden allen Bietern über die
Vergabeunterlagen bekanntgegeben. Sofern Bieter bekannt sind, erhalten diese einen Hinweis auf eine Aktualisierung der
Unterlagen. Selbiges gilt für Änderungen.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Preise sind in EUR anzugeben. Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
Die Angebote sind elektronisch per Mail an die Geschäftsstelle des LFP an Frau Grönebaum (A.Groenebaum@lm.mv-regierung .de)
einzureichen. Verspätete Angebote werden nicht berücksichtigt.
4 Anlagen
Die nachfolgenden Anlagen sind Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme am Vergabeverfahren. Sie werden später dem
Vertrag zugrunde gelegt. Die Anlagen drei bis acht sind für
das Vergabeverfahren als Vorlage (ausfüllbares Wordformular) bei der LFP-Geschäftsstelle
anzufordern und zu nutzen.
Anlage 1: Mustervertrag
Anlage 2: Leitfaden zur Erstellung einer barrierefreien PDF
Anlage 3: Allgemeine Angaben und Bietergemeinschaft (Referenzen werden als Zuschlagskriterium gewertet. Aus Gründen der
Übersicht bitte Referenznachweis bereits hier beilegen).
Anlage 4: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anlage 5: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Anlage 6: Ausschlussgründe
Anlage 7: Datenschutzerklärung
Anlage 8: Tariftreue- und Vergabegesetz MV
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V
Länderfinanzierungsprogramm Wasser, Boden und Abfall 2026
Seite 1 von 6
Vertrag
zur Durchführung des Vorhabens
Anpassungen und Ergänzungen der Steckbriefe der Fließgewässertypen der Bundesrepublik Deutschland an die aktualisierten
typologischen Grundlagen der LAWA-Bewertungsverfahren PHY-LIB und PERLODES
(Projekt-Nr. O8.25)
Zwischen dem
Land Mecklenburg-Vorpommern
vertreten durch das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft,
ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
nachstehend Auftraggeber (AG) genannt
und der
..
[ggf. - vertreten durch die Vertretungsperson der Bietergemeinschaft gemäß 38 Abs. 12
UVgO -]
nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt,
wird folgender Vertrag im Rahmen des Länderfinanzierungsprogramms Wasser, Boden
und Abfall 2026 geschlossen:
1 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die Durchführung des Vorhabens Anpassungen und Ergänzungen der Steckbriefe der
Fließgewässertypen der Bundesrepublik Deutschland an die aktualisierten typologischen Grundlagen der
LAWA-Bewertungsverfahren PHY-LIB und
PERLODES (O8.25)
(2) Die Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen vom xx.xx.xxxx und das geprüfte Angebot vom
xx.xx.xxxx sind als Anlage Bestandteil dieses Vertrages.
(3) Gemäß den Grundsätzen für die Durchführung des Länderfinanzierungsprogramms Wasser, Boden und Abfall werden die
Arbeitsergebnisse von der Projektbetreuung fachlich
geprüft und beurteilt. Das Resultat teilt diese dem AG in Form einer schriftlichen Stellungnahme mit, welche Voraussetzung
ist zur Auszahlung der Schlussrate.
Für die fachliche Projektbetreuung, benannt von der LAWA/LABO/LAGA, ist Ansprechpartner/in:
Frau/Herr
Anschrift
Telefon:
E-Mail:
2 Pflichten des AN
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V
Länderfinanzierungsprogramm Wasser, Boden und Abfall 2026
Seite 2 von 6
(1) Der AN ist verpflichtet, die in 1 dieses Vertrages beschriebene Leistung zu erbringen.
(2) Mit Ablauf der Frist nach 3 Abs. 2 dieses Vertrages legt der AN einen Zwischenbericht
vor, den er parallel an die Projektbetreuung übersendet. Darin ist über die bis zu diesem
Zeitpunkt erzielten Ergebnisse zu berichten.
(3) Mit Ablauf der Frist nach 3 Abs. 3 dieses Vertrages legt der AN den Entwurf des Abschlussberichts vor, die er parallel an
die Projektbetreuung übersendet.
