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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Dessau-Roßlau - Deutschland Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien Rahmenvertrag: Routineanalytik für die Umweltprobenbank des Bundes, Teilbank für Humanproben
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026041001062160992 / 246850-2026
Veröffentlicht :
10.04.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
13.04.2029
Angebotsabgabe bis :
11.05.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
85111810 - Blutuntersuchungen
85145000 - Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
DEU-Dessau-Roßlau: Deutschland Dienstleistungen von medizinischen
Laboratorien Rahmenvertrag: Routineanalytik für die Umweltprobenbank des
Bundes, Teilbank für Humanproben

2026/S 70/2026 246850

Deutschland Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien Rahmenvertrag:
Routineanalytik für die Umweltprobenbank des Bundes, Teilbank für Humanproben
OJ S 70/2026 10/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
E-Mail: Z1.5@uba.de
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvertrag: Routineanalytik für die Umweltprobenbank des Bundes, Teilbank für
Humanproben
Beschreibung: Die Umweltprobenbank des Bundes (UPB) ist ein Archiv von Proben, mit
denen die Quali-tät der Umwelt und gesundheitsrelevante Umwelteinflüsse auf den Menschen
dokumentiert und bewertet werden. Neben einer großen Zahl von Umweltproben werden für
die UPB jährlich Humanproben (24h-Urin, Vollblut und Blutplasma) von ca. 500 Studierenden
in 4 Städten Deutschlands gewonnen. Diese Humanproben werden benötigt, um
Veränderungen der umweltbedingten (Schad-)Stoffbelastung des Menschen im Laufe der Zeit
verfolgen zu können. Die UPB bildet ein zentrales Element der Umweltbeobachtung in
Deutschland. Sie liefert dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit (BMUKN) eine wissenschaftliche Grundlage, um Maßnahmen im
(gesundheitsbezogenen) Umwelt- und Naturschutz ergreifen und ihren Erfolg kontrollieren zu
können. Der Betrieb der Umweltprobenbank ist in der Konzeption der Umweltprobenbank des
Bundes verbindlich geregelt. Um ein hohes Maß an Qualitätssicherung zu erreichen, sind
wesentliche Schritte von der Probenahme über den Probentransport, die Probenaufarbeitung
bis zur Langzeitlagerung in Standardarbeitsanweisungen (englisch: Standard Operating
Procedures, kurz: SOP) verbindlich festgelegt. . Für die UPB sind Blutplasma und
Vollblutproben auf die im folgenden aufgeführten Elemente zu untersuchen. - Blei, Cadmium,
Quecksilber und Mangan in Vollblut; - Kupfer, Selen und Zink in Blutplasma. . Pro Jahr sind
jeweils maximal 520 Vollblut- und Blutplasmaproben zu untersuchen. . Die näheren fachlichen
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 1e713c72-b4e4-48c2-9ee5-cbe286a91b3b
Interne Kennung: 206128_93 062/00014
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85111810 Blutuntersuchungen

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingender
Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1
i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5
GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
GWB noch nicht abgelaufen ist.
Betrug: Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1
Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Korruption: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende
Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB
noch nicht abgelaufen ist.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß §
123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet. de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte

Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Verstöße gegen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.
V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__123. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den
Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verstöße
gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender
Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123. html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen umweltrechtliche
Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB.
Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die
den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen sozialrechtliche
Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB.
Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die
den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche
Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB.
Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die
den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1
Nr. 2 i.V. m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.
de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem
Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.

Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Insolvenz: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit
Insolvenz vergleichbares Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.
V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb
/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den
Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www. gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Schwere Verfehlung: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V. m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-iminternet. de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt:
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet. de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB
noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende

Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte
Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Täuschung oder
unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative Ausschlussgründe gemäß §
124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: - EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland: Ausschlussgründe nach
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung
(EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter:
https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Es besteht
seit dem 09.04.2022 ein Zuschlagsverbot soweit Personen oder Unternehmen, die einen
Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieterxin oder
Auftragnehmerxin auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als
Unterauftragnehmerxinnen, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. - Ausschlussgründe
nach § 21 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz AentG (https://www.gesetze-im-
internet.de/aentg_2009/__21.html); § 98 c des Aufenthaltsgesetz AufenthG (https://www.
gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html); § 19 Mindestlohngesetz MiLoG
(https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html); § 21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz SchwarzArbG (https://www.gesetze-iminternet.de
/schwarzarbg_2004/__21.html); § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LkSG (https://www.
gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html). Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung
ist mit dem Angebot abzugeben. Zusätzlich fragt die Zentrale Vergabestelle vor
Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen Bieterunternehmen bzw. jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister ab. Bei
ausländischen Unternehmen ist zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, auf
Anforderung ein Auszug aus dem einschlägigen Register wie dem Strafregister oder - wenn es
kein Strafregister gibt - eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder
Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats vorzulegen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0000

Titel: Rahmenvertrag: Routineanalytik für die Umweltprobenbank des Bundes, Teilbank für
Humanproben
Beschreibung: Die Umweltprobenbank des Bundes (UPB) ist ein Archiv von Proben, mit
denen die Quali-tät der Umwelt und gesundheitsrelevante Umwelteinflüsse auf den Menschen
dokumentiert und bewertet werden. Neben einer großen Zahl von Umweltproben werden für
die UPB jährlich Humanproben (24h-Urin, Vollblut und Blutplasma) von ca. 500 Studierenden
in 4 Städten Deutschlands gewonnen. Diese Humanproben werden benötigt, um
Veränderungen der umweltbedingten (Schad-)Stoffbelastung des Menschen im Laufe der Zeit
verfolgen zu können. Die UPB bildet ein zentrales Element der Umweltbeobachtung in
Deutschland. Sie liefert dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit (BMUKN) eine wissenschaftliche Grundlage, um Maßnahmen im
(gesundheitsbezogenen) Umwelt- und Naturschutz ergreifen und ihren Erfolg kontrollieren zu
können. Der Betrieb der Umweltprobenbank ist in der Konzeption der Umweltprobenbank des
Bundes verbindlich geregelt. Um ein hohes Maß an Qualitätssicherung zu erreichen, sind
wesentliche Schritte von der Probenahme über den Probentransport, die Probenaufarbeitung
bis zur Langzeitlagerung in Standardarbeitsanweisungen (englisch: Standard Operating
Procedures, kurz: SOP) verbindlich festgelegt. . Für die UPB sind Blutplasma und
Vollblutproben auf die im folgenden aufgeführten Elemente zu untersuchen. - Blei, Cadmium,
Quecksilber und Mangan in Vollblut; - Kupfer, Selen und Zink in Blutplasma. . Pro Jahr sind
jeweils maximal 520 Vollblut- und Blutplasmaproben zu untersuchen. . Die näheren fachlichen
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne Kennung: 206128_93 062/00014

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85111810 Blutuntersuchungen
Menge: 4 160 Stück
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für den Auftraggeber besteht die Möglichkeit diesen Vertrag
optional einmalig um 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen zu verlängern.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 22/06/2026
Enddatum der Laufzeit: 13/04/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Bei dieser Option handelt es sich um ein einseitiges
Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die
Wahrnehmung der Option. Sofern der Auftraggeber die Option nutzen möchte, teilt er dies
dem Auftragnehmer vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit mit. Im Falle der Wahrnehmung
der Option gelten die im Angebot genannten Preise für den Optionszeitraum. Der Vertrag
endet spätestens am 12. April 2030, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten während der Ausführung des
Auftrages (ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit): Freiwillige
Selbstverpflichtung zur Vermeidung und Reduzierung schädlicher Klimawirkung bzw.
Einhaltung weiterer Nachhaltigkeitsaspekte sowie ggf. ergänzend die freiwillige
Selbstverpflichtung zur Kompensation schädlicher Klimawirkung (Sollte der Anbieter den
Auftrag nachhaltig ausführen, werden im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der
Angebote Punkte vergeben)
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung
Grüne Auftragsvergabe Kriterien: Sonstige Kriterien für ein umweltorientiertes öffentliches
Beschaffungswesen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder
gelieferten Güter beinhalten Prozessinnovationen.

