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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Mainz - Deutschland Wartung und Reparatur von Computeranlagen Wartungsverlängerung für Bandbibliotheken
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026032400574314713 / 202183-2026
Veröffentlicht :
24.03.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
23.04.2026
Angebotsabgabe bis :
23.04.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
50312000 - Wartung und Reparatur von Computeranlagen
DEU-Mainz: Deutschland Wartung und Reparatur von Computeranlagen
Wartungsverlängerung für Bandbibliotheken

2026/S 58/2026 202183

Deutschland Wartung und Reparatur von Computeranlagen Wartungsverlängerung für
Bandbibliotheken
OJ S 58/2026 24/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Rheinland Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und
Information Rheinland-Pfalz (LDI)
E-Mail: ausschreibungen@ldi.rlp.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Wartungsverlängerung für Bandbibliotheken
Beschreibung: Wartung/Instandhaltung von Bandbibliotheken
Kennung des Verfahrens: e47b6960-d033-477e-b1fb-0176c987e62e
Interne Kennung: 420-030809
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50312000 Wartung und Reparatur von Computeranlagen

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: zweiter Standort in Mainz

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 100 000,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYN1Z#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist
gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Ein
Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach §
123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist
gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) oder § 89c des Strafgesetzbuchs
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
Betrug: Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren
Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des
Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden, und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption: Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren
Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e
des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des
Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), und den §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), und Artikel 2 § 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ein Ausschlussgrund nach § 123
GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a
des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die
öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen
Verpflichtung nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren worden
ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich
das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein dem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem

Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über
hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn as Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das
Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in
unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten,
durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig
oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001

Titel: Wartungsverlängerung für Bandbibliotheken
Beschreibung: Der Landesbetrieb Daten und Information (LDI) betreibt in Mainz für die
Sicherung der von ihm verwalteten Daten an den Standorten Valenciaplatz (RZ) und Walter-
Hallstein-Straße (ARZ) eine hochverfügbare zentrale Backup-Infrastruktur auf der Basis der
Softwarelösung IBM Storage Protect (ISP). Für die Datenlagerung auf Band werden 2
Bandbibliotheken betrieben. Für die Wartung dieser Hardware sind die unter 1.3.2.3 der
Leistungsbeschreibung geforderten Servicelevel anzubieten. Die Laufzeit der
ausgeschriebenen Wartung und Services beträgt 36 Monate und beginnt am 22.11.2026.
Interne Kennung: 420-030809

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50312000 Wartung und Reparatur von Computeranlagen

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: zweiter Standort in Mainz

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 3 Jahre

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: 2 mal optional je ein weiteres Jahr durch
Auftraggeber

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den durchschnittlichen
Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2022,2023,2024) (brutto) in
Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten
3 Jahren (2022,2023,2024) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld.
Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten
Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur
durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren

2022, 2023, 2024 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist
es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu
machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten
Mitarbeiter in den Jahren 2022, 2023, 2024 in Deutschland in Bezug auf das betroffene
Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6
Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen,
innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare
Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle
(Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung
/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des
Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen, davon mindestens eine eines öffentlichen
Auftraggebers

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Nachweis einer aktuell bestehenden
Haftpflichtversicherung mit mindestens jeweils 500.000 EUR Deckungssummen für Sach- und
Personenschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall oder alternativ eine
verbindliche Erklärung einer Versicherung vorzulegen, aus der sich ergibt, dass im Falle der
Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
/notice/CXPDYYDYN1Z/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYN1Z

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
/CXPDYYDYN1Z
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 23/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 5 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 23/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Büro des Auftraggebers
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines
Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung
des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 08.04.2022,
durch Vorlage Teil A_Anlage 08_Eigenerklärung Sanktionsverordnung Tariftreueerklärung
nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue
und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt
geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26.11.2019 (GVBl. S. 333)). Im Falle des
beabsichtigten Einsatzes eines Nachunterunternehmers: Verfügbarkeitserklärung. Im Falle
einer Bietergemeinschaft: ausgefüllte und unterzeichnete Teil A_Anlage 4. Ausgefüllte und
unterzeichnete Scientology-Schutzerklärung gemäß Teil A_Anlage 07 der Vergabeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft
und Weinbau
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Rheinland Pfalz, vertreten durch
den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Land Rheinland Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und
Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Registrierungsnummer: DEB35

Postanschrift: Valenciaplatz 6
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibungen@ldi.rlp.de
Telefon: +49 6131-6050
Fax: +49 6131-605145
Internetadresse: https://www.ldi.rlp.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Registrierungsnummer: DEB35
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibungen@ldi.rlp.de
Telefon: +49 6131-6050
Fax: +49 6131-605145
Internetadresse: https://www.ldi.rlp.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: DEB35
Postanschrift: Stiftstr. 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.de
Telefon: +49 6131-160
Fax: +49 613116-2234
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen
/vergabekammer/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0004

Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bab12d37-cc47-4d67-8357-575309bb2e33 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/03/2026 13:23:26 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 58/2026
Datum der Veröffentlichung: 24/03/2026

Referenzen:
https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYN1Z
https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYN1Z/documents
https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
https://www.ldi.rlp.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202603/ausschreibung-202183-2026-DEU.txt

 
 
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