(4) Mit Ablauf der Frist nach 3 Abs. 4 dieses Vertrages legt der AN den Abschlussbericht
und die Schlussrechnung vor, die er parallel an die Projektbetreuung übersendet.
(5) In der Schlussrechnung ist eine (entsprechend dem Angebot gegliederte) Aufstellung, getrennt nach den für Personal-,
Reise- und Sachkosten verausgabten Mitteln, zu erstellen.
Zahlungsbelege und Kostennachweise sind auf Verlangen dem AG in Kopie vorzulegen.
(6) In dem Abschlussbericht sind insbesondere folgende Punkte darzustellen:
Aufgabenstellung und Ziel des Vorhabens,
wissenschaftliche und/oder technische Methoden, die für die Durchführung des Vorhabens verwendet wurden,
Dokumentation und Darstellung der erzielten Arbeitsergebnisse
Nutzen für den wasser-, bodenschutz- bzw. abfallrechtlichen Vollzug,
Angabe der verwendeten Literatur
(7) Der Abschlussbericht bzw. die Ergebnisse des Vorhabens werden den Bundesländern zur
Information und Nutzung zur Verfügung gestellt. Sie werden auf der Webseite des Länderfinanzierungsprogramms
veröffentlicht. Dazu sind nach Abnahme des Schlussberichts
die Unterlagen dem AG in mit dem Ansprechpartner absprachegemäßer digitaler, les- und
bearbeitbarer Form [bspw. als Word-Datei und als PDF-Datei per E-Mail] zu übergeben.
(8) Der AN hat dem AG auf Verlangen eine Ausfertigung der bei der Durchführung des Vorhabens entstehenden wissenschaftlichen
und technischen Unterlagen (Datenerhebungen, Datenzusammenstellungen, Zeichnungen und Beschreibungen, Berechnungs- und
sonstige Unterlagen) unentgeltlich zu überlassen.
(9) Sollte sich im Verlauf der Ausführung der Arbeiten herausstellen, dass der Auftrag in der
vereinbarten Form undurchführbar ist, das angestrebte Ergebnis überhaupt nicht, nicht auf
dem vorgesehenen Weg oder nicht mit der vereinbarten Vergütung zu erreichen ist, so hat
der AN dem AG unverzüglich schriftlich zu berichten.
(10) Der AN ist verpflichtet, den AG auf Anforderung jederzeit über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu
unterrichten.
3 Termine, Fristen
(1) Die in 1 dieses Vertrages bezeichnete Leistung ist bis zum xx.xx.xxxx zu erbringen.
(2) Der AN legt den Zwischenbericht gemäß 2 Abs. 2 dieses Vertrages bis spätestens zum
xx.xx.xxxx gleichzeitig dem AG und dem Projektbetreuer vor.
(3) Der Entwurf des Abschlussberichts ist bis zum xx.xx.xxxx an den AG und gleichzeitig an
die Projektbetreuung zu übersenden.
(4) Der Abschlussbericht und die Schlussrechnung sind bis zum xx.xx.xxxx an den AG und
gleichzeitig an die Projektbetreuung zu übersenden.
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(5) Erkennt der AN, dass die vertraglich vereinbarten Fristen nicht eingehalten werden können, hat er den AG unter Darlegung
der für die Verzögerung ursächlichen Gründe unverzüglich davon schriftlich in Kenntnis zu setzen, damit dieser einer
Verlängerung zustimmen kann. Der AN unterbreitet gleichzeitig einen Vorschlag, welche neue Frist gelten soll.
Wird die Zustimmung nach Satz 1 verweigert, ist dies durch den AG zu begründen.
4 Abnahme
(1) Die Abnahme der Leistung erfolgt durch den AG unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Projektbetreuung zum
Abschlussbericht.
(2) Werden bei der Abnahme Mängel festgestellt, so hat der AN diese nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer
angemessenen Frist zu beseitigen.
(3) Werden bei der Abnahme Mängel festgestellt, so hat der AN diese nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer
angemessenen Frist zu beseitigen.
5 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Sie beginnt mit der Abnahme nach 4 dieses
Vertrages.
