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Titel :
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DEU-Forchheim - Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Busverkehr in den Linienbündeln 7 und 8 des Landkreises Forchheim
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026012801114474145 / 64317-2026
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Veröffentlicht :
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28.01.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.07.2034
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Angebotsabgabe bis :
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11.03.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
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DEU-Forchheim: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Leistungen
der öffentlichen Personenbeförderung im Busverkehr in den Linienbündeln 7
und 8 des Landkreises Forchheim
2026/S 19/2026 64317
Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung
im Busverkehr in den Linienbündeln 7 und 8 des Landkreises Forchheim
OJ S 19/2026 28/01/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Forchheim
E-Mail: oepnv@lra-fo.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Busverkehr in den Linienbündeln 7
und 8 des Landkreises Forchheim
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen
Personenbeförderung im Busverkehr in den Linienbündeln 7 und 8 des Landkreises
Forchheim. Die Betriebsaufnahme hat am 13.12.2026 zu erfolgen. Der Betrieb endet zum
31.07.2034.
Kennung des Verfahrens: 8157ec30-daab-421e-b007-18ce3a91b587
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Forchheim (DE248)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters,
dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen
Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum
auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer
derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß
nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder
durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen
hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein
Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet
wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist
sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht
vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren
Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren
vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung
begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht
wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach
Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter
keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der
Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Zudem
hat der Bieter hat eine Eigenerklärung in Hinblick den Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833
/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren abzugeben.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Los 1 Linienbündel 7
Beschreibung: Gegenstand des Loses 1 sind Leistungen der öffentlichen
Personenbeförderung im Busverkehr in dem Linienbündel 7 des Landkreises Forchheim. Die
Betriebsaufnahme hat am 13.12.2026 zu erfolgen. Der Betrieb endet zum 31.07.2034.
Interne Kennung: Los 1 Linienbündel 7
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am
Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber
verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung
einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen
aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Forchheim (DE248)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2034
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären,
dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des
Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen
unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen
des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der
Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die
speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-
Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die
Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung
geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden
und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen
Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur
Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf
dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten
zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag
erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die
Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass
das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal
entsprechend den Regelungen des § 3 Abs. 5 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung
einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht
einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw.
der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich
der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls
unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung
gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den
Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot
beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft
der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten
der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach diesem Abschnitt und dem Abschnitt 2.1.6 sind dem Angebot in diesem Fall
auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende
Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne
der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen
innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E51828171
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E51828171
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/03/2026 13:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 81 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf die Vorschrift des § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 11/03/2026 13:05:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
5.1.16 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Los 2 Linienbündel 8
Beschreibung: Gegenstand des Loses 2sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung
im Busverkehr in dem Linienbündel 8 des Landkreises Forchheim. Die Betriebsaufnahme hat
am 13.12.2026 zu erfolgen. Der Betrieb endet zum 31.07.2034.
Interne Kennung: Los 2 Linienbündel 8
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am
Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber
verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung
einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen
aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Forchheim (DE248)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2034
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären,
dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des
Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen
unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen
des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der
Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die
speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-
Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die
Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung
geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden
und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen
Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur
Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf
dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten
zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag
erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die
Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass
das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal
entsprechend den Regelungen des § 3 Abs. 5 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung
einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht
einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw.
der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich
der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls
unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung
gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den
Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot
beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft
der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten
der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach diesem Abschnitt und dem Abschnitt 2.1.6 sind dem Angebot in diesem Fall
auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende
Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne
der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen
innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E51828171
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E51828171
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/03/2026 13:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 81 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf die Vorschrift des § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 11/03/2026 13:05:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
5.1.16 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Forchheim
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00003445
Postanschrift: Am Streckerplatz 3
Stadt: Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land, Gliederung (NUTS): Forchheim (DE248)
Land: Deutschland
E-Mail: oepnv@lra-fo.de
Telefon: +49 9191862501
Fax: +49 919186882500
Internetadresse: https://www.lra-fo.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49981531837
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 78fe9f98-5a55-4245-9f30-d1e7ce24a9b5 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/01/2026 17:19:26 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 19/2026
Datum der Veröffentlichung: 28/01/2026
Referenzen:
https://www.lra-fo.de
https://www.subreport.de/E51828171
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202601/ausschreibung-64317-2026-DEU.txt
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