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Titel :
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DEU-Duisburg - Deutschland Finanzierungs-Leasing 2026-0121 Leasing von Fahrrädern und E-Bikes für Mitarbeiter der Wirtschaftsbetriebe Duisburg -AöR
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026030401003762618 / 150950-2026
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Veröffentlicht :
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04.03.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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28.03.2026
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Angebotsabgabe bis :
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07.04.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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66114000 - Finanzierungs-Leasing
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DEU-Duisburg: Deutschland Finanzierungs-Leasing 2026-0121 Leasing von
Fahrrädern und E-Bikes für Mitarbeiter der Wirtschaftsbetriebe Duisburg -AöR
2026/S 44/2026 150950
Deutschland Finanzierungs-Leasing 2026-0121 Leasing von Fahrrädern und E-Bikes für
Mitarbeiter der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
OJ S 44/2026 04/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
E-Mail: p.wunsch@wb-duisburg.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: 2026-0121 Leasing von Fahrrädern und E-Bikes für Mitarbeiter der Wirtschaftsbetriebe
Duisburg - AöR
Beschreibung: Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR beabsichtigen den Abschluss einer
europaweiten Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern und E-Bikes für ihre
Beschäftigten im Rahmen des TV Fahrradleasing (TVöD-VKA). Der Auftrag umfasst die
Bereitstellung eines vollständigen Dienstradleasing-Modells einschließlich Einzel-
Leasingverträgen, Versicherungsschutz, optionaler Wartungsleistungen, Störfallmanagement,
Händlernetz sowie eines Online-Portals zur administrativen Abwicklung. Die Finanzierung
erfolgt über Entgeltumwandlung; Ziel ist die Förderung nachhaltiger Mobilität und die
Steigerung der Arbeitgeberattraktivität bei gleichzeitiger vergaberechtskonformer Umsetzung.
Kennung des Verfahrens: 45d2bf84-eea2-455c-bf95-104d2b4cd2d0
Interne Kennung: 2026-0121
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66114000 Finanzierungs-Leasing
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Duisburg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTQ6YHVU8# Gem. § 160 Abs
3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss der Antrag auf
Nachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung, dass der Rüge nicht
abgeholfen wird, an die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-
10, 50667 Köln, Deutschland, gestellt werden. Ein verspäteter Antrag oder ein Antrag ohne
vorhergehende Rüge ist unzulässig.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Es sind alle im § 123 - 126 GWB genannten Ausschussgründe wirksam. Der
Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen
einzureichen. Das entsprechende Formular ( Erklärung des Bieters ) ist in Teil 3 - Vordrucke -
der Vergabeunterlagen enthalten.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach §
129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer krimineller Vereinigungen in
Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigungen im
Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie
allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der
Bildung einer terroristischer Vereinigungen in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der
Bildung einer terroristischen Vereinigungen im Ausland verurteilt wurden und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB
(Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die
nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1)
Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Betrug: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs,
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen
Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet
werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den
Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt
wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in
Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. §
123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Korruption: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch)
wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB
wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB
wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
(Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei
belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter die in den letzten 5 Jahren
nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder
Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder
Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen
können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Bieter bei denen in den letzten 5
Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen
Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen
sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus
fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Bieter bei
denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen
können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder
für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der
Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass
sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resutlierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1
GWB von der Wertung ausgeschlossen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem
Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Zahlungsunfähigkeit: Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers
zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung
resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen,
sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der
ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen
Leistungsfähigkeit verhilft.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bieter über deren Vermögen
ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund
mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher
benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur
erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche
Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1)
Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bieter die
in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren,
außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem.
§ 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom
Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer
gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen
ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter
deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch
die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht
oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer
wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse
vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieter bei denen ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere
Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw.
nicht mehr existiert..
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bieter bei
denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124
Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können,
dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen
können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bieter die in
den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber,
Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender
Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die
in den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber,
Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender
Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Bieter die in diesem
Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln
oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen
könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei
belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1)
Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs.
(1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und
fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: 2026-0121 Leasing von Fahrrädern und E-Bikes für Mitarbeiter der Wirtschaftsbetriebe
Duisburg - AöR
Beschreibung: Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR (WBD) beabsichtigen den Abschluss
einer europaweiten Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung eines Dienstradleasing-
Modells für ihre Beschäftigten auf Grundlage des TV Fahrradleasing (TVöD-VKA).