6 Vergütung
(1) Für die gemäß 1 dieses Vertrages zu erbringende Leistung erhält der AN eine Vergütung
in Höhe von:
XX Euro
In Worten: XX Euro
inkl. 19% USt i.H.v. XX Euro
(2) Mit dieser Vergütung sind alle im Rahmen der Durchführung des Vorhabens entstehenden
Aufwendungen und Nebenkosten des AN abgegolten. Herstellung und Überlassung des
Entwicklungsergebnisses sowie am Entwicklungsergebnis gewährte Nutzungsrechte vollständig abgegolten. Die Verpflichtung zur
Abführung von Steuern und Sozialabgaben aus
diesem Werkvertrag obliegt ausschließlich dem AN.
(3) Die Vergütung erfolgt unbar durch Überweisung auf das folgende Konto des AN:
International Bank Account Number (IBAN):
Bank Identifier Code (BIC):
7 Fälligkeit und Zinsen
(1) Für die Vergütung wird Ratenzahlung vereinbart. (unter 50.000 nur 2 Raten)
1. Rate nach Vertragsabschluss und Vorlage
einer Zwischenrechnung, in Höhe von:
XX
2. Rate nach Abnahme des Zwischenberichts/des Entwurfs des Abschlussberichts und Vorlage einer Zwischenrechnung, in Höhe
von (entfällt bei 2 Raten)
XX
3. Rate (Schlussrate) nach Abnahme des
Abschlussberichts und Vorlage einer Schlussrechnung,
XX
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in Höhe von:
XX
(2) Die Schlussrate wird erst fällig, wenn:
- die Abnahme erfolgt ist,
- die Endfassung des Abschlussberichtes bzw. die Ergebnisse des Vorhabens in digitaler Form dem AG vorliegen,
- die Schlussrechnung vorliegt und geprüft ist.
(3) Rückzahlungsansprüche aus diesem Vertrag sind vom Zeitpunkt ihrer Entstehung an zu
verzinsen. Der Zinssatz beträgt für das Jahr 3 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
8 Kündigung
(1) Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung, wenn ein wichtiger
Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Durchführbarkeit oder die Finanzierung des in 1
genannten Zieles nach Einschätzung eines Vertragspartners nicht mehr gegeben ist. In diesem Fall ist der AN verpflichtet, die
bis dahin erbrachten Ergebnisse abzuliefern.
(2) Die Kündigung ist dem jeweils anderen Vertragspartner unter Angabe der Gründe schriftlich anzuzeigen und zu begründen.
Dem gekündigten Vertragspartner ist eine angemessene Frist zur Erwiderung einzuräumen.
(3) Wird aus einem Grund gekündigt, den der AG zu vertreten hat, sind dem AN die projektbezogenen Aufwendungen zu erstatten,
die bis zum Ende der Vertragslaufzeit nachweislich entstanden sind und unmittelbar aus dem Vertrag resultieren, abzüglich der
ersparten
Aufwendungen.
(4) Wird aus einem Grund gekündigt den der AN zu vertreten hat, sind nur die bis dahin vertragsgemäß erbrachten in sich
abgeschlossenen und nachgewiesenen Leistungen zu vergüten. Der Schadensersatzanspruch des AG bleibt unberührt.
9 Beteiligung Dritter
(1) Der AG darf durch die Durchführung des Vorhabens Dritten gegenüber nicht verpflichtet
werden. Bei der Gestaltung von Verträgen zur Beteiligung Dritter ist dies vom AN zu beachten. Der AN stellt den AG von
sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
(2) Der AN hat bei der Vergabe von Vertragsleistungen an Dritte diese über die Finanzierung
des Vorhabens aus Mitteln des Länderfinanzierungsprogramms Wasser, Boden und Abfall zu informieren. Der AN hat Dritten
insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu
stellen, als zwischen ihm und dem AG vereinbart sind.
(3) Bei der Vergabe von Unteraufträgen an Dritte sind die einschlägigen Vorschriften des
Vergaberechts einzuhalten.
10 Haftung gegenüber Dritten
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(1) Der AG haftet nicht für Schäden aller Art, die dem AN oder Dritten im Zusammenhang mit
diesem Vorhaben entstehen. Wird er für solche Schäden haftbar gemacht, so hat ihn der
AN freizustellen.
