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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Peine - Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen Verwertung von Alttextilien Altschuhen aus dem Landkreis Peine ab 01.07.2026
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026041600582474258 / 260426-2026
Veröffentlicht :
16.04.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
30.06.2027
Angebotsabgabe bis :
18.05.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
90500000 - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
DEU-Peine: Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und
anderen Abfällen Verwertung von Alttextilien Altschuhen aus dem Landkreis
Peine ab 01.07.2026

2026/S 74/2026 260426

Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Verwertung von Alttextilien Altschuhen aus dem Landkreis Peine ab 01.07.2026
OJ S 74/2026 16/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe (A+B) Landkreis Peine
E-Mail: rechnung@ab-peine.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Verwertung von Alttextilien Altschuhen aus dem Landkreis Peine ab 01.07.2026
Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist die Verwertung von Alttextilien und Altschuhen der
A+B Peine als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassenen Alttextilien und
Altschuhe ab dem 01.07.2026. Die Leistung umfasst den Transport (ggf. Umschlag) bis zur
Verwertungsanlage und die Verwertung. Ferner sind vom Auftragnehmer an der
Zentraldeponie AEZ in Hohenhameln- Stedum geeignete Transportmittel (bspw.
Wechselbrücken) bereitzustellen, die von der Auftraggeberin befüllt werden. Die Alttextilien
und Altschuhe werden nach Wahl des Auftragnehmers entweder verpackt in Säcken oder als
Ballen verpresst zur Übernahme bereitgestellt. Die Alttextilien und Altschuhe sind einer
ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen. Sie sind zu sortieren und
entsprechend der Rangfolge der 5-stufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
und der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG vorrangig wiederzuverwenden und stofflich zu
verwerten. Die erwartete Sammelmenge für Alttextilien und Altschuhe beträgt nach Schätzung
der Auftraggeberin ca. 500 bis 600 Mg/Jahr.
Kennung des Verfahrens: bb4757e1-32bf-4b2e-9bfe-219980be7724
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und
anderen Abfällen

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Peine (DE91A)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller Vereinigungen: § 123 Abs. 1
Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist
wegen einer Straftat nach: § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) --- § 123 Abs. 1 Nr.
1 GWB: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig
festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129a StGB (Bildung terroristischer
Vereinigungen)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123
Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist
wegen einer Straftat nach: § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) --- § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist
wegen einer Straftat nach: § 261 StGB (Geldwäsche)
Betrug: Betrug oder Subventionsbetrug: § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 264 StGB
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden --- § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig
festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Korruption: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
desVergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist
wegen einer Straftat nach: §§ 299 (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), 299a und 299b (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) StGB --- §
123 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,

dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern) --- § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §§ 333 (Vorteilsgewährung) und
334 (Bestechung) StGB, jeweils auch iVm § 335a StGB (Ausländische und internationale
Bedienstete) --- § 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig
festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §§
232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verstöße
gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 123 Abs. 4 Satz 1 Nr.
1 und 2 GWB: Ausschluss, wenn ein Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der
öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung dieser Verpflichtung
nachweisen kann. Das gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch
nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Beiträge zur
Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Verstöße gegen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: § 123 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 GWB: Ausschluss,
wenn ein Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung dieser Verpflichtung nachweisen kann. Das gilt nicht, wenn
das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung
vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern oder Abgaben einschließlich Zinsen,
Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen umweltrechtliche
Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen sozialrechtliche
Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegengeltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Insolvenz: § 124 Abs. 1 Nr.
2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit
Insolvenz vergleichbares Verfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Einstellung der beruflichen Tätigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Schwere Verfehlung: § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der
beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende

Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt: §
124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (vgl. auch § 6
VgV). Verbotstatbestände nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-
Sanktionen).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte
Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Täuschung oder
unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe
oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. ---
§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in
unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten,
durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig
oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche
Verpflichtungen: § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG: Von der Teilnahme an einem Wettbewerb
um einen Liefer-, Bau oder Dienstleistungsauftrag der in den §§ 99 und 100 GWB genannten
Auftraggeber sollen Bewerber bis zu einer Dauer von drei Jahren ausgeschlossen werden, die

oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nach 1. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10
bis 11 SchwarzArbG, 2. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 SGB III, 3. §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c,
1d, 1f oder 2 AÜG oder 4. § 266a Abs. 1 bis 4 StGB zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer
Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt
auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall
angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung
nach Satz 1 besteht. --- § 21 Abs. 1 Satz 1 AEntG: Von der Teilnahme an einem Wettbewerb
um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen
für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit
ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 und 11 oder
Abs. 2 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden
sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im
Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden
Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht. --- § 19 Abs. 1 Satz 1 MiLoG: Von der Teilnahme
an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau-oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen
Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen
Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes
nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 10 und 11 oder Abs. 2 mit einer Geldbuße von wenigstens
zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. --- § 4 Abs. 1 NTVergG: Öffentliche
Aufträge über Bau- und Dienstleistungen dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die
bei Angebotsabgabe erklären, bei der Ausführung des Auftrags im Inland 1. ihren
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 MiLoG mindestens ein
Mindestentgelt nach den Vorgaben des MiLoG und 2. ihren Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG, insbesondere von
Branchentarifverträgen, die nach den Vorgaben des AEntGbundesweit zwingend Anwendung
finden, erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen
zu zahlen. § 4 Abs. 2 NTVergG: Fehlt bei Angebotsabgabe die Erklärung nach Absatz 1 und
wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so ist das Angebot von der Wertung
auszuschließen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Verwertung von Alttextilien Altschuhen aus dem Landkreis Peine ab 01.07.2026
Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist die Verwertung von Alttextilien und Altschuhen der
A+B Peine als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassenen Alttextilien und
Altschuhe ab dem 01.07.2025. Die Leistung umfasst den Transport (ggf. Umschlag) bis zur
Verwertungsanlage und die Verwertung. Ferner sind vom Auftragnehmer an der
Zentraldeponie AEZ in Hohenhameln- Stedum geeignete Transportmittel (bspw.
Wechselbrücken) bereitzustellen, die von der Auftraggeberin befüllt werden. Die Alttextilien
und Altschuhe werden nach Wahl des Auftragnehmers entweder verpackt in Säcken oder als
Ballen verpresst zur Übernahme bereitgestellt. Die Alttextilien und Altschuhe sind einer
ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen. Sie sind zu sortieren und
entsprechend der Rangfolge der 5-stufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
und der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG vorrangig wiederzuverwenden und stofflich zu
verwerten. Die erwartete Sammelmenge für Alttextilien und Altschuhe beträgt nach Schätzung
der Auftraggeberin ca. 500 bis 600 Mg/Jahr.

Interne Kennung: LOT-0001 E44969262

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und
anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option der Vertragsverlängerung um 1 Jahr bis zum 30.06.2028.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Peine (DE91A)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
Andere Laufzeit: Unbekannt

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bietergemeinschaften haben ein Verzeichnis über die
Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters der
Bietergemeinschaft sowie eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich
unterzeichnete Erklärung zu übergeben, aus der hervorgeht, dass der bevollmächtigte
Vertreter der Bietergemeinschaft die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegen über dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als
Gesamtschuldner haften, wobei diese Haftung auch nach Auflösung der Bietergemeinschaft
bestehen bleibt (Formular vorhanden).

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern
mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als
Unterauftragnehmer vorgesehen ist. Formular vorhanden. Auf gesonderte Aufforderung sind
die Unterauftragnehmer zu benennen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Übersicht und Angaben zum Bieter, Angaben zur
Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher
Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Möchte sich der Bieter im Wege einer Eignungsleihe auf
die Fähigkeiten von Drittunternehmen berufen, hat er für den Nachweis, dass ihm die für den
Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieses Unternehmen vorzulegen (vgl. § 47 Abs. 1 VgV).