Gegenstand der Beschaffung ist die Erbringung einer umfassenden Dienstleistung zum
Leasing von Fahrrädern und E-Bikes einschließlich Abschluss und Verwaltung von Einzel-
Leasingverträgen mit einer Laufzeit von jeweils 36 Monaten. Die Rahmenvereinbarung soll
über einen Zeitraum von bis zu 48 Monaten gelten. Der Auftragnehmer hat ein
flächendeckendes Händlernetz im Raum Duisburg sicherzustellen, die Auswahl sämtlicher
fachhandelsüblicher Fahrräder und E-Bikes bis zu einem definierten Höchstwert zu
ermöglichen sowie einen eingepreisten Versicherungsschutz (insbesondere Vollkasko und
Störfallmanagement) bereitzustellen. Zudem sind ein Online-Portal zur Vertrags- und
Prozessabwicklung, Schnittstellen zur Entgeltabrechnung sowie Supportleistungen für
Auftraggeberin und Beschäftigte bereitzustellen. Die Finanzierung der Leasingraten erfolgt
über Entgeltumwandlung der Beschäftigten. Ziel ist die Implementierung eines rechtssicheren,
administrativ handhabbaren und nachhaltigen Mobilitätsangebots.
Interne Kennung: 2026-0121
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66114000 Finanzierungs-Leasing
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Duisburg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eignung zur Berufsausübung - Der / Die Bieterxin /-
gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer persönlichen Eignung zusammen mit dem
Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die
Auftraggeberxin, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1.
Eigenerklärung der Bieterxin / jedes Mitglieds einer Bieterxinnengemeinschaft zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe Anlage 3, Formblatt F5 (Teil 1 von 2) 2.
Eigenerklärung des / der Bieterxin / des Mitglieds der BG zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)- siehe Anlage 3,
Formblatt F5 (Teil 2 von 2) 3. Eigenerklärung der Bieterxin / jedes Mitglieds einer
Bieterxinnengemeinschaft zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften - siehe Anlage 3,
Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEEx) 4. Eigenerklärung der Bieterxin /-
gemeinschaft zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die
Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und
Handelskammer oder einer vergleichbaren Bescheinigung eines anderen Staates in dem der /
die Bieterxin /-gemeinschaftseinen / ihren Firmensitz hat - siehe Anlage 3, Formblatt F11 -
(oder Präqualifikation oder EEEx) 5. Eigenerklärung des / der Bieterxin / BG zur Umsetzung
von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 - siehe Anlage 3,
Formblatt F13 6. Eigenerklärung der Bieterxin / BG zur Selbstreinigung - siehe Anlage 4 - 7.
Nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche
Auftraggeberxinnen seit dem 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem
Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-
Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine
Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieterxin / BG
durchzuführen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieterxin / BG
aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister
vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber
wegen mangelnder Rechtschaffenheit und daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug
auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die betreffende Bieterxin / BG erteilen, sondern sofern
vorhanden und nicht ebenfalls mit einem Eintrag im Wettbewerbsregister behaftet, an das in
der Bieterxinnenrangfolge nächstplatzierte Unternehmen des Vergabeverfahrens. Sollte es
keine weiteren Bieterxinnen / BG ohne Eintrag im Wettbewerbsregister geben, wird der / die
AG in der Regel die Aufhebung des Vergabeverfahrens gemäß § 63 Abs. (1) Nr. 4 VgV
einleiten. Die mit (oder Präqualifikation oder EEE) gekennzeichneten Eigenerklärungen zur
Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3
enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F10 - F11 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder gem. § 122 Abs. (3)
GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV 17 auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den /
die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der
Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig
enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht
überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis
eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben
werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die
entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F10 - F11 in der Anlage 3, die durch die
Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen
für die Formblätter die gemäß Punkt 5.0 von Bieterxinnengemeinschaften und ihren einzelnen
Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte Eignungsnachweise, die nicht vollumfänglich von
den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jedexr
Bieterxin / BG einzureichen. Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F12 - F13 sowie die
Anlage 4 (Selbstreinigung) sind ebenfalls von allen Bieterxinnen / BG auszufüllen. Das gleiche
gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieterxinnengemeinschaft für das Formblatt F9
und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von
Unterauftragnehmerxinnen für die Formblätter F8 (Teil 1) und F8 (Teil 2). Da die darin
enthaltenen Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und
der EEE nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F12 - F13 sowie der
Formblätter F8 - F9 und Anlage 4 nicht zugelassen. Der / die AG wird gemäß § 56 Abs. (2) S.1
VgV fehlende und unvollständige Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der
Bieterxin / BG nachfordern, sofern sie keine nachträgliche Anreicherung des Angebotsinhaltes