(2) Der Vertrag lässt gesetzliche Bestimmungen und behördliche Anordnungen unberührt und
befreit insbesondere nicht von den Erfordernissen behördlicher oder sonstiger Erlaubnisse
und Genehmigungen.
11 Veröffentlichung, Bekanntgabe und Nutzungsrechte
(1) Der AN ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse in wissenschaftlich üblicher Form zu veröffentlichen und in Forschung und
Lehre zu verwenden. Bei der Veröffentlichung ist auf die
Finanzierung durch das Länderfinanzierungsprogramm Wasser, Boden und Abfall hinzuweisen.
(2) Der AG erwirbt ohne weitere Vergütung die ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten, übertragbaren
Nutzungsrechte an der Leistung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und öffentliche
Zugänglichmachung in allen bekannten Nutzungsarten einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und Weiterentwicklung
und der Nutzung der hierbei entstehenden Ergebnisse im vorgenannten Umfang. Dabei
hat der AN sicherzustellen, dass er im Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung
dem AG im selben Maße die unbeschränkten Nutzungsrechte an Werken übertragen
kann, deren Urheber seine Mitarbeiter oder beteiligte Dritte sind.
Im Einzelnen:
(2.1) An den für den AG im Rahmen dieses Vertrages individuell erstellten Arbeitsergebnissen (Individualsoftware, Konzepte,
Dokumentationen, Schnittstellen-Code) räumt der
AN dem AG das ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und inhaltlich unbeschränkte
Nutzungsrecht ein. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung
sowie zur Bearbeitung und Umgestaltung. Das Nutzungsrecht erstreckt sich auf den Objektcode und den Quellcode sowie die
zugehörige
Dokumentation.
(2.2) Sofern der AN im Rahmen der Leistungserbringung Open-Source-Softwarekomponenten einbringt, räumt er dem AG an diesen
Bestandteilen abweichend von Abs. 1
ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht wird daher
nur in dem Umfang gewährt, der erforderlich ist, um die durch diesen Vertrag gewährten
Rechte an der vom AN veröffentlichten Version des Programms uneingeschränkt und
ohne zusätzliche Verpflichtungen oder Kosten ausüben zu können. Bei Open-Source-Software gelten die Bedingungen der
jeweiligen Open-Source-Lizenz. Der AN stellt sicher,
dass die verwendeten Open-Source-Lizenzen die zweckentsprechende Nutzung der Gesamtlösung durch den AG (insbesondere die
Weitergabe an andere Bundesländer im
Rahmen des LFP-Projekts) nicht einschränken.
(2.3) Der AN versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte verfügt, um dem AG die
Rechte gemäß Abs. 2.1 und 2.2 einzuräumen, und dass durch die vertragsgemäße Nutzung keine Rechte Dritter verletzt
werden. Er stellt den AG von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
(3) Der AG ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse oder Teile davon bekannt zu geben. Der AN
erkennt eine Veröffentlichung ausdrücklich an. Werden hiervon Angaben berührt, die vom
AN als vertraulich bezeichnet wurden, ist die Bekanntgabe vorher einvernehmlich zu regeln.
(4) Ergebnisse des Vorhabens sind in deutscher Sprache zu veröffentlichen und können, falls
für die europäische Normung erforderlich, in französischer und englischer Sprache erstellt
werden.
(5) Der AG ist berechtigt, Bearbeitungen und Umgestaltungen der Leistung herzustellen und
diese in gleicher Weise wie die Leistung zu nutzen.
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(6) Der AG kann Nutzungsrechte auf Dritte übertragen oder diesen die Nutzungsrechte einräumen.
12 Sonstige Vereinbarungen
(1) Eine Abtretung von Forderungen des AN gegen den AG ist ausgeschlossen.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich
vereinbart werden.
13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwerin.
Source: 4
https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Ministerium-fuer-Klimaschutz-Landwirtschaft-laendliche-Raeume-und-Umwelt-
Mecklenburg-Vorpommern/2026/04/6465268.html
Data Acquisition via: p8000001
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