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur
Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Einhaltung
von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen etc. Nachzuweisen
durch die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Auftragnehmende muss an nationalen
/internationalen Vergleichsmessungen / Ringversuchen zur Bestimmung der geforderten
Parameter erfolgreich teilgenommen haben. Nachzuweisen durch bestätigte Ergebnisse über
die erfolgreiche Teilnahme an mindestens 2 nationalen/internationalen Vergleichsmessungen /
Ringversuchen (nicht älter als 2 Jahre).

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ausgewiesene mehrjährige Expertise in der
quantitativen Bestimmung von Umweltschadstoffen in der Spurenanalytik. Nachzuweisen
durch: - Publikationen zum Thema Bestimmung von Umweltschadstoffen in peer reviewed
Journals (mindestens 2, nicht älter als 5 Jahre), sowie - Auflistung und Kurzbeschreibung
bisher durchgeführter Projekte (mindestens 2, nicht älter als 5 Jahre).

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: qualitative/konzeptionelle Bewertungskriterien

Beschreibung: Mit dem Angebot sind eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu
machen, die eine Beurteilung der in der Leistungsbeschreibung definierten
Bewertungskriterien (insbesondere Ausführungen zu allen geforderten Teilleistungen,
Analysemethoden und QS-Maßnahmen) ermöglichen. Diese Ausführungen des Bieters sind
Grundlage für die Bewertung. Die Wertung der Ausführungen des Bieters richtet sich danach,
wie vollständig, fundiert, präzise und explizit der Bieter die an ihn gerichteten Anforderungen
jeweils aufgreift und überzeugend darstellt und wie die beschriebene Vorgehensweise eine
qualitätsvolle Leistungserbringung erwarten lässt. Das Nicht-Erreichen ggf. vorgegebener
Mindestpunkte führt zum Ausschluss des Angebotes. Die Beurteilung der
Nachhaltigkeitsmaßnahmen erfolgt anhand Umfang und Wertigkeit der ökologischern,
ökonomischen und/oder sozialen Maßnahmen (in Zusammenhang mit dem Auftrag). . Die
qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Brutto-Angebotspreis
Beschreibung: Es wird der (fiktive) Brutto-Gesamtpreis gemäß Preisblatt herangezogen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien
ausgedrückt werden kann: Der Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem
Angebotsformular/Preisblatt) wird durch die jeweils erreichte Qualitätspunktzahl (qualitative
Kriterien) dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro Leistungspunkt (sogenannter
Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/04/2026 23:59:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=851645

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=851645
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/05/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich nach §
56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und
Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu
vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht

verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen
Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr
Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Die Nachforderung
von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote
anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen. I
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 11/05/2026 13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: 06844 Dessau-Roßlau
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2
Vertreterxinnen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Bietende sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen
nach erbrachter Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich, soweit
Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14 Tagen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,

einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der
Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Umweltbundesamt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt:
Umweltbundesamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Umweltbundesamt
Organisation, die Angebote bearbeitet: Umweltbundesamt

8. Organisationen

8.1. ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
Registrierungsnummer: 991-01894-95
Abteilung: Referat Z 1.5 - Zentrale Vergabestelle
Stadt: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06844
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland
E-Mail: Z1.5@uba.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49228 9499 0
Fax: +49228 9499 163
Internetadresse: https://bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)

Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7f878478-6c8f-4306-804e-eb85c09da4da - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/04/2026 10:06:39 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 70/2026
Datum der Veröffentlichung: 10/04/2026

Referenzen:
https://bundeskartellamt.de
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=851645
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=851645
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202604/ausschreibung-246850-2026-DEU.txt

 
 
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