darstellen. Jeder / Jede Bieterxin / BG ist aber im eigenen Interesse gehalten, von vornherein
ein vollständiges Angebot mit allen geforderten Nachweisen und Erklärungen einzureichen um
einem Ausschluss vorzubeugen. Der / die AG behält sich das Recht vor im Vorfeld der
Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise
oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE
oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur
ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet. Kopien von
den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu
Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. xEEE = Einheitliche Europäische
Eigenerklärung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistunsgfähigkeit - Der /
Die Bieterxin /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach
besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeberxin, die nachfolgend aufgeführten
Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung des / der Bieterxin / BG zum Gesamtumsatz
des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der
Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Anlage 3,
Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEEx) 2. Eigenerklärung des / der Bieterxin / BG zur
Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem,
technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Anlage 3,
Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEEx) 3. Eigenerklärung des / der Bieterxin / BG
zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Ausführung der ausgeschriebenen
Leistung, mit Benennung des / der Versicherungsgeberxin und der maximalen
Deckungssumme, die jeweils min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach-
sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden für jeden Versicherungs- / Schadensfall
betragen muss - siehe Anlage 3, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEEx oder Kopie
einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung) 4.
Eigenerklärung des / der Bieterxin / des Mitglieds der BG zur Einhaltung der Bestimmungen
des Mindestlohngesetzes (MiLoG) - siehe Anlage 3, Formblatt F10 (oder Präqualifikation oder
EEEx) 5. Eigenerklärung des / der Bieterxin / BG zu Insolvenzverfahren und Liquidation - siehe
Anlage 3, Formblatt F12 - 6. Nur auf besondere Anforderung der Autraggeberxin ist darüber
hinaus eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank der Bieterxin /-gemeinschaft einzureichen.
Die mit (oder Präqualifikation oder EEE) gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung
können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen
Formblätter F2 - F7 und F10 - F11 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder gem. § 122 Abs. (3)
GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV 17 auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den /
die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der
Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig
enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht
überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis
eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben
werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die
entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F10 - F11 in der Anlage 3, die durch die
Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen
für die Formblätter die gemäß Punkt 5.0 von Bieterxinnengemeinschaften und ihren einzelnen
Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte Eignungsnachweise, die nicht vollumfänglich von
den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jedexr
Bieterxin / BG einzureichen. Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F12 - F13 sowie die
Anlage 4 (Selbstreinigung) sind ebenfalls von allen Bieterxinnen / BG auszufüllen. Das gleiche
gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieterxinnengemeinschaft für das Formblatt F9
und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von
Unterauftragnehmerxinnen für die Formblätter F8 (Teil 1) und F8 (Teil 2). Da die darin
enthaltenen Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und
der EEE nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F12 - F13 sowie der
Formblätter F8 - F9 und Anlage 4 nicht zugelassen. Der / die AG wird gemäß § 56 Abs. (2) S.1
VgV fehlende und unvollständige Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der
Bieterxin / BG nachfordern, sofern sie keine nachträgliche Anreicherung des Angebotsinhaltes
darstellen. Jeder / Jede Bieterxin / BG ist aber im eigenen Interesse gehalten, von vornherein
ein vollständiges Angebot mit allen geforderten Nachweisen und Erklärungen einzureichen um
einem Ausschluss vorzubeugen. Der / die AG behält sich das Recht vor im Vorfeld der
Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise
oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE
oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur
ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet. Kopien von
den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu
Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. xEEE = Einheitliche Europäische
Eigenerklärung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Der / Die
Bieterxin /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach
besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeberxin, die nachfolgend aufgeführten
Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung des / der Bieterxin / BG zu mindestens 3 in
den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit
Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum, Auftraggeberxin und dem / der
Ansprechpartnerxin bei dem / der Referenzgeberxin mit dessen / deren Kontaktdaten.