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG
(Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung / Fachkunde
für die einzelnen zu erbringenden Leistungen. Alternativ kann dem Angebot bei
entsprechender Begründung ein gleichwertiger Nachweis zuständiger Qualitätskontrollinstitute
oder -stellen beigefügt werden. Formular vorhanden.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzangaben zu mindestens einer Leistung, die mit
der zu erbringenden Leistung vergleichbar ist. Der Ausführungszeitraum der
Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahren vor der
Bekanntmachung der Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu
machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer und E-
Mail-Adresse), Bezeichnung des Auftrags, Beschreibung des Leistungsumfanges inkl.
Ausführungszeitraum, Auftragssumme (netto). Formular vorhanden. Auf gesonderte
Aufforderung sind Auftraggeberbestätigungen zu den angegebenen Referenzen vorzulegen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung des Bieters über das Bestehen einer
angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für den ausgeschriebenen
Leistungsbereich spätestens ab Leistungsbeginn(Formular vorhanden), alternativ der
Nachweis einer solchen Versicherung. Die Versicherung muss etwaige Ansprüche aus diesem
Vertrag über mind. 3 Mio. für Personen-/ Sachschäden und mind. 1 Mio. für
Vermögensschäden decken. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen
zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen. Der
Nachweis einer solchen Versicherung ist dem Auftraggeber zum Leistungsbeginn
nachzuweisen.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Darstellung des Gesamtkonzepts der
Leistungserbringung inkl. Angaben zur technischen Ausrüstung und technischen Leitung des
Unternehmens, der/den vorgesehenen Verwertungsanlage(n) (Formular vorhanden) sowie
ggf. zur Zulässigkeit der Verbringung der Abfälle in das Ausland.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Erfüllung der gewerberechtlichen
Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung (im Angebotsschreiben).

Kriterium: Versorgungssicherheit

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, während der gesamten Vertragslaufzeit
über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung Leistungen zu verfügen (im
Angebotsschreiben).

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Erfüllung der Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (im
Angebots-schreiben). Auf gesonderte Aufforderung sind entsprechende Zahlungsnachweise
einzureichen.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auf gesonderte Aufforderung ist ein aktueller (d. h. bei
Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft vorzulegen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auf gesonderte Aufforderung ist die
Vertretungsbefugnis der Person, die das Angebot abgegeben hat, nachzuweisen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auf gesonderte Aufforderung ist eine den gesetzlichen
Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung nachzuweisen. Statt einer
Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG zulässige
Deckungsvorsorge nachgewiesen werden.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auf gesonderte Aufforderung ist ein aktueller Auszug
aus dem Handelsregister (nicht älter als sechs Monate) und ein aktueller
Gewerberegisterauszug gem. § 150 GewO vorzulegen.

Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auf gesonderte Aufforderung sind Bilanzen oder
Bilanzauszüge vorzulegen.

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auf gesonderte Aufforderung ist eine verbindliche
Erklärung der Entsorgungsanlage/n zur Annahme oder Verwertung oder Beseitigung der bei
der Behandlung der erfassten Alttextilien anfallenden Abfälle für den gesamten
Leistungszeitraum vorzulegen.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auf gesonderte Aufforderung sind die vom Bieter
geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer vorzulegen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Das Angebot, das für die Auftraggeberin die geringste wirtschaftliche Belastung
nach sich zieht, erhält den Zuschlag.

5.1.11. Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E44969262

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E44969262
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56
Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf
einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die
Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 18/05/2026 10:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium fürWirtschaft, Verkehr,
Bauen und Digitalisierung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium fürWirtschaft, Verkehr,
Bauen und Digitalisierung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe (A+B) Landkreis Peine

8. Organisationen

8.1. ORG-0001

Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe (A+B) Landkreis Peine
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00005471
Postanschrift: Woltorfer Str. 57/59
Stadt: Peine
Postleitzahl: 31224
Land, Gliederung (NUTS): Peine (DE91A)
Land: Deutschland
E-Mail: rechnung@ab-peine.de
Telefon: +49 51 7177 910
Internetadresse: https://www.ab-peine.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium fürWirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: 04131153308
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Schlichtungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2b97f63c-14c1-4e61-ac6f-74e7dfb8cbaa - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/04/2026 10:06:10 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 74/2026
Datum der Veröffentlichung: 16/04/2026

Referenzen:
https://www.ab-peine.de
https://www.subreport.de/E44969262
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202604/ausschreibung-260426-2026-DEU.txt

 
 
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