(Referenzliste) - siehe Anlage 3, Formblatt F1 2. Eigenerklärung des / der Bieterxin / BG zur
Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem,
technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Anlage 3,
Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEEx) Die mit (oder Präqualifikation oder EEE)
gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der
entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F10 - F11 oder gem. §
50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV 17 auf dem
Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem
beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die
entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle
festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im
Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine
Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den
Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F10 - F11 in
der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt
werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkt 5.0 von
Bieterxinnengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte
Eignungsnachweise, die nicht vollumfänglich von den Unterlagen im Präqualifikationsregister
abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jedexr Bieterxin / BG einzureichen. Die Formblätter
F1 (Referenzliste) und F12 - F13 sowie die Anlage 4 (Selbstreinigung) sind ebenfalls von allen
Bieterxinnen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine
Bieterxinnengemeinschaft für das Formblatt F9 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der
beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmerxinnen für die Formblätter F8 (Teil 1) und
F8 (Teil 2). Da die darin enthaltenen Angaben und Erklärungen in der Regel von den
Präqualifikationsunterlagen und der EEE nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der
Formblätter F1 und F12 - F13 sowie der Formblätter F8 - F9 und Anlage 4 nicht zugelassen.
Der / die AG wird gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV fehlende und unvollständige Nachweise oder
Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieterxin / BG nachfordern, sofern sie keine
nachträgliche Anreicherung des Angebotsinhaltes darstellen. Jeder / Jede Bieterxin / BG ist
aber im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot mit allen
geforderten Nachweisen und Erklärungen einzureichen um einem Ausschluss vorzubeugen.
Der / die AG behält sich das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der
potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den
abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im
Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung
des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet. Kopien von den Nachweisen bzw.
Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der
Übereinstimmung mit dem Original geben. xEEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/03/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXS0YRTYTQ6YHVU8/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTQ6YHVU8
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YRTYTQ6YHVU8
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Geforderte Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot
beizufügen. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen,
insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zur
Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur werden nachgefordert. Auch fehlende oder
unvollständige leistungsbezogene Unterlagen werden auf gesonderte Anforderung des / der
AG nachgereicht oder vervollständigt, sofern es sich dabei nicht um erhebliche, die Rangfolge
der Angebote beeinflussende Preise oder bewertungsrelevante Daten handelt, deren
Nachforderung gemäß § 56 Abs. (3) VgV ausgeschlossen ist. Angebote, zu denen Angaben
zu Ausschlusskriterien, wesentliche Preisangaben oder bewertungsrelevante Unterlagen bzw.
Erklärungen fehlen, werden gemäß § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV von vornherein ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 07/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einhaltung der Bestimmungen des
Mindestlohngesetzes (MiLoG)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlung erfolgt, sofern vertraglich keine anderen Regelungen
vereinbart werden, innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang
einer prüffähigen Rechnung mit Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto
nach ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang einer prüffähigen Rechnung ohne Abzug.
Anderslautende Zahlungsbedingungen, mit Ausnahme des fest vorgegebenen Netto-
Zahlungsziels ohne Skontoabzug von 30 Tagen, können aber angeboten werden und sind in
der Anlage 2 - Checkliste - unter dem Punkt Zahlungsbedingungen anzugeben. Der
gewährte Skontonachlass fließt über den Bewertungspreis in die Angebotsbewertung ein. Die
vertraglich vereinbarte Skontofrist verlängert sich bei nicht ordnungsgemäßer Lieferung und /
oder dem Ausbleiben einer prüffähigen Rechnung automatisch um den Zeitraum bis zur
endgültigen Abnahme der mangelfreien Leistung und / oder der Vorlage einer korrekt
ausgestellten Rechnung bei dem / der AG.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen
richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Registrierungsnummer: DE252359155
Postanschrift: Schifferstr. 190
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
E-Mail: p.wunsch@wb-duisburg.de
Telefon: +49 203 283 2832
Internetadresse: https://www.wb-duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Westfalen
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 2514110
Fax: +49 2514112165
Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de/themen/wirtschaft-kultur-und-kommunales
/vergabekammer-westfalen
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
Registrierungsnummer: 05112-31001-91
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de
Telefon: +49 2032833144
Internetadresse: https://www.duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3deaa250-de4d-4866-9132-ba2cf83f43bd - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/03/2026 11:24:33 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 44/2026
Datum der Veröffentlichung: 04/03/2026
Referenzen:
https://www.bezreg-muenster.de/themen/wirtschaft-kultur-und-kommunales/vergabekammer-westfalen
https://www.duisburg.de
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTQ6YHVU8
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTQ6YHVU8/documents
https://www.wb-duisburg.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202603/ausschreibung-150950-2026-DEU.